Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 590722
Eingetragen
12.3.2002
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Herstellung von Elementen für den Maschinenbau. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Unternehmen erwerben, verwalten und vertreten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese veräußern, pachten oder verpachten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ernst Frey
seit 20.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ernst Frey
Deitingen 7, 74861 Neudenau
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

F & S Elementebau GmbH

Neuenstadt am Kocher

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.095.523,14 1.064.052,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.112,00 1,00
II. Sachanlagen 431.115,00 495.998,00
III. Finanzanlagen 660.296,14 568.053,50
B. Umlaufvermögen 569.113,44 485.589,90
I. Vorräte 151.403,29 166.675,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.624,12 168.930,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 331.086,03 149.983,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.583,58 9.117,76
Summe Aktiva 1.672.220,16 1.558.760,16

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 897.426,28 849.829,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 872.426,28 824.829,36
B. Rückstellungen 213.887,00 155.566,00
C. Verbindlichkeiten 560.906,88 553.364,80
Summe Passiva 1.672.220,16 1.558.760,16

Anhang

Allgemeine Angaben

Die F & S Elementebau GmbH hat ihren Sitz in Neuenstadt am Kocher. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart unter der Registernummer: HRB 590722 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten in einer fremden Währung lauten, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Tag der Anschaffung umgerechnet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben worden. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahre der Vollabschreibung der Abgang erfolgt.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Soweit es der tatsächlichen Abnutzung entspricht, wurde die degressive Abschreibung angewandt.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Bei den Finanzanlagen handelt es sich um mehrere Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften. Auf nähere Erläuterungen wurde gem. § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB verzichtet.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern notwendig auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Warenbestände wurden mittels Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgte zum Marktpreis am Abschlussstichtag.

Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde nicht Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Offenen-Posten-Liste zum Bilanzstichtag.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind entsprechend des Anschaffungskostenprinzip aktiviert. Soweit bei der Folgebewertung eine Wertminderung laut Börsenkurs vorlag, wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung unter Berücksichtigung von Kosten- und Preissteigerungen ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Pensionsrückstellung ist mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Bewertung erfolgte mit dem modifizierten Teilwertverfahren basierend auf den Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Der hierbei zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt 1,82 %.

Die Ausschüttungssperre für die Pensionsrückstellungen nach § 253 Absatz 6 Satz 3 HGB beträgt 1.156,00 Euro. Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag zwischen der auf Basis des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes ermittelten Rückstellung zu dem nach dem 7-jährigen Durchschnittszinssatz berechneten Wertansatz.

Latente Steuern

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Von den Verbindlichkeiten entfallen 138.652,00 Euro auf Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von 1- 5 Jahren ( Vorjahr 203.424,00 Euro) . Verbindlichkeiten in Höhe von 64.772,00 Euro haben eine Laufzeit bis zu 1 Jahr ( Vorjahr 64.772,00 Euro).

Besicherung der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung der angeschafften Maschinen/ Fahrzeuge abgesichert.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter- Geschäftsführer

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von 66.784,10 EUR enthalten, davon entfallen auf Rangrücktritt 0,00 EUR. Die Verbindlichkeiten werden mit einem Zinssatz von 4,00 Prozent verzinst.Die Verbindlichkeiten resultieren in voller Höhe aus dem Verrechnungsverkehr.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Ernst Frey, Neudenau. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 288 Abs. 1 Nr. 10 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnis und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

Neuenstadt, 5. November 2024

gez. Ernst Frey

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.11.2024.

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