Fuchs
Unternehmensberatung GmbH
Marpingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
211.446,62 |
52.428,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
211.444,62 |
52.426,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.304,61 |
316.594,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
121.909,05 |
310.692,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.159,89 |
176.998,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.395,56 |
5.902,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.412,27 |
294,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
71.716,84 |
425,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
415.880,34 |
369.743,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
41.433,17 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
41.858,81 |
41.858,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
71.291,20 |
-15.868,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
71.716,84 |
425,64 |
| B.
Rückstellungen |
294.129,96 |
306.413,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.750,38 |
63.329,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
87.865,56 |
46.377,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
415.880,34 |
369.743,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Gesellschaft hat die Größenordnung
einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs 1 HGB. Sie hat von den Erleichterungen des § 264
Abs 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung
eines Lageberichtes verzichtet.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt,
wurden die Anschaffungskosten- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden auf Grund der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und
regelmäßig linear nach § 7 Abs 1 EStG
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben.
Für das Anlagevermögen wurde der
Bestandsnachweis anhand eines laufend geführten
Anlage-verzeichnisses geführt.
Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen und
Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten nachgewiesen.
Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des
§ 266 Abs. 2 HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren zugrundegelegt. Die Gliederung
entspricht § 275 Abs. 2 HGB.
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um
abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die
Anschaffungs- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in ausreichender Höhe
berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt und durch
entsprechende Saldenbestätigungen nachgewiesen.
Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den
Steuerrückstellungen ausgewiesen.
Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden
sonstige Rückstellungen gebildet.
Aufgrund des Jahresabschlusses 2010 ergibt sich
zumindest eine bilanzielle Überschuldung der GmbH. Im
Zeitpunkt der Bilanzerstellung wurden jedoch seitens der
Firma, nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt, schon
diverse Maßnahmen getroffen um eine Reduzierung des
Negativkapitals zu erreichen. Aufgrund der sich daraus
ergebenden positiven Fortführungsprognose liegt daher
noch keine Insolvenzrechtliche Überschuldung vor.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Die Gesellschaft beschäftigte zum Jahresende 2
Mitarbeiter.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Kalenderjahr 2010 Frau Kathrin Fuchs und Herr Andreas
Schneider. Frau Kathrin Fuchs und Herr Andreas Schneider
waren alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ludwigsfelde, den 08.04.2011
Kathrin
Fuchs
Andreas Schneider
- Geschäftsführerin
- -
Geschäftsführer -
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