B. Gossen
GmbH i. L.
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
60.493,60 |
63.509,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
124,00 |
58.249,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
58.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.369,60 |
5.260,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.493,60 |
63.509,74 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.464,98 |
57.620,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.500,00 |
52.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.120,09 |
4.327,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
844,89 |
792,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.760,00 |
1.848,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268,62 |
4.041,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
268,62 |
4.041,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.493,60 |
63.509,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266
Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird
für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326
HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim
Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch
einreichen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem
pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich
hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt
und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Liquidator Herrn Bernd Gossen (Kaufmann) geführt.
Duisburg, im Juni 2013
Bernd Gossen
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2013 festgestellt.
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