Tranemo
Workwear GmbH
Herford
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
68.543,00 |
34.379,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.048,00 |
4.271,00 |
| II.
Sachanlagen |
65.495,00 |
30.108,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.841.540,20 |
1.705.121,86 |
| I.
Vorräte |
106.725,82 |
64.955,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
541.703,94 |
456.803,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.193.110,44 |
1.183.363,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.504,70 |
18.157,14 |
| Aktiva |
1.915.587,90 |
1.757.658,00 |
Passiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
948.927,84 |
962.346,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
332.346,86 |
315.370,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
586.580,98 |
616.975,60 |
| B.
Rückstellungen |
178.105,28 |
115.801,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
788.554,78 |
679.510,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
788.554,78 |
679.510,04 |
| Passiva |
1.915.587,90 |
1.757.658,00 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Tranemo Workwear GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
Tranemo Workwear GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Herford
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Bad Oeynhausen
|
Register-Nr:
|
5930
|
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des HGB aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe
abgezogen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Wertansätze werden
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Zinsen
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
30.06.2024
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|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
524,0
|
524,0
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
17,7
|
17,7
|
0,0
|
Summe
|
541,7
|
541,7
|
0,0
|
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
30.06.2024
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
683,0
|
683,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
105,5
|
105,5
|
0,0
|
Summe
|
788,5
|
788,5
|
0,0
|
Alle Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und waren nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 33
jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 7.
Die Geschäftsführer sind allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende
des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Herford, den 06.09.2024
gez.
Dennis Bitter
gez.
Max Larsson
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024
festgestellt.
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