WESCO GmbH Schornsteinfegerbedarf

Robert-Bosch-Straße 2, 63584 Gründau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 3818
Eingetragen
10.2.2004
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Der Handel mit Schornsteinfegerbedarf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Bellinger
seit 14.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bad Orb
25.600 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WESCO GmbH Schornsteinfegerbedarf

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 97.808,00 149.536,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.064,00 301,00
II. Sachanlagen 94.744,00 74.235,00
III. Finanzanlagen 0,00 75.000,00
B. Umlaufvermögen 555.796,45 545.054,96
I. Vorräte 285.084,71 288.971,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.784,00 93.033,15
III. Wertpapiere 69.724,30 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 104.203,44 163.050,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.304,90 0,00
Summe Aktiva 654.909,35 694.590,96

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 517.821,04 512.314,25
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Kapitalrücklage 289,90 289,90
III. Gewinnvortrag 436.425,29 401.651,73
IV. Jahresüberschuss 55.505,85 84.772,62
B. Rückstellungen 31.181,95 50.477,43
C. Verbindlichkeiten 105.906,36 131.799,28
Summe Passiva 654.909,35 694.590,96

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze in der Bilanz der WESCO GmbH Schornsteinfegerbedarf zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt und im Anlagespiegel dargestellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

UMLAUFVERMÖGEN:

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens sowie den angemessenen Teilen der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen.

Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

RÜCKSTELLUNGEN:

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN:

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 77.133,22 85.729,57
Sonstige Vermögensgegenstände 19.650,78 7.303,58

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten von € 105.906,36 haben eine Laufzeit bis 1 Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 207,05 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Markus Bellinger

Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung wurde umgesetzt und der Jahresüberschuss in den Bilanzgewinn eingestellt.

Eine Geschäftsführervergütung ist in den Betriebsausgaben enthalten.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wird von dem (den)Geschäftsführer(n) gezeichnet.

 

Bad Soden-Salmünster, den 13. März 2025

gez. Markus Bellinger, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.3.2025.

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