Wessling Consult GmbHLiquidiert

Haynauer Straße 60, 12249 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 106096
Eingetragen
15.2.2007
Branche
UnternehmensberatungArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Unternehmensberatung für die Lösung umwelttechnischer Fragestellungen, das Erarbeiten von Umweltschutzkonzepten, Dienstleistungen im Bereich des Umweltrechts und die Erstellung von Sicherheitskonzepten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Wessling Consult GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009 31.12.2008
A. Anlagevermögen 2.677,00 4.738,00
Sachanlagen 2.677,00 4.738,00
B. Umlaufvermögen 1.078.512,38 1.530.302,94
I. Vorräte 1.639,06 446,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.073.864,65 1.529.336,67
davon Forderungen gegen Gesellschafter 1.005.754,31 1.377.556,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.008,67 519,49
SUMME AKTIVA 1.081.189,38 1.535.040,94
Passiva    
31.12.2009 31.12.2008
A. Eigenkapital 260.219,85 292.746,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 267.146,00 221.914,40
III. Jahresüberschuss -32.526,15 45.231,60
B. Rückstellungen 26.791,00 36.515,00
C. Verbindlichkeiten 794.178,53 1.205.779,94
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00
SUMME PASSIVA 1.081.189,38 1.535.040,94
.    

Anhang

Rechnungslegungsgrundsätze

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Wessling Consult GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemessen an den für Kapitalgesellschaften geltenden Größenumschreibungen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Sätze unter Anwendung der linearen sowie degressiven Abschreibungsmethode ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis zu 150,00 EUR werden im Jahre des Zuganges nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten, die 150,00 EUR aber nicht 1.000,00 EUR übersteigen, wird ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG gebildet. Die Abschreibung des Sammelpostens erfolgt linear über 5 Jahre.

Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind zum Nennwert bzw. zum höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Bilanzerläuterungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr ausnahmslos kurzfristig.

Rückstellungen

Der Posten "Sonstige Rückstellungen" enthält Beträge für den Personalbereich sowie Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind ausnahmslos wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 5.847 (Vorjahr: TEUR 5.893).

Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:

Herr Dr. Stephan Simon, Münster (bis 05.05.2009)

Herr Peter Uphoff, Berlin

Die Geschäftsführer sind allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Berlin, den 12. März 2010

Peter Uphoff

Wir weisen darauf hin, dass für die Offenlegung von zulässigen größenabhängigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht wurde.

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