Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 16683
Vorher
Orthopädie Schuhtechnik Klapka GmbH
Eingetragen
3.12.1998
Branche
Einzelhandel mit SchuhenReparatur und Instandhaltung von Schuhen und LederwarenHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Orthopädie, Schuhtechnik, Schuhreparaturen und Einzelhandel von Schuh- und Lederwaren sowie Sanitärartikel, Fußpflege.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Klapka
seit 23.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Martin Klapka
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martin Klapka
Langenreichen
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ProPEDES Klapka GmbH

Meitingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 230.631,00 240.976,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 222.377,00 232.722,00
III. Finanzanlagen 8.250,00 8.250,00
B. Umlaufvermögen 733.250,62 641.995,43
I. Vorräte 143.102,35 148.180,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 198.962,13 167.153,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 391.186,14 326.661,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.832,04 3.144,44
Summe Aktiva 965.713,66 886.115,87

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 492.429,55 450.733,87
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 466.864,96 425.169,28
B. Rückstellungen 403.688,20 370.774,36
C. Verbindlichkeiten 69.595,91 64.607,64
Summe Passiva 965.713,66 886.115,87

Anhang

I. Bilanzierungsgrundsätze

Nach § 264 Abs. 1a HGB ist der Sitz der ProPEDES Klapka GmbH in Meitingen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 16683 im Register des Amtsgerichtes Augsburg eingetragen.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB) einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie der Satzung aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurden grundsätzlich im Anhang gemacht. Über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Angaben wurden freiwillig gemacht.

II. Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen werden die Abschreibungen linear und zeitanteilig ermittelt. Im Berichtsjahr zugegangene Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 ohne Umsatzsteuer werden sofort als Betriebsausgaben verrechnet sowie für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 und EUR 1.000,00 ohne Umsatzsteuer im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 20 v.H. der Anschaffungskosten abgeschrieben wird.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung dem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert. Der Rückdeckungsversicherungsanspruch ist mit dem Deckungskapital angesetzt.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes, des Skontoabzuges und der Kosten der Beitreibung der Außenstände pauschal wertberichtigt.

Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind, mit dem von der Bundesbank ermittelten, maßgebenden Zinssatz abgezinst. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2023

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 11.036,42 (Vorjahr: EUR 9.686,53) enthalten.

2. Pensionsrückstellung

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach der Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode). Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Rententrend von 2 % gemäß § 253 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB zugrunde gelegt. Der ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt zum Bewertungsstichtag € 7.959,00.

Die Pensionsrückstellung und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung wurden dem versicherungsmathematischen Gutachten der Zürich Beteiligungs AG (Deutschland), Köln vom 02.02.2024 entnommen. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde der Aktivwert mit der Pensionsverpflichtung saldiert ausgewiesen.

3. Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 63.847,46 (Vorjahr: EUR 51.115,71).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 5.748,45 (Vorjahr: EUR 13.491,93).

Von den Verbindlichkeiten haben EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

IV. Sonstige Angaben

Angaben zu Geschäftsführungsorganen

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr

Herr Martin Klapka, Hohenschäftlarn.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Meitingen, 25. Juni 2024

Martin Klapka

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024.

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