Oxford Instruments Overseas Marketing GmbH
Selbe AdresseErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für Patente
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Angeles Diaz Garcia seit 10.7.2025 | Geschäftsführer |
Gregor Reckert seit 14.2.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Oxford Instruments Abingdon, Oxon, Overseas Holdings Ltd. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oxford Instruments Holdings GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2021/22Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die Oxford Instruments Holdings GmbH hat ihren Sitz in 65205 Wiesbaden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HR B 25561 eingetragen. Der Jahresabschluss der Oxford Instruments Holdings GmbH, Wiesbaden, ist für das Geschäftsjahr 2021/22 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB erstellt worden. Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im vorliegenden Jahresabschluss gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben. Der Bilanz wurde das Gliederungsschema nach § 266 HGB zugrunde gelegt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir das gesetzliche Gliederungsschema um Zwischensummen ergänzt. Die Gesellschaft ist i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen, soweit mit dauerhaften Wertminderungen gerechnet wird. Sobald der Grund für die Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen erfassen alle bekannten, der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen Risiken und wurden mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz Die ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Gesellschaftsanteile in Höhe von TEUR 25.000 (100,00 %) an der Oxford Instruments GmbH, Wiesbaden. Die Oxford Instruments GmbH beendet das Geschäftsjahr per 31. März 2022 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 2.307. Das Eigenkapital zum 31. März 2022 beträgt TEUR 4.049. Ferner beinhalten die Anteile an verbundenen Unternehmen die Gesellschaftsanteile in Höhe von TEUR 25 (100,00 %) an der Oxford Instruments Overseas Marketing GmbH, Wiesbaden. Die Gesellschaft beendete das Geschäftsjahr per 31. März 2022 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 24. Das Eigenkapital zum 31. März 2022 beträgt TEUR 25. Zum 01. September 2021 wurde die Akquise der Gesellschaft WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH, Ulm, durchgeführt. Die ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Gesellschaftsanteile in Höhe von TEUR 40.963 (100%) an der WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH, Ulm. Die Gesellschaft beendete das Geschäftsjahr per 31. August 2022 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 4.629. Das Eigenkapital zum 31. August 2022 beträgt TEUR 26. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im aktuellen Geschäftsjahr Forderungen gegen verschiedene Tochterunternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 4.811 (i. Vj. TEUR 6.538). Sämtliche Forderungen sind Finanzforderungen. Das Stammkapital beträgt unverändert EUR 25.000,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit TEUR 11 ausstehende Rechnungen (i. Vj. TEUR 11). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Finanzverbindlichkeiten von TEUR 46.676 (i. Vj. TEUR 14.218) gegenüber der Oxford Instruments GmbH aus einem Cash Management Vertrag und der Oxford Instruments Holdings Europe Limited aus einem Darlehensvertrag nebst Zinsen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Earn Out Verpflichtungen aus dem Erwerb der WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH ausgewiesen. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr sind der Gesellschaft Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 541 durch den Darlehensvertrag zur Akquise der WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH entstanden. Im Vorjahr erzielte die Gesellschaft sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 501 aus dem Verkauf eines unbebauten Grundstücks. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt wie im Vorjahr keine Mitarbeiter. Zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern waren bestellt:
Alleinige Gesellschafterin zum 31. März 2022 ist die Oxford Instruments Overseas Holdings Ltd., Tubney Woods/UK. Die Zahlen des vorliegenden Abschlusses werden in den Konzernabschluss der Oxford Instruments plc., Abingdon/UK, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen im Sinne von § 285 HGB aufstellt. Der Konzernabschluss der Oxford Instruments plc. ist am Sitz der Gesellschaft in Abingdon/UK erhältlich.
Wiesbaden, den 29. November 2024 Oxford Instruments Holdings GmbH Dr. Benjamin Tordoff, Geschäftsführer Gavin Fenton Hill, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Oxford Instruments Holdings GmbH, Wiesbaden PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der Oxford Instruments Holdings GmbH, Wiesbaden - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mainz, 29. November 2024 BDO
AG
Dülz, Wirtschaftsprüfer Höhn, Wirtschaftsprüfer |
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