Testhaus
GmbH
München
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.020,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.020,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
627.750,73 |
| I.
Vorräte |
290.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.290,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
307.059,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
632.770,73 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.946,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
12.946,42 |
| B.
Rückstellungen |
24.787,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
570.037,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
632.770,73 |
Anhang
INHALTSVERZEICHNIS
Blatt
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches 24
Going-Concern-Prämisse 24
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden 24
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 25
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 26
Anlagenspiegel 26
Erläuterungen zu den Rückstellungen 27
Verbindlichkeitenspiegel 28
Jahresergebnis und Ertragssteuerbelastung 28
Vorschlag zur Ergebnisverwendung 28
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
29
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach §
285 Nr. 9c HGB 29
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane 29
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB 29
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Testhaus GmbH, mit Sitz in
München, handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde abweichend zur Verfahrensweise beim
Anhang von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz gesondert bzw.
durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im
Anhang nochmals vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschluss- stichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahres- abschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Testhaus GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr 2007
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material-
und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern
des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zu den Rückstellungen
Nach Maßgabe der Bestimmungen des § 249
Abs. 1 HGB waren nachstehende Rückstellungen in der
Bilanz einzustellen bzw. aufzulösen (in EUR):
Gründe für die Bildung weiterer
Rückstellungen per 31.12.2007 sind nicht bekannt.
Die Steuerrückstellungen waren aufgrund der nach
Handelsrecht abweichenden Bewertung der in Arbeit
befindlichen Aufträge zu bilden.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von
insgesamt EUR 9.071,00 setzen sich wie folgt zusammen:
Gewerbesteuer 4.361,00 EUR
Körperschaftsteuer 4.465,00 EUR
Solidaritätszuschlag 245,00 EUR
Summe Rückstellungen per 31.12.2007 9.071,00 EUR
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von
insgesamt EUR 15.716,00 setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellung für Personalkosten
3.716,00 EUR
Rückstellung für Gewährleistungen
7.000,00 EUR
Rückstellung für Abschlusskosten 5.000,00
EUR
Summe Rückstellungen per 31.12.2007 15.716,00
EUR
Verbindlichkeitenspiegel
In der Bilanz beziehen sich die Restlaufzeitvermerke
bei den Verbindlichkeiten auf die jeweilige Restschuld, so
dass dort nur ein Ausweis erfolgt, wenn die Restschuld
innerhalb eines Jahres bzw. nach 5 Jahren fällig ist.
Zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
werden hinsichtlich den Restlaufzeiten folgende
Erläuterungen (in EUR) gegeben:
Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit kleiner 1 Jahr
1-5 Jahre größer 5 Jahre
gegenüber. Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00
aus erhaltenen Anzahlungen 443.532,44 443.532,44 0,00
0,00
aus Lieferungen u. Leistungen 70.856,79 70.856,79
0,00 0,00
aus sonstigen Verbindlichkeiten 55.648,08 55.648,08
0,00 0,00
Summe 570.037,31 570.037,31 0,00 0,00
Jahresergebnis und Ertragssteuerbelastung
Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 2007 beträgt EUR
22.017,42. Nach Steuern vom Einkommen und Ertrag in
Höhe von EUR ./. 9.071,00 und sonstigen Steuern in
Höhe von
EUR 0,00 ergibt sich ein Jahresüberschuss 2007
in Höhe von EUR 12.946,42.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss des Kalenderjahres 2007
beträgt EUR 12.946,42. Der Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 12.946,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von EUR 102.450,00
durch die Gewährung einer Bankbürgschaft.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per
31.12.2007 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00
sowie Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR
3.298,82.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern handelt es sich um verauslagte Kosten bzw.
Reisekosten welche zum Bilanzerstellungszeitpunkt
ausgeglichen sind.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herrn Klaus von Hannenheim
vertreten.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 der Firma Testhaus
GmbH wird hiermit versichert.
München, den
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| Klaus von
Hannenheim |
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Geschäftsführer |
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Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 570.037,31 EUR.
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