Ruhm
Pflasterfachbetrieb GmbH
Salzgitter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
166.988,00 |
202.325,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
112,00 |
305,00 |
| II.
Sachanlagen |
166.876,00 |
202.020,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
463.630,27 |
480.168,69 |
| I.
Vorräte |
109.558,59 |
74.312,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
308.080,78 |
301.300,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.990,90 |
104.556,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
816,50 |
1.156,48 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
892,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
632.326,77 |
683.650,17 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
321.473,96 |
343.643,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
318.643,80 |
288.302,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.169,84 |
-30.341,60 |
| B.
Rückstellungen |
93.942,10 |
65.148,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
216.910,71 |
274.857,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
632.326,77 |
683.650,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Auf Grund der erstmaligen Anwendung der
Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein
Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit
nicht möglich.
Werden die rechtlichen Bestimmungen des BilRUG nicht
auf die Umsatzerlöse des Vorjahres angewandt, so
betragen diese EUR 683.650,17.
Der Jahresabschluss der Ruhm Pflasterfachbetrieb GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a, 276
und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Ruhm
Pflasterfachbetrieb GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Salzgitter
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Braunschweig
Register-Nr.: 9026
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,53% auf
den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 54.708,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / §
264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
30.264,27
|
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR
11.404,00.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
54.708,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
55.600,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
84.269,02
|
Rückstellung
für Pension oder Aktivischer Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung
|
892,00
|
Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend dem
HGB Anwartschaftsverfahren PUC durchgeführt. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Verlag
Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, verwendet. Der
verwendete Rechnungszinsfuß von 4,01 % jährlich
(Stand: Dezember 2016) entspricht dem Bundesbankzinssatz
bei einem 10-Jahres-Durchschnitt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 216.910,71
(Vorjahr: EUR 267.565,92).
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
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31.12.2016
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kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten zum
|
|
|
|
|
31.12.2016
|
216,92
|
216,92
|
0,00
|
0,00
|
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
EUR
|
aus
Gewährleistungs- und
Ausführungsbürgschaften mit
Gewährleistung
|
60.808,27
|
bei der VHV Allgemeine
Versicherung AG und der R+V Allgemeine Versicherung
AG
|
|
Summe
|
60.808,27
|
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
UNTERZEICHNUNG
Salzgitter, 14. Dezember 2017
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2017 festgestellt.
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