Dicks
Modellbau GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78.105,00 |
76.579,00 |
| I.
Sachanlagen |
78.105,00 |
76.579,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.025.466,61 |
1.137.475,60 |
| I.
Vorräte |
10.000,00 |
20.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
603.580,17 |
532.479,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
469.739,89 |
457.974,70 |
| III.
Wertpapiere |
250.847,18 |
245.330,11 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
161.039,26 |
339.666,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
730,39 |
| Aktiva |
1.103.571,61 |
1.214.784,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
988.495,21 |
1.017.555,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
886.877,69 |
883.986,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
70.940,01 |
102.890,72 |
| B.
Rückstellungen |
59.875,40 |
160.484,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.201,00 |
36.744,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
55.201,00 |
36.744,89 |
| Passiva |
1.103.571,61 |
1.214.784,99 |
Anhang
Teil I
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Dicks Modellbau GmbH hat ihren Sitz in
Mönchengladbach und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach
(Reg.Nr. HRB 3623).
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRuG), nach den ergänzenden Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt.
Die Gesellschaft wies zum Jahresende die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs.1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung und den Anhang (§ 274a und § 288
HGB) wurde fallweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung (§326 HGB)
wurden fallweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Teil II
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a HGB, §§ 276-277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252-256a HGB aufgestellt.
Insbesondere wurde bei der Bewertung von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
("going-concern") ausgegangen.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
vermindert um lineare Abschreibungen bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei
unterjährigen Zugängen erfolgte die Abschreibung
pro rata temporis.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden entsprechend der
steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden
entsprechend ihres Fertigungsgrads zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten)
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der
von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt
wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Stichtagswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden gem.
§ 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden
Aufwendungen und Erträge wurden in der Gewinn- und
Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden
Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis
zu einem Jahr betrug, wurden Erträge aus der
Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung
nach § 256a HGB ohne Beachtung der Restriktion des
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gewinnwirksam erfasst.
Teil III
Einzelangaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Es bestehen Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von
469.739,89 € (Vorjahr 453.974,70 €), davon aus
Darlehen 468.249,89 €. Die Darlehen werden mit 4 %
verzinst.
2. Die Steuerrückstellungen enthalten die
das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
3. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe
von 20.295,13 € (Vorjahr 9.773,85 €).
Teil IV
Sonstige Angaben
1. Es bestehen folgende nach § 285 Nr. 3a
HGB anzugebende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder
vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Mietverpflichtungen
Jahresbetrag
Laufzeit
allgemein
318.000,00 € 5 Jahre
davon gegenüber verbundenen
Unternehmen
78.000,00 € unbefristet
2. Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 8 Arbeitnehmer.
3. Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Person geführt:
Alleingeschäftsführer:
Michael
Dicks
Modellbaumeister/Kfm. Leitung
Mönchengladbach, den
24.06.2024
gez.
Michael Dicks
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2024
festgestellt.
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