004 GmbH
Selbe AdresseErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Achim Adam Boede seit 21.4.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vitcos Wirtschaftsdienste GmbHGroßostheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden - sofern notwendig - angepasst und im Übrigen beibehalten. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit aber nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01. Januar 2010 waren trotz des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG keine ergebniswirksamen Anpassungen notwendig. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterlagen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze. Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über Euro 150,00 und unter Euro 410,00 im Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu Euro 150,00 werden direkt als Aufwand verrechnet. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen der Fertigungsanlagen berücksichtigt wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Einzelrisiken bestehen nicht. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Die erhaltenen Anzahlungen wurden zu Nominalwerten bilanziert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten ausgewiesen. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist in einem Anlagenspiegel dargestellt. Angaben zu den Forderungen Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Die Restlaufzeiten der Forderungen von mehr als einem Jahr sind im Forderunsgsspiegel im Einzelnen dargestellt. Angaben zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 4.194,43 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vermerk gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Bilanzgewinn
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von € 11.670,62 auf neue Rechnung vorzutragen.
Großostheim, den 28.10.2014 Achim Boede sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2014 festgestellt. |
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