Proequip-Video GmbHLiquidiert

Bohnsdorfer Weg 128, 12524 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 34576
Eingetragen
25.10.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der UnterhaltungselektronikVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenVerlegen von Computerspielen
Gegenstand
Vermittlung von Aufträgen, Dienstleistungen und Technik, die Realisierung von Aufträgen im Medienbereich; Eigenproduktion sowie Vertrieb von Videoproduktionen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Proequip-Video GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

2.087

1

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.556

1

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

634

Summe Aktiva

4.277

2



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564

25

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-194.916

-178

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

25.161

-17

B. Rückstellungen

1.000

1

C. Verbindlichkeiten

147.468

171

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

4.277

2

ANHANG

Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vor­schrif­ten des Handelsgesetzbuches. Sämtliche Wertansätze lauten auf Euro; § 244 HGB.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind in den Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder die im Anhang zu ma­chen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlust­rechnung aufgenommen werden. Im Bericht sind die vorgeschriebenen oder wahlweise in den Anhang aufzunehmenden Angaben entweder in den allgemeinen Erläuterungen zum Anhang oder in den Er­läuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Sofern es aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung erforderlich war, Angaben in die Anlagen zu die­sem Bericht zu verlagern, ist dies geschehen. In diesen Fällen wird jeweils im Rahmen der Erläuterun­gen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Angaben in den entsprechenden Anlagen verwiesen.
Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht erstellt. Die Ausweise entsprechen sowohl den handels- als auch den steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Nachweis der Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB
- Die Mitglieder der Geschäftsführung und eventuell weiterer Gremien im I. Teil B.
- Die Gesellschaft hat die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen und auf eine
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvor­schriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Steuerrechtliche Vorschriften finden bei der Bilanzierung nur insoweit Berücksichtigung, als sie sich durch die Umkehrung der Maßgeb­lichkeit in das Handelsrecht auswir­ken.

I. Bilanzierungsgrundsätze

Planmäßige Abschreibungen sind bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorzuneh­men deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Bei anderen Vermögensgegenständen können planmäßige Abschreibungen nicht vorgenommen werden. Die planmäßigen Abschreibungen dienen der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der einzelne (abnutzbare) Anlagegegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die Vornahme planmäßiger Abschreibungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB).
Nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsrechts (§ 253 Abs. 2 HGB) kommen außerplanmä­ßige Abschreibungen bei allen Gegenständen des Anlagevermögens ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Sie erfolgen, um Anlagegegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei einer voraussichtlich dauernden Wert­minderung müssen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden. Demgegenüber lässt das Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 EStG) außerplanmäßige Abschreibungen nur bei dauernden Wertminderun­gen zu. Da der vorliegende Jahresabschluss sowohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtli­chen Vorschriften zu entsprechen hat, werden außerplanmäßige Abschreibungen nur bei voraussicht­lich dauernden Wertminderungen vorgenommen.

a. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um plan­mäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der betriebsge­wöhnlichen Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbe­dingte Abschreibungen an­gesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear. Gegenstände des beweglichen An­lagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 150,00 wer­den in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im Zu­gangsjahr vollständig abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für derartige Abschreibungen nicht mehr be­stehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.
Die Anschaffungskosten und die bisher in Anspruch genommenen Abschreibungen sind in einem An­lagenspiegel zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang als Anlage 3 beigefügt ist.

b. Umlaufvermögen
Beim Umlaufvermögen sind gem. § 253 HGB bis zur Bilanzaufstellung eingetretene Wertminderungen durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen. Soweit die Gründe für die außerplanmä­ßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden, soweit dies zulässig ist, Zuschreibungen vorge­nommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertbe­richtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert.
Die Abgrenzung der sonstigen Vermögensgegenstände dient der periodengerechten Ge­winnermitt­lung. Die Beträge haben Forderungscharakter.


c. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und bekannt ge­wordenen ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

d. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlbetrag ausgewiesen.
Zur Abwendung der Überschuldung hat der Gesellschafter eine Versicherung abgegeben, dass er seine Dar­lehen in Höhe von T€ 60 erst nach Ausgleich aller Fremdverbindlichkeiten (sogenannte Rangrücktrittserklä­rung) zurückfordern wird. Außerdem hat der Gesellschafter versichert, dass alle gegenüber seiner Person bestehenden Verbindlichkeiten nachrangig behandelt werden.
Ferner hat der Gesellschafter gegenüber der Berliner Volksbank AG eine selbstschuldnerische Bürg­schaft für einen Kontokorrentkredit in Höhe von € 25.000,00 abgegeben. Diesen Kreditrahmen hat die Ge­sellschaft zum 31. Dezember 2008 in voller Höhe in Anspruch genommen.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den Restlauf­zeiten im Zu­sammenhang mit den Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB nicht in der Bilanz, sondern in einem Verbindlichkeitsspiegel zu­sammengefasst darge­stellt, der diesem Anhang als Anlage 4 beige­fügt ist.

II. Bewertungsgrundsätze

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden über­nommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand somit nicht statt.

C. Ergänzende Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Berichtsjahres Beschäftigten beträgt 1.
Zur Geschäftsführung ist Herr Jürgen Januszewski bestellt worden.
Ein Aufsichtsrat / Beirat ist nicht bestellt.
Bezüglich der Bezüge der Geschäftsleitung wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen.

WEITERE DATEN

Hinsichtlich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages wird auf die Erläuterungen im Anhang zu den Verbindlichkeiten hingewiesen.

 

Jürgen Januszewski

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