Schick R' Properties GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Pitz seit 13.6.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ALMA SCOP anonyme à capital variable Gesellschaft französischen Rechts | 90.00% |
ALMA SCOP anonyme à capital variable Gesellschaft französischen Rechts | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALMA GmbHBlaubeurenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
A. Allgemeine Anagben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Im Berichtsjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in der Fassung des BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) angewandt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei dauernder Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden sofort aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Bei den Vorräten handelt es sich um Handelsware, die zu Anschaffungskosten bewertet ist. Abschläge waren nicht vorzunehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Liquide Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) sind mit dem Nennbetrag bewertet. Die Eigenkapitalpositionensind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungenwerden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei wurden bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB (Anschaffungskostenprinzip) und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB (Realisationsprinzip) nicht angewandt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen enthält keine Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr. Verbindlichkeiten und Restlaufzeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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