my home GmbHLiquidiert
Lange Straße 187, 99631 Günstedt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Josef Schroll seit 28.12.2015 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
my home GmbHGünstedt(vormals: Heidenheim an der Brenz)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012my home GmbH, HeidenheimI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Währungsumrechnung Die Umrechnung von fremder Währung war nicht erforderlich. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Die ausstehenden Einlagen sind nicht eingefordert. Anlagevermögen Die Seite 5 zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel, nicht veröffentlicht). Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten In den Rechnungsabgrenzungsposten sind ausschließlich Disagiobeträge enthalten. Aktive latente Steuern Insoweit als sich aktive latente Steuerbeträge im Sinne von § 274 HGB ergeben, werden die Aktivposten entsprechend dem gesetzlichen Wahlrecht nicht angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital lautet auf € 25.000,00. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Eine Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten war nicht gegeben. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tage der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Seite 6 zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten (nicht veröffentlicht). Passive latente Steuern Nach der Steuerbilanz hätte sich kein zusätzlicher Steueraufwand ergeben. Bewertungseinheiten Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestand eine Bürgschaft zugunsten eines Arbeitsnehmers. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen bestehen aus einem Mietvertrag. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen. IV. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren eine Aushilfskraft beschäftigt. Beziehungen zu Unternehmensorganen Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Rainer Schroll. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 IV HGB. Angaben gem. § 42 III GmbHG Die Forderungen gegen den Gesellschafter betragen T€ 18. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 23. Zinsaufwendungen gegen Gesellschafter sind mit € 0,00 enthalten. Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen Wertaufholungen waren nicht gegeben. Deswegen waren keine Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzverlust zum 31.12.2012 entwickelt sich damit wie folgt:
Heidenheim, den 31.7.2013 Geschäftsführung
Heidenheim, den 21. November 2013 gez. Geschäftsführung Rainer Schroll Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.11.2013 |
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