Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 9433
Eingetragen
29.8.2016
Branche
BeteiligungsgesellschaftenArztpraxen für AllgemeinmedizinManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Marco Silvio Walker
seit 21.2.2019
Geschäftsführer
Abdelhafid Rifi
seit 29.8.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

A. Konzern-Kennzahlen der Asklepios Gruppe

Konzern - Kennzahlen 2021 2020 Veränderung
in %
Patientenzahl   3.542.346 2.592.045 +36,7
Bewertungsrelationen (BWR)   609.734 507.917 +20,0
Bettenzahl   31.197 31.628 -1,4
Mitarbeiter (nach Vollkräften)   49.967 50.371 -0,8
Netto-Cashflow (operativer Cashflow) EUR Mio. 449,6 596,5 -24,6
Umsatz EUR Mio. 5.117,6 4.343,1 +17,8
EBITDA EUR Mio. 503,4 415,0 +21,3
EBITDA - Marge in %   9,8 9,6  
EBIT EUR Mio. 184,8 128,1 +44,3
EBIT - Marge in %   3,6 2,9  
Konzernjahresergebnis EAT EUR Mio. 106,3 -65,1 -263,3
EAT - Marge in %   2,1 - 1,5  
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Eigenmittel) 1 EUR Mio. 242,2 289,7 -16,4
Eigenmittelquote in %   72,8 74,4  
Bilanzsumme EUR Mio. 6.572,3 6.311,1 +4,1
Eigenkapital EUR Mio. 1.746,9 1.592,6 +9,7
Eigenkapitalquote in %   26,6 25,2  
Finanzschulden EUR Mio. 2.179,0 2.181,5 -0,1
Liquide Mittel EUR Mio. 647,2 548,5 +18,0
Kurzfristige Termingelder EUR Mio. 167,0 166,4 +0,0
Nettofinanzschulden EUR Mio. 1.364,8 1.466,6 -6,9
Nettoverschuldungsgrad 2   3,1x 3,8x 0
Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis)   10,0x 7,4x  

1 bezogen auf Investitionen an Klinikstandorten

2 bereinigt um IFRS 16 Effekte

Hinweis: Zahlen einschl. RHÖN - KLINIKUM AG ab 1. Juli 2020

B. Anhaltende Corona-Pandemie beeinflusst das Geschäftsjahr 2021

Das Geschäftsjahr 2021 war von Beginn an durch die seit März 2020 anhaltende COVID-19-Pandemie geprägt. Zwar resultierte die bundesweite Impfkampagne in den Monaten Januar bis September zunächst in einer Stabilisierung der 7-Tage-Inzidenz und einer leichten Besserung der Pandemie. Die Sicherheit, sich ohne Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus behandeln lassen zu können, hat auch unsere Patient:innen zurück in die Asklepios Kliniken gebracht und den Klinikbetrieb ein Stück weit normalisiert. Zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2021 stieg die Zahl der an COVID-19 erkrankten Patient:innen jedoch wieder rasant an und die Entwicklungen in unseren rund 170 Gesundheitseinrichtungen spiegelten die Situation vor einem Jahr. Der bestehende Fachkräftemangel und die Verpflichtungen aus der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) führten im Vergleich zum Vorjahr im gesamten Krankenhaussektor zu weniger betreibbaren Intensivbetten. Zusätzlich wurden die Klinikbetreiber wieder aufgerufen, die Verschiebung sogenannter "elektiver Eingriffe" vorzunehmen.

Belastend war die Situation durch Erkrankungen in vielen Teams der medizinischen Erst- und Notfallversorgung, es kam immer wieder zu schwierigen Zuführungen in unseren Zentralen Notaufnahmen, wo der Zulauf der Patient:innen anhaltend hoch war. Allein im Dezember 2021 haben wir zwischen 250 und 300 Menschen pro Woche mit COVID-19 aus unserer stationären Versorgung entlassen. Um Überforderungen in einzelnen Krankenhäusern zu vermeiden, sollten innerhalb eines Kleeblatts, dem meist noch Nachbarbundesländer angehören, unkompliziert Patienten-Verlegungen möglich sein. So wurden im Rahmen des Kleeblatt-Konzeptes beispielsweise Corona-Patienten aus verschiedenen Bundesländern in Asklepios Kliniken verlegt. Das verdeutlicht, wie verantwortungsvoll und versorgungsrelevant alle Teams an der klinischen Front unserer Gesundheitseinrichtungen arbeiten - und wie gut das Asklepios Netzwerk im Hintergrund funktioniert.

Obwohl sich die COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung der Asklepios Kliniken ausgewirkt hat, haben sich die wesentlichen Konzernkennzahlen gegenüber dem Vorjahr verbessert. Grund hierfür ist die erstmalige ganzjährige Konsolidierung der Rhön-Kliniken AG, die sich im Geschäftsjahr 2021 positiv ausgewirkt hat. Im Vorjahr wurde Rhön erst ab dem 1. Juli 2020 in den Konzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA einbezogen.

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Auswirkungen hat sich die strategische Partnerschaft mit Rhön nachdrücklich bewährt. Der Konzern hat seit Beginn der Pandemie in großem Maße dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherzustellen und zeichnete sich durch Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke aus: Asklepios konzernweiter Coronastab, der sich aus Kolleg:innen aus Medizin, Hygiene, Apotheke, Einkauf, Kommunikation sowie - je nach Entwicklung der Lage - weiteren Expert:innen zusammensetzt, hat kontinuierlich unsere COVID-Maßnahmen evaluiert. Insgesamt waren wir daher gut vorbereitet, um der vierten Welle der Pandemie entgegenzutreten und unserem Versorgungsauftrag sowie unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht zu werden. Es hat sich gezeigt, dass sich die bestehenden starken Strukturen des Konzerns zusammen mit sinnvoll validierten Synergien positiv auf unsere Gesundheitseinrichtungen und damit auf die Zukunft der medizinischen Behandlung ausgewirkt haben.

Von Januar bis Dezember 2021 behandelten die Gesundheitseinrichtungen der Asklepios Gruppe insgesamt rund 3,5 Mio. Patienten. Im Geschäftsjahr 2021 waren über 67.000 Mitarbeiter von Asklepios in rund 170 Gesundheitseinrichtungen beschäftigt. Das EBITDA veränderte sich um 21,3% auf EUR 503,4 Mio., die EBITDA-Marge betrug 9,8%. Das Konzernjahresergebnis EAT betrug EUR 106,3 Mio. (Vorjahr EUR -65,1 Mio.). Das Eigenkapital lag zum 31.12.2021 mit EUR 1.746,9 Mio. über dem Wert zum Bilanzstichtag 31.12.2020 (Vorjahr EUR 1.592,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote veränderte sich auf 26,6% (Vorjahr 25,2%).

C. Grundlagen des Konzerns

1) Geschäftsmodell des Konzerns

Der Gesundheitskonzern Asklepios lebt die Unternehmenswerte medizinische Qualität, Innovation und soziale Verantwortung. Seit der Gründung vor mehr als drei Jahrzenten hat sich Asklepios von einem Krankenhausbetreiber zu einem zukunftsweisenden und digitalen Unternehmen entwickelt, das einen ganzheitlichen, integrierten Behandlungsansatz etabliert hat. Mit rund 170 Gesundheitseinrichtungen in 14 Bundesländern ist Asklepios führend im Umfeld der privaten Krankenhausbetreiber in Deutschland. Seit 2011 gehören die MediClin AG und seit 2020 die Rhön-Klinikum AG mehrheitlich zur Asklepios Gruppe. Die Rhön Kliniken ergänzen das Asklepios-Netzwerk mit fünf starken Standorten. Das dichte Netz an Kliniken und Gesundheitseinrichtungen ermöglicht integrierte Behandlungsketten und den Aufbau medizinischer Cluster. Der Asklepios Konzern ist damit in der Lage, das gesamte Versorgungsspektrum medizinischer Leistungen abzudecken: Neben Universitätskliniken, Maximal-, Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung sind Fachkrankenhäuser mit besonderen Spezialgebieten weit über die jeweilige Versorgungsregion hinaus tätig. Als Träger von Rehakliniken haben wir die Möglichkeit, die gesamte stationäre Versorgung aus einer Hand zu gewährleisten und bundesweit Spitzenpositionen einzunehmen. Ambulante Unterstützung finden unsere Patienten in unseren Medizinischen Versorgungszentren. Im unserem E-Health-Bereich bündeln wir die Pulso-Gruppe sowie die Fürstenberg GmbH, deren Schwerpunkt im Bereich der Beratung der Unternehmensgesundheit liegt. Die E-Health Plattform Minddistrict fokussiert die Vor- und Nachsorge von Patienten mit psychischen Erkrankungen. Zudem engagiert sich Asklepios als Digital HealthyNear führend bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems.

Der Schwerpunkt des Asklepios Konzerns liegt auf dem nichtzyklischen Akutmarkt. Rund 87,4% des Geschäftsvolumens entfiel auf die Krankenhäuser der Akutversorgung, der verbleibende Anteil auf den Rehabilitationsbereich und die weiteren medizinischen Einrichtungen. Gleichwohl hat sich die Wertschöpfungskette bei Asklepios in den vergangenen Jahren stark verbreitert. Angebote der Vorsorge und Prävention gehören neben der ambulanten und stationären Behandlung ebenso dazu wie die Nachsorge unserer Patienten. Insgesamt behandelten die rund 170 Asklepios Gesundheitseinrichtungen im Geschäftsjahr 3.542.346 Patienten (Vorjahr 2.592.045). Der Asklepios Konzern beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 49.967 Vollzeitkräfte (Vorjahr 50.371).

Die Konzernstruktur zum 31.12.2021:

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA fungiert als Führungsgesellschaft des Asklepios Konzerns. Bei den operativen Einheiten Asklepios Kliniken, Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, der MediClin AG und der Rhön-Klinikum AG handelt es sich um vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Die Athens Medical Center SA wird nach der Equity-Methode bilanziert. In der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA werden die Bereiche Konzernentwicklung und -strategie sowie Finanzierung gebündelt, zudem werden Überwachungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktionen wahrgenommen. Daneben realisiert Asklepios funktionale Synergien etwa in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Controlling, Corporate Finance & Treasury, Versicherungen, Qualitätsmanagement, Medizin und Wissenschaft, Einkauf und Versorgung oder Informationstechnologie. Zwischen den Konzerneinheiten sind marktübliche Intercompany-Verträge zum Austausch von Dienstleistungen sowie Kooperationsverträge geschlossen.

2) Ziele und Strategien

Unser Ziel besteht darin, unseren Patient:innen die bestmögliche medizinische Behandlung zukommen zu lassen. Wir fokussieren daher eine solide betriebswirtschaftliche Entwicklung und eine stabile Innenfinanzierung, um weiterhin beständige Investitionen aus Eigenmitteln in unsere medizinischen Einrichtungen sowie die Digitalisierung tätigen zu können. Die technologischen Fortschritte der Digitalisierung werden trotz der zunehmend herausfordernden demografischen Lage dazu beitragen, Asklepios und das Gesundheitswesen zukunftsorientiert zu positionieren.

3) Steuerungssystem

Die Leitung und Steuerung des Asklepios Konzerns erfolgt durch die Konzerngeschäftsführung, welche der Asklepios Kliniken Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin obliegt. Weitere Organe der Gesellschaft sind der Aufsichtsrat, der Beirat sowie die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat überwacht und berät die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin, soweit dies nicht Aufgabe des Beirates ist. Dem Beirat obliegt die Beratung, Kontrolle und Überwachung der Geschäftsführung, soweit die entsprechenden Rechte und Pflichten nicht dem Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung zugewiesen sind. Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats sowie über die Gewinnverwendung.

Asklepios etabliert eine zentrale Organisation, bei der die operative Verantwortung für die Erreichung der Ziele den regionalen Einheiten übertragen wird, die auch organisatorisch die Patienten betreuen. Die Organisationsstruktur von Asklepios basiert auf folgenden zentralgesteuerten Konzernbereichen: Ambulante Medizin, Einkauf & Versorgung, Erlösmanagement, Informationstechnologie, Krankenhausfinanzierung, Medizin & Wissenschaft, Medizinrecht, Personal, Pflege, Qualität, Risikomanagement & Revision, Recht, Rechnungswesen, Steuern & Controlling, Unternehmenskommunikation sowie Versicherungen & Compliance.

Wir steuern intern auf Gesellschaftsebene nach dem Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA), für Zwecke der Konzernsteuerung ist das Ergebnis nach Steuern (EAT) maßgeblich.

Asklepios nutzt die Eigenkapitalquote, die das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme in Prozent ausdrückt, als weiteren bedeutsamen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator. Die Eigenkapitalquote gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital an und ist ein Indikator für die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität.

Als bedeutsamer steuerungsrelevanter nicht-finanzieller Leistungsindikator ist für Asklepios die Anzahl der Bewertungsrelation (BWR) maßgeblich. Die Bewertungsrelation ist eine Kennzahl zur Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern. Für jede Gruppe von Patientenfällen (Diagnosis Related Groups "DRG") erhält man in Kombination mit dem Case-Mix-Index (Index für die durchschnittliche Schwere der Patientenfälle) die Bewertungsrelation. Multipliziert man die Bewertungsrelation mit dem sogenannten Basisfallwert, erhält man den Betrag, welchen eine Krankenkasse an ein Krankenhaus für einen solchen Behandlungsfall zahlen muss. Für Asklepios ist dieser Leistungsindikator sowohl für die Fallzahlen als auch die Beurteilung der Qualität aussagekräftig.

Zur Steuerung der eigenen Leistung nutzt Asklepios zusätzlich das organische Umsatzwachstum in Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Diese Kennzahlen werden im Rahmen des Berichtswesens auf Konzernebene aggregiert und für einzelne Einrichtungen aufbereitet und durch die Geschäftsführung überwacht. Dabei nutzen wir Planungs- und Kontrollprozesse zur Ermittlung dieser Kennzahlen.

Die Interne Revision unterstützt als Steuerungsinstrument die Geschäftsführung in ihrer Kontrollfunktion durch zielgerichtete und unabhängige Prüfungen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems, sowie des Risikomanagements.

Die Geschäftsführung des Konzerns trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der einbezogenen Unternehmen und für den Konzernrechnungslegungsprozess. Über definierte Führungs- bzw. Berichtsorganisationen sind grundsätzlich alle in den Konzern-Abschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

4) Qualitätsmanagement

Für Krankenhäuser gelten eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zum Thema Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung. Das Thema Qualität hat bei Asklepios einen hohen Stellenwert. In allen Asklepios Kliniken ist ein strukturiertes Qualitätsmanagement-System implementiert, das, unabhängig von den Vorgaben einzelner Zertifizierungsverfahren, laufend weiterentwickelt und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst wird.

Der Fokus des Asklepios QM-Systems liegt auf den gesetzlich geforderten QM-Instrumenten gemäß QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie den Konzernstandards zur Steigerung der Patientensicherheit. Diese Anforderungen gelten als Mindeststandard für alle Kliniken.

Neben dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung ist in den Asklepios Kliniken ein klinisches Risikomanagement etabliert. Konzernstandards zur Erhöhung der Patientensicherheit werden in allen Kliniken umgesetzt, beispielsweise die Anwendung der OP-Sicherheitscheckliste der WHO, Patientenarmbänder, Vermeidung von Eingriffsverwechslungen, sichere Patientenidentifikation sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Rahmen der Arzneimitteltherapie. Dabei werden die Handlungsempfehlungen des Aktionsbündnis Patientensicherheit berücksichtigt. Ein Fehlermeldesystem CIRS ist in allen Asklepios Kliniken etabliert und das Lernen aus Fehlern konzernweit sichergestellt.

An die Stelle von externen Zertifizierungen tritt das vom Konzernbereich Qualität entwickelte konzerninterne Asklepios Auditprogramm. Das Programm beinhaltet, neben klinikinternen Audits und Risikoaudits zu Schwerpunktthemen, eine jährliche Auditierung aller Kliniken durch den KB Qualität.

Im Jahr 2021 wurden durch den Konzernbereich Qualität aufgrund der Pandemielage keine Peer Reviews in den Akutkliniken durchgeführt. Bei den Peer Reviews geht es darum zu prüfen, ob eine medizinische Abteilung insbesondere hinsichtlich einer adäquaten Patientenversorgung funktioniert. Im Mittelpunkt stehen die medizinisch-pflegerischen Versorgungsprozesse der Abteilung und die Fremdanalyse von ausgewählten Patientenakten durch einen geschulten Fachauditor aus einer anderen Asklepios Klinik. Es wird kritisch hinterfragt, ob die Behandlung dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und in Anlehnung an Leitlinien erfolgt.

Die Ermittlung von Kundenanforderungen erfolgt in allen Asklepios Kliniken mittels einer kontinuierlichen Patientenbefragung. Die Ergebnisse dienen der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Krankenhausbehandlung. Durch die Einführung des "Handlungsindexes" wurde eine gezielte Priorisierung bei der Ableitung von Maßnahmen deutlich erleichtert. Alle Asklepios Rehakliniken sind nach dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) anerkannten Zertifizierungsverfahren IQMP-kompakt zertifiziert.

D. Wirtschaftsbericht

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Noch im Herbst 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1 eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BPI) für das Jahr 2021 um 2,6% gegenüber dem Vorjahr projiziert. Die Herbstprojektion lag der Annahme zugrunde, dass die Corona-Krise zu diesem Zeitpunkt überwunden schien. Zwar hat das umfangreiche Hilfspaket der Bundesregierung die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der Krise stabilisiert. Die im 4. Quartal 2021 beginnende vierte Welle und das Auftreten der Omikron-Variante hat die deutsche Wirtschaft ebenso beeinflusst wie die globale Warenlogistik und die weltweit hohen Energiepreise. Trotz Lieferengpässen und der vierten Corona-Welle traut die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) der deutschen Wirtschaft eine Erholung zu. In ihrem Ausblick teilte sie mit, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2022 voraussichtlich um 4,1 Prozent wachsen werde. Auch weltweit rechnet die OECD mit einer Konjunkturerholung. So soll die globale Wirtschaft in diesem Jahr um 5,6 Prozent zulegen, 2022 dann um 4,5 Prozent und 2023 um 3,2 Prozent. 2

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Gesundheitswirtschaft als eine der größten Branchen der deutschen Wirtschaft eine zentrale ökonomische Bedeutung für den Standort Deutschland. Die Bruttowertschöpfung im Kernbereich der Gesundheitswirtschaft lag 2020 bei rund EUR 364 Mrd. Das entspricht etwa 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts damit knapp einer Milliarde Euro pro Tag. Die Gesundheitswirtschaft stellt damit einen Wachstumstreiber und Stabilisator der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dar. Mit einem Wachstum von jährlich 3,3 Prozent wuchs der Sektor in den letzten zehn Jahren deutlich stärker als das Bruttoinlandsprodukt. Mit rund 7,4 Millionen Erwerbstätigen war im Jahr 2020 jeder 6. Arbeitsplatz in Deutschland in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt.

Grundsätzlich können innerhalb der Gesundheitswirtschaft drei Kernbereiche benannt werden. Die medizinische Versorgung umfasst als größten Bereich die stationären (unter anderem Krankenhäuser, stationäre Pflege, Rehakliniken) und die nicht-stationären Einrichtungen (unter anderem Arztpraxen, ambulante Kliniken, ambulante Pflege). Die industrielle Gesundheitswirtschaft umfasst die Produktion von Arzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten, sowie den Handel und Vertrieb mit diesen Gütern. Dritter Bereich sind die "Weiteren Teilbereiche" der Gesundheitswirtschaft. Dazu gehören unter anderem Krankenversicherungen und öffentliche Verwaltung, die eigenständige Gesundheitsversorgung, Sport-Wellness- und Tourismus-Dienstleistungen sowie Investitionen.

Wie die restliche Wirtschaft auch war der Gesundheitsmarkt im Geschäftsjahr 2021 deutlich durch die seit März 2020 anhaltende COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die dritte und vierte Pandemiewelle prägten das Jahr 2021, auch wenn sich die Leistungszahlen im zweiten und dritten Quartal erholt haben. Die Ausgleichszahlungen über Freihaltepauschalen aus dem Jahr 2020 wurden zunächst bis zum 15. Juni 2021 fortgeführt, wobei der Kreis der anspruchsberechtigten Kliniken erheblich eingeschränkt worden ist. Kliniken ohne Freihaltepauschale konnten pauschale Abschläge ab Mai 2021 abrechnen. Ab 1. November 2021, vorerst bis März 2022 vorgesehen, konnten die Kliniken für jeden an SARS-COV2 infizierten Patienten mit mindestens 2 Tagen Verweildauer eine Pauschale abrechnen, die sich an der Höhe der bisherigen Freihaltepauschale multipliziert mit der durchschnittlichen bundesweiten Verweildauer von 13,9 Tagen eines COVID-Falls bemisst. Die Erlöse aus den ursprünglichen und später modifizierten pauschalen Ausgleichszahlungen unterliegen zu einem Anteil von 85 Prozent einem gesonderten Mehr- bzw. Mindererlösausgleich, der für die psychiatrischen und somatischen Kliniken durchzuführen ist. In diesem werden die Ist-Erlöse des Jahres 2021 aus 85 Prozent der Ausgleichszahlungen, DRGs (ohne Pflege) und Zusatzentgelten den entsprechenden Ist-Erlösen des Jahres 2019 gegenübergestellt. Anders als im Jahr 2020 sind Mehrerlöse vollständig bis zur Höhe von 85 Prozent der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen zurückzuzahlen. Erst bei Überschreitung der Leistungsmenge des Jahres 2019 kann ein Krankenhaus die hieraus resultierenden Erlöse vollständig behalten. Zur Berechnung der Mindererlöse werden die Ist-Erlöse des Jahres 2021 mit den auf 98 Prozent abgesenkten Ist-Erlösen des Jahres 2019 verglichen. Sofern sich hieraus Mindererlöse ergeben, werden nur 85 Prozent ausgeglichen. Bei der Berechnung sowohl von Mehr- wie Mindererlösen werden die variablen Sachkosten aus der Betrachtung ausgeschlossen. Die Berechnungssystematik führt dazu, dass den Kliniken bei Mindererlösen die Fixkosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, Erlösüberschreitungen jedoch vollständig zurückzuzahlen sind. In einem kleinen Korridor werden Kliniken weder Mindererlösausgleiche erhalten noch Mehrerlös zurückzahlen müssen. Die Ausgleiche werden im Jahr 2022 mit den Krankenkassen verhandelt, wobei als wesentliches Kriterium für den Erhalt von Mindererlösen von den Krankenhäusern nachzuweisen ist, dass der Erlösrückgang COVID-bedingt war.

Weitere COVID-Hilfen bestanden in der Fortführung folgender Maßnahmen:

im ersten Halbjahr 2021 Finanzierung von 40 EUR pro Fall (80 EUR pro COVID-Fall) in den somatischen Kliniken bzw. 20 EUR pro Fall in den psychiatrischen Kliniken; im zweiten Halbjahr 2021 Finanzierung von 20°EUR pro Fall in der Somatik wie in der Psychiatrie und 40 EUR pro COVID-Patient für persönliche Schutzausrüstung; für 2021 sollen die Kliniken die pandemiebedingten Mehrkosten auf Hausebene mit den Krankenkassen verhandeln, wobei die Vertragsparteien auf Bundesebene empfehlen, die bis dato bezahlten Pauschalen für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten als pauschale Abgeltung der Corona-bedingten Mehrkosten zu vereinbaren

Refinanzierung der Kosten für die Testung über ein gesondertes Zusatzentgelt

Rechnungsbegleichung durch die Krankenkassen innerhalb von 5 Tagen

Begrenzung der MDK-Prüfquote auf 12,5 Prozent, Aufhebung der Strafzahlungen für 2021

Nachdem im Jahr 2020 verschiedene Vorgaben und die Umsetzung zusätzlicher Strukturvorgaben auf das Jahr 2022 verschoben worden sind, waren die Krankenhäuser trotz fortbestehender pandemischer Lage erheblich durch den bürokratischen Aufwand der Neuregelungen beeinflusst, vor allem hinsichtlich der Strukturprüfungen der Komplexbehandlungen, die ab 2022 nur noch vereinbart und abgerechnet werden können, wenn die Prüfungen positiv beschieden worden sind. Hinzu kamen die Budgetverhandlungen aus dem Jahr 2020, die im Streit um die Definition der Ausgliederung der Pflegekosten praktisch zum Stillstand gekommen waren. Jedoch hat auch die Bundesvereinbarung aus November 2020 nicht zu einer vollständigen Klärung beigetragen, so dass höchstens 40 Prozent der bundesdeutschen Krankenhäuser bis Ende 2021 ein Budget für das Jahr 2020 vereinbart haben.

Mit Eintreten der vierten Welle wurden in nahezu allen Bundesländern die Kliniken aufgrund der drohenden katastrophalen Versorgungssituation wieder dazu verpflichtet, den Regelbetrieb deutlich einzuschränken und nur noch Notfälle zu behandeln. Ab 1. November 2021 wurden folgende Maßnahmen durch den Gesetzgeber in Kraft gesetzt:

Einführung eines Versorgungsaufschlags für Krankenhäuser für die Behandlung von COVID-Patienten für die Zeit vom 1. November 2021 bis zum 19. März 2022 (vgl. oben)

ergänzende Regelungen für Testkonzepte

Vorsorge- und Rehakliniken: Verlängerung des Corona-Zuschlags, Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sowie Regelung zur Bestimmung von Reha-Einrichtungen als Ersatzkrankenhäuser

Verlängerung der Rechnungsbegleichung durch die Krankenkassen innerhalb von 5 Tagen

Die Pflegepersonaluntergrenzen wurden im Jahr 2021 um die Bereiche Innere Medizin, Allgemeinchirurgie sowie Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin erweitert und trotz der teils wesentlich dramatischeren Versorgungssituation zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt. Ab 2022 werden zudem die Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die neonatologische Pädiatrie einbezogen. Die mit den Pflegepersonaluntergrenzen einhergehenden erheblichen Erhöhungen der Personalanforderungen bei gleichzeitig enormer Personalknappheit werden zu einer vom Gesetzgeber gewünschten weiteren Reduzierung der Krankenhausstandorte und Zentralisierung der Leistungen führen.

Die Diskussionen um die Berücksichtigung des Pflegepersonals haben auch die Budgetverhandlungen im Konzern erheblich beeinflusst. Die Ende 2020 getroffene Bundesvereinbarung führte zu keiner wesentlichen Verbesserung der unterschiedlichen Sichtweisen. In der Bundesvereinbarung wurde festgelegt, dass das in der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung zu berücksichtigende Personal in der Versorgung auf bettenführenden Stationen unbegrenzt anerkannt wird. Hierzu zählen neben ein- und dreijährig examinierten Krankenpflegekräften u.a. auch Medizinische Fachangestellte und Notfallsanitäter. Das Sonstige Personal und Personal ohne Berufsabschluss - bspw. Personal der aktivierenden Pflege, Pflegehelfer und Stationshilfen - sollte nur noch im Umfang des für 2018 festgestellten Beschäftigungsgrads anerkannt werden. Der Gesetzgeber hat diese Vorgaben mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sogar rückwirkend für das Jahr 2020 vorgegeben, jedoch weiterhin nicht den Grundkonflikt gelöst, wie Pflegetätigkeiten definiert werden. Bis Ende 2021 konnten jedoch über die Hälfte der Kliniken im Konzern eine Vereinbarung für das Jahr 2020 abschließen, was deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt.

Psychiatrie und Reha

Die Situation der Psychiatrien und der Rehabilitation war ebenso geprägt von der Corona-Pandemie, die dazu geführt hat, dass im Jahr 2021 die Belegung gegenüber dem Jahr 2019 im Bereich Rehabilitation und im Bereich der Psychiatrien gesunken sind. Während die psychiatrischen Kliniken zumindest zeitweise bzw. anteilig Freihaltepauschalen erhielten, wurden die Häuser der Rehabilitation nur geringfügig und unter gesetzlicher Inkaufnahme von Kurzarbeit etc. unterstützt.

Für die Psychiatrien gilt ab dem Jahr 2020 nicht mehr die Psychiatrie-Personalverordnung, sondern die Richtlinie für die Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) mit quartalsbezogenen Personalnachweisen und Mindestpersonalvorgaben für das einzusetzende therapeutische Personal auf den psychiatrischen Stationen - ähnlich den Pflegepersonaluntergrenzen in der Somatik. Im Vergleich zur Psychiatrie-Personalverordnung beinhaltet die PPP-RL jetzt auch Vorgaben für das therapeutische Personal der psychosomatischen Fachabteilungen und höhere Personalanforderungen insbesondere für die Kinder- und Jugendpsychiatrien, teilweise für den Pflegedienst und die Berufsgruppe der Psychologen. Die Sanktionsfreiheit bei Unterschreitung der Personalvorgaben wurde bis Ende 2021 verlängert; die Leistungserbringung ist auch bei Nichterfüllung der Mindestvorgaben zulässig. Die quartalsbezogene Nachweispflicht war aufgrund der Corona-Pandemie nur für das Jahr 2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgesetzt; für 2021 mussten die Meldungen vollständig erfolgen.

Vor dem Hintergrund der besonderen Situation der Psychiatrien aufgrund der Corona-Pandemie konnte mit den Krankenkassen bislang für einige Krankenhäuser eine pauschale Fortschreibung des Budgets 2019 für 2020 und 2021 vereinbart werden.

Ertrags - , Finanz - und Vermögenslage

2) Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die Rhön-Klinikum AG wird seit dem 1. Juli 2020 in den Konzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA einbezogen. Das Geschäftsjahr 2021 ist daher nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar

2021 2020
EUR Mio. % EUR Mio. %
Umsatzerlöse 5.117,6 100,0 4.343,1 100,0
Sonstige betriebliche Erträge 421,0 8,2 326,7 7,5
Materialaufwand -1.235,5 -24,1 -973,5 -22,4
Personalaufwand -3.314,5 -64,8 -2.824,2 -65,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -485,1 -9,5 -457,1 -10,5
EBITDA 503,4 9,8 415,0 9,6
Abschreibungen -318,6 -6,2 -286,9 -6,6
EBIT 184,8 3,6 128,1 2,9
Ergebnis aus Beteiligungen 6,6 0,1 25,3 0,6
Zinsergebnis -50,2 -1,0 -56,4 -1,3
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -34,9 -0,7 -23,2 -0,5
Operatives Konzernjahresergebnis EAT 106,3 2,1 73,9 1,7
Neubewertung nach IFRS 3 0,0 0,0 -139,0 -3,2
Konzernjahresergebnis EAT 106,3 2,1 -65,1 -1,5

Das Geschäftsjahr 2021 war von der dynamischen Entwicklung der seit März 2020 anhaltenden COVID-19-Pandemie geprägt. Die bundesweite Impfkampagne in den Monaten Januar bis September führte zunächst zu einer Stabilisierung der 7-Tage-Inzidenz und einer leichten Besserung der Pandemie. Im 4. Quartal 2021 stieg die Anzahl der an COVID-19 erkrankten Patient:innen jedoch wieder rasant an. Im Dezember 2021 hat sich die Lage der Belegung mit COVID-19-Patient:innen in den Kliniken auf hohem Niveau stabilisiert. Insgesamt konnte der Asklepios Konzern eine Steigerung von 36,7% auf 3.542.346 behandelte Patient:innen verzeichnen (Vorjahr: 2.592.045). Dieser deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr erfolgt aus der mehrheitlichen Übernahme der Rhön Kliniken.

Die vom Gesetzgeber vorgegebene Freihaltung von Kapazitäten führte unterjährig und zum Geschäftsjahresende hin teilweise zu einem Rückgang der Patient:innen. Die Ausgleichszahlungen für die Bereitstellung von Bettenkapazitäten führten zu Erlösen in Höhe von EUR 243,0 Mio. (Vorjahr EUR 392,5 Mio.).

Der Konzernumsatz der Asklepios Gruppe stieg im Geschäftsjahr um 17,8% auf EUR 5.117,6 Mio. (Vorjahr EUR 4.343,1 Mio.). Die überwiegend anorganische Steigerung der Umsatzerlöse resultiert aus der mehrheitlichen Übernahme der Rhön-Klinikum AG zum 1. Juli 2020.

Die Umsatzerlöse wurden zu 87,5% (Vorjahr 83,6%) in Krankenhäusern der Akutversorgung, zu 11,3% (Vorjahr 12,7%) in den Rehabilitationskliniken sowie zu 1,2% (Vorjahr 3,7%) in den sonstigen sozialen Einrichtungen und in den übrigen Einrichtungen generiert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 421,0 Mio. (Vorjahr EUR 326,7 Mio.) enthalten Erträge aus Leistungen sowie aus Hilfs-, Neben- und Sonstigen Betrieben.

Fallzahlenentwicklung 2021 2020 Absolute Veränderung Relative Veränderung
Stationäre Fallzahlen 744.616 665.359 +79.257 +11,9%
Ambulante Fallzahlen 2.797.730 1.926.686 +871.044 +45,2%
Patientenzahl 3.542.346 2.592.045 +950.301 +36,7%
Anzahl Bewertungsrelation 609.734 507.917 +101.817 +20,0%
Anzahl Betten * 31.197 31.628 -431 -1,4%

* 2021 aufgestellte Betten, 2020 Vertragsbetten

Im Geschäftsjahr 2021 suchten insgesamt 3.542.346 Patienten die Einrichtungen des Asklepios Konzerns auf. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2.592.045 Patienten) ist durch die Übernahme der Rhön Kliniken im Juli 2020 bedingt. Die stationären Fallzahlen betrugen insgesamt 744.616 (Vorjahr 665.359). Die ambulanten Fallzahlen beliefen sich auf 2.797.730 (Vorjahr 1.926.686) und lagen bedingt durch die Corona-Pandemie sowie die Konsolidierung von Rhön über dem Vorjahr. Die Anzahl der Bewertungsrelationen (BWR) betrug 609.734 (Vorjahr 507.917). Als nicht finanzieller Leistungsindikator liegen die Bewertungsrelationen damit im Rahmen der von uns aufgestellten Prognose zum 31.12.2020. Die durchschnittlichen Fallerlöse entwickelten sich im stationären Bereich von EUR°5.795,58 auf EUR 5.999,16. Korrigiert um den Anteil der Freihaltepauschale und Versorgungsaufschläge liegen die durchschnittlichen Fallerlöse bei EUR 5.612,20 (Vorjahr EUR 5.198,51).

Infolge der Veränderungen durch die Corona-Pandemie wurde der Fixkostendegressionsabschlag im Jahr 2020 ausgesetzt. Im Jahr 2021 erfolgte ein Fixkostendegressionsabschlag nur dann, wenn gegenüber 2019 zusätzliche Leistungen im Budget vereinbart wurden.

Die Aufwand- und Ergebnisquoten stellen sich im Einzelnen, bezogen auf die Umsatzerlöse, wie folgt dar:

2021
%
2020
%
Materialaufwandquote 24,1 22,4
Personalaufwandquote 64,8 65,0
Sonstige Aufwandquote 9,5 10,5
EBITDA 9,8 9,6
Abschreibungsquote 6,2 6,6
EBIT 3,6 2,9
EAT 2,1 -1,5

Die absoluten Materialaufwendungen stiegen um EUR 262,0 Mio. auf EUR 1.235,5 Mio. (Vorjahr EUR 973,5 Mio.) Dies entspricht einer Steigerung von 26,9% gegenüber dem Vorjahreswert. Wesentlich beeinflusst war der Materialaufwand durch den Corona-bedingt erhöhten Medizinischen Bedarf im Bereich der Hygiene- und Schutzkleidung nicht nur der Mitarbeiter, sondern auch der Patienten. Hinzu kamen gestiegene Aufwendungen für Arzneimittel sowie für Narkose- und sonstigen OP Bedarf. Die Materialaufwandquote in Bezug zu den Umsatzerlösen hat sich gegenüber dem Vorjahr überproportional entwickelt. Insgesamt verschlechterte sich die Materialaufwandquote gegenüber dem Vergleichszeitraum (22,4%) um 1,7 Prozentpunkte auf 24,1%.

Die absoluten Personalaufwendungen stiegen um EUR 490,3 Mio. auf EUR 3.314,5 Mio. Die Personalaufwandquote sank leicht auf 64,8% (Vorjahr 65,0%). Die Anzahl unserer Vollzeitkräfte hat sich von 50.371 im Vorjahr auf durchschnittlich 49.967 Vollzeitkräfte im Jahr 2021 verändert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um EUR 28,0 Mio. bzw. 6,1% auf EUR 485,1 Mio. (Vorjahr EUR 457,1 Mio.). Die Quote lag bei 9,5% (Vorjahr 10,5%).

Das operative Ergebnis EBITDA betrug im Geschäftsjahr EUR 503,4 Mio. und lag über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (EUR 415,0 Mio.). Die EBITDA Marge lag bei 9,8% (Vorjahr 9,6%). Als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator liegt das EBITDA im Rahmen der im Konzernabschluss zum 31.12.2020 aufgestellten Prognose.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Abschreibungsquote bei 6,2% und damit unter dem Vorjahresniveau (6,6%).

Das im Jahr 2021 erzielte EBIT von EUR 184,8 Mio. bedeutete eine Marge von 3,6% (Vorjahr EUR 128,1 Mio. bzw. 2,9%).

Das Ergebnis aus Beteiligungen betrug EUR 6,6 Mio. (Vorjahr exklusive der Neubewertung nach IFRS 3 EUR 25,3 Mio.) und lag unter dem Vorjahr. Das Ergebnis aus Beteiligungen beinhaltet den Ergebnisanteil an at Equity bilanzierten Beteiligungen.

Das negative Zinsergebnis betrug EUR 50,2 Mio. (Vorjahr EUR 56,4 Mio.). Die Zinserträge stiegen auf EUR 8,0 Mio. (Vorjahr EUR 3,5 Mio.). Die Zinsaufwendungen sanken im Geschäftsjahr um EUR 1,7 Mio. auf EUR 58,2 Mio. (Vorjahr EUR 59,9 Mio.).

Die Ertragssteuerbelastung lag mit EUR 34,9 Mio. über dem Vorjahresniveau (Vorjahr EUR 23,2 Mio.).

Das operative Konzernjahresergebnis EAT betrug EUR 106,3 Mio. und lag damit über dem vergleichbaren Vorjahreswert in Höhe von EUR 73,9 Mio. sowie innerhalb unserer Prognose zum 31.12.2020. Die operative EAT-Marge betrug im Geschäftsjahr 2,1% (Vorjahr 1,7%).

3) Gesamtaussage der Geschäftsführung

Das Geschäftsjahr 2021 war wesentlich beeinflusst durch die anhaltende und sich sehr dynamisch entwickelnde COVID-19-Pandemie. Während die bundesweite Impfkampagne in den Monaten Januar bis September zunächst zu einer Stabilisierung im Klinikbetrieb führte, stieg die Zahl der an COVID-19 erkrankten Patient:innen im 4. Quartal 2021 wieder rasant an. Grund hierfür war insbesondere die neue Coronavirus-Variante Omikron. Asklepios war durch seine Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke auch im Verbund mit der Rhön-Klinikum AG jedoch gut auf die Pandemie vorbereitet. Zudem sorgt die stabile und langfristige Innenfinanzierung, die im Geschäftsjahr 2021 erneut gestärkt wurde, für Sicherheit.

Der Umsatz erhöhte sich von EUR 4.343,1 Mio. um 17,8% auf EUR 5.117,6 Mio. und war durch die Übernahme der Rhön Kliniken überwiegend anorganisch bedingt. Das organische Wachstum lag mit 2,8% leicht unterhalb unserer für das Geschäftsjahr erwarteten Prognose, eine Umsatzentwicklung zwischen 3,0% und 4,0% zu erzielen. Das EBITDA lag mit EUR 503,4 Mio. über dem Vorjahresniveau (EUR 415,0 Mio.), die Marge betrug 9,8% (Vorjahr 9,6%). Die Eigenkapitalquote betrug 26,6% (31.12.2020: 25,2%). Die Anzahl der Bewertungsrelationen (BWR) lag mit 609.734 BWR (Vorjahr 507.917 BWR) im Rahmen der von uns aufgestellten Prognose zum 31.12.2020.

4) Finanzlage und Vermögenslage

Das Finanzierungsprofil ist grundsätzlich mittel- langfristig ausgerichtet und garantiert zu jeder Zeit Zahlungsfähigkeit sowie ausreichende Liquiditätsreserven. Das gilt insbesondere auch für Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie. Um dies zu erreichen, setzen wir auf eine breite Diversifizierung unserer Finanzierungsinstrumente und ein ausgewogenen Fälligkeitenprofil.

Neben den liquiden Mitteln in Höhe von EUR 647,2 Mio. stehen dem Konzern nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von rund EUR 788,9 Mio. zur freien Verfügung (Vorjahr EUR 770,3 Mio.). Es sind ferner kurzfristige Termingelder in Höhe von EUR 167,0 Mio. (Vorjahr EUR 166,4 Mio.) vorhanden, welche mit einer Fristigkeit von bis zu 12 Monaten bei verschiedenen Banken mit einem Investmentgraderating einer anerkannten Ratingagentur oder vergleichbarer Bonität angelegt sind und innerhalb der kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die hohe Innenfinanzierungskraft sowie die angestrebte moderate Nettoverschuldung sichern den Konzern gegen weitere Finanzmarktrisiken ab.

Die reinen Finanzschulden exklusive IFRS 16 betragen EUR 2.179,0 Mio. (Vorjahr EUR 2.181,5 Mio.). In den Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen die Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2013, 2015 und 2017, 2020 und 2021 ausgewiesen.

Die Beurteilung der Bonität wird im Konzern mithilfe der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden/EBITDA) vorgenommen und soll - bereinigt um mögliche Sondereffekte - maximal 3,5x betragen.

Zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Konzerns wird die Kennzahl Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) herangezogen, die - ebenfalls bereinigt um mögliche Sondereffekte - mind. 4,5x betragen soll.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Ableitung der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad im Geschäftsjahr:

EUR Mio. 2021 2020
Finanzschulden (inkl. Verbindlichkeiten aus Leasing) 2.609,1 2.645,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 647,2 548,5
Kurzfristige Termingelder 167,0 166,4
Nettofinanzschulden 1.794,9 1.930,7
EBITDA * 503,4 450,5
Nettoverschuldungsgrad 3,6x 4,3x
Nettoverschuldungsgrad exkl. Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse 3,1x 3,8x

* EBITDA 2020 RHÖN Gesamtjahr

Der Nettoverschuldungsgrad beträgt 3,6x (Vorjahr 4,3x), bereinigt um die bilanziellen Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse lautet die Kennziffer 3,1x (Vorjahr 3,8x). Die Verbesserung des Nettoverschuldungsgrades im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf das gegenüber dem Vorjahr gestiegene EBITDA zurückzuführen. Der verhältnismäßig hohe Vorjahreswert resultiert maßgeblich aus der mit der Akquisition der Rhön-Klinikum AG verbundenen Finanzierung. Der Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) beträgt 10,0x (Vorjahr 7,4x).

2021 2020
Strukturbilanz EUR Mio. % EUR Mio. %
Langfristige Vermögenswerte 4.216,6 64,2 4.306,7 68,2
Kurzfristige Vermögenswerte 2.340,6 35,6 2.004,4 31,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 15,0 0,2 0,0 0,0
AKTIVA 6.572,3 100,0 6.311,1 100,0
Eigenkapital 1.746,9 26,6 1.592,6 25,2
Langfristiges Fremdkapital u. Rückstellungen 3.179,0 48,4 3.409,5 54,0
Kurzfristiges Fremdkapital u. Rückstellungen 1.636,8 24,9 1.309,1 20,7
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 9,6 0,1 0,0 0,0
PASSIVA 6.572,3 100,0 6.311,1 100,0

Die Bilanz- und Finanzstrukturen des Konzerns sind solide. Asklepios verfügt insbesondere durch die wiederholte Emission von Schuldscheindarlehen über ein langfristiges und ausgewogenes Fälligkeitenprofil. Die langfristigen Vermögenswerte finanzieren sich wie schon im Vorjahr zu über 100% fristenkongruent durch Eigenkapital bzw. langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital. Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 6.311,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 6.572,3 Mio.

Im Vergleich zum Vorjahr sanken die langfristigen Vermögenswerte um EUR 90,1 Mio. auf EUR 4.216,6 Mio. Das Eigenkapital betrug EUR 1.746,9 Mio. und lag über dem Vorjahreswert (31.12.2020: EUR 1.592,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2021 26,6% und lag über dem Vorjahreswert (31.12.2020: 25,2%). Asklepios stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von rund EUR 1.221,4 Mio. (31.12.2020: EUR 1.254,8 Mio.) zins- und tilgungsfrei auf Dauer zur Verfügung. Da diese nur im hypothetischen Fall des Ausscheidens aus dem Krankenhausplan zur Rückzahlung fällig werden, handelt es sich faktisch um eigenkapitalähnliche Mittel.

Die Days Sales Outstanding (Reichweite der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen x 365 Tage/ Umsatzerlöse) liegen bei 52,7 Tage (Vorjahr 56,7 Tage). Bereinigt um MDK-Rückstellungen betrugen die DSO 47,8 Tage (Vorjahr: 51,4 Tage).

Das langfristige Fremdkapital betrug EUR 3.179,0 Mio. (31.12.2020: EUR 3.409,5 Mio.). Es setzt sich aus den Pensionsrückstellungen, sonstigen langfristigen Rückstellungen sowie den Finanzverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sowie Steuerabgrenzungen zusammen. Im Rahmen eines aktiven Fälligkeiten-Managements wurden im November 2021 ausgewählte Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit in 2022 und 2023 im Zuge eines Umtausch- und Erhöhungsangebotes vorzeitig refinanziert.

Neben den liquiden Mitteln in Höhe von EUR 647,2 Mio. verfügt der Konzern über nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von EUR 764,1 Mio. Der Konzern verfügt damit über kurzfristig realisierbare finanzielle Reserven von EUR 1.411,3 Mio.

Die Innenfinanzierungskraft liegt weiterhin auf einem guten Niveau. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist durch das EBITDA in Höhe von EUR 503,4 Mio. (Vorjahr EUR 415,0 Mio.) und das Zahlungsverhalten der Krankenkassen beeinflusst. Die Investitionen in die Ausstattung und Neubauten unserer Kliniken wurden aus den Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert.

Die folgende Übersicht stellt die Veränderung der liquiden Mittel im Jahresverlauf dar:

EUR Mio. 2021 2020
EBITDA 503,4 415,0
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 449,6 596,5
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -237,3 -853,9
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -113,6 540,9
Veränderung des Finanzmittelfonds 98,7 283,5
Finanzmittelfond am 01.01. 548,5 265,0
Finanzmittelfond am 31.12. 647,2 548,5

Der Finanzmittelbestand veränderte sich 2021 um EUR 98,7 Mio. auf EUR 647,2 Mio. Der operative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR 449,6 Mio. (Vorjahr EUR 596,5 Mio.).

Dem operativen Cashflow steht ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 237,3 Mio. (Vorjahr EUR 853,9 Mio.) gegenüber. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit beinhalten im Wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen sowie im Vorjahr in den Erwerb von Rhön.

Die Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von EUR 113,6 Mio. (Vorjahr Mittelzufluss EUR 540,9 Mio.) aus.

5) Investitionen

Regelmäßige Investitionen in unsere Gesundheitseinrichtungen bilden die Basis für langfristig gesundes Wachstum. Da die staatliche Investitionsförderung den gesamten Investitionsbedarf moderner Kliniken nicht abdeckt, wird das Delta aus Eigenmitteln finanziert. Asklepios ist aufgrund der Innenfinanzierungskraft in der Lage, den Ausfall an Fördermitteln zu kompensieren. Vorausschauendes Wirtschaften und ein stabiler Cashflow ermöglichen es der Asklepios Gruppe auch im Geschäftsjahr 2021, Eigenmittel in Höhe von durchschnittlich 7% - 9% des Umsatzes für Instandhaltungen und Investitionen einzusetzen. Die Eigenfinanzierungsquote bewegt sich mit 72,8% wie erwartet auf Vorjahresniveau (Vorjahr 74,4%).

Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Investitionen getätigt:

Investitionen 2021
Gesamt
in EUR Mio.
davon gefördert Eigenfinanzierungsquote
Immaterielle Vermögenswerte 45,9 1,6 96,4%
Grundstücke und Gebäude 56,8 16,2 71,5%
Technische Anlagen 6,5 2,1 68,0%
Betriebs- und Geschäftsausstattung 109,5 47,0 57,1%
Anlagen im Bau 114,0 23,6 79,3%
Summe 332,6 90,4 72,8%

Die wesentlichen Investitionen des Geschäftsjahrs entfielen auf folgende Standorte:

Standort Investition
in EUR Mio.
Rhön-Klinikum AG Bad Neustadt 20,8
Zentrallager 19,0
Universitätsklinikum Marburg 15,0
Universitätsklinikum Gießen 11,6
Klinik Nord (Hamburg) 11,1
Klinik Harburg 8,6
MVZ Bayern 8,5
Bad Abbach 7,0
Seligenstadt 6,6
St. Georg 6,1

Nach Abzug der geförderten Investitionen bezifferten sich die Nettoinvestitionen auf EUR 242,2 Mio. (Vorjahr EUR 289,7 Mio.) bzw. 4,7% (Vorjahr 6,7%) des Umsatzes. Die Investitionen sind vollständig aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit finanziert. Die Investitionen ohne Abzug der Fördermittel betrugen EUR 332,6 Mio. (Vorjahr EUR 389,5 Mio.). Die Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung erhöhten sich auf EUR 172,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 142,9 Mio.). Gemessen an den Umsatzerlösen wurden 3,4% (Vorjahr 3,3%) in die laufende Instandhaltung investiert. Asklepios hat 8,1% (Vorjahr 10,0%) des Umsatzes für eigenfinanzierte Investitionen und Instandhaltungen verwendet.

E. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1) Prognosebericht

Die Ansteckungen mit dem Coronavirus haben im vierten Quartal 2021 bundesweit deutlich zugenommen, die Inzidenzen sind signifikant gestiegen. Hinzu kommt die neue Coronavirus-Variante Omikron, deren potenzielle Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Pandemie noch nicht absehbar sind. Die Intensität der vierten Welle sowie das dynamische Infektionsgeschehen werden voraussichtlich in anhaltenden Corona-Maßnahmen resultieren. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 wird daher bedeutend von dem vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetz und einer denkbaren Erweiterung desselben abhängen bzw. einem möglichen erneuten Beschluss der am 25.11.2021 ausgelaufenen "epidemischen Lage von nationaler Tragweite".

Die anhaltende COVID-19-Pandemie wird daher Auswirkungen auf die Geschäfts- und Leistungsentwicklung unserer Gesundheitseinrichtungen haben. Unsere Kliniken werden zusätzlich von einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld beeinflusst. Asklepios wird weiterhin verantwortungsbewusst agieren und gleichzeitig flexibel und umsetzungsstark bei Änderungen medizinischer oder regulatorischer Anforderungen reagieren. Asklepios hat aber durch frühe Investitionen in Zukunftsfelder wie die Digitalisierung und strategische Projekte sowie anhaltend hohe eigenfinanzierte Investitionen in die Gesundheitseinrichtungen eine solide Basis geschaffen, um die andauernde COVID-19-Pandemie auch wirtschaftlich gut zu überstehen. Ohne COVID, das heißt ohne eine erneute Verschärfung der Pandemie und damit verbundener unvorhersehbarer Einflüsse, rechnet Asklepios für das Jahr 2022 daher mit einem Umsatzwachstum und einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung.

Gesamtaussage der Geschäftsführung

Unsere wirtschaftlichen Ziele - ohne COVID Einflüsse - fokussieren für das Geschäftsjahr 2022 ein organisches Umsatzwachstum im Bereich von rund 2,5%-4,5% und eine hieraus erfolgende leichte aber nachhaltige Steigerung des EBITDA und des EAT gegenüber dem Vorjahr. Vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie erwartet Asklepios jedoch weiterhin Auswirkungen auf die Ergebnis-Margen. Unsere Eigenkapitalquote wird sich im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr stabil entwickeln. Neben den Finanzzahlen berücksichtigen wir bei der Steuerung des Unternehmens als nicht finanziellen Leistungsindikator die Anzahl der Bewertungsrelationen (BWR). Wir erwarten eine beständige Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.

2) Chancen und Risiken

a) Risiko - und Chancenmanagementbericht

Asklepios ist aufgrund der Wachstumsdynamik, der Komplexität der Geschäftsverflechtungen, hohen regulatorischen Anforderungen, stetigem wissenschaftlichen, medizinischen und technologischen Fortschritt sowie der faktisch gesetzlichen Aufforderung nach steigender Effizienz und Effektivität und den steigenden Ansprüchen unserer Patienten insbesondere dezentral einer Reihe von Herausforderungen und Risiken ausgesetzt. Eine systematische Erfassung der Risiken und gleichermaßen der Chancen versetzt Asklepios in die Lage, den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern, die Ansprüche unserer Patienten zu erfüllen und unseren Mitarbeitern grundsätzlich sichere Arbeitsplätze zu bieten. Die sich schnell ändernden gesundheitspolitischen, strukturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen gilt es zu erfassen und zu steuern. Die Steuerung der damit verbundenen Risiken und Chancen ist eine fortwährende Herausforderung und wichtiger Bestandteil des Managements der Kliniken und des Konzerns. Das Risikomanagement ist bei Asklepios fest etabliert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und geht über sie hinaus.

Prozess des Chancen - und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem (System, Verantwortlichkeiten, Struktur und formale Abläufe, sowie Integration und Automatisierung) zeichnet sich durch einen hohen Grad der Professionalisierung und Institutionalisierung aus. Die homogenen Strukturen der Risikobewertung werden durch standardisierte, automatisierte Verfahren konzernweit einheitlich unterstützt. Das Risikomanagement wird somit nicht nur operativ betrieben, sondern insbesondere auch als Instrument der strategischen Steuerung genutzt. Die so erzeugten Strukturen ermöglichen durch die kombinierte Risikobetrachtung von Bottom-up und Top-down Ansätzen einen ganzheitlichen Risikomanagementansatz. Hierdurch wird nicht nur die Risikofrüherkennung sondern auch die frühzeitige Chancenidentifikation ermöglicht. Abgerundet wird das Risiko- und Chancenmanagement durch ein systematisches Maßnahmenmanagement, welches die Basis für eine effektive und effiziente Steuerung von Risiken und Chancen schafft. Diese Prozesse werden durch eine, den Anforderungen angemessene, Risikomanagementsoftware technisch unterstützt, an die alle betroffenen Berichtseinheiten angeschlossen sind. Die Effektivität und Effizienz des Risikomanagements wird durch die Institution des strategischen Risikomanagementkomitees dauerhaft gestärkt. Das strategische Risikokomitee bildet somit eine wesentliche Säule des Chancen- und Risikomanagementsystems.

Der Risiko- und Chancenmanagementprozess hat zum Ziel, die frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen zu ermöglichen, die das Erreichen von Zielen auf Ebene der Kliniken bzw. Ebene des Konzerns maßgeblich beeinflussen. Hierzu wurde ein standardisierter Prozess etabliert, der eine enge Verzahnung von Elementen des Bottom-up und Top-down Ansatzes vorsieht. Es erfolgt dabei neben dem regulären Berichtswesen (z.B. Finanz-Reporting, medizinische Qualitätsberichte) in der Regel eine quartalsweise Risiko- und Chancenberichterstattung auf Ebene der Kliniken (bzw. Konzernbereiche), der Teilkonzerne und des Gesamtkonzerns. Zur Eskalation von sehr kritischen Themen ist ein Ad-hoc Berichtsprozess etabliert. Die Betrachtung von Risiken und Chancen erfolgt dabei stets im Hinblick auf das aktuelle Geschäftsjahr. Sie stellt eine Kombination und Aggregation aus quantitativen Faktoren (Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung auf die Erreichung des geplanten EBITDAs bzw. auf die Liquidität) und qualitativen Faktoren (z.B. Informationen aus den ergänzenden Berichtswesen) dar. Die Risikoverantwortlichen, in der Regel die Geschäftsführer in den Kliniken bzw. die Leiter der Konzernbereiche führen in Zusammenarbeit mit den lokalen Risikomanagern und ggf. Fachexperten (sog. Risikopaten) die Bottom-up Elemente zur Identifizierung und Bewertung von Risiken und Chancen aus. Auf Basis der gesammelten Informationen werden entsprechende Risikobewältigungsstrategien bzw. Chancenergreifungsstrategien entwickelt und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Risiken werden anhand ihrer möglichen negativen Auswirkungen in die Klassen "akzeptabel", "überwachungsrelevant", "handlungsrelevant" und "sehr kritisch" eingeteilt. Chancen werden in eine von vier Chancenklassen mit "geringer Chancenerwartung" bis "sehr hohe Chancenerwartung" eingeteilt.

Risiken, die im Bottom-up-Prozess als mindestens handlungsrelevant eingestuft wurden, werden durch die Konzerngeschäftsführung im Rahmen des Top-Down Ansatzes noch einmal geprüft. Dieses Vorgehen ermöglicht eine frühzeitige Unterstützung der Berichtseinheiten mittels zentralen Maßnahmen. Hierdurch wird eine systematische Steuerung von Risiken und Chancen ermöglicht. Identifizierte und dokumentierte Risiken und Chancen werden kontinuierlich hinsichtlich ihrer Entwicklung überwacht. Diese Überwachung schließt die Nachhaltung von beschlossenen Risikomaßnahmen bzw. Chancenmaßnahmen bezüglich ihrer risikomindernden Wirkung (Effektivität), sowie Kosten- und Umsetzungsstand (Effizienz) ein. Zusätzlich werden im strategischen Risikomanagementkomitee langfristige Entwicklungen frühzeitig aufgegriffen, um deren Chancen- und Risikopotential für das Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Handlungsoptionen zu beschließen.

Ökologische und soziale Themen bezogen auf die Wirkung der Geschäftstätigkeit von Asklepios auf Dritte erlangen zunehmend an Bedeutung. In diesem Zusammenhang versteht die Asklepios Gruppe Corporate Social Responsibility (CSR) als integralen Bestandteil ihrer Unternehmensphilosophie. Asklepios fasst die nichtfinanziellen Risiken sowie weitere mögliche CSR Risiken, die auf Dritte wirken können unter dem Begriff Nachhaltigkeitsrisiken zusammen und orientiert sich bei der Zuordnung an den im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) genannten fünf Aspekten (Umweltbelange inkl. Klimabetrachtung nach der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TFCD), Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Der Betrachtungszeitraum beinhaltet sowohl das aktuelle Geschäftsjahr als auch eine 5-Jahres-Perspektive. Die konkrete Berichtserstattung erfolgt im Corporate Responsibility Report.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der einbezogenen Gesellschaften und den Konzernrechnungslegungsprozess werden solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich erachtet, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzern-Abschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den konzernweiten Rechnungslegungsprozess;

Monitoring des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und Prüfung der Ergebnisse auf Ebene der Geschäftsführung sowie auf Ebene der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Gesellschaften;

Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften, sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung von vordefinierten Genehmigungsprozessen in relevanten Bereichen;

Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von konzernrechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.

b) Risiken

Risiken werden analog der Einschätzung auf Ebene der Berichtseinheiten anhand ihrer möglichen negativen Auswirkungen in die Klassen "akzeptabel", "überwachungsrelevant", "handlungsrelevant" und "sehr kritisch" eingeteilt. Die wesentlichen Risikofelder sind nachfolgend erläutert, die Reihenfolge der genannten Risikofelder spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes für Asklepios wider.

Ukrainekonflikt

Aufgrund der angespannten Situation im Ukrainekonflikt können wirtschaftliche Risiken zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht ausgeschlossen werden. Die korrespondierenden Auswirkungen könnten neben einer erheblichen Einflussaufnahme auf die Weltwirtschaft insbesondere Lieferketten (u.a. im Energiebereich) stören sowie den Zugriff auf qualifizierte medizinische Arbeitskräfte deutlich einschränken. Aufgrund des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine hat die EU im Februar 2022 Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Transport, Exportkontrolle und Visabeschränkungen beschlossen. Diese Sanktionen werden auch einen deutlichen negativen Einfluss auf die Binnenkonjunktur in Deutschland haben. Ergebnisbelastend für MEDICLIN werden die im Vorjahresvergleich deutlich höheren Materialkosten sein. Insbesondere die steigenden Energiekosten können sich hier stark auswirken. Eine weitergehende Abschätzung der Auswirkungen auf MEDICLIN als Gesundheitsdienstleister ist derzeit nicht möglich. Eine weitergehende Quantifizierung der entsprechenden Risiken ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich

COVID - 19

Grundsätzlich besteht für Asklepios das Risiko, dass sich aus der Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Das Ausmaß hängt im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Pandemie und den finanziellen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der Bundesländer bzw. von eigenen Maßnahmen ab. Die Steuerung der Corona-Maßnahmen erfolgt durch eine konzernweite Task Force. Die interne Kommunikation zu COVID-19 erfolgt dabei zentral koordiniert.

Es wurden konkrete Maßnahmen erlassen, um die Infektionsgefahren zu minimieren. Zudem erfolgt ein ständiger Austausch mit den zuständigen Behörden. Unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen und bemessen an der aktuellen Sachlage, sehen wir die in COVID-19 begründete Risikolage als herausfordernd aber beherrschbar an.

IT Risiken und Cyber - Risiken

Asklepios ist grundsätzlich von einer funktionierenden IT-Struktur abhängig. Der erfolgreiche Behandlungspfad eines Patienten (von der Aufnahme über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur Dokumentation) hängt wesentlich von einer integrierten IT ab. In diesem Zusammenhang sind grundlegende IT-Verfahrensweisen und die Konfiguration der Rechenzentren von Bedeutung. Störungen in der IT-Integration und -Infrastruktur sowie in den dazugehörigen Verfahren können entsprechende Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben. In diesem Zusammenhang wird das Risikomanagement im IT-Bereich kontinuierlich weiterentwickelt.

In den vergangenen Jahren hat sich die allgemeine Risikolage im Bereich der IT durch eine weltweite Steigerung von Cyberangriffen erhöht. Um dieser Entwicklung angemessen zu begegnen, hat Asklepios Maßnahmen ergriffen, um die IT-Sicherheit weiter zu verbessern und mögliche Cyberangriffe auch zukünftig weiterhin abwehren zu können. Das Rechenzentrum ist zum Nachweis der Datenschutz- und Datensicherheitsstandards zertifiziert und führt darüber hinaus unabhängige interne und externe Audits und Penetration Tests durch, welche die Leistungsfähigkeit unserer Sicherheitsmaßnahmen überprüfen.

Personalrisiken

Risiken im Personalbereich sind im Gesundheitsmarkt kontinuierlich vorhanden und können zu einer Verschlechterung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen. Die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung stellt eine zentrale Herausforderung für den gesamten Gesundheitsmarkt dar. Zu den wichtigsten Einzelrisiken gehören der Fachkräftemangel und die Abwanderung von Schlüsselpersonal sowie die Entwicklung der Personalkosten.

Zur Einhaltung der Vorgaben aus der Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung und zur Vorbeugung des Risikos des Fachkräftemangels, nutzt Asklepios umfangreiche sowohl zentrale als auch dezentrale Rekrutierungsmaßnahmen (auch im Ausland) und Personalentwicklungsprogramme. Durch den Konzernverbund ergeben sich für die Asklepios-Mitarbeiter Möglichkeiten, wie sie in kleineren Strukturen nicht darstellbar sind. Daneben hat die Aus- und Fortbildung der eigenen Fach- und Führungskräfte für uns hohe Priorität. Durch die optimale Qualifizierung unserer Mitarbeiter gewährleisten wir ein hohes Innovationspotenzial und zukunftweisende Prozesse, nicht nur auf dem Gebiet höchstwertiger Medizin, sondern auch bezogen auf unsere wirtschaftlichen Aktivitäten. Zusätzlich führen wir gezielte Personalbindungsmaßnahmen durch, um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter langfristig für Asklepios zu begeistern. So beugen wir dem Fachkräftemangel gezielt vor. Über diesen Ansatz tragen wir unserer ökonomischen und unserer gesellschaftlichen Verantwortung gleichsam Rechnung und stärken unsere Marke.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen hängt stark von der Tarifentwicklung bei den Klinikbeschäftigten ab. Insbesondere die Vergütungen von examinierten Pflegefachkräften, die einen großen Teil unserer Mitarbeiter ausmachen, sind in den vergangenen Jahren aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels in diesem Bereich deutlich gestiegen. Zur Verringerung der externen Abhängigkeit und für die Möglichkeit, künftige Entwicklungen mitzugestalten, hat Asklepios die Risiken durch flexiblere und nach dezentralen Kriterien differenzierte Haustarifverträge, Arbeits- und Sozialordnungen sowie weitere alternative Vergütungsmodelle erheblich verringert. Die Modelle werden grundsätzlich durch die betreffenden Konzernbereiche vor Abschluss geprüft, alle Tarifverträge werden grundsätzlich durch den Konzernbereich Personal verhandelt. Ziel von Asklepios ist es, im Rahmen von Tarifverhandlungen möglichst lange Laufzeiten zu vereinbaren, um eine ausreichende Planungssicherheit zu erhalten. In Anbetracht der weiterhin zu erwartenden tarifbedingten Personalkostensteigerungen legt Asklepios ein besonderes Augenmerk auf die bedarfsgerechte quantitative personelle Ausstattung.

Erlös - , Dokumentations - und Budgetrisiken

Durch die starke gesetzliche Reglementierung ist Asklepios sowohl in täglichen Falldokumentations- und Abrechnungsprozessen als auch in mittelfristigen Entwicklungen der Erlösbudgets Risiken ausgesetzt. Derzeit betrifft dies neben der Zahlungsmoral der Krankenkassen vor allem budgetrechtliche Detailfragen wie z. B. konträre Auffassungen über Fallspezifikationen und -vergütungen, die Beurteilung von Strukturvorgaben, die Höhe des Pflegebudgets, laufende Schiedsstellenverfahren mit teilweise nicht vorhersehbarem Ergebnis, verspätet durchgeführte Budgetverhandlungen und mögliche Änderungen im Budgetrecht und den ergänzenden Abrechnungsbestimmungen. Die genannten Risiken können zu einer Verschlechterung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen.

Bedingt durch die Größe des Konzerns und des vorhandenen Wissens sowie der vorhandenen Datenbestände ergibt sich die Möglichkeit, Standards zu definieren und die Kliniken vor Ort in der Umsetzung der genannten Themen effektiv zu unterstützen. Generell besteht im Bereich des Umgangs mit sensiblen Dienstleistungen, die auch grundsätzlich zu den hoheitlichen Aufgaben gehören, das inhärente Risiko, dass die Privatwirtschaft zurückgedrängt wird. Eine rückwirkende Abwicklung von Verträgen würde den Wegfall von Umsätzen bedeuten, die Auswirkung hingegen ist abhängig vom jeweiligen Produktfeld. Die prognostizierte demografische Entwicklung in einigen Gebieten kann ceteris paribus zu sinkenden Fallzahlen und Umsätzen führen.

Kredit - und Kontrahentenrisiken

Diese Risiken entstehen, wenn ein Kunde oder eine andere Gegenpartei eines Finanzinstruments nicht den vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Dimensionen Fristigkeit und Delkredere nachkommt. Asklepios ist einem unerwarteten Verlust von Zahlungsmitteln oder Erträgen nur zu einem geringen Maß ausgesetzt. Aufgrund des hohen Debitorenanteils der inländischen gesetzlichen Krankenversicherungen, ergänzt um einen kleineren Teil öffentlicher Sozialbehörden sowie Privatpatienten, besteht ein geringes Delkredererisiko. Im Gegensatz dazu sind jedoch das Risiko aus Zahlungsverzögerungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und damit eine Erhöhung der Kapitalbindung im Umlaufvermögen mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit zu beziffern. Die Anlagepolitik auf der Aktivseite folgt einer konservativen und breit gestreuten Risikopolitik. Bei den Anlagekontrahenten handelt es sich um Banken, die in Einlagensicherungssysteme integriert sind. Weiterhin werden Beteiligungen durch ein Beteiligungscontrolling kontinuierlich überwacht und bei Abweichungen von den erwarteten Zielen entsprechende Maßnahmen durch die Gesellschaft ergriffen.

Finanzierungs - und Liquiditätsrisiken

Asklepios unterliegt grundsätzlich Risiken aus dem Kapitalmarkt. Die Steuerung der kurzfristigen Liquiditäts- und längerfristigen Finanzierungsrisiken ist zentrale Zuständigkeit des Bereichs Finanzen, der hierfür - mit Fokus auf eine effiziente Steuerung der kurzfristigen liquiden Mittel - ein Treasury-System einsetzt. Als finanziell konservativ handelndes Unternehmen und in Anlehnung an die Investitionslaufzeiten der Vermögenswerte ist die Finanzierungsstrategie von Asklepios grundsätzlich langfristig ausgerichtet und beinhaltet überschaubare kurzfristige Refinanzierungsrisiken. Der hohe Bestand an liquiden Mitteln, der stetige Cashflow, die günstige Kapitalstruktur (niedrige Verschuldung), die breite Streuung der Finanzierungspartner, der Zugang zum Kapitalmarkt sowie die umfangreichen freien Kreditlinien unterstreichen einen hohen Grad an Unabhängigkeit gegenüber generellen Kapitalmarktentwicklungen und sichert volle finanzielle Handlungsfähigkeit u. a. auch für anorganisches Wachstum. Durch die mit der MediClin Aktiengesellschaft verbundene Miet- und Finanzierungstruktur ist die Profitabilität und Bonitätsstruktur teilweise belastet. Der überwiegende Bestand der Finanzverbindlichkeiten ist durch Festzinsvereinbarungen abgesichert.

Investitionsrisiken

Asklepios versteht unter Investitionsrisiken, dass nicht durchgeführte oder unrentable Investitionen zu einer veralteten oder nicht zweckgemäßen Infrastruktur führen und die Erschließung neuer Marktpotenziale verhindern. Dadurch können gegebenenfalls Erlösziele nicht erreicht werden (weil bspw. Nutzungsgenehmigungen auslaufen), es können Marktanteile an die Wettbewerber verloren gehen und bei nicht erfüllten Kaufvertragsverpflichtungen Strafzahlungen drohen. Zurzeit beobachten wir auch, dass die Effekte des Klimawandels insbesondere bei Kliniken und Einrichtungen in exponierter geografischer Lage langfristig zu einem erhöhten Investitionsbedarf für ausgleichende Maßnahmen führen können. Das Management beobachtet die stetig sinkenden Fördermittelquoten mit entsprechenden Konsequenzen für die Investitionstätigkeit. Asklepios ist durch seine relativ hohe Innenfinanzierungskraft nicht in gleichem Maße abhängig von der Fördermittelentwicklung wie der überwiegende Teil des Wettbewerbs.

Wir nutzen gezielt unsere Finanzstärke für einen hohen Anteil an Eigeninvestitionen. Auf diese Weise steigern wir die Attraktivität unserer Einrichtungen und unterstützen in hohem Maße ein nachhaltiges, organisches Wachstum. Zugleich verbessern Investitionen die Effizienz und führen zu sinkenden Folgekosten. Um dem eigenen Anspruch an qualitativ höchstwertige Medizin gerecht zu werden, investiert Asklepios erheblich in die Kliniken an den einzelnen Standorten. Allerdings werden Investitionen in unsere Kliniken mit einem zunehmend geringeren Teil an Fördermitteln finanziert, das heißt, die Fördermittelquote der Bundesländer entwickelt sich rückläufig. Daraus resultiert das Risiko eines rückläufigen Cashflows, das durch Effizienzmaßnahmen im operativen Geschäft kompensiert werden muss.

Planungs - und Baurisiken

Aufgrund der umfangreichen Bautätigkeiten ist Asklepios Risiken durch Betriebseinschränkungen und Bauverzögerungen mit Erlösausfällen bzw. Überschreitungen von kalkulierten Baukosten ausgesetzt. Zu den risikoreduzierenden Maßnahmen gehören die Bereitstellung einer konzerninternen hohen Expertise in der Bauplanung und -durchführung. Die Implementierung von standardisierten Vorgaben und Ausstattungsstandards sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Projekte durch alle Leistungsphasen durch den KB Bau ist essentiell, so dass eine umgehende Reaktion auf eventuell auftretende Probleme möglich ist.

Im Bereich der Neu- und Erweiterungsbauten unserer Kliniken nimmt Asklepios neben internen Leistungen auch Leistungen von externen Dienstleistern in Anspruch. Aus diesen Leistungen können u.a. Qualitätsdefizite in Planung und Ausführung unserer Projekte entstehen, aber auch Lieferschwierigkeiten in den Lieferketten. Daher legen wir grundsätzlich eine sorgsame und kontinuierliche Überwachung all unserer Dienstleister, Baufirmen, Lieferanten und des gesamten Marktes bei Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben zugrunde, um diese Risiken effizient zu begrenzen.

Leistungsrisiken

Herausfordernd im Hinblick auf die Leistungsentwicklung erweist sich die gesetzliche Regulierung des Vergütungssystems. Leistungssteigerungen können mit Preisabschlägen vergütet werden, Budgetunterschreitungen können ebenfalls ein Abschlagsrisiko bergen. Wir haben im Bereich der Kostenentwicklung insbesondere bei den Personal- und Materialaufwendungen mit stetig steigenden Kosten zu rechnen, die über den Zuwächsen durch Leistungssteigerungen liegen können. Hierdurch wird die Freisetzung von gebundenem Kapital und somit die Erweiterung des Finanzierungsspielraumes verhindert. Verfahrensrisiken bestehen insbesondere auch bei neuen Geschäftsmodellen wie der Abrechnung von Medizinischen Versorgungszentren.

Die angemessene Berücksichtigung daraus resultierender Erlös- und Kostenrisiken gehört daher zu den vorrangigen Aufgaben des Managements, um die seit Jahren auseinandergehende Schere zwischen Erlös- und Kostensteigerungen zu bewältigen.

Risiken aus Akquisitionen und Integrationen

Durch die Integration von akquirierten Kliniken und Einrichtungen können Risiken entstehen. Unsere Aufgabe ist es, die Prozesse und die Infrastruktur des erworbenen Unternehmens schnellstmöglich zu integrieren. Dazu vereinheitlichen wir Prozesse und logistische Abläufe. Kritisch könnte sich der Verlust von wichtigen Führungskräften im Rahmen der Integration sowie nicht sorgfältige und angemessene Due-Diligence-Verfahren auswirken. Wir versuchen, die Risiken der Akquisition zu minimieren, indem wir uns des im Konzern langjährig gewachsenen Transaktions-Know-hows und der damit verbundenen Personen und Methoden bedienen.

Risiken aus Wettbewerb

Im Bereich des Gesundheitswesens sind zahlreiche Wettbewerber auf lokaler und regionaler Ebene tätig. Es besteht das Risiko, dass durch Aktivitäten bestehender Wettbewerber bzw. durch den Eintritt neuer Wettbewerber unser Marktanteil negativ beeinflusst wird. Auch eine mögliche Fehleinschätzung von wichtigen Trends auf allen Marktebenen kann zu einer negativen Umsatzentwicklung führen. Wir begegnen diesen Risiken mit umfassenden Analysen der Wettbewerbssituation, den technologischen und regulatorischen Trends und des allgemeinen Marktumfelds. Die kontinuierliche Verbesserung unserer internen Prozesse ermöglicht es uns die Qualität unserer Leistungserbringung dauerhaft auf höchstem Niveau zu erbringen und durch die Ausnutzung von neuen Entwicklungen stets weiter zu optimieren.

Reputationsrisiken

Als einer der größten privaten Gesundheitsdienstleister in Deutschland werden wir mit unseren medizinischen Angeboten in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen. Das Vertrauen in Asklepios und die Reputation der medizinischen Einrichtungen zu erhalten und weiter zu stärken ist eine zentrale Aufgabe des Konzernbereichs Unternehmenskommunikation & Marketing. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass negative Berichte in Print-, elektronischen oder digitalen Medien - die ein einseitiges oder gar unzutreffendes Bild realer Zustände in unseren Einrichtungen zeichnen, oder sich ideologisch aufgeladen gegen die Privatisierung im Gesundheitswesen richten - sich belastend auf die Reputation unseres Unternehmens auswirken. Wir treten diesen Risiken durch eine wirksame, transparente und aktive Kommunikation entgegen.

Der Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing koordiniert dazu eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Social Media, Corporate Publishing, Public Affairs sowie Interne und Online-Kommunikation. Ziel ist es, durch eine aktive, strategische sowie einheitliche und transparente Kommunikation einen hohen Wiedererkennungswert für Asklepios zu schaffen, uns von unseren Wettbewerbern abzuheben und etwaiger öffentlicher Kritik an unserem Unternehmen sowie einzelner Einrichtungen bereits im Vorwege zu begegnen.

Haftungs - und Rechtsrisiken

Relevante Risiken, die sich im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten außerhalb von medizinischen Behandlungen ergeben, werden von der betreffenden Asklepios-Konzerngesellschaft fortlaufend identifiziert, bewertet und soweit erforderlich oder angemessen an die Konzernholding im Rahmen des rechtlich Zulässigen kommuniziert. Darüber hinaus ist Asklepios in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus dem Kerngeschäft (medizinische Behandlungen) ergeben. Den Ausgang dieser Streitigkeiten vorherzusagen ist nicht immer möglich, dennoch erwartet Asklepios aus den heute anhängigen Verfahren keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Im Bereich der Haftungsfälle kann trotz aller bestehenden Vorkehrungen eine Beeinträchtigung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht ein mögliches Haftungsrisiko bei nicht fördermittelrechtsgemäßer Verwendung von Fördermitteln.

Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich bestimmte Vorgehensweisen künftig trotz Prüfung durch die betreffenden Konzernbereiche als anpassungsbedürftig erweisen.

Nicht vollständig vermeidbare Ansprüche unserer Patienten haben wir unter Verwendung eines eigenen Modells mit angemessenem extern vereinbartem Selbstbehalt versichert. Damit gelingt es uns, den marktweit stetig steigenden Versicherungsprämien externer Versicherer teilweise zu begegnen, die Liquidität des Konzerns zu erhöhen, die Anspruchsanmeldungen im Interesse der Patienten und des Konzerns selbst zu bearbeiten und gleichzeitig die steigenden Ansprüche aus überwiegend einzelnen Schadenfällen zu berücksichtigen. Neben der Klagebereitschaft von Patienten besteht das Risiko häufiger gestellter Regressansprüche durch Kostenträger. Stetig steigende Prämien sind marktweit für den Sachversicherungsbereich, insbesondere aufgrund ungünstiger Schadensquoten im Baubereich, zu verzeichnen und korrelieren mit unseren erheblich gestiegenen Aufwendungen im Sachversicherungsbereich. Unser interner Bereich für Versicherungen beobachtet aktiv das Marktgeschehen und entwickelt Maßnahmen zur möglichen Minimierung von Schadenanzahl und Schadenhöhe und steuert durch ein gezieltes Versicherungsmanagement die Versicherbarkeit über Selbstbehalte und Prämien.

Unser Ziel ist es, moderne auf Patientennähe ausgerichtete medizinische Dienstleistungen anzubieten. Dies wird durch die interne Zusammenarbeit und gezielte Netzwerkbildung unterstützt, wobei der Fokus auf der Etablierung möglichst umfassender Versorgungsketten liegt. Die Asklepios-Strategie, zu der auch zielgenaue Angebote in nachfragestarken medizinischen Bereichen gehören, wird auch in Zukunft dazu beitragen, überdurchschnittliches Wachstum zu generieren. Absatzrisiken im Gesundheitsmarkt können gleichwohl in den Bereichen erwachsen, in denen Standortveränderungen vorgenommen werden müssen oder die Qualitätsbeurteilung durch Patienten und einweisende Ärzte geringer ausfällt als für marktbegleitende Kliniken. Dabei ist uns bewusst, dass Risiken aus Behandlungsprozessen unserer Patienten durch unerwartete Störungen entstehen können. Uns bekannte bilanzierungspflichtige Haftungs- und Rechtsrisiken haben wir durch Rückstellungsbildung berücksichtigt. Zur Deckung der Risikopotenziale bedient sich Asklepios Haftpflichtversicherungen, größtenteils mit Selbstbehalt. Für die Selbstbehalte werden angemessene Rückstellungen gebildet bzw. angepasst . Wir führen derzeit keine Prozesse bzw. sind keine Anspruchsgegner, aus denen wesentliche Veränderungen der Ertragslage resultieren können.

Hygiene - und Infektionsrisiken

Möglichen Hygiene- und Infektionsrisiken begegnen wir mit angemessenen Hygienemanagementkonzepten, strukturierten Abläufen und Prozessen sowie kontinuierlichen Schulungen der Mitarbeiter. Unsere Arbeitsweise richten wir dabei angemessen auf die Hygienebedürfnisse und -anforderungen aus; die Prozessevaluierungen und -verbesserungen im Rahmen der Qualitätsmanagementprozesse tragen darüber hinaus zu einer weiteren Qualitäts- und Effizienzsteigerung der Abläufe bei.

Qualitätsrisiken

Für unsere Geschäftstätigkeit ist die Behandlungsqualität ein wichtiger Faktor. Betriebsrisiken minimieren wir einerseits durch eine Maximierung der Behandlungsqualität, die wir mit unseren gut ausgebildeten und stetig weitergebildeten Mitarbeitern im Rahmen unserer vordefinierten Behandlungspfade sicherstellen. Andererseits gewährleisten unsere modern ausgestatteten Häuser eine Versorgung auf qualitativ und technisch hohem Niveau. Darüber hinaus stellen wir mit unserem klinischen Risikomanagement (u. a. CIRS) und dem strukturierten Qualitätsmanagement sicher, dass wir über angemessene Präventivsysteme verfügen, mit deren Hilfe potenzielle Fehlerquellen identifiziert und eine Erhöhung der Qualitätsstandards sowie der Sicherheit und Effizienz der Prozesse erreicht werden können. Schlussendlich kann dadurch eine permanente Verbesserung der Patientensicherheit und Behandlungsqualität sowie der Prozessqualität erreicht werden.

Risiken aus Lieferketten

Der Gesundheitssektor ist wie andere Branchen von weltweit vernetzten Produktions- und Lieferketten abhängig. Dies gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für medizintechnische Geräte und medizinische Verbrauchsgüter. Es besteht das grundsätzliche Risiko, dass Sachverhalte eintreten, welche die globalen Lieferketten stören oder unterbrechen.

Grundsätzlich strebt Asklepios an durch vorausschauende Lagerhaltung und ein deutschlandweites Distributionssystem eine ausreichende Liefersicherheit mit Arzneimittel und medizinischen Verbrauchsgütern an allen Standorten sicherzustellen. Kommt es jedoch zu langfristigen Störungen der Produktions- und Lieferketten bzw. zu einer langfristigen Unterproduktion besteht das Risiko, dass eine Knappheit bei einzelnen Produkten entsteht. Pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit Krankenhäuser im Falle ihnen bekannt gewordener Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur stationären Versorgung umgehend informieren. Hierdurch kann Asklepios entsprechende ggf. notwendige weitergehende Steuerungsmaßnahmen einleiten.

Risiken aus Klimawandel

Die Risiken auf Grund des Klimawandels nehmen weltweit und branchenübergreifend zu.

Bezogen auf Asklepios sehen wir mögliche direkte negative Auswirkungen, insbesondere bei Kliniken und Einrichtungen mit exponierter geografischer Lage. Konkrete Indikationen sind neben vermehrten Sturmschäden an Gebäuden, Einschränkungen in der Erreichbarkeit (z.B. durch beschädigte Zufahrtsstraßen) auch zusätzliche notwendige Investitionen, um auch bei langfristig-negativen Entwicklungen die Patientensicherheit und den Patientenkomfort sicherzustellen (z.B. erhöhter Aufwand für Klimatisierung).

Zusätzlich besteht die Gefahr, dass auf Grund des Klimawandels indirekte Kostenrisiken auftreten. Hierzu können neben einem Anstieg der Energiepreise (z.B. durch CO 2-Bepreisung) auch zusätzliche Regularien für den Neubau und für die Renovierung von Gebäuden zählen. Auch besteht das Risiko, dass Standorte ohne gut ausgebaute ÖPNV-Anbindung für Arbeitnehmer an Attraktivität einbüßen, da auf Grund höherer Kraftstoffpreise diese Arbeitsplätze wirtschaftlich weniger lohnenswert sind.

Asklepios beobachtet die klimatischen und politischen Entwicklungen, um bei Bedarf zeitnah entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Compliance - Risiken

Das Compliance-Risiko beschreibt die fehlende rechtliche und organisatorische Einhaltung der für Asklepios maßgeblichen Gesetze und Normen. Damit gehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken für Asklepios einher. Dabei kann es sich um Strafen, Schadensersatzforderungen oder ein Berufsverbot für medizinisches Personal handeln. Bestehende Maßnahmen zur Minimierung festgestellter Compliance-Risiken werden fortlaufend überprüft und fortentwickelt. Ein formelles Compliance-Management-System befindet sich im Aufbau.

Governance - Risiken

Grundsätzlich besteht in schnell wachsenden Konzernen der Größe von Asklepios das Risiko, dass Strukturen zur Führung des Konzerns und zur Etablierung von Kontrollsystemen (bspw. Vier-Augen-Systeme) nicht angemessen greifen bzw. zunächst etabliert werden müssen.

c) Chancen

Chancen werden analog der Einschätzung auf Ebene der Berichtseinheiten anhand ihrer möglichen positiven Auswirkungen in eine von vier Chancenklassen mit "geringer Chancenerwartung" bis "sehr hohe Chancenerwartung" eingeteilt. Die Chancenfelder sind nachfolgend erläutert, die Reihenfolge der genannten Risikofelder spiegelt die gegenwärtige Einschätzung der relativen Chancenerwartung für Asklepios wider.

Chancen aus Markt und Umfeld

In diese Chancenkategorie fallen positive Entwicklungen, die sich auf Grund der politischen oder wirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Die Stärke des medizinischen Sektors ist die relative Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Entwicklungen, sodass wir hier die Chance sehen, auch bei einer sich ändernden wirtschaftlichen Lage unser Wachstum aufrecht zu erhalten. Auch Chancen, die sich im Kontext des Wettbewerbs ergeben, zählen in diese Kategorie. Hier sehen wir Potential im Aufbau und Ausbau der medizinischen Dienstleistungen. Neben den Aspekten der medizinischen Versorgung ergeben sich auch im gesamten Klinikaufenthalt unserer Patienten Möglichkeiten, uns durch moderne Angebote und Services vom Wettbewerb weiter positiv abzuheben. Hierbei greifen wir auf den Erfahrungsschatz unseres bundesweiten Kliniknetzwerkes zurück und orientieren uns am Bedarf und Wohl unserer Patienten.

Strategische Chancen

Hierunter werden alle Chancen zusammengefasst, die sich langfristig durch globale Trends und Entwicklungen ergeben. Auch Investitionsprojekte, Akquisitionen, Stärkung der eigenen Marke und der Eintritt in neue Geschäftsfelder zählen in diese Kategorie. Wir beobachten kontinuierlich den Krankenhausmarkt in Deutschland und im Ausland. Unsere langjährige Erfahrung bei der Akquisition und Integration von Kliniken ermöglicht es uns, Investitionschancen und strategische Akquisitionspotentiale frühzeitig zu identifizieren und zu ergreifen. Durch Ausbau bereits bestehender Kliniken und die Erweiterung des vorhandenen Leistungsspektrums betreiben wir gezielt die Stärkung der Marke Asklepios bei Patienten und Mitarbeitern.

Chancen aus Finanzaktivitäten

Unser breiter Finanzierungsmix und hoher Eigenkapitalanteil ermöglicht es uns, langfristige Finanzierungssicherheit zu erreichen und dabei trotzdem flexibel auf günstige Finanzierungsmöglichkeiten zu reagieren. Zusätzlich macht uns unsere Kapitalausstattung zu einem beliebten Partner am Kapitalmarkt, sodass wir von günstigen Refinanzierungskonditionen profitieren können. Neben der allgemeinen Unternehmens- und Wachstumsfinanzierung erreichen wir hierdurch die notwendige Kapitalstärke, um in der Lage zu sein, Chancen frühzeitig zu ergreifen.

Chancen aus operativer Tätigkeit

Chancen aus operativer Tätigkeit beinhalten insbesondere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Abrechnungsprozesse und Erlössteigerung. Hierzu zählen auch Chancen zur weiteren Verbesserung der medizinischen Qualität durch Einsatz neuer Prozesse, Technologien und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die fortlaufende Entwicklung und Implementierung von Kostensenkungsaktivitäten im Kontext der Schaffung von konzernweiten Synergien ermöglicht es uns, unsere Kostensituation gegenüber dem Wettbewerb stetig zu verbessern und dabei die medizinische Leistung auf konstant hohem Niveau zu erhalten. Aufgrund der günstigen Kostenstrukturen sowie der überdurchschnittlichen Kompetenz im Bereich DRG-Erlösmanagement sind wir in der Lage, den Änderungsprozess in zusätzliche Wettbewerbsvorteile umzuwandeln. Die Mitgliedschaft im Kliniknetzwerk "Wir für Gesundheit" bietet Asklepios die Chance, sich in einem Umfeld von hochqualifizierten Leistungsanbietern weiterhin zu etablieren. Das Angebot des Kliniknetzwerks beinhaltet ein trägerübergreifendes, flächendeckendes und qualitätsorientiertes Versorgungsnetzwerk mit dem Ziel, das Wachstum der Mitglieder zu fördern und die Fallzahlen zu steigern.

Infrastrukturelle Chancen

Unter infrastrukturellen Chancen verstehen wir alle Themen, die einen positiven Einfluss auf unsere Leistungserbringung haben, jedoch nicht direkt in der operativen Tätigkeit verortet sind. Hierzu zählen insbesondere die Qualifikation und Motivation unserer Mitarbeiter, der intelligente Einsatz von moderner Informationstechnologie und die technische Ausstattung unserer Häuser. Durch die optimale Qualifizierung unserer Mitarbeiter gewährleisten wir ein hohes Innovationspotential und zukunftweisende Prozesse nicht nur auf dem Gebiet der Spitzenmedizin. Zeitgleich können wir durch unsere starke Arbeitgebermarke hoch motiviertes Personal akquirieren. Die Homogenisierung unserer IT-Landschaft reduziert Kosten und steigert die Effektivität und Effizienz der eingesetzten Systeme. Durch gezielte Investitionen können wir flexibel auf Veränderungen der Patientenansprüche reagieren und uns so von unseren Wettbewerbern abheben. Unsere modern ausgestatteten Kliniken gewährleisten eine Versorgung auf qualitativ und technisch hohem Niveau, woraus sich auch Chancen zu künftigen Leistungssteigerungen ergeben.

Gesamtaussage der Geschäftsführung: Zusammenfassung und Ausblick

Hinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken - unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potentiellen finanziellen Auswirkung sowie der gegenwärtigen Geschäftsaussichten - erwartet die Geschäftsführung wie im Vorjahr grundsätzlich keine einzelnen oder aggregierten Risiken, welche die Unternehmensfortführung wesentlich gefährden könnten. Das Management geht davon aus, dass die Ertragskraft der Gesellschaft eine solide Grundlage für die künftige Geschäftsentwicklung bildet und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt.

 

Hamburg, den 18. März 2022

Kai Hankeln

Hafid Rifi

Joachim Gemmel

Prof. Dr. Christoph U. Herborn

Marco Walker

1 www.bmwi.de
2 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 1.12.2021

IFRS Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

TEUR Anhang Nr. 2021 2020
Umsatzerlöse V.1 5.117.601 4.343.069
Sonstige betriebliche Erträge V.2 421.016 326.723
    5.538.617 4.669.792
Materialaufwand V.3 1.235.492 973.461
Personalaufwand V.4 3.314.547 2.824.199
Sonstige betriebliche Aufwendungen V.5 485.140 457.113
Operatives Ergebnis / EBITDA 1, 2   503.437 415.019
Abschreibungen      
auf immaterielle Vermögenswerte, auf Sachanlagen und auf Nutzungsrechte V.6 318.613 286.871
Operatives Ergebnis / EBIT 3   184.824 128.148
Ergebnis aus Beteiligungen   6.634 25.339
Neubewertung nach IFRS 3   0 -138.991
Beteiligungsergebnis V.7 6.634 -113.652
Zinsen und ähnliche Erträge V.8 7.985 3.478
Zinsen und ähnliche Aufwendungen V.8 -58.167 -59.884
Zinsergebnis V.8 -50.182 -56.406
Finanzergebnis   -43.548 -170.058
Ergebnis vor Ertragsteuern   141.276 -41.910
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag V.9 -34.929 -23.215
Konzernjahresergebnis   106.347 -65.124
Davon dem Mutterunternehmen zustehend   82.459 -86.822
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend   23.887 21.698

1) das EBITDA ist belastet durch Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte in Höhe von EUR 4,3 Mio. (Vorjahr EUR 34,6 Mio.)

2) Operatives Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen

3) Operatives Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern

IFRS Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

TEUR 2021 2020
Konzernjahresergebnis 106.347 -65.124
At-equity Anteil am OCI eines assoziierten Unternehmens 0 1.066
Summe der Wertänderungen, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden dürfen 0 1.066
Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne (+) / Verluste (-) aus leistungsorientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen 61.735 -53.683
Ertragsteuern -6.758 8.490
Summe der Wertänderungen, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 54.977 -45.193
Sonstiges Ergebnis (abzüglich Steuern) 54.977 -44.127
Konzerngesamtergebnis 161.324 -109.250
Davon dem Mutterunternehmen zustehend 122.599 -130.894
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallend 38.725 21.644

IFRS Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

TEUR Anhang Nr. 2021 2020
Konzernjahresergebnis   106.347 -65.124
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag V.9 34.929 23.215
Zinsergebnis V.8 50.182 56.406
Beteiligungsergebnis V.7 -6.634 -25.339
Neubewertung nach IFRS 3   0 138.991
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, auf Finanz- und Sachanlagen und auf Nutzungsrechte V.6 318.613 286.871
Brutto-Cashflow (EBITDA)   503.437 415.019
Sonstige nicht zahlungswirksame Transaktionen   20.858 12.021
Veränderungen der Vorräte, Forderungen und sonstige Aktiva VII.6, 7, 8, 9, 10, 11 -221.481 7.144
Veränderung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen und sonstigen Passiva VII.16, 18, 19, 20, 21, 22, 23 168.239 196.029
Erhaltene Dividende V.7 374 0
Zinseinzahlungen V.8 2.171 2.322
Gezahlte Ertragsteuern V.9 -23.964 -36.009
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit / Netto-Cashflow   449.634 596.527
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte VII.2, 3 -332.533 -389.512
Zuflüsse aus Fördermitteln zur Finanzierung des Anlagevermögens   90.324 99.811
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens   7.097 7.813
Akquisitionen in Tochterunternehmen abzüglich erworbener Zahlungsmittel VII.1 -1.715 -571.716
Investitionen in sonstige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen VII.7 -470 -333
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit   -237.297 -853.937
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden VII.15 295.000 730.000
Auszahlungen aus der Rückzahlung von Finanzschulden   -298.086 -96.707
Sonstige Zinsauszahlungen V.8 -41.033 -34.646
Tilgung von Finanzschulden aus Nutzungsrechten   -59.266 -47.078
Zinsauszahlungen aus Nutzungsrechten V.8 -8.992 -9.740
Ausschüttungen   -1.247 -975
Mittelzufluss/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit   -113.624 540.854
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   98.713 283.444
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 01.01.   548.491 265.047
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31.12. VII.12 647.204 548.491

IFRS Konzern-Bilanz für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

TEUR Anhang Nr. 31.12.2021 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte      
Immaterielle Vermögenswerte VII.2 1.082.487 1.084.985
Sachanlagen VII.3 2.478.387 2.507.571
Nutzungsrechte VII.4 405.317 440.807
At-Equity bilanzierte Beteiligungen VII.5 43.437 37.582
Finanzielle Vermögenswerte VII.7 9.328 9.013
Forderungen nach dem KHG VII.6 67.430 78.643
Sonstige finanzielle Vermögenswerte VII.7 1.670 1.760
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen VII.9 533 626
Sonstige Vermögenswerte VII.11 61 62
Latente Steuern VII.23 127.981 145.681
Gesamte langfristige Vermögenswerte   4.216.631 4.306.730
Kurzfristige Vermögenswerte      
Vorräte VII.8 115.880 131.650
Forderungen nach dem KHG VII.6 115.536 101.488
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen VII.9 738.709 671.338
Laufende Ertragsteueransprüche VII.10 19.321 18.713
Sonstige finanzielle Vermögenswerte VII.7 679.867 506.516
Sonstige Vermögenswerte VII.11 24.087 26.203
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente VII.12 647.204 548.491
Gesamte kurzfristige Vermögenswerte   2.340.603 2.004.399
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte VII.13 15.040 0
Aktiva gesamt   6.572.274 6.311.129

PASSIVA

     
TEUR Anhang Nr. 31.12.2021 31.12.2020
Auf das Mutterunternehmen entfallendes Eigenkapital      
Gezeichnetes Kapital VII.14a 101 101
Rücklagen VII.14b 1.088.616 1.138.477
Konzerngewinn VII.14 82.459 -86.822
Nicht beherrschende Anteile VII.14c 575.681 540.794
Gesamtes Eigenkapital VII.14 1.746.857 1.592.550
Langfristige Verbindlichkeiten      
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VII.16 59 127
Finanzschulden VII.15 2.021.357 2.141.262
Verbindlichkeiten aus Leasing VII.17 362.454 400.440
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen VII.21 330.729 396.139
Sonstige Rückstellungen VII.22 314.892 306.088
Verbindlichkeiten nach dem KHG VII.18 39.543 38.515
Latente Steuern VII.24 54.231 60.100
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten VII.19 47.149 57.895
Sonstige Verbindlichkeiten VII.20 8.617 8.890
Gesamte langfristige Verbindlichkeiten   3.179.032 3.409.457
Kurzfristige Verbindlichkeiten      
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VII.16 115.644 97.338
Finanzschulden VII.15 157.623 40.214
Verbindlichkeiten aus Leasing VII.17 67.631 63.718
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen VII.21 7.827 8.483
Sonstige Rückstellungen VII.22 389.625 301.357
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten VIII.23 26.201 25.911
Verbindlichkeiten nach dem KHG VII.18 265.868 222.471
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten VII.19 209.465 196.930
Sonstige Verbindlichkeiten VII.20 396.920 352.700
Gesamte kurzfristige Verbindlichkeiten   1.636.804 1.309.121
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten VII.13 9.580 0
Passiva gesamt   6.572.274 6.311.129

IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021

Auf das Mutterunternehmen entfallendes Eigenkapital
TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Konzerngewinn Summe
Stand zum 01.01.2020 101 243.162 804.189 140.431 1.187.883
Jahresergebnis 0 0 0 -86.822 -86.822
Sonstiges Ergebnis 0 0 -44.094 0 -44.094
Gesamtergebnis 0 0 -44.094 -86.822 -130.916
Entnahme 0 0 0 0 0
Auszahlungsverpflichtungen und Ausschüttungen 0 0 0 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 -4.062 0 -4.062
Änderung in den Anteilen an konsolidierten Gesellschaften 0 0 0 0 0
Einstellung in Rücklagen 0 0 140.431 -140.431 0
Sonstige Veränderungen 0 0 -1.149 0 -1.149
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen 0 0 135.220 -140.431 -5.211
Stand zum 31.12.2020 101 243.162 895.315 -86.822 1.051.756
Stand zum 01.01.2021 101 243.162 895.315 -86.822 1.051.756
Jahresergebnis 0 0 0 82.459 82.459
Sonstiges Ergebnis 0 0 40.140 0 40.140
Gesamtergebnis 0 0 40.140 82.459 122.599
Auszahlungsverpflichtungen und Ausschüttungen 0 0 0 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 -10 0 -10
Änderung in den Anteilen an konsolidierten Gesellschaften 0 0 -463 0 -463
Einstellung in Rücklagen 0 0 -86.822 86.822 0
Sonstige Veränderungen 0 0 -2.706 0 -2.706
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen 0 0 -90.001 86.822 -3.179
Stand zum 31.12.2021 101 243.162 845.454 82.459 1.171.175
TEUR Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital
Stand zum 01.01.2020 389.370 1.577.253
Jahresergebnis 21.698 -65.124
Sonstiges Ergebnis -33 -44.127
Gesamtergebnis 21.665 -109.251
Entnahme 0 0
Auszahlungsverpflichtungen und Ausschüttungen -975 -975
Veränderung des Konsolidierungskreises 132.609 128.547
Änderung in den Anteilen an konsolidierten Gesellschaften 0 0
Einstellung in Rücklagen 0 0
Sonstige Veränderungen -1.875 -3.024
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen 129.758 124.547
Stand zum 31.12.2020 540.794 1.592.550
Stand zum 01.01.2021 540.794 1.592.550
Jahresergebnis 23.887 106.346
Sonstiges Ergebnis 14.837 54.977
Gesamtergebnis 38.724 161.324
Auszahlungsverpflichtungen und Ausschüttungen -1.247 -1.247
Veränderung des Konsolidierungskreises 10 0
Änderung in den Anteilen an konsolidierten Gesellschaften -164 -627
Einstellung in Rücklagen 0 0
Sonstige Veränderungen -2.435 -5.141
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen -3.836 -7.015
Stand zum 31.12.2021 575.681 1.746.857

KONZERN-ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 nach International Financial Reporting Standards

I. Allgemeine Grundlagen des Konzernabschlusses

II. Grundsätze der Rechnungslegung

1) Angewandte Vorschriften

2) Neue bzw. erstmalig anzuwendende Standards

3) Ausweis und Umgliederungen

4) Geschäftsjahr

5) Freigabe des Abschlusses

III. Währungsumrechnung

IV. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1) Konsolidierungskreis

a) Tochterunternehmen

b) Assoziierte Unternehmen

c) Übrige Beteiligungen

d) Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen

e) Konsolidierungskreis

2) Immaterielle Vermögenswerte

3) Geschäfts- oder Firmenwerte

4) Sachanlagen

5) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

6) Zuwendungen der öffentlichen Hand

7) Leasingverhältnisse

8) Forschungs- und Entwicklungskosten

9) Fremdkapitalkosten

10) Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten

11) Finanzinstrumente

a) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

c) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

d) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

e) Finanzielle Verbindlichkeiten

f) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

g) Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

h) Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

12) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

a) Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

b) Latente Steuern

13) Vorräte

14) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

15) Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem KHG

16) Umsatz- und Ertragsrealisierung

17) Andere Forderungen und sonstige Vermögenswerte

18) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

19) Sonstige Rückstellungen

20) Pensionsrückstellungen

21) Anteilsbasierte Vergütungen

22) Schätzungen und Annahmen

Angaben zum Finanzrisikomanagement

23) System des Finanzrisikomanagements

24) Liquiditätsrisiken

25) Kreditrisiken

26) Zinsänderungsrisiken

27) Kapitalsteuerung

V. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1) Umsatzerlöse

2) Sonstige betriebliche Erträge

3) Materialaufwand

4) Personalaufwand

5) Sonstige betriebliche Aufwendungen

6) Abschreibungen

7) Beteiligungsergebnis

8) Zinsergebnis

9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

VI. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

VII. Erläuterungen zu Bestandteilen der Konzern-Bilanz

1) Unternehmenszusammenschlüsse unter Anwendung der Erwerbsmethode

2) Immaterielle Vermögenswerte

3) Sachanlagen

4) Leasingverhältnisse

5) at Equity bilanzierte Beteiligungen

6) Forderungen nach dem KHG

7) Finanzielle und sonstige finanzielle Vermögenswerte

8) Vorräte

9) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

10) Laufende Ertragsteueransprüche

11) Sonstige Vermögenswerte

12) Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

13) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten

14) Eigenkapital

a) Gezeichnetes Kapital

b) Rücklagen

c) Nicht beherrschende Anteile

d) Entwicklung des sonstigen Ergebnisses

15) Finanzschulden

16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

17) Verbindlichkeiten aus Leasing

18) Verbindlichkeiten nach dem KHG

19) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

20) Sonstige Verbindlichkeiten

21) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

22) Sonstige Rückstellungen

23) Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten

24) Aktive und passive latente Steuern

25) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

VIII. Sonstige Angaben

1) Mitarbeiter (Vollkräfte) im Jahresdurchschnitt

2) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

3) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

4) Bezüge des Managements

5) Honorare des Konzernabschlussprüfers (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)

6) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

7) Rechtsstreitigkeiten

8) Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex

9) Nachtragsbericht

10) Organe der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

I. Allgemeine Grundlagen des Konzernabschlusses

Konzernstruktur: Grundlagen und Geschäftsfelder

Die Gesellschaft ist unter der Firma Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Rübenkamp 226, Hamburg, Deutschland (nachfolgend als "AKG", "Konzern" oder "Gesellschaft" bezeichnet) im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 149532, eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 7. Juni 2004 gegründet.

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ist mit ihren Tochtergesellschaften überwiegend auf dem deutschen Markt in den Geschäftsfeldern der klinischen Akutbehandlung und Rehabilitation sowie in sehr geringem Umfang in der Pflege tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens umfasst den Erwerb und Betrieb sowie die Beratung von derartigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Der Konzern betreibt Einrichtungen in zahlreichen Bundesländern. Die Konzernstruktur ist gesellschaftsrechtlich und personell auf die regionalen Unterschiede abgestimmt. Die operativen Einheiten sind im Wesentlichen die direkt beteiligten Asklepios Kliniken der AKG sowie die Beteiligungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilkonzernabschlüsse der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg (74,9%-ige Beteiligung), der MediClin AG, Offenburg (52,73%-ige Beteiligung) und der seit dem 3. Juli 2020 in den Konzernabschluss einbezogenen Rhön-Klinikum AG (93,71%-ige Beteiligung).

Asklepios erweitert in 2021 das bestehende Portfolio um den Bereich des Instrumente-Managements für die Chirurgie durch den Erwerb der ELAN Arzt- und Klinikservice GmbH.

Darüber hinaus ist der Konzern selektiv im Ausland tätig. Hierunter fallen ganz überwiegend das Engagement in Griechenland (Athens Medical Center S.A.), in den Niederlanden mit der im Bereich E-Mental-Health tätigen Mind District Holding BV sowie die Pulso Europe BV in Belgien. Im Geschäftsjahr intensiviert der Konzern die Tätigkeiten im Ausland und gründet die Gesellschaften Pulso France SAS (Paris, Frankreich) sowie Samedi Austria GmbH (Wien, Österreich).

Daneben baut der Teilkonzern der Rhön-Klinikum AG im Zuge der Neugründungen der RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH und RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH seine Konzernstruktur im Bereich der Servicegesellschaften weiter aus.

II. Grundsätze der Rechnungslegung

1) Angewandte Vorschriften

Der Konzernabschluss der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021 ist in Anwendung von §315e Abs. 3 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des IASB (IFRIC) aufgestellt, wie diese gemäß der Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates in der Europäischen Union anzuwenden sind. Alle für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wird von der Unternehmensfortführung ausgegangen.

Der Konzern hat entsprechend auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreiend verzichtet. Der IFRS-Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzern der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA wird in den IFRS-Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Deren Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt.

Zu den angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen wird auf die folgenden Ausführungen unter Abschnitt IV "Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen".

2) Neue bzw. erstmalig anzuwendende Standards

Erstmalig angewandte Rechnungslegungsstandards

Die Rechnungslegungsstandards wurden durch den IASB überarbeitet und veröffentlicht. Sie ersetzen vollständig oder partiell frühere Versionen dieser Standards / Interpretationen oder stellen neue Standards / Interpretationen dar. Der Konzern hat folgende Standards erstmalig vollständig oder die entsprechenden geänderten Regelungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Übergangsvorschriften angewendet und - soweit erforderlich - die Vergleichsangaben in Übereinstimmung mit den neuen Rechnungslegungsstandards angepasst:

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 Reform der Referenzzinssätze - Phase 2
Änderungen an IFRS 4 Verlängerung der zeitlich befristeten Ausnahme zur Nichtanwendung des IFRS 9
Änderungen an IFRS 16 COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse nach dem 30.06.2021

Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Ä nderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 , IFRS 4 und IFRS 16)

Am 27. August 2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) mit Änderungen herausgegeben, die Sachverhalte adressieren, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Standardänderungen repräsentieren Phase 2 des Projektes, die sich den Fragstellungen widmet, die sich im Rahmen der Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz stellen.

Der Asklepios-Konzern verzeichnet aus diesen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.

IFRS 4 Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4)

Im Zuge der Änderungen an IFRS 4 wurde der Zeitraum für die vorübergehende Befreiung bestimmter Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 (temporary exemption from IFRS 9) verlängert, sodass für die betroffenen Versicherungsunternehmen die Anwendung von IAS 39 für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen, zulässig bleibt. Der Standard ist für den Asklepios-Konzern nicht relevant.

Änderungen an IFRS 16: COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse nach dem 30. Juni 2021

Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat das International Accounting Standards Board (IASB) am 31. März 2021 den Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse angepasst, sodass die Option zur Nutzung der praktischen Erleichterung, nach der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine COVID-19-bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation darstellt, um ein Jahr verlängert wurde.

MEDICLIN hat auf Grundlage des vom deutschen Bundestag am 27. März 2020 verabschiedeten "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrungsrecht" von der Aussetzung von Mietzahlungen für Klinikimmobilien für die Monate Mai und Juni 2020 Gebrauch gemacht und die Änderung zu IFRS 16 angewendet. Die ausgesetzten Mietzahlungen für die zwei Monate belaufen sich auf insgesamt 7,9 Mio. Euro und betreffen die Mieten für 21 Klinikimmobilien. Zum 1. Januar 2020 traten die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Kraft, die den Begriff der "Wesentlichkeit" neu definierten und vereinheitlichten und dadurch die Relevanz von Anhangangaben im Abschluss erhöhen sollen.

Endorsement Veröffentlichung Verpflichtende Anwendung
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept * Mai 2020 1. Januar 2022
Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung * Mai 2020 1. Januar 2022
Änderungen an IAS 16: Erlöse vor beabsichtigter Nutzung einer Sachanlage * Mai 2020 1. Januar 2022
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) mit Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 * Mai 2020 1. Januar 2022
Änderungen an IFRS 17: Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 zur Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts * Mai 2017 / Juni 2020 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig inkl. der im Juli 2020 veröffentlichten Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts ** Januar 2020 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 1: Konkretisierung der Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ** Februar 2021 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 8: Neudefinition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ** Februar 2021 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 12: Eingrenzung des Anwendungsbereichs der Ausnahmeregelung (sog. Initial recognition exemption) ** Mai 2021 1. Januar 2023
Änderungen an IFRS 17: Erleichterungen für Unternehmen, die erstmalig IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig anwenden ** Dezember 2021 1. Januar 2023

* Endorsement erfolgt

** Endorsement bislang nicht erfolgt

IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

Die Änderungen umfassen die Aktualisierung von IFRS 3, sodass sich der Standard auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht, die Ergänzung von IFRS 3 um die Vorschrift, dass ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben IAS 37 oder IFRIC 21 (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden hat sowie die Ergänzung von IFRS 3 um eine ausdrückliche Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht ansetzt.

Der Asklepios-Konzern erwartet für Erwerbe ab 1. Januar 2022 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

IAS 37: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung

Mit den Änderungen in Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37) wird festgelegt, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird).

Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

IAS 16: Erlöse vor beabsichtigter Nutzung einer Sachanlage

Mit Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16) wird der Standard dahingehend geändert, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis. Die Änderungen an IAS 16 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine retrospektive Anwendung ist nur für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte vorgesehen, die am oder nach dem Beginn der frühesten im Abschluss der erstmaligen Anwendung der Änderungen dargestellten Periode zu ihrem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigen Zustand gebracht werden.

Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) mit Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41

Mit der Änderung wird einem Tochterunternehmen, das Textziffer D16 (a) von IFRS 1 anwendet, gestattet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den von seinem Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, basierend auf dem Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS.

Die Änderung an IFRS 9 stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den '10%'-Test in Textziffer B3.3.6 von IFRS 9 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet. Ein Unternehmen berücksichtig nur Gebühren, die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich Gebühren, die entweder von dem Unternehmen oder dem Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten wurden.

Mit der Änderung des erläuternden Beispiels 13 zu IFRS 16 wird die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber aus dem Beispiel entfernt, um jede potenzielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen zu beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnte.

Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Mit der Änderung wird die Vorschrift in Textziffer 22 von IAS 41 beseitigt, dass Unternehmen steuerliche Cashflows bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswertes unter Verwendung der Barwertmethode ausschließen. Die Änderung stellt die Übereinstimmung mit den Vorschriften in IFRS 13 sicher.

Die Standards IFRS 1 und IAS 41 wendet der Asklepios-Konzern nicht an. Aus den Änderungen von IFRS 9 und IFRS 16 erwartet der Asklepios-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

IFRS 17 Versicherungsverträge

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. Mai 2017 den Standard IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht, welcher künftig IFRS 4 Versicherungsverträge ersetzen wird.

Der neue Standard schreibt allgemeine Regelungen für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben für Versicherungsverträge fest.

Der Standard enthält drei zentrale Ansätze für die Abbildung von Versicherungsverträgen:

Der Building Block Approach (BBA) stellt das Basismodel zur Abbildung von Versicherungsverträgen dar. Er ist für alle Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des IFRS 17 einschlägig, sofern nicht eine der folgenden Ausnahmevorschriften angewendet wird.

Der Premium Allocation Approach (PAA) ist eine Vereinfachung des Building Block Approachs, die auf Verträge anwendbar ist, bei denen die Bewertung unter dem PAA zu keinen materiellen Abweichungen im Vergleich zum BBA führt oder die eine kurze Laufzeit aufweisen.

Der Variable Fee Approach (VFA) ist eine weitere Abwandlung des Building Blocks Approachs für Versicherungsverträge, deren Zahlungen vertraglich an die Erträge aus bestimmten Referenzwerten geknüpft sind (direct participating features).

Die im Mai 2017 veröffentlichte Fassung regelte die Erstanwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Im Zuge der am 25. Juni 2020 verabschiedeten Amendments to IFRS 17 wurde der Zeitpunkt der erstmalig verpflichtenden Anwendung von IFRS 17 auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Der Standard ist für den Asklepios-Konzern nicht relevant.

Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden (Endorsement bislang nicht erfolgt)

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Januar 2020 eine Änderung an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden veröffentlicht, die die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Ein Unternehmen wendet die Änderungen rückwirkend für Geschäftsjahre an, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die Änderungen in Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage - nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Änderungen Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums "Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben" und Erläuterungen zum Kriterium "Erfüllung" ergänzt.

Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

Änderungen an IAS 1: Konkretisierung der Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Endorsement bislang nicht erfolgt)

Die Änderungen umfassen Anpassungen an IAS 1 sowie am IFRS-Leitliniendokument 2 und zielen auf eine Erleichterung für den Ersteller der Finanzberichterstattung ab, indem die wesentlichen Informationen hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgegeben sind, nach denen es dem Ersteller der Finanzberichterstattung erleichtert werden soll.

Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

Änderungen an IAS 8: Neudefinition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Endorsement bislang nicht erfolgt)

Ziel der Änderungen an IAS 8 ist die Differenzierung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Rechnungslegungsbezogene Schätzung werden neu definiert als "monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind".

Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

Änderungen an IAS 12: Eingrenzung des Anwendungsbereichs der Ausnahmeregelung (Endorsement bislang nicht erfolgt)

Die Änderungen an IAS 12 sehen eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Ausnahmeregelung (sog. initial recognition exemption) vor, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswertes oder einer Schuld die Bilanzierung von aktiven oder passiven Steuern unterbleibt. Insoweit gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde, temporäre Differenzen im Zeitpunkt des Zugangs resultieren, kann nach erfolgter Änderung an IAS 12 von der Ausnahmeregelung nicht mehr Gebrauch gemacht werden mit der Folge, dass aktive und passive latente Steuern zu bilanzieren sind.

Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

Änderungen an IFRS 17 : Erleichterungen für Unternehmen, die erstmalig IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig anwenden (Endorsement bislang nicht erfolgt)

Im Zuge der Änderung treten Erleichterungen für Unternehmen ein, die IFRS 9 und IFRS 17 erstmalig gleichzeitig anwenden. Danach ist es einem Unternehmen erlaubt, die Vergleichsinformationen hinsichtlich eines finanziellen Vermögenswertes so darzustellen, als wären die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung nach IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert zur Anwendung gekommen.

Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns.

3) Ausweis und Umgliederungen

Die Vermögenswerte und Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge werden gem. IAS 1.32 saldiert, wenn dies explizit in einem Standard oder einer Interpretation gefordert bzw. erlaubt ist und den wirtschaftlichen Gehalt der Geschäftsvorfälle widerspiegelt.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die entsprechend des Wahlrechts des IAS 1 (rev. 2011) als eigenständiger Teil des Konzernabschlusses ausgewiesen wird, ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Geschäftsjahr sind keine Ausweisänderungen erfolgt.

Alle Beträge im Konzernabschluss sind - soweit im Einzelfall keine abweichende Währungseinheit angegeben ist - in Tausend Euro ("TEUR") bzw. Millionen Euro ("EUR Mio.") angegeben.

4) Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

5) Freigabe des Abschlusses

Der vorliegende Konzernabschluss der Gesellschaft wurde mit Unterschrift durch die Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben.

III. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt.

Die Abschlüsse aller Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet:

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden für jede dargestellte Bilanz zum jeweiligen Abschlussstichtag umgerechnet.

Erträge und Aufwendungen werden für jede Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet (es sei denn, es handelt sich dabei nicht um einen angemessenen Näherungswert für den kumulierten Effekt einer Umbuchung zu den Transaktionskursen; in diesem Fall werden Erträge und Aufwendungen zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet), und

alle sich ergebenden Umrechnungsergebnisse werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Alle Umrechnungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung der Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Beim Abgang einer ausländischen Beteiligung werden die im Eigenkapital aufgelaufenen Umrechnungsdifferenzen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

IV. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Abschlüsse sämtlicher einbezogener Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

1) Konsolidierungskreis

a) Tochterunternehmen

Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA als Obergesellschaft die Tochterunternehmen, bei denen der AKG unmittelbar oder mittelbar die Beherrschung zusteht. Der Konzern beherrscht ein Tochterunternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus dem Engagement bei diesem Tochterunternehmen ausgesetzt ist bzw. wenn er Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Tochterunternehmen zu beeinflussen. Die Tochterunternehmen werden ab dem Tag konsolidiert, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Die Tochterunternehmen werden entkonsolidiert, sobald der Konzern die Beherrschung verliert.

Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens ausgebucht und jede zurückbehaltene Beteiligung zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Anschließend werden die Beteiligung sowie alle Beträge, die der Konzern dem ehemaligen Tochterunternehmen schuldet oder von diesem beansprucht in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Zugangswert eines finanziellen Vermögenswertes oder, falls einschlägig, als Anschaffungskosten bei Zugang einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen angesehen. Gewinne und Verluste aus dem Verlust der Beherrschung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies betrifft auch die Beträge, die vorher in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt wurden.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital einzustufen ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Die bei der Zeitwertbewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben respektive aufgelöst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird in den Folgeperioden hinsichtlich seiner Werthaltigkeit mindestens einmal im Jahr überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Werden Anteile sukzessiv erworben, so wird der Unterschiedsbetrag aus Anschaffungskosten und dem anteiligen Eigenkapital als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. In diesem Fall wird der vom Erwerber zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn bzw. Verlust erfolgswirksam erfasst.

Konzerninterne Aufwendungen und Erträge, sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Zwischenergebnisse werden, sofern wesentlich, eliminiert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen werden die ertragsteuerlichen Effekte erfasst und latente Steuern entsprechend ausgewiesen.

b) Assoziierte Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, aber keine Kontrolle besitzt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden initial mit ihren Anschaffungskosten bewertet und unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen der Rücklagen von assoziierten Unternehmen in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Dividendenzahlungen werden dementsprechend vom Equity-Ansatz abgesetzt. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Weist das assoziierte Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt Gewinne aus, berücksichtigt der Konzern seinen Anteil an den Gewinnen erst dann, wenn der Gewinnanteil den noch nicht erfassten Verlust übersteigt.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden - sofern notwendig - geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

c) Übrige Beteiligungen

Die übrigen Beteiligungen des Konzerns, die weder als Tochterunternehmen voll konsolidiert werden (IFRS 10) noch als assoziiertes Unternehmen (IAS 28) konsolidierte Unternehmen sind, werden bei untergeordneter Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und bei dem erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Transaktionskosten werden bei der erstmaligen Erfassung grundsätzlich als Teil des Kaufpreises berücksichtigt.

d) Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen

Nicht beherrschende Anteile sind der Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens, die auf Anteile entfallen, die nicht von Gesellschaftern des Mutterunternehmens gehalten werden. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und in der Konzern-Bilanz gesondert ausgewiesen. In der Konzern-Bilanz werden sie innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Ändert sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem Tochterunternehmen und der Konzern verliert nicht die Beherrschung des Tochterunternehmens, so werden diese Transaktionen als Eigenkapitaltransaktionen behandelt. Dies betrifft die Geschäftsvorfälle mit Eigentümern, die in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln.

Der Konzern erfasst jede Differenz zwischen dem Betrag, um den sich die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ändern und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung unmittelbar im Eigenkapital.

e) Konsolidierungskreis

Folgende Unternehmen gehören zum 31. Dezember 2021 zum Konsolidierungskreis des Konzerns. Ergänzend angegeben wird die Höhe der Anteile (unmittelbar und mittelbar) sowie die Information, inwieweit die jeweilige Gesellschaft im Rahmen der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Aufstellung eines Lageberichts und einer Offenlegung abgesehen hat.

Name, Sitz Kapitalanteil in % 2021 Kapitalanteil in % 2020 § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB
AKG Klinik Hohwald GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
AKG Klinik Parchim GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
AKG Kliniken GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Ambulantes Gesundheitszentrum Schwedt GmbH, Schwedt 100,00 100,00 ja
AMR Holding GmbH, Königstein 91,75 91,75 nein
Angiologikum GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Aponova GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
(vormals: Aponova Home & Care GmbH, Hamburg)      
Asklepios - ASB Krankenhaus Radeberg GmbH, Radeberg 94,00 94,00 nein
Asklepios Abrechnung Bayern GmbH, Lenggries 100,00 100,00 nein
(vormals: Asklepios Klinik Lenggries GmbH, Lenggries)      
Asklepios Aponova GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Asklepios Business Services GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Business Services Hamburg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 ja
Asklepios Connecting Health Hamburg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 ja
Asklepios Dienstleistungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Asklepios Dienstleistungsgesellschaft mbH, Gauting 100,00 100,00 ja
Asklepios Einkauf und Versorgung Hamburg GmbH, Hamburg 94,00 94,00 ja
Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH, Brandenburg 100,00 100,00 ja
Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH, Stadtroda 94,00 94,00 ja
Asklepios Facility Services Hamburg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 ja
Asklepios Gesundheitszentrum Bad Tölz GmbH, Bad Tölz 100,00 100,00 ja
Asklepios Gesundheitszentrum GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Hamburg Personalservice GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Asklepios Harzkliniken GmbH, Goslar 94,00 94,00 ja
Asklepios International Beteiligungsgesellschaft mbH, Königstein 100,00 100,00 nein
Asklepios International GmbH, Königstein 100,00 100,00 nein
Asklepios IT-Services Hamburg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 ja
Asklepios Katharina-Schroth-Klinik GmbH, Bad Sobernheim 94,00 0,00 nein
Asklepios Klinik Alsbach GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Bad Griesbach GmbH & Cie OHG, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Bad Salzungen GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Bad Wildungen GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Fürstenhof Bad Wildungen GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Gauting GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Lich GmbH, Lich 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Lindau GmbH, Lindau 100,00 100,00 nein
Asklepios Klinik Lindenlohe GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Pasewalk GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Schaufling GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Klinik Service Göttingen GmbH, Göttingen 100,00 100,00 ja
Asklepios Klinik Service Langen, Langen 100,00 100,00 ja
Asklepios Klinik Service Nordhessen GmbH, Schwalmstadt 100,00 100,00 nein
Asklepios Klinik Service Potsdam GmbH, Brandenburg an der Havel 100,00 100,00 ja
Asklepios Klinik Service Stadtroda GmbH, Stadtroda 100,00 100,00 ja
Asklepios Klinik Service Wiesen GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Klinik Sobernheim GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinik Wiesbaden GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg 74,90 74,90 nein
Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH, Langen 94,00 94,00 ja
Asklepios Kliniken Weißenfels GmbH, Weißenfels 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, Schwedt 94,00 94,00 ja
Asklepios Krankenpflegeschulen gGmbH, Königstein 95,00 95,00 nein
Asklepios Lindau Beteiligungs GmbH, Lindau 100,00 100,00 nein
Asklepios Medical Healthcare China Holding GmbH, Königstein 100,00 100,00 nein
Asklepios Medical School GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Asklepios MVZ Bayern GmbH, Cham 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Brandenburg GmbH, Brandenburg 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Hessen GmbH, Seligenstadt 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Mitteldeutschland GmbH, Stadtroda 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Niedersachsen GmbH, Goslar 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Nord GmbH, Hamburg 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Nord SH GmbH, Hamburg 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Rheinland-Pfalz GmbH, Kandel 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Sachsen-Anhalt GmbH, Weißenfels 100,00 100,00 ja
Asklepios MVZ Schleswig-Holstein GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Nordseeklinik Westerland GmbH, Königstein 93,00 93,00 ja
Asklepios Objektbetreuung Hamburg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Asklepios Pflegeheim Weserblick GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Privita GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Asklepios Psychiatrie Langen GmbH, Langen 100,00 100,00 ja
Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH, Göttingen 100,00 100,00 ja
Asklepios Psychiatrie Verwaltungsgesellschaft mbH, Königstein 100,00 100,00 ja
(vormals: Asklepios Connecting Health Deutschland GmbH, Königstein)      
Asklepios Reha - Klinik Bad Schwartau GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Rehaklinik Bad Oldesloe GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH, Schwalmstadt 94,00 94,00 nein
Asklepios Service Einkauf und Versorgung GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Service Entlassmanagement GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Service Hotellerie GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Service IT GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Service Reinigung GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Service Technik GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Stadtklinik Bad Tölz GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Asklepios Stadtkrankenhaus Seesen GmbH, Seesen 100,00 100,00 nein
Asklepios Südpfalzkliniken GmbH, Burglengenfeld 94,00 94,00 ja
Asklepios Therapie GmbH, Königstein 100,00 100,00 nein
Asklepios Verwaltungs- und Management-GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Asklepios Weserbergland-Klinik GmbH, Höxter 94,00 94,00 ja
Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH, Hamburg 74,98 74,98 ja
Beteiligungsgesellschaft Prof. Mathey, Prof. Schofer GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
BGL Grundbesitzverwaltungs-GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
Blomenburg Holding GmbH, Kiel 94,00 94,00 ja
Care-Bridge GmbH, Königstein 100,00 100,00 nein
DHZ Deutsches Herzklappenzentrum GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Digital Infusion GmbH, Berlin 100,00 100,00 nein
Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG, Bonn 100,00 100,00 ja
ELAN Arzt- und Klinikservice GmbH, Königstein 100,00 0,00 ja
ESB - Gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Bildung mbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
Fachklinik Rhein/Ruhr für Herz/ Kreislauf- und Bewegungssystem GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Essen 100,00 100,00 ja
Fachklinik Rhein/Ruhr für Herz/ Kreislauf- und Bewegungssystem Verwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen 100,00 100,00 nein
Fachklinikum Wiesen GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
Fürstenberg Institut GmbH, Hamburg 80,00 80,00 nein
Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der klinischen Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin und zur Betreuung von Patienten an den Universiäten Gießen und Marburg mbH, Marburg 100,00 100,00 nein
German health tv GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
GFB medi GmbH, Alsbach 100,00 100,00 nein
GKB Klinikbetriebe GmbH, Königstein 94,00 94,00 ja
Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 ja
HDG-Harzkliniken Dienste GmbH, Goslar 100,00 100,00 ja
Health Care Concept GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Herzzentrum Lahr/Baden GmbH & Co. KG, Bad Rappenau 94,80 94,80 ja
HKW Hamburger Krankenhauswäscherei GmbH, Hamburg 51,00 51,00 nein
INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt am Main 100,00 100,00 nein
INSTITUT FÜR KLINISCHE FORSCHUNG Semmelweis Universität, Campus Hamburg gGmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
(vormals: PROMEDIG gemeinnützige Gesellschaft für medizinische Innovation mbH, Hamburg)      
KB Krankenhausbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen 100,00 100,00 ja
KB Krankenhausbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Essen 100,00 100,00 nein
Kinderhort Salzburger Leite gemeinnützige Gesellschaft mbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
KLINIK "HAUS FRANKEN" GMBH Bad Neustadt/Saale i. L., Bad Neustadt a. d. Saale 100,00 100,00 nein
Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) 100,00 100,00 ja
KLS - Facility Management GmbH, Langen 100,00 100,00 nein
Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, Bad Rappenau 94,80 94,80 nein
Kraichgau-Klinik Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Bad Rappenau 94,80 94,80 ja
Lungenpraxis am Wördemannsweg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
MAH Medizinische Akademie Hamburg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft mbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
MC Kliniken Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg 94,80 94,80 nein
MC Service GmbH, Offenburg 100,00 100,00 nein
MediClin à la Carte GmbH, Offenburg 100,00 100,00 ja
MediClin Aktiengesellschaft, Offenburg 52,73 52,73 nein
MediClin Betriebs GmbH, Offenburg 100,00 100,00 nein
MediClin Energie GmbH, Offenburg 100,00 100,00 nein
MediClin Fachklinik Rhein / Ruhr Therapie & Pflege GmbH, Essen 100,00 100,00 nein
MediClin Geschäftsführungs-GmbH, Offenburg 100,00 100,00 nein
MediClin GmbH & Co. KG, Offenburg 100,00 100,00 ja
MediClin Immobilien Verwaltung GmbH, Offenburg 100,00 100,00 nein
MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Offenburg 100,00 100,00 ja
MediClin Pflege GmbH, Offenburg 100,00 100,00 ja
MediClin Therapie GmbH, Offenburg 100,00 100,00 nein
MediClin-IT GmbH, Offenburg 100,00 100,00 ja
medicum Hamburg MVZ GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
MEDILYS Laborgesellschaft mbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Medizinisches Versorgungszentrum Prof. Mathey, Prof. Schofer GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Mind District Holding B.V., Amsterdam (Niederlande) 100,00 100,00 n.a.
Minddistrict B.V., Amsterdam (Niederlande) 100,00 100,00 n.a.
Minddistrict Development B.V., Amsterdam (Niederlande) 100,00 100,00 n.a.
Minddistrict GmbH, Berlin 100,00 100,00 nein
Minddistrict LTD, London (England) 100,00 100,00 n.a.
MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 ja
MVZ des Klinikums Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) 100,00 100,00 nein
MVZ Hamburg-Ost HOG GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
MVZ Hanse Histologikum GmbH, Hamburg 51,00 51,00 nein
MVZ MED GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
MVZ MediClin Bonn GmbH, Bonn 100,00 100,00 nein
MVZ Onkologie Barmbek GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
MVZ Sobernheim GmbH, Bad Sobernheim 100,00 100,00 ja
MVZ UKGM GmbH, Marburg 100,00 100,00 nein
MVZ Vorpommern GmbH, Pasewalk 100,00 100,00 ja
MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka 100,00 100,00 ja
Norddeutsches Herz- und Gefäßzentrum Hamburg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Nordseeklinik Neubau GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
OT-Rhein-Main GmbH, Föhren 100,00 100,00 nein
PMD Präventivum GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Poly Z Med GmbH, Königstein 100,00 100,00 ja
ProCuraMed AG, Bern (Schweiz) 100,00 100,00 n.a.
Prof. Mathey, Prof. Schofer Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 100,00 100,00 nein
ProFuß GmbH, Föhren 80,00 80,00 nein
Psychosomatische Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
PTZ GmbH, Marburg 100,00 100,00 nein
PULSO EUROPE BV, Löwen (Belgien) 85,00 80,00 n.a.
Pulso Europe LDA, Lissabon (Portugal) 60,00 60,00 n.a.
Pulso France SAS, Paris, Frankreich 60,00 0,00 n.a.
Pulso South East Europe P.C., Athen (Griechenland) 55,00 55,00 n.a.
Reha - Klinik Schildautal Investgesellschaft mbH, Königstein 99,00 99,00 ja
Rehabilitationszentrum Gernsbach/ Schwarzwald GmbH & Co. KG, Bad Rappenau 94,80 94,80 ja
RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 ja
RHÖN-Innovations GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt a.d. Saale 93,71 93,71 nein
RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Schweinfurt 100,00 0,00 nein
RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 ja
RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Schweinfurt 100,00 0,00 nein
RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Schweinfurt 100,00 0,00 nein
RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,00 100,00 nein
RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 ja
RK Klinik Betriebs GmbH Nr. 35 i. L., Bad Neustadt a. d. Saale 100,00 100,00 nein
RK Reinigungsgesellschaft Nordost mbH i. L., Bad Neustadt a. d. Saale 100,00 100,00 nein
Rückenzentrum St. Georg GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein
Sächsische Schweiz Kliniken GmbH, Sebnitz 100,00 100,00 nein
Samedi Austria GmbH, Wien (Österreich) 100,00 0,00 n.a.
Samedi GmbH, Berlin 100,00 100,00 nein
Sanomed Sanitätshaus für Orthopädie und 75,10 75,10 nein
Rehabilitationstechnik GmbH, Bad Sobernheim      
UKGM Service GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale 100,00 100,00 nein
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen 95,00 95,00 nein
Wolfgang Schaffer GmbH i. L., Bad Neustadt a. d. Saale 100,00 100,00 nein
Zentralklinik Bad Berka GmbH, Bad Berka 87,50 87,50 nein
ZIT Zentralinstitut für Transfusionsmedizin GmbH, Hamburg 100,00 100,00 nein

Folgende Gesellschaften, die von untergeordneter Bedeutung sind, werden zu Anschaffungskosten bilanziert, da für sie kein Marktpreis ermittelbar ist:

Name, Sitz Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in TEUR
Jahresergebnis
in TEUR
4QD-Qualitätskliniken.de GmbH, Berlin * 45,11 283 -195
Bad Griesbacher Tunnelanlagen GmbH & Co. Betriebs-KG, Bad Griesbach * 38,42 1.339 -112
Bäderland Bayerische Rhön GmbH & Co. KG, Bad Kissingen * 0,10 9 1
CLEW Medical Inc., Delaware (USA) * 8,90 2.073 -4.552
Hospiz Mittelhessen gGmbH, Wetzlar * 13,60 531 6
Inovytec Medical Solutions Ltd., Hod Hasharon (Israel) * 10,20 8.994 7.754
movival GmbH, Achern 45,45 106 2
Müritz-Klinikum Service GmbH, Waren * 51,00 307 134
Projektanker GmbH, Hamburg * 1,20 68 -1
Robast Robic Assistant GmbH, Hamburg * 2,30 n.a. n.a.
Seniorenpflegeheim GmbH Bad Neustadt a.d. Saale, Bad Neustadt a.d. Saale * 25,00 1.511 -16
Siebensachen GmbH, Hamburg * 0,004 49 1.157
Spitality GmbH, Charlottenburg * 15,55 296 -114
Telesofia Medical Ltd., Tel Aviv (Israel) * 12,20 -114 -163
Tiplu GmbH, Hamburg 5,00 4.756 2.010
Tiplu Schweiz S.A., Zürich (Schweiz) * 5,00 n.a. n.a.
TipluBIKE GmbH, Hamburg * 5,00 28 12
(vormals: proDRG GmbH, Hamburg)      
Wir für Gesundheit GmbH, Berlin * 33,33 136 -944

* Werte für 2020

Folgende Gesellschaften werden nach der Equity-Methode bilanziert:

Name, Sitz Kapitalanteil
in %
Athens Medical Center S.A., Athen 36,48
Collm Klinik Oschatz GmbH, Oschatz 25,00
Energiezentrale Universitätsklinikum Gießen GmbH, Gießen 50,00
Meierhofer AG, München 40,00

Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte

Es wird beabsichtigt, die ZIT - Zentralinstitut für Transfusionsmedizin GmbH sowie die Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG und die MVZ MediClin Bonn GmbH im Wege von Shares Deals zu veräußern. Im Rahmen der Anpassung an IFRS 5 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe), in der Bilanz enstsprechend umgegliedert. Ein Abschreibungsbedarf auf den beizulegenden Zeitwert besteht nicht. Für weitere Erläuterungen wird auf die Ausführungen in Abschnitt VI.13) "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" verwiesen.

2) Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine bestimmbare oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, werden ein anderer Abschreibungszeitraum respektive eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.

Nutzungsdauer
in Jahren
Software und Lizenzen 3 - 10
Kundenstämme 10 - 20

Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich oder jeweils dann auf Wertminderung mittels Impairmenttest geprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Im Konzern wird ein Markenrecht mit unbestimmter Nutzungsdauer bilanziert, das die entgeltlich erworbene (Dach)-Marke Asklepios betrifft. Zum Stichtag beträgt der Buchwert dieses Markenrechts EUR 87,6 Mio. Die Annahme einer unbegrenzten Nutzungsdauer begründet sich in der Dauer der Nutzungsabsicht sowie in der Beherrschung der Marke als Dachmarke im Außenauftritt für nahezu unser gesamtes Kerngeschäft. Die Marke wird jährlich hinsichtlich eines potentiellen Wertminderungsbedarfes geprüft. Da die Marke selbst keine unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse generiert, wird sie im Rahmen des Wertminderungstests der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die unter der Marke auftreten. Bezüglich der zugrunde gelegten Parameter des Werthaltigkeitstests verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt IV. 3) "Geschäfts- oder Firmenwerte". Aus dem Wertminderungstest der Marke ergab sich keine als realistisch zu erachtende Änderung einer wesentlichen Annahme, die zu einer Abwertung führen würde.

3) Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder jeweils dann auf Wertminderung durch einen Impairmenttest getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Erwerbers diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit oder eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, stellt die niedrigste Ebene (medizinische Einrichtung bzw. Gruppe von Einrichtungen) innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird.

Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert des Goodwills, ist die Differenz proportional auf die Vermögenswerte der CGU zu verteilen. Bei Entfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt keine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst.

Bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests wurden für alle CGUs folgende Parameter zugrunde gelegt:

2021 2020
Planungshorizont 3 Jahre 3 Jahre
Wachstumsabschlag in der ewigen Rente 0,25% 0,25%
Risikofreier Zins 0,10% 0,00%
Diskontierungszinssatz vor Steuern 5,20% 4,62%
Diskontierungszinssatz nach Steuern (WACC) 5,11% 4,52%

Sofern die betrachtete CGU wesentlich von den bilanziellen Auswirkungen des IFRS 16 betroffen ist, wurde diese durch eine Anpassung des Impairment-Modells Rechnung getragen und die Auswirkungen des IFRS 16 in der Planungsrechnung, dem Buchwert der CGU und dem WACC (5,11%) berücksichtigt. Die Werthaltigkeit der betroffenen CGU hat sich hierdurch nicht verändert.

Das durchschnittliche Umsatzwachstum der wesentlichen geschäftswerttragenden Gesellschaften liegt im Planungszeitraum von 2022 - 2024 in einer Bandbreite von 0% bis rund 19%.

Zu unserem Geschäftsmodell gehört der Turnaround von defizitären Kliniken/Einrichtungen, der branchenüblich innerhalb von fünf Jahren angestrebt wird.

Das Asklepios-Management bestimmt im Zuge der Planung die Annahmen für die aktuellen gesetzlichen, allgemeinwirtschaftlichen und marktspezifischen Entwicklungen und Rahmenwerke sowie die Bewertung der zukünftigen Fortentwicklung, welche die Grundlage für die Unternehmensplanung und den 3-Jahres-Plan des Asklepios-Konzerns bilden. Für die Leistungs- und Erlösplanung werden die jeweiligen Landesbasisfallwerte zentralisiert ermittelt und für jedes Bundesland vorgegeben. Die zur Kostenentwicklung getroffenen Annahmen ergeben sich aus der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wie Preissteigerungen in bestimmten Bereichen wurden implizit in der den Impairmenttest zugrundeliegenden Planung berücksichtigt, hatten jedoch keinen wesentlichen Einfluss.

In die Ermittlung des Nutzenwerts (= erzielbarer Betrag) fließen nebst unserer strategischen Ausrichtung unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie die branchenüblichen Entwicklungen ein.

Im Folgenden werden die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den signifikantesten Geschäfts- und Firmenwerten im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- und Firmenwerte dargestellt:

EUR Mio. 2021 2020
RHÖN-KLINIKUM AG 281,8 281,8
MediClin AG 234,0 233,4
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH 100,5 100,8
Übrige Geschäfts- und Firmenwerte 255,0 244,8
Summe 871,3 860,8

Im Rahmen einer durchgeführten Sensitivitätsanalyse der Geschäfts- und Firmenwerte hätten sich bei Veränderung des Diskontierungszinssatzes (WACC) bzw. des EBIT folgende Impairment-Auswirkungen ergeben:

EUR MIO. Unterschied zwischen Nutzungswert und Buchwert Impairment ab Erhöhung des Diskontierungszinssatzes (WACC) um in % Punkten EBIT der ewigen Rente Impairment ab Verminderung des EBIT um
in %
RHÖN-KLINIKUM AG 475 3 101 -32
MediClin AG 760 20 64 -80
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH 792 7 90 -59

Für die anderen Geschäfts- und Firmenwerte wird keine Änderung einer wesentlichen Annahme, die zu einer Abwertung führen würde, als realistisch angesehen.

4) Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen, linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer
in Jahren
Nutzungsrecht Grund und Boden 60 Jahre
Wohn- und Betriebsgebäude 20 - 52 Jahre
Außenanlagen 10 - 20 Jahre
Maschinen und Technische Anlagen 6 - 30 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 15 Jahre

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Kosten für die Reparatur von Sachanlagen, wie z.B. laufende Wartungsaufwendungen, werden erfolgswirksam erfasst.

5) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zum Fair Value bewertet, der den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen entspricht.

Da das wirtschaftliche Eigentum an den vermieteten Immobilien bei der Asklepios Kliniken GmbH & Co KGaA oder ihren Tochtergesellschaften als Leasinggeber (Operating-Leasing) verbleibt, werden diese Immobilien unter entsprechender Kennzeichnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit berücksichtigt.

6) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Gesellschaft erhält Zuwendungen der öffentlichen Hand für diverse staatliche Förderprogramme. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) nur bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Soweit Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Anschaffung von Sachanlagen gegeben wurden, werden diese gemäß IAS 20.24 grundsätzlich mit den Anschaffungskosten des Vermögenswerts verrechnet. Darüber hinaus erhält die Gesellschaft Zuwendungen, die zur Finanzierung von laufenden Aufwendungen bestimmt sind. Diese Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und periodengerecht von den entsprechenden Ausgaben abgesetzt.

Beihilfen, die Gesellschaften des Konzerns in Form eines Zinsvorteils bei der Gewährung von un- bzw. niedrigverzinslichen Darlehen gewährt bekommen haben, werden grundsätzlich im Zeitpunkt der Gewährung bestimmt und ebenfalls von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt.

7) Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht auf Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum übertragen wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Bilanzierung beim Leasingnehmer

Der Leasingnehmer bilanziert einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht (right-of-use asset) sowie eine Leasingverbindlichkeit im Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten bilanziert und über den kürzeren Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Höhe des Vermögenswertes entspricht im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten des Leasingnehmers. Anpassungen können auch aufgrund von Leasinganreizen (lease incentives) erforderlich sein, für Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses und für Rückbau- und vergleichbare Verpflichtungen. Auf der Passivseite der Bilanz wird dem Nutzungsrecht eine Leasingverbindlichkeit gegenübergestellt. Als Leasingverbindlichkeit wird der Barwert aller künftigen Leasingzahlungen angesetzt. Die Abzinsung dieser Zahlungen erfolgt, falls verlässlich ermittelbar, mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz. Falls die Ermittlung des Zinssatzes nicht möglich ist, wird stattdessen der Grenzfremdkapitalzinssatz (incremental borrowing rate) verwendet. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurden Referenzzinssätze aus den Renditen von Unternehmensanleihen (EUR Europa composite BBB) unter Berücksichtigung eines Credit Ratings der MediClin AG herangezogen. Für den Rest des Konzerns wurden entsprechende Referenzzinssätze aus den bestehenden Schuldscheindarlehen abgeleitet und interpoliert, da sich der Konzern über diese finanziert.

Index- und kursabhängige, variable Leasingzahlungen werden bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt berücksichtigt. Die Zugangsbewertung wird dabei anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder des zugrundeliegenden Kurses vorgenommen. Außerdem erfolgt auch die Berücksichtigung der Restwertgarantien. Variable Leasingzahlungen, die nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden, werden in der Periode ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst.

Ein Leasingnehmer kann bei den folgenden Sachverhalten beschließen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen entweder linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder auf einer anderen systematischen Basis als Aufwand zu erfassen:

Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten und ohne Kaufoption

Leasingverhältnisse, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist (low value asset)

Der Konzern macht von diesen Wahlrechten jeweils Gebrauch.

Die Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird vorgenommen, um Änderungen bei den Leasingzahlungen zu berücksichtigen: a) bei der Laufzeit des Leasingverhältnisses; b) bei der Beurteilung einer Kaufoption; c) bei den zu erwartenden Zahlungen in Zusammenhang mit Restwertgarantien; d) oder bei den zukünftigen Leasingzahlungen, die sich aus einer Index- oder Kursänderung ergeben haben.

Bilanzierung beim Leasinggeber

Der Leasinggeber unterscheidet jedes Leasingverhältnis in Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarung.

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem geleasten Objekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Mietleasingvereinbarungen klassifiziert. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern die wesentlichen Risiken und den Nutzen aus dem Eigentum am Leasingobjekt trägt, werden als Finanzierungsvereinbarungen klassifiziert.

8) Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die technische und kommerzielle Umsetzung von Forschungsergebnissen. Forschungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Der Teil der Entwicklungskosten, für den die Voraussetzungen zur Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 (Intangible Assets) vollständig erfüllt sind, wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt.

Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr angefallen. Forschungskosten sind gefördert und daher per Saldo ergebnisneutral.

9) Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die in unmittelbarem, direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts stehen, sind als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren (IAS 23.11). Im Geschäftsjahr 2021 wurden EUR 1,5 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.) Fremdkapitalkosten, die mit Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, aktiviert. Der aktivierte Betrag wurde als Zuschlagssatz aus dem Finanzierungskostensatz für aufgenommene Kredite (durchschnittlich 3,2 %; Vorjahr durchschnittlich 2,9 %) ermittelt.

Alle anderen Fremdkapitalkosten sind als Aufwand der Periode zuzurechnen, in der sie entstehen (IAS 23.8).

10) Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten

Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden durch die Gesellschaft entsprechend IAS 36 auf die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen überprüft.

Eine außerplanmäßige Abschreibung auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wird vorgenommen, sofern aufgrund bestimmter Ereignisse oder Entwicklungen der Buchwert der Vermögenswerte nicht mehr durch den zu erwartenden Veräußerungserlös bzw. den diskontierten Netto-Zahlungsstrom aus einer weiteren Nutzung gedeckt ist. Sofern eine Ermittlung des erzielbaren Betrags für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung der Zahlungsströme für die nächsthöhere Gruppe von Vermögenswerten, für die ein derartiger Zahlungsstrom ermittelt werden kann.

Zuschreibungen werden vorgenommen, sofern in den Folgejahren die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind. Die Zuschreibung erfolgt dabei höchstens auf den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ohne die Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte.

Die Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, wird jährlich vorgenommen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung zur Folge haben könnten, wird häufiger überprüft. Die Ermittlung der Netto-Cashflows wird auf der Grundlage der Planungen der einzelnen Berichtseinheiten vorgenommen, auf deren Basis eine Trendermittlung der Netto-Cashflows für die nachfolgenden Perioden durchgeführt wird. Die prognostizierten Netto-Cashflows werden unter Nutzung eines risikoadjustierten Zinssatzes diskontiert. Weitere Parameter werden standardisierten Branchenangaben entnommen. Hierzu bedienen wir uns der Expertise unabhängiger Beratungsgesellschaften.

11) Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald eine Konzerngesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden bei der erstmaligen Erfassung (mit Ausnahme der Transaktionskosten bei finanziellen Vermögenswerten, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden), grundsätzlich als Teil des Kaufpreises berücksichtigt. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der Zugangsbewertung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell ab.

Man unterscheidet zwischen den folgenden Geschäftsmodellen "Halten", "Halten- und Verkaufen" und "Sonstiges". Dem Geschäftsmodell "Halten" werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, mit der Zielsetzung die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, welche Zins- und Tilgungsleistungen im Sinne von IFRS 9 enthalten. Dem Geschäftsmodell "Halten- und Verkaufen" werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, bei dem die finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, aber auch veräußert werden können. Dem Geschäftsmodell "Sonstiges" werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die mit Handelsabsicht gehalten werden oder die die Kriterien "Halten" oder "Halten und Verkaufen" nicht erfüllen.

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9 in vier Kategorien klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen daraus erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

a) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Die finanziellen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Die finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert wertgemindert, modifiziert oder ausgebucht wird. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Im Konzern werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente dieser Kategorie zugeordnet.

b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Die finanziellen Vermögenswerte sind erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu bewerten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Die finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in der Veräußerung finanzieller Vermögenswerte besteht, und

die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die übrigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Eigenkapital erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes erfolgt die Umgliederung des im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinns oder Verlusts aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Derartige finanzielle Vermögenswerte liegen im Konzern zum 31. Dezember 2021 nicht vor.

Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahrs, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen, kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht wegen der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente in etwa dem Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt.

c) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Bei der Zugangsbewertung trifft man die Wahl, ob man seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente klassifiziert, wenn sie der Definition von Eigenkapital in IAS 32 entsprechen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Es erfolgt keine Umgliederung der Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Dividenden werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Derartige finanzielle Vermögenswerte liegen im Konzern zum 31. Dezember 2021 nicht vor.

d) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die als zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Aktien oder verzinsliche Wertpapiere, werden als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn sie mit der Absicht der kurzfristigen Veräußerung gekauft werden. Derivative Finanzinstrumente werden gemäß den Vorschriften des IFRS 9 - sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung eingesetzt werden - grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beispiele für derivative Finanzinstrumente sind Optionen, Termingeschäfte oder Zinsswapgeschäfte. Finanzielle Vermögenswerte mit Zahlungsströmen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Die Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Eine Ausnahme hiervon sind zum Hedge Accounting designierte Finanzinstrumente, die hieraus resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Im Konzern existieren keine finanziellen Vermögenswerte in Form von Fremdkapitalinstrumenten, die dieser Kategorie zugeordnet werden könnten.

e) Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert.

Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden sofort erfolgswirksam erfasst. Eine Zuordnung von finanziellen Verbindlichkeiten zur Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" ist zum Bilanzstichtag im Konzern unverändert gegenüber dem Vorjahr nicht erfolgt.

Die finanziellen Verbindlichkeiten, die somit sämtlich der Kategorie "finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden" zugeordnet sind, werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

f) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden dann saldiert, wenn im gegenwärtigen Zeitpunkt für den Konzern ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und der Konzern beabsichtigt, den Ausgleich der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Der Rechtsanspruch muss unbedingt von künftigen Ereignissen sein und im normalen Geschäftsgang durchsetzbar.

g) Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nach der Bewertungsmethode analysiert. Die verschiedenen Stufen stellen sich wie folgt dar:

Stufe 1: die auf dem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identische Vermögenswerte und Schulden

Stufe 2: andere Informationen, außer der in Stufe 1 aufgeführten Marktpreise, die für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. vom Preis abzuleiten) beobachtbar sind

Stufe 3: nicht auf Marktdaten basierende andere Informationen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, da für diese kein Marktpreis ermittelt werden kann

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf dem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der Markt gilt als aktiv, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten darstellen.

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird anhand eines Bewertungsverfahrens ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird somit auf Grundlage der Ergebnisse eines Bewertungsverfahrens geschätzt, das sich in größtmöglichen Umfang auf Marktdaten und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützt. Wenn alle zum beizulegenden Zeitwert benötigten Daten beobachtbar sind, wird das Instrument der Stufe 2 zugeordnet.

Falls mind. eine bedeutende Datengrundlage nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert, wird das Instrument der Stufe 3 zugeordnet.

Im Konzern existieren keine Finanzinstrumente, die eine dieser Kategorien zugeordnet werden könnten.

h) Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

Aus der Folgebewertung
EUR Mio. Aus Zinsergebnissen Wertberichtigung 2021 2020
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 1,1 -38,6 -37,5 -63,6
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -2,4 0,0 -2,4 -7,7

Das Nettoergebnis aus der Folgebewertung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten setzt sich im Wesentlichen aus den Erträgen und Aufwendungen aus Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen.

12) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

a) Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Steuerliche Risiken bestehen im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen der bundesdeutschen Finanzverwaltung und Asklepios. Für mögliche Steuerforderungen bildet der Konzern entsprechende Rückstellungen zum Bilanzstichtag. Aktuell besteht hieraus kein wesentliches Risiko.

b) Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Konzern-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Latente Steueransprüche werden für abzugsfähige temporäre Unterschiede und noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Die Ermittlung der latenten Steuern zum 31. Dezember 2021 beruht wie im Vorjahr auf einem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Körperschaftsteuer. Die operativen Kliniken sind im Regelfall von der Gewerbesteuer befreit.

Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die über das sonstige Ergebnis erfasst werden, werden auch über das sonstige Ergebnis und nicht in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies betraf im Geschäftsjahr die Veränderung der Pensionszusagen in Höhe von TEUR -6.758 (Vorjahr: TEUR 8.490).

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Die latenten Steuern werden nicht abgezinst.

13) Vorräte

Die Vorräte werden gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet, wobei als Bewertungsvereinfachungsverfahren der Ansatz zu Durchschnittseinstandspreisen erfolgt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer sowie geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

14) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen sind nicht besichert und unterliegen damit dem Risiko, ganz oder teilweise auszufallen. Einzelwertberichtungen über ein gesondertes Wertberichtigungskonto werden gebildet, wenn aufgrund besonderer Umstände nicht mit der Einbringung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu rechnen ist. Die Forderungen werden direkt ausgebucht, wenn die Forderung definitiv als uneinbringlich angesehen werden muss.

Bei den Wertberichtigungen werden alle erkennbaren Risiken aufgrund von individuellen Risikoeinschätzungen sowie aufgrund von Erfahrungswerten berücksichtigt.

Die contract assets stellen die sogenannten 'Überlieger' dar. Es handelt sich dabei um Patienten, deren Behandlung bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist. Wir weisen aus der Bewertung der Überlieger keine Teilgewinne aus (Zero-Profit-Methode), siehe des Weiteren unter Abschnitt IV.22) Schätzungen und Annahmen. Zum Bilanzstichtag erfolgt eine Inventur der sich im Krankenhaus befindenden Patienten. Soweit wir zum Bilanzstichtag davon auszugehen haben, dass die Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden, werten wir zunächst die geschätzten Auftragskosten ab.

15) Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem KHG

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) beinhalten Forderungen auf Auszahlungen von Fördermitteln, die durch Bescheide der entsprechenden Fördermittelbehörden fest zugesagt sind. Die in diesem Zusammenhang zu bilanzierenden Verbindlichkeiten werden mit der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel verbraucht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem KHG werden unsaldiert ausgewiesen.

16) Umsatz- und Ertragsrealisierung

Die Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Krankenhausbetrieb und stellen somit ausschließlich Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen dar. Unsere Krankenhäuser unterliegen, wie alle Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland, gesetzlich normierten Entgeltregelungen (u.a. KHEntgG, BPflV und KHG). Das Angebot der Krankenhäuser und die Preise gegenüber den Kostenträgern (überwiegend Krankenkassen) sind durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene geregelt. Die stationären Leistungen der Krankenhäuser sollen über prospektiv mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Budgets vergütet werden. Tatsächlich werden die Budgetverhandlungen allerdings erst im Verlauf eines Geschäftsjahres geführt und finden ihren Abschluss teilweise auch erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres. In diesen Fällen bestehen im Hinblick auf die vereinbarte Leistungsmenge und/oder Vergütung Unsicherheiten, denen wir mit sachgerechten Schätzungen begegnen. Die Zahlungen von den Krankenkassen werden im Regelfall nach der entsprechenden Leistungserbringung bei den Patienten vereinnahmt.

Gemäß § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) werden die Kosten für die Pflege am Patienten ausgegliedert aus den DRG und somit gesondert vergütet. In diesem Zusammenhang sind gesonderte Budgets mit den Krankenkassen zu verhandeln. Entsprechend dieser Systematik finanziert letztendlich der Steuerzahler diese Budgets. Hinsichtlich der Ermittlung der sogenannten Pflegeentgeltwerte, also vereinfacht der Kosten für die Pflege der Patienten pro Tag, bestehen große Unsicherheiten.

Der überwiegende Teil unserer Umsätze resultiert aus der Abrechnung sogenannter Fallpauschalen, DRG's nach dem KHEntgG in unseren Akut-Krankenhäusern, dem pauschalierten Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) nach der BPflV in unseren Psychiatrien. In einigen Bereichen erfolgt die Vergütung im Rahmen der verhandelten Budgets nach Tages-Pflegesätzen nach landesrechtlichen Vorschriften.

Die verhandelten, nach oben grundsätzlich gedeckelten Budgets ergeben sich aus dem Produkt von Leistungsmenge und Preis. Die Budgets werden durch unsere Krankenhäuser mit den Kostenträgern verhandelt. Jedes Krankenhaus stellt am Jahresende die abgerechnete Leistungsmenge (Anzahl und Art der Leistung) dem jeweiligen mit den Krankenkassen verhandelten Budget für das Krankenhaus gegenüber, sodass sich mitunter Mehr- oder Mindererlöse ergeben können, welche durch einen vorgegeben Erlösausgleich zwischen dem Krankenhaus und der Krankenkasse grundsätzlich ausgleichsfähig sind. Im Zuge dieses Erlösausgleichs werden nur die zusätzlich angefallenen bzw. entfallenen, variablen Kosten in Höhe definierter Pauschalen vergütet bzw. abgezogen. Die sich daraus ergebenden Forderungen (contract assets) bzw. Verbindlichkeiten (contract liabilities) werden mit entsprechender Korrektur der Umsatzerlöse in der Konzernbilanz abgebildet.

Vertragsvermögenswerte (contract assets) stellen bedingte Rechte des Asklepios-Konzerns auf den Erhalt von Zahlungsmitteln sowie Zahlungsmitteläquivalenten dar und beziehen sich auf von Asklepios erbrachte Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet werden konnten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Ansprüche, die sich nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung ergeben. Diese entstehen für Patientenbehandlungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen worden sind. Die Bewertung von diesen Patienten erfolgt durch Multiplikation des jeweiligen Landesbasisfallwertes mit dem, den einzelnen am Bilanzstichtag anwesenden Patienten zuzuordnenden Case Mix Index (CMI), wobei der CMI-Anteil für die Hauptleistung dem Jahr zugeordnet wird, in dem die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Der verbleibende Anteil wird danach entsprechend der Anzahl der Aufenthaltstage den jeweiligen Geschäftsjahren zugeordnet. Vertragsvermögenswerte (contract assets) werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgebucht, sobald die Ansprüche des Konzerns unbedingt geworden sind.

Dies ist in der Regel im drauffolgenden Geschäftsjahr der Fall. Die Umsatzrealisierung hingegen erfolgt bereits mit Aktivierung der Vertragsvermögenswerte. Wertberichtigungen für Bonitätsrisiken auf Vertragsvermögenswerte werden entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.

Vertragsverbindlichkeiten (contract liabilities) entstehen durch Anzahlungen, die dem Konzern in Form von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten bis zum Bilanzstichtag zugeflossen sind. Diese werden beim erstmaligen Bilanzansatz mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bewertet, da Dritte einen Anspruch auf Leistungserfüllung erworben haben. Diese erfolgt in der Regel zusammen mit der Umsatzrealisierung im nächsten Geschäftsjahr.

Darüber hinaus werden die kodierten Erlöse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) regelmäßig überprüft. Minderungen der Erlöse durch den MDK stellen Änderungen des Transaktionspreises dar. Für Asklepios besteht grundsätzlich das Risiko nach Überprüfung durch den MDK, für durchgeführte Behandlungen eine niedrigere Vergütung zu erhalten, sodass es unter Umständen zu Rückerstattungen kommen kann. Bei der Bemessung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des MDK vorgenommen und basierend auf Erfahrungswerten entsprechende Korrekturen der Umsatzerlöse berücksichtigt. In Höhe der voraussichtlichen Rückerstattung wird gemäß IFRS 15 eine Rückerstattungsverbindlichkeit (refund liability) bilanziert. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des MDK haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres.

Mit dem im November 2020 in Kraft getretenen dritten Bevölkerungsschutzgesetz ("Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite") wurden Krankenhäuser bei der Behandlung von COVID-19-Erkrankten weiter unterstützt. Die differenzierten Freihaltepauschalen für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett wurde ab 18. November 2020 weiter gewährt. Diese Freihaltepauschalen erhielten von den Bundesländern bestimmte Krankenhäuser, die die vorgegebenen Versorgungskriterien erfüllen, in Abhängigkeit vom Anteil freier betreibbarer Intensivbetten im jeweiligen Land- oder Stadtkreis und der 7-Tagesinzidenzen der Neuinfektionen. Der Anspruch auf den Erhalt der Ausgleichszahlung, von dem auch einige Asklepios-Kliniken profitieren konnten, endete in Abhängigkeit der Inzidenzen und weiterer Vorgaben der Bundesländer spätestens zum 15. Juni 2021.

Mit dem Impfpräventionsstärkungsgesetz vom 12. Dezember 2021 wurden die Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab dem 15. November 2021 bis zum 19. März 2022 wiedereingeführt. Zusätzlich wurde mit dem Infektionsschutzgesetz auch ein "Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern" beschlossen. Er gilt dann, wenn an Corona Erkrankte zwischen dem 1. November 2021 und dem 19. März 2022 länger als zwei Tage behandelt werden. Bezahlt wird der Versorgungsaufschlag ebenfalls aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Im Gegensatz zu 2020 wurden die Freihaltepauschalen und der Versorgungsaufschlag im Zuge einer Ausgleichskalkulation rückzahlbar, sofern die Gesamterlöse des Krankenhauses über denen des Geschäftsjahres 2019 lagen.

Zur Finanzierung von pandemiebedingten Mehrkosten, insbesondere für persönliche Schutzausrüstung, haben Krankenhäuser auch in 2021 einen festgelegten Zuschlag pro Patient erhalten, der gegenüber 2020 jedoch deutlich abgesenkt wurde. Seit dem 1. Oktober 2020 und in 2021 können grundsätzlich krankenhausindividuelle Zuschläge in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten mit den Kostenträgern vereinbart werden, hierzu wurde die Corona-Mehrkostenvereinbarung am 21. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die Ausgleichszahlungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden nach §111 Abs. 5 SGB V seit dem 16. März 2020 gewährt und laufen nach derzeitigem Stand zum 19. März 2022 aus. Im Bereich der Rentenversicherung findet der Ausgleich über das SodEG (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz) statt, der gleichlaufend am 19. März 2022 endet. Gleiches gilt für den Corona-Zuschlag Hygiene, auf den sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger geeinigt haben. Zusätzlich wurden Rehakliniken in einigen Bundesländern ermächtigt, Krankenhausbehandlungen durchzuführen, um Akutkliniken zu entlasten.

Dividendenerträge werden im Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf Erhalt der Zahlung entsteht und im Beteiligungsergebnis ausgewiesen. Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

17) Andere Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Andere Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Risikobehaftete Posten werden mit angemessenen Einzelwertberichtigungen versehen.

18) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen grundsätzlich kurzfristige, hochliquide Geldanlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten ab dem Tag des Erwerbs. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen mit dem Zahlungsmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung überein.

19) Sonstige Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug einer höchst wahrscheinlichen Erstattung erfasst.

Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst.

20) Pensionsrückstellungen

Im Konzern existieren unterschiedliche Pensionspläne. Die Pläne werden durch Zahlungen an Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen oder durch Bildung von Rückstellungen finanziert, deren Höhe auf versicherungsmathematischen Berechnungen basiert. Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne.

Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern feste Beitragszahlungen an eine eigenständige Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse) leistet. Der Konzern leistet in diesem Fall Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung und trägt über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst.

Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Er ist typischerweise dadurch charakterisiert, dass er einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligaton, DBO) am Bilanzstichtag, abzüglich des zur Deckung der Verpflichtungen bestehenden Planvermögens.

Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Methode) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität, deren Laufzeiten, denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten unter Einbeziehung der zur Deckung dieser Verpflichtungen bestehenden Vermögenswerte.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden sofort bilanziell erfasst. Sie werden als Komponente des Gesamtergebnisses außerhalb der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufstellung der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und nach erstmaligem Ausweis im Gesamtergebnis unmittelbar in die Gewinnrücklagen gebucht, sodass sich in den Folgeperioden kein erfolgswirksamer Effekt mehr zeigt.

Mit IAS 19 (rev. 2011) wurde das Nettozinsergebnis eingeführt. Das Nettozinsergebnis wird durch Anwendung des Rechnungszinses auf die Nettoschuld/das Nettovermögen ermittelt. Bei der Ermittlung des Nettozinsergebnisses gemäß IAS 19 (rev. 2011) wird der Rechnungszins implizit auch auf das Planvermögen angewendet. Der Unterschied zwischen dem (erwarteten) Nettozinsergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis ist unter den Neubewertungen und damit im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an ein Versorgungswerk des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK). Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Bei dem vorliegenden Plan handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8 (rev. 2011)), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Kreditrisiko als auch das biometrische Risiko teilen.

Die ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzustufen (IAS 19.30 (rev. 2011)). Da die für eine detaillierte Berechnung des auf den Konzern entfallenden Teils der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen erforderlichen Informationen nicht vorliegen, treffen die Voraussetzungen des IAS 19.34 (rev. 2011) zu. Die Finanzierung der ZVK erfolgt im Wesentlichen nach dem Umlageverfahren, bei dem die Ermittlung des Umlagesatzes für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf der Ebene des gesamten Versichertenbestandes und nicht auf der Ebene des einzelnen versicherten Risikos durchgeführt wird. Somit unterliegt Asklepios auch den Risiken (Biometrie, Kapitalanlage) der anderen Trägerunternehmen der ZVK. Die Verpflichtungen sind daher bilanziell als beitragsorientierter Plan zu erfassen. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.36 (rev. 2011) bestehen nicht, sodass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in der Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die ZVK werden als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen.

In die Pensionsrückstellungen werden auch durch Unterstützungskassen gedeckte mittelbare Verpflichtungen eingezogen, sofern die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA oder deren Tochtergesellschaften für die Erfüllung der Verpflichtungen durch Zahlung entsprechender Beiträge an den Versorgungsträger eintreten. Die Verpflichtungen werden unter Abzug des Planvermögens der Unterstützungskasse bilanziert. Ferner bestehen Zusagen gegenüber beurlaubten Beamten der Freien Hansestadt Hamburg sowie einzelvertragliche Verpflichtungen gegenüber sich im Ruhestand befindlichen Organträgern von Tochterunternehmen.

21) Anteilsbasierte Vergütungen

Anteilsbasierte Vergütungen werden grundsätzlich nach IFRS 2 bilanziert. Amtierende und ehemalige Vorstände der RHÖN-KLINIKUM AG waren am Stammkapital der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH mit 0,0 % (Vj. 3,0 %) sowie weitere Angestellte mit 0,0 % (Vj. 3,0 %) beteiligt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die bei der Gründung geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt EUR 0,3 Mio. - davon entfallen auf die Vorstände EUR 0,1 Mio. - als aktienbasierte Vergütungen i. S. v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment transactions) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Den Vorständen wurde dabei eine Put-Option gewährt, die Anteile jeweils nach fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2020, der RHÖN-KLINIKUM AG anzudienen.

Des Weiteren bestand die Möglichkeit, bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Anteile zurückzugeben. Die Bewertung der Anteile erfolgte zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Nennbetrag der Geschäftsanteile. Eine freie Veräußerung der Anteile war nicht möglich. Die aktuellen und ehemaligen Vorstände haben ihre Anteile mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 angedient. Die Auszahlung der Kaufpreise in Höhe von EUR 0,4 Mio. erfolgte in 2021. Im Periodenergebnis des Berichtsjahres sind EUR 0,0 Mio. (Vj. EUR 0,1 Mio.) in diesem Zusammenhang enthalten.

22) Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass für die Bewertung in der Bilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten und für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert (die Buchwerte der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie weitergehende Erläuterungen lassen sich den Ausführungen unter VII. "Erläuterungen zu Bestandteilen der Konzern-Bilanz" entnehmen).

Akquisitionen: Bei Akquisitionen haben Annahmen und Schätzungen Einfluss im Rahmen der Kaufpreisallokation. Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten werden im Rahmen der Kaufpreisallokation zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Wertminderungen bei Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Konzern überprüft jährlich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Zur Ermittlung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen, künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und die Abzinsungssätze schätzen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Zum 31. Dezember 2021 betrug der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte EUR 871,3 Mio. (Vorjahr EUR 860,8 Mio.).

An dieser Stelle wird auf die Erläuterungen zum Geschäfts- oder Firmenwert und zur Durchführung der Wertminderungstests unter Abschnitt IV.3) Geschäfts- oder Firmenwerte verwiesen.

Beizulegender Zeitwert derivativer und sonstiger Finanzinstrumente: Der beizulegende Zeitwert von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten Finanzinstrumenten wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt, die aus einer Vielzahl von Methoden ausgewählt werden. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren weitestgehend auf am Bilanzstichtag vorhandenen Marktkonditionen.

Zeitwert von At-Equity-Beteiligungen: Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Marktes bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsparametern einschließlich der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Input-Parameter stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten, sowie auf Annahmen bezüglich Wachstumsraten und Zinssätzen. Der Buchwert der At-Equity-Beteiligungen zum 31. Dezember 2021 betrug EUR 43,4 Mio. (Vorjahr EUR 37,6 Mio.).

Überlieger (contract assets): Im Rahmen der Abrechnung unserer Patienten erhalten wir Festpreise in Höhe der jeweiligen DRG, ermittelt anhand der je Bundesland einheitlichen Basisfallwerte und der grundsätzlich bundeseinheitlichen Kodierung. Zum Bilanzstichtag erfolgt eine Inventur der sich im Krankenhaus befindenden Patienten. Basis dafür sind die Meilensteine 'Verweildauer' im Verhältnis zur bundesdurchschnittlichen Verweildauer sowie der Zeitpunkt der Operation. Da die Kosten der Überlieger angesichts des schwer feststellbaren Standes und der schwer prognostizierbaren Entwicklung des Behandlungsverlaufs der Überlieger nicht verlässlich bestimmt werden können, ermittelt der Konzern die Kosten der Überlieger aus den Asklepios zustehenden Festpreisen. Angesichts der insofern nicht verlässlichen Schätzung der Kosten der Überlieger, weist der Konzern keine Teilgewinne aus der Behandlung der Überlieger aus. Asklepios weist durch einen Abschlag auf die geschätzten Kosten pro Überlieger Erlöse nur in Höhe der geschätzten angefallenen Auftragskosten aus (Zero-Profit-Methode). Der Buchwert zum 31. Dezember 2021 betrug EUR 75,3 Mio. (Vorjahr EUR 74,3 Mio.).

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Höhe der Rückstellungen für Pensionen hängt von einer Vielzahl von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese betreffen im Wesentlichen:

die Diskontierungszinssätze

die künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen

Entsprechend der Langfristigkeit dieser Rückstellungen unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen unter Abschnitt VII.21) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der Buchwert zum 31. Dezember 2021 beträgt EUR 338,6 Mio. (Vorjahr EUR 404,6 Mio.).

Steuern: Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns beruht auf der Beurteilung der Sachverhalte gemäß den gültigen Rechtsnormen und ihren Interpretationen. Die als Steueraufwand, Steuerschulden und Steuerforderungen ausgewiesenen Beträge basieren auf den getroffenen Annahmen. Insbesondere die Aktivierung von steuerlichen Verlustvorträgen erfordert Schätzungen über die Höhe der vorhandenen Verlustvorträge und des künftig zur Verrechnung mit diesen Verlustvorträgen verfügbaren steuerlichen Gewinns. Unsicherheiten bestehen vor allem in der Auslegung komplexer steuerlicher Vorschriften. Zum späteren Zeitpunkt auftretende Unterschiede zu den getroffenen Annahmen werden in der Periode erfasst, in der sie aufgetreten sind. Die Aufwendungen und Erträge aus solchen Unterschieden werden in der Periode erfasst, in der sie aufgetreten sind. Wir verweisen auf den Abschnitt V.9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Umsatzrealisierung: Die stationären Leistungen unserer Krankenhäuser sollen über prospektiv mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Budgets vergütet werden. Tatsächlich werden die Budgetverhandlungen allerdings erst im Verlauf eines Geschäftsjahres geführt und finden ihren Abschluss teilweise auch erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres. In diesen Fällen bestehen im Hinblick auf die vereinbarte Leistungsmenge und/oder Vergütung Unsicherheiten, denen Asklepios mit sachgerechten Schätzungen begegnet. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die jeder Schätzung immanente Ungenauigkeit in diesem Fall in Relation zu den Umsatzerlösen geringfügig ist. Seit dem Geschäftsjahr 2020 haben auch die Asklepios-Kliniken Budgets mit den Krankenkassen hinsichtlich des Pflegepersonals zu vereinbaren. Für diese Fälle wurde in analoger Weise wie vorbeschrieben vorgegangen.

Sonstige Rückstellungen: Schätzungen sind für Rückstellungen in Bezug auf die Höhe, die Eintrittswahrscheinlichkeit und den Eintrittszeitpunkt der Fälligkeit erforderlich.

Die Absicherung bzw. Regulierung der eingetretenen bzw. erwarteten Schadenfälle übernehmen einige Gesellschaften des Konzerns bis zu einer festgesetzten Schadenshöhe selbst. Wird diese überschritten, treten andere externe Versicherungen ein. Die im Geschäftsjahr bilanzierten Rückstellungen stellen Schätzungen von zukünftigen Zahlungen für die gemeldeten sowie für die bereits entstandenen, aber noch nicht gemeldeten Schadenfälle dar. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und gegenwärtigem Anspruchsverhalten. Diese Erfahrungen beziehen sowohl die Anspruchshäufigkeit (Anzahl) als auch die Anspruchshöhe (Kosten) ein und werden zur Schätzung der bilanzierten Beträge mit Erwartungen hinsichtlich einzelner Ansprüche kombiniert. Die Schadenersatzverpflichtungen wurden auf Grundlage aktuarischer Methoden durch einen externen Gutachter ermittelt.

Die Höhe der gebildeten Rückstellungen wird insbesondere durch die festgelegten aktuarischen Parameter, die Schadenshöhe für den jeweiligen Einzelfall sowie den zeitlichen Eintritt der notwendigen Zahlungen aus den Schadensfällen bestimmt. In die Rückstellung wurden neben den Einzelschäden auch die Schadenregulierungskosten einbezogen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die der Schätzung immanente Ungenauigkeit geringfügig ist. Zum Ausweis der Rückstellung wird auf den Rückstellungsspiegel in Abschnitt VII.22) Sonstige Rückstellungen verwiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Diese werden nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko anhand von Erfahrungswerten und der Altersstruktur mittels Prozentsatz anhand der Außenstandsdauer bzw. dem Risiko der Nichtanerkennung bemessen.

Angaben zum Finanzrisikomanagement

23) System des Finanzrisikomanagements

Als Finanzrisiken werden solche Risiken verstanden, die ihren Ursprung in den Investitions- und Finanzierungsaktivitäten eines Unternehmens und damit in der Interaktion mit den Finanzmärkten haben. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen. Diese resultieren unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit. Die durch den Konzern ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Die sich aus den unternehmerischen Aktivitäten ergebenden wesentlichen Risiken der Gesellschaft lassen sich in folgende drei Risiko-Cluster unterteilen:

 

1. Liquiditätsrisiken,

 

2. Kreditrisiken sowie

 

3. Zinsänderungsrisiken.

Das übergreifende Finanzrisikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen der Entwicklung an den Finanzmärkten auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.

Da es sich beim Risikomanagement um eine zentrale Führungsaufgabe handelt, wurden durch die Geschäftsführung entsprechende Ziele und Strategien festgelegt, die für den gesamten Konzern gelten. Die Geschäftsführung identifiziert, bewertet, steuert und kontrolliert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten und den Risikomanagern des Konzerns. Diesbezüglich gibt die Geschäftsführung sowohl die Leitlinien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch für das Risikomanagement bestimmter Risikoarten, wie z. B. den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditrisiken oder den Einsatz von derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten sowie die Investition von Liquiditätsüberschüssen.

24) Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken resultieren aus einem möglichen Mangel an Finanzmitteln, um fällige Verbindlichkeiten hinsichtlich Volumen und Fristigkeit bedienen zu können. Speziell letztere Einflussgröße führt im Falle von potenziellen Liquiditätsengpässen dazu, auch ungünstige Finanzierungskonditionen akzeptieren zu müssen. Die Steuerung der kurzfristigen Liquiditäts- und längerfristigen Finanzierungsrisiken ist zentrale Aufgabe des Bereichs Konzernfinanzierung, Konzerntreasury und Investor Relations, der hierfür - mit Fokus auf eine effiziente Steuerung der kurzfristigen liquiden Mittel - ein konzernweites integriertes Cash-Management-System einsetzt.

Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung eines adäquaten Betrags im Rahmen zugesagter Kreditlinien und die Fähigkeit zur Ausgabe von geeigneten Finanzierungsinstrumenten am Banken- und Kapitalmarkt ein.

Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfelds, in dem der Konzern operiert, ist es Ziel der Geschäftsführung, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend verfügbare Kreditlinien bestehen und ein jederzeitiger Zugang zu den Kapitalmärkten möglich ist. Sämtliche kreditvertragliche Vereinbarungen werden laufend eingehalten.

Folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aufgrund vertraglicher (nicht abgezinster) Mindestverpflichtungen.

EUR Mio. 31.12.2021 Gesamt Bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 115,7 115,6 0,1 0,0
Finanzschulden 2.375,8 184,5 1.455,7 735,6
Verbindlichkeiten aus Leasing 472,2 63,4 228,9 179,9
Verbindlichkeiten nach dem KHG 305,4 265,9 39,5 0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 256,7 209,5 33,6 13,6
EUR Mio. 31.12.2020 Gesamt Bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 97,4 97,3 0,1 0,0
Finanzschulden 2.423,4 75,8 1.587,0 760,6
Verbindlichkeiten aus Leasing 505,1 64,1 215,3 225,7
Verbindlichkeiten nach dem KHG 261,0 222,5 38,5 0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 254,8 196,9 45,4 12,5

25) Kreditrisiken

Kreditrisiken (auch Adress- oder Adressausfallrisiko) entstehen, wenn ein Schuldner den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt.

Asklepios ist einem unerwarteten Verlust von Zahlungsmitteln oder Erträgen nur zu einem geringen Maß ausgesetzt. Zum einen besteht für Asklepios aufgrund des hohen Debitorenanteils der inländischen (gesetzlichen) Krankenversicherungen, ergänzt um einen kleineren Teil öffentlicher Sozialbehörden sowie vereinzelt Privatpatienten, ein geringes Delkredererisiko. Zum anderen werden Finanzkontrakte nur selektiv und ausschließlich zum Zweck der Risikoabsicherung abgeschlossen.

Die weitgehend kurzfristig ausgerichtete Geldanlagepolitik folgt dem Grundsatz "Sicherheit vor Rendite" und streut die überschüssige Konzernliquidität bei verschiedenen Banken mit einem Investmentgraderating einer anerkannten Ratingagentur.

Ergänzend besteht das Risiko, dass bestimmte Forderungen nach Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht anerkannt werden. Für dieses sogenannte Risiko der Nichtanerkennung (Veritätsrisiko) werden keine Wertberichtigungen im Sinne des IFRS 9 gebildet, sondern entsprechende Rückerstattungsverbindlichkeiten (refund liability) passiviert.

Wertberichtigungen werden vorgenommen, sobald erwartet wird, dass Forderungen zumindest teilweise uneinbringlich sind.

Eine signifikante Risikokonzentration ist - analog zum Vorjahr - zum 31. Dezember 2021 nicht gegeben. Aus den finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft besteht ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente.

Für alle Zahlungsverkehrstransaktionen, die über ein automatisiertes Zahlungsmanagementsystem abgewickelt werden, gilt mindestens das Vier-Augen-Prinzip. Der Abschluss von Finanzkontrakten ist darüber hinaus in einem volumengewichteten Zustimmungskatalog geregelt.

26) Zinsänderungsrisiken

Die Schwankungen des Marktzinses wirken sich auf künftige Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten aus. Wesentliche Steigerungen des Basiszinssatzes oder der Bankenmarge können daher Rentabilität, Liquidität und Finanzlage des Konzerns beeinträchtigen. Gleiches gilt für die nur in einem sehr geringen Ausmaß auftretenden Fremdwährungsrisiken.

Bei festverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten sind der operative Cashflow und der Konzerngewinn weitestgehend unabhängig von Änderungen des Marktzinssatzes.

Das Zinsänderungsrisiko wird gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und Zinsaufwendungen, andere Ergebnisanteile sowie auf das Eigenkapital dar.

Für die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ergibt sich kein Zinsänderungsrisiko nach IFRS 7.

Da der Endbestand der flüssigen Mittel für die Berechnung der Zinssensitivitäten nicht aussagekräftig ist, wurde mit dem Durchschnittsbestand gerechnet. Als Durchschnittsbestand wurde das arithmetische Mittel aus den Monatsendbeständen verwendet.

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Veränderbare Variable: Zinsniveau +100 Basispunkte - 100 Basispunkte +100 Basispunkte -100 Basispunkte
Ergebnis vor Ertragssteuern 3.924 -7.881 -2.144 -5.631

Da der Referenzzinssatz bei variabel verzinsten Darlehensverträge zumeist über eine Zinsuntergrenze (Floor) verfügt, wirken sich Zinssenkungen bei einem negativen Zinsumfeld nur begrenzt auf die in der Sensitivitätsanalyse ermittelten Zinsaufwendungen aus.

27) Kapitalsteuerung

Das oberste Ziel des Konzerns in Bezug auf die Kapitalsteuerung ist die Unterstützung und Absicherung der unternehmerischen Geschäftstätigkeit. Die Grundlage hierfür bilden eine stabile Eigenkapitalquote sowie eine gute Bonität als Indikatoren für die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Konzerns.

Zum 31. Dezember 2021 betrug die Eigenkapitalquote 26,6 % (Vorjahr 25,2%) 2.179,0% und liegt damit über dem Niveau des Vorjahres.

Die Beurteilung der Bonität wird im Konzern mithilfe der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden/EBITDA) vorgenommen und soll - bereinigt um mögliche Sondereffekte - maximal 3,5x betragen.

Zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Konzerns wird die Kennzahl Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) herangezogen, die - ebenfalls bereinigt um mögliche Sondereffekte - mind. 4,5x betragen soll.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Ableitung der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad im Geschäftsjahr:

EUR Mio. 2021 2021 * 2020
Finanzschulden 2.609,1 2.185,4 2.645,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -647,2 -647,2 548,5
Kurzfristige Termingelder -167,0 -167,0 166,4
Nettofinanzschulden 1.794,9 1.371,2 1.930,7
EBITDA 503,4 439,5 450,5
Nettoverschuldungsgrad 3,6x 3,1x 4,3x

* Exklusive der Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse

Der Nettoverschuldungsgrad beträgt 3,6x (Vorjahr 4,3x), bereinigt um die bilanziellen Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse lautet die Kennziffer 3,1x (Vorjahr 3,8x). Die Verbesserung des Nettoverschuldungsgrades im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die erstmalige, vollständige Abbildung der Rhön-Klinikum AG im Zwölf-monats-EBITDA zurückzuführen. Der verhältnismäßig hohe Vorjahreswert resultiert maßgeblich aus der mit der Akquisition der RHÖN-KLINIKUM AG verbundenen Finanzierung. Der Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) beträgt 10,0x (Vorjahr 7,4x).

Der Konzern verfügt zum Stichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von EUR 647,2 Mio. (Vorjahr EUR 548,5 Mio.) an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie über nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von weiteren EUR 788,9 Mio. (Vorjahr EUR 770,3 Mio.).

V. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1) Umsatzerlöse

Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern stellt sich wie folgt dar:

EUR Mio. 2021 2020
Klinische Akutbehandlung 4.476,6 3.613,3
Postakut- und Rehabilitationskliniken 579,3 550,9
Soziale Einrichtungen 17,0 15,6
Sonstiges 44,7 163,2
Summe 5.117,6 4.343,1

Im Geschäftsjahr 2021 behandelten die Einrichtungen des Asklepios Konzerns insgesamt 3.542.346 Patienten. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2.592.045 Patienten) von 36,7%, welcher durch die Akquisition und erstmaligen Einbeziehung über das gesamte Jahr der RHÖN Klinikum AG bedingt ist. Auch die steigende Entwicklung der stationären Fallzahlen mit 744.616 (Vorjahr 665.359) sowie der ambulanten Fallzahlen mit 2.797.730 (Vorjahr 1.926.686) ist im Wesentlichen zurückzuführen auf diese Akquisition. Im Geschäftsjahr resultiert ein Anstieg des Umsatzes um 17,8% von EUR 4.343,1 Mio. auf EUR 5.117,6 Mio., wovon EUR 1.365,0 Mio. der Umsatzerlöse auf die RHÖN-Gruppe entfallen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen der vielfältigen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 EUR 298,4 Mio. (Vorjahr EUR 420,7 Mio.) als Leistung innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen. Davon entfallen EUR 243,0 Mio. (Vorjahr EUR 392,5 Mio.) auf Erlöse im Zusammenhang mit Ausgleichzahlungen für die Bereitstellung von Bettenkapazitäten. Hinzu kommen im Wesentlichen die Mehrkostenpauschale und die Ausgleichszahlungen für Rehabilitationskliniken, die ebenfalls als Leistungsentgelt angesehen und unter den Umsatzerlösen erfasst werden.

2) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

EUR Mio. 2021 2020
Erträge aus Leistungen 191,0 154,1
Erträge aus Hilfs-, Neben- und sonstigen Betrieben 78,7 60,9
Erträge aus Kostenerstattungen 43,7 32,0
Erträge aus sonstigen Zuwendungen 20,6 14,7
Übrige 86,9 65,0
Summe 421,0 326,7

Von der Summe der sonstigen betrieblichen Erträge entfallen EUR 182,1 Mio. (Vorjahr EUR 93,3 Mio.) auf die Rhön-Gruppe, wovon EUR 79,5 Mio. (Vorjahr EUR 43,8 Mio.) Erträge aus Leistungen, EUR 20,3 Mio. (Vorjahr EUR 4,6 Mio.) Erträge aus Hilfs-, Neben- und sonstigen Betrieben, EUR 16,3 Mio. (Vorjahr EUR 8,0 Mio.) Erträge aus Kostenerstattungen und EUR 9,7 Mio. (Vorjahr EUR 2,9 Mio.) Erträge aus sonstigen Zuwendungen darstellen.

Andere aktivierte Eigenleistungen, die auch den Erträgen aus Leistungen zugeordnet sind, belaufen sich im Gesamtkonzern auf EUR 13,7 Mio. (Vorjahr EUR 14,5 Mio.). Im Zusammenhang mit COVID-19 werden im Geschäftsjahr keine sonstigen betrieblichen Erträge mehr ausgewiesen (Vorjahr EUR 21,1 Mio.), da ausschließlich im Geschäftsjahr 2020 Boni für Intensivbetten gezahlt wurden.

3) Materialaufwand

EUR Mio. 2021 2020
Lebensmittel und bezogene Leistungen 53,9 50,0
Medizinischer Bedarf 981,3 750,3
Wasser, Energie, Brennstoffe 119,3 83,6
Wirtschaftsbedarf und bezogene Leistungen 80,7 89,3
Übriger Materialaufwand 0,3 0,3
Summe 1.235,5 973,5

Die Materialaufwandquote im Asklepios Konzern in Bezug zu den Umsatzerlösen hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht überproportional entwickelt und lag zum 31. Dezember 2021 bei 24,1% (Vorjahr 22,4%). Absolut hat sich der Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr um EUR 262,0 Mio. auf EUR 1.235,5 Mio. erhöht. Die Gründe für den Anstieg im Rahmen des medizinischen Bedarfs zeichnen sich insbesondere durch die um EUR 70,2 Mio. auf EUR 273,6 Mio. gestiegenen Aufwendungen für Arzneimittel, die um EUR 47,4 Mio. auf EUR 118,7 Mio. gestiegenen Aufwendungen für Laborkosten sowie die um EUR 38,1 Mio. auf EUR 157,8 Mio. gestiegenen Aufwendungen für Implantate nieder. Der Anteil der Rhön-Gruppe am Materialaufwand beträgt insgesamt EUR 432,4 Mio. (Vorjahr EUR 208,2 Mio.).

4) Personalaufwand

Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 490,3 Mio. auf EUR 3.314,5 Mio. erhöht. Von der Summe des Personalaufwands entfallen EUR 887,8 Mio. (Vorjahr EUR 435,9 Mio.) auf die Rhön-Gruppe. Der Personalbestand ist von 50.371 Vollkräften im Vorjahr auf 49.967 Vollkräfte gesunken. Die Personalaufwandquote in Relation zu den Umsatzerlösen ist auf nahezu stabilem Niveau mit 64,8% (Vorjahr 65,0%).

Der Personalaufwand beinhaltet Löhne und Gehälter in Höhe von EUR 2.743,2 Mio. (Vorjahr EUR 2.342,9 Mio.), Aufwendungen für die soziale Sicherheit in Höhe von EUR 506,7 Mio. (Vorjahr EUR 424,4 Mio.) sowie Beitragszahlungen und Zuführungen zu Rückstellungen für die Altersversorgung in Höhe von EUR 64,7 Mio. (Vorjahr EUR 56,9 Mio.). Im Personalaufwand sind Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne in Höhe von EUR 62,8 Mio. (Vorjahr EUR 56,4 Mio.) enthalten.

Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten die Leistungen des Asklepios-Konzerns aus beitrags- und leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen. Für die betriebliche Altersversorgung von (ehemaligen) Mitarbeitern bestehen neben den Pensionsrückstellungen auch Ansprüche bei Zusatzversorgungskassen (ZVK), beim Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL) sowie bei Direktversicherungen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.

Die laufenden Beitragszahlungen zur VBL/ZVK werden als Aufwendungen für Altersversorgungen im operativen Ergebnis ausgewiesen. Zusätzlich sind die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung als Leistungen an beitragsorientierte Plänen anzusehen.

5) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf:

EUR Mio. 2021 2020
Instandhaltung und Wartung 172,9 142,9
Steuern, Abgaben und Versicherungen 58,8 50,7
Beiträge, Beratungs- und Prüfungskosten 45,7 56,2
Sonstiger Verwaltungs- und EDV-Aufwand 33,9 26,7
Büromaterial, Porto und Fernsprechgebühren 29,1 26,5
Werbe- und Reisekosten 18,3 17,8
Mietaufwendungen 14,6 14,1
Fort- und Weiterbildungskosten, Schulen 14,1 12,6
Übrige 97,7 109,6
Summe 485,1 457,1

Der Anteil der Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, der auf die Rhön-Gruppe entfällt, beläuft sich auf EUR 122,0 Mio. (Vorjahr EUR 62,0 Mio.). In den Beiträgen, Beratungs- und Prüfungskosten sind Aufwendungen für Projekte im IT-Bereich, Jahresabschlussprüfungen und sonstige Beratungsprojekte enthalten. Bei den übrigen Aufwendungen handelt es sich um diverse Positionen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.

6) Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

EUR Mio. 2021 2020
Abschreibungen auf Sachanlagen 212,4 189,5
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 47,9 41,1
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 58,2 56,3
Abschreibungen gesamt 318,6 286,9

7) Beteiligungsergebnis

Das Beteiligungsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

EUR Mio. 2021 2020
Ergebnis aus Beteiligungen 6,6 25,3
Neubewertung nach IFRS 3 0,0 -139,0
Beteiligungsergebnis 6,6 -113,7

Das Ergebnis aus Beteiligungen beinhaltet den Ergebnisanteil an at Equity bilanzierten Beteiligungen, wovon EUR 4,4 Mio. aus der Fortschreibung der Beteiligung an der Athens Medical Center SA, Athen, (Vorjahr Wertaufholung in Höhe von EUR 24,7 Mio.) resultieren.

8) Zinsergebnis

Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

EUR Mio. 2021 2020
Zinserträge 8,0 3,5
Zinsaufwendungen -58,2 -59,9
Zinsergebnis -50,2 -56,4

Von den ausgewiesenen Zinserträgen hat die Gesellschaft EUR 2,2 Mio. (Vorjahr EUR 2,3 Mio.) erhalten, während von den Zinsaufwendungen zusätzlich zu den Zinsaufwendungen für IFRS 16 in Summe EUR 41,0 Mio. (Vorjahr EUR 34,6 Mio.) gezahlt wurden.

Die Zinsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

EUR Mio. 2021 2020
Zinsaufwand Schuldscheindarlehen -36,4 -29,6
Zinsaufwand IFRS 16 -9,0 -9,7
Darlehen und Kontokorrentkredite -6,5 -4,6
Zinsaufwand Pensions- und ähnliche Verpflichtungen -1,9 -4,3
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen -1,8 -4,2
Zinsaufwand aus Steuernachzahlung -0,6 -3,5
Übrige Zinsaufwendungen -2,0 -4,0
Zinsaufwendungen -58,2 -59,9

Die Zinserträge setzen sich wie folgt zusammen:

EUR Mio. 2021 2020
Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen 5,0 1,4
Zinserträge aus Verzugszinsen 1,1 0,0
Sonstige Zinserträge 1,9 2,1
Zinserträge 8,0 3,5

9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Bei den Ertragsteuern handelt es sich um laufende und latente Ertragsteuern. Als Ertragsteuern wird die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten gemäß IAS 12 Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz und auf realisierbare Verlustvorträge, die in der Regel zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst.

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2021 2020
Laufende Ertragsteuern -30.795 -30.058
Latente Ertragsteuern -4.135 6.843
Summe -34.929 -23.215

Die gezahlten Steuern betrugen im Geschäftsjahr EUR 24,0 Mio. (Vorjahr EUR 36,0 Mio.).

Die Abstimmung zwischen den tatsächlichen Steueraufwendungen und dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung des deutschen Körperschaftsteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergibt, stellt sich wie folgt dar:

TEUR 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern 141.276 -41.910
Erwarteter Steueraufwand * -22.357 6.632
Neubewertung nach IFRS 3 0 -21.995
Aktivierte und nicht aktivierte Verlustvorträge -1.432 -1.002
Gewerbesteuer -7.144 -11.656
Steuererstattungen/-nachzahlungen für Vorjahre 3.789 5.324
Steuermehrung/-minderung aufgrund abweichender Steuersätze 5 2.471
Steuermehrung/-minderung aufgrund von Ansatzkorrekturen latenter Steuern -5.028 -2.375
Steuermehrungen/-minderungen aufgrund von Ausgleichzahlungen -66 0
Steuermehrungen/-minderungen aufgrund von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen 1.042 -3.773
Körperschaftsteuer auf Ausgleichszahlungen auf nicht beherrschende Anteile -328 -318
Eliminierung von nicht besteuerungsrelevanten Sachverhalten -1.823 3.608
Dividendenerträge, 5%-ige Versteuerung -21 0
Sonstiges -1.566 -130
Effektiver Steueraufwand des laufenden Jahres -34.929 -23.215

* gerechneter Steuersatz 2021 und 2020 15,825%

Die effektive Steuerquote beträgt 24,7% (Vorjahr 23,9%).

VI. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit ist nach der indirekten Methode entwickelt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

Der Finanzmittelbestand hat sich zum Vorjahr um EUR 98,7 Mio. auf EUR 647,2 Mio. erhöht. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR 449,6 Mio. (Vorjahr EUR 596,5 Mio.) und war geprägt durch das Zahlungsverhalten der Krankenkassen.

Dem operativen Cashflow steht ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 237,3 Mio. (Vorjahr EUR 853,9 Mio.) gegenüber. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit beinhalten im Wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen.

Die Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von EUR 113,6 Mio. (Vorjahr Mittelzufluss EUR 540,9 Mio.) aus. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen beeinflusst durch die vorzeitige Refinanzierung verschiedener Tranchen von Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 295,0 Mio. Aus der Tilgung von Finanzschulden aus Nutzungsrechten flossen Zahlungsmittel in Höhe von EUR 59,3 Mio. (Vorjahr EUR 47,1 Mio.) ab. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2020 hatte MEDICLIN auf Grundlage des "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" von der Aussetzung von Mietzahlungen Gebrauch gemacht und für zwei Monate die Miete für 21 Klinikimmobilien ausgesetzt.

VII. Erläuterungen zu Bestandteilen der Konzern-Bilanz

1) Unternehmenszusammenschlüsse unter Anwendung der Erwerbsmethode

Akquisitionen 2021

Im Januar 2021 hat die Asklepios Kliniken und Co. KGaA die ELAN Arzt- und Klinikservice GmbH, Schneverdingen, erworben. Da die Gesellschaft nur von untergeordneter Bedeutung ist, wird auf die Angaben nach IFRS 3 verzichtet.

2) Immaterielle Vermögenswerte

2021
TEUR
Geschäfts-oder Firmenwert Sonstige Immaterielle Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Anschaffungskosten Stand 01.01.2021 875.382 387.859 7.690 1.270.931
Veränderung Konsolidierungskreis 442 8 0 450
Zugänge/akquisitionsähnliche Investitionen 10.749 31.018 2.499 44.266
Abgänge -487 -2.101 -33 -2.621
Umbuchung 0 4.503 -1.494 3.009
Umgliederung IFRS 5 -620 -1.886 -10 -2.516
Stand 31.12.2021 885.466 419.401 8.651 1.313.520
Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2021 -14.600 -168.208 -3.138 -185.946
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -8 0 -8
Abschreibungen des Geschäftsjahres -288 -47.659 0 -47.947
Umbuchungen 0 -3 0 -3
Abschreibungen auf Abgänge 135 260 0 395
Umgliederung IFRS 5 620 1.856 0 2.476
Stand 31.12.2021 -14.133 -213.762 -3.138 -231.033
Restbuchwerte Stand 31.12.2021 871.333 205.640 5.513 1.082.487
2020
TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert Sonstige Immaterielle Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Anschaffungskosten Stand 01.01.2020 591.066 288.697 29.992 909.755
Veränderung Konsolidierungskreis 281.260 10.367 1.863 293.490
Zugänge/akquisitionsähnliche Investitionen 4.602 56.658 3.055 64.315
Abgänge -1.546 -1.742 -611 -3.899
Umbuchung 0 33.879 -26.609 7.270
Umgliederung IFRS 5 0 0 0 0
Stand 31.12.2020 875.382 387.858 7.690 1.270.931
Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2020 -15.348 -132.363 0 -147.711
Abschreibungen des Geschäftsjahres -288 -37.606 -3.168 -41.062
Umbuchungen 0 -51 30 -21
Abschreibungen auf Abgänge 1.036 1.811 0 2.847
Umgliederung IFRS 5 0 0 0 0
Stand 31.12.2020 -14.600 -168.208 -3.138 -185.947
Restbuchwerte Stand 31.12.2020 860.782 219.650 4.552 1.084.984

Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden neben Software aktivierte Kundenstämme und Markennamen ausgewiesen.

Die durch den Konzern ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte betreffen im Einzelnen:

Geschäfts- und Firmenwerte
TEUR 2021 2020
RHÖN-KLINIKUM AG 281.807 281.806
MediClin AG, Offenburg 234.057 233.422
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg 100.450 100.847
Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH, Standort Brandenburg 17.957 17.957
Asklepios MVZ Bayern GmbH, Cham 15.793 6.442
Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, Schwedt 14.044 14.044
Mind District Holding B.V., Amsterdam (Niederlande) 13.935 13.260
INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt am Main 13.304 13.304
Samedi GmbH, Berlin 12.756 12.756
Sanomed Sanitätshaus für Orthopädie und Rehabilitationstechnik GmbH, Bad Sobernheim 11.364 11.364
Asklepios Klinik Sobernheim GmbH, Königstein 10.275 10.835
Asklepios Klinik Wiesbaden GmbH, Königstein 10.240 10.240
Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH, Standort Lübben 9.729 9.729
Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH, Langen 9.496 9.496
Fürstenberg Institut GmbH, Hamburg 8.670 8.670
Asklepios Harzkliniken GmbH, Goslar 7.815 7.815
Asklepios Südpfalzkliniken GmbH, Burgenlengfeld 6.835 6.835
Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH, Königstein 6.442 6.442
Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH, Schwalmstadt 6.233 6.342
Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH, Standort Teupitz 5.750 5.750
Sonstige 74.381 73.426
Summe 871.333 860.782

Die Werthaltigkeit aller in der Konzern-Bilanz enthaltenen und bei den zahlungsmittelgenerierten Einheiten zugeordneten Geschäftswerte wurde über den Nutzungswert nachgewiesen.

Die Veränderungen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten resultieren im Wesentlichen aus erworbenen bzw. veräußerten und bereits in den Einzelabschlüssen bilanzierten Praxiswerten.

3) Sachanlagen

2021
TEUR
Grundstücke Bauten und Bauten auf fremden Boden Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten Stand 01.01.2021 2.832.635 206.754 815.368 235.927 4.090.684
Veränderung Konsolidierungskreis 0 35 16 0 51
Zugänge 40.622 4.407 62.493 90.421 197.943
Abgänge -10.396 -431 -20.335 -1.346 -32.508
Umbuchung 83.257 8.406 14.010 -108.682 -3.009
Umgliederung IFRS 5 -13.030 -9.213 -8.478 0 -30.721
Stand 31.12.2021 2.933.087 209.958 863.074 216.320 4.222.439
Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2021 -978.911 -113.444 -484.586 -6.172 -1.583.113
Veränderung Konsolidierungskreis 0 -26 -16 0 -42
Abschreibung des Geschäftsjahres -103.032 -14.767 -92.153 -2.470 -212.422
Abschreibung auf Abgänge 6.784 409 19.193 0 26.386
Umbuchungen 6 0 -2 0 4
Umgliederung IFRS 5 8.069 9.154 7.913 0 25.136
Stand 31.12.2021 -1.067.084 -118.674 -549.651 -8.642 -1.744.051
Restbuchwerte Stand 31.12.2021 1.866.003 91.284 313.423 207.678 2.478.387
2020
TEUR
Grundstücke Bauten und Bauten auf fremden Boden Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten Stand 01.01.2020 2.101.178 183.726 666.072 120.775 3.071.751
Veränderung Konsolidierungskreis 676.744 13.701 103.215 49.162 842.822
Zugänge 30.342 6.466 72.444 116.228 225.480
Abgänge -5.960 -3.145 -32.229 -767 -42.101
Umbuchung 30.331 6.005 5.866 -49.472 -7.270
Umgliederung IFRS 5 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2020 2.832.635 206.755 815.368 235.926 4.090.684
Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2020 -890.230 -100.130 -437.436 0 -1.427.796
Abschreibung des Geschäftsjahres -91.120 -14.812 -77.373 -6.172 -189.477
Abschreibung auf Abgänge 2.442 2.082 29.616 0 34.140
Umbuchungen -2 -584 608 0 22
Umgliederung IFRS 5 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2020 -978.908 -113.444 -484.586 -6.172 -1.583.111
Restbuchwerte Stand 31.12.2020 1.853.727 93.311 330.782 229.754 2.507.571

Im Bereich der Bauten und Bauten auf fremdem Boden erfasste Beträge betreffen einen Neubau in Barmbek. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Nach Ablauf des Mietvertrags fällt das Objekt an die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg. Die Finanzierung erfolgt über ein teilweise gefördertes Darlehen. Der nicht geförderte Anteil wird unter den Finanzschulden ausgewiesen (vgl. Abschnitt VIII.15) Finanzschulden).

Förderungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern somit die laufenden Abschreibungen. Es handelt sich um zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) mit einem Restbuchwert von EUR 1.121,5 Mio. (Vorjahr EUR 1.151,8 Mio.) sowie sonstige Zuschüsse der öffentlichen Hand und Zuwendungen Dritter mit einem Restbuchwert von EUR 99,9 Mio. (Vorjahr EUR 103,1 Mio.). Die Fördermittel nach dem KHG sind nur im Fall der Einstellung des Krankenhausbetriebes nach § 8 Abs. 1 KHG (Ausscheiden aus dem Krankenhausplan) zurückzuzahlen.

Damit stehen dem Konzern insgesamt Fördermittel in Höhe von EUR 1.221,4 Mio. (Vorjahr EUR 1.254,8 Mio.) zins- und tilgungsfrei langfristig zur Verfügung.

4) Leasingverhältnisse

Bilanz

In der Bilanz werden nachfolgende Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen:

Nutzungsrechte
TEUR
2021 2020
Grundstücke Bauten und Bauten auf fremden Boden 394.111 431.363
Technische Anlagen und Maschinen 5.386 2.543
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.712 5.656
Immaterielle Vermögenswerte 1.108 1.244
Summe 405.317 440.807
Leasingverbindlichkeiten
TEUR
2021 2020
Verbindlichkeiten aus Leasing kurzfristig 67.631 63.718
Verbindlichkeiten aus Leasing langfristig 362.454 400.440
Summe 430.085 464.158

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Aufwendungen im Zusammenhang mit den Leasingverhältnissen:

Abschreibungen auf Nutzungsrechte
TEUR
2021 2020
Grundstücke Bauten und Bauten auf fremden Boden 53.453 52.498
Technische Anlagen und Maschinen 1.845 1.214
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.288 1.987
Immaterielle Vermögenswerte 658 633
Summe 58.244 56.332
Zinsaufwendungen 8.992 9.740
Aufwendungen kurzfristige Leasingverhältnisse (unter 12 Monate) 3.761 724
Aufwendungen Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringerem Wert (unter EUR 5.000) 2.312 2.057
Aufwendungen variable Leasingzahlungen (nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten) 14.381 15.746,0

Die gesamten Auszahlungen für Leasing in 2021 betrugen EUR 82,3 Mio. (Vorjahr EUR 70,4Mio.).

Anlagenspiegel für Nutzungsrechte nach Anlagenklassen

2021
TEUR
Grundstücke Bauten und Bauten auf fremden Boden Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Stand 01.01.2021 431.364 2.544 5.656 1.244 440.807
Zugänge 19.579 4.849 1.381 526 26.335
Abgänge -965 -161 -12 -4 -1.142
Abschreibungen -53.453 -1.845 -2.288 -658 -58.245
Umgliederungen IFRS 5 -2.413 0 -24 0 -2.438
Stand 31.12.2021 394.111 5.387 4.712 1.108 405.317
2020
TEUR
Grundstücke Bauten und Bauten auf fremden Boden Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Vermögenswerte Gesamt
Stand 01.01.2020 468.485 1.577 3.893 1.877 475.832
Zugänge 16.650 2.182 3.884 0 22.716
Abgänge -1.273 -1 -135 0 -1.409
Abschreibungen -52.498 -1.214 -1.987 -633 -56.332
Stand 31.12.2020 431.364 2.544 5.656 1.244 440.807

Leasingaktivitäten des Asklepios-Konzerns

Die wesentlichen Leasingobjekte sind die angemieteten Klinikimmobilien der MediClin AG, die bis einschließlich 2018 als Operating-Leasingverträge bilanziert wurden. Außerdem existieren weitere längerfristige Mietverträge für Immobilien, Fahrzeuge, Drucker und medizinische Geräte, welche aber im Vergleich zu Klinikimmobilien unwesentlich sind.

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

Eine Reihe von Immobilien- und Anlagen-Leasingverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, um der Gruppe die maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Sofern das Ziehen der jeweiligen Option als hinreichend sicher eingestuft wurde, verlängert sich die Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend. Das Volumen der Verlängerungsoptionen beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 29,0 Mio. (Vorjahr EUR 44,1 Mio.) unter Berücksichtigung der maximalen Ausnutzung aller Optionen. Bezogen auf die angemieteten Klinikimmobilien der MediClin AG bestehen keine Verlängerungsoptionen, die Verträge laufen zum 31. Dezember 2027 aus. Eine Verlängerung wäre gesondert zu behandeln.

Zurzeit bestehen keine Kündigungsoptionen im Konzern.

Restwertgarantien

Zur Optimierung der Leasingkosten während der Vertragslaufzeit gewährt der Konzern in manchen Fällen Restwertgarantien. Der Konzern schätzt die voraussichtlich zu leistenden Zahlungen aus Restwertgarantien und bilanziert diese als Teil der Leasingverbindlichkeit. Zum 31. Dezember 2021 wurde davon ausgegangen, dass aufgrund eingegangener Restwertgarantien ein Betrag von TEUR 43 zu zahlen sein wird.

Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die noch nicht begonnen haben

Leasingverhältnisse, die der Asklepios-Konzern eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben. Derartige Verpflichtungen bestanden zum 31.12.2021 wie im Vorjahr nicht).

5) at Equity bilanzierte Beteiligungen

Die Anteile haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR 2021 2020
Beginn des Jahres 37.582 496.706
Veränderungen des Konsolidierungskreises 0 355
Zukauf weiterer Anteile 0 0
anteiliger Verlust 0 0
Beteiligungsergebnis inkl. OCI 0 1.694
Dividendenzahlung des lfd. Jahres 0 0
Zuschreibung 5.855 24.693
Wechsel von der Equity-Methode zur Vollkonsolidierung 0 -485.867
Ende des Jahres 43.437 37.582

Die Marktkapitalisierung der Anteile für die ein öffentlich notierter Marktpreis existiert, beträgt anteilig EUR 53,5 Mio. (Vorjahr EUR 47,5 Mio.). Das anteilige Gesamtergebnis betrug für alle at Equity bilanzierten Unternehmen EUR 4,4 Mio. (Vorjahr EUR 25,3 Mio.). Ein sonstiges Ergebnis war nicht auszuweisen.

Die zusammengefassten Finanzinformationen der wesentlichen, at Equity bilanzierten Beteiligung stellen sich wie folgt dar:

TEUR 30.06.2021 30.06.2020
Kurzfristige Vermögenswerte 170.002 117.221
Langfristige Vermögenswerte 259.746 258.697
Kurzfristige Schulden 238.639 144.503
Langfristige Schulden 99.977 152.597
TEUR 01.01.-30.06.2021 01.01.-30.06.2020 *
Umsatzerlöse 114.606 90.258
Ergebnis nach Steuern 7.879 -278

* Umsatz 2020: TEUR 196.866; Ergebnis nach Steuern TEUR 4.235

6) Forderungen nach dem KHG

Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht von EUR 183,0 Mio. (Vorjahr EUR 180,1 Mio.) betreffen die am Bilanzstichtag noch ausstehenden Ansprüche auf Landesfördermittel.

7) Finanzielle und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von EUR 9,3 Mio. (Vorjahr EUR 9,0 Mio.) betreffen überwiegend Unternehmen, an denen die AKG zwischen 20% und 51% beteiligt ist. Diese übrigen Beteiligungen werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert. Zudem ist in den finanziellen Vermögenswerten eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie der RHÖN AG in Höhe von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr EUR 2,2 Mio.) enthalten.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen nach der BPflV und KHEntG 411.499 228.577
Forderungen aus Termingeldern 167.000 166.371
Forderungen aus der Finanzierung der Ausbildungsstätten 50.830 54.042
Forderungen aus Lieferantenboni 5.956 3.801
Forderungen gegen Betriebsangehörige 5.247 4.732
Forderungen gegen Finanzamt/Sozialversicherung 3.147 6.141
Forderungen gegen Treugeber 3.026 8.983
Forderungen aus Rückdeckungsversicherung 1.676 1.601
Übrige Sonstige finanzielle Vermögenswerte 33.156 34.028
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 681.537 508.276
Davon langfristig 1.670 1.760
Davon kurzfristig 679.867 506.516

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerten ist insbesondere auf die Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zurückzuführen, die Ausgleichsansprüche beinhalten und zum Ende des Geschäftsjahres nach Saldierung einen Forderungssaldo von EUR 411,5 Mio. (Vorjahr EUR 228,6 Mio.) aufweisen. Insgesamt weist die Gesellschaft vor Saldierung Forderungen nach der BPflV und dem KHEntgG in Höhe von EUR 538,1 Mio. (Vorjahr EUR 341,6 Mio.) und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 126,6 Mio. (Vorjahr EUR 112,6 Mio.) aus.

Die Forderungen aus Termingeldern in Höhe von EUR 167,0 Mio., die im Zuge der Akquisition der Rhön-Gruppe übernommen wurden sowie die Forderungen aus der Finanzierung der Ausbildungsstätten nach § 17a KHG sind auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 1,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,2 Mio.) wertgemindert.

8) Vorräte

Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 111.079 128.164
Unfertige Leistungen 3.800 2.002
Fertige Erzeugnisse und Waren 1.001 1.484
Gesamt 115.880 131.650

Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden im Wesentlichen Vorräte des medizinischen Bedarfs ausgewiesen.

Es wurden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen abgesetzt.

9) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen, brutto 847.578 784.298
Davon Überlieger (Vertragsvermögenswerte i.S.v. IFRS 15) 75.280 74.309
Abzgl. Wertberichtigungen -108.337 -112.335
Forderungen, netto 739.242 671.964
Davon langfristige Forderungen 533 626
Davon kurzfristige Forderungen 738.709 671.338

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten, die regelmäßig dem Nominalwert entsprechen, abzüglich eines angemessenen geschätzten Betrags für Forderungsausfälle bilanziert. Sie haben in Höhe von TEUR 738.709 (Vorjahr TEUR 671.338) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Auch nach IFRS 9 wird daher eine Wertminderungsmatrix genutzt (vereinfachter Ansatz). Hierbei können als Forderungsgruppen im Wesentlichen die Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung von Selbstzahlern unterschieden werden. Die jeweiligen Bonitätsrisiken werden über historische Ausfallquoten bzw. Erfahrungswerte (Selbstzahler) und zum 31. Dezember 2021 anhand des CDS-Spread von Deutschland (Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung) ermittelt. Der erwartete Verlust über die Restlaufzeit wird als pauschaler Prozentsatz in Abhängigkeit von der jeweiligen Forderungsgruppe bestimmt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen aufgrund von Prüfungen des MDK ein Veritätsrisiko besteht, wird durch die Bilanzierung von Rückerstattungsverbindlichkeiten das Veritätsrisiko abgebildet.

TEUR Buchwert Davon: Zum Abschlussstichtag nicht überfällig -
zum 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Krankenkassen 631.383 402.109
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Sonstigen Debitoren 199.442 95.509
  zum 31.12.2020  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Krankenkassen 577.741 416.874
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Sonstigen Debitoren 132.248 72.231
Davon: Zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeitbändern überfällig
TEUR Weniger als 30 Tage Zwischen 30 und 60 Tagen Zwischen 61 und 90 Tagen Zwischen 91 und 180 Tagen Zwischen 181 und 360 Tagen Mehr als 360 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Krankenkassen 50.459 15.762 11.704 17.323 27.350 106.675
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Sonstigen Debitoren 15.986 3.724 4.735 4.204 8.807 66.476
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Krankenkassen 66.671 9.869 5.374 13.390 13.028 52.535
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gg. Sonstigen Debitoren 13.435 5.418 3.579 10.103 4.238 23.244

Während bei den Forderungen gegen gesetzliche Institutionen der CDS-Spread für Deutsche Staatsanleihen herangezogen wird, basiert die pauschalierte Einzelwertberichtigung der Forderungen gegen sonstige Debitoren auf historisch, tatsächlich eingetretenen Ausfallereignissen im Forderungsportfolio. Auf dieser Grundlage wird eine Matrix erstellt, die adjustiert um zukunftsorientierte Insolvenzprognosen, die wahrscheinlichkeitsgewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit dieser Altersstrukturklassen abbildet.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen EUR 108,3 Mio. (Vorjahr EUR 112,3 Mio.), wobei im Geschäftsjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 22,7 Mio. (Vorjahr EUR 2,0 Mio.) ausgebucht wurden.

TEUR 2021 2020
Stand Wertberichtigung am 01.01. 112.335 62.178
Zuführung Wertberichtigungen 39.042 66.009
Verbrauch und Auflösung -43.039 -15.852
Stand Wertberichtigung am 31.12. 108.337 112.335

10) Laufende Ertragsteueransprüche

Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber Finanzbehörden.

11) Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen aus Steuern 664 97
Zweifelhafte sonstige Forderungen 159 787
Geleistete Vorauszahlungen für Aufwendungen im kommenden Geschäftsjahr 23.327 25.381
Sonstige Vermögenswerte 24.149 26.265
Davon langfristig 61 62
Davon kurzfristig 24.087 26.203

12) Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen werden mit variablen Zinssätzen verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, entsprechend dem Zahlungsmittelbedarf des Konzerns. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und der Zahlungsmitteläquivalente ist mit dem Buchwert identisch. Die Höhe der kurzfristigen Einlagen beläuft sich am Stichtag auf EUR 252,4 Mio. (Vorjahr EUR 246,2 Mio.).

Im Gesamtbestand der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen sind eingezahlte Fördermittel in Höhe von EUR 125,4 Mio. (Vorjahr EUR 109,4 Mio.) enthalten. Die Fördermittel sind zweckgebunden und nur für geförderte Investitionen zu verwenden.

13) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten

Es wird beabsichtigt, die ZIT - Zentralinstitut für Transfusionsmedizin GmbH sowie die Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG und die MVZ MediClin Bonn GmbH im Wege eines Shares Deals zu veräußern. Im Rahmen der Anpassung an IFRS 5 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe), die auf die zur Veräußerung vorgesehenen Gesellschaften entfallen, in der Bilanz enstsprechend umgegliedert. Ein Abschreibungsbedarf auf den beizulegenden Zeitwert bestand nicht. Der Cashflow aus den drei zur Veräußerung gehaltenen Einheiten betrug in 2021 TEUR 304.

TEUR Buchwerte Hoefer Janker Buchwerte MVZ Bonn Buchwerte ZIT Summe Buchwerte
Langfristige Vermögenswerte        
Immaterielle Vermögenswerte 15 1 24 40
Sachanlagen inkl. Nutzungsrechte 5.186 2 2.042 7.230
Aktive latente Steuern 0 3 937 940
Summe langfristige Vermögenswerte 5.201 6 3.003 8.210
Kurzfristige Vermögenswerte        
Vorräte 207 0 818 1.025
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.517 818 841 3.176
Laufende Ertragsteueransprüche 0 3 0 3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.754 -2 22 1.774
Sonstige Vermögenswerte 231 0 53 284
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 455 81 32 568
Summe kurzfristige Vermögenswerte 4.164 900 1.766 6.830
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte       15.040
TEUR Buchwerte Hoefer Janker Buchwerte MVZ Bonn Buchwerte ZIT Summe Buchwerte
Langfristige Schulden        
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 10 0 2.037 2.047
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0 0 252 252
Sonstige Rückstellungen 121 0 0 121
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 29 29
Sonstige Verbindlichkeiten 25 2 11 38
Summe langfristige Schulden 156 2 2.329 2.487
Kurzfristige Schulden        
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0 0 8 8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 203 0 186 389
Verbindlichkeiten aus Leasing 15 0 467 482
Sonstige Rückstellungen 384 0 42 426
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 789 138 3.691 4.618
Sonstige Verbindlichkeiten 848 97 226 1.171
Summe kurzfristige Schulden 2.239 235 4.619 7.093
Summe der Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten       9.580

14) Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist gemäß IAS 1 als eigener Bestandteil des Konzernabschlusses in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Auf das Mutterunternehmen entfallendes Eigenkapital 1.171.176 1.051.756
Nicht beherrschende Anteile 575.681 540.794
Summe Eigenkapital 1.746.857 1.592.550

Bestandteile des Eigenkapitals

Zur Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

a) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem gesellschaftsrechtlichen Haftungskapital des Mutterunternehmens Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Es ist voll eingezahlt. Das gezeichnete Kapital entfällt vollständig auf 100.500 stimmberechtigte, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können - bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

b) Rücklagen

Die Rücklagen umfassen die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage. Die Gewinnrücklagen setzen sich aus den thesaurierten Ergebnissen der Vorjahre zusammen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt EUR -86,8 Mio. (Vorjahr EUR 140,4 Mio.) in die Gewinnrücklagen eingestellt. Das Eigenkapital erhöhte sich um EUR 154,3 Mio. auf EUR 1.746,9 Mio.(Vorjahr EUR 1.592,6 Mio.).

c) Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile enthalten Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital einbezogener Tochterunternehmen.

Darüber hinaus entfallen in Einzelfällen nicht beherrschende Anteile von ca. 6% auf die operativen Klinikgesellschaften. Wir verweisen auf den Abschnitt IV.1) Konsolidierungskreis des Konzernanhangs.

Auf andere Gesellschafter entfallen vom Jahresüberschuss des Konzerns EUR 23,9 Mio.(Vorjahr EUR 21,7 Mio.). Von diesem Jahresüberschuss entfallen im Jahr 2021 vorbehaltlich der Gremienzustimmung vorläufig EUR 13,9 Mio. (Vorjahr: EUR 15,0 Mio.) und damit kumuliert EUR 225,7 Mio. auf die nicht beherrschenden Anteile der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH mit Hauptniederlassung in Hamburg. An der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH halten nicht beherrschende Anteile insgesamt 25,1% der Stimmrechte. Für die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH wurden insgesamt EUR 786,2 Mio. (Vorjahr: EUR 688, Mio.) Vermögenswerte in den Konzernabschluss, die kurzfristig liquidierbar sind (davon liquide Mittel von EUR 304,1 Mio., die gegenüber Vorjahr um EUR 59,8 Mio. gestiegen sind) und EUR 799,4 Mio. (Vorjahr: EUR 822,3 Mio.) langfristige Vermögenswerte in den Konzernabschluss einbezogen, die zur Erwirtschaftung künftiger Erträge (in 2021 insgesamt EUR 1.448,1 Mio.) zur Verfügung stehen. Für die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH wurden EUR 435,9 Mio. (Vorjahr: EUR 495,9 Mio.) langfristige und EUR 339,6 Mio. (Vorjahr EUR 315,3 Mio.) kurzfristige Verbindlichkeiten in den Konzernabschluss einbezogen. Im Rahmen der Bewertung langfristiger Schulden wurden im Berichtsjahr EUR 56,1 Mio. versicherungsmathematische Gewinne (Vorjahr Verluste in Höhe von EUR 47,9 Mio.) vor Berücksichtigung von passiven latenten Steuern von EUR 5,9 Mio. (Vorjahr aktive latente Steuern von EUR 8,2 Mio.) in den Konzernabschluss einbezogen und davon EUR 14,1 Mio. (Vorjahr Belastung von EUR 12,0 Mio.) den nicht beherrschenden Anteilen erfolgsneutral zugeschrieben. Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH erwirtschaftete einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 122,3 Mio. (Vorjahr EUR 169,8 Mio.), einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von EUR 49,8 Mio. (Vorjahr EUR 60,6 Mio.) und einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von EUR 12,6 Mio. (Vorjahr EUR 17,7 Mio.). In 2021 weist die Gesellschaft ein Gesamtergebnis von EUR 105,9 Mio. (Vorjahr EUR 18,5 Mio.) aus, von denen EUR 0,5 Mio. (Vorjahr EUR 0,5 Mio.) auf nicht beherrschende Anteile entfallen. Im Gesamtergebnis ist das sonstige Ergebnis von EUR 50,3 Mio. (Vorjahr EUR -39,6 Mio.) enthalten.

Von dem Jahresfehlbetrag, entfallen im Jahr 2021, vorbehaltlich der Gremienzustimmung vorläufig EUR 0,3 Mio. (Vorjahr Jahresfehlbetrag EUR 1,8 Mio.) und damit kumuliert EUR 169,6 Mio. auf die nicht beherrschenden Anteile der MEDICLIN Aktiengesellschaft (MediClin AG) mit Hauptniederlassung in Offenburg. An der MEDICLIN Aktiengesellschaft halten nicht beherrschende Anteile insgesamt 47,27% der Stimmrechte. Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile gab es im Berichtsjahr nicht (im Vorjahr keine Ausschüttungen). Für die MEDICLIN Aktiengesellschaft wurden insgesamt EUR 265,9 Mio. (Vorjahr: EUR 203,9 Mio.) Vermögenswerte in den Konzernabschluss, die kurzfristig liquidierbar sind (davon liquide Mittel von EUR 119,5 Mio., die gegenüber Vorjahr um EUR 19,14 Mio. gestiegen sind) und EUR 615,3 Mio. (Vorjahr: EUR 683,6 Mio.) langfristige Vermögenswerte in den Konzernabschluss einbezogen, die zur Erwirtschaftung künftiger Erträge (in 2021 insgesamt EUR 687,1 Mio.) zur Verfügung stehen. Für die MEDICLIN Aktiengesellschaft wurden EUR 484,8 Mio. (Vorjahr: EUR 539,3 Mio.) langfristige und EUR 213,4 Mio. (Vorjahr EUR 171,4 Mio.) kurzfristige Schulden in den Konzernabschluss einbezogen. Im Rahmen der Bewertung langfristiger Schulden wurden im Berichtsjahr versicherungsmathematische Gewinne von EUR 5,6 Mio. (Vorjahr Verluste in Höhe von EUR 5,8 Mio.) vor Berücksichtigung von passiven latenten Steuern von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr aktive latente Steuern EUR 0,9 Mio.) in den Konzernabschluss einbezogen und davon EUR 2,6 Mio. den nicht beherrschenden Anteilen erfolgsneutral zugeschrieben. Die MediClin Aktiengesellschaft erwirtschaftete einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 82,0 Mio. (Vorjahr EUR 118,7 Mio.), einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von EUR 7,1 Mio. (Vorjahr EUR 8,6 Mio.) und einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von EUR 55,3 Mio. (Vorjahr EUR 46,5 Mio.). In 2021 weist die Gesellschaft ein Gesamtergebnis von EUR 6,2 Mio. (Vorjahr EUR - 13,9 Mio.) aus, von denen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR -0,1 Mio.) auf nicht beherrschende Anteile entfallen. Im Gesamtergebnis ist das sonstige Ergebnis von EUR 4,7 Mio. (Vorjahr EUR -4,9 Mio.) enthalten.

Von dem Jahresüberschuss, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, entfallen im Jahr 2021, vorbehaltlich der Gremienzustimmung vorläufig EUR 6,5 Mio. (Vorjahr EUR 1,8 Mio.) und damit kumuliert EUR 8,3 Mio. auf die nicht beherrschenden Anteile der Rhön-Klinikum AG (Rhön AG) mit Hauptniederlassung in Bad Neustadt an der Saale. An der Rhön Aktiengesellschaft halten nicht beherrschende Anteile insgesamt 13,9% der Stimmrechte. Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile gab es im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 364 (Vorjahr keine). Für die Rhön Aktiengesellschaft wurden insgesamt EUR 611,1 Mio. (Vorjahr EUR 566,4 Mio.) Vermögenswerte in den Konzernabschluss, die kurzfristig liquidierbar sind (davon liquide Mittel von EUR 126,3 Mio., die gegenüber dem Vorjahr um EUR 35,4 Mio. gestiegen sind) und EUR 1.054,5 Mio. (Vorjahr EUR 1.063,2 Mio.) langfristige Vermögenswerte in den Konzernabschluss einbezogen, die zur Erwirtschaftung künftiger Erträge (in 2021 insgesamt EUR 1.600,5 Mio.) zur Verfügung stehen. Für die Rhön Aktiengesellschaft wurden EUR 167,5 Mio. (Vorjahr EUR 166,1 Mio.) langfristige und EUR 273,3 Mio. (Vorjahr EUR 273,4 Mio.) kurzfristige Schulden in den Konzernabschluss einbezogen. Im Rahmen der Bewertung langfristiger Schulden wurden im Berichtsjahr versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr Verluste in Höhe von TEUR 15) vor Berücksichtigung von passiven latenten Steuern von TEUR 5 (Vorjahr aktive latente Steuern von TEUR 3) in den Konzernabschluss einbezogen und davon TEUR 3 (Vorjahr Belastung von TEUR 1) den nicht beherrschenden Anteilen erfolgsneutral zugeschrieben. Die Rhön AG erwirtschaftete einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 97,5 Mio. (Vorjahr EUR 113,3 Mio.), einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von EUR 58,3 Mio. (Vorjahr EUR 135,2 Mio.) und einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von EUR 3,9 Mio. (Vorjahr EUR 15,1 Mio.). In 2021 weist die Gesellschaft ein Gesamtergebnis von EUR 34,9 Mio. (Vorjahr EUR 4,8 Mio.) aus, von denen EUR 1,9 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.) auf nicht beherrschende Anteile entfallen. Im Gesamtergebnis ist das sonstige Ergebnis von EUR 4,7 Mio. (Vorjahr EUR 2,4 Mio.) enthalten.

Es gab in 2020 und 2021 keine wesentlichen Transaktionen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen.

d) Entwicklung des sonstigen Ergebnisses

Im sonstigen Ergebnis wird die Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne aus Pensionsrückstellungen von EUR 55,0 Mio. (Vorjahr Verluste in Höhe von EUR 44,1 Mio.) erfasst. Im Vorjahr ist hier auch der Anteil am Gesamtergebnis der at Equity bilanzierten Beteiligungen von TEUR 1.066 erfasst (2021 EUR 0,00).

Von den versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsrückstellungen entfallen TEUR 14.837 (Vorjahr: TEUR 33) auf nicht beherrschende Anteile.

15) Finanzschulden

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Kurzfristiger Anteil 157.623 40.214
Langfristiger Anteil 2.021.357 2.141.262
Finanzschulden - gesamt * 2.178.981 2.181.475

*Werte ohne Verbindlichkeiten aus Leasing nach IFRS 16

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt EUR 298,1 Mio. getilgt (Vorjahr EUR 96,7 Mio.).

Asklepios verfügt über ein langfristiges und ausgewogenes Fälligkeitenprofil, vor allem dank der wiederholten Emission von Schuldscheindarlehen. Die Debüttransaktion am Schuldscheinmarkt im November 2013 hatte ein Umfang von EUR 300 Mio., während bei der zweiten Schuldscheintransaktion im August 2015 Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 580 Mio. platziert wurden. Im November 2017 folgte mit dem dritten Schuldscheindarlehen über EUR 780 Mio. die bislang größte Transaktion von Asklepios am Schuldscheinmarkt. Daran anknüpfend erfolgte im Oktober 2020 die Platzierung des vierten Schuldscheindarlehens in Höhe von EUR 730 Mio., welche im Wesentlichen der vorzeitigen Refinanzierung und Ausplatzierung der RHÖN-Akquisitionsfinanzierung diente.

Im Rahmen eines aktiven Fälligkeiten-Managements wurden im November 2021 ausgewählte Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit in 2022 und 2023 im Zuge eines Umtausch- und Erhöhungsangebotes vorzeitig refinanziert.

Alle Schuldscheindarlehen wurden mit fester und variabler Verzinsung platziert und sowohl von inländischen als auch von internationalen Investoren gezeichnet.

Die übrigen Finanzschulden sind im Wesentlichen variabel verzinslich und weisen üblicherweise Zinsbindungszeiträume von einem Monat bis zu drei Monaten auf. Die Tilgungen folgen im Wesentlichen den Zinsbindungszeiträumen. EUR 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) von den übrigen Finanzschulden des Mediclin-Teilkonzerns sind durch Grundpfandrechte (Buchwert: EUR 15,2 Mio. Euro; Vorjahr: EUR 16,6 Mio.) gesichert.

Der nicht geförderte Teil eines Darlehens aus der Finanzierung eines Neubaus mit einem Buchwert von EUR 15,8 Mio. (Vorjahr EUR 19,5 Mio.) zum 31. Dezember 2021 weist zum gleichen Zeitpunkt einen Zeitwert von EUR 17,2 Mio. (Vorjahr EUR 21,9 Mio.) aus.

Von den Finanzschulden werden in den nächsten Jahren folgende Beträge fällig:

Geschäftsjahr Betrag
in EUR Mio.
2023 67,9
2024 433,1
2025 476,7
2026 363,9
Folgende Jahre 679,8
Gesamt 2.021,4

Die Finanzschulden haben sich wie folgt verändert:

EUR Mio. 01.01.2021 Zahlungswirksame Veränderungen Umgliederung Fristigkeit Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Leasingverpflichtungen 464 -59 0 25
Kurzfristige Finanzschulden 40 0 120 -3
Langfristige Finanzschulden 2.141 0 -120 0
Gesamt 2.645 -59 0 22
EUR Mio. Änderungen Konsolidierungskreis 31.12.2021
Leasingverpflichtungen 0 430
Kurzfristige Finanzschulden 0 158
Langfristige Finanzschulden 0 2.021
Gesamt 0 2.609
EUR Mio. 01.01.2020 Zahlungswirksame Veränderungen Umgliederung Fristigkeit Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Leasingverpflichtungen 485 -47 0 15
Kurzfristige Finanzschulden 114 -97 23 0
Langfristige Finanzschulden 1.270 730 -23 3
Gesamt 1.869 586 0 19
EUR Mio. Änderungen Konsolidierungskreis 31.12.2020
Leasingverpflichtungen 11 464
Kurzfristige Finanzschulden 0 40
Langfristige Finanzschulden 161 2.141
Gesamt 171 2.646

Die künftigen Zahlungen aus Finanzschulden sowie die darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteile stellen sich wie folgt dar:

31.12.2021
Restlaufzeit
EUR Mio.
Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt
Zahlungsverpflichtung 184 1.456 736 2.376
31.12.2020
Restlaufzeit
EUR Mio.
Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt
Zahlungsverpflichtung 76 1587 761 2.424

Kreditlinien

Der Konzern verfügt über freie Kreditlinien in Höhe von insgesamt EUR 788,9 Mio. zum Bilanzstichtag (Vorjahr EUR 770,3 Mio.). Diese sind wie im Vorjahr nicht durch Grundschuld besichert. Die Kreditlinien werden bei Inanspruchnahme variabel verzinst.

16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Dritten. Sie haben in Höhe von EUR 115,6 Mio. (Vorjahr EUR 97,3 Mio.) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

17) Verbindlichkeiten aus Leasing

Fälligkeitsanalyse

TEUR Bis 1 Jahr Zwischen 1 und 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Gesamt
Leasingverbindlichkeit zum 31.12.2021 67.631 213.475 148.979 430.085
TEUR Bis 1 Jahr Zwischen 1 und 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Gesamt
Leasingverbindlichkeit zum 31.12.2020 63.718 207.130 193.310 464.158

Wie im Vorjahr sind in den kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten ausgesetzte Mietzahlungen für die Monate Mai und Juni 2020 in Höhe von EUR 7,9 Mio. bei der MEDICLIN Gruppe enthalten. Diese Aussetzung erfolgte auf Grundlage des "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrungsrecht" vom 27. März 2020. Die ausgesetzten Mieten für die zwei Monate betreffen die Mieten für 21 Klinikimmobilien. Der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB beträgt 8,12 % p.a.

18) Verbindlichkeiten nach dem KHG

Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht von EUR 305,4 Mio. (Vorjahr EUR 261,0 Mio.) betreffen fest zugesagte oder bereits erhaltene, aber noch nicht verwendete Fördermittel.

19) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen 108.349 116.628
Geförderte Darlehen 38.054 47.085
Verbindlichkeiten gegen Landeskrankenhausgesellschaft 25.768 19.248
Kreditorische Debitoren 12.602 9.393
Verbindlichkeiten Forschungszuschuss 8.603 10.380
Verbindlichkeiten aus Drittmitteln 8.243 8.076
Kaufpreisverpflichtungen/Verbindlichkeiten ehemalige Träger 5.607 5.739
Verpflichtungen für Archivierung 5.308 5.608
Verbindlichkeiten gegenüber den Ländern 4.376 7.547
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.862 754
Verbindlichkeiten gegenüber externen Gesellschaftern 1.331 3.745
Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 1.251 1.348
Verbindlichkeiten gegenüber Chefärzten 842 934
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 33.418 18.340
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 256.614 254.825
Davon langfristig 47.149 57.895
Davon kurzfristig 209.465 196.930

Die geförderten Darlehen in Höhe von EUR 38,1 Mio. (Vorjahr EUR 47,1 Mio.) sind in voller Höhe zins- und tilgungswirksam von den jeweiligen Ländern finanziert.

Die künftigen Zahlungen aus geförderten Darlehen sowie die darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteile stellen sich wie folgt dar:

31.12.2021
Restlaufzeit
EUR Mio.
Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt
Zahlungsverpflichtung 11 26 4 41
31.12.2020
Restlaufzeit
EUR Mio.
Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt
Zahlungsverpflichtung 11 36 5 52

Der in den Zahlungsverpflichtungen enthaltene Zinsanteil beträgt EUR 4,6 Mio. (Vorjahr EUR 8,7 Mio.).

Die Kaufpreisverpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus diversen Akquisitionen. Die Verbindlichkeiten für Drittverpflichtungen betreffen gesetzlich auferlegte Verpflichtungen zur Durchführung von Instandhaltungs- bzw. Brandschutzmaßnahmen, während die Verbindlichkeiten aus Zuwendungen noch nicht verwendete Gelder von Fördervereinen u.a. für Investitionen beinhalten.

20) Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Personalverbindlichkeiten 268.945 263.625
Steuerverbindlichkeiten (Lohnsteuer, Umsatzsteuer) 55.995 53.927
Erhaltene Anzahlungen 74.534 38.123
Übrige 6.063 5.915
Sonstige Verbindlichkeiten 405.537 361.590
Davon langfristig 8.617 8.890
Davon kurzfristig 396.920 352.700

Die Personalverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen ergebnisabhängige Vergütungen, Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub sowie geleistete Überstunden. In den Personalverbindlichkeiten sind Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor allem in Form von Altersteilzeit- und Abfindungsverpflichtungen in Höhe von EUR 22,8 Mio. (Vorjahr EUR 21,9 Mio.) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr EUR 2,7 Mio.) beinhalten die zukünftigen Verpflichtungen des Konzerns aus dem Erfüllungsrückstand während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten sowie den nach IAS 19 (rev. 2011) ratierlich anzusammelnden Aufstockungsbetrag. Für ungeregelte Fälle wurde eine Schätzung entsprechend der bisherigen Inanspruchnahme vergleichbarer Vertragsangebote zugrunde gelegt. Die zur Besicherung der Erfüllungsrückstände bestehenden Aktivwerte in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Zeitwert) (Vorjahr EUR 1,8 Mio.) werden im Geschäftsjahr mit den Verpflichtungen verrechnet.

Die Steuerverbindlichkeiten beinhalten u.a. noch an das Finanzamt zu zahlende Lohn- und Umsatzsteuer.

21) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die Zeit nach der Pensionierung wurden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt; dabei erfolgt die Altersversorgung beitrags- und leistungsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierten Versorgungssysteme erfolgt nach IAS 19 auf Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen. In den Geschäftsjahren wurden die folgenden Parameter angewendet:

2021 2020
Rechnungszinsfuß 0,90% 0,40%
Erwartete Einkommensentwicklung 2,10% 2,10%
Erwartete Rentenentwicklung 1,50% 1,50%

Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung wurden unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bei der Pensionsrückstellung nicht berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden unverändert zum Vorjahr die Richttafeln 2018 G nach Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Verpflichtungen Hamburg (Rückstellung TEUR 272.557, DBO TEUR 583.422)

Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen des Konzerns orientieren sich einerseits am Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz und der jeweils gültigen Fassung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und beruhen auf der Leistungsrichtlinie Nr. 1 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung beim Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK Hamburg) - Anstalt des öffentlichen Rechts - vom 24. Juli 2000. Diese werden über die rückgedeckte Unterstützungskasse des LBK e.V. abgewickelt. Zusätzlich bestehen Zusagen gegenüber beurlaubten Beamten der FHH, einzelvertragliche Verpflichtungen, die zum Teil über Rückdeckungsversicherungen gedeckt sind. Für die Pensionsberechtigten der zum 1. Juli 2008 erworbenen Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH bestehen rückstellungsfinanzierte Pensionszusagen gemäß der Satzung der VBL.

Das Hamburger Zusatzversorgungsgesetz sieht Rentenleistungen auf Endgehaltsbasis vor. Der entsprechende Barwert der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021 beträgt TEUR 509.756. Die Höhe der Leistungen berechnet sich aus der Dienstzeit und dem Entgelt gemäß der Entgeltgruppe bei Eintritt des Versorgungsfalls. Die Rentensteigerungen betragen 1% pro Jahr.

Auf den Barwert der Verpflichtung aus beitragsorientierten Leistungszusagen gemäß Satzung der VBL entfallen TEUR 65.318. Die jährliche Beitragshöhe ermittelt sich aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Die Rentenleistungen ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Verrentung der Beiträge. Die laufenden Renten werden jährlich um 1% erhöht. Die Verpflichtungen nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz umfassen Einzelzusagen in Höhe von TEUR 8.348.

Da es sich bei den zugesagten Leistungen um lebenslange Rentenzahlungen handelt, besteht grundsätzlich ein Langlebigkeitsrisiko, welches größtenteils durch die jeweils abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen abgesichert ist. Zudem besteht aufgrund der Gehaltsabhängigkeit der zugesagten Leistung das Risiko, dass sich die erforderliche Leistung an den Arbeitnehmer durch künftige Gehaltssteigerungen erhöht. Dieses Risiko trägt der Konzern in voller Höhe.

Leistungsorientierte Verpflichtungen MediClin (Rückstellung TEUR 61.035 DBO TEUR 62.746)

Bei den leistungsorientierten Zusagen handelt es sich um zwei mittlerweile geschlossene Pensionspläne, zum einen bei der MAUK, zum anderen die Pensionsregelungen des Versorgungswerks der Kraichgau-Klinik Gruppe und um drei (Vorjahr: Drei) Einzelzusagen. Beide Pensionspläne sind geschlossen, was bedeutet, dass grundsätzlich keine neuen Leistungszusagen mehr hinzukommen. Bei der MAUK handelt es sich um eine pauschaldotierte Unterstützungskasse zur zweckgebundenen Ansammlung von steuerfreien Sondervermögen zur Versorgung von Arbeitnehmern. Es handelt sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die unter Ausschluss des Rechtsanspruchs die im Leistungsplan vorgesehenen Leistungen gewährt. Finanziert werden diese Leistungen durch Zuwendungen der MEDICLIN an die MAUK. Daneben wird seit dem Geschäftsjahr 2019 auch die MUK als leistungsorientierte Versorgungszusage eingestuft. Sie ist seit dem 31. Dezember 2018 grundsätzlich für Neuzugänge geschlossen. Eine Ausnahme besteht für Mitarbeiter, die sich zum 31. Dezember 2018 noch in der 5-jährigen Wartezeit befanden. Zum 31. Dezember 2001 wurde die Versorgungszusage bei der MAUK durch die Versorgungszusage der MUK abgelöst.

Zu diesem Zeitpunkt wurden die bis dahin bei der MAUK erworbenen Leistungsansprüche der aktiven Mitarbeiter quasi eingefroren. Nach Maßgabe des Leistungsplans werden lebenslängliche oder zeitlich befristete Leistungen in Form von Altersruhegeld, vorzeitigem Altersruhegeld oder Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt. Die Höhe des Altersruhegeldes beträgt je anrechnungsfähigem Dienstjahr je nach durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit zwischen 5,00 und 10,00 Euro je Monat. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme (vor Vollendung des 65. Lebensjahres) wird die erdiente Anwartschaft für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,5% gekürzt. Die laufenden Pensionszahlungen werden, bis auf zwei der Einzelzusagen, aus dem Vermögen der Mitarbeiterunterstützungskasse geleistet. Hierfür werden der MAUK ausreichende Mittel von der MEDICLIN gewährt. Das Vereinsvermögen der MAUK wird gebildet aus freiwilligen Zuwendungen der MEDICLIN sowie aus den Erträgen der Vermögensanlagen. Das Vereinsvermögen ist laut § 12 der Satzung der MAUK ertragsbringend anzulegen und darf nur für Vereinszwecke und für die anfallenden Verwaltungskosten verwendet werden. Die Gewährung von Darlehen an das Trägerunternehmen zu einem angemessenen Zinssatz ist zulässig, doch wird davon kein Gebrauch gemacht.

Die Pensionsrückstellungen der Kraichgau-Klinik Gruppe resultieren aus dem Erwerb der Aktienmehrheit an der Kraichgau-Klinik AG im Jahr 2008. Als Pensionsleistungen werden nach der Versorgungsordnung der Kraichgau-Klinik AG eine Altersrente bzw. vorgezogene Altersrente und eine aufgeschobene Invalidenrente gewährt. Die monatliche Altersrente beträgt 0,5 % je Jahr der Betriebszugehörigkeit - höchstens jedoch 12% - des in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versorgungsfalles durchschnittlich bezogenen Monatsgehalts. Im Falle des Bezugs von vorzeitiger Altersrente wird die so errechnete Rente um 0,5% pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns vor Vollendung des Endalters gekürzt. Bei vorzeitigem Ausscheiden wegen Invalidität wird eine zum Endalter aufgeschobene Invalidenrente gezahlt. Deren Höhe berechnet sich entsprechend der Altersrente, jedoch werden nur diejenigen Dienstjahre berücksichtigt, die der Mitarbeiter bis zum Eintritt der Invalidität geleistet hat. Altersgrenze ist für Mitarbeiter mit Diensteintritt bis zum 31. Dezember 1994 bei Frauen das 60. Lebensjahr und bei Männern das 65. Lebensjahr. Erfolgte der Diensteintritt nach dem 31. Dezember 1994, so ist das Endalter für Frauen und Männer gleichermaßen das 65. Lebensjahr. Seit August 1997 werden keine neuen Leistungsempfänger mehr in diesen Plan aufgenommen.

Weiterhin besteht eine Einzelzusage an einen ehemaligen leitenden Angestellten der Kraichgau-Klinik AG. Dessen Anspruch auf Altersleistung setzt sich aus einem Grundanspruch in Höhe von 32,55% und linearen Steigerungen in Höhe von 0,9 % des jährlichen pensionsfähigen Gehalts zusammen. Steigerungen werden erst ab dem 1. April 2000 berücksichtigt. Der Höchstanspruch beträgt 48,75% des pensionsfähigen Gehalts. Sein Anspruch auf Invalidenleistung beträgt 100 % der erreichten Altersrente. Im Falle des Todes des Leistungsberechtigten erhält die hinterbliebene Ehefrau eine Witwenrente in Höhe von 60% der Rente, auf die der Leistungsempfänger zum Zeitpunkt des Todes Anspruch hatte bzw. gehabt hätte, wenn er invalide geworden wäre. Die Altersgrenze, das vollendete 65. Lebensjahr, wurde im Jahr 2018 erreicht, die Einzelzusage befindet sich damit in der Auszahlungsphase.

Die Pensionsverpflichtungen sind vollständig bilanziert und wurden zur Erstellung der IFRS-Bilanz neu bewertet. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Pensionsrückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung versicherungsmathematisch bewertet. Der laufende Dienstzeitaufwand, der zu Beginn des Geschäftsjahres berechnet und bis zum Ende des Geschäftsjahres verzinst wird, berechnet sich nach der Methode der laufenden Einmalprämien. Die Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation - DBO) am Bilanzstichtag ist der nach der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelte Barwert der in den vorangegangenen Rechnungslegungsperioden erdienten Leistungen. Dabei ist dieselbe Methode der Zuordnung von Leistungen zu Dienstzeiten wie bei der Bestimmung des laufenden Dienstzeitaufwandes zugrunde zu legen. Gemäß IAS 19 werden die im Wirtschaftsjahr entstandenen Anpassungseffekte, die aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten resultieren, im "erfolgsneutralen Ergebnis" erfasst. Abweichend hiervon wird der rückgedeckte Teil der Versorgungszusage der MUK in Höhe der zum beizulegenden Zeitwert abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen angesetzt. Lediglich die Verpflichtung aus der Anpassung laufender Leistungen in Höhe von jährlich 1%, die von der Rückdeckungsversicherung nicht übernommen wird, wird versicherungsmathematisch bewertet.

Unterstützungskasse MEDICLIN (Rückstellung TEUR 301, DBO TEUR 16.339)

MEDICLIN zahlt für ihre aktiven Mitarbeiter, die eine fünfjährige Betriebszugehörigkeit bei MEDICLIN erreichen (Stichtag 31.12. des Jahres) und das 28. Lebensjahr vollendet haben, bis zum 65. Lebensjahr einen jährlichen Beitrag in die MediClin-Rent als Rentenversicherung (Grundversorgung) ein. Der Beitrag wird an steigende Lebenshaltungskosten (maximal um 1,5% p. a.) angepasst. Die Grundversorgung umfasst eine monatliche Altersrente oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung. Die Altersrente erhöht sich automatisch um 1 % pro Jahr und ist auf mindestens zehn Jahre garantiert. Zusätzlich bietet MediClin-Rent den berechtigten Mitarbeitern die Möglichkeit einer privaten Altersversorgung aus Teilen ihres Bruttogehalts. MEDICLIN honoriert die Entgeltumwandlung der Beschäftigten durch die Erhöhung des eigenen Versorgungsbeitrags um 20%, mindestens 50 Euro, maximal 100 Euro pro Jahr. Die MEDICLIN leitet ihre Beiträge direkt an die MediClin-Unterstützungskasse e. V. (MUK e. V.) weiter. Die MUK e. V. ist eine soziale Einrichtung der klinikführenden Trägerunternehmen und Verwaltungseinrichtungen der MEDICLIN AG, die von dieser Unterstützungskasse ihre betrieblichen Altersversorgungsmaßnahmen ganz oder teilweise durchführen lassen. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck des Vereins ist der Betrieb dieser Unterstützungskasse. Der Verein hat die Vorschriften der §§ 1 bis 3 KStDV in der jeweils rechtsgültigen Fassung oder die diese ersetzenden oder ergänzenden Vorschriften zu befolgen. Der Verein schließt hierzu gemäß Leistungsplan Rückdeckungsversicherungen auf das Leben des Leistungsanwärters/-empfängers ab und stellt so die Finanzierung der vereinbarten Leistungen sicher. Die dieser Versorgungszusage zugrundeliegende Betriebsvereinbarung wurde zum 31. Dezember 2018 von MEDICLIN gekündigt, um eine neue, moderne Betriebsrentenversorgung zu errichten.

Die Zusage auf eine arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung im Versorgungswerk MediClin-Rent erhalten aber noch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum 31. Dezember 2018 in eine MEDICLIN-Trägergesellschaft eingetreten sind. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich noch in der Wartezeit befinden, werden danach Anwartschaften aus MediClin-Rent erhalten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Eintrittsdatum ab 1. Januar 2019 wird es eine andere Versorgung geben. Hierzu wird zusammen mit dem Konzernbetriebsrat eine neue Vereinbarung getroffen. Alle bestehenden MediClin-Rent-Verträge - sowohl die arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung als auch die durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer selbst finanzierten Verträge - werden uneingeschränkt entsprechend den geltenden Leistungsplänen weitergeführt.

Die MUK e. V. ist als rückgedeckte Unterstützungskasse ausgestaltet, wobei ihr Leistungsversprechen durch einen korrespondierenden Rückdeckungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abgedeckt ist. Die MUK e. V. hat ihre Anpassungsprüfungspflicht gemäß § 16 Betriebsrentengesetz durch die Zusage einer garantierten jährlichen 1 %-Anpassung erfüllt (§ 16 (3) Satz 1 Betriebsrentengesetz). Beim Abschluss des Rückdeckungsvertrags wurde die garantierte Anpassung von 1% p. a. zugunsten einer höheren Ablaufleistung nicht mitversichert, da man darauf vertraute, dass die 1%-Anpassung durch Überschüsse des Versicherers problemlos erwirtschaftet werden kann. Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinssituation auf den Kapitalmärkten hat sich mehr und mehr herausgestellt, dass insbesondere bei Rückdeckungsverträgen, die einen hohen Garantiezins aufweisen, kaum noch eine Zuteilung von Überschüssen erfolgte, so dass der Versicherer eine Anpassung der Versorgungsleistungen in der laut Versorgungszusage garantierten Höhe nicht mehr gewährleisten konnte. Dennoch wurden die Zusagen vertragsgemäß um 1% p. a. angepasst. Die Anpassung wird durch jährliche Einmalzahlungen an den Versicherer nachfinanziert. Insofern handelt es sich hier um eine systematische Deckungslücke, deren zukünftiger Umfang bilanziell nach bestmöglicher Schätzung dargestellt wird. Dies hat zur Folge, dass diese Leistungszusagen fortan als leistungsorientierte Zusagen klassifiziert und bilanziert werden. Die Rückdeckung der Versorgungsleistungen in der MUK wurde inzwischen umgestellt; für neue Versorgungszusagen besteht keine Deckungslücke aus Anpassungsverpflichtungen mehr, da die Anpassungsgarantie von 1% mitversichert wurde. Die Höhe der Deckungslücke wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Dabei wird der Barwert der zukünftigen Deckungslücke auf Basis der erdienten Versorgungsansprüche ermittelt. Zur Berechnung der Deckungslücke wurde von einem Rechnungszins von 0,9 % ausgegangen. Als Gesamtverzinsung des Versicherers wurden 2,35% p. a. angesetzt. Des Weiteren wird bei der Berechnung unterstellt, dass der Anteil der Versorgungsanwärter, die eine laufende Rentenleistung anstatt eines Versorgungskapitals (Einmalzahlung) wählen, weiterhin bei rund 5% liegt.

RHÖN-Klinikum AG (Rückstellung TEUR 1.365, DBO TEUR 1.365)

Für die Zeit nach der Pensionierung werden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt. Dabei erfolgt die betriebliche Altersversorgung sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Beiträge im Rahmen beitragsorientierter Pläne werden sofort erfolgswirksam erfasst. Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein Plan, der Altersvorsorgeleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-Fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurde nicht wie bei den übrigen Pensionsplänen auf ein einheitliches Pensionsalter abgestellt, sondern es wurden die individuellen Vertragsdauern zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken bei Änderungen der Bemessungsgrundlage. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Abhängigkeit vom letzten Gehalt bzw. von den variablen Vergütungsbestandteilen. Soweit diese Bemessungsgrundlage sich anders entwickelt als bei den Rückstellungsberechnungen vorausgesetzt, könnte gegebenenfalls ein Nachfinanzierungsbedarf entstehen. Diese Regelung gilt für die Vorstandsmitglieder, die nach der Übernahme durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ernannt wurden, nicht mehr.

Sonstige (Rückstellung TEUR 3.298 DBO TEUR 3.298)

Im Konzern bestehen weiterhin einige heterogene rückstellungsfinanzierte Einzelzusagen.

Der Wert der Gesamtrückstellung des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Barwert der Pensionsverpflichtungen aus gedeckten Pensionszusagen 564.462 620.987
Barwert der Pensionsverpflichtungen aus rückstellungsfinanzierten Pensionszusagen 102.708 113.705
Summe der Barwerte der Pensionsverpflichtung 667.170 734.692
Zeitwert des Planvermögens -328.354 -330.070
Reklassifizierung nach IFRS 5 -260 0
Nettorückstellungen 338.556 404.622

In den dargestellten Geschäftsjahren sind keine Effekte aus der Änderung von demografischen Annahmen enthalten, da diese im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben sind.

Die Entwicklung ergibt sich dabei wie folgt:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Rückstellung zum 01.01. 404.622 350.359
Zugang RHÖN 0 1.058
Laufender Dienstzeitaufwand 7.751 12.147
Sonstiges (Vorjahr: Unternehmenstransaktion) 0 -67
Netto Zinsaufwand/-ertrag 1.928 3.103
Zahlungen an Pensionsberechtigte -2.000 -3.355
Erfahrungsbedingte Anpassungen -59 -174
Reklassifizierung nach IFRS 5 -260 0
Einzahlungen des Arbeitgebers in das Planvermögen -11.751 -12.307
Versicherungsmathematische Gewinne (Vorjahr Verluste) aus Veränderung der finanziellen Annahmen -61.674 53.858
Rückstellung zum 31.12. 338.556 404.622

Der Barwert der Verpflichtung für Pensionen hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Barwert der Verpflichtung zum 01.01. 734.693 675.775
Zugang RHÖN 0 1.058
Reklassifizierung 49 1
Dienstzeitaufwand 8.515 11.840
Sonstiges (Vorjahr: Unternehmenstransaktion) -814 580
Zinsaufwand 3.242 6.004
Erfahrungsbedingte Anpassungen -3.324 -2.256
Auflösung durch Settlement 0 -174
Versicherungsmathematische Gewinne (Vorjahr Verluste) aus Veränderung der finanziellen Annahmen -57.644 60.190
Zahlungen an Pensionsberechtigte -17.546 -18.325
Barwert der Verpflichtung zum 31.12. 667.171 734.693
Davon rückstellungsfinanzierte Pensionszusagen 102.708 113.705
Barwert der Verpflichtung aus gedeckten Pensionszusagen 564.463 620.988

Der Zeitwert des Planvermögens hat sich in den Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Zeitwert des Planvermögens zum 01.01. 330.069 325.416
Reklassifizierung zu leistungsorientierten Plänen -3 150
Erwartete Rendite des Planvermögens 1.314 2.915
Zahlungen an Pensionsberechtigte -15.546 -14.970
Neubewertung des Planvermögens 769 4.251
Einzahlungen des Arbeitgebers in das Planvermögen 11.751 12.307
Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. 328.354 330.069

Sofern sich bei der Unterstützungskasse eine Überdeckung ergibt, ist diese nicht wirtschaftlich nutzbar, so dass kein Ansatz eines Vermögenswerts erfolgt.

Das Planvermögen besteht vorwiegend aus Rückdeckungsversicherungen, die die Unterstützungskasse zur Deckung der Verpflichtungen aus den Pensionszusagen abgeschlossen hat.

Für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Beitragszahlung an die Hamburger Unterstützungskasse in Höhe von EUR 9,8 Mio. (Vorjahr EUR 10,4 Mio.) geleistet. Für das Geschäftsjahr 2022 wird eine Einzahlung in das Planvermögen in vergleichbarer Höhe wie 2021 erwartet.

Die Sensitivität der Verpflichtung in Bezug auf die Veränderung der relevanten versicherungsmathematischen Annahmen (Werte in Klammern entsprechen dem Vorjahr) stellt sich wie folgt dar:

Relative Änderung der Verpflichtung (Vorjahr)
Rechnungszins -0,50% Anstieg um 8,31%
    (10,39%)
Rechnungszins +0,50% Rückgang um 7,32%
    (9,11%)
Einkommenstrend -0,50% Rückgang um 0,53%
    (0,72%)
Einkommenstrend +0,50% Anstieg um 0,55%
    (0,98%)
Sterblichkeit -0,10% Anstieg um 3,32%
    (4,21%)

Die Effekte der Sensitivität wurden nach der gleichen Methode ermittelt wie die Verpflichtung zum Jahresende. Dabei ist nur die Änderung des dargestellten Faktors betrachtet worden, während andere Faktoren als konstant unterstellt wurden. Diese Annahme kann sich in der tatsächlichen Auswirkung eines Faktors anders darstellen.

Da die Rentenanpassung vertraglich fest zugesagt ist (1% Steigerung), stellt dies keinen Einflussfaktor dar, der im Rahmen der Sensitivitätsanalyse aufgelistet wurde.

Aufgrund der bestehenden Rückdeckungsversicherungen wird das biometrische Risiko größtenteils nicht durch den Konzern, sondern durch den Versicherer getragen, so dass auch hier auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet wurde.

Die geschätzten Auszahlungen aus den Pensionsrückstellungen und aus dem Planvermögen stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr TEUR
2022 17.822
2023 18.688
2024 19.522
2025 20.365
2026 21.308
2027-2031 119.292
Gesamt 216.997

Die geschätzten Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen für das Jahr 2021 belaufen sich auf EUR 11,3 Mio., die geschätzten Leistungsauszahlungen aus den Pensionsrückstellungen auf EUR 3,9 Mio.

Die jährliche Beitragszahlungsverpflichtung ergibt sich aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen mit den Unterstützungskassen.

Die gewichtete durchschnittliche Duration der Pensionsverpflichtungen liegt bei rund 19 Jahren (Vorjahr 19 Jahre).

Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (Hamburg)

Asklepios Kliniken (ohne RHÖN AG und MediClin)

Asklepios hat im Geschäftsjahr insgesamt 7.557 Beschäftigte (Vorjahr 7.801) mit einem Anspruch auf Zusatzversorgung gemeldet.

Seit dem 1. Januar 2002 wird in der BVK Zusatzversorgung, München eine Leistung zugesagt, die sich ergeben würde, wenn jährlich ein Betrag von 4,00% des Brutto-Arbeitslohns des Arbeitnehmers vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber entrichtet. Die Höhe des Beitrags ist vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der jeweiligen Beschäftigten abhängig. Die Satzung sieht für zusätzlichen Finanzbedarf über die tatsächliche Umlage hinaus ein pauschales Sanierungsgeld vor (2.697 Mitarbeiter von Asklepios, Vorjahr 2.466 Mitarbeiter). Die BVK Zusatzversorgung, München, hatte im Geschäftsjahr 2021 5.907 Mitglieder (Vorjahr 5.880) und verwaltete ein Vermögen von EUR 25,5 Mrd. (Vorjahr EUR 24,2 Mrd.). Über die Mitglieder waren 2020 784.435 Pflichtversicherte und 759.784 beitragsfreie Versicherungsverhältnisse gemeldet. An 309.051 Pflichtversicherte werden Betriebsrenten gezahlt. Im Folgejahr erwartet Asklepios für die Mitglieder der BVK Zusatzversorgung, München eine Beitrags/-Dotierungsverpflichtung in Höhe von EUR 5,2 Mio. (Vorjahr EUR 4,9 Mio.).

Im Geschäftsjahr betrug der Umlagesatz der ZVK Darmstadt 6,2% (eingefroren) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, ein pauschales Sanierungsgeld in Höhe von 2,3% zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Abrechnungsverband II, der bereits kapitalgedeckt ist, wird ein Pflichtbeitrag in Höhe von 6,63% erhoben (2.396 Mitarbeiter von Asklepios, Vorjahr 2.372). Die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt betreut über 657 Mitglieder. Über die Mitglieder sind 97.760Pflichtversicherte und 99.320 beitragsfreie Versicherte sowie rund 5.670 freiwillig Versicherte gemeldet. An 52.160 ehemalige Beschäftigte, wie auch deren Hinterbliebene werden Betriebsrenten gezahlt. Für die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt erwartet Asklepios eine Dotierungsverpflichtung in Höhe von EUR 7,5 Mio. (Vorjahr EUR 6,6 Mio.).

Es bestehen unterschiedliche weitere Zusatzversorgungsansprüche für 2.646 Mitarbeiter von Asklepios (Vorjahr 2.656) bei diversen Versorgungseinrichtungen, die mit den obig aufgeführten vergleichbar sind. Für die Mitglieder erwartet Asklepios eine Dotierungspflicht von EUR 4,6 Mio. (Vorjahr EUR 7,2 Mio.).

Der Finanzbedarf für die Kassenleistungen aus der Pflichtversicherung wird für den Deckungsabschnitt und ein weiteres Jahr festgestellt. Zur Deckung dieses Finanzbedarfs sind die Umlagen sowie Sanierungsgelder für den Deckungsabschnitt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen so festzusetzen, dass die für den Deckungsabschnitt zu entrichtenden Umlagen zusammen mit den sonstigen zu erwartenden Einnahmen aus der Pflichtversicherung und dem zu Beginn des Deckungsabschnitts insoweit vorhandenen Teilvermögen voraussichtlich ausreichen, um die Ausgaben für den Deckungsabschnitt und ein weiteres Jahr zu bestreiten. Der Deckungsabschnitt soll so bemessen werden, dass die voraussichtlichen Verpflichtungen der Kasse aus den Anwartschaften und Leistungen aus der Pflichtversicherung dauerhaft erfüllt werden können; er darf jedoch zehn Jahre nicht unterschreiten. Nach spätestens fünf Jahren ist der Bedarf an Umlage und Sanierungsgeld für einen neuen Deckungsabschnitt festzusetzen (gleitender Deckungsabschnitt).

Sofern ein Mitglied aus dem Abrechnungsverband der BVK Zusatzversorgung, München bzw. der ZVK Darmstadt bzw. den sonstigen Zusatzversicherern ausscheidet, ist an die Kasse ein Ausgleichsbetrag in Höhe des Barwerts der im Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft auf ihr lastenden Verpflichtungen aus der Pflichtversicherung zu zahlen. Für die Ermittlung des Barwerts sind zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft Leistungsansprüche von Betriebsrentenberechtigten sowie Versorgungspunkte aus Anwartschaften zu berücksichtigen. Hierbei werden individuell finanzierte Zusatzbeiträge nicht berücksichtigt.

Beitragsorientierte Pläne sowie gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (MEDICLIN)

Im Geschäftsjahr wurden EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) Beiträge aufgrund bestehender tarifvertraglicher Regelungen an mehrere öffentliche Zusatzversorgungs- bzw. Unterstützungskassen geleistet. Da in solchen Versorgungs- und Unterstützungskassen Beschäftigte einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen versichert sind, handelt es sich um sogenannte gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber. Diese Versorgungspläne sind grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungspläne nach IAS 19.30 einzustufen, da die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen haben, und zwar unabhängig von den tatsächlich geleisteten Beiträgen. Das dem Unternehmen zuzurechnende Kassenvermögen zur Bewertung und Berechnung einer möglichen Deckungslücke ist von den betroffenen Einrichtungen nicht zu erhalten. Aufgrund des Fehlens dieser erforderlichen Informationen über die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, ist eine Rückstellungsbildung nach IAS 19 daher nicht zulässig. Die Verpflichtung ist gemäß IAS 19.34a als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren.

Bei den Kassen handelt es sich um die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK), die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK Hannover) und die Unterstützungskasse für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (UMVK). Die UMVK gewährt mit Erreichen der Altersgrenze eine Versorgung in Form eines einmalig zu zahlenden Alterskapitals oder einer wertgleichen monatlichen lebenslänglich zahlbaren Altersrente. Darüber hinaus, wird während der aktiven Dienstzeit des Begünstigten ein einmalig zu zahlendes Hinterbliebenenkapital im Falle des Todes und eine monatliche Rente im Falle der Dienstunfähigkeit zugesagt. Die Leistungsempfänger erhalten die Versorgungsleistung von der UMVK. Sollte dem Begünstigten in diesem Falle trotz der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Leistung ein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung zustehen, so richtet sich der Anspruch nicht gegen die UMVK, sondern nur gegen das Mitgliedsunternehmen.

Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt in vollem Umfang durch Rückdeckungsversicherungen die von der UMVK zugunsten eines jeden Versorgungsberechtigten bei einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge zur Rückdeckung werden von dem Mitgliedsunternehmen aufgebracht und der UMVK zugewendet. Die Höhe der Versorgung wird durch den Versorgungsbeitrag bestimmt, welcher 1,0 bzw. 1,5% des anrechenbaren Einkommens beträgt. Die Dienstunfähigkeitsrente beträgt 0,25% des Alterskapitals. In der UMVK war im Geschäftsjahr 2021 eine Klinik Mitglied. Insgesamt wurden in diesem und im letzten Geschäftsjahr jeweils EUR 0,1 Mio. aufgewendet. In 2022 werden Beitragszahlungen in etwa gleicher Höhe anfallen.

Die RZVK ist eine Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen mit Sitz in Köln. Das Vermögen der Kasse wird als Sondervermögen geführt. Die Kasse hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Pflichtversicherung) zu gewähren. Für die Pflichtversicherten werden die Abrechnungsverbände I und II (AV I, AV II) geführt. MEDICLIN gehört dem AV I an, welcher im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung) geführt wird. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Aus den Sanierungsbeiträgen wird innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 3,5%. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2021 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75% der umlagepflichtigen Gehälter. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2022 unverändert. Insgesamt wurden in diesem und im letzten Geschäftsjahr jeweils EUR 0,7 Mio. aufgewendet. In 2022 werden Beitragszahlungen in etwa gleicher Höhe erwartet.

Die ZVK Hannover ist eine rechtlich unselbständige Versorgungseinrichtung der Landeshauptstadt Hannover und hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder im Wege einer privatrechtlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten. Auch hier werden für die Pflichtversicherten 2 Abrechnungsverbände (AV I; AV II) geführt, wobei MEDICLIN dem AV I zuzurechnen ist. Bei der ZVK Hannover erfolgt die Finanzierung der Pflichtversicherung ausschließlich über Umlagen und Sanierungsgelder. Der Umlagesatz beträgt 5,07%. Zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 01.01.2002 begründet worden sind, erhebt die ZVK Hannover ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,00% zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die Umlagen hinausgeht. Für die Arbeitgeber der Versicherten ergeben sich somit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8,07% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Eine Arbeitnehmerbeteiligung oder ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung werden in der Pflichtversicherung nicht erhoben. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2022 unverändert. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) aufgewendet. In 2022 werden voraussichtlich Beitragszahlungen in gleicher Höhe anfallen.

Am 1. Oktober 2020 wurde eine neue Konzernbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, welche zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Danach sind Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2019 in ein Unternehmen der MEDICLIN eingetreten sind, und Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 2019 in eines der Unternehmen der MEDICLIN eingetreten sind und bisher keine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage erhalten haben, versorgungsberechtigt. Diese neue betriebliche Altersversorgung ist nicht mehr rein arbeitgeberfinanziert, sondern die Versorgungsberechtigten beteiligen sich an der Finanzierung ihrer Altersvorsorge.

Die MEDICLIN AG hat dafür mit dem "KlinikRente Versorgungswerk" einen Gruppenvertrag über die neue betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Diese betriebliche Altersversorgung erfolgt als beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer Direktversicherung über Bruttoentgeltumwandlung und wird mischfinanziert sein. Hierfür gewährt MEDICLIN jedem versorgungsberechtigten Mitarbeiter einen Zuschuss zur Altersversorgung unter der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter selbst einen Beitrag dazu leisten. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt 40,00 Euro monatlich und ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Der Mitarbeiter schließt eine Entgeltumwandlungsvereinbarung im Rahmen des Gruppenvertrages mit der KlinikRente über mindestens 1,00% der Summe seiner monatlichen festen Entgeltbestandteile (Eigenbeitrag) ab.

Der volle AG-Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro ist weiterhin davon abhängig, dass der Mitarbeiter auf einen ggf. bestehenden Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers zu vermögenswirksamen Leistungen verzichtet.

Andernfalls werden geleistete vermögenswirksame AG-Leistungen auf den Anspruch auf AG-Zuschuss zur bAV angerechnet.

Der Mitarbeiter verfügt mindestens über eine Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten und das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters ist ungekündigt. Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist unschädlich.

Der AG-Zuschuss zur bAV erfolgt nur für Verträge im Gruppenvertrag KlinikRente und setzt einen schriftlichen Antrag des Mitarbeiters voraus.

Zusätzlich zu dem Zuschuss von 40 Euro pro Monat leistet die MEDICLIN 15,0% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung weiter, soweit MEDICLIN durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Scheidet ein Mitarbeiter vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis aus, behält er eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, auch wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht sind. Der Arbeitgeberzuschuss wird jährlich zum 1. Juli um jeweils 1,00% erhöht. Die erste Erhöhung erfolgt zum 1. Juli 2021. Ebenfalls zum 1. Juli jeden Jahres erfolgt eine Überprüfung der 1,00%-Klausel des Eigenbeitrags, als Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss. Ergibt die Überprüfung, dass der Eigenbetrag mindestens um 5,00 Euro erhöht werden muss, um die 1,00%-Klausel zu erfüllen, erfolgt verpflichtend eine Anhebung des Entgeltumwandlungsbetrages.

Die Zahlung einer Altersrente beginnt an dem auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgenden Monatsersten. Der Abruf vorgezogener Leistungen zur Altersversorgung ist ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Ein Aufschub der Zahlung ist bis zum vollendeten 72. Lebensjahr möglich. Als Todesfallleistung ab Rentenbeginn wird eine Rente aus einem Kapital in Höhe der 20-fachen jährlich ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich bereits gezahlter ab Rentenbeginn garantierter Renten, vereinbart. Der Arbeitgeberzuschuss für dieses Altersabsicherungssystem belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 173 Tsd. Euro. Insgesamt wurden seit In Kraft treten dieses neuen Altersversorgungssystems 446 KlinikRente-Verträge abgeschlossen.

Beitragsorientierte Pläne sowie gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (RHÖN)

Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Diensts (Bayerische Versorgungskammer-Zusatzversorgung, BVK). Die Zusatzversorgungskassen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Durch diese Finanzierungsstruktur besteht das Risiko steigender Beiträge durch die Erhebung von Sanierungsbeiträgen, die einseitig oder überproportional den Arbeitgebern auferlegt werden können. Bei den vorliegenden Plänen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Die VBL-/BVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.38), für eine sachgerechte Abbildung des Konzernanteils der zukünftigen Zahlungsverpflichtung fehlen allerdings aufgrund der vorliegenden Umlagefinanzierung die notwendigen Informationen. Aufgrund dieser Finanzierung nach dem Umlageverfahren, bei dem der Umlagesatz für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf Basis des gesamten Versicherungsbestands und nicht auf Basis des einzelnen Versichertenrisikos ermittelt wird, ist der Versorgungsplan gemäß IAS 19.34 als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren.

Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.37 bestehen nicht, sodass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in der Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor.

Die laufenden Beitragszahlungen an die VBL/BVK werden als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre bzw. als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. Neben der Umlage erhebt die VBL Sanierungsgelder von beteiligten Arbeitgebern mit Pflichtversicherten im Abrechnungsverband West. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 0,15% (Vorjahr 0,17%) der versicherten Entgelte. Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre 2016 bis 2022. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit 1. Januar 2002 beträgt der Umlagesatz 7,86% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 6,45% und die Beschäftigten einen Anteil von 1,41% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Seit 1. Juli 2017 kommt ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von 0,4% zur Anwendung. Der Beitragssatz in der BVK beträgt je nach Beitrittsjahr des Mitarbeiters zwischen 4,8% und 7,75%.

Aufgrund nicht ausreichender Informationen kann keine Aussage zu der Höhe der Beteiligung an den Versorgungswerken anhand der Beitragszahlung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG im Vergleich zu den Gesamtbeitragszahlungen an die VBL und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Diensts (BVK) getroffen werden. Im Falle der Beendigung einer VBL-Beteiligung sind die daraus entstehenden rechtlichen Folgen in § 23 der VBL-Satzung festgelegt. Mit der Beendigung einer VBL-Beteiligung enden auch die Pflichtversicherungen. Da die VBL auch weiterhin die bis zum Ende der Beteiligung entstandenen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften ausgleicht, muss zum Ausgleich dafür der ausscheidende Beteiligte einen Gegenwert zahlen, ausgenommen sind die Teile, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wurden. Dieser Gegenwert umfasst sowohl die Ausfinanzierung bestehender Anwartschaften und die Deckung der Verwaltungskosten als auch zukünftige Leistungsansprüche. Eine ähnliche Regelung sieht auch die Zusatzversorgungskasse vor. Da bei einem Ausscheiden aus der Umlagefinanzierung auch die Risiken der anderen Systembeteiligten anteilig mit ausgeglichen werden müssen, ist eine nachvollziehbare versicherungsmathematische Berechnung nur durch die Versorgungskasse selbst möglich. Die Mitgliedschaft bei der VBL/BVK besteht aufgrund der Übernahme von Kliniken aus der öffentlichen Hand. Die Kliniken in Gießen und Marburg sind Mitglied in der VBL, die RHÖN Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist Mitglied der BVK.

22) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

TEUR 01.01.2021 Verbrauch / Umgliederung Auflösung Zugang Konsolidierungskreis
Vertragsverpflichtungen 163.370 -3.993 0 0
Rückstellungen für Rückzahlungsrisiken 88.188 -8.432 -535 0
Schadensersatzleistungen/Schadensausgleich 180.940 -4.409 -652 0
Krankenkassen 122.234 -46.328 -13.611 0
Prozessrisiken 13.453 -2.137 -3.313 0
Übrige Rückstellungen 39.256 -13.804 -4.034 100
Gesamt 607.445 -79.103 -22.145 100
TEUR Zuführung 31.12.2021
Vertragsverpflichtungen 885 160.262
Rückstellungen für Rückzahlungsrisiken 60.335 139.556
Schadensersatzleistungen/Schadensausgleich 20.456 196.335
Krankenkassen 98.459 160.754
Prozessrisiken 3.452 11.455
Übrige Rückstellungen 14.638 36.156
Gesamt 198.225 704.518

Die Rückstellungen gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt auf:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Bis zu einem Jahr 389.625 301.357
Mehr als ein Jahr 314.892 306.088
Sonstige Rückstellungen, gesamt 704.518 607.445

Bei den Vertragsverpflichtungen handelt es sich um bilanzierte Rückstellungen, deren voraussichtliche Inanspruchnahme aus nicht marktüblichen Mietverpflichtungen sowie dem Abbau von Instandhaltungsstau bis zum Jahr 2026 erfolgt sein wird. Im Jahr 2022 werden voraussichtlich EUR 9,0 Mio. in Anspruch genommen und in den Jahren 2022 bis 2026 ca. EUR 36,0 Mio. Ferner sind insbesondere Rückstellungen aus unvorteilhaften Verträgen (EUR 89,9 Mio.) für eine Kooperation enthalten, dessen Verbrauch innerhalb der kommenden zehn Jahre zu erwarten ist (Inanspruchnahme 2022: EUR 9,0 Mio.).

Die Rückstellungen aus Rückzahlungsrisiken umfassen mögliche Ansprüche für Rückzahlungen von Fördermitteln und vergleichbaren Ansprüchen.

Die Rückstellung für Schadensersatzleistungen/ Schadenausgleich wurde für Arzthaftpflichtschäden auf Grundlage aktuarischer Methoden durch einen externen Gutachter ermittelt. In die Rückstellung wurden neben den Einzelschäden auch IBNR-Fälle (vermutlich aufgetretene, aber noch nicht gemeldete Fälle) sowie Schadenregulierungskosten einbezogen. Für die Diskontierung der erwarteten Zahlungen wurde ein laufzeitkongruenter Marktzinssatz verwendet. Von diesen Rückstellungen werden im Jahr 2022 voraussichtlich EUR 22,1 Mio. und in den Jahren 2022 bis 2025 rund EUR 65,2 Mio. in Anspruch genommen.

Bei den Rückstellungen für Krankenkassen handelt es sich um Budgetrisiken (Erlösausgleiche) sowie um Rückstellungen für Risiken ausstehender Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (Veritätsrisiko).

Prozessrisiken resultieren aus Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern, Lieferanten und Kostenträgern. In dieser Position sind die sich aus dem Urteil ergebenden Verpflichtungen sowie die auf Asklepios zukommenden Prozesskosten zu erfassen.

Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen.

Die Inanspruchnahme (Verbrauch) der Rückstellungen erfolgt stetig wie in Vorjahren und entsprechend den Vorgaben des IAS 37.

23) Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die laufenden Ertragssteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 26.201 (Vorjahr TEUR 25.911) entfallen auf noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das abgelaufene Geschäftsjahr und Vorjahre.

24) Aktive und passive latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern verteilen sich wie folgt:

TEUR Aktive latente Steuern 31.12.2021 31.12.2020
Pensionsrückstellung 57.010 67.923
Vertragsverpflichtungen 21.513 22.597
Steuerliche Verlustvorträge 7.452 7.010
Rückstellung für Rückzahlungsrisiken 6.333 6.333
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 53.429 60.231
Übrige 33.670 40.732
Aktive latente Steuern gesamt 179.407 204.826
Saldierung 51.426 59.145
Stand aktive latente Steuern laut Bilanz 127.981 145.681
Passive latente Steuern    
Wertabweichungen immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 49.435 45.640
Nutzungsrechte IFRS 16 51.783 59.145
Übrige 4.439 14.460
Passive latente Steuern gesamt 105.657 119.245
Saldierung 51.426 59.145
Stand passive latente Steuern laut Bilanz 54.231 60.100

Aktive latente Steuern werden auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, sofern deren Realisierung in der näheren Zukunft hinreichend gesichert erscheint bzw. passive latente Steuern in entsprechender Höhe bestehen.

Von den aktiven latenten Steuern entfällt ein Betrag von EUR 9,3 Mio. und von den passiven latenten Steuern ein Betrag von EUR 0,6 Mio. auf Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und Steuerbilanz, die sich innerhalb eines Jahres umkehren.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt über das sonstige Ergebnis erfasst werden, werden im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Höhe von EUR 6,8 Mio. (Vorjahr passive latente Steuern in Höhe von EUR 8,5 Mio.) betraf es über das sonstige Ergebnis erfasste aktive latente Steuern auf Grund von temporären Differenzen bei den Rückstellungen für Pensionen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden auf steuerliche Verlustvorträge für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von EUR 101,5 Mio. (Vorjahr EUR 99,8 Mio.) und für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von EUR 39,3 Mio. (Vorjahr EUR 34,5 Mio.) keine aktiven latenten Steuern bilanziert, da für diese Beträge die Generierung ausreichenden steuerlichen Einkommens in der näheren Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Für steuerliche Verlustvorträge für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von EUR 21,7 Mio. wurden EUR 3,4 Mio. aktive latente Steuern angesetzt (Vorjahr EUR 21,6 Mio. genutzte Verlustvorträge mit EUR 3,4 Mio. aktiven latenten Steuern), da hier gemäß steuerlicher Planungsrechnung die Generierung ausreichenden steuerlichen Einkommens in der näheren Zukunft wahrscheinlich ist.

25) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien (alles Stufe 3)

Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2021 fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
TEUR
AKTIVA   2.067.982 2.067.917 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 647.204 647.204 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 739.241 739.241 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 681.537 681.472 0
PASSIVA   2.551.298 2.551.298 4.112
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 115.703 115.703 0
Finanzschulden FLAC 2.178.981 2.178.981 1.422
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 256.614 256.614 2.690
Davon: aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:        
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 2.067.982 2.067.917 0
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAC 2.551.298 2.551.298 4.112
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert 31.12.2021
TEUR
AKTIVA 65 2.067.982
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 647.204
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 739.241
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 65 681.537
PASSIVA 0 375.007
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 115.703
Finanzschulden 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 259.304
Davon: aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:    
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 65 2.067.982
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 375.007
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
TEUR Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2020 fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
AKTIVA   1.728.731 1.728.731 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FAAC 548.491 548.491 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 671.964 671.964 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 508.276 508.276 0
PASSIVA   2.533.765 2.533.765 8.373
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 97.465 97.465 0
Finanzschulden FLAC 2.181.475 2.181.475 2.363
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 254.825 254.825 6.010
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 0 0 0
Davon: aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 (IAS 39):        
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten FAAC 1.728.731 1.728.731 0
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAC 2.278.940 2.278.940 8.373
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
TEUR Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert 31.12.2020
AKTIVA 0 1.728.731
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 548.491
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 671.964
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 508.276
PASSIVA 0 2.542.138
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 97.465
Finanzschulden 0 2.183.838
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 260.835
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Davon: aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 (IAS 39):    
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 1.728.731
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 2.542.138

Der beizulegende Zeitwert der Darlehen wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von sonstigen finanziellen Vermögenswerten wurde unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen berechnet.

VIII. Sonstige Angaben

1) Mitarbeiter (Vollkräfte) im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 49.967 (Vorjahr 50.371).

Mitarbeiter (Vollkräfte) nach Gruppen 2021 2020
Pflegedienst 18.784 19.533
Medizinisch-technischer Dienst 6.655 7.498
Ärztlicher Dienst 7.141 6.381
Funktionsdienst 4.318 4.988
Verwaltungsdienst 3.642 3.890
Wirtschaft- und Versorgungsdienst 3.813 4.368
Klinisches Hauspersonal 1.603 1.731
Technischer Dienst 879 911
Sonstige 3.132 1.071
Gesamt 49.967 50.371

2) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2021 2020
Miet-, Pacht- und Leasingverträge 62.851 53.480
Bestellobligo 42.241 28.790
Avale 18.766 21.084
Versorgungsverträge 21.992 21.112
Wartungsverträge 61.854 20.519
Versicherungsverträge 1.036 1.304
Investitionsverpflichtungen 0 579
Sonstige 58.092 32.149
Gesamt 266.832 179.017

Das Bestellobligo umfasst Bestellungen in Investitionen, die bis zum Stichtag noch nicht geliefert wurden. Von den Bestellobligos entfallen EUR 3,2 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte und EUR 39,0 Mio. auf Sachanlagen.

Sämtliche Haftungsverpflichtungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen sind zum Nominalwert bewertet und werden wie folgt fällig:

TEUR
Bis 1 Jahr 152.979
Zwischen 1 und 5 Jahren 50.794
Mehr als 5 Jahre 63.059
Gesamt 266.832

3) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Der Konzern vermietet Wohnflächen an Mitarbeiter, Büro- und Gewerbeflächen an Dritte (z. B. Cafeteria) sowie Praxisräume an mit dem Krankenhaus kooperierende Ärzte und Laborgemeinschaften im Rahmen von kündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen. Die betragsmäßig wesentlichen Operating-Leasing-Verträge resultieren aus der Vermietung von Immobilien an Dritte.

Bei dem absolut größten Posten handelt es sich um die Vermietung einer Immobilie an einen Pflegeheimbetreiber. Aufgrund der Bestimmungen des IFRS 13.97 wird der beizulegende Zeitwert für die nach IAS 40 bilanzierten Vermögenswerte ermittelt. Der hierbei bestimmte beizulegende Zeitwert ist nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar und auch nicht von einer Marktpreisnotierung ableitbar und somit der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert bestimmt sich unter Verwendung einer Ertragswertberechnung. Als Inputfaktoren werden hierbei die entsprechenden Komponenten des Ertragswertverfahrens wie Rohertrag, Bodenwertverzinsung und Bodenrichtwert verwendet. Auf Basis von Ertragswertermittlungen werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Zeitwert dieser Immobilien und ihren nachfolgend dargestellten Buchwerten gesehen. Aus diesem Grund wurde kein externes Zeitwertgutachten eingeholt.

Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 33⅓ Jahren. Da der Mietvertrag vom Seniorenpflegeheimbetreiber im laufenden Geschäftsjahr gekündigt wurde, wurde die Nutzungsdauer an die Kündigungsfrist angepasst. Im Geschäftsjahr 2021 wurden hierfür Mieteinnahmen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.) erzielt. Die Betriebsaufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich auf Grund der höheren Abschreibung im Geschäftsjahr auf EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 0,2 Mio.). Diese entfallen vollständig auf Objekte, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden.

4) Bezüge des Managements

Bei den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen handelt es sich um die Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH - alleinige Komplementärin der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA - sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.

Die Vergütung für die Geschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA betrug im Geschäftsjahr EUR 4,2 Mio. (Vorjahr EUR 4,2 Mio. - hierbei fixe Vergütung EUR 2,5 Mio., variable Vergütung EUR 1,7 Mio.). Die Vergütung des Managements teilt sich in eine fixe Vergütung von EUR 2,5 Mio. und eine variable Vergütung von EUR 1,7 Mio. Die variable Vergütung bemisst sich vorwiegend auf Basis des EBITDA sowie des EAT des Konzernabschlusses. Es handelt sich ausschließlich um short-term employee benefits.

Die Aufsichtsratsvergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA betrugen im Geschäftsjahr 2021 EUR 1,0 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.), davon entfielen TEUR 112 (Vorjahr TEUR 112) auf Sitzungsgelder.

5) Honorare des Konzernabschlussprüfers (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt folgende Honorare für den Abschlussprüfer des Konzerns als Aufwand (Angaben inklusive Umsatzsteuer) erfasst:

Honorar
TEUR
2021 2020
Abschlussprüfungen 2.493 3.123
Andere Bestätigungsleistungen 1.000 365
Steuerberatungsleistungen 128 54
Sonstige Leistungen 34 457
Gesamt 3.655 3.999

Die anderen Bestätigungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf Review-Tätigkeiten und Bescheinigungen.

6) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24.9 gelten für die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA die Personen und Unternehmen, die den Konzern beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden insbesondere das Mutterunternehmen, die Schwestergesellschaften, die Tochterunternehmen und die Beteiligungen als nahestehende Unternehmen definiert.

Nahestehende Personen und Unternehmen
TEUR
2021 2020
Forderungen 3.307 9.457
davon aus Beratungsleistungen 3.007 9.457
Verbindlichkeiten 10.134 7.085
davon aus Beratungsleistungen und Kostenweiterbelastungen 10.098 7.028
davon aus Hotelleistungen 12 22
davon für Aufsichtsräte 24 24
davon aus Mietverträgen 0 10
Erträge 183 497
davon aus Beratungsleistungen 0 293
davon aus Serviceleistungen 183 205
Aufwendungen 10.493 3.684
davon aus Wertberichtigungen 6.867 0
davon aus Beratungsleistungen und Kostenweiterbelastungen 805 1.165
davon aus Hotelleistungen 159 81
davon für Aufsichtsräte 964 765
davon aus Mietverträgen 1.697 1.673

Die Transaktionen zwischen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften sowie zwischen den konsolidierten Tochtergesellschaften wurden in der konsolidierten Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert.

Herr Dr. Bernard gr. Broermann, Königstein-Falkenstein, ist alleiniger Gesellschafter der Broermann Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung - welche ihrerseits Mutterunternehmen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ist.

Die obig aufgeführten Salden beziehen sich mit Ausnahme von Beziehungen zum Aufsichtsrat und den Beratungsleistungen der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich auf Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen im Besitz von Herr Dr. Bernard gr. Broermann, Königstein-Falkenstein, und betreffen Miet- und Pachtverträge, Erstattung von Verwaltungskosten, Beratungskosten sowie durchlaufende Posten zu marktüblichen Konditionen.

Mit nahestehenden Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt (Unternehmensbeteiligungen zwischen 20,0% und 50,0%), bestehen keine wesentlichen Transaktionen im Geschäftsjahr. Auch darüber hinaus bestehen keine weiteren Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und bzw. oder Personen.

Mitglieder des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA bzw. ihnen nahestehende Unternehmen und Einrichtungen haben im Geschäftsjahr Beratungsleistungen in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,8 Mio.) zu marktüblichen Konditionen erbracht. Die Leistungen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Vergütungen, die an die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat für ihre Arbeitsleistungen außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit entrichtet werden, betrugen im Geschäftsjahr EUR 0,9 Mio. (Vorjahr EUR 0,8 Mio.), davon Sitzungsgelder TEUR 24 (Vorjahr TEUR 26).

7) Rechtsstreitigkeiten

Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gelegentlich in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Der Gesellschaft sind keine Vorgänge bekannt, die eine erhebliche, nachteilige Auswirkung auf die Ertrags-, Liquiditäts- oder Finanzlage haben könnten.

8) Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG der in den Konzernabschluss einbezogenen börsennotierten RHÖN-Klinikum AG und MediClin AG wurden und werden immer in der aktuellen Fassung auf den Internetseiten der Gesellschaften dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB enthalten, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaften jeweils verfügbar ist.

9) Nachtragsbericht

Aufgrund der angespannten Situation im Ukrainekonflikt können wirtschaftliche Risiken zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ausgeschlossen werden. Die korrespondierenden Auswirkungen könnten neben einer erheblichen Einflussaufnahme auf die Weltwirtschaft insbesondere Lieferketten (u.a. im Energiebereich) stören sowie den Zugriff auf qualifizierte medizinische Arbeitskräfte deutlich einschränken. Ergebnisbelastend für Asklepios können im Vorjahresvergleich deutlich höhere Materialkosten, insbesondere die Energiekosten sein, eine weitergehende Quantifizierung der entsprechenden Risiken ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

10) Organe der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

Ivo Schramm Vorsitzender des Aufsichtsrats, Jurist, Döbeln
Uwe Ostendorff Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Gewerkschaftssekretär, Berlin
Barbara Brosius Unternehmensberaterin, Kronberg
Dr. Julia Dannath-Schuh Unternehmensberaterin, Hamburg
Dr. Miklas Drüeke Arzt für Anästhesie, Bad Tölz
Dr. Hans-Otto Koderisch Facharzt für Innere Medizin, Heidelberg
Prof. Dr. Karsten Krakow Chefarzt, Frankfurt am Main
Rainer Laufs Unternehmensberater, Kronberg
Prof. Dr. Dr. Karl-Heinrich Link Chefarzt a.D., Wiesbaden
Monika Paga Fachschwester für Anästhesie, Schwedt
Heiko Piekorz (bis 31. Dezember 2021) Krankenpfleger, Waldow
Katharina Ries-Heidtke (bis 31. Januar 2021) Angestellte, Hamburg
Thomas Haul (ab 31. Januar 2021) Anästhesiefachpfleger, Hamburg
Dirk Reischauer Rechtsanwalt, Wiesbaden
Jochen Repp Rechtsanwalt, Oberursel
Dr. Anke Savcenko Oberärztin Anästhesie / Intensivmedizin, Schwedt
Michael Schreder Personalleiter, Fernwald
Martin Simon Schwärzel Fachkrankenpfleger, Griesheim
Hilke Stein Gewerkschaftssekretärin, Hamburg
André Stüve Architekt, Damme
Stephan zu Höne Geschäftsführer, Dipl.-Geologe, Kassel

Vorstand

Asklepios Kliniken Management GmbH  
Königstein im Taunus  
Kai Hankeln staatlich geprüfter Betriebswirt
Bad Bramstedt Vorstandsvorsitzender
Hafid Rifi Diplom-Volkswirt
Friedberg stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Marco Walker Diplom-Volkswirt
Hamburg  
Prof. Dr. Christoph U. Herborn Facharzt für Radiologie
Hamburg  
Joachim Gemmel Diplom-Kaufmann
Hamburg  
Sämtliche Mitglieder des Vorstands vertreten die Asklepios Kliniken Management GmbH  

 

Hamburg, den 18. März 2021

Für die Asklepios Kliniken Management GmbH

Kai Hankeln

Hafid Rifi

Prof. Dr. Christoph U. Herborn

Joachim Gemmel

Marco Walker

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 24. März 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Burkhart, Wirtschaftsprüfer

Michael Ey, Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurde am 26.04.2022 gebilligt.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben eingehend wahrgenommen. Durch die regelmäßigen schriftlichen und mündlichen Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin Asklepios Kliniken Management GmbH bzw. deren Geschäftsführung (nachfolgend "Konzerngeschäftsführung") konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Geschäftsverlauf, der Lage und der beabsichtigten Geschäftspolitik der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA befassen. Über alle für die Gesellschaft wesentlichen Vorgänge ist er jeweils zeitnah und umfassend informiert worden. Der Aufsichtsrat hat die Konzerngeschäftsführung damit kontinuierlich begleitet und überwacht.

Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt vier Sitzungen des Aufsichtsrats sowie vier Sitzungen des Präsidialausschusses sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt, in denen die Konzerngeschäftsführung dem Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf sowie alle Vorgänge von wesentlicher Bedeutung berichtet hat. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, namentlich die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung an seine Zustimmung gebundenen Geschäfte, hat der Aufsichtsrat sorgfältig geprüft und - soweit erforderlich - seine Zustimmung erteilt. Einige Angelegenheiten, wie etwa Vertragsangelegenheiten mit Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 114 AktG, wurden im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats behandelt, welcher die jeweils anstehenden Entscheidungen getroffen oder ggfs. Empfehlungen an den Aufsichtsrat ausgesprochen hat. Der Aufsichtsrat ließ sich zudem über die Entwicklung des operativen Geschäfts, Personalkennzahlen, Leistungskapazitäten, die Einführung von S4/HANA, (auch mögliche) gesetzgeberische Initiativen im Gesundheitswesen sowie die Wirtschaftsplanung 2022 ff. informieren und hat diese mit der Konzerngeschäftsführung erörtert. Insbesondere standen die Auswirkungen der Corona-Krise im Fokus der Berichterstattung und Diskussion. Dazu gehörten unter anderem die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Auswirkungen von staatlicher Unterstützung und Freihaltepauschalen, Mehrerlös- und Mindererlösausgleiche, der Status der Impfungen bei Mitarbeitern, das Krisenmanagement, (Intensiv-) Kapazitäten sowie Umgang mit Infektion und Quarantäne bei Mitarbeitern. Die Konzernrefinanzierung sowie die Effekte der Konsolidierung des Rhön-Klinikums waren wiederholt Gegenstand der Erörterungen in den Aufsichtsratssitzungen. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über die Personalgewinnung, -ausbildung und -stärkung in der Pflege sowie die Marketing-Aktivitäten von Asklepios informiert.

Bezüglich des Frauenanteils unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat die aktuelle Situation und Zielerreichung diskutiert. Das selbst gesteckte Ziel von 25% bis zum 31. Dezember 2020 wurde mit 6 von 20 Mitgliedern übererfüllt. Der Aufsichtsrat hat die Zielerreichung und aktuelle Situation diskutiert und als neues Ziel beschlossen, dass er anstreben werde, bis zum 31. Dezember 2025 einen Frauenanteil von mindestens 25% zu erreichen, d.h. den Status quo zu halten bzw. erneut zu erreichen.

Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie der Konzernlagebericht und der Lagebericht sind von den Abschlussprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und uneingeschränkt bestätigt worden. Die Prüfungsberichte lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden im Prüfungsausschuss am 20. April 2022 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2022 ausführlich behandelt.

Der Aufsichtsrat hat den von der Konzerngeschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zur Kenntnis genommen. Die Abschlussprüfer haben den Aufsichtsratsmitgliedern über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Abschlussprüfungen zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen gegen den Konzernabschluss, den Jahresabschluss sowie die Lageberichte zu erheben.

Der Hauptversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA festzustellen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag der Konzerngeschäftsführung an.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Auftragsgemäß haben wir den Bericht des gesetzlichen Vertreters nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht jeweils rechtzeitig erhalten und geprüft. An den relevanten Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie seine wesentlichen Prüfungsergebnisse. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht und dem Prüfungsbericht zu und hat keine Einwendungen gegen die folgende Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben:

"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Geschäftsbeziehungen zu den verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2021 nach § 312 AktG, nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden in den Geschäftsjahren nicht getroffen oder unterlassen."

Mit Wirkung zum 31. Januar 2021 schied Frau Ries-Heidtke aus dem Unternehmen und infolgedessen aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Thomas Haul wurde als Nachfolger gerichtlich bestellt. Die Amtszeit aller acht Arbeitnehmervertreter endete turnusgemäß mit der Hauptversammlung am 28. April 2021. Aufgrund gerichtlicher Bestellung wurden zum gleichen Zeitpunkt Herr Dr. Miklas Drüeke, Herr Thomas Haul, Herr Dr. Hans-Otto Koderisch, Herr Uwe Ostendorff, Frau Monika Paga, Herr Heiko Piekorz, Frau Dr. Anke Savcenko, Herr Michael Schreder, Herr Martin Schwärzel und Frau Hilke Stein als Arbeitnehmervertreter und Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 ist Herr Heiko Piekorz aus dem Unternehmen und aus dem Aufsichtsrat wieder ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich der Konzerngeschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Asklepios Konzerns ganz herzlich für ihre erfolgreiche Arbeit und ihren großen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2021, insbesondere angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

 

Hamburg, den 26. April 2022

Ivo Schramm, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

52 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.