Voss & Dr. Flügge KG Steuerberatungsgesellschaft
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Wassmann seit 26.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VMV Unternehmensberatungsgesellschaft mbHMeldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang§ 265 Absatz 1 HGB: Darstellungsstetigkeit Abweichungen von der Form der Darstellung liegen nicht vor. § 265 Absatz 2 HGB: Vorjahresbeträge Angaben zur Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen sind nicht zu machen. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen wurde nicht durchgeführt. § 268 Absatz 1 Satz 2 HGB: Jahresergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Angaben sind nicht erforderlich. § 284 Absatz 2 HGB Nr. 1: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Umlaufvermögen wurde mit den Nennbeträgen bilanziert. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Nr. 2: Grundlagen für die Umrechnung in Euro Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Umrechnungen aus anderen Währungen unter Zugrundelegung der Euro-Umrechnung liegen nicht vor. Nr. 3: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in dem vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten. Soweit Bilanzposten gem. Artikel 67 Absatz 3 und 4 EGHGB im Vorjahresabschluss vorlagen, wurde das Beibehaltungswahlrecht ausgeübt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.Mai 2009 angepasst (Artikel 67 Absatz 8 EGHGB). Nr. 4: Bewertungsvereinfachungsverfahren Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 5: Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital In etwaigen Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremkapital berücksichtigt. § 285 HGB Nr. 1: Angaben zu Verbindlichkeiten a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren entfällt b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind entfällt Nr. 2 bis 8 Buchstabe a: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 8 Buchstabe b: Angaben zum Personalaufwand des Geschäftsjahres Das Umsatzkostenverfahren wird nicht angewandt. Nr. 9 Buchstabe a und b: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 286 Absatz 4 und § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 9 Buchstabe c: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans entfällt Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer waren im Berichtszeitraum Thies Wierk, Steuerfachangestellter, und Renate Voss, Pädagogin. Nr. 11 und 11a: Anteilsbesitz Anteile an anderen Unternehmen mit mindestens den fünften Teil der Anteile bestehen an: entfällt Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der: entfällt Nr. 12: Rückstellungen Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 13: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert entfällt Nr. 14: Konzernabschluss Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen. Nr. 15: Jahresabschluss einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB Es handelt sich nicht um eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Ab.s 1 HGB. Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft. Nr. 17: Prüfung des Jahresabschlusses Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 18: Finanzinstrumente entfällt Nr. 19: derivative Finanzinstrumente Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 20: Finanzinstrumente von Kreditinstituten § 340e HGB wird nicht angewandt. Nr. 21: nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 22: Forschungs- und Entwicklungskosten Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten entfällt Nr. 24: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entfällt Nr. 25: Verrechnete Vermögensgegenstände entfällt Nr. 26: Investmentvermögen entfällt Nr. 27 i.V.m. § 268 Absatz 7 HGB: Haftungsverhältnisse entfällt Nr. 28: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände - Ausschüttungssperre entfällt Nr. 29: Latente Steuern Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a Nr. 5 und § 288 HGB nicht vorzunehmen. Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellunge - Altzusagen entfällt Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG entfällt § 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber dem Gesellschafter VMV Verwaltungs- und Beratungsgesellschaft mbH bestehen folgende Forderungen:Euro 30.000,00 Verbindlichkeiten:Euro 1.752,06 Meldorf, 27.04.2011 gez. Geschäftsführer Renate Voß Thies Wierk |
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