REMEX Benelux GmbHLiquidiert
40221 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmen Ulrike Werner seit 12.4.2012 | Prokura |
Rudolf Dr. Diegel seit 12.4.2012 | Geschäftsführer |
Michael Dipl.-Kfm. Stoll seit 12.4.2012 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMEX Benelux GmbH(vormals: MBR Mobile Baustoff-Recyclinggesellschaft mbH)Düsseldorf(vormals: Wülfrath)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 Anlage 2 Anhang zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2012REMEX Benelux GmbH, DüsseldorfI. GRUNDLAGENMit Notarurkunde vom 23.02.2012 wurde die MBR Mobile Baustoff-Recyclinggesellschaft mbH von der B+R Baustoff-Handel und -Recycling GmbH an die REMEX Mineralstoff GmbH, Düsseldorf veräußert. Mit einer nachfolgenden Notarurkunde vom gleichen Tage wurde die Firma der MBR Mobile Baustoff-Recyclinggesellschaft mbH in REMEX Benelux GmbH geändert und der Sitz der Gesellschaft von Wülfrath nach Düsseldorf verlegt. Die REMEX Benelux GmbH ist eine Kleinstgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Ein Vorjahresvergleich ist nur eingeschränkt möglich, da sich die Geschäftstätigkeit wesentlich geändert hat. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODENBei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2012 die Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB angewendet. Dabei werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da die REMEX Mineralstoff GmbH eine Rangrücktrittserklärung hinsichtlich Forderungen in Höhe von € 350.000,00 € dergestalt abgegeben hat, dass die Begleichung dieser Forderung nur aus zukünftigen ausschüttungsfähigen Jahresüberschüssen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem freiem Vermögen, welches die Verbindlichkeiten übersteigt, erfolgen kann. Aktiva: Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Langfristige unverzinsliche Forderungen und Steuererstattungsansprüche i.S.d. § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebene passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Es existieren wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Finanzierungsvorgängen. Im Vorjahr resultierten diese aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 59.719,46 € sowie Finanzforderungen in Höhe von 205.291,09 € Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 100.000,00 €. Verbindlichkeiten: Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit 33.466,94 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Gesellschafter REMEX Mineralstoff GmbH sowie in Höhe von 22.214.800,00 € (Vj. 0,00 €) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsvorgängen die in Höhe von 12.008.000,00 € gegenüber dem Gesellschafter REMEX Mineralstoff GmbH bestehen. Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 171.012,06 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERGÄNZENDE ANGABENGesamthonorar des Wirtschaftsprüfers: Diese Angabe erfolgt analog zu § 285 Nr. 17 HGB. Das berechnete Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt für andere Beratungsleistungen 4.320,00 €. V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS AG & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG mit Sitz in Seim, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. Die Berichtsgesellschaft nimmt die Befreiung von der Aufstellung eines eigenen Teilkonzernabschlusses gem. § 291 Abs. 2 HGB in Anspruch. VI. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENDer Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an:
Düsseldorf, den 27.02.2013 REMEX Benelux GmbH (Die Geschäftsführung) |
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