IHM GmbH & Co. KG
74074 Heilbronn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mulfinger GmbH & Co. KGHeilbronn
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/22A. Wirtschaftsbericht I. Überblick Die Mulfinger GmbH & Co. KG vereint die automobilen Aktivitäten der Mulfinger-Gruppe und ist an Handelsbetrieben folgender Marken direkt oder indirekt beteiligt:
Neben dem Verkauf von Neufahrzeugen der oben genannten Marken und dem Handel mit Gebrauchtfahrzeugen aller Marken bieten wir alle Dienstleistungen rund ums Auto an. Insbesondere Kfz-Reparaturen, den Handel mit Ersatzteilen sowie die Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen und -versicherungen gehören zu unserem Kerngeschäft. II. Entwicklung der Branche und der Gesamtwirtschaft Von September 2021 bis August 2022 wurden in Deutschland insgesamt rund 2,44 Millionen Neuwagen laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erfolgte eine erhebliche Reduzierung um ca. 520 TSD Einheiten. Die Besitzumschreibungen betrugen im Zeitraum rund 5,95 Millionen Fahrzeuge und waren damit um ca. 1 Mio Fahrzeuge reduziert, wie im gleichen Vorjahreszeitraum. Aufgrund der fehlenden Neufahrzeugzulassungen hat sich auch das Angebot von Gebrauchtwagen, insbesondere im Bereich der Jahreswagen stark reduziert. Dies spiegelt sich in den stark zurückgegangenen Besitzumschreibungen wider. Stand 31.08.2022 wurden im laufenden Kalenderjahr rund 1.643 TSD Neuwagen zugelassen. Das entspricht einem Rückgang von -11 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Gebrauchtwagenbereich wechselten mit 3.807 TSD Fahrzeuge rund 758 TSD Fahrzeuge weniger den Besitzer. Damit hält der Negativtrend auch im Kalenderjahr 2022 an. Für das Kalenderjahr 2022 rechnen die Branchenexperten der Automobilwoche mit insgesamt rund 2,5 Millionen PKW-Neuzulassungen. Das entspricht einem Rückgang von rund -7% gegenüber dem, bereits durch Corona Auswirkungen sehr schwachen, Vorjahr. Für 2023 rechnen die Experten des CAR (Car Automotive Research Center) aufgrund der schlechten Wachstumsprognosen und des sich verschlechternden Konsumklimas nicht mit einer Verbesserung bei den Neuzulassungen im Vergleich zu 2022. Die Besitzumschreibungen werden für 2022 mit rund 5,7 Millionen Fahrzeugen eingeschätzt. Im Folgejahr 2023 wird nicht von einer Erholung, sondern von ähnlichen Werten wie im Geschäftsjahr 2022 ausgegangen. B. Darstellung der Lage I. Vermögenslage Das Anlagevermögen belief sich zum 31.08.2022 auf 24.982 TEUR und hat sich zum Vorjahr um 13.657 TEUR reduziert. Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus dem Abgang des Anlagevermögens der BMW Sparte (BHM GmbH & Co KG), die im Rahmen der Realteilung zum 01.09.2021 aus dem Mulfinger Konzern ausgeschieden ist. Das Umlaufvermögen hat sich um 29.152 TEUR reduziert, was im Wesentlichen auch aus dem Abgang des Umlaufvermögens der BMW Sparte (BHM GmbH & Co KG) resultiert, die im Rahmen der Realteilung zum 01.09.2021 aus dem Mulfinger Konzern ausgeschieden ist. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 42.919 TEUR auf 84.834 TEUR reduziert. Unsere Kapitalstruktur ist ausgewogen. Das Eigenkapital einschließlich des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung, der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und der stillen Beteiligung hat sich um -14.187 TEUR auf 37.434 TEUR reduziert. Diese Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus dem Ausscheiden der BHM GmbH & Co KG im Rahmen der Realteilung zum 01.09.2021. Damit verbessert sich die modifizierte Eigenkapitalquote zum 31.08.2022 auf 44,0% gegenüber 40,4% im Vorjahr. Sie liegt damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Eigenkapitalquote von 30,9% (Vorjahr 30,3%) liegt deutlich über dem Branchendurchschnitt. Die Pensionsrückstellungen belaufen sich auf 2,6% der Bilanzsumme. II. Finanzlage In Folge der durch die Realteilung erfolgten Reduzierung des Umlaufvermögens beläuft sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gem. DRS 21 zum 31.08.2022 auf 19.365 TEUR (Vorjahr 15.128 TEUR). Unsere Finanzlage ist insgesamt als gesichert zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. III. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021/2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von 212.355 TEUR gegenüber 423.719 TEUR im Vorjahr. Das Rohergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um -27.105 TEUR reduziert. Die einzelnen Kostenarten entwickelten sich im Vergleich zu den Umsatzerlösen wie folgt:
Das Konzernergebnis (vor Steuern) liegt mit 8.682 TEUR um 1.053 TEUR über dem Vorjahr (7.629 TEUR). C. Prognosebericht Die letztjährige Prognose für das Konzernergebnis 2021/2022 (TEUR 3.672) konnte deutlich übertroffen werden, was im Wesentlichen an der nach wie vor hohen Rohmargenausschöpfung liegt. Der Konzern erwartet ein positives Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022/23 von TEUR 7.378. Ein wahrnehmbares Risiko besteht für unsere Betriebe aufgrund der aktuell schlechten Konjunkturdaten, des Krieges in der Ukraine sowie der angespannten Liefersituation unserer Hersteller und den daraus resultierenden Einschränkungen für Handel und Handwerk. Mit geeigneten Maßnahmen und Strategien wird versucht die Einschränkungen und Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Insgesamt bewerten wir die Modellpaletten unserer Hersteller als sehr aktuell, gut strukturiert und zukunftsfähig. Im Segment der BEV und PHEV Fahrzeuge verfügen unsere Hersteller bereits über eine attraktive Modellpalette und bauen diese stetig aus. Vor dem Hintergrund der Inflationstendenzen ist nach wie vor mit einer gewissen Verunsicherung und Kaufzurückhaltung unserer Kunden zu rechnen. Aufgrund der Lieferengpässe unserer Hersteller kann sich die Auslieferung von verkauften Neufahrzeugen erheblich verzögern. Damit können sich Ertragsverschiebungen über das Geschäftsjahresende hinaus ergeben. Im Neuwagenbereich wird eine stärkere Fokussierung auf das Segment der privaten und gewerblichen Einzelkunden sowie kleinen Großkunden angestrebt. Unsere Gebrauchtwagenstrategie wird hinsichtlich Inzahlungnahme, Preisfindung und Standtagemanagement grundsätzlich beibehalten. Zusätzlich erwarten wir durch weiteren gezielten Zukauf von attraktiven Gebrauchtwagen weiterhin gute Roherträge in diesem Bereich. Für den Bereich Service haben die Beendigung verschiedener Corona Maßnahmen wieder zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Fahrleistung geführt. Damit hat sich auch der Instandhaltungsaufwand wieder erhöht. Wir sind zuversichtlich, Umsatz und Ergebnis auf einem hohen Niveau zu halten. Aufgrund der permanenten Weiter- und Fortbildung unserer Mitarbeiter sehen wir uns den technischen Herausforderungen gewachsen. Darüber hinaus wollen wir auf Basis unserer hohen Werkstattqualität die Zufriedenheit und Loyalität unserer Kunden weiter steigern. Insgesamt erwarten wir trotz der hohen Herausforderungen in der Branche eine positive Geschäftsentwicklung, die getragen ist von einer guten Marktstellung unserer Autohäuser und der von ihnen vertretenen Marken. Unsere weit überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung und gute Liquidität bilden darüber hinaus eine sehr solide Grundlage, um auch unerwartete Störungen in der Markt- oder Geschäftsentwicklung abfedern zu können. D. Chancen- und Risikobericht I. Chancenbericht Das Markteinzugsgebiet um den Sitz der Unternehmen stellt ausreichend Marktpotential zur Verfügung. Die Hersteller unterstützen den Handel mit neuen Fahrzeugmodellen und intelligenten Fahrzeug- und Ausstattungsangeboten, verbunden mit Servicepaketen sowie preisgünstigen Finanzierungs- und Leasingangeboten. Mit umfangreichen Schulungsmaßnahmen verfolgen wir das Ziel der wertorientierten Führungs- und Firmenkultur: Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Mut und Vertrauen gegenüber Kunden und Mitarbeitern sind die Grundwerte unseres Denkens und Handelns. Infolge des Wettbewerbsdrucks auf dem heimischen Markt bleibt es unerlässlich, die Kostenstrukturen laufend und erfolgreich an die verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Sollte dies dem Unternehmen nicht gelingen, könnten sich darüber hinaus negative Effekte für die Profitabilität des Unternehmens ergeben. II. Risikobericht 1. Allgemeiner Risikobericht Die Geschäftsfelder der Mulfinger GmbH & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften, sind im Rahmen ihrer Aktivitäten und infolge der fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbs einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten, hinzuweisen. Geschäftsprozesse könnten aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, wie z. B. Naturkatastrophen, gestört werden. Unterbrechungen im Rechenzentrum könnten die betrieblichen Abläufe stark beeinträchtigen oder sogar zum Erliegen bringen. Aufgrund zahlreicher Sicherheitsvorkehrungen haben IT-Risiken zwar eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit, können aber trotzdem eine erhebliche Gefahr darstellen. Besondere Ausfallrisiken sind aufgrund einer breiten Kundenstruktur nicht zu erkennen. Eine Umsatzkonzentration auf wenige Kunden liegt nicht vor. Der Erfolg des Unternehmens ist ganz wesentlich vom Know-how und der Einsatzbereitschaft seiner Mitarbeiter abhängig. Der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte nimmt in der Region und in der Branche stetig zu. Zukünftig hängt der Erfolg weiterhin davon ab, in welchem Maße es gelingt, Fachpersonal einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Die Berichtsgesellschaft berücksichtigt diese bestehenden Personalrisiken und fördert durch interne und externe Schulungsmaßnahmen gezielt die stetige Weiterentwicklung der Mitarbeiter und Auszubildenden. 2. Spezieller Risikobericht Unsere Geschäftsfelder sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unter einem Risiko wird die Gefahr verstanden, dass Ereignisse oder Handlungen das Autohaus daran hindern, seine Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es wichtig, mögliche Chancen des Unternehmens zu identifizieren, um diese im Zuge des unternehmerischen Handelns zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Eine Chance bezeichnet die Möglichkeit, aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen die geplanten Ziele zu sichern oder zu übertreffen. Die direkte Verantwortung, unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und zu steuern, liegt in unserer Verantwortung. Die Produktqualität hat einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung des Kunden beim Kauf von Pkw und Nutzfahrzeugen. Gleichzeitig nimmt die technische Komplexität infolge zusätzlicher Merkmale, unter anderem auch für die Erfüllung der vielfältigen Emissions-, Verbrauchs- und Sicherheitsvorschriften, weiter zu und erhöht die Gefahr der Fehleranfälligkeit der Fahrzeuge. Technische Probleme könnten zu Rückrufaktionen und Reparaturmaßnahmen führen oder sogar Neuentwicklungen notwendig machen. Darüber hinaus kann eine sich verschlechternde Produktqualität zu vermehrten Garantie- und Kulanzansprüchen führen. Der Wettbewerb in der Automobilindustrie wird sich insgesamt auf dem jetzigen Niveau halten. Unsere Hersteller sind für die zukünftig erforderlichen Technologien gerüstet. Notwendige Erneuerungen in der Modellpolitik sind geplant und werden eingeführt. Risiken durch Schwerverkäuflichkeiten oder niedrigere Marktpreise im Bereich des Vorratsvermögens wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Langfristig finanziert sich der Konzern über Bankkredite bei regionalen Geschäftsbanken und Herstellerbanken. Hier bestehen langjährige Geschäftsbeziehungen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgen wir eine durchaus konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein effizientes Mahnwesen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich keine wesentliche Änderung in der Risikosituation. Von den beschriebenen Risiken kann potenziell eine Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage ausgehen. Jedoch liegen unter Berücksichtigung sämtlicher bekannter Tatsachen und Umstände derzeit keine Risiken vor, die den Fortbestand des Unternehmens in einem überschaubaren Zeitraum gefährden könnten. Die Liquidität des Unternehmens ist gesichert. E. Zweigniederlassungsbericht Der Konzern unterhält Standorte in Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg, Sinsheim, Bad Rappenau und Mühlacker.
Heilbronn, den 17. Februar 2023 gez. Bernhard Mulfinger Nikolai Wittich Konzernbilanz zum 31. August 2022AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022
Anhang des Konzernabschlusses zum 31. August 20221. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag Die Mulfinger GmbH & Co. KG hat nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten der Konzernbilanz oder der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt. Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag der Muttergesellschaft (31. August) erstellt, der auch mit dem der vollkonsolidierten Tochterunternehmen identisch ist. Die at equity einbezogenen Unternehmen haben den Stichtag 31. Dezember. Aufgrund der zum 01.09.2021 erfolgten Realteilung der Muttergesellschaft hat sich der Konsolidierungskreis deutlich geändert. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist daher nur eingeschränkt möglich. Die Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen sind einheitlich gegliedert, so dass eine Ergänzung der Gliederung des Konzernabschlusses insoweit nicht erforderlich ist. 2. Angaben zum Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis ergibt sich aus den §§ 294 bis 296 HGB und besteht neben der Muttergesellschaft aus folgenden Unternehmen: a) Mehrheit der Stimmrechte (100%) AHG Autohandelsgesellschaft mbH, Heilbronn AHG Autohandel Verwaltung GmbH, Heilbronn asw.AUTOMOBILE GmbH & Co. KG, Neckarsulm ASW Verwaltungs-GmbH, Neckarsulm asw.AUTOMOBILE Bad Rappenau GmbH, Bad Rappenau asw.AUTOMOBILE Sinsheim GmbH & Co. KG, Sinsheim Autozentrum Dobler GmbH, Mühlacker DHM GmbH & Co. KG, Heilbronn DHM Verwaltung GmbH, Heilbronn IHM GmbH & Co. KG, Heilbronn IHM Verwaltung GmbH, Heilbronn Mulfinger Beteiligungs-GmbH, Heilbronn PZ Sportwagen Vertriebs-GmbH, Heilbronn VHM GmbH & Co. KG, Heilbronn VHM Verwaltung GmbH, Heilbronn b) Konsolidierung at equity
3. Angaben zur Konsolidierungsmethode Bei der Kapitalkonsolidierung der 100%igen Tochterunternehmen wurde die Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a. F. i. V. m. Art. 66 Abs. 3 EGHGB) angewandt (Vollkonsolidierung). Für Erstkonsolidierungen ab dem Geltungszeitpunkt des BilMOG erfolgt die Kapitalkonsolidierung gemäß der Vorschriften der §§ 301 Abs. 1 Nr. 1 und 308 ff. HGB nach der Neubewertungsmethode. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung war grundsätzlich der Zeitpunkt des Erwerbes der jeweiligen Tochtergesellschaft. Für assoziierte Unternehmen wurde die Equitykonsolidierung (§ 312 HGB) angewendet. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Eine Zwischenergebniseliminierung gemäß § 304 HGB war nicht vorzunehmen, da die Anschaffungskosten konzernintern weiterberechnet werden. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen. Demzufolge sind Mieten, Verwaltungskosten, Zinserträge und Zinsaufwendungen zwischen den Konzernunternehmen mit den entsprechenden Aufwendungen bzw. Erträgen verrechnet worden. Die Verrechnung der Umsatzerlöse mit dem entsprechenden Materialaufwand ist aus technischen Gründen nicht ermittelbar und für den Konzernabschluss von untergeordneter Bedeutung. Konzerninterne Erträge aus Beteiligungen und Vermietung und Verpachtung wurden ebenfalls eliminiert. 4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Muttergesellschaft und den einbezogenen Tochtergesellschaften sowie den assoziierten Gesellschaften einheitlich ausgeübt. Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256a HGB sowie den §§ 308 und 309 HGB. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Bei der Erstkonsolidierung der asw.AUTOMOBILE Bad Rappenau GmbH, Bad Rappenau (vormals: Autohaus Jung GmbH, Bad Rappenau), ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 3.224, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen wird. Aufgrund der anhaltend negativen Ergebnisse wurde der Geschäfts- oder Firmenwert im Geschäftsjahr 2019/2020 außerplanmäßig auf EUR 0,00 abgeschrieben. Bei der Erstkonsolidierung der asw.AUTOMOBILE Sinsheim GmbH & Co. KG, Sinsheim (vormals: Auto Jung GmbH & Co. KG, Sinsheim), ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 874, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen wird. Aufgrund der anhaltend negativen Ergebnisse wurde der Geschäfts- oder Firmenwert im Geschäftsjahr 2020/2021 außerplanmäßig auf EUR 0,00 abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde aufgrund der begrenzten Nutzungsdauer der übergegangenen Kundenbeziehungen auf sechs Jahre festgelegt. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Es kommen die lineare und die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung, soweit dies dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht. Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Berichtsjahr sofort in vollem Umfang abgeschrieben und deren sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar: Konzern-Anlagespiegel 2021/22
Es können Differenzen aufgrund Rundungen entstehen.
Die Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertigen Leistungen sowie die Waren sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert oder Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und eingeschränkter Verwendbarkeit ergeben, erforderlich waren, wurden diese in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die eingezahlte und im Handelsregister eingetragene Hafteinlage der Kommanditisten beträgt EUR 4.220.211,00. Der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ergab sich bei der Erstkonsolidierung von zwei Tochterunternehmen aufgrund der Divergenz des Beteiligungsansatzes und des Eigenkapitals des Tochterunternehmens. Der Ausweis erfolgt gem. § 301 Abs. 3 HGB als gesonderter Bilanzposten nach dem Eigenkapital. Die Rückstellungen für Pensionen wurden unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PuC-Methode) ermittelt. Dem nach diesem Verfahren ermittelten Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, liegt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck ein Rechnungszinsfuß von 1,77% zugrunde. Dabei wurden Rentensteigerungen von 2,0% p. a. alle drei Jahre unterstellt sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0% p.a. berücksichtigt. Als Abzinsungssätze werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen zehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 103.005,00. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. Die sonstigen Rückstellungen umfassen:
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Währungsumrechnung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgt im Zeitpunkt des Zugangs und zum Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 2.534 durch Grundschulden und TEUR 15.782 durch Sicherungsübereignungen besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Die sonstigen Verpflichtungen aus Pacht-, Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen belaufen sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag insgesamt auf TEUR 2.405. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Rückkaufverpflichtungen im Rahmen von Fahrzeug-Leasingverträgen stellen sich nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag wie folgt dar (Restwerte *):
Am Bilanzstichtag bestanden weder Wechselobligo noch Bürgschaften. Die Berechnung von latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 i. V. m. § 298 HGB sowie auf steuerrechtlich bestehenden Verlustvorträgen. Differenzen, die nach § 306 HGB zu latenten Steuern führen, waren nicht zu verzeichnen. Auf welchen Differenzen bzw. Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen, zeigt folgende Übersicht: Zusammenstellung latente Steuern per 31.08.2022
*) + Aktivposten / - Passivposten Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Konzernbilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 22.137 enthalten. Die Umsätze wurden im Wesentlichen im Inland erzielt und gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen aperiodische Erträge in Höhe von TEUR 203 aus der Auflösung von Rückstellungen, TEUR 328 aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen und TEUR 402 übrige Erträge. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen aperiodische Aufwendungen in Höhe von TEUR 10 Verlusten aus Anlageabgängen, TEUR 437 aus Forderungsausfällen, TEUR 74 Einstellung in die Wertberichtigung zu Forderungen und TEUR 508 übrige Aufwendungen enthalten. 5. Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten und jederzeit fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie anderen fälligen Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, zusammen. Bei der Kapitalflussrechnung wurde der Ausweis der Veräußerungsergebnisse der Mietfahrzeuge, die in den Sachanlagen enthalten sind, im Cashflow belassen, da der Handel mit Pkw Unternehmensgegenstand ist und einen wesentlichen Teil des Geschäftsbetriebes darstellt. Ferner wurden aus diesem Grunde die Auszahlungen für Investitionen mit den Restbuchwerten der abgegangenen Mietfahrzeuge saldiert. 6. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer der Komplementärin der Muttergesellschaft, der Mulfinger Beteiligungs-GmbH, Heilbronn, mit einem Stammkapital von TEUR 31, waren im Geschäftsjahr: Herr Bernhard Mulfinger, Rentner Geschäftsführer Mulfinger Beteiligungs-GmbH, Heilbronn, Herr Klaus Mulfinger (bis 20.02.2022) Geschäftsführer Mulfinger Beteiligungs-GmbH, Heilbronn, Herr Ulrich Mulfinger, Rentner (bis 20.02.2022) Geschäftsführer Mulfinger Beteiligungs-GmbH, Heilbronn, Herr Nikolai Wittich Geschäftsführer Mulfinger Beteiligungs-GmbH, Heilbronn. Es wird von der Schutzklausel des §286 IV HGB Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung der Mulfinger GmbH & Co. KG wird durch einen Beirat begleitet. Diesem gehörten im Geschäftsjahr an: Herr Heinz Fetter (Vorsitzender) Bankkaufmann Herr Prof. Dr. Werner Rössle stv. Direktor a.D. der ehem. Berufsakademie Stuttgart Der Beirat löste sich zum 31.01.2022 auf. Die Mulfinger GmbH & Co. KG, Heilbronn, ist gemäß § 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften offen zu legen. Darüber hinaus sind folgende Tochterunternehmen gemäß § 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften offen zu legen: VHM GmbH & Co. KG, Heilbronn, IHM GmbH & Co. KG, Heilbronn, DHM GmbH & Co. KG, Heilbronn. Gemäß § 314 Nr. 9 HGB sind folgende Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers zu machen:
Heilbronn, den 17. Februar 2023 gez. Bernhard Mulfinger Nikolai Wittich Kapitalflussrechnung zum 31. August 2022
Heilbronn, den 17. Februar 2023 gez. Bernhard Mulfinger Nikolai Wittich EigenkapitalspiegelKonzern-Eigenkapitalspiegel 2020/21
Konzern-Eigenkapitalspiegel 2021/22
Heilbronn, den 17. Februar 2023 gez. Bernhard Mulfinger Nikolai Wittich Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mulfinger GmbH & Co. KG, Heilbronn Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Mulfinger GmbH & Co. KG, Heilbronn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. August 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Mulfinger GmbH & Co. KG, Heilbronn, für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. August 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 21. Februar 2023 Prüfungs-
und Treuhand GmbH
A. Becker, Wirtschaftsprüfer J. Kohler, Wirtschaftsprüfer |
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