Gottscholl
GmbH
Ohrdruf
(vormals: Gräfenhein)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
391,00 |
2.351,00 |
| I.
Sachanlagen |
391,00 |
2.351,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.813,10 |
45.027,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.813,10 |
12.307,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
32.720,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.204,10 |
47.378,52 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.902,49 |
37.141,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.641,20 |
7.278,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.238,71 |
-17.362,75 |
| B.
Rückstellungen |
2.489,00 |
4.059,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.812,61 |
6.178,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.836,76 |
3.569,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.975,85 |
2.609,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.204,10 |
47.378,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gottscholl GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Der Jahresabschluss der Gottscholl GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenom-men.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Verbindlichkeiten die erst nach dem Bilanzstichtag
entstehen:
In den Verbindlichkeiten sind Beträge enthalten,
die erste nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen.
Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem
Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der
periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum
Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden:
Es wurde keine andere Bilanzierungsmethode
gewählt.
Bruttoanlagenspiegel:
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung:
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Verlust
beträgt
€ 10.238,71
In die Rücklagen werden € 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von € 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden - € 10.238,71
vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2020 festgestellt.
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