Götz
Installation GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
228.764,92 |
162.634,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.122,00 |
2.784,00 |
| II.
Sachanlagen |
148.481,00 |
159.850,00 |
| III.
Finanzanlagen |
78.161,92 |
0,00 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
78.161,92 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.359.226,06 |
1.485.597,46 |
| I.
Vorräte |
286.650,27 |
172.314,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
584.897,80 |
533.621,98 |
| davon
gegen Gesellschafter |
14.284,77 |
14.284,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
487.677,99 |
779.660,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.366,52 |
13.637,19 |
| D.
Aktive latente Steuern |
7.200,00 |
2.875,00 |
| Aktiva |
1.617.557,50 |
1.664.743,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.079,20 |
172.643,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
79.157,04 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
68.486,70 |
| IV.
Bilanzgewinn |
17.079,20 |
|
| B.
Rückstellungen |
151.816,44 |
88.062,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.423.661,86 |
1.404.037,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.423.661,86 |
1.075.082,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
328.955,82 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
3.639,66 |
| Summe
Passiva |
1.617.557,50 |
1.664.743,65 |
Anhang
Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des §
267 Abs. 2 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft
Die Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der geltenden Fassung wurden
angewandt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht dem Gliederungsschema der
handelsrechtlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
einschlägigen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB sowie der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung erstellt. Der Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit hinsichtlich der Wertansätze des
Anlagervermögens wurde beachtet. Die Bewertung geht
von einer unveränderten Geschäftstätigkeit
des Unternehmens aus (Grundsatz der
Unternehmensfortführung)
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar um die planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibung gemindert Die
planmäßigen Abschreibungen entsprechen
hinsichtlich der Abschreibungsmethoden und
Abschreibungssätzen auch den steuerlichen
Vorschriften. Sie wurden nach der linearen Methode
ermittelt. Für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden nach
§ 6 Abs. 2 EStG und der handelsrechtlich
zulässigen Vereinfachungsregel in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Einstandspreisen sowie zu
Herstellungskosten bewertet. Das strenge
Niederstwertprinzip sowie das Prinzip der verlustfreien
Bewertung wurden beachtet.
Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, sowie sonstige
Vermögensgegenstände werden zu
Nominalbeträgen ausgewiesen. Erforderliche
Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Forderungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Die Forderungen sind einzeln durch eine
Debitorenliste nachgewiesen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
vorausgezahlte Kosten, die nach dem Prinzip der
periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und
Erträgen dem folgenden Geschäftsjahr
zuzurechnen sind.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten und für genau umschriebene
Aufwendungen nach vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung und Berücksichtigung aller bis zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung gewonnener Erkenntnisse und
Risiken gebildet. Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Erträge, die nach dem Prinzip der periodengerechten
Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen dem folgenden
Geschäftsjahr zuzurechnen sind, jedoch im
laufenden Geschäftsjahr abgerechnet wurden.Sonstige
finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
auszuweisen sind, bestehen nicht.Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren im
Sinne von § 275 HGB aufgestellt.
Während des abgelaufenen Kalenderjahres wurden
die Geschäfte durch folgende Personen geführt:
1. Geschäftsführer
Ralf Peter Götz, Berlin
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Götz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024
festgestellt.
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