Oxford Instruments Holdings GmbH

Borsigstraße 15A, 65205 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 25561
Vorher
mertus Achtundachtzigste GmbH
Eingetragen
18.1.2011
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
die Verwaltung eigener Vermögenswerte, die Übernahme, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Führung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die unterstützende Erbringung von Dienstleistungen und Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen, die Leitung von Tochtergesellschaften, soweit für diese Tätigkeiten keine besondere (behördliche) Erlaubnis erforderlich ist, die Übernahme, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Gregor Reckert
seit 14.2.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Oxford Instruments Abingdon, Oxon, Overseas Holdings Ltd.GBR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oxford Instruments Abingdon, Oxon, Overseas Holdings Ltd.
United Kingdom
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Oxford Instruments Holdings GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022

Bilanz

Aktiva

31.3.2022 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 65.987.634,00 25.025.000,00
65.987.634,00 25.025.000,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.810.929,29 6.537.646,74
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 4.810.929,29 (Vorjahr EUR 6.537.646,74)
2. sonstige Vermögensgegenstände 445,44 0,00
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.811.374,73 6.537.646,74
1.641.536,28 1.133.457,28
6.452.911,01 7.671.104,02
72.440.545,01 32.696.104,02

Passiva

31.3.2022 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 14.767.142,78 14.767.142,78
III. Gewinnvortrag 3.616.760,06 2.395.455,70
IV. Jahresüberschuss 1.661.996,54 1.221.304,36
20.070.899,38 18.408.902,84
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 161.153,59 57.912,00
2. sonstige Rückstellungen 11.386,56 11.386,56
172.540,15 69.298,56
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 46.676.138,48 14.217.902,62
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 46.676.138,48 (Vorjahr EUR 14.217.902,62)
2. sonstige Verbindlichkeiten 5.520.967,00 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.520.967,00 (Vorjahr EUR 0,00)
52.197.105,48 14.217.902,62
72.440.545,01 32.696.104,02

Gewinn- und Verlustrechnung

2021/22 Vorjahr
EUR EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 0,00 501.150,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 8.495,94 1.336.786,16
3. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2.332.088,26 2.137.917,62
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 1.311,00
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 558.354,19 8.817,33
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 541.000,53 (Vorjahr: EUR 8.817,33)
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 103.241,59 73.470,77
7. Ergebnis nach Steuern 1.661.996,54 1.221.304,36
8. Jahresüberschuss 1.661.996,54 1.221.304,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2021/22

Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die Oxford Instruments Holdings GmbH hat ihren Sitz in 65205 Wiesbaden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HR B 25561 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Oxford Instruments Holdings GmbH, Wiesbaden, ist für das Geschäftsjahr 2021/22 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB erstellt worden. Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im vorliegenden Jahresabschluss gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben.

Der Bilanz wurde das Gliederungsschema nach § 266 HGB zugrunde gelegt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir das gesetzliche Gliederungsschema um Zwischensummen ergänzt.

Die Gesellschaft ist i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen, soweit mit dauerhaften Wertminderungen gerechnet wird. Sobald der Grund für die Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen erfassen alle bekannten, der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen Risiken und wurden mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz

Die ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Gesellschaftsanteile in Höhe von TEUR 25.000 (100,00 %) an der Oxford Instruments GmbH, Wiesbaden. Die Oxford Instruments GmbH beendet das Geschäftsjahr per 31. März 2022 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 2.307. Das Eigenkapital zum 31. März 2022 beträgt TEUR 4.049.

Ferner beinhalten die Anteile an verbundenen Unternehmen die Gesellschaftsanteile in Höhe von TEUR 25 (100,00 %) an der Oxford Instruments Overseas Marketing GmbH, Wiesbaden. Die Gesellschaft beendete das Geschäftsjahr per 31. März 2022 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 24. Das Eigenkapital zum 31. März 2022 beträgt TEUR 25.

Zum 01. September 2021 wurde die Akquise der Gesellschaft WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH, Ulm, durchgeführt. Die ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Gesellschaftsanteile in Höhe von TEUR 40.963 (100%) an der WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH, Ulm. Die Gesellschaft beendete das Geschäftsjahr per 31. August 2022 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 4.629. Das Eigenkapital zum 31. August 2022 beträgt TEUR 26.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im aktuellen Geschäftsjahr Forderungen gegen verschiedene Tochterunternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 4.811 (i. Vj. TEUR 6.538). Sämtliche Forderungen sind Finanzforderungen.

Das Stammkapital beträgt unverändert EUR 25.000,00.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit TEUR 11 ausstehende Rechnungen (i. Vj. TEUR 11). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Finanzverbindlichkeiten von TEUR 46.676 (i. Vj. TEUR 14.218) gegenüber der Oxford Instruments GmbH aus einem Cash Management Vertrag und der Oxford Instruments Holdings Europe Limited aus einem Darlehensvertrag nebst Zinsen.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Earn Out Verpflichtungen aus dem Erwerb der WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH ausgewiesen.

Angaben und Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr sind der Gesellschaft Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 541 durch den Darlehensvertrag zur Akquise der WITec Wissenschaftliche Instrumente und Technologie GmbH entstanden.

Im Vorjahr erzielte die Gesellschaft sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 501 aus dem Verkauf eines unbebauten Grundstücks.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt wie im Vorjahr keine Mitarbeiter.

Zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern waren bestellt:

Gavin Fenton Hill, Diplom-Ingenieur, Farnham, Surrey/Vereinigtes Königreich

Dirk Keune, Diplom-Ingenieur, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Stolberg/Rheinland (bis 31. Oktober 2024)

Dr. Benjamin Tordoff, Ulm (seit 1. November 2024)

Alleinige Gesellschafterin zum 31. März 2022 ist die Oxford Instruments Overseas Holdings Ltd., Tubney Woods/UK. Die Zahlen des vorliegenden Abschlusses werden in den Konzernabschluss der Oxford Instruments plc., Abingdon/UK, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen im Sinne von § 285 HGB aufstellt. Der Konzernabschluss der Oxford Instruments plc. ist am Sitz der Gesellschaft in Abingdon/UK erhältlich.

 

Wiesbaden, den 29. November 2024

Oxford Instruments Holdings GmbH

Dr. Benjamin Tordoff, Geschäftsführer

Gavin Fenton Hill, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Oxford Instruments Holdings GmbH, Wiesbaden

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der Oxford Instruments Holdings GmbH, Wiesbaden - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mainz, 29. November 2024

BDO AG
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