Elektro
Koch GmbH
Pfatter,
Ortsteil Geisling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.035,50 |
37.439,50 |
| I.
Sachanlagen |
54.035,50 |
37.439,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
176.413,99 |
66.476,29 |
| I.
Vorräte |
105.104,03 |
17.841,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.728,69 |
21.684,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.581,27 |
26.950,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
898,67 |
413,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
231.348,16 |
104.329,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
115.161,85 |
78.033,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.033,37 |
47.610,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
37.128,48 |
5.422,42 |
| B.
Rückstellungen |
30.289,92 |
3.606,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.896,39 |
22.689,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
231.348,16 |
104.329,29 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als eine
kleine Kapitalgesellschaft gem § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibung gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstelllungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern: Die Befreiungsvorschriften des
§ 247a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter
Steuern wurde in Anspruch genommen.
C. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Das Kapital ist vollständig
einbezahlt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von 5.202,22 Euro.
Ergebnisverwendung
|
Euro |
| Gewinnvortrag zum
01.01.2010 |
53.033,37 |
| +
Jahresüberschuss
2010 |
37.128,48 |
| Bilanzgewinn zum
31.12.2010 |
90.161,85 |
Der Bilanzgewinn wird auf das neue Jahr vorgetragen.
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag
der Geschäftsführung über die
Ergebnisverwendung angenommen.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Albert Koch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2011 festgestellt.
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