Proequip-Video GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
TEuro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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2.087
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1
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.556
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1
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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634
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Summe Aktiva
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4.277
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2
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564
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25
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-194.916
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-178
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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25.161
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-17
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B. Rückstellungen
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1.000
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1
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C. Verbindlichkeiten
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147.468
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171
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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4.277
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2
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ANHANG
Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches. Sämtliche Wertansätze lauten
auf Euro; § 244 HGB.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind in den Anhang
diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten
der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung
vorgeschrieben oder die im Anhang zu machen sind, weil
sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz
oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen
werden. Im Bericht sind die vorgeschriebenen oder wahlweise
in den Anhang aufzunehmenden Angaben entweder in den
allgemeinen Erläuterungen zum Anhang oder in den
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Sofern es aus
Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung
erforderlich war, Angaben in die Anlagen zu diesem
Bericht zu verlagern, ist dies geschehen. In diesen
Fällen wird jeweils im Rahmen der
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Angaben in den
entsprechenden Anlagen verwiesen.
Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz
wurde nicht erstellt. Die Ausweise entsprechen sowohl den
handels- als auch den steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Nachweis der Pflichtangaben der §§ 284, 285
HGB
- Die Mitglieder der Geschäftsführung und
eventuell weiterer Gremien im I. Teil B.
- Die Gesellschaft hat die
größenabhängigen Erleichterungen in
Anspruch genommen und auf eine
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Steuerrechtliche
Vorschriften finden bei der Bilanzierung nur insoweit
Berücksichtigung, als sie sich durch die Umkehrung der
Maßgeblichkeit in das Handelsrecht
auswirken.
I. Bilanzierungsgrundsätze
Planmäßige Abschreibungen sind bei allen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
vorzunehmen deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Bei
anderen Vermögensgegenständen können
planmäßige Abschreibungen nicht vorgenommen
werden. Die planmäßigen Abschreibungen dienen
der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
auf die Geschäftsjahre, in denen der einzelne
(abnutzbare) Anlagegegenstand voraussichtlich genutzt
werden kann. Die Vornahme planmäßiger
Abschreibungen ergibt sich aus dem Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB).
Nach den einschlägigen Vorschriften des
Handelsrechts (§ 253 Abs. 2 HGB) kommen
außerplanmäßige Abschreibungen bei
allen Gegenständen des Anlagevermögens ohne
Rücksicht darauf in Betracht, ob ihre Nutzung zeitlich
begrenzt ist. Sie erfolgen, um Anlagegegenstände mit
dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung müssen
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
werden. Demgegenüber lässt das Steuerrecht
(§ 6 Abs. 1 EStG) außerplanmäßige
Abschreibungen nur bei dauernden Wertminderungen zu.
Da der vorliegende Jahresabschluss sowohl den
handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen
Vorschriften zu entsprechen hat, werden
außerplanmäßige Abschreibungen nur bei
voraussichtlich dauernden Wertminderungen vorgenommen.
a. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibung erfolgt linear. Gegenstände des
beweglichen Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis € 150,00 werden in
Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für derartige
Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden
Zuschreibungen vorgenommen.
Die Anschaffungskosten und die bisher in Anspruch
genommenen Abschreibungen sind in einem Anlagenspiegel
zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang als Anlage 3
beigefügt ist.
b. Umlaufvermögen
Beim Umlaufvermögen sind gem. § 253 HGB bis
zur Bilanzaufstellung eingetretene Wertminderungen durch
außerplanmäßige Abschreibungen zu
berücksichtigen. Soweit die Gründe für die
außerplanmäßige Abschreibungen nicht
mehr bestehen, werden, soweit dies zulässig ist,
Zuschreibungen vorgenommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Die Abgrenzung der sonstigen
Vermögensgegenstände dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
c. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und bekannt
gewordenen ungewissen Verpflichtungen, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
d. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlbetrag ausgewiesen.
Zur Abwendung der Überschuldung hat der
Gesellschafter eine Versicherung abgegeben, dass er seine
Darlehen in Höhe von T€ 60 erst nach
Ausgleich aller Fremdverbindlichkeiten (sogenannte
Rangrücktrittserklärung) zurückfordern
wird. Außerdem hat der Gesellschafter versichert,
dass alle gegenüber seiner Person bestehenden
Verbindlichkeiten nachrangig behandelt werden.
Ferner hat der Gesellschafter gegenüber der
Berliner Volksbank AG eine selbstschuldnerische
Bürgschaft für einen Kontokorrentkredit in
Höhe von € 25.000,00 abgegeben. Diesen
Kreditrahmen hat die Gesellschaft zum 31. Dezember
2008 in voller Höhe in Anspruch genommen.
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den
Restlaufzeiten im Zusammenhang mit den
Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB nicht in der
Bilanz, sondern in einem Verbindlichkeitsspiegel
zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang
als Anlage 4 beigefügt ist.
II. Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand somit
nicht statt.
C. Ergänzende Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Berichtsjahres Beschäftigten beträgt 1.
Zur Geschäftsführung ist Herr Jürgen
Januszewski bestellt worden.
Ein Aufsichtsrat / Beirat ist nicht bestellt.
Bezüglich der Bezüge der
Geschäftsleitung wird auf § 286 Abs. 4 HGB
verwiesen.
WEITERE DATEN
Hinsichtlich des nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrages wird auf die Erläuterungen im Anhang zu
den Verbindlichkeiten hingewiesen.
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