Christ
GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.660,70 |
75.798,54 |
| I.
Sachanlagen |
74.660,70 |
74.798,54 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.454.605,33 |
2.034.465,53 |
| I.
Vorräte |
1.504.039,91 |
872.558,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.162,80 |
299.671,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
803.402,62 |
862.235,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.965,06 |
18.513,98 |
| Aktiva |
2.554.231,09 |
2.128.778,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.441.190,93 |
1.306.435,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.415.626,34 |
1.280.870,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.130.871,61 |
837.508,09 |
| B.
Rückstellungen |
208.621,69 |
262.904,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
904.418,47 |
559.437,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
904.418,47 |
559.437,95 |
| Passiva |
2.554.231,09 |
2.128.778,05 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Christ GmbH hat ihren Sitz in Ansbach.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Christ
GmbH unter der Nummer HRB 1012 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2023 entspricht
der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB
nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 S. 1 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden
linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4
HGB).
Waren werden mit den Anschaffungskosten (§ 255
Abs. 1 HGB) bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB
bzw. dem Nominalwert bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
ebenfalls mit dem Nominalwert ausgewiesen (§ 253 Abs.
1 HGB).
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen werden
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018 G"
von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung
wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15
Jahren unterstellt und dafür erstmals der von der
Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Jahre von
2,3 % angesetzt (§ 253 Abs. 2 S. 2
HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB)
Angaben zur Bilanz
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 1.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gem. § 253 Abs. 6 HGB gesperrt.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt)
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10
(Vorjahr: 10) Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Ansbach, 3. Dezember
2024
gez.
Norbert Christ
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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