IBS Technics GmbH
Selbe AdresseHerstellung von sonstigen Armaturen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Berit Börner seit 11.3.2024 | Prokura |
Rüdiger Voigt seit 2.3.2021 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBS Group GmbHThierhauptenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang
A.
Allgemein
Die IBS Group GmbH mit Sitz in Thierhaupten ist unter HRB 29997 im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 i. V. m § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB auf. Bei der Aufstellung wurden größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften vereinzelt in Anspruch genommen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das Geschäftsjahr 2022 reicht vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Die vorher-gehende Berichtsperiode betraf den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Die Berichtsperiode 2022 umfasst einen Zeitraum von zwölf ganzen Monaten. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden stetig angewendet. In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemachte Angaben vereinzelt in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, werden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils mit dem Nennwert angesetzt. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen gemäß § 272 HGB. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 1.392,8 (Vj. TEUR 1.373,6). In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.392,5 (Vj. TEUR 1.373,6). D . Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB: Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Patronatserklärung zugunsten der PBS Technics s.r.o. in Höhe von TEUR 826,1 (Vj. TEUR 804,6) Unbeschränkte Bürgschaft gegenüber der IBS Technics GmbH Das Risiko einer Inanspruchnahme wird nach aktueller Situation als gering eingestuft.
Thierhaupten, den 30. Juni 2023 gez. Rüdiger Voigt gez. Volker Weingartner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. Oktober 2023 |
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