Ericsson GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Völker seit 19.12.2017 | Prokura |
Erik Rijks seit 12.5.2015 | Geschäftsführer |
Joachim Damm seit 20.1.2014 | Geschäftsführer |
Bernd Albrecht Mellinghaus seit 1.7.2013 | Prokura |
Stefan Koetz seit 20.8.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ericsson Technology Services GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Lagebericht für das Geschäftsjahr 20161. Grundlagen der GesellschaftDie in Deutschland von der Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, geführte Ericsson Gruppe ist wie folgt strukturiert:
Die Ericsson Technology Services GmbH, Düsseldorf, (TSG) ist eine 100% Tochtergesellschaft der Ericsson GmbH, Düsseldorf (EDD), mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Sie hat mit dem Geschäftsjahr 2016 das sechste volle Jahr ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beendet. Zusammen mit dem Servicebereich der EDD und der EMG formt die TSG die Organisation "Service Operations" für den deutschen Markt. Zum 1. Oktober 2010 haben der Gesellschafter, die Ericsson GmbH (EDD), und die TSG mit der Vodafone Deutschland GmbH einen Vertrag zur Übernahme des Field Service Bereiches abgeschlossen. Dieser Vertrag hatte eine Laufzeit von 5 Jahren. Die TSG erbrachte die Field Service Leistungen und rechnete die Aufwendungen im Innenverhältnis zuzüglich eines Gewinnaufschlags an die EDD ab. Die EDD rechnete daraufhin mit dem Kunden Vodafone ab. Neben den Serviceleistungen für die Vodafone Deutschland GmbH hat die TSG seit dem 1. Oktober 2011 auch den Field Service für die Versatel AG erbracht, der die zeitgerechte vor Ort Entstörung sowie die Wartung und Instandsetzung aller Netzelemente und Technikstandorte umfasste sowie die bundesweite Ersatzteilverwaltung und das Logistikhandling. Grundsätzlich galt für die TSG, dass alle Kosten der erbrachten Service Leistungen über Verrechnungssätze an die Muttergesellschaft abgerechnet wurden, die ihrerseits Vertragspartner der externen Kunden ist. Der vorerwähnte Service Vertrag mit der Vodafone Deutschland GmbH konnte allerdings nicht über den 31. März 2016 hinaus verlängert werden. Das operative Geschäft wurde im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs zum 1. April 2016 von Huawei übernommen. Hierzu wurde mit Datum vom 19. Februar 2016 zwischen der Gesellschaft als Verkäuferin und der Huawei als Käuferin ein sog. Transfer Agreement abgeschlossen. Weitere Vertragsbeteiligte als Verkäuferin ist die EMG, da ein kleiner Teil des Geschäfts mit der Vodafone Deutschland GmbH auch von der EMG erbracht wurde. Nach diesem Vertrag übertragen die TSG und EMG gemeinsam als Verkäuferin das Geschäft und die dazugehörigen Vermögensgegenstände an die Huawei. Huawei übernimmt zusätzlich die zum Betrieb des Geschäfts mit Vodafone Deutschland benötigten und im Vertrag definierten Mitarbeiter der TSG und EMG sowie verschiedene Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten, die sich im Wesentlichen auf die übernommenen Mitarbeiter beziehen. Als Verkaufspreis für das Geschäft und die übertragenen Vermögensgegenstände wurde vertraglich ein Betrag von T€ 1.090 vereinbart. Für Übernahme der Rückstellungen und anderen Verbindlichkeiten erstatten TSG und EMG der Huawei die entsprechenden zum Übertragungsstichtag bilanzierten Beträge, die sich nach den Rechnungslegungsvorschriften der IFRS ergeben. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der absolut überwiegende Teil des Geschäfts und der zu übertragenden Vermögensgegenstände, Mitarbeiter sowie Rückstellungen und anderen Verbindlichkeiten von der TSG abgegeben werden und in Ermangelung einer anderen expliziten Regelung im Vertrag haben sich die Vertragsbeteiligten geeinigt, dass die gesamte Abwicklung der Übertragung durch die TSG vorgenommen wird. Die EMG hat demnach die von ihr zu übertragenden Vermögensgegenstände zunächst an die TSG verkauft, die diese dann zusammen mit den von ihr selbst übertragenen Vermögensgegenständen an Huawei im Rahmen des Vertrages verkauft hat. Analog wurde bei der Übertragung der Rückstellungen und anderen Verbindlichkeiten verfahren.Daneben sind Aufwendungen aus der Übertragung weiterer Vermögensgenstände angefallen, die die TSG zuvor von der EDD erworben hat. Der Verkauf erfolgte auf Seiten der EDD - analog zum Verkauf der Vermögensgegenstände von EMG an TSG - zum bei der EDD ausgewiesenen Buchwert zum Zeitpunkt der Übertragung. Zudem sind der TSG selbst weitere Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung angefallen. Die Übertragung der Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte zum Buchwert, sodass sich hieraus zunächst kein Ergebniseffekt ergab; in Höhe der von Huawei zu übernehmenden Passiva weist die TSG an deren Stelle nun eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber der Huawei aus. Allerdings ergaben sich in dem Zusammenhang insofern weitere sonstige betriebliche Aufwendungen, als die übertragenen Pensionsverpflichtungen wie auch Jubiläumsverpflichtungen nach IFRS (Bewertung für den Transfer gemäß dem Vertrag) höher waren als die von TSG rechtlich übertragenen Verpflichtungen nach HGB. Insgesamt resultiert aus dem Asset Deal ein Netto-Verlust von T€ 387, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird und sich wie folgt ergibt:
Von der Beendigung dieses Service Vertrages und dem damit verbundenen Teilbetriebsübergang waren, nach Abschluss aller personalbezogenen Entscheidungen, 426 Mitarbeiter betroffen. Damit verlor die TSG einen ganz erheblichen Anteil ihres Geschäftsvolumens. Aufgrund dieser Tatsache wurde im zweiten Quartal 2016 der Entschluss umgesetzt, den verbliebenen 64 Mitarbeitern in der TSG ein Vertragsangebot zu unterbreiten mit dem Ziel, diese in die Schwestergesellschaft Ericsson Services GmbH, Düsseldorf, (EMG) zu überführen. Dieser Prozess wurde im Juli 2016 erfolgreich abgeschlossen. Als Konsequenz werden seit Juli 2016 die Field Service Leistungen für die Versatel AG von der EMG erbracht, was allerdings keine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis der Muttergesellschaft mit der Versatel AG hat. Die Beendigung der beiden Service-Verträge führte in der Folge zur Einstellung des operativen Geschäftes in der TSG seit Juli 2016. Hierdurch ergaben sich signifikante Veränderungen bzw. Reduzierungen in vielen Posten des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ist insofern mit dem des Vorjahres nur eingeschränkt vergleichbar. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Aufschwung in Deutschland und im Euroraum setzt sich weiter fort. Das Wachstum des Bruttoinlandproduktes in 2016 betrug 1,9%. Für 2017 wird mit einem durch Kalendereffekte bedingten geringeren Wachstum des BIP von 1,3% gerechnet. Die zugrundliegende Wachstumsdynamik bleibt im Wesentlichen erhalten. Im Jahresdurchschnitt wurde die Wirtschaftsleistung in Deutschland von 43,5 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das entspricht dem höchsten Stand seit 1991. Die Konsumausgaben der Privaten Haushalte stiegen um 2,6 %, die Ausgaben des Staates um 5,8 % gegenüber 2015. Die Bruttoanlageinvestitionen stiegen um 4,0 % an. Der Markt für Telekommunikation Infrastruktur in Deutschland ist im Jahr 2016 mit ca. 6,6 Mrd. EUR gegenüber 6,5 Mrd. EUR im Jahr 2015 leicht gewachsen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Gesamt Telekommunikationsmarkt um 0,4 % geschrumpft ist. Mit etwa 1 Mio. Beschäftigten ist die ITK-Branche der zweitgrößte industrielle Arbeitgeber in Deutschland. Seit 2011 haben die deutschen ITK-Unternehmen jedes Jahr mindestens 20.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. 2.2 Mitarbeiter Die Mitarbeiterzahl sank im Durchschnitt von 524 Mitarbeitern im Vorjahr auf 135 Mitarbeiter im Berichtsjahr. Zum Bilanzstichtag beschäftigt die Gesellschaft noch 4 Mitarbeiter, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden. 2.3 Finanzierung Die Gesellschaft ist zusammen mit ihrer Muttergesellschaft EDD sowie der EMG ins Cashpooling System der Ericsson Gruppe eingebunden. Die Anlagen auf den Cash-Pool-Konten werden verzinst. Die Finanzierung der Gesellschaft ist zum einen hierüber sowie zum anderen über das Eigenkapital sichergestellt. Eine Finanzierung über externe Darlehen von Banken ist in den letzten Jahren nicht erforderlich gewesen. 2.4 Investitionen Im Rahmen des Teilbetriebsübergangs an die Huawei sind die bestehenden Anlagegüter im Berichtsjahr 2016 zum überwiegenden Teil veräußert oder verschrottet worden, sodass die Berichtsgesellschaft zum Bilanzstichtag ein Anlagevermögen von 0 Euro ausweist (Vorjahr € 0,3 Mio). Es wurden keine Investitionen im Geschäftsjahr 2016 getätigt. Zum Bilanzstichtag liegen keine Miet- und Leasingverträge mehr vor, die zu zukünftigen finanziellen Verpflichtungen führen würden. 2. 5 Geschäftsverlauf Bis zur Einstellung des operativen Geschäfts hat die Berichtsgesellschaft auch im Geschäftsjahr 2016 ihre Aufgabe im Unternehmensverbund der Ericsson Gruppe in Deutschland vollumfänglich erfüllt. Diese bestand darin, kosteneffizient technische Serviceleistungen im Rahmen ihres Kompetenzprofils zu erbringen, die von den Kunden der Muttergesellschaft nachgefragt werden. 2.6 Ertragslage Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von € 13,7 Mio. erzielt, nach € 49,1 Mio. im Vorjahr. Dieser Umsatz betrifft die an die Muttergesellschaft mit einem Gewinnaufschlag weiterbelasteten Kosten, die bei der Erbringung der Service-Leistungen mit Schwerpunkt für die Kunden Vodafone bis 31. März 2016 und Versatel bis zur Einstellung des operativen Geschäfts im 2. Quartal 2016 der Gesellschaft entstanden. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von € 1,0 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) beinhalten Weiterbelastungen von Kosten an die Muttergesellschaft sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von € 0,45 Mio. (Vorjahr € 1,3 Mio.), die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen mit der Muttergesellschaft an die EDD abgerechnet werden. Der Personalaufwand des Geschäftsjahres beträgt € 10,3 Mio. (Vorjahr € 39,4 Mio.) und beinhaltet den Personalaufwand bis zum Wechsel der Mitarbeiter zu Huawei bzw. zur EMG. Auf das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen in Höhe von € 0,1 Mio. vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit € 4,0 Mio. um € 4,0 Mio. unter dem Vorjahr. Die größten Positionen entfallen auf Leasing PKW (€ 2,3 Mio., Vorjahr € 4,7 Mio.) und IT (€ 0,8 Mio., Vorjahr € 1,1 Mio.). Daneben ist hierin als sonstiger betrieblicher Aufwand von außergewöhnlicher Bedeutung der Netto-Verlust aus dem Asset Deal mit Huawei von € 0,4 Mio. enthalten. Die Gesellschaft konnte das Geschäftsjahr mit einem Gewinn nach Steuern in Höhe von € 0,1 Mio. abschließen (Vorjahr € 0,6 Mio.). Im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der Gewinn des Geschäftsjahres, zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr, an die Muttergesellschaft abgeführt. Im Vorjahr war das Ergebnis aufgrund einer bestehenden Abführungssperre nicht an die Muttergesellschaft abgeführt worden. Diese Abführungssperre wirkt zum 31. Dezember 2016 nicht mehr, sodass auch der im Vorjahr nicht abgeführte Betrag nun von dem Ergebnisabführungsvertrag mit betroffen wird. 2.7 Vermögenslage Die Gesellschaft hat eine Bilanzsumme von € 8,5 Mio. nach € 10,7 Mio. im Vorjahr. Im Rahmen des Teilbetriebsübergangs und der Einstellung des operativen Geschäfts ist das Anlagevermögen größtenteils durch Verkauf oder Verschrottung abgegangen, sodass es zum Bilanzstichtag 0 Euro beträgt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 8,3 Mio. (Vorjahr € 10,2 Mio.) beinhalten mit € 7,7 Mio. (Vorjahr € 4,1 Mio.) Forderungen aus dem Finanzverkehr gegen die Konzernobergesellschaft Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB, Stockholm/Schweden. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 6,1 Mio.). 2.8 Finanzlage Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von € 1,0 Mio. aus. Dies teilt sich auf in das Stammkapital in Höhe von T€ 25 und eine Kapitalrücklage in Höhe von T€ 975. Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von T€ 581 wurde im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages zusammen mit dem Gewinn des Geschäftsjahres an die Alleingesellschafterin abgeführt. Aufgrund des Teilbetriebsübergangs sowie der Einstellung des operativen Geschäfts haben sich auch die Rückstellungen erheblich reduziert und betragen insgesamt € 0,8 Mio. gegenüber € 7,5 Mio. im Vorjahr. Hierin enthalten sind neben umsatz- und personalbezogenen Rückstellungen auch Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von € 0,4 Mio. Diese betreffen die Pensionsansprüche der Mitarbeiter, die bereits ausgeschieden sind oder zur EMG bzw. EDD gewechselt sind. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf € 0,2 Mio. gegenüber € 0,8 Mio. im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen € 0,7 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.) und betreffen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Gegenzug signifikant erhöht und belaufen sich auf € 5,9 Mio. nach € 0,6 Mio. im Vorjahr und beinhalten insbesondere an Huawei zu leistende Erstattungen für die Übernahme personalbezogener Rückstellungen für die übergegangenen Mitarbeiter in Höhe von € 5,8 Mio. 3. Internes Kontrollsystem und RisikomanagementsystemDie Gesellschaft hat ein Risikomanagement System implementiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft sicherzustellen und etwaige ergebnisbeeinträchtigende Tatsachen oder bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dieses System stützt sich wie in den Vorjahren auf das konzerninterne Berichtswesen und auf standardisierte Geschäftsprozesse, die auch in 2016 den Anforderungen des Sarbanes-Oxley-Act entsprachen. Im Rahmen der Anforderungen des Sarbanes-Oxley-Act, dem Gesetz zur Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger in die Richtigkeit der veröffentlichten Finanzdaten von Unternehmen, die den amerikanischen Rechtsvorschriften unterliegen, und die auch auf deren deutsche Tochterunternehmen ausstrahlen, wird ein System standardisierter Geschäftsprozesse zur Risikoüberprüfung in den wesentlichen Geschäftsbereichen genutzt. Gleichzeitig dienen diese Kontrollprozesse auch zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Sarbanes-Oxley-Act. Zur Minimierung der Risiken ist die Gesellschaft in das Berichterstattungssystem der Region Western & Central Europe des Ericsson Konzerns eingebunden. Dieses System wird regelmäßig an neue interne und externe Veränderungen angepasst, sodass das Management frühzeitig über auftretende Risiken informiert wird und unmittelbar die notwendigen Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Dieses gilt auch für Änderungen, die sich aus der im März 2017 angekündigten Neuausrichtung des Konzerns für die TSG bzw. aus der Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit ergeben könnten. 4. Prognose-, Chancen-, und RisikoberichtDie nach der Beendigung des Vodafone Service Vertrages und dem Teilbetriebsübergang an die Huawei zum 1. April 2016 zunächst in der TSG verbliebenen Mitarbeiter verfügen über eine hohe technische Kompetenz. Aus diesem Grunde war es von großer Wichtigkeit, diese Kompetenz durch attraktive Vertragsangebote an die Mitarbeiter, wie vorab erwähnt, in die EMG zu überführen und dort zu bündeln. Nachdem dies Mitte 2016 geschehen ist hat die Gesellschaft seither kein operatives Geschäft mehr ausgeführt. Im Geschäftsjahr 2017 ist geplant das restliche verbliebene Anlagevermögen, das keine Restbuchwerte mehr aufweist, ebenfalls zu veräußern oder zu verschrotten. Insgesamt erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 vor diesem Hintergrund nur sehr geringe Aufwendungen bzw. Erträge aus dem nicht-operativen Bereich, unter anderem bedingt durch die noch bestehenden Pensionsverpflichtungen, und einen leichten Verlust vor Ergebnisübernahme durch die EDD. Im Laufe des Jahres 2017 wird das Management darüber entscheiden, ob die Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 liquidiert werden soll. Dies würde voraussetzen, dass die in der TSG bestehenden Pensionsverpflichtungen entweder auf die Ericsson Services GmbH oder die Ericsson GmbH übertragen würden. Wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung und bestandsgefährdende Tatsachen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Düsseldorf, den 28. Juli 2017 Ericsson Technology Services GmbH Geschäftsführung Stefan Koetz Erik Rijks Joachim Damm Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016A. Allgemeine AngabenDie Ericsson Technology Services GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HR B Reg.-Nr. 63847). Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. B. Erläuterungen zum JahresabschlussIm Berichtsjahr wurden folgende Abweichungen von in Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und /oder Bewertungsmethoden vorgenommen: Durch das BILRUG wurde das in der Gewinn- und Verlustrechnung bislang enthaltenen Zwischenergebnis "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" gestrichen. Stattdessen wurde das Zwischenergebnis "Ergebnis nach Steuern" zwischen den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und "sonstige Steuern" eingefügt. Nach dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung in der Fassung des BilRUG ergibt sich für das Vorjahr für das Zwischenergebnis "Ergebnis nach Steuern" ein Betrag in Höhe von T€ 581, das dem Jahresüberschuss des Vorjahres entspricht. Die Neudefinition der Umsatzerlöse aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG (HGB n.F.) hat keine Auswirkung auf die Gesellschaft. Gemäß Art. 75 Abs. 6 Satz 1 EGHGB n.F. i.V.m.§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. sind Altersver-sorgungsverpflichtungen (Rückstellungen für Pensionen) im Jahresabschluss für das Geschäfts-jahr 2016 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre (Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre) bewertet worden. C. Änderung der GeschäftstätigkeitIn Laufe des Geschäftsjahres hat sich die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erheblich verändert. Dies hatte zur Folge, dass das operative Geschäft der Gesellschaft im 2. Halbjahr 2016 eingestellt wurde. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bestand bislang aus zwei Bereichen. Während der eine Bereich die Geschäftsfelder der Funk und Übermittlungstechnologie umfasste, wurden in dem zweiten Bereich die sogenannten neuen Geschäftsfelder, OSS / BSS, TV / Media, Core & Cloud und Industrie & Society zusammengeführt. Hierunter fielen Leistungen wie Project Management, Consultancy and System Integration, Network Rollout and Field Services. Zum 31. März 2016 konnte der Service Vertrag mit der Vodafone Deutschland GmbH nicht verlängert werden. Das operative Geschäft wurde im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs zum 1. April 2016 von Huawei Technologies Service GmbH übernommen. Hierzu wurde mit Datum vom 19. Februar 2016 zwischen der Gesellschaft als Verkäuferin und der Huawei als Käuferin ein sog. Transfer Agreement abgeschlossen. Weitere Vertragsbeteiligte als Verkäuferin ist die EMG, da ein kleiner Teil des Geschäfts mit der Vodafone Deutschland GmbH auch von der EMG erbracht wurde. Nach diesem Vertrag übertragen die TSG und EMG gemeinsam als Verkäuferin das Geschäft und die dazugehörigen Vermögensgegenstände an die Huawei. Huawei übernimmt zusätzlich die zum Betrieb des Geschäfts mit Vodafone Deutschland benötigten und im Vertrag definierten Mitarbeiter der TSG und EMG sowie verschiedene Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten, die sich im Wesentlichen auf die übernommenen Mitarbeiter beziehen. Als Verkaufspreis für das Geschäft und die übertragenen Vermögensgegenstände wurde vertraglich ein Betrag von T€ 1.090 vereinbart. Für Übernahme der Rückstellungen und anderen Verbindlichkeiten erstatten TSG und EMG der Huawei die entsprechenden zum Übertragungsstichtag bilanzierten Beträge, die sich nach den Rechnungslegungsvorschriften der IFRS ergeben. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der absolut überwiegende Teil des Geschäfts und der zu übertragenden Vermögensgegenstände, Mitarbeiter sowie Rückstellungen und anderen Verbindlichkeiten von der TSG abgegeben werden und in Ermangelung einer anderen expliziten Regelung im Vertrag haben sich die Vertragsbeteiligten geeinigt, dass die gesamte Abwicklung der Übertragung durch die TSG vorgenommen wird. Die EMG hat demnach die von ihr zu übertragenden Vermögensgegenstände zunächst an die TSG verkauft, die diese dann zusammen mit den von ihr selbst übertragenen Vermögensgegenständen an Huawei im Rahmen des Vertrages verkauft hat. Analog wurde bei der Übertragung der Rückstellungen und anderen Verbindlichkeiten verfahren. Die TSG hat daher in ihrem Jahresabschluss aus dem Verkauf der Vermögensgegenstände an Huawei zu T€ 1.090 gemäß dem Vertrag realisiert. Im Gegenzug wurden Vermögensgegenstände im Buchwert von T€ 211 übertragen; diese betreffen mit T€ 198 Vermögensgegenstände der TSG sowie mit T€ 13 solche der EMG. Daneben sind Aufwendungen aus der Übertragung weiterer Vermögensgenstände in Höhe von T€ 104 angefallen, die die TSG zuvor von der EDD erworben hat. Der Verkauf erfolgte auf Seiten der EDD - analog zum Verkauf der Vermögensgegenstände von EMG an TSG - zum bei der EDD ausgewiesenen Buchwert zum Zeitpunkt der Übertragung. Zudem sind der TSG selbst weitere Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von T€ 36 angefallen. Die Übertragung der Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte zum Buchwert, sodass sich hieraus zunächst kein Ergebniseffekt ergab; in Höhe der von Huawei zu übernehmenden Passiva weist die TSG an deren Stelle nun eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber der Huawei aus in Höhe von T€ 5.807. Allerdings ergaben sich in dem Zusammenhang insofern weitere sonstige betriebliche Aufwendungen, als die übertragenen Pensionsverpflichtungen wie auch Jubiläumsverpflichtungen nach IFRS (Bewertung für den Transfer gemäß dem Vertrag) um insgesamt T€ 1.126 höher waren als die von TSG rechtlich übertragenen Verpflichtungen nach HGB. Insgesamt wird ein Netto-Verlust von T€ 387 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, der sich wie folgt ergibt:
In Folge dessen verlor die TSG zum 31. März 2016 einen erheblichen Teil ihres Geschäftsvolumens. Dies hatte zur Folge, dass 426 Mitarbeiter zu Huawei gewechselt sind. Dies führt zu signifikanten Veränderungen in nahezu allen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Herauszuheben ist der signifikante Rückgang der anteiligen personalbezogenen Rückstellungen und anstelle dessen der Ausweis einer entsprechenden Verbindlichkeit gegenüber Huawei unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Eine weitere Veränderung ergab sich durch die Übernahme des verbliebenen Geschäftes, das vor allem die Bereitstellungen der technischen Dienstleistungen für die Versatel AG betrifft, durch die Schwestergesellschaft EMG. In diesem Zusammenhang sind die verbliebenen 64 Mitarbeiter der TSG im Laufe des Berichtsjahres 2016 mit einem neuen Vertrag in die EMG übernommen worden. Etwaige Ansprüche der Mitarbeiter gegenüber der TSG wurden entsprechend im Berichtsjahr abgegolten. Die erworbenen Pensionsansprüche der in die EMG gewechselten Mitarbeiter werden weiterhin in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesen. Aus der sich vor dem Hintergrund der beiden vorbezeichneten wesentlichen Veränderungen ergebenen Einstellung des operativen Geschäftes lässt sich der übrige Rückgang der übrigen Positionen in der Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ist insofern mit dem des Vorjahres nur eingeschränkt vergleichbar. Als zusätzliche Veränderung ist zu vermerken, dass zum Ende des Berichtsjahres 2016 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen mehr vorliegen. Grund hierfür ist die Übernahme der neueren Fahrzeuge vom neuen Vertragspartner sowie die Übernahme aller übrig gebliebenen Fahrzeuge von der Muttergesellschaft EDD bzw. der Schwestergesellschaft EMG. D. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden linear über die folgende jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben:
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten von nicht mehr als € 410 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgang behandelt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird mit dem Betrag angesetzt, um den ein zum Zeitwert bewertetes Deckungsvermögen die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte entsprechende Verpflichtung übersteigt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Durch das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" wurde § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. Gemäß Art. 75 Abs. 6 EGHGB n.F. ist die Neufassung des § 253 HGB erstmalig im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzuwenden. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2016 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 2.592. Diese liegen um T€ 160 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2016 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Oktober 2016 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs.2 Satz 2 HGB). Angewandt wurde ein Zinssatz von 4,00%. Am 31. Dezember 2016 betrug der eigentlich anzuwendende Zinssatz 4,01 %, eine Anpassung war aufgrund der geringfügigen Zinssatzdifferenz nicht nötig. Der veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre hingegen liegt bei 3,24 %. Der Effekt (Unterschiedsbetrag) aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im operativen Ergebnis erfasst. Der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2016 in Höhe von T€ 160 unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB n.F., nicht aber eine Abführungssperre. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährlich Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00 % sowie Rentensteigerungen von 1,50 % zugrunde gelegt, für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Die Verpflichtungen aus Pensionen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt anhand der Kurswerte der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Rückstellungsberechnung Anfang Dezember 2016. Eine Anpassung an die Kurswerte zum Bilanzstichtag ist wegen Unwesentlichkeit nicht erfolgt. Der Pensionsplan, Abteilung B, wird über die rückgedeckte Ericsson-Unterstützungskasse finanziert. Es handelt sich hierbei um eine mittelbare Pensionsverpflichtung für die EMG. Bei dem Pensionsplan besteht eine Unterdeckung, die als Rückstellung bei der EMG erfasst ist; vom Wahlrecht gem. Art. 28 EGHGB wird kein Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt werden. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausrechende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt wegen der Kurzfristigkeit ohne Abzinsung und auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Jubiläumsleistungen werden auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Jubiläumsverpflichtungen mehr, da die Gesellschaft keine aktiven Mitarbeiter mehr hat. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel und andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungspositionen existieren zum Bilanzstichtag nicht. Steuern Nach der formalen Betrachtungsweise ist die Ericsson Facilities GmbH als Organträgerin und Alleingesellschafterin der Ericsson GmbH, die wiederum alleinige Gesellschafterin der Ericsson Technology Services GmbH ist, alleinige Steuerschuldnerin, d. h. tatsächliche und latente Steuern der Ericsson Technology Services GmbH als Organgesellschaft sind vollständig in dem Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie alleine die Besteuerungsfolgen treffen. Dementsprechend werden die temporären Differenzen der Gesellschaft im Jahresabschluss der Ericsson Facilities GmbH als Organträgerin bei der Ermittlung von dort zu bilanzierenden latenten Steuern mit berücksichtigt. E. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem separaten Anlagenspiegel (Bestandteil des Anhangs) dargestellt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten mit T€ 7.673 (Vorjahr T€ 4.100) Forderungen aus dem Finanzverkehr gegen die Konzernobergesellschaft Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB, Stockholm/Schweden. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 584 (Vorjahr T€ 6.073) sowie übrige Forderungen von T€ 37 (T€ 0). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf T€ 25 und ist voll einbezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt T€ 975. Beide Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 2.592 (Vorjahr T€ 8.963). Diese wurden mit Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert (Aktivwert) von T€ 2.235 (Vorjahr T€ 7.378) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Eine Saldierung erfolgt jeweils für jede einzelne Zusage getrennt. Im Ergebnis wird eine Rückstellung von T€ 357 (Vorjahr T€ 1.585) gezeigt. Als Deckungsvermögen dienen Wertpapiere, die im Rahmen eines Treuhandmodells (Contractual Trust Arrangement, CTA) an einen Treuhänder übertragen wurden. Der Zeitwert des Deckungsvermögens ergibt sich aus den Kurswerten der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Rückstellungsberechnung Anfang Dezember 2016. Eine Anpassung an die Kurswerte zum Bilanzstichtag ist wegen Unwesentlichkeit nicht erfolgt. Die Anschaffungskosten dieser Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 1.504. In Höhe des Differenzbetrags zwischen den Anschaffungskosten und dem angesetzten Zeitwert dieser Wertpapiere von T€ 2.235 besteht daher grundsätzlich gemäß § 268 Abs. 8 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Abführungssperre in Höhe von T€ 731. Diese kommt aber nicht zur Anwendung, da die vorhandene Kapitalrücklage von T€ 975 den abführungsgesperrten Betrag übersteigt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 130. Diese wurden mit Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert (Aktivwert) von T€ 132 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet, sodass sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 2 ergibt. Als Deckungsvermögen dienen Wertpapiere, die im Rahmen eines Treuhandmodells (Contractual Trust Arrangement, CTA) an einen Treuhänder übertragen wurden. Der Zeitwert des Deckungsvermögens ergibt sich aus den Kurswerten der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Rückstellungsberechnung Anfang Dezember 2016. Eine Anpassung an die Kurswerte zum Bilanzstichtag ist wegen Unwesentlichkeit nicht erfolgt. Die Anschaffungskosten dieser Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 127. In Höhe des Differenzbetrags zwischen den Anschaffungskosten und dem angesetzten Zeitwert dieser Wertpapiere von T€ 132 besteht daher grundsätzlich gemäß § 268 Abs. 8 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Abführungssperre in Höhe von T€ 6. Diese kommt aber nicht zur Anwendung, da die vorhandene Kapitalrücklage von T€ 975 den abführungsgesperrten Betrag übersteigt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 686 (Vorjahr T€ 175) beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin in Höhe von insgesamt T€ 674 (Vorjahr T€ 0) und betreffen mit T€ 637 die Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung 2016 sowie sonstige Verbindlichkeiten von T€ 37 (Vorjahr: T€ 0). Es bestehen darüber hinaus Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen anderen verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 12 (Vorjahr T€ 175). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit T€ 5.807 im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Huawei für die Übernahme der anteiligen personalbezogenen Rückstellungen der übergegangenen Mitarbeiter. Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. F. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHUNGInsgesamt werden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 13.726 (Vorjahr T€ 49.104) ausgewiesen, die vollumfänglich im Inland realisiert wurden. Sie repräsentieren die mit einem Gewinnaufschlag an die Ericsson GmbH weiterbelasteten, bei unserer Gesellschaft im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen insbesondere für die Vodafone Deutschland GmbH bzw. die Versatel AG angefallenen Kosten. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 1.038 (Vorjahr T€ 613) enthalten als Posten mit außergewöhnlicher Größenordnung vertraglich vereinbarte Weiterbelastungen an das Mutterunternehmen EDD aus der Übernahme der Restrukturierungskosten für das Berichtsjahr 2016 in Höhe von T€ 594 (Vorjahr T€ 300). Darüber hinaus sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von T€ 326 (Vorjahr T€ 362) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten als wesentliche Posten Leasingkosten für PKW in Höhe von T€ 2.278 (Vorjahr T€ 4.742) IS/IT-Kosten und Telekomunikations Aufwendungen in Höhe von T€ 787 (Vorjahr T€ 1.057) sowie Reisekosten, Rechts- und Beratungskosten und andere betriebliche Aufwendungen. Daneben wird hierunter als Posten mit außergewöhnlicher Bedeutung der Netto-Verlust aus dem Asset Deal mit Huawei in Höhe von T€ 387 ausgewiesen. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (T€ 291, Vorjahr T€ 282) wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (T€ 151, Vorjahr T€ 336) gemäß § 246 Abs. 2 HGB saldiert. Der sich ergebene Saldo von T€ 140 (Vorjahr Aufwand von T€ -54) ist im Finanzergebnis unter dem Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" (Vorjahr Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) enthalten. Die Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für Rückstellungen aus Jubiläumsverpflichtungen und Altersteilzeitverpflichtungen ist im Finanzergebnis in Höhe von T€ 27 unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Alleingesellschafterin Ericsson GmbH, Düsseldorf, wurde der sich ergebende Gewinn in Höhe von T€ 56 zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von T€ 581 an die Ericsson GmbH abgeführt. Im Vorjahr war der sich ergebende Gewinn nicht an die Ericsson GmbH abgeführt worden, da unter Berücksichtigung der Kapitalrücklage immer noch ein abführungsgesperrter Betrag in Höhe von T€ 1.050 verblieb. Im Geschäftsjahr 2016 beläuft sich die Abführungssperre auf insgesamt T€ 736 und kommt nicht zur Anwendung, da die vorhandene Kapitalrücklage von T€ 975 diesen Betrag übersteigt. Demzufolge war auch der im Vorjahr nicht abgeführte Betrag mit abzuführen, sodass die Gewinnabführung insgesamt T€ 637 beträgt. G. Ergänzende Angabena) Sonstige finanzielle Verpflichtungen / außerbilanzielle Geschäfte Die im Vorjahr genannten außerbilanziellen Geschäfte resultierten ausschließlich aus Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge. Die Gesellschaft hatte in all diesen Fällen die Anmietung einem Erwerb vorgezogen, um später nicht ggf. das Verwertungsrisiko der genutzten Vermögensgegenstände tragen zu müssen. Zum Bilanzstichtag liegen keine außerbilanziellen Geschäfte mehr vor. Wir verweisen auf die Erläuterungen unter C. b ) Durchschnittliche beschäftigt e Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2016 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 135 (Vorjahr 524) angestellte Mitarbeiter. c ) Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr in Höhe von T€ 40 betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. d ) Angaben gemäß § 285 Nr. 28 HGB In Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Zeitwert der als Deckungsvermögen angesetzten Wertpapiere (T€ 2.367) und ihren Anschaffungskosten (T€ 1.631) besteht im Grundsatz gemäß § 268 Abs. 8 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre. Für die TSG ist diese Vorschrift insofern analog anzuwenden, als dass sich daraus für den Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft EDD eine Abführungssperre ergibt. Bei der Bemessung der Abführungssperre ist zu berücksichtigen, dass die vorhandene Kapitalrücklage von T€ 975 den abführungsgesperrten Betrag von T€ 736 übersteigt, sodass im Geschäftsjahr 2016 die Abführungssperre nicht greift. Der Gewinn in Höhe von T€ 56 wird demzufolge, zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von T€ 581, in voller Höhe an die EDD abgeführt. e) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen. Die Geschäftsführer der Gesellschaft erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Zusammenfassung der wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen nach Geschäftsarten:
H. Beziehungen zu Verbundenen UnternehmenDie Gesellschaft ist zu 100 % Tochterunternehmen der Ericsson GmbH, Düsseldorf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB, Stockholm/Schweden (größter und kleinster Kreis), einbezogen. Der Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB wird von der Ericsson GmbH in deutscher Sprache beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger unter der Nummer HRB 33012 (Ericsson GmbH, Düsseldorf) bekannt gemacht. I. NachtragsberichtIm März 2017 hat Börje Ekholm, CEO Ericsson Konzern, eine neue Konzernstruktur und eine neue Unternehmensstrategie vorgestellt mit folgenden Kernelementen:
Im Zuge der Aktivitäten wird die bisherige Region Western und Central Europe (RWCE) in die Market Area Europa and Latin America eingegliedert (MELA), welche zum 01.07.2017 ihre operative Tätigkeit aufnimmt. J. Angaben zu GesellschaftsorganenMitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2016 sowie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die folgenden Herren:
Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Pensionszahlungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung vorgenommen. Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen waren für diesen Personenkreis nicht erforderlich.
Düsseldorf, den 28. Juli 2017 Ericsson Technology Services GmbH Geschäftsführung Stefan Koetz Erik Rijks Joachim Damm Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2016
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Ericsson Technology Services GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 28. Juli 2017 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Peter Weiler, Wirtschaftsprüfer ppa. Cornelius Dubielzig, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.201 wurde am 07.12.2017 festgestellt. |
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