Asklepios Rehaklinik Bad Oldesloe GmbH
Selbe AdresseVorsorge- und Rehabilitationskliniken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Silvio Walker seit 21.2.2019 | Geschäftsführer |
Abdelhafid Rifi seit 29.8.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaAHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021A. Konzern-Kennzahlen der Asklepios Gruppe
1 bezogen auf Investitionen an Klinikstandorten 2 bereinigt um IFRS 16 Effekte Hinweis: Zahlen einschl. RHÖN - KLINIKUM AG ab 1. Juli 2020 B. Anhaltende Corona-Pandemie beeinflusst das Geschäftsjahr 2021Das Geschäftsjahr 2021 war von Beginn an durch die seit März 2020 anhaltende COVID-19-Pandemie geprägt. Zwar resultierte die bundesweite Impfkampagne in den Monaten Januar bis September zunächst in einer Stabilisierung der 7-Tage-Inzidenz und einer leichten Besserung der Pandemie. Die Sicherheit, sich ohne Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus behandeln lassen zu können, hat auch unsere Patient:innen zurück in die Asklepios Kliniken gebracht und den Klinikbetrieb ein Stück weit normalisiert. Zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2021 stieg die Zahl der an COVID-19 erkrankten Patient:innen jedoch wieder rasant an und die Entwicklungen in unseren rund 170 Gesundheitseinrichtungen spiegelten die Situation vor einem Jahr. Der bestehende Fachkräftemangel und die Verpflichtungen aus der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) führten im Vergleich zum Vorjahr im gesamten Krankenhaussektor zu weniger betreibbaren Intensivbetten. Zusätzlich wurden die Klinikbetreiber wieder aufgerufen, die Verschiebung sogenannter "elektiver Eingriffe" vorzunehmen. Belastend war die Situation durch Erkrankungen in vielen Teams der medizinischen Erst- und Notfallversorgung, es kam immer wieder zu schwierigen Zuführungen in unseren Zentralen Notaufnahmen, wo der Zulauf der Patient:innen anhaltend hoch war. Allein im Dezember 2021 haben wir zwischen 250 und 300 Menschen pro Woche mit COVID-19 aus unserer stationären Versorgung entlassen. Um Überforderungen in einzelnen Krankenhäusern zu vermeiden, sollten innerhalb eines Kleeblatts, dem meist noch Nachbarbundesländer angehören, unkompliziert Patienten-Verlegungen möglich sein. So wurden im Rahmen des Kleeblatt-Konzeptes beispielsweise Corona-Patienten aus verschiedenen Bundesländern in Asklepios Kliniken verlegt. Das verdeutlicht, wie verantwortungsvoll und versorgungsrelevant alle Teams an der klinischen Front unserer Gesundheitseinrichtungen arbeiten - und wie gut das Asklepios Netzwerk im Hintergrund funktioniert. Obwohl sich die COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung der Asklepios Kliniken ausgewirkt hat, haben sich die wesentlichen Konzernkennzahlen gegenüber dem Vorjahr verbessert. Grund hierfür ist die erstmalige ganzjährige Konsolidierung der Rhön-Kliniken AG, die sich im Geschäftsjahr 2021 positiv ausgewirkt hat. Im Vorjahr wurde Rhön erst ab dem 1. Juli 2020 in den Konzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA einbezogen. Vor dem Hintergrund der COVID-19 Auswirkungen hat sich die strategische Partnerschaft mit Rhön nachdrücklich bewährt. Der Konzern hat seit Beginn der Pandemie in großem Maße dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherzustellen und zeichnete sich durch Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke aus: Asklepios konzernweiter Coronastab, der sich aus Kolleg:innen aus Medizin, Hygiene, Apotheke, Einkauf, Kommunikation sowie - je nach Entwicklung der Lage - weiteren Expert:innen zusammensetzt, hat kontinuierlich unsere COVID-Maßnahmen evaluiert. Insgesamt waren wir daher gut vorbereitet, um der vierten Welle der Pandemie entgegenzutreten und unserem Versorgungsauftrag sowie unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht zu werden. Es hat sich gezeigt, dass sich die bestehenden starken Strukturen des Konzerns zusammen mit sinnvoll validierten Synergien positiv auf unsere Gesundheitseinrichtungen und damit auf die Zukunft der medizinischen Behandlung ausgewirkt haben. Von Januar bis Dezember 2021 behandelten die Gesundheitseinrichtungen der Asklepios Gruppe insgesamt rund 3,5 Mio. Patienten. Im Geschäftsjahr 2021 waren über 67.000 Mitarbeiter von Asklepios in rund 170 Gesundheitseinrichtungen beschäftigt. Das EBITDA veränderte sich um 21,3% auf EUR 503,4 Mio., die EBITDA-Marge betrug 9,8%. Das Konzernjahresergebnis EAT betrug EUR 106,3 Mio. (Vorjahr EUR -65,1 Mio.). Das Eigenkapital lag zum 31.12.2021 mit EUR 1.746,9 Mio. über dem Wert zum Bilanzstichtag 31.12.2020 (Vorjahr EUR 1.592,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote veränderte sich auf 26,6% (Vorjahr 25,2%). C. Grundlagen des Konzerns1) Geschäftsmodell des Konzerns Der Gesundheitskonzern Asklepios lebt die Unternehmenswerte medizinische Qualität, Innovation und soziale Verantwortung. Seit der Gründung vor mehr als drei Jahrzenten hat sich Asklepios von einem Krankenhausbetreiber zu einem zukunftsweisenden und digitalen Unternehmen entwickelt, das einen ganzheitlichen, integrierten Behandlungsansatz etabliert hat. Mit rund 170 Gesundheitseinrichtungen in 14 Bundesländern ist Asklepios führend im Umfeld der privaten Krankenhausbetreiber in Deutschland. Seit 2011 gehören die MediClin AG und seit 2020 die Rhön-Klinikum AG mehrheitlich zur Asklepios Gruppe. Die Rhön Kliniken ergänzen das Asklepios-Netzwerk mit fünf starken Standorten. Das dichte Netz an Kliniken und Gesundheitseinrichtungen ermöglicht integrierte Behandlungsketten und den Aufbau medizinischer Cluster. Der Asklepios Konzern ist damit in der Lage, das gesamte Versorgungsspektrum medizinischer Leistungen abzudecken: Neben Universitätskliniken, Maximal-, Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung sind Fachkrankenhäuser mit besonderen Spezialgebieten weit über die jeweilige Versorgungsregion hinaus tätig. Als Träger von Rehakliniken haben wir die Möglichkeit, die gesamte stationäre Versorgung aus einer Hand zu gewährleisten und bundesweit Spitzenpositionen einzunehmen. Ambulante Unterstützung finden unsere Patienten in unseren Medizinischen Versorgungszentren. Im unserem E-Health-Bereich bündeln wir die Pulso-Gruppe sowie die Fürstenberg GmbH, deren Schwerpunkt im Bereich der Beratung der Unternehmensgesundheit liegt. Die E-Health Plattform Minddistrict fokussiert die Vor- und Nachsorge von Patienten mit psychischen Erkrankungen. Zudem engagiert sich Asklepios als Digital HealthyNear führend bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Der Schwerpunkt des Asklepios Konzerns liegt auf dem nichtzyklischen Akutmarkt. Rund 87,4% des Geschäftsvolumens entfiel auf die Krankenhäuser der Akutversorgung, der verbleibende Anteil auf den Rehabilitationsbereich und die weiteren medizinischen Einrichtungen. Gleichwohl hat sich die Wertschöpfungskette bei Asklepios in den vergangenen Jahren stark verbreitert. Angebote der Vorsorge und Prävention gehören neben der ambulanten und stationären Behandlung ebenso dazu wie die Nachsorge unserer Patienten. Insgesamt behandelten die rund 170 Asklepios Gesundheitseinrichtungen im Geschäftsjahr 3.542.346 Patienten (Vorjahr 2.592.045). Der Asklepios Konzern beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 49.967 Vollzeitkräfte (Vorjahr 50.371). Die Konzernstruktur zum 31.12.2021:
Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA fungiert als Führungsgesellschaft des Asklepios Konzerns. Bei den operativen Einheiten Asklepios Kliniken, Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, der MediClin AG und der Rhön-Klinikum AG handelt es sich um vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Die Athens Medical Center SA wird nach der Equity-Methode bilanziert. In der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA werden die Bereiche Konzernentwicklung und -strategie sowie Finanzierung gebündelt, zudem werden Überwachungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktionen wahrgenommen. Daneben realisiert Asklepios funktionale Synergien etwa in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Controlling, Corporate Finance & Treasury, Versicherungen, Qualitätsmanagement, Medizin und Wissenschaft, Einkauf und Versorgung oder Informationstechnologie. Zwischen den Konzerneinheiten sind marktübliche Intercompany-Verträge zum Austausch von Dienstleistungen sowie Kooperationsverträge geschlossen. 2) Ziele und Strategien Unser Ziel besteht darin, unseren Patient:innen die bestmögliche medizinische Behandlung zukommen zu lassen. Wir fokussieren daher eine solide betriebswirtschaftliche Entwicklung und eine stabile Innenfinanzierung, um weiterhin beständige Investitionen aus Eigenmitteln in unsere medizinischen Einrichtungen sowie die Digitalisierung tätigen zu können. Die technologischen Fortschritte der Digitalisierung werden trotz der zunehmend herausfordernden demografischen Lage dazu beitragen, Asklepios und das Gesundheitswesen zukunftsorientiert zu positionieren. 3) Steuerungssystem Die Leitung und Steuerung des Asklepios Konzerns erfolgt durch die Konzerngeschäftsführung, welche der Asklepios Kliniken Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin obliegt. Weitere Organe der Gesellschaft sind der Aufsichtsrat, der Beirat sowie die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat überwacht und berät die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin, soweit dies nicht Aufgabe des Beirates ist. Dem Beirat obliegt die Beratung, Kontrolle und Überwachung der Geschäftsführung, soweit die entsprechenden Rechte und Pflichten nicht dem Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung zugewiesen sind. Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats sowie über die Gewinnverwendung. Asklepios etabliert eine zentrale Organisation, bei der die operative Verantwortung für die Erreichung der Ziele den regionalen Einheiten übertragen wird, die auch organisatorisch die Patienten betreuen. Die Organisationsstruktur von Asklepios basiert auf folgenden zentralgesteuerten Konzernbereichen: Ambulante Medizin, Einkauf & Versorgung, Erlösmanagement, Informationstechnologie, Krankenhausfinanzierung, Medizin & Wissenschaft, Medizinrecht, Personal, Pflege, Qualität, Risikomanagement & Revision, Recht, Rechnungswesen, Steuern & Controlling, Unternehmenskommunikation sowie Versicherungen & Compliance. Wir steuern intern auf Gesellschaftsebene nach dem Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA), für Zwecke der Konzernsteuerung ist das Ergebnis nach Steuern (EAT) maßgeblich. Asklepios nutzt die Eigenkapitalquote, die das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme in Prozent ausdrückt, als weiteren bedeutsamen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator. Die Eigenkapitalquote gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital an und ist ein Indikator für die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität. Als bedeutsamer steuerungsrelevanter nicht-finanzieller Leistungsindikator ist für Asklepios die Anzahl der Bewertungsrelation (BWR) maßgeblich. Die Bewertungsrelation ist eine Kennzahl zur Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern. Für jede Gruppe von Patientenfällen (Diagnosis Related Groups "DRG") erhält man in Kombination mit dem Case-Mix-Index (Index für die durchschnittliche Schwere der Patientenfälle) die Bewertungsrelation. Multipliziert man die Bewertungsrelation mit dem sogenannten Basisfallwert, erhält man den Betrag, welchen eine Krankenkasse an ein Krankenhaus für einen solchen Behandlungsfall zahlen muss. Für Asklepios ist dieser Leistungsindikator sowohl für die Fallzahlen als auch die Beurteilung der Qualität aussagekräftig. Zur Steuerung der eigenen Leistung nutzt Asklepios zusätzlich das organische Umsatzwachstum in Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Kennzahlen werden im Rahmen des Berichtswesens auf Konzernebene aggregiert und für einzelne Einrichtungen aufbereitet und durch die Geschäftsführung überwacht. Dabei nutzen wir Planungs- und Kontrollprozesse zur Ermittlung dieser Kennzahlen. Die Interne Revision unterstützt als Steuerungsinstrument die Geschäftsführung in ihrer Kontrollfunktion durch zielgerichtete und unabhängige Prüfungen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems, sowie des Risikomanagements. Die Geschäftsführung des Konzerns trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der einbezogenen Unternehmen und für den Konzernrechnungslegungsprozess. Über definierte Führungs- bzw. Berichtsorganisationen sind grundsätzlich alle in den Konzern-Abschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. 4) Qualitätsmanagement Für Krankenhäuser gelten eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zum Thema Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung. Das Thema Qualität hat bei Asklepios einen hohen Stellenwert. In allen Asklepios Kliniken ist ein strukturiertes Qualitätsmanagement-System implementiert, das, unabhängig von den Vorgaben einzelner Zertifizierungsverfahren, laufend weiterentwickelt und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst wird. Der Fokus des Asklepios QM-Systems liegt auf den gesetzlich geforderten QM-Instrumenten gemäß QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie den Konzernstandards zur Steigerung der Patientensicherheit. Diese Anforderungen gelten als Mindeststandard für alle Kliniken. Neben dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung ist in den Asklepios Kliniken ein klinisches Risikomanagement etabliert. Konzernstandards zur Erhöhung der Patientensicherheit werden in allen Kliniken umgesetzt, beispielsweise die Anwendung der OP-Sicherheitscheckliste der WHO, Patientenarmbänder, Vermeidung von Eingriffsverwechslungen, sichere Patientenidentifikation sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Rahmen der Arzneimitteltherapie. Dabei werden die Handlungsempfehlungen des Aktionsbündnis Patientensicherheit berücksichtigt. Ein Fehlermeldesystem CIRS ist in allen Asklepios Kliniken etabliert und das Lernen aus Fehlern konzernweit sichergestellt. An die Stelle von externen Zertifizierungen tritt das vom Konzernbereich Qualität entwickelte konzerninterne Asklepios Auditprogramm. Das Programm beinhaltet, neben klinikinternen Audits und Risikoaudits zu Schwerpunktthemen, eine jährliche Auditierung aller Kliniken durch den KB Qualität. Im Jahr 2021 wurden durch den Konzernbereich Qualität aufgrund der Pandemielage keine Peer Reviews in den Akutkliniken durchgeführt. Bei den Peer Reviews geht es darum zu prüfen, ob eine medizinische Abteilung insbesondere hinsichtlich einer adäquaten Patientenversorgung funktioniert. Im Mittelpunkt stehen die medizinisch-pflegerischen Versorgungsprozesse der Abteilung und die Fremdanalyse von ausgewählten Patientenakten durch einen geschulten Fachauditor aus einer anderen Asklepios Klinik. Es wird kritisch hinterfragt, ob die Behandlung dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und in Anlehnung an Leitlinien erfolgt. Die Ermittlung von Kundenanforderungen erfolgt in allen Asklepios Kliniken mittels einer kontinuierlichen Patientenbefragung. Die Ergebnisse dienen der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Krankenhausbehandlung. Durch die Einführung des "Handlungsindexes" wurde eine gezielte Priorisierung bei der Ableitung von Maßnahmen deutlich erleichtert. Alle Asklepios Rehakliniken sind nach dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) anerkannten Zertifizierungsverfahren IQMP-kompakt zertifiziert. D. Wirtschaftsbericht1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Noch im Herbst 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1 eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BPI) für das Jahr 2021 um 2,6% gegenüber dem Vorjahr projiziert. Die Herbstprojektion lag der Annahme zugrunde, dass die Corona-Krise zu diesem Zeitpunkt überwunden schien. Zwar hat das umfangreiche Hilfspaket der Bundesregierung die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der Krise stabilisiert. Die im 4. Quartal 2021 beginnende vierte Welle und das Auftreten der Omikron-Variante hat die deutsche Wirtschaft ebenso beeinflusst wie die globale Warenlogistik und die weltweit hohen Energiepreise. Trotz Lieferengpässen und der vierten Corona-Welle traut die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) der deutschen Wirtschaft eine Erholung zu. In ihrem Ausblick teilte sie mit, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2022 voraussichtlich um 4,1 Prozent wachsen werde. Auch weltweit rechnet die OECD mit einer Konjunkturerholung. So soll die globale Wirtschaft in diesem Jahr um 5,6 Prozent zulegen, 2022 dann um 4,5 Prozent und 2023 um 3,2 Prozent. 2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Gesundheitswirtschaft als eine der größten Branchen der deutschen Wirtschaft eine zentrale ökonomische Bedeutung für den Standort Deutschland. Die Bruttowertschöpfung im Kernbereich der Gesundheitswirtschaft lag 2020 bei rund EUR 364 Mrd. Das entspricht etwa 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts damit knapp einer Milliarde Euro pro Tag. Die Gesundheitswirtschaft stellt damit einen Wachstumstreiber und Stabilisator der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dar. Mit einem Wachstum von jährlich 3,3 Prozent wuchs der Sektor in den letzten zehn Jahren deutlich stärker als das Bruttoinlandsprodukt. Mit rund 7,4 Millionen Erwerbstätigen war im Jahr 2020 jeder 6. Arbeitsplatz in Deutschland in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt. Grundsätzlich können innerhalb der Gesundheitswirtschaft drei Kernbereiche benannt werden. Die medizinische Versorgung umfasst als größten Bereich die stationären (unter anderem Krankenhäuser, stationäre Pflege, Rehakliniken) und die nicht-stationären Einrichtungen (unter anderem Arztpraxen, ambulante Kliniken, ambulante Pflege). Die industrielle Gesundheitswirtschaft umfasst die Produktion von Arzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten, sowie den Handel und Vertrieb mit diesen Gütern. Dritter Bereich sind die "Weiteren Teilbereiche" der Gesundheitswirtschaft. Dazu gehören unter anderem Krankenversicherungen und öffentliche Verwaltung, die eigenständige Gesundheitsversorgung, Sport-Wellness- und Tourismus-Dienstleistungen sowie Investitionen. Wie die restliche Wirtschaft auch war der Gesundheitsmarkt im Geschäftsjahr 2021 deutlich durch die seit März 2020 anhaltende COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die dritte und vierte Pandemiewelle prägten das Jahr 2021, auch wenn sich die Leistungszahlen im zweiten und dritten Quartal erholt haben. Die Ausgleichszahlungen über Freihaltepauschalen aus dem Jahr 2020 wurden zunächst bis zum 15. Juni 2021 fortgeführt, wobei der Kreis der anspruchsberechtigten Kliniken erheblich eingeschränkt worden ist. Kliniken ohne Freihaltepauschale konnten pauschale Abschläge ab Mai 2021 abrechnen. Ab 1. November 2021, vorerst bis März 2022 vorgesehen, konnten die Kliniken für jeden an SARS-COV2 infizierten Patienten mit mindestens 2 Tagen Verweildauer eine Pauschale abrechnen, die sich an der Höhe der bisherigen Freihaltepauschale multipliziert mit der durchschnittlichen bundesweiten Verweildauer von 13,9 Tagen eines COVID-Falls bemisst. Die Erlöse aus den ursprünglichen und später modifizierten pauschalen Ausgleichszahlungen unterliegen zu einem Anteil von 85 Prozent einem gesonderten Mehr- bzw. Mindererlösausgleich, der für die psychiatrischen und somatischen Kliniken durchzuführen ist. In diesem werden die Ist-Erlöse des Jahres 2021 aus 85 Prozent der Ausgleichszahlungen, DRGs (ohne Pflege) und Zusatzentgelten den entsprechenden Ist-Erlösen des Jahres 2019 gegenübergestellt. Anders als im Jahr 2020 sind Mehrerlöse vollständig bis zur Höhe von 85 Prozent der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen zurückzuzahlen. Erst bei Überschreitung der Leistungsmenge des Jahres 2019 kann ein Krankenhaus die hieraus resultierenden Erlöse vollständig behalten. Zur Berechnung der Mindererlöse werden die Ist-Erlöse des Jahres 2021 mit den auf 98 Prozent abgesenkten Ist-Erlösen des Jahres 2019 verglichen. Sofern sich hieraus Mindererlöse ergeben, werden nur 85 Prozent ausgeglichen. Bei der Berechnung sowohl von Mehr- wie Mindererlösen werden die variablen Sachkosten aus der Betrachtung ausgeschlossen. Die Berechnungssystematik führt dazu, dass den Kliniken bei Mindererlösen die Fixkosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, Erlösüberschreitungen jedoch vollständig zurückzuzahlen sind. In einem kleinen Korridor werden Kliniken weder Mindererlösausgleiche erhalten noch Mehrerlös zurückzahlen müssen. Die Ausgleiche werden im Jahr 2022 mit den Krankenkassen verhandelt, wobei als wesentliches Kriterium für den Erhalt von Mindererlösen von den Krankenhäusern nachzuweisen ist, dass der Erlösrückgang COVID-bedingt war. Weitere COVID-Hilfen bestanden in der Fortführung folgender Maßnahmen:
Nachdem im Jahr 2020 verschiedene Vorgaben und die Umsetzung zusätzlicher Strukturvorgaben auf das Jahr 2022 verschoben worden sind, waren die Krankenhäuser trotz fortbestehender pandemischer Lage erheblich durch den bürokratischen Aufwand der Neuregelungen beeinflusst, vor allem hinsichtlich der Strukturprüfungen der Komplexbehandlungen, die ab 2022 nur noch vereinbart und abgerechnet werden können, wenn die Prüfungen positiv beschieden worden sind. Hinzu kamen die Budgetverhandlungen aus dem Jahr 2020, die im Streit um die Definition der Ausgliederung der Pflegekosten praktisch zum Stillstand gekommen waren. Jedoch hat auch die Bundesvereinbarung aus November 2020 nicht zu einer vollständigen Klärung beigetragen, so dass höchstens 40 Prozent der bundesdeutschen Krankenhäuser bis Ende 2021 ein Budget für das Jahr 2020 vereinbart haben. Mit Eintreten der vierten Welle wurden in nahezu allen Bundesländern die Kliniken aufgrund der drohenden katastrophalen Versorgungssituation wieder dazu verpflichtet, den Regelbetrieb deutlich einzuschränken und nur noch Notfälle zu behandeln. Ab 1. November 2021 wurden folgende Maßnahmen durch den Gesetzgeber in Kraft gesetzt:
Die Pflegepersonaluntergrenzen wurden im Jahr 2021 um die Bereiche Innere Medizin, Allgemeinchirurgie sowie Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin erweitert und trotz der teils wesentlich dramatischeren Versorgungssituation zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt. Ab 2022 werden zudem die Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die neonatologische Pädiatrie einbezogen. Die mit den Pflegepersonaluntergrenzen einhergehenden erheblichen Erhöhungen der Personalanforderungen bei gleichzeitig enormer Personalknappheit werden zu einer vom Gesetzgeber gewünschten weiteren Reduzierung der Krankenhausstandorte und Zentralisierung der Leistungen führen. Die Diskussionen um die Berücksichtigung des Pflegepersonals haben auch die Budgetverhandlungen im Konzern erheblich beeinflusst. Die Ende 2020 getroffene Bundesvereinbarung führte zu keiner wesentlichen Verbesserung der unterschiedlichen Sichtweisen. In der Bundesvereinbarung wurde festgelegt, dass das in der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung zu berücksichtigende Personal in der Versorgung auf bettenführenden Stationen unbegrenzt anerkannt wird. Hierzu zählen neben ein- und dreijährig examinierten Krankenpflegekräften u.a. auch Medizinische Fachangestellte und Notfallsanitäter. Das Sonstige Personal und Personal ohne Berufsabschluss - bspw. Personal der aktivierenden Pflege, Pflegehelfer und Stationshilfen - sollte nur noch im Umfang des für 2018 festgestellten Beschäftigungsgrads anerkannt werden. Der Gesetzgeber hat diese Vorgaben mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sogar rückwirkend für das Jahr 2020 vorgegeben, jedoch weiterhin nicht den Grundkonflikt gelöst, wie Pflegetätigkeiten definiert werden. Bis Ende 2021 konnten jedoch über die Hälfte der Kliniken im Konzern eine Vereinbarung für das Jahr 2020 abschließen, was deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. Psychiatrie und Reha Die Situation der Psychiatrien und der Rehabilitation war ebenso geprägt von der Corona-Pandemie, die dazu geführt hat, dass im Jahr 2021 die Belegung gegenüber dem Jahr 2019 im Bereich Rehabilitation und im Bereich der Psychiatrien gesunken sind. Während die psychiatrischen Kliniken zumindest zeitweise bzw. anteilig Freihaltepauschalen erhielten, wurden die Häuser der Rehabilitation nur geringfügig und unter gesetzlicher Inkaufnahme von Kurzarbeit etc. unterstützt. Für die Psychiatrien gilt ab dem Jahr 2020 nicht mehr die Psychiatrie-Personalverordnung, sondern die Richtlinie für die Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) mit quartalsbezogenen Personalnachweisen und Mindestpersonalvorgaben für das einzusetzende therapeutische Personal auf den psychiatrischen Stationen - ähnlich den Pflegepersonaluntergrenzen in der Somatik. Im Vergleich zur Psychiatrie-Personalverordnung beinhaltet die PPP-RL jetzt auch Vorgaben für das therapeutische Personal der psychosomatischen Fachabteilungen und höhere Personalanforderungen insbesondere für die Kinder- und Jugendpsychiatrien, teilweise für den Pflegedienst und die Berufsgruppe der Psychologen. Die Sanktionsfreiheit bei Unterschreitung der Personalvorgaben wurde bis Ende 2021 verlängert; die Leistungserbringung ist auch bei Nichterfüllung der Mindestvorgaben zulässig. Die quartalsbezogene Nachweispflicht war aufgrund der Corona-Pandemie nur für das Jahr 2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgesetzt; für 2021 mussten die Meldungen vollständig erfolgen. Vor dem Hintergrund der besonderen Situation der Psychiatrien aufgrund der Corona-Pandemie konnte mit den Krankenkassen bislang für einige Krankenhäuser eine pauschale Fortschreibung des Budgets 2019 für 2020 und 2021 vereinbart werden. Ertrags - , Finanz - und Vermögenslage 2) Geschäftsverlauf und Ertragslage Die Rhön-Klinikum AG wird seit dem 1. Juli 2020 in den Konzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA einbezogen. Das Geschäftsjahr 2021 ist daher nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar
Das Geschäftsjahr 2021 war von der dynamischen Entwicklung der seit März 2020 anhaltenden COVID-19-Pandemie geprägt. Die bundesweite Impfkampagne in den Monaten Januar bis September führte zunächst zu einer Stabilisierung der 7-Tage-Inzidenz und einer leichten Besserung der Pandemie. Im 4. Quartal 2021 stieg die Anzahl der an COVID-19 erkrankten Patient:innen jedoch wieder rasant an. Im Dezember 2021 hat sich die Lage der Belegung mit COVID-19-Patient:innen in den Kliniken auf hohem Niveau stabilisiert. Insgesamt konnte der Asklepios Konzern eine Steigerung von 36,7% auf 3.542.346 behandelte Patient:innen verzeichnen (Vorjahr: 2.592.045). Dieser deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr erfolgt aus der mehrheitlichen Übernahme der Rhön Kliniken. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Freihaltung von Kapazitäten führte unterjährig und zum Geschäftsjahresende hin teilweise zu einem Rückgang der Patient:innen. Die Ausgleichszahlungen für die Bereitstellung von Bettenkapazitäten führten zu Erlösen in Höhe von EUR 243,0 Mio. (Vorjahr EUR 392,5 Mio.). Der Konzernumsatz der Asklepios Gruppe stieg im Geschäftsjahr um 17,8% auf EUR 5.117,6 Mio. (Vorjahr EUR 4.343,1 Mio.). Die überwiegend anorganische Steigerung der Umsatzerlöse resultiert aus der mehrheitlichen Übernahme der Rhön-Klinikum AG zum 1. Juli 2020. Die Umsatzerlöse wurden zu 87,5% (Vorjahr 83,6%) in Krankenhäusern der Akutversorgung, zu 11,3% (Vorjahr 12,7%) in den Rehabilitationskliniken sowie zu 1,2% (Vorjahr 3,7%) in den sonstigen sozialen Einrichtungen und in den übrigen Einrichtungen generiert. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 421,0 Mio. (Vorjahr EUR 326,7 Mio.) enthalten Erträge aus Leistungen sowie aus Hilfs-, Neben- und Sonstigen Betrieben.
* 2021 aufgestellte Betten, 2020 Vertragsbetten Im Geschäftsjahr 2021 suchten insgesamt 3.542.346 Patienten die Einrichtungen des Asklepios Konzerns auf. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2.592.045 Patienten) ist durch die Übernahme der Rhön Kliniken im Juli 2020 bedingt. Die stationären Fallzahlen betrugen insgesamt 744.616 (Vorjahr 665.359). Die ambulanten Fallzahlen beliefen sich auf 2.797.730 (Vorjahr 1.926.686) und lagen bedingt durch die Corona-Pandemie sowie die Konsolidierung von Rhön über dem Vorjahr. Die Anzahl der Bewertungsrelationen (BWR) betrug 609.734 (Vorjahr 507.917). Als nicht finanzieller Leistungsindikator liegen die Bewertungsrelationen damit im Rahmen der von uns aufgestellten Prognose zum 31.12.2020. Die durchschnittlichen Fallerlöse entwickelten sich im stationären Bereich von EUR°5.795,58 auf EUR 5.999,16. Korrigiert um den Anteil der Freihaltepauschale und Versorgungsaufschläge liegen die durchschnittlichen Fallerlöse bei EUR 5.612,20 (Vorjahr EUR 5.198,51). Infolge der Veränderungen durch die Corona-Pandemie wurde der Fixkostendegressionsabschlag im Jahr 2020 ausgesetzt. Im Jahr 2021 erfolgte ein Fixkostendegressionsabschlag nur dann, wenn gegenüber 2019 zusätzliche Leistungen im Budget vereinbart wurden. Die Aufwand- und Ergebnisquoten stellen sich im Einzelnen, bezogen auf die Umsatzerlöse, wie folgt dar:
Die absoluten Materialaufwendungen stiegen um EUR 262,0 Mio. auf EUR 1.235,5 Mio. (Vorjahr EUR 973,5 Mio.) Dies entspricht einer Steigerung von 26,9% gegenüber dem Vorjahreswert. Wesentlich beeinflusst war der Materialaufwand durch den Corona-bedingt erhöhten Medizinischen Bedarf im Bereich der Hygiene- und Schutzkleidung nicht nur der Mitarbeiter, sondern auch der Patienten. Hinzu kamen gestiegene Aufwendungen für Arzneimittel sowie für Narkose- und sonstigen OP Bedarf. Die Materialaufwandquote in Bezug zu den Umsatzerlösen hat sich gegenüber dem Vorjahr überproportional entwickelt. Insgesamt verschlechterte sich die Materialaufwandquote gegenüber dem Vergleichszeitraum (22,4%) um 1,7 Prozentpunkte auf 24,1%. Die absoluten Personalaufwendungen stiegen um EUR 490,3 Mio. auf EUR 3.314,5 Mio. Die Personalaufwandquote sank leicht auf 64,8% (Vorjahr 65,0%). Die Anzahl unserer Vollzeitkräfte hat sich von 50.371 im Vorjahr auf durchschnittlich 49.967 Vollzeitkräfte im Jahr 2021 verändert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um EUR 28,0 Mio. bzw. 6,1% auf EUR 485,1 Mio. (Vorjahr EUR 457,1 Mio.). Die Quote lag bei 9,5% (Vorjahr 10,5%). Das operative Ergebnis EBITDA betrug im Geschäftsjahr EUR 503,4 Mio. und lag über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (EUR 415,0 Mio.). Die EBITDA Marge lag bei 9,8% (Vorjahr 9,6%). Als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator liegt das EBITDA im Rahmen der im Konzernabschluss zum 31.12.2020 aufgestellten Prognose. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die Abschreibungsquote bei 6,2% und damit unter dem Vorjahresniveau (6,6%). Das im Jahr 2021 erzielte EBIT von EUR 184,8 Mio. bedeutete eine Marge von 3,6% (Vorjahr EUR 128,1 Mio. bzw. 2,9%). Das Ergebnis aus Beteiligungen betrug EUR 6,6 Mio. (Vorjahr exklusive der Neubewertung nach IFRS 3 EUR 25,3 Mio.) und lag unter dem Vorjahr. Das Ergebnis aus Beteiligungen beinhaltet den Ergebnisanteil an at Equity bilanzierten Beteiligungen. Das negative Zinsergebnis betrug EUR 50,2 Mio. (Vorjahr EUR 56,4 Mio.). Die Zinserträge stiegen auf EUR 8,0 Mio. (Vorjahr EUR 3,5 Mio.). Die Zinsaufwendungen sanken im Geschäftsjahr um EUR 1,7 Mio. auf EUR 58,2 Mio. (Vorjahr EUR 59,9 Mio.). Die Ertragssteuerbelastung lag mit EUR 34,9 Mio. über dem Vorjahresniveau (Vorjahr EUR 23,2 Mio.). Das operative Konzernjahresergebnis EAT betrug EUR 106,3 Mio. und lag damit über dem vergleichbaren Vorjahreswert in Höhe von EUR 73,9 Mio. sowie innerhalb unserer Prognose zum 31.12.2020. Die operative EAT-Marge betrug im Geschäftsjahr 2,1% (Vorjahr 1,7%). 3) Gesamtaussage der Geschäftsführung Das Geschäftsjahr 2021 war wesentlich beeinflusst durch die anhaltende und sich sehr dynamisch entwickelnde COVID-19-Pandemie. Während die bundesweite Impfkampagne in den Monaten Januar bis September zunächst zu einer Stabilisierung im Klinikbetrieb führte, stieg die Zahl der an COVID-19 erkrankten Patient:innen im 4. Quartal 2021 wieder rasant an. Grund hierfür war insbesondere die neue Coronavirus-Variante Omikron. Asklepios war durch seine Reaktionsschnelligkeit und Umsetzungsstärke auch im Verbund mit der Rhön-Klinikum AG jedoch gut auf die Pandemie vorbereitet. Zudem sorgt die stabile und langfristige Innenfinanzierung, die im Geschäftsjahr 2021 erneut gestärkt wurde, für Sicherheit. Der Umsatz erhöhte sich von EUR 4.343,1 Mio. um 17,8% auf EUR 5.117,6 Mio. und war durch die Übernahme der Rhön Kliniken überwiegend anorganisch bedingt. Das organische Wachstum lag mit 2,8% leicht unterhalb unserer für das Geschäftsjahr erwarteten Prognose, eine Umsatzentwicklung zwischen 3,0% und 4,0% zu erzielen. Das EBITDA lag mit EUR 503,4 Mio. über dem Vorjahresniveau (EUR 415,0 Mio.), die Marge betrug 9,8% (Vorjahr 9,6%). Die Eigenkapitalquote betrug 26,6% (31.12.2020: 25,2%). Die Anzahl der Bewertungsrelationen (BWR) lag mit 609.734 BWR (Vorjahr 507.917 BWR) im Rahmen der von uns aufgestellten Prognose zum 31.12.2020. 4) Finanzlage und Vermögenslage Das Finanzierungsprofil ist grundsätzlich mittel- langfristig ausgerichtet und garantiert zu jeder Zeit Zahlungsfähigkeit sowie ausreichende Liquiditätsreserven. Das gilt insbesondere auch für Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie. Um dies zu erreichen, setzen wir auf eine breite Diversifizierung unserer Finanzierungsinstrumente und ein ausgewogenen Fälligkeitenprofil. Neben den liquiden Mitteln in Höhe von EUR 647,2 Mio. stehen dem Konzern nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von rund EUR 788,9 Mio. zur freien Verfügung (Vorjahr EUR 770,3 Mio.). Es sind ferner kurzfristige Termingelder in Höhe von EUR 167,0 Mio. (Vorjahr EUR 166,4 Mio.) vorhanden, welche mit einer Fristigkeit von bis zu 12 Monaten bei verschiedenen Banken mit einem Investmentgraderating einer anerkannten Ratingagentur oder vergleichbarer Bonität angelegt sind und innerhalb der kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die hohe Innenfinanzierungskraft sowie die angestrebte moderate Nettoverschuldung sichern den Konzern gegen weitere Finanzmarktrisiken ab. Die reinen Finanzschulden exklusive IFRS 16 betragen EUR 2.179,0 Mio. (Vorjahr EUR 2.181,5 Mio.). In den Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen die Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2013, 2015 und 2017, 2020 und 2021 ausgewiesen. Die Beurteilung der Bonität wird im Konzern mithilfe der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden/EBITDA) vorgenommen und soll - bereinigt um mögliche Sondereffekte - maximal 3,5x betragen. Zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Konzerns wird die Kennzahl Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) herangezogen, die - ebenfalls bereinigt um mögliche Sondereffekte - mind. 4,5x betragen soll. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Ableitung der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad im Geschäftsjahr:
* EBITDA 2020 RHÖN Gesamtjahr Der Nettoverschuldungsgrad beträgt 3,6x (Vorjahr 4,3x), bereinigt um die bilanziellen Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse lautet die Kennziffer 3,1x (Vorjahr 3,8x). Die Verbesserung des Nettoverschuldungsgrades im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf das gegenüber dem Vorjahr gestiegene EBITDA zurückzuführen. Der verhältnismäßig hohe Vorjahreswert resultiert maßgeblich aus der mit der Akquisition der Rhön-Klinikum AG verbundenen Finanzierung. Der Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) beträgt 10,0x (Vorjahr 7,4x).
Die Bilanz- und Finanzstrukturen des Konzerns sind solide. Asklepios verfügt insbesondere durch die wiederholte Emission von Schuldscheindarlehen über ein langfristiges und ausgewogenes Fälligkeitenprofil. Die langfristigen Vermögenswerte finanzieren sich wie schon im Vorjahr zu über 100% fristenkongruent durch Eigenkapital bzw. langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital. Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 6.311,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 6.572,3 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die langfristigen Vermögenswerte um EUR 90,1 Mio. auf EUR 4.216,6 Mio. Das Eigenkapital betrug EUR 1.746,9 Mio. und lag über dem Vorjahreswert (31.12.2020: EUR 1.592,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2021 26,6% und lag über dem Vorjahreswert (31.12.2020: 25,2%). Asklepios stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von rund EUR 1.221,4 Mio. (31.12.2020: EUR 1.254,8 Mio.) zins- und tilgungsfrei auf Dauer zur Verfügung. Da diese nur im hypothetischen Fall des Ausscheidens aus dem Krankenhausplan zur Rückzahlung fällig werden, handelt es sich faktisch um eigenkapitalähnliche Mittel. Die Days Sales Outstanding (Reichweite der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen x 365 Tage/ Umsatzerlöse) liegen bei 52,7 Tage (Vorjahr 56,7 Tage). Bereinigt um MDK-Rückstellungen betrugen die DSO 47,8 Tage (Vorjahr: 51,4 Tage). Das langfristige Fremdkapital betrug EUR 3.179,0 Mio. (31.12.2020: EUR 3.409,5 Mio.). Es setzt sich aus den Pensionsrückstellungen, sonstigen langfristigen Rückstellungen sowie den Finanzverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sowie Steuerabgrenzungen zusammen. Im Rahmen eines aktiven Fälligkeiten-Managements wurden im November 2021 ausgewählte Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit in 2022 und 2023 im Zuge eines Umtausch- und Erhöhungsangebotes vorzeitig refinanziert. Neben den liquiden Mitteln in Höhe von EUR 647,2 Mio. verfügt der Konzern über nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von EUR 764,1 Mio. Der Konzern verfügt damit über kurzfristig realisierbare finanzielle Reserven von EUR 1.411,3 Mio. Die Innenfinanzierungskraft liegt weiterhin auf einem guten Niveau. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist durch das EBITDA in Höhe von EUR 503,4 Mio. (Vorjahr EUR 415,0 Mio.) und das Zahlungsverhalten der Krankenkassen beeinflusst. Die Investitionen in die Ausstattung und Neubauten unserer Kliniken wurden aus den Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert. Die folgende Übersicht stellt die Veränderung der liquiden Mittel im Jahresverlauf dar:
Der Finanzmittelbestand veränderte sich 2021 um EUR 98,7 Mio. auf EUR 647,2 Mio. Der operative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR 449,6 Mio. (Vorjahr EUR 596,5 Mio.). Dem operativen Cashflow steht ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 237,3 Mio. (Vorjahr EUR 853,9 Mio.) gegenüber. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit beinhalten im Wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen sowie im Vorjahr in den Erwerb von Rhön. Die Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von EUR 113,6 Mio. (Vorjahr Mittelzufluss EUR 540,9 Mio.) aus. 5) Investitionen Regelmäßige Investitionen in unsere Gesundheitseinrichtungen bilden die Basis für langfristig gesundes Wachstum. Da die staatliche Investitionsförderung den gesamten Investitionsbedarf moderner Kliniken nicht abdeckt, wird das Delta aus Eigenmitteln finanziert. Asklepios ist aufgrund der Innenfinanzierungskraft in der Lage, den Ausfall an Fördermitteln zu kompensieren. Vorausschauendes Wirtschaften und ein stabiler Cashflow ermöglichen es der Asklepios Gruppe auch im Geschäftsjahr 2021, Eigenmittel in Höhe von durchschnittlich 7% - 9% des Umsatzes für Instandhaltungen und Investitionen einzusetzen. Die Eigenfinanzierungsquote bewegt sich mit 72,8% wie erwartet auf Vorjahresniveau (Vorjahr 74,4%). Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Investitionen getätigt:
Die wesentlichen Investitionen des Geschäftsjahrs entfielen auf folgende Standorte:
Nach Abzug der geförderten Investitionen bezifferten sich die Nettoinvestitionen auf EUR 242,2 Mio. (Vorjahr EUR 289,7 Mio.) bzw. 4,7% (Vorjahr 6,7%) des Umsatzes. Die Investitionen sind vollständig aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit finanziert. Die Investitionen ohne Abzug der Fördermittel betrugen EUR 332,6 Mio. (Vorjahr EUR 389,5 Mio.). Die Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung erhöhten sich auf EUR 172,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 142,9 Mio.). Gemessen an den Umsatzerlösen wurden 3,4% (Vorjahr 3,3%) in die laufende Instandhaltung investiert. Asklepios hat 8,1% (Vorjahr 10,0%) des Umsatzes für eigenfinanzierte Investitionen und Instandhaltungen verwendet. E. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1) Prognosebericht Die Ansteckungen mit dem Coronavirus haben im vierten Quartal 2021 bundesweit deutlich zugenommen, die Inzidenzen sind signifikant gestiegen. Hinzu kommt die neue Coronavirus-Variante Omikron, deren potenzielle Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Pandemie noch nicht absehbar sind. Die Intensität der vierten Welle sowie das dynamische Infektionsgeschehen werden voraussichtlich in anhaltenden Corona-Maßnahmen resultieren. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 wird daher bedeutend von dem vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetz und einer denkbaren Erweiterung desselben abhängen bzw. einem möglichen erneuten Beschluss der am 25.11.2021 ausgelaufenen "epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Die anhaltende COVID-19-Pandemie wird daher Auswirkungen auf die Geschäfts- und Leistungsentwicklung unserer Gesundheitseinrichtungen haben. Unsere Kliniken werden zusätzlich von einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld beeinflusst. Asklepios wird weiterhin verantwortungsbewusst agieren und gleichzeitig flexibel und umsetzungsstark bei Änderungen medizinischer oder regulatorischer Anforderungen reagieren. Asklepios hat aber durch frühe Investitionen in Zukunftsfelder wie die Digitalisierung und strategische Projekte sowie anhaltend hohe eigenfinanzierte Investitionen in die Gesundheitseinrichtungen eine solide Basis geschaffen, um die andauernde COVID-19-Pandemie auch wirtschaftlich gut zu überstehen. Ohne COVID, das heißt ohne eine erneute Verschärfung der Pandemie und damit verbundener unvorhersehbarer Einflüsse, rechnet Asklepios für das Jahr 2022 daher mit einem Umsatzwachstum und einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Gesamtaussage der Geschäftsführung Unsere wirtschaftlichen Ziele - ohne COVID Einflüsse - fokussieren für das Geschäftsjahr 2022 ein organisches Umsatzwachstum im Bereich von rund 2,5%-4,5% und eine hieraus erfolgende leichte aber nachhaltige Steigerung des EBITDA und des EAT gegenüber dem Vorjahr. Vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie erwartet Asklepios jedoch weiterhin Auswirkungen auf die Ergebnis-Margen. Unsere Eigenkapitalquote wird sich im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr stabil entwickeln. Neben den Finanzzahlen berücksichtigen wir bei der Steuerung des Unternehmens als nicht finanziellen Leistungsindikator die Anzahl der Bewertungsrelationen (BWR). Wir erwarten eine beständige Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. 2) Chancen und Risiken a) Risiko - und Chancenmanagementbericht Asklepios ist aufgrund der Wachstumsdynamik, der Komplexität der Geschäftsverflechtungen, hohen regulatorischen Anforderungen, stetigem wissenschaftlichen, medizinischen und technologischen Fortschritt sowie der faktisch gesetzlichen Aufforderung nach steigender Effizienz und Effektivität und den steigenden Ansprüchen unserer Patienten insbesondere dezentral einer Reihe von Herausforderungen und Risiken ausgesetzt. Eine systematische Erfassung der Risiken und gleichermaßen der Chancen versetzt Asklepios in die Lage, den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern, die Ansprüche unserer Patienten zu erfüllen und unseren Mitarbeitern grundsätzlich sichere Arbeitsplätze zu bieten. Die sich schnell ändernden gesundheitspolitischen, strukturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen gilt es zu erfassen und zu steuern. Die Steuerung der damit verbundenen Risiken und Chancen ist eine fortwährende Herausforderung und wichtiger Bestandteil des Managements der Kliniken und des Konzerns. Das Risikomanagement ist bei Asklepios fest etabliert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und geht über sie hinaus. Prozess des Chancen - und Risikomanagementsystems
Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der einbezogenen Gesellschaften und den Konzernrechnungslegungsprozess werden solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich erachtet, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzern-Abschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
b) Risiken Risiken werden analog der Einschätzung auf Ebene der Berichtseinheiten anhand ihrer möglichen negativen Auswirkungen in die Klassen "akzeptabel", "überwachungsrelevant", "handlungsrelevant" und "sehr kritisch" eingeteilt. Die wesentlichen Risikofelder sind nachfolgend erläutert, die Reihenfolge der genannten Risikofelder spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes für Asklepios wider. Ukrainekonflikt Aufgrund der angespannten Situation im Ukrainekonflikt können wirtschaftliche Risiken zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht ausgeschlossen werden. Die korrespondierenden Auswirkungen könnten neben einer erheblichen Einflussaufnahme auf die Weltwirtschaft insbesondere Lieferketten (u.a. im Energiebereich) stören sowie den Zugriff auf qualifizierte medizinische Arbeitskräfte deutlich einschränken. Aufgrund des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine hat die EU im Februar 2022 Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Transport, Exportkontrolle und Visabeschränkungen beschlossen. Diese Sanktionen werden auch einen deutlichen negativen Einfluss auf die Binnenkonjunktur in Deutschland haben. Ergebnisbelastend für MEDICLIN werden die im Vorjahresvergleich deutlich höheren Materialkosten sein. Insbesondere die steigenden Energiekosten können sich hier stark auswirken. Eine weitergehende Abschätzung der Auswirkungen auf MEDICLIN als Gesundheitsdienstleister ist derzeit nicht möglich. Eine weitergehende Quantifizierung der entsprechenden Risiken ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich COVID - 19 Grundsätzlich besteht für Asklepios das Risiko, dass sich aus der Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Das Ausmaß hängt im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Pandemie und den finanziellen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der Bundesländer bzw. von eigenen Maßnahmen ab. Die Steuerung der Corona-Maßnahmen erfolgt durch eine konzernweite Task Force. Die interne Kommunikation zu COVID-19 erfolgt dabei zentral koordiniert. Es wurden konkrete Maßnahmen erlassen, um die Infektionsgefahren zu minimieren. Zudem erfolgt ein ständiger Austausch mit den zuständigen Behörden. Unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen und bemessen an der aktuellen Sachlage, sehen wir die in COVID-19 begründete Risikolage als herausfordernd aber beherrschbar an. IT Risiken und Cyber - Risiken Asklepios ist grundsätzlich von einer funktionierenden IT-Struktur abhängig. Der erfolgreiche Behandlungspfad eines Patienten (von der Aufnahme über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur Dokumentation) hängt wesentlich von einer integrierten IT ab. In diesem Zusammenhang sind grundlegende IT-Verfahrensweisen und die Konfiguration der Rechenzentren von Bedeutung. Störungen in der IT-Integration und -Infrastruktur sowie in den dazugehörigen Verfahren können entsprechende Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben. In diesem Zusammenhang wird das Risikomanagement im IT-Bereich kontinuierlich weiterentwickelt. In den vergangenen Jahren hat sich die allgemeine Risikolage im Bereich der IT durch eine weltweite Steigerung von Cyberangriffen erhöht. Um dieser Entwicklung angemessen zu begegnen, hat Asklepios Maßnahmen ergriffen, um die IT-Sicherheit weiter zu verbessern und mögliche Cyberangriffe auch zukünftig weiterhin abwehren zu können. Das Rechenzentrum ist zum Nachweis der Datenschutz- und Datensicherheitsstandards zertifiziert und führt darüber hinaus unabhängige interne und externe Audits und Penetration Tests durch, welche die Leistungsfähigkeit unserer Sicherheitsmaßnahmen überprüfen. Personalrisiken Risiken im Personalbereich sind im Gesundheitsmarkt kontinuierlich vorhanden und können zu einer Verschlechterung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen. Die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung stellt eine zentrale Herausforderung für den gesamten Gesundheitsmarkt dar. Zu den wichtigsten Einzelrisiken gehören der Fachkräftemangel und die Abwanderung von Schlüsselpersonal sowie die Entwicklung der Personalkosten. Zur Einhaltung der Vorgaben aus der Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung und zur Vorbeugung des Risikos des Fachkräftemangels, nutzt Asklepios umfangreiche sowohl zentrale als auch dezentrale Rekrutierungsmaßnahmen (auch im Ausland) und Personalentwicklungsprogramme. Durch den Konzernverbund ergeben sich für die Asklepios-Mitarbeiter Möglichkeiten, wie sie in kleineren Strukturen nicht darstellbar sind. Daneben hat die Aus- und Fortbildung der eigenen Fach- und Führungskräfte für uns hohe Priorität. Durch die optimale Qualifizierung unserer Mitarbeiter gewährleisten wir ein hohes Innovationspotenzial und zukunftweisende Prozesse, nicht nur auf dem Gebiet höchstwertiger Medizin, sondern auch bezogen auf unsere wirtschaftlichen Aktivitäten. Zusätzlich führen wir gezielte Personalbindungsmaßnahmen durch, um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter langfristig für Asklepios zu begeistern. So beugen wir dem Fachkräftemangel gezielt vor. Über diesen Ansatz tragen wir unserer ökonomischen und unserer gesellschaftlichen Verantwortung gleichsam Rechnung und stärken unsere Marke. Die Entwicklung der Personalaufwendungen hängt stark von der Tarifentwicklung bei den Klinikbeschäftigten ab. Insbesondere die Vergütungen von examinierten Pflegefachkräften, die einen großen Teil unserer Mitarbeiter ausmachen, sind in den vergangenen Jahren aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels in diesem Bereich deutlich gestiegen. Zur Verringerung der externen Abhängigkeit und für die Möglichkeit, künftige Entwicklungen mitzugestalten, hat Asklepios die Risiken durch flexiblere und nach dezentralen Kriterien differenzierte Haustarifverträge, Arbeits- und Sozialordnungen sowie weitere alternative Vergütungsmodelle erheblich verringert. Die Modelle werden grundsätzlich durch die betreffenden Konzernbereiche vor Abschluss geprüft, alle Tarifverträge werden grundsätzlich durch den Konzernbereich Personal verhandelt. Ziel von Asklepios ist es, im Rahmen von Tarifverhandlungen möglichst lange Laufzeiten zu vereinbaren, um eine ausreichende Planungssicherheit zu erhalten. In Anbetracht der weiterhin zu erwartenden tarifbedingten Personalkostensteigerungen legt Asklepios ein besonderes Augenmerk auf die bedarfsgerechte quantitative personelle Ausstattung. Erlös - , Dokumentations - und Budgetrisiken Durch die starke gesetzliche Reglementierung ist Asklepios sowohl in täglichen Falldokumentations- und Abrechnungsprozessen als auch in mittelfristigen Entwicklungen der Erlösbudgets Risiken ausgesetzt. Derzeit betrifft dies neben der Zahlungsmoral der Krankenkassen vor allem budgetrechtliche Detailfragen wie z. B. konträre Auffassungen über Fallspezifikationen und -vergütungen, die Beurteilung von Strukturvorgaben, die Höhe des Pflegebudgets, laufende Schiedsstellenverfahren mit teilweise nicht vorhersehbarem Ergebnis, verspätet durchgeführte Budgetverhandlungen und mögliche Änderungen im Budgetrecht und den ergänzenden Abrechnungsbestimmungen. Die genannten Risiken können zu einer Verschlechterung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen. Bedingt durch die Größe des Konzerns und des vorhandenen Wissens sowie der vorhandenen Datenbestände ergibt sich die Möglichkeit, Standards zu definieren und die Kliniken vor Ort in der Umsetzung der genannten Themen effektiv zu unterstützen. Generell besteht im Bereich des Umgangs mit sensiblen Dienstleistungen, die auch grundsätzlich zu den hoheitlichen Aufgaben gehören, das inhärente Risiko, dass die Privatwirtschaft zurückgedrängt wird. Eine rückwirkende Abwicklung von Verträgen würde den Wegfall von Umsätzen bedeuten, die Auswirkung hingegen ist abhängig vom jeweiligen Produktfeld. Die prognostizierte demografische Entwicklung in einigen Gebieten kann ceteris paribus zu sinkenden Fallzahlen und Umsätzen führen. Kredit - und Kontrahentenrisiken Diese Risiken entstehen, wenn ein Kunde oder eine andere Gegenpartei eines Finanzinstruments nicht den vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Dimensionen Fristigkeit und Delkredere nachkommt. Asklepios ist einem unerwarteten Verlust von Zahlungsmitteln oder Erträgen nur zu einem geringen Maß ausgesetzt. Aufgrund des hohen Debitorenanteils der inländischen gesetzlichen Krankenversicherungen, ergänzt um einen kleineren Teil öffentlicher Sozialbehörden sowie Privatpatienten, besteht ein geringes Delkredererisiko. Im Gegensatz dazu sind jedoch das Risiko aus Zahlungsverzögerungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und damit eine Erhöhung der Kapitalbindung im Umlaufvermögen mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit zu beziffern. Die Anlagepolitik auf der Aktivseite folgt einer konservativen und breit gestreuten Risikopolitik. Bei den Anlagekontrahenten handelt es sich um Banken, die in Einlagensicherungssysteme integriert sind. Weiterhin werden Beteiligungen durch ein Beteiligungscontrolling kontinuierlich überwacht und bei Abweichungen von den erwarteten Zielen entsprechende Maßnahmen durch die Gesellschaft ergriffen. Finanzierungs - und Liquiditätsrisiken Asklepios unterliegt grundsätzlich Risiken aus dem Kapitalmarkt. Die Steuerung der kurzfristigen Liquiditäts- und längerfristigen Finanzierungsrisiken ist zentrale Zuständigkeit des Bereichs Finanzen, der hierfür - mit Fokus auf eine effiziente Steuerung der kurzfristigen liquiden Mittel - ein Treasury-System einsetzt. Als finanziell konservativ handelndes Unternehmen und in Anlehnung an die Investitionslaufzeiten der Vermögenswerte ist die Finanzierungsstrategie von Asklepios grundsätzlich langfristig ausgerichtet und beinhaltet überschaubare kurzfristige Refinanzierungsrisiken. Der hohe Bestand an liquiden Mitteln, der stetige Cashflow, die günstige Kapitalstruktur (niedrige Verschuldung), die breite Streuung der Finanzierungspartner, der Zugang zum Kapitalmarkt sowie die umfangreichen freien Kreditlinien unterstreichen einen hohen Grad an Unabhängigkeit gegenüber generellen Kapitalmarktentwicklungen und sichert volle finanzielle Handlungsfähigkeit u. a. auch für anorganisches Wachstum. Durch die mit der MediClin Aktiengesellschaft verbundene Miet- und Finanzierungstruktur ist die Profitabilität und Bonitätsstruktur teilweise belastet. Der überwiegende Bestand der Finanzverbindlichkeiten ist durch Festzinsvereinbarungen abgesichert. Investitionsrisiken Asklepios versteht unter Investitionsrisiken, dass nicht durchgeführte oder unrentable Investitionen zu einer veralteten oder nicht zweckgemäßen Infrastruktur führen und die Erschließung neuer Marktpotenziale verhindern. Dadurch können gegebenenfalls Erlösziele nicht erreicht werden (weil bspw. Nutzungsgenehmigungen auslaufen), es können Marktanteile an die Wettbewerber verloren gehen und bei nicht erfüllten Kaufvertragsverpflichtungen Strafzahlungen drohen. Zurzeit beobachten wir auch, dass die Effekte des Klimawandels insbesondere bei Kliniken und Einrichtungen in exponierter geografischer Lage langfristig zu einem erhöhten Investitionsbedarf für ausgleichende Maßnahmen führen können. Das Management beobachtet die stetig sinkenden Fördermittelquoten mit entsprechenden Konsequenzen für die Investitionstätigkeit. Asklepios ist durch seine relativ hohe Innenfinanzierungskraft nicht in gleichem Maße abhängig von der Fördermittelentwicklung wie der überwiegende Teil des Wettbewerbs. Wir nutzen gezielt unsere Finanzstärke für einen hohen Anteil an Eigeninvestitionen. Auf diese Weise steigern wir die Attraktivität unserer Einrichtungen und unterstützen in hohem Maße ein nachhaltiges, organisches Wachstum. Zugleich verbessern Investitionen die Effizienz und führen zu sinkenden Folgekosten. Um dem eigenen Anspruch an qualitativ höchstwertige Medizin gerecht zu werden, investiert Asklepios erheblich in die Kliniken an den einzelnen Standorten. Allerdings werden Investitionen in unsere Kliniken mit einem zunehmend geringeren Teil an Fördermitteln finanziert, das heißt, die Fördermittelquote der Bundesländer entwickelt sich rückläufig. Daraus resultiert das Risiko eines rückläufigen Cashflows, das durch Effizienzmaßnahmen im operativen Geschäft kompensiert werden muss. Planungs - und Baurisiken Aufgrund der umfangreichen Bautätigkeiten ist Asklepios Risiken durch Betriebseinschränkungen und Bauverzögerungen mit Erlösausfällen bzw. Überschreitungen von kalkulierten Baukosten ausgesetzt. Zu den risikoreduzierenden Maßnahmen gehören die Bereitstellung einer konzerninternen hohen Expertise in der Bauplanung und -durchführung. Die Implementierung von standardisierten Vorgaben und Ausstattungsstandards sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Projekte durch alle Leistungsphasen durch den KB Bau ist essentiell, so dass eine umgehende Reaktion auf eventuell auftretende Probleme möglich ist. Im Bereich der Neu- und Erweiterungsbauten unserer Kliniken nimmt Asklepios neben internen Leistungen auch Leistungen von externen Dienstleistern in Anspruch. Aus diesen Leistungen können u.a. Qualitätsdefizite in Planung und Ausführung unserer Projekte entstehen, aber auch Lieferschwierigkeiten in den Lieferketten. Daher legen wir grundsätzlich eine sorgsame und kontinuierliche Überwachung all unserer Dienstleister, Baufirmen, Lieferanten und des gesamten Marktes bei Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben zugrunde, um diese Risiken effizient zu begrenzen. Leistungsrisiken Herausfordernd im Hinblick auf die Leistungsentwicklung erweist sich die gesetzliche Regulierung des Vergütungssystems. Leistungssteigerungen können mit Preisabschlägen vergütet werden, Budgetunterschreitungen können ebenfalls ein Abschlagsrisiko bergen. Wir haben im Bereich der Kostenentwicklung insbesondere bei den Personal- und Materialaufwendungen mit stetig steigenden Kosten zu rechnen, die über den Zuwächsen durch Leistungssteigerungen liegen können. Hierdurch wird die Freisetzung von gebundenem Kapital und somit die Erweiterung des Finanzierungsspielraumes verhindert. Verfahrensrisiken bestehen insbesondere auch bei neuen Geschäftsmodellen wie der Abrechnung von Medizinischen Versorgungszentren. Die angemessene Berücksichtigung daraus resultierender Erlös- und Kostenrisiken gehört daher zu den vorrangigen Aufgaben des Managements, um die seit Jahren auseinandergehende Schere zwischen Erlös- und Kostensteigerungen zu bewältigen. Risiken aus Akquisitionen und Integrationen Durch die Integration von akquirierten Kliniken und Einrichtungen können Risiken entstehen. Unsere Aufgabe ist es, die Prozesse und die Infrastruktur des erworbenen Unternehmens schnellstmöglich zu integrieren. Dazu vereinheitlichen wir Prozesse und logistische Abläufe. Kritisch könnte sich der Verlust von wichtigen Führungskräften im Rahmen der Integration sowie nicht sorgfältige und angemessene Due-Diligence-Verfahren auswirken. Wir versuchen, die Risiken der Akquisition zu minimieren, indem wir uns des im Konzern langjährig gewachsenen Transaktions-Know-hows und der damit verbundenen Personen und Methoden bedienen. Risiken aus Wettbewerb Im Bereich des Gesundheitswesens sind zahlreiche Wettbewerber auf lokaler und regionaler Ebene tätig. Es besteht das Risiko, dass durch Aktivitäten bestehender Wettbewerber bzw. durch den Eintritt neuer Wettbewerber unser Marktanteil negativ beeinflusst wird. Auch eine mögliche Fehleinschätzung von wichtigen Trends auf allen Marktebenen kann zu einer negativen Umsatzentwicklung führen. Wir begegnen diesen Risiken mit umfassenden Analysen der Wettbewerbssituation, den technologischen und regulatorischen Trends und des allgemeinen Marktumfelds. Die kontinuierliche Verbesserung unserer internen Prozesse ermöglicht es uns die Qualität unserer Leistungserbringung dauerhaft auf höchstem Niveau zu erbringen und durch die Ausnutzung von neuen Entwicklungen stets weiter zu optimieren. Reputationsrisiken Als einer der größten privaten Gesundheitsdienstleister in Deutschland werden wir mit unseren medizinischen Angeboten in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen. Das Vertrauen in Asklepios und die Reputation der medizinischen Einrichtungen zu erhalten und weiter zu stärken ist eine zentrale Aufgabe des Konzernbereichs Unternehmenskommunikation & Marketing. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass negative Berichte in Print-, elektronischen oder digitalen Medien - die ein einseitiges oder gar unzutreffendes Bild realer Zustände in unseren Einrichtungen zeichnen, oder sich ideologisch aufgeladen gegen die Privatisierung im Gesundheitswesen richten - sich belastend auf die Reputation unseres Unternehmens auswirken. Wir treten diesen Risiken durch eine wirksame, transparente und aktive Kommunikation entgegen. Der Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing koordiniert dazu eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Social Media, Corporate Publishing, Public Affairs sowie Interne und Online-Kommunikation. Ziel ist es, durch eine aktive, strategische sowie einheitliche und transparente Kommunikation einen hohen Wiedererkennungswert für Asklepios zu schaffen, uns von unseren Wettbewerbern abzuheben und etwaiger öffentlicher Kritik an unserem Unternehmen sowie einzelner Einrichtungen bereits im Vorwege zu begegnen. Haftungs - und Rechtsrisiken Relevante Risiken, die sich im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten außerhalb von medizinischen Behandlungen ergeben, werden von der betreffenden Asklepios-Konzerngesellschaft fortlaufend identifiziert, bewertet und soweit erforderlich oder angemessen an die Konzernholding im Rahmen des rechtlich Zulässigen kommuniziert. Darüber hinaus ist Asklepios in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus dem Kerngeschäft (medizinische Behandlungen) ergeben. Den Ausgang dieser Streitigkeiten vorherzusagen ist nicht immer möglich, dennoch erwartet Asklepios aus den heute anhängigen Verfahren keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Im Bereich der Haftungsfälle kann trotz aller bestehenden Vorkehrungen eine Beeinträchtigung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht ein mögliches Haftungsrisiko bei nicht fördermittelrechtsgemäßer Verwendung von Fördermitteln. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich bestimmte Vorgehensweisen künftig trotz Prüfung durch die betreffenden Konzernbereiche als anpassungsbedürftig erweisen. Nicht vollständig vermeidbare Ansprüche unserer Patienten haben wir unter Verwendung eines eigenen Modells mit angemessenem extern vereinbartem Selbstbehalt versichert. Damit gelingt es uns, den marktweit stetig steigenden Versicherungsprämien externer Versicherer teilweise zu begegnen, die Liquidität des Konzerns zu erhöhen, die Anspruchsanmeldungen im Interesse der Patienten und des Konzerns selbst zu bearbeiten und gleichzeitig die steigenden Ansprüche aus überwiegend einzelnen Schadenfällen zu berücksichtigen. Neben der Klagebereitschaft von Patienten besteht das Risiko häufiger gestellter Regressansprüche durch Kostenträger. Stetig steigende Prämien sind marktweit für den Sachversicherungsbereich, insbesondere aufgrund ungünstiger Schadensquoten im Baubereich, zu verzeichnen und korrelieren mit unseren erheblich gestiegenen Aufwendungen im Sachversicherungsbereich. Unser interner Bereich für Versicherungen beobachtet aktiv das Marktgeschehen und entwickelt Maßnahmen zur möglichen Minimierung von Schadenanzahl und Schadenhöhe und steuert durch ein gezieltes Versicherungsmanagement die Versicherbarkeit über Selbstbehalte und Prämien. Unser Ziel ist es, moderne auf Patientennähe ausgerichtete medizinische Dienstleistungen anzubieten. Dies wird durch die interne Zusammenarbeit und gezielte Netzwerkbildung unterstützt, wobei der Fokus auf der Etablierung möglichst umfassender Versorgungsketten liegt. Die Asklepios-Strategie, zu der auch zielgenaue Angebote in nachfragestarken medizinischen Bereichen gehören, wird auch in Zukunft dazu beitragen, überdurchschnittliches Wachstum zu generieren. Absatzrisiken im Gesundheitsmarkt können gleichwohl in den Bereichen erwachsen, in denen Standortveränderungen vorgenommen werden müssen oder die Qualitätsbeurteilung durch Patienten und einweisende Ärzte geringer ausfällt als für marktbegleitende Kliniken. Dabei ist uns bewusst, dass Risiken aus Behandlungsprozessen unserer Patienten durch unerwartete Störungen entstehen können. Uns bekannte bilanzierungspflichtige Haftungs- und Rechtsrisiken haben wir durch Rückstellungsbildung berücksichtigt. Zur Deckung der Risikopotenziale bedient sich Asklepios Haftpflichtversicherungen, größtenteils mit Selbstbehalt. Für die Selbstbehalte werden angemessene Rückstellungen gebildet bzw. angepasst . Wir führen derzeit keine Prozesse bzw. sind keine Anspruchsgegner, aus denen wesentliche Veränderungen der Ertragslage resultieren können. Hygiene - und Infektionsrisiken Möglichen Hygiene- und Infektionsrisiken begegnen wir mit angemessenen Hygienemanagementkonzepten, strukturierten Abläufen und Prozessen sowie kontinuierlichen Schulungen der Mitarbeiter. Unsere Arbeitsweise richten wir dabei angemessen auf die Hygienebedürfnisse und -anforderungen aus; die Prozessevaluierungen und -verbesserungen im Rahmen der Qualitätsmanagementprozesse tragen darüber hinaus zu einer weiteren Qualitäts- und Effizienzsteigerung der Abläufe bei. Qualitätsrisiken Für unsere Geschäftstätigkeit ist die Behandlungsqualität ein wichtiger Faktor. Betriebsrisiken minimieren wir einerseits durch eine Maximierung der Behandlungsqualität, die wir mit unseren gut ausgebildeten und stetig weitergebildeten Mitarbeitern im Rahmen unserer vordefinierten Behandlungspfade sicherstellen. Andererseits gewährleisten unsere modern ausgestatteten Häuser eine Versorgung auf qualitativ und technisch hohem Niveau. Darüber hinaus stellen wir mit unserem klinischen Risikomanagement (u. a. CIRS) und dem strukturierten Qualitätsmanagement sicher, dass wir über angemessene Präventivsysteme verfügen, mit deren Hilfe potenzielle Fehlerquellen identifiziert und eine Erhöhung der Qualitätsstandards sowie der Sicherheit und Effizienz der Prozesse erreicht werden können. Schlussendlich kann dadurch eine permanente Verbesserung der Patientensicherheit und Behandlungsqualität sowie der Prozessqualität erreicht werden. Risiken aus Lieferketten Der Gesundheitssektor ist wie andere Branchen von weltweit vernetzten Produktions- und Lieferketten abhängig. Dies gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für medizintechnische Geräte und medizinische Verbrauchsgüter. Es besteht das grundsätzliche Risiko, dass Sachverhalte eintreten, welche die globalen Lieferketten stören oder unterbrechen. Grundsätzlich strebt Asklepios an durch vorausschauende Lagerhaltung und ein deutschlandweites Distributionssystem eine ausreichende Liefersicherheit mit Arzneimittel und medizinischen Verbrauchsgütern an allen Standorten sicherzustellen. Kommt es jedoch zu langfristigen Störungen der Produktions- und Lieferketten bzw. zu einer langfristigen Unterproduktion besteht das Risiko, dass eine Knappheit bei einzelnen Produkten entsteht. Pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit Krankenhäuser im Falle ihnen bekannt gewordener Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur stationären Versorgung umgehend informieren. Hierdurch kann Asklepios entsprechende ggf. notwendige weitergehende Steuerungsmaßnahmen einleiten. Risiken aus Klimawandel Die Risiken auf Grund des Klimawandels nehmen weltweit und branchenübergreifend zu. Bezogen auf Asklepios sehen wir mögliche direkte negative Auswirkungen, insbesondere bei Kliniken und Einrichtungen mit exponierter geografischer Lage. Konkrete Indikationen sind neben vermehrten Sturmschäden an Gebäuden, Einschränkungen in der Erreichbarkeit (z.B. durch beschädigte Zufahrtsstraßen) auch zusätzliche notwendige Investitionen, um auch bei langfristig-negativen Entwicklungen die Patientensicherheit und den Patientenkomfort sicherzustellen (z.B. erhöhter Aufwand für Klimatisierung). Zusätzlich besteht die Gefahr, dass auf Grund des Klimawandels indirekte Kostenrisiken auftreten. Hierzu können neben einem Anstieg der Energiepreise (z.B. durch CO 2-Bepreisung) auch zusätzliche Regularien für den Neubau und für die Renovierung von Gebäuden zählen. Auch besteht das Risiko, dass Standorte ohne gut ausgebaute ÖPNV-Anbindung für Arbeitnehmer an Attraktivität einbüßen, da auf Grund höherer Kraftstoffpreise diese Arbeitsplätze wirtschaftlich weniger lohnenswert sind. Asklepios beobachtet die klimatischen und politischen Entwicklungen, um bei Bedarf zeitnah entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Compliance - Risiken Das Compliance-Risiko beschreibt die fehlende rechtliche und organisatorische Einhaltung der für Asklepios maßgeblichen Gesetze und Normen. Damit gehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken für Asklepios einher. Dabei kann es sich um Strafen, Schadensersatzforderungen oder ein Berufsverbot für medizinisches Personal handeln. Bestehende Maßnahmen zur Minimierung festgestellter Compliance-Risiken werden fortlaufend überprüft und fortentwickelt. Ein formelles Compliance-Management-System befindet sich im Aufbau. Governance - Risiken Grundsätzlich besteht in schnell wachsenden Konzernen der Größe von Asklepios das Risiko, dass Strukturen zur Führung des Konzerns und zur Etablierung von Kontrollsystemen (bspw. Vier-Augen-Systeme) nicht angemessen greifen bzw. zunächst etabliert werden müssen. c) Chancen Chancen werden analog der Einschätzung auf Ebene der Berichtseinheiten anhand ihrer möglichen positiven Auswirkungen in eine von vier Chancenklassen mit "geringer Chancenerwartung" bis "sehr hohe Chancenerwartung" eingeteilt. Die Chancenfelder sind nachfolgend erläutert, die Reihenfolge der genannten Risikofelder spiegelt die gegenwärtige Einschätzung der relativen Chancenerwartung für Asklepios wider. Chancen aus Markt und Umfeld In diese Chancenkategorie fallen positive Entwicklungen, die sich auf Grund der politischen oder wirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Die Stärke des medizinischen Sektors ist die relative Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Entwicklungen, sodass wir hier die Chance sehen, auch bei einer sich ändernden wirtschaftlichen Lage unser Wachstum aufrecht zu erhalten. Auch Chancen, die sich im Kontext des Wettbewerbs ergeben, zählen in diese Kategorie. Hier sehen wir Potential im Aufbau und Ausbau der medizinischen Dienstleistungen. Neben den Aspekten der medizinischen Versorgung ergeben sich auch im gesamten Klinikaufenthalt unserer Patienten Möglichkeiten, uns durch moderne Angebote und Services vom Wettbewerb weiter positiv abzuheben. Hierbei greifen wir auf den Erfahrungsschatz unseres bundesweiten Kliniknetzwerkes zurück und orientieren uns am Bedarf und Wohl unserer Patienten. Strategische Chancen Hierunter werden alle Chancen zusammengefasst, die sich langfristig durch globale Trends und Entwicklungen ergeben. Auch Investitionsprojekte, Akquisitionen, Stärkung der eigenen Marke und der Eintritt in neue Geschäftsfelder zählen in diese Kategorie. Wir beobachten kontinuierlich den Krankenhausmarkt in Deutschland und im Ausland. Unsere langjährige Erfahrung bei der Akquisition und Integration von Kliniken ermöglicht es uns, Investitionschancen und strategische Akquisitionspotentiale frühzeitig zu identifizieren und zu ergreifen. Durch Ausbau bereits bestehender Kliniken und die Erweiterung des vorhandenen Leistungsspektrums betreiben wir gezielt die Stärkung der Marke Asklepios bei Patienten und Mitarbeitern. Chancen aus Finanzaktivitäten Unser breiter Finanzierungsmix und hoher Eigenkapitalanteil ermöglicht es uns, langfristige Finanzierungssicherheit zu erreichen und dabei trotzdem flexibel auf günstige Finanzierungsmöglichkeiten zu reagieren. Zusätzlich macht uns unsere Kapitalausstattung zu einem beliebten Partner am Kapitalmarkt, sodass wir von günstigen Refinanzierungskonditionen profitieren können. Neben der allgemeinen Unternehmens- und Wachstumsfinanzierung erreichen wir hierdurch die notwendige Kapitalstärke, um in der Lage zu sein, Chancen frühzeitig zu ergreifen. Chancen aus operativer Tätigkeit Chancen aus operativer Tätigkeit beinhalten insbesondere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Abrechnungsprozesse und Erlössteigerung. Hierzu zählen auch Chancen zur weiteren Verbesserung der medizinischen Qualität durch Einsatz neuer Prozesse, Technologien und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die fortlaufende Entwicklung und Implementierung von Kostensenkungsaktivitäten im Kontext der Schaffung von konzernweiten Synergien ermöglicht es uns, unsere Kostensituation gegenüber dem Wettbewerb stetig zu verbessern und dabei die medizinische Leistung auf konstant hohem Niveau zu erhalten. Aufgrund der günstigen Kostenstrukturen sowie der überdurchschnittlichen Kompetenz im Bereich DRG-Erlösmanagement sind wir in der Lage, den Änderungsprozess in zusätzliche Wettbewerbsvorteile umzuwandeln. Die Mitgliedschaft im Kliniknetzwerk "Wir für Gesundheit" bietet Asklepios die Chance, sich in einem Umfeld von hochqualifizierten Leistungsanbietern weiterhin zu etablieren. Das Angebot des Kliniknetzwerks beinhaltet ein trägerübergreifendes, flächendeckendes und qualitätsorientiertes Versorgungsnetzwerk mit dem Ziel, das Wachstum der Mitglieder zu fördern und die Fallzahlen zu steigern. Infrastrukturelle Chancen Unter infrastrukturellen Chancen verstehen wir alle Themen, die einen positiven Einfluss auf unsere Leistungserbringung haben, jedoch nicht direkt in der operativen Tätigkeit verortet sind. Hierzu zählen insbesondere die Qualifikation und Motivation unserer Mitarbeiter, der intelligente Einsatz von moderner Informationstechnologie und die technische Ausstattung unserer Häuser. Durch die optimale Qualifizierung unserer Mitarbeiter gewährleisten wir ein hohes Innovationspotential und zukunftweisende Prozesse nicht nur auf dem Gebiet der Spitzenmedizin. Zeitgleich können wir durch unsere starke Arbeitgebermarke hoch motiviertes Personal akquirieren. Die Homogenisierung unserer IT-Landschaft reduziert Kosten und steigert die Effektivität und Effizienz der eingesetzten Systeme. Durch gezielte Investitionen können wir flexibel auf Veränderungen der Patientenansprüche reagieren und uns so von unseren Wettbewerbern abheben. Unsere modern ausgestatteten Kliniken gewährleisten eine Versorgung auf qualitativ und technisch hohem Niveau, woraus sich auch Chancen zu künftigen Leistungssteigerungen ergeben. Gesamtaussage der Geschäftsführung: Zusammenfassung und AusblickHinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken - unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potentiellen finanziellen Auswirkung sowie der gegenwärtigen Geschäftsaussichten - erwartet die Geschäftsführung wie im Vorjahr grundsätzlich keine einzelnen oder aggregierten Risiken, welche die Unternehmensfortführung wesentlich gefährden könnten. Das Management geht davon aus, dass die Ertragskraft der Gesellschaft eine solide Grundlage für die künftige Geschäftsentwicklung bildet und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt.
Hamburg, den 18. März 2022 Kai Hankeln Hafid Rifi Joachim Gemmel Prof. Dr. Christoph U. Herborn Marco Walker
1 www.bmwi.de
IFRS Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
1) das EBITDA ist belastet durch Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte in Höhe von EUR 4,3 Mio. (Vorjahr EUR 34,6 Mio.) 2) Operatives Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen 3) Operatives Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern IFRS Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
IFRS Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
IFRS Konzern-Bilanz für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021AKTIVA
IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021
KONZERN-ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 nach International Financial Reporting StandardsI. Allgemeine Grundlagen des Konzernabschlusses II. Grundsätze der Rechnungslegung 1) Angewandte Vorschriften 2) Neue bzw. erstmalig anzuwendende Standards 3) Ausweis und Umgliederungen 4) Geschäftsjahr 5) Freigabe des Abschlusses III. Währungsumrechnung IV. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1) Konsolidierungskreis a) Tochterunternehmen b) Assoziierte Unternehmen c) Übrige Beteiligungen d) Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen e) Konsolidierungskreis 2) Immaterielle Vermögenswerte 3) Geschäfts- oder Firmenwerte 4) Sachanlagen 5) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 6) Zuwendungen der öffentlichen Hand 7) Leasingverhältnisse 8) Forschungs- und Entwicklungskosten 9) Fremdkapitalkosten 10) Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten 11) Finanzinstrumente a) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) c) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) d) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte e) Finanzielle Verbindlichkeiten f) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten g) Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts h) Nettoergebnis nach Bewertungskategorien 12) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag a) Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden b) Latente Steuern 13) Vorräte 14) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15) Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem KHG 16) Umsatz- und Ertragsrealisierung 17) Andere Forderungen und sonstige Vermögenswerte 18) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19) Sonstige Rückstellungen 20) Pensionsrückstellungen 21) Anteilsbasierte Vergütungen 22) Schätzungen und Annahmen Angaben zum Finanzrisikomanagement 23) System des Finanzrisikomanagements 24) Liquiditätsrisiken 25) Kreditrisiken 26) Zinsänderungsrisiken 27) Kapitalsteuerung V. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1) Umsatzerlöse 2) Sonstige betriebliche Erträge 3) Materialaufwand 4) Personalaufwand 5) Sonstige betriebliche Aufwendungen 6) Abschreibungen 7) Beteiligungsergebnis 8) Zinsergebnis 9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung VII. Erläuterungen zu Bestandteilen der Konzern-Bilanz 1) Unternehmenszusammenschlüsse unter Anwendung der Erwerbsmethode 2) Immaterielle Vermögenswerte 3) Sachanlagen 4) Leasingverhältnisse 5) at Equity bilanzierte Beteiligungen 6) Forderungen nach dem KHG 7) Finanzielle und sonstige finanzielle Vermögenswerte 8) Vorräte 9) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10) Laufende Ertragsteueransprüche 11) Sonstige Vermögenswerte 12) Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 13) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 14) Eigenkapital a) Gezeichnetes Kapital b) Rücklagen c) Nicht beherrschende Anteile d) Entwicklung des sonstigen Ergebnisses 15) Finanzschulden 16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17) Verbindlichkeiten aus Leasing 18) Verbindlichkeiten nach dem KHG 19) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20) Sonstige Verbindlichkeiten 21) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 22) Sonstige Rückstellungen 23) Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 24) Aktive und passive latente Steuern 25) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten VIII. Sonstige Angaben 1) Mitarbeiter (Vollkräfte) im Jahresdurchschnitt 2) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 3) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 4) Bezüge des Managements 5) Honorare des Konzernabschlussprüfers (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) 6) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 7) Rechtsstreitigkeiten 8) Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 9) Nachtragsbericht 10) Organe der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA I. Allgemeine Grundlagen des KonzernabschlussesKonzernstruktur: Grundlagen und Geschäftsfelder Die Gesellschaft ist unter der Firma Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Rübenkamp 226, Hamburg, Deutschland (nachfolgend als "AKG", "Konzern" oder "Gesellschaft" bezeichnet) im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 149532, eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 7. Juni 2004 gegründet. Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ist mit ihren Tochtergesellschaften überwiegend auf dem deutschen Markt in den Geschäftsfeldern der klinischen Akutbehandlung und Rehabilitation sowie in sehr geringem Umfang in der Pflege tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens umfasst den Erwerb und Betrieb sowie die Beratung von derartigen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Der Konzern betreibt Einrichtungen in zahlreichen Bundesländern. Die Konzernstruktur ist gesellschaftsrechtlich und personell auf die regionalen Unterschiede abgestimmt. Die operativen Einheiten sind im Wesentlichen die direkt beteiligten Asklepios Kliniken der AKG sowie die Beteiligungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilkonzernabschlüsse der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg (74,9%-ige Beteiligung), der MediClin AG, Offenburg (52,73%-ige Beteiligung) und der seit dem 3. Juli 2020 in den Konzernabschluss einbezogenen Rhön-Klinikum AG (93,71%-ige Beteiligung). Asklepios erweitert in 2021 das bestehende Portfolio um den Bereich des Instrumente-Managements für die Chirurgie durch den Erwerb der ELAN Arzt- und Klinikservice GmbH. Darüber hinaus ist der Konzern selektiv im Ausland tätig. Hierunter fallen ganz überwiegend das Engagement in Griechenland (Athens Medical Center S.A.), in den Niederlanden mit der im Bereich E-Mental-Health tätigen Mind District Holding BV sowie die Pulso Europe BV in Belgien. Im Geschäftsjahr intensiviert der Konzern die Tätigkeiten im Ausland und gründet die Gesellschaften Pulso France SAS (Paris, Frankreich) sowie Samedi Austria GmbH (Wien, Österreich). Daneben baut der Teilkonzern der Rhön-Klinikum AG im Zuge der Neugründungen der RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH und RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH seine Konzernstruktur im Bereich der Servicegesellschaften weiter aus. II. Grundsätze der Rechnungslegung1) Angewandte Vorschriften Der Konzernabschluss der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021 ist in Anwendung von §315e Abs. 3 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des IASB (IFRIC) aufgestellt, wie diese gemäß der Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates in der Europäischen Union anzuwenden sind. Alle für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wird von der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der Konzern hat entsprechend auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreiend verzichtet. Der IFRS-Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzern der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA wird in den IFRS-Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Deren Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt. Zu den angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen wird auf die folgenden Ausführungen unter Abschnitt IV "Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen". 2) Neue bzw. erstmalig anzuwendende Standards Erstmalig angewandte Rechnungslegungsstandards Die Rechnungslegungsstandards wurden durch den IASB überarbeitet und veröffentlicht. Sie ersetzen vollständig oder partiell frühere Versionen dieser Standards / Interpretationen oder stellen neue Standards / Interpretationen dar. Der Konzern hat folgende Standards erstmalig vollständig oder die entsprechenden geänderten Regelungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Übergangsvorschriften angewendet und - soweit erforderlich - die Vergleichsangaben in Übereinstimmung mit den neuen Rechnungslegungsstandards angepasst:
Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Ä nderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 , IFRS 4 und IFRS 16) Am 27. August 2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) mit Änderungen herausgegeben, die Sachverhalte adressieren, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Standardänderungen repräsentieren Phase 2 des Projektes, die sich den Fragstellungen widmet, die sich im Rahmen der Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz stellen. Der Asklepios-Konzern verzeichnet aus diesen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. IFRS 4 Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4) Im Zuge der Änderungen an IFRS 4 wurde der Zeitraum für die vorübergehende Befreiung bestimmter Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 (temporary exemption from IFRS 9) verlängert, sodass für die betroffenen Versicherungsunternehmen die Anwendung von IAS 39 für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen, zulässig bleibt. Der Standard ist für den Asklepios-Konzern nicht relevant. Änderungen an IFRS 16: COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse nach dem 30. Juni 2021 Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat das International Accounting Standards Board (IASB) am 31. März 2021 den Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse angepasst, sodass die Option zur Nutzung der praktischen Erleichterung, nach der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine COVID-19-bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation darstellt, um ein Jahr verlängert wurde. MEDICLIN hat auf Grundlage des vom deutschen Bundestag am 27. März 2020 verabschiedeten "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrungsrecht" von der Aussetzung von Mietzahlungen für Klinikimmobilien für die Monate Mai und Juni 2020 Gebrauch gemacht und die Änderung zu IFRS 16 angewendet. Die ausgesetzten Mietzahlungen für die zwei Monate belaufen sich auf insgesamt 7,9 Mio. Euro und betreffen die Mieten für 21 Klinikimmobilien. Zum 1. Januar 2020 traten die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Kraft, die den Begriff der "Wesentlichkeit" neu definierten und vereinheitlichten und dadurch die Relevanz von Anhangangaben im Abschluss erhöhen sollen.
* Endorsement erfolgt ** Endorsement bislang nicht erfolgt IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept Die Änderungen umfassen die Aktualisierung von IFRS 3, sodass sich der Standard auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht, die Ergänzung von IFRS 3 um die Vorschrift, dass ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben IAS 37 oder IFRIC 21 (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden hat sowie die Ergänzung von IFRS 3 um eine ausdrückliche Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht ansetzt. Der Asklepios-Konzern erwartet für Erwerbe ab 1. Januar 2022 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. IAS 37: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung Mit den Änderungen in Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37) wird festgelegt, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird). Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. IAS 16: Erlöse vor beabsichtigter Nutzung einer Sachanlage Mit Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16) wird der Standard dahingehend geändert, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis. Die Änderungen an IAS 16 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine retrospektive Anwendung ist nur für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte vorgesehen, die am oder nach dem Beginn der frühesten im Abschluss der erstmaligen Anwendung der Änderungen dargestellten Periode zu ihrem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigen Zustand gebracht werden. Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) mit Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 Mit der Änderung wird einem Tochterunternehmen, das Textziffer D16 (a) von IFRS 1 anwendet, gestattet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den von seinem Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, basierend auf dem Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS. Die Änderung an IFRS 9 stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den '10%'-Test in Textziffer B3.3.6 von IFRS 9 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet. Ein Unternehmen berücksichtig nur Gebühren, die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich Gebühren, die entweder von dem Unternehmen oder dem Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten wurden. Mit der Änderung des erläuternden Beispiels 13 zu IFRS 16 wird die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber aus dem Beispiel entfernt, um jede potenzielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen zu beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnte. Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Mit der Änderung wird die Vorschrift in Textziffer 22 von IAS 41 beseitigt, dass Unternehmen steuerliche Cashflows bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswertes unter Verwendung der Barwertmethode ausschließen. Die Änderung stellt die Übereinstimmung mit den Vorschriften in IFRS 13 sicher. Die Standards IFRS 1 und IAS 41 wendet der Asklepios-Konzern nicht an. Aus den Änderungen von IFRS 9 und IFRS 16 erwartet der Asklepios-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. IFRS 17 Versicherungsverträge Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. Mai 2017 den Standard IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht, welcher künftig IFRS 4 Versicherungsverträge ersetzen wird. Der neue Standard schreibt allgemeine Regelungen für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben für Versicherungsverträge fest. Der Standard enthält drei zentrale Ansätze für die Abbildung von Versicherungsverträgen:
Die im Mai 2017 veröffentlichte Fassung regelte die Erstanwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Im Zuge der am 25. Juni 2020 verabschiedeten Amendments to IFRS 17 wurde der Zeitpunkt der erstmalig verpflichtenden Anwendung von IFRS 17 auf den 1. Januar 2023 verschoben. Der Standard ist für den Asklepios-Konzern nicht relevant. Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden (Endorsement bislang nicht erfolgt) Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Januar 2020 eine Änderung an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden veröffentlicht, die die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Ein Unternehmen wendet die Änderungen rückwirkend für Geschäftsjahre an, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen in Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage - nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Änderungen Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums "Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben" und Erläuterungen zum Kriterium "Erfüllung" ergänzt. Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. Änderungen an IAS 1: Konkretisierung der Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Endorsement bislang nicht erfolgt) Die Änderungen umfassen Anpassungen an IAS 1 sowie am IFRS-Leitliniendokument 2 und zielen auf eine Erleichterung für den Ersteller der Finanzberichterstattung ab, indem die wesentlichen Informationen hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgegeben sind, nach denen es dem Ersteller der Finanzberichterstattung erleichtert werden soll. Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. Änderungen an IAS 8: Neudefinition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Endorsement bislang nicht erfolgt) Ziel der Änderungen an IAS 8 ist die Differenzierung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Rechnungslegungsbezogene Schätzung werden neu definiert als "monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind". Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. Änderungen an IAS 12: Eingrenzung des Anwendungsbereichs der Ausnahmeregelung (Endorsement bislang nicht erfolgt) Die Änderungen an IAS 12 sehen eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Ausnahmeregelung (sog. initial recognition exemption) vor, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswertes oder einer Schuld die Bilanzierung von aktiven oder passiven Steuern unterbleibt. Insoweit gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde, temporäre Differenzen im Zeitpunkt des Zugangs resultieren, kann nach erfolgter Änderung an IAS 12 von der Ausnahmeregelung nicht mehr Gebrauch gemacht werden mit der Folge, dass aktive und passive latente Steuern zu bilanzieren sind. Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. Änderungen an IFRS 17 : Erleichterungen für Unternehmen, die erstmalig IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig anwenden (Endorsement bislang nicht erfolgt) Im Zuge der Änderung treten Erleichterungen für Unternehmen ein, die IFRS 9 und IFRS 17 erstmalig gleichzeitig anwenden. Danach ist es einem Unternehmen erlaubt, die Vergleichsinformationen hinsichtlich eines finanziellen Vermögenswertes so darzustellen, als wären die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung nach IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert zur Anwendung gekommen. Der Asklepios-Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns. 3) Ausweis und Umgliederungen Die Vermögenswerte und Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge werden gem. IAS 1.32 saldiert, wenn dies explizit in einem Standard oder einer Interpretation gefordert bzw. erlaubt ist und den wirtschaftlichen Gehalt der Geschäftsvorfälle widerspiegelt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die entsprechend des Wahlrechts des IAS 1 (rev. 2011) als eigenständiger Teil des Konzernabschlusses ausgewiesen wird, ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Geschäftsjahr sind keine Ausweisänderungen erfolgt. Alle Beträge im Konzernabschluss sind - soweit im Einzelfall keine abweichende Währungseinheit angegeben ist - in Tausend Euro ("TEUR") bzw. Millionen Euro ("EUR Mio.") angegeben. 4) Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 5) Freigabe des Abschlusses Der vorliegende Konzernabschluss der Gesellschaft wurde mit Unterschrift durch die Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. III. WährungsumrechnungDer Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Die Abschlüsse aller Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet:
Alle Umrechnungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung der Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Beim Abgang einer ausländischen Beteiligung werden die im Eigenkapital aufgelaufenen Umrechnungsdifferenzen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. IV. Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Abschlüsse sämtlicher einbezogener Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 1) Konsolidierungskreis a) Tochterunternehmen Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA als Obergesellschaft die Tochterunternehmen, bei denen der AKG unmittelbar oder mittelbar die Beherrschung zusteht. Der Konzern beherrscht ein Tochterunternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus dem Engagement bei diesem Tochterunternehmen ausgesetzt ist bzw. wenn er Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Tochterunternehmen zu beeinflussen. Die Tochterunternehmen werden ab dem Tag konsolidiert, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Die Tochterunternehmen werden entkonsolidiert, sobald der Konzern die Beherrschung verliert. Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens ausgebucht und jede zurückbehaltene Beteiligung zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Anschließend werden die Beteiligung sowie alle Beträge, die der Konzern dem ehemaligen Tochterunternehmen schuldet oder von diesem beansprucht in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Zugangswert eines finanziellen Vermögenswertes oder, falls einschlägig, als Anschaffungskosten bei Zugang einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen angesehen. Gewinne und Verluste aus dem Verlust der Beherrschung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies betrifft auch die Beträge, die vorher in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt wurden. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital einzustufen ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Die bei der Zeitwertbewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben respektive aufgelöst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird in den Folgeperioden hinsichtlich seiner Werthaltigkeit mindestens einmal im Jahr überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Werden Anteile sukzessiv erworben, so wird der Unterschiedsbetrag aus Anschaffungskosten und dem anteiligen Eigenkapital als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. In diesem Fall wird der vom Erwerber zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn bzw. Verlust erfolgswirksam erfasst. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge, sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Zwischenergebnisse werden, sofern wesentlich, eliminiert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen werden die ertragsteuerlichen Effekte erfasst und latente Steuern entsprechend ausgewiesen. b) Assoziierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, aber keine Kontrolle besitzt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden initial mit ihren Anschaffungskosten bewertet und unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen der Rücklagen von assoziierten Unternehmen in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Dividendenzahlungen werden dementsprechend vom Equity-Ansatz abgesetzt. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Weist das assoziierte Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt Gewinne aus, berücksichtigt der Konzern seinen Anteil an den Gewinnen erst dann, wenn der Gewinnanteil den noch nicht erfassten Verlust übersteigt. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden - sofern notwendig - geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. c) Übrige Beteiligungen Die übrigen Beteiligungen des Konzerns, die weder als Tochterunternehmen voll konsolidiert werden (IFRS 10) noch als assoziiertes Unternehmen (IAS 28) konsolidierte Unternehmen sind, werden bei untergeordneter Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und bei dem erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Transaktionskosten werden bei der erstmaligen Erfassung grundsätzlich als Teil des Kaufpreises berücksichtigt. d) Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen Nicht beherrschende Anteile sind der Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens, die auf Anteile entfallen, die nicht von Gesellschaftern des Mutterunternehmens gehalten werden. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und in der Konzern-Bilanz gesondert ausgewiesen. In der Konzern-Bilanz werden sie innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Ändert sich die Beteiligungsquote des Konzerns an einem Tochterunternehmen und der Konzern verliert nicht die Beherrschung des Tochterunternehmens, so werden diese Transaktionen als Eigenkapitaltransaktionen behandelt. Dies betrifft die Geschäftsvorfälle mit Eigentümern, die in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln. Der Konzern erfasst jede Differenz zwischen dem Betrag, um den sich die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ändern und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung unmittelbar im Eigenkapital. e) Konsolidierungskreis Folgende Unternehmen gehören zum 31. Dezember 2021 zum Konsolidierungskreis des Konzerns. Ergänzend angegeben wird die Höhe der Anteile (unmittelbar und mittelbar) sowie die Information, inwieweit die jeweilige Gesellschaft im Rahmen der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Aufstellung eines Lageberichts und einer Offenlegung abgesehen hat.
Folgende Gesellschaften, die von untergeordneter Bedeutung sind, werden zu Anschaffungskosten bilanziert, da für sie kein Marktpreis ermittelbar ist:
* Werte für 2020 Folgende Gesellschaften werden nach der Equity-Methode bilanziert:
Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte Es wird beabsichtigt, die ZIT - Zentralinstitut für Transfusionsmedizin GmbH sowie die Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG und die MVZ MediClin Bonn GmbH im Wege von Shares Deals zu veräußern. Im Rahmen der Anpassung an IFRS 5 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe), in der Bilanz enstsprechend umgegliedert. Ein Abschreibungsbedarf auf den beizulegenden Zeitwert besteht nicht. Für weitere Erläuterungen wird auf die Ausführungen in Abschnitt VI.13) "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" verwiesen. 2) Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine bestimmbare oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, werden ein anderer Abschreibungszeitraum respektive eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.
Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich oder jeweils dann auf Wertminderung mittels Impairmenttest geprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Im Konzern wird ein Markenrecht mit unbestimmter Nutzungsdauer bilanziert, das die entgeltlich erworbene (Dach)-Marke Asklepios betrifft. Zum Stichtag beträgt der Buchwert dieses Markenrechts EUR 87,6 Mio. Die Annahme einer unbegrenzten Nutzungsdauer begründet sich in der Dauer der Nutzungsabsicht sowie in der Beherrschung der Marke als Dachmarke im Außenauftritt für nahezu unser gesamtes Kerngeschäft. Die Marke wird jährlich hinsichtlich eines potentiellen Wertminderungsbedarfes geprüft. Da die Marke selbst keine unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse generiert, wird sie im Rahmen des Wertminderungstests der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die unter der Marke auftreten. Bezüglich der zugrunde gelegten Parameter des Werthaltigkeitstests verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt IV. 3) "Geschäfts- oder Firmenwerte". Aus dem Wertminderungstest der Marke ergab sich keine als realistisch zu erachtende Änderung einer wesentlichen Annahme, die zu einer Abwertung führen würde. 3) Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder jeweils dann auf Wertminderung durch einen Impairmenttest getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Erwerbers diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit oder eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, stellt die niedrigste Ebene (medizinische Einrichtung bzw. Gruppe von Einrichtungen) innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert des Goodwills, ist die Differenz proportional auf die Vermögenswerte der CGU zu verteilen. Bei Entfall der Gründe für eine Wertminderung erfolgt keine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst. Bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests wurden für alle CGUs folgende Parameter zugrunde gelegt:
Sofern die betrachtete CGU wesentlich von den bilanziellen Auswirkungen des IFRS 16 betroffen ist, wurde diese durch eine Anpassung des Impairment-Modells Rechnung getragen und die Auswirkungen des IFRS 16 in der Planungsrechnung, dem Buchwert der CGU und dem WACC (5,11%) berücksichtigt. Die Werthaltigkeit der betroffenen CGU hat sich hierdurch nicht verändert. Das durchschnittliche Umsatzwachstum der wesentlichen geschäftswerttragenden Gesellschaften liegt im Planungszeitraum von 2022 - 2024 in einer Bandbreite von 0% bis rund 19%. Zu unserem Geschäftsmodell gehört der Turnaround von defizitären Kliniken/Einrichtungen, der branchenüblich innerhalb von fünf Jahren angestrebt wird. Das Asklepios-Management bestimmt im Zuge der Planung die Annahmen für die aktuellen gesetzlichen, allgemeinwirtschaftlichen und marktspezifischen Entwicklungen und Rahmenwerke sowie die Bewertung der zukünftigen Fortentwicklung, welche die Grundlage für die Unternehmensplanung und den 3-Jahres-Plan des Asklepios-Konzerns bilden. Für die Leistungs- und Erlösplanung werden die jeweiligen Landesbasisfallwerte zentralisiert ermittelt und für jedes Bundesland vorgegeben. Die zur Kostenentwicklung getroffenen Annahmen ergeben sich aus der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wie Preissteigerungen in bestimmten Bereichen wurden implizit in der den Impairmenttest zugrundeliegenden Planung berücksichtigt, hatten jedoch keinen wesentlichen Einfluss. In die Ermittlung des Nutzenwerts (= erzielbarer Betrag) fließen nebst unserer strategischen Ausrichtung unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie die branchenüblichen Entwicklungen ein. Im Folgenden werden die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den signifikantesten Geschäfts- und Firmenwerten im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- und Firmenwerte dargestellt:
Im Rahmen einer durchgeführten Sensitivitätsanalyse der Geschäfts- und Firmenwerte hätten sich bei Veränderung des Diskontierungszinssatzes (WACC) bzw. des EBIT folgende Impairment-Auswirkungen ergeben:
Für die anderen Geschäfts- und Firmenwerte wird keine Änderung einer wesentlichen Annahme, die zu einer Abwertung führen würde, als realistisch angesehen. 4) Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen, linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und gegebenenfalls angepasst. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen, wie z.B. laufende Wartungsaufwendungen, werden erfolgswirksam erfasst. 5) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zum Fair Value bewertet, der den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen entspricht. Da das wirtschaftliche Eigentum an den vermieteten Immobilien bei der Asklepios Kliniken GmbH & Co KGaA oder ihren Tochtergesellschaften als Leasinggeber (Operating-Leasing) verbleibt, werden diese Immobilien unter entsprechender Kennzeichnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit berücksichtigt. 6) Zuwendungen der öffentlichen Hand Die Gesellschaft erhält Zuwendungen der öffentlichen Hand für diverse staatliche Förderprogramme. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) nur bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Soweit Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Anschaffung von Sachanlagen gegeben wurden, werden diese gemäß IAS 20.24 grundsätzlich mit den Anschaffungskosten des Vermögenswerts verrechnet. Darüber hinaus erhält die Gesellschaft Zuwendungen, die zur Finanzierung von laufenden Aufwendungen bestimmt sind. Diese Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und periodengerecht von den entsprechenden Ausgaben abgesetzt. Beihilfen, die Gesellschaften des Konzerns in Form eines Zinsvorteils bei der Gewährung von un- bzw. niedrigverzinslichen Darlehen gewährt bekommen haben, werden grundsätzlich im Zeitpunkt der Gewährung bestimmt und ebenfalls von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt. 7) Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht auf Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum übertragen wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer bilanziert einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht (right-of-use asset) sowie eine Leasingverbindlichkeit im Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten bilanziert und über den kürzeren Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Höhe des Vermögenswertes entspricht im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten des Leasingnehmers. Anpassungen können auch aufgrund von Leasinganreizen (lease incentives) erforderlich sein, für Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses und für Rückbau- und vergleichbare Verpflichtungen. Auf der Passivseite der Bilanz wird dem Nutzungsrecht eine Leasingverbindlichkeit gegenübergestellt. Als Leasingverbindlichkeit wird der Barwert aller künftigen Leasingzahlungen angesetzt. Die Abzinsung dieser Zahlungen erfolgt, falls verlässlich ermittelbar, mit dem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz. Falls die Ermittlung des Zinssatzes nicht möglich ist, wird stattdessen der Grenzfremdkapitalzinssatz (incremental borrowing rate) verwendet. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurden Referenzzinssätze aus den Renditen von Unternehmensanleihen (EUR Europa composite BBB) unter Berücksichtigung eines Credit Ratings der MediClin AG herangezogen. Für den Rest des Konzerns wurden entsprechende Referenzzinssätze aus den bestehenden Schuldscheindarlehen abgeleitet und interpoliert, da sich der Konzern über diese finanziert. Index- und kursabhängige, variable Leasingzahlungen werden bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt berücksichtigt. Die Zugangsbewertung wird dabei anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder des zugrundeliegenden Kurses vorgenommen. Außerdem erfolgt auch die Berücksichtigung der Restwertgarantien. Variable Leasingzahlungen, die nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden, werden in der Periode ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst. Ein Leasingnehmer kann bei den folgenden Sachverhalten beschließen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen entweder linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder auf einer anderen systematischen Basis als Aufwand zu erfassen:
Der Konzern macht von diesen Wahlrechten jeweils Gebrauch. Die Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird vorgenommen, um Änderungen bei den Leasingzahlungen zu berücksichtigen: a) bei der Laufzeit des Leasingverhältnisses; b) bei der Beurteilung einer Kaufoption; c) bei den zu erwartenden Zahlungen in Zusammenhang mit Restwertgarantien; d) oder bei den zukünftigen Leasingzahlungen, die sich aus einer Index- oder Kursänderung ergeben haben. Bilanzierung beim Leasinggeber Der Leasinggeber unterscheidet jedes Leasingverhältnis in Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarung. Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem geleasten Objekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Mietleasingvereinbarungen klassifiziert. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern die wesentlichen Risiken und den Nutzen aus dem Eigentum am Leasingobjekt trägt, werden als Finanzierungsvereinbarungen klassifiziert. 8) Forschungs- und Entwicklungskosten Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die technische und kommerzielle Umsetzung von Forschungsergebnissen. Forschungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Der Teil der Entwicklungskosten, für den die Voraussetzungen zur Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 (Intangible Assets) vollständig erfüllt sind, wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr angefallen. Forschungskosten sind gefördert und daher per Saldo ergebnisneutral. 9) Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die in unmittelbarem, direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts stehen, sind als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren (IAS 23.11). Im Geschäftsjahr 2021 wurden EUR 1,5 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.) Fremdkapitalkosten, die mit Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, aktiviert. Der aktivierte Betrag wurde als Zuschlagssatz aus dem Finanzierungskostensatz für aufgenommene Kredite (durchschnittlich 3,2 %; Vorjahr durchschnittlich 2,9 %) ermittelt. Alle anderen Fremdkapitalkosten sind als Aufwand der Periode zuzurechnen, in der sie entstehen (IAS 23.8). 10) Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden durch die Gesellschaft entsprechend IAS 36 auf die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen überprüft. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wird vorgenommen, sofern aufgrund bestimmter Ereignisse oder Entwicklungen der Buchwert der Vermögenswerte nicht mehr durch den zu erwartenden Veräußerungserlös bzw. den diskontierten Netto-Zahlungsstrom aus einer weiteren Nutzung gedeckt ist. Sofern eine Ermittlung des erzielbaren Betrags für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung der Zahlungsströme für die nächsthöhere Gruppe von Vermögenswerten, für die ein derartiger Zahlungsstrom ermittelt werden kann. Zuschreibungen werden vorgenommen, sofern in den Folgejahren die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind. Die Zuschreibung erfolgt dabei höchstens auf den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ohne die Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. Die Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, wird jährlich vorgenommen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung zur Folge haben könnten, wird häufiger überprüft. Die Ermittlung der Netto-Cashflows wird auf der Grundlage der Planungen der einzelnen Berichtseinheiten vorgenommen, auf deren Basis eine Trendermittlung der Netto-Cashflows für die nachfolgenden Perioden durchgeführt wird. Die prognostizierten Netto-Cashflows werden unter Nutzung eines risikoadjustierten Zinssatzes diskontiert. Weitere Parameter werden standardisierten Branchenangaben entnommen. Hierzu bedienen wir uns der Expertise unabhängiger Beratungsgesellschaften. 11) Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald eine Konzerngesellschaft Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden bei der erstmaligen Erfassung (mit Ausnahme der Transaktionskosten bei finanziellen Vermögenswerten, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden), grundsätzlich als Teil des Kaufpreises berücksichtigt. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der Zugangsbewertung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell ab. Man unterscheidet zwischen den folgenden Geschäftsmodellen "Halten", "Halten- und Verkaufen" und "Sonstiges". Dem Geschäftsmodell "Halten" werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, mit der Zielsetzung die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, welche Zins- und Tilgungsleistungen im Sinne von IFRS 9 enthalten. Dem Geschäftsmodell "Halten- und Verkaufen" werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, bei dem die finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, aber auch veräußert werden können. Dem Geschäftsmodell "Sonstiges" werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die mit Handelsabsicht gehalten werden oder die die Kriterien "Halten" oder "Halten und Verkaufen" nicht erfüllen. Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9 in vier Kategorien klassifiziert:
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen daraus erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. a) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Die finanziellen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert wertgemindert, modifiziert oder ausgebucht wird. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Im Konzern werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente dieser Kategorie zugeordnet. b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Die finanziellen Vermögenswerte sind erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu bewerten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die übrigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Eigenkapital erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes erfolgt die Umgliederung des im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinns oder Verlusts aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Derartige finanzielle Vermögenswerte liegen im Konzern zum 31. Dezember 2021 nicht vor. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahrs, soweit dies zulässig und angemessen ist. Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen, kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht wegen der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente in etwa dem Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt. c) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) Bei der Zugangsbewertung trifft man die Wahl, ob man seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente klassifiziert, wenn sie der Definition von Eigenkapital in IAS 32 entsprechen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Es erfolgt keine Umgliederung der Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Dividenden werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Derartige finanzielle Vermögenswerte liegen im Konzern zum 31. Dezember 2021 nicht vor. d) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die als zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Aktien oder verzinsliche Wertpapiere, werden als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn sie mit der Absicht der kurzfristigen Veräußerung gekauft werden. Derivative Finanzinstrumente werden gemäß den Vorschriften des IFRS 9 - sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung eingesetzt werden - grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beispiele für derivative Finanzinstrumente sind Optionen, Termingeschäfte oder Zinsswapgeschäfte. Finanzielle Vermögenswerte mit Zahlungsströmen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Die Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Eine Ausnahme hiervon sind zum Hedge Accounting designierte Finanzinstrumente, die hieraus resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Im Konzern existieren keine finanziellen Vermögenswerte in Form von Fremdkapitalinstrumenten, die dieser Kategorie zugeordnet werden könnten. e) Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden sofort erfolgswirksam erfasst. Eine Zuordnung von finanziellen Verbindlichkeiten zur Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" ist zum Bilanzstichtag im Konzern unverändert gegenüber dem Vorjahr nicht erfolgt. Die finanziellen Verbindlichkeiten, die somit sämtlich der Kategorie "finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden" zugeordnet sind, werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. f) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden dann saldiert, wenn im gegenwärtigen Zeitpunkt für den Konzern ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und der Konzern beabsichtigt, den Ausgleich der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Der Rechtsanspruch muss unbedingt von künftigen Ereignissen sein und im normalen Geschäftsgang durchsetzbar. g) Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nach der Bewertungsmethode analysiert. Die verschiedenen Stufen stellen sich wie folgt dar:
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf dem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der Markt gilt als aktiv, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten darstellen. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird anhand eines Bewertungsverfahrens ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird somit auf Grundlage der Ergebnisse eines Bewertungsverfahrens geschätzt, das sich in größtmöglichen Umfang auf Marktdaten und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützt. Wenn alle zum beizulegenden Zeitwert benötigten Daten beobachtbar sind, wird das Instrument der Stufe 2 zugeordnet. Falls mind. eine bedeutende Datengrundlage nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert, wird das Instrument der Stufe 3 zugeordnet. Im Konzern existieren keine Finanzinstrumente, die eine dieser Kategorien zugeordnet werden könnten. h) Nettoergebnis nach Bewertungskategorien
Das Nettoergebnis aus der Folgebewertung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten setzt sich im Wesentlichen aus den Erträgen und Aufwendungen aus Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen. 12) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag a) Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Steuerliche Risiken bestehen im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen der bundesdeutschen Finanzverwaltung und Asklepios. Für mögliche Steuerforderungen bildet der Konzern entsprechende Rückstellungen zum Bilanzstichtag. Aktuell besteht hieraus kein wesentliches Risiko. b) Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Konzern-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Latente Steueransprüche werden für abzugsfähige temporäre Unterschiede und noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die Ermittlung der latenten Steuern zum 31. Dezember 2021 beruht wie im Vorjahr auf einem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Körperschaftsteuer. Die operativen Kliniken sind im Regelfall von der Gewerbesteuer befreit. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die über das sonstige Ergebnis erfasst werden, werden auch über das sonstige Ergebnis und nicht in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies betraf im Geschäftsjahr die Veränderung der Pensionszusagen in Höhe von TEUR -6.758 (Vorjahr: TEUR 8.490). Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Die latenten Steuern werden nicht abgezinst. 13) Vorräte Die Vorräte werden gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet, wobei als Bewertungsvereinfachungsverfahren der Ansatz zu Durchschnittseinstandspreisen erfolgt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer sowie geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. 14) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen sind nicht besichert und unterliegen damit dem Risiko, ganz oder teilweise auszufallen. Einzelwertberichtungen über ein gesondertes Wertberichtigungskonto werden gebildet, wenn aufgrund besonderer Umstände nicht mit der Einbringung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu rechnen ist. Die Forderungen werden direkt ausgebucht, wenn die Forderung definitiv als uneinbringlich angesehen werden muss. Bei den Wertberichtigungen werden alle erkennbaren Risiken aufgrund von individuellen Risikoeinschätzungen sowie aufgrund von Erfahrungswerten berücksichtigt. Die contract assets stellen die sogenannten 'Überlieger' dar. Es handelt sich dabei um Patienten, deren Behandlung bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist. Wir weisen aus der Bewertung der Überlieger keine Teilgewinne aus (Zero-Profit-Methode), siehe des Weiteren unter Abschnitt IV.22) Schätzungen und Annahmen. Zum Bilanzstichtag erfolgt eine Inventur der sich im Krankenhaus befindenden Patienten. Soweit wir zum Bilanzstichtag davon auszugehen haben, dass die Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden, werten wir zunächst die geschätzten Auftragskosten ab. 15) Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem KHG Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) beinhalten Forderungen auf Auszahlungen von Fördermitteln, die durch Bescheide der entsprechenden Fördermittelbehörden fest zugesagt sind. Die in diesem Zusammenhang zu bilanzierenden Verbindlichkeiten werden mit der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel verbraucht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem KHG werden unsaldiert ausgewiesen. 16) Umsatz- und Ertragsrealisierung Die Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Krankenhausbetrieb und stellen somit ausschließlich Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen dar. Unsere Krankenhäuser unterliegen, wie alle Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland, gesetzlich normierten Entgeltregelungen (u.a. KHEntgG, BPflV und KHG). Das Angebot der Krankenhäuser und die Preise gegenüber den Kostenträgern (überwiegend Krankenkassen) sind durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene geregelt. Die stationären Leistungen der Krankenhäuser sollen über prospektiv mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelte Budgets vergütet werden. Tatsächlich werden die Budgetverhandlungen allerdings erst im Verlauf eines Geschäftsjahres geführt und finden ihren Abschluss teilweise auch erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres. In diesen Fällen bestehen im Hinblick auf die vereinbarte Leistungsmenge und/oder Vergütung Unsicherheiten, denen wir mit sachgerechten Schätzungen begegnen. Die Zahlungen von den Krankenkassen werden im Regelfall nach der entsprechenden Leistungserbringung bei den Patienten vereinnahmt. Gemäß § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) werden die Kosten für die Pflege am Patienten ausgegliedert aus den DRG und somit gesondert vergütet. In diesem Zusammenhang sind gesonderte Budgets mit den Krankenkassen zu verhandeln. Entsprechend dieser Systematik finanziert letztendlich der Steuerzahler diese Budgets. Hinsichtlich der Ermittlung der sogenannten Pflegeentgeltwerte, also vereinfacht der Kosten für die Pflege der Patienten pro Tag, bestehen große Unsicherheiten. Der überwiegende Teil unserer Umsätze resultiert aus der Abrechnung sogenannter Fallpauschalen, DRG's nach dem KHEntgG in unseren Akut-Krankenhäusern, dem pauschalierten Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) nach der BPflV in unseren Psychiatrien. In einigen Bereichen erfolgt die Vergütung im Rahmen der verhandelten Budgets nach Tages-Pflegesätzen nach landesrechtlichen Vorschriften. Die verhandelten, nach oben grundsätzlich gedeckelten Budgets ergeben sich aus dem Produkt von Leistungsmenge und Preis. Die Budgets werden durch unsere Krankenhäuser mit den Kostenträgern verhandelt. Jedes Krankenhaus stellt am Jahresende die abgerechnete Leistungsmenge (Anzahl und Art der Leistung) dem jeweiligen mit den Krankenkassen verhandelten Budget für das Krankenhaus gegenüber, sodass sich mitunter Mehr- oder Mindererlöse ergeben können, welche durch einen vorgegeben Erlösausgleich zwischen dem Krankenhaus und der Krankenkasse grundsätzlich ausgleichsfähig sind. Im Zuge dieses Erlösausgleichs werden nur die zusätzlich angefallenen bzw. entfallenen, variablen Kosten in Höhe definierter Pauschalen vergütet bzw. abgezogen. Die sich daraus ergebenden Forderungen (contract assets) bzw. Verbindlichkeiten (contract liabilities) werden mit entsprechender Korrektur der Umsatzerlöse in der Konzernbilanz abgebildet. Vertragsvermögenswerte (contract assets) stellen bedingte Rechte des Asklepios-Konzerns auf den Erhalt von Zahlungsmitteln sowie Zahlungsmitteläquivalenten dar und beziehen sich auf von Asklepios erbrachte Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet werden konnten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Ansprüche, die sich nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung ergeben. Diese entstehen für Patientenbehandlungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen worden sind. Die Bewertung von diesen Patienten erfolgt durch Multiplikation des jeweiligen Landesbasisfallwertes mit dem, den einzelnen am Bilanzstichtag anwesenden Patienten zuzuordnenden Case Mix Index (CMI), wobei der CMI-Anteil für die Hauptleistung dem Jahr zugeordnet wird, in dem die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Der verbleibende Anteil wird danach entsprechend der Anzahl der Aufenthaltstage den jeweiligen Geschäftsjahren zugeordnet. Vertragsvermögenswerte (contract assets) werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgebucht, sobald die Ansprüche des Konzerns unbedingt geworden sind. Dies ist in der Regel im drauffolgenden Geschäftsjahr der Fall. Die Umsatzrealisierung hingegen erfolgt bereits mit Aktivierung der Vertragsvermögenswerte. Wertberichtigungen für Bonitätsrisiken auf Vertragsvermögenswerte werden entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Vertragsverbindlichkeiten (contract liabilities) entstehen durch Anzahlungen, die dem Konzern in Form von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten bis zum Bilanzstichtag zugeflossen sind. Diese werden beim erstmaligen Bilanzansatz mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bewertet, da Dritte einen Anspruch auf Leistungserfüllung erworben haben. Diese erfolgt in der Regel zusammen mit der Umsatzrealisierung im nächsten Geschäftsjahr. Darüber hinaus werden die kodierten Erlöse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) regelmäßig überprüft. Minderungen der Erlöse durch den MDK stellen Änderungen des Transaktionspreises dar. Für Asklepios besteht grundsätzlich das Risiko nach Überprüfung durch den MDK, für durchgeführte Behandlungen eine niedrigere Vergütung zu erhalten, sodass es unter Umständen zu Rückerstattungen kommen kann. Bei der Bemessung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des MDK vorgenommen und basierend auf Erfahrungswerten entsprechende Korrekturen der Umsatzerlöse berücksichtigt. In Höhe der voraussichtlichen Rückerstattung wird gemäß IFRS 15 eine Rückerstattungsverbindlichkeit (refund liability) bilanziert. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des MDK haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres. Mit dem im November 2020 in Kraft getretenen dritten Bevölkerungsschutzgesetz ("Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite") wurden Krankenhäuser bei der Behandlung von COVID-19-Erkrankten weiter unterstützt. Die differenzierten Freihaltepauschalen für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett wurde ab 18. November 2020 weiter gewährt. Diese Freihaltepauschalen erhielten von den Bundesländern bestimmte Krankenhäuser, die die vorgegebenen Versorgungskriterien erfüllen, in Abhängigkeit vom Anteil freier betreibbarer Intensivbetten im jeweiligen Land- oder Stadtkreis und der 7-Tagesinzidenzen der Neuinfektionen. Der Anspruch auf den Erhalt der Ausgleichszahlung, von dem auch einige Asklepios-Kliniken profitieren konnten, endete in Abhängigkeit der Inzidenzen und weiterer Vorgaben der Bundesländer spätestens zum 15. Juni 2021. Mit dem Impfpräventionsstärkungsgesetz vom 12. Dezember 2021 wurden die Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab dem 15. November 2021 bis zum 19. März 2022 wiedereingeführt. Zusätzlich wurde mit dem Infektionsschutzgesetz auch ein "Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern" beschlossen. Er gilt dann, wenn an Corona Erkrankte zwischen dem 1. November 2021 und dem 19. März 2022 länger als zwei Tage behandelt werden. Bezahlt wird der Versorgungsaufschlag ebenfalls aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Im Gegensatz zu 2020 wurden die Freihaltepauschalen und der Versorgungsaufschlag im Zuge einer Ausgleichskalkulation rückzahlbar, sofern die Gesamterlöse des Krankenhauses über denen des Geschäftsjahres 2019 lagen. Zur Finanzierung von pandemiebedingten Mehrkosten, insbesondere für persönliche Schutzausrüstung, haben Krankenhäuser auch in 2021 einen festgelegten Zuschlag pro Patient erhalten, der gegenüber 2020 jedoch deutlich abgesenkt wurde. Seit dem 1. Oktober 2020 und in 2021 können grundsätzlich krankenhausindividuelle Zuschläge in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten mit den Kostenträgern vereinbart werden, hierzu wurde die Corona-Mehrkostenvereinbarung am 21. Dezember 2021 veröffentlicht. Die Ausgleichszahlungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden nach §111 Abs. 5 SGB V seit dem 16. März 2020 gewährt und laufen nach derzeitigem Stand zum 19. März 2022 aus. Im Bereich der Rentenversicherung findet der Ausgleich über das SodEG (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz) statt, der gleichlaufend am 19. März 2022 endet. Gleiches gilt für den Corona-Zuschlag Hygiene, auf den sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger geeinigt haben. Zusätzlich wurden Rehakliniken in einigen Bundesländern ermächtigt, Krankenhausbehandlungen durchzuführen, um Akutkliniken zu entlasten. Dividendenerträge werden im Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf Erhalt der Zahlung entsteht und im Beteiligungsergebnis ausgewiesen. Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. 17) Andere Forderungen und sonstige Vermögenswerte Andere Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Risikobehaftete Posten werden mit angemessenen Einzelwertberichtigungen versehen. 18) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen grundsätzlich kurzfristige, hochliquide Geldanlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten ab dem Tag des Erwerbs. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen mit dem Zahlungsmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung überein. 19) Sonstige Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug einer höchst wahrscheinlichen Erstattung erfasst. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst. 20) Pensionsrückstellungen Im Konzern existieren unterschiedliche Pensionspläne. Die Pläne werden durch Zahlungen an Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen oder durch Bildung von Rückstellungen finanziert, deren Höhe auf versicherungsmathematischen Berechnungen basiert. Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern feste Beitragszahlungen an eine eigenständige Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse) leistet. Der Konzern leistet in diesem Fall Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung und trägt über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Er ist typischerweise dadurch charakterisiert, dass er einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligaton, DBO) am Bilanzstichtag, abzüglich des zur Deckung der Verpflichtungen bestehenden Planvermögens. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Methode) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität, deren Laufzeiten, denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten unter Einbeziehung der zur Deckung dieser Verpflichtungen bestehenden Vermögenswerte. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden sofort bilanziell erfasst. Sie werden als Komponente des Gesamtergebnisses außerhalb der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufstellung der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und nach erstmaligem Ausweis im Gesamtergebnis unmittelbar in die Gewinnrücklagen gebucht, sodass sich in den Folgeperioden kein erfolgswirksamer Effekt mehr zeigt. Mit IAS 19 (rev. 2011) wurde das Nettozinsergebnis eingeführt. Das Nettozinsergebnis wird durch Anwendung des Rechnungszinses auf die Nettoschuld/das Nettovermögen ermittelt. Bei der Ermittlung des Nettozinsergebnisses gemäß IAS 19 (rev. 2011) wird der Rechnungszins implizit auch auf das Planvermögen angewendet. Der Unterschied zwischen dem (erwarteten) Nettozinsergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis ist unter den Neubewertungen und damit im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an ein Versorgungswerk des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK). Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Bei dem vorliegenden Plan handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8 (rev. 2011)), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Kreditrisiko als auch das biometrische Risiko teilen. Die ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzustufen (IAS 19.30 (rev. 2011)). Da die für eine detaillierte Berechnung des auf den Konzern entfallenden Teils der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen erforderlichen Informationen nicht vorliegen, treffen die Voraussetzungen des IAS 19.34 (rev. 2011) zu. Die Finanzierung der ZVK erfolgt im Wesentlichen nach dem Umlageverfahren, bei dem die Ermittlung des Umlagesatzes für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf der Ebene des gesamten Versichertenbestandes und nicht auf der Ebene des einzelnen versicherten Risikos durchgeführt wird. Somit unterliegt Asklepios auch den Risiken (Biometrie, Kapitalanlage) der anderen Trägerunternehmen der ZVK. Die Verpflichtungen sind daher bilanziell als beitragsorientierter Plan zu erfassen. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.36 (rev. 2011) bestehen nicht, sodass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in der Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die ZVK werden als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. In die Pensionsrückstellungen werden auch durch Unterstützungskassen gedeckte mittelbare Verpflichtungen eingezogen, sofern die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA oder deren Tochtergesellschaften für die Erfüllung der Verpflichtungen durch Zahlung entsprechender Beiträge an den Versorgungsträger eintreten. Die Verpflichtungen werden unter Abzug des Planvermögens der Unterstützungskasse bilanziert. Ferner bestehen Zusagen gegenüber beurlaubten Beamten der Freien Hansestadt Hamburg sowie einzelvertragliche Verpflichtungen gegenüber sich im Ruhestand befindlichen Organträgern von Tochterunternehmen. 21) Anteilsbasierte Vergütungen Anteilsbasierte Vergütungen werden grundsätzlich nach IFRS 2 bilanziert. Amtierende und ehemalige Vorstände der RHÖN-KLINIKUM AG waren am Stammkapital der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH mit 0,0 % (Vj. 3,0 %) sowie weitere Angestellte mit 0,0 % (Vj. 3,0 %) beteiligt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die bei der Gründung geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt EUR 0,3 Mio. - davon entfallen auf die Vorstände EUR 0,1 Mio. - als aktienbasierte Vergütungen i. S. v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment transactions) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Den Vorständen wurde dabei eine Put-Option gewährt, die Anteile jeweils nach fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2020, der RHÖN-KLINIKUM AG anzudienen. Des Weiteren bestand die Möglichkeit, bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Anteile zurückzugeben. Die Bewertung der Anteile erfolgte zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Nennbetrag der Geschäftsanteile. Eine freie Veräußerung der Anteile war nicht möglich. Die aktuellen und ehemaligen Vorstände haben ihre Anteile mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 angedient. Die Auszahlung der Kaufpreise in Höhe von EUR 0,4 Mio. erfolgte in 2021. Im Periodenergebnis des Berichtsjahres sind EUR 0,0 Mio. (Vj. EUR 0,1 Mio.) in diesem Zusammenhang enthalten. 22) Schätzungen und Annahmen Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass für die Bewertung in der Bilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten und für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert (die Buchwerte der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie weitergehende Erläuterungen lassen sich den Ausführungen unter VII. "Erläuterungen zu Bestandteilen der Konzern-Bilanz" entnehmen).
Zum 31. Dezember 2021 betrug der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte EUR 871,3 Mio. (Vorjahr EUR 860,8 Mio.). An dieser Stelle wird auf die Erläuterungen zum Geschäfts- oder Firmenwert und zur Durchführung der Wertminderungstests unter Abschnitt IV.3) Geschäfts- oder Firmenwerte verwiesen.
Entsprechend der Langfristigkeit dieser Rückstellungen unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen unter Abschnitt VII.21) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der Buchwert zum 31. Dezember 2021 beträgt EUR 338,6 Mio. (Vorjahr EUR 404,6 Mio.).
Die Absicherung bzw. Regulierung der eingetretenen bzw. erwarteten Schadenfälle übernehmen einige Gesellschaften des Konzerns bis zu einer festgesetzten Schadenshöhe selbst. Wird diese überschritten, treten andere externe Versicherungen ein. Die im Geschäftsjahr bilanzierten Rückstellungen stellen Schätzungen von zukünftigen Zahlungen für die gemeldeten sowie für die bereits entstandenen, aber noch nicht gemeldeten Schadenfälle dar. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und gegenwärtigem Anspruchsverhalten. Diese Erfahrungen beziehen sowohl die Anspruchshäufigkeit (Anzahl) als auch die Anspruchshöhe (Kosten) ein und werden zur Schätzung der bilanzierten Beträge mit Erwartungen hinsichtlich einzelner Ansprüche kombiniert. Die Schadenersatzverpflichtungen wurden auf Grundlage aktuarischer Methoden durch einen externen Gutachter ermittelt. Die Höhe der gebildeten Rückstellungen wird insbesondere durch die festgelegten aktuarischen Parameter, die Schadenshöhe für den jeweiligen Einzelfall sowie den zeitlichen Eintritt der notwendigen Zahlungen aus den Schadensfällen bestimmt. In die Rückstellung wurden neben den Einzelschäden auch die Schadenregulierungskosten einbezogen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die der Schätzung immanente Ungenauigkeit geringfügig ist. Zum Ausweis der Rückstellung wird auf den Rückstellungsspiegel in Abschnitt VII.22) Sonstige Rückstellungen verwiesen.
Angaben zum Finanzrisikomanagement 23) System des Finanzrisikomanagements Als Finanzrisiken werden solche Risiken verstanden, die ihren Ursprung in den Investitions- und Finanzierungsaktivitäten eines Unternehmens und damit in der Interaktion mit den Finanzmärkten haben. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen. Diese resultieren unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit. Die durch den Konzern ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die sich aus den unternehmerischen Aktivitäten ergebenden wesentlichen Risiken der Gesellschaft lassen sich in folgende drei Risiko-Cluster unterteilen:
Das übergreifende Finanzrisikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen der Entwicklung an den Finanzmärkten auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Da es sich beim Risikomanagement um eine zentrale Führungsaufgabe handelt, wurden durch die Geschäftsführung entsprechende Ziele und Strategien festgelegt, die für den gesamten Konzern gelten. Die Geschäftsführung identifiziert, bewertet, steuert und kontrolliert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten und den Risikomanagern des Konzerns. Diesbezüglich gibt die Geschäftsführung sowohl die Leitlinien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch für das Risikomanagement bestimmter Risikoarten, wie z. B. den Umgang mit Zinsänderungs- und Kreditrisiken oder den Einsatz von derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten sowie die Investition von Liquiditätsüberschüssen. 24) Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken resultieren aus einem möglichen Mangel an Finanzmitteln, um fällige Verbindlichkeiten hinsichtlich Volumen und Fristigkeit bedienen zu können. Speziell letztere Einflussgröße führt im Falle von potenziellen Liquiditätsengpässen dazu, auch ungünstige Finanzierungskonditionen akzeptieren zu müssen. Die Steuerung der kurzfristigen Liquiditäts- und längerfristigen Finanzierungsrisiken ist zentrale Aufgabe des Bereichs Konzernfinanzierung, Konzerntreasury und Investor Relations, der hierfür - mit Fokus auf eine effiziente Steuerung der kurzfristigen liquiden Mittel - ein konzernweites integriertes Cash-Management-System einsetzt. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung eines adäquaten Betrags im Rahmen zugesagter Kreditlinien und die Fähigkeit zur Ausgabe von geeigneten Finanzierungsinstrumenten am Banken- und Kapitalmarkt ein. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfelds, in dem der Konzern operiert, ist es Ziel der Geschäftsführung, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend verfügbare Kreditlinien bestehen und ein jederzeitiger Zugang zu den Kapitalmärkten möglich ist. Sämtliche kreditvertragliche Vereinbarungen werden laufend eingehalten. Folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aufgrund vertraglicher (nicht abgezinster) Mindestverpflichtungen.
25) Kreditrisiken Kreditrisiken (auch Adress- oder Adressausfallrisiko) entstehen, wenn ein Schuldner den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Asklepios ist einem unerwarteten Verlust von Zahlungsmitteln oder Erträgen nur zu einem geringen Maß ausgesetzt. Zum einen besteht für Asklepios aufgrund des hohen Debitorenanteils der inländischen (gesetzlichen) Krankenversicherungen, ergänzt um einen kleineren Teil öffentlicher Sozialbehörden sowie vereinzelt Privatpatienten, ein geringes Delkredererisiko. Zum anderen werden Finanzkontrakte nur selektiv und ausschließlich zum Zweck der Risikoabsicherung abgeschlossen. Die weitgehend kurzfristig ausgerichtete Geldanlagepolitik folgt dem Grundsatz "Sicherheit vor Rendite" und streut die überschüssige Konzernliquidität bei verschiedenen Banken mit einem Investmentgraderating einer anerkannten Ratingagentur. Ergänzend besteht das Risiko, dass bestimmte Forderungen nach Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht anerkannt werden. Für dieses sogenannte Risiko der Nichtanerkennung (Veritätsrisiko) werden keine Wertberichtigungen im Sinne des IFRS 9 gebildet, sondern entsprechende Rückerstattungsverbindlichkeiten (refund liability) passiviert. Wertberichtigungen werden vorgenommen, sobald erwartet wird, dass Forderungen zumindest teilweise uneinbringlich sind. Eine signifikante Risikokonzentration ist - analog zum Vorjahr - zum 31. Dezember 2021 nicht gegeben. Aus den finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft besteht ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente. Für alle Zahlungsverkehrstransaktionen, die über ein automatisiertes Zahlungsmanagementsystem abgewickelt werden, gilt mindestens das Vier-Augen-Prinzip. Der Abschluss von Finanzkontrakten ist darüber hinaus in einem volumengewichteten Zustimmungskatalog geregelt. 26) Zinsänderungsrisiken Die Schwankungen des Marktzinses wirken sich auf künftige Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten aus. Wesentliche Steigerungen des Basiszinssatzes oder der Bankenmarge können daher Rentabilität, Liquidität und Finanzlage des Konzerns beeinträchtigen. Gleiches gilt für die nur in einem sehr geringen Ausmaß auftretenden Fremdwährungsrisiken. Bei festverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten sind der operative Cashflow und der Konzerngewinn weitestgehend unabhängig von Änderungen des Marktzinssatzes. Das Zinsänderungsrisiko wird gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und Zinsaufwendungen, andere Ergebnisanteile sowie auf das Eigenkapital dar. Für die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ergibt sich kein Zinsänderungsrisiko nach IFRS 7. Da der Endbestand der flüssigen Mittel für die Berechnung der Zinssensitivitäten nicht aussagekräftig ist, wurde mit dem Durchschnittsbestand gerechnet. Als Durchschnittsbestand wurde das arithmetische Mittel aus den Monatsendbeständen verwendet.
Da der Referenzzinssatz bei variabel verzinsten Darlehensverträge zumeist über eine Zinsuntergrenze (Floor) verfügt, wirken sich Zinssenkungen bei einem negativen Zinsumfeld nur begrenzt auf die in der Sensitivitätsanalyse ermittelten Zinsaufwendungen aus. 27) Kapitalsteuerung Das oberste Ziel des Konzerns in Bezug auf die Kapitalsteuerung ist die Unterstützung und Absicherung der unternehmerischen Geschäftstätigkeit. Die Grundlage hierfür bilden eine stabile Eigenkapitalquote sowie eine gute Bonität als Indikatoren für die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Konzerns. Zum 31. Dezember 2021 betrug die Eigenkapitalquote 26,6 % (Vorjahr 25,2%) 2.179,0% und liegt damit über dem Niveau des Vorjahres. Die Beurteilung der Bonität wird im Konzern mithilfe der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden/EBITDA) vorgenommen und soll - bereinigt um mögliche Sondereffekte - maximal 3,5x betragen. Zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Konzerns wird die Kennzahl Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) herangezogen, die - ebenfalls bereinigt um mögliche Sondereffekte - mind. 4,5x betragen soll. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Ableitung der Kennzahl Nettoverschuldungsgrad im Geschäftsjahr:
* Exklusive der Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse Der Nettoverschuldungsgrad beträgt 3,6x (Vorjahr 4,3x), bereinigt um die bilanziellen Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse lautet die Kennziffer 3,1x (Vorjahr 3,8x). Die Verbesserung des Nettoverschuldungsgrades im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die erstmalige, vollständige Abbildung der Rhön-Klinikum AG im Zwölf-monats-EBITDA zurückzuführen. Der verhältnismäßig hohe Vorjahreswert resultiert maßgeblich aus der mit der Akquisition der RHÖN-KLINIKUM AG verbundenen Finanzierung. Der Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA/ Zinsergebnis) beträgt 10,0x (Vorjahr 7,4x). Der Konzern verfügt zum Stichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von EUR 647,2 Mio. (Vorjahr EUR 548,5 Mio.) an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie über nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von weiteren EUR 788,9 Mio. (Vorjahr EUR 770,3 Mio.). V. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1) Umsatzerlöse Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern stellt sich wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2021 behandelten die Einrichtungen des Asklepios Konzerns insgesamt 3.542.346 Patienten. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2.592.045 Patienten) von 36,7%, welcher durch die Akquisition und erstmaligen Einbeziehung über das gesamte Jahr der RHÖN Klinikum AG bedingt ist. Auch die steigende Entwicklung der stationären Fallzahlen mit 744.616 (Vorjahr 665.359) sowie der ambulanten Fallzahlen mit 2.797.730 (Vorjahr 1.926.686) ist im Wesentlichen zurückzuführen auf diese Akquisition. Im Geschäftsjahr resultiert ein Anstieg des Umsatzes um 17,8% von EUR 4.343,1 Mio. auf EUR 5.117,6 Mio., wovon EUR 1.365,0 Mio. der Umsatzerlöse auf die RHÖN-Gruppe entfallen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen der vielfältigen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 EUR 298,4 Mio. (Vorjahr EUR 420,7 Mio.) als Leistung innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen. Davon entfallen EUR 243,0 Mio. (Vorjahr EUR 392,5 Mio.) auf Erlöse im Zusammenhang mit Ausgleichzahlungen für die Bereitstellung von Bettenkapazitäten. Hinzu kommen im Wesentlichen die Mehrkostenpauschale und die Ausgleichszahlungen für Rehabilitationskliniken, die ebenfalls als Leistungsentgelt angesehen und unter den Umsatzerlösen erfasst werden. 2) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Von der Summe der sonstigen betrieblichen Erträge entfallen EUR 182,1 Mio. (Vorjahr EUR 93,3 Mio.) auf die Rhön-Gruppe, wovon EUR 79,5 Mio. (Vorjahr EUR 43,8 Mio.) Erträge aus Leistungen, EUR 20,3 Mio. (Vorjahr EUR 4,6 Mio.) Erträge aus Hilfs-, Neben- und sonstigen Betrieben, EUR 16,3 Mio. (Vorjahr EUR 8,0 Mio.) Erträge aus Kostenerstattungen und EUR 9,7 Mio. (Vorjahr EUR 2,9 Mio.) Erträge aus sonstigen Zuwendungen darstellen. Andere aktivierte Eigenleistungen, die auch den Erträgen aus Leistungen zugeordnet sind, belaufen sich im Gesamtkonzern auf EUR 13,7 Mio. (Vorjahr EUR 14,5 Mio.). Im Zusammenhang mit COVID-19 werden im Geschäftsjahr keine sonstigen betrieblichen Erträge mehr ausgewiesen (Vorjahr EUR 21,1 Mio.), da ausschließlich im Geschäftsjahr 2020 Boni für Intensivbetten gezahlt wurden. 3) Materialaufwand
Die Materialaufwandquote im Asklepios Konzern in Bezug zu den Umsatzerlösen hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht überproportional entwickelt und lag zum 31. Dezember 2021 bei 24,1% (Vorjahr 22,4%). Absolut hat sich der Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr um EUR 262,0 Mio. auf EUR 1.235,5 Mio. erhöht. Die Gründe für den Anstieg im Rahmen des medizinischen Bedarfs zeichnen sich insbesondere durch die um EUR 70,2 Mio. auf EUR 273,6 Mio. gestiegenen Aufwendungen für Arzneimittel, die um EUR 47,4 Mio. auf EUR 118,7 Mio. gestiegenen Aufwendungen für Laborkosten sowie die um EUR 38,1 Mio. auf EUR 157,8 Mio. gestiegenen Aufwendungen für Implantate nieder. Der Anteil der Rhön-Gruppe am Materialaufwand beträgt insgesamt EUR 432,4 Mio. (Vorjahr EUR 208,2 Mio.). 4) Personalaufwand Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 490,3 Mio. auf EUR 3.314,5 Mio. erhöht. Von der Summe des Personalaufwands entfallen EUR 887,8 Mio. (Vorjahr EUR 435,9 Mio.) auf die Rhön-Gruppe. Der Personalbestand ist von 50.371 Vollkräften im Vorjahr auf 49.967 Vollkräfte gesunken. Die Personalaufwandquote in Relation zu den Umsatzerlösen ist auf nahezu stabilem Niveau mit 64,8% (Vorjahr 65,0%). Der Personalaufwand beinhaltet Löhne und Gehälter in Höhe von EUR 2.743,2 Mio. (Vorjahr EUR 2.342,9 Mio.), Aufwendungen für die soziale Sicherheit in Höhe von EUR 506,7 Mio. (Vorjahr EUR 424,4 Mio.) sowie Beitragszahlungen und Zuführungen zu Rückstellungen für die Altersversorgung in Höhe von EUR 64,7 Mio. (Vorjahr EUR 56,9 Mio.). Im Personalaufwand sind Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne in Höhe von EUR 62,8 Mio. (Vorjahr EUR 56,4 Mio.) enthalten. Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten die Leistungen des Asklepios-Konzerns aus beitrags- und leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen. Für die betriebliche Altersversorgung von (ehemaligen) Mitarbeitern bestehen neben den Pensionsrückstellungen auch Ansprüche bei Zusatzversorgungskassen (ZVK), beim Versorgungswerk des Bundes und der Länder (VBL) sowie bei Direktversicherungen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Die laufenden Beitragszahlungen zur VBL/ZVK werden als Aufwendungen für Altersversorgungen im operativen Ergebnis ausgewiesen. Zusätzlich sind die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung als Leistungen an beitragsorientierte Plänen anzusehen. 5) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf:
Der Anteil der Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, der auf die Rhön-Gruppe entfällt, beläuft sich auf EUR 122,0 Mio. (Vorjahr EUR 62,0 Mio.). In den Beiträgen, Beratungs- und Prüfungskosten sind Aufwendungen für Projekte im IT-Bereich, Jahresabschlussprüfungen und sonstige Beratungsprojekte enthalten. Bei den übrigen Aufwendungen handelt es sich um diverse Positionen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. 6) Abschreibungen Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
7) Beteiligungsergebnis Das Beteiligungsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Das Ergebnis aus Beteiligungen beinhaltet den Ergebnisanteil an at Equity bilanzierten Beteiligungen, wovon EUR 4,4 Mio. aus der Fortschreibung der Beteiligung an der Athens Medical Center SA, Athen, (Vorjahr Wertaufholung in Höhe von EUR 24,7 Mio.) resultieren. 8) Zinsergebnis Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Von den ausgewiesenen Zinserträgen hat die Gesellschaft EUR 2,2 Mio. (Vorjahr EUR 2,3 Mio.) erhalten, während von den Zinsaufwendungen zusätzlich zu den Zinsaufwendungen für IFRS 16 in Summe EUR 41,0 Mio. (Vorjahr EUR 34,6 Mio.) gezahlt wurden. Die Zinsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Zinserträge setzen sich wie folgt zusammen:
9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Bei den Ertragsteuern handelt es sich um laufende und latente Ertragsteuern. Als Ertragsteuern wird die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten gemäß IAS 12 Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz und auf realisierbare Verlustvorträge, die in der Regel zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
Die gezahlten Steuern betrugen im Geschäftsjahr EUR 24,0 Mio. (Vorjahr EUR 36,0 Mio.). Die Abstimmung zwischen den tatsächlichen Steueraufwendungen und dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung des deutschen Körperschaftsteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergibt, stellt sich wie folgt dar:
* gerechneter Steuersatz 2021 und 2020 15,825% Die effektive Steuerquote beträgt 24,7% (Vorjahr 23,9%). VI. Erläuterungen zur Konzern-KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit ist nach der indirekten Methode entwickelt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Der Finanzmittelbestand hat sich zum Vorjahr um EUR 98,7 Mio. auf EUR 647,2 Mio. erhöht. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR 449,6 Mio. (Vorjahr EUR 596,5 Mio.) und war geprägt durch das Zahlungsverhalten der Krankenkassen. Dem operativen Cashflow steht ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 237,3 Mio. (Vorjahr EUR 853,9 Mio.) gegenüber. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit beinhalten im Wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen. Die Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von EUR 113,6 Mio. (Vorjahr Mittelzufluss EUR 540,9 Mio.) aus. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen beeinflusst durch die vorzeitige Refinanzierung verschiedener Tranchen von Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 295,0 Mio. Aus der Tilgung von Finanzschulden aus Nutzungsrechten flossen Zahlungsmittel in Höhe von EUR 59,3 Mio. (Vorjahr EUR 47,1 Mio.) ab. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2020 hatte MEDICLIN auf Grundlage des "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" von der Aussetzung von Mietzahlungen Gebrauch gemacht und für zwei Monate die Miete für 21 Klinikimmobilien ausgesetzt. VII. Erläuterungen zu Bestandteilen der Konzern-Bilanz1) Unternehmenszusammenschlüsse unter Anwendung der Erwerbsmethode Akquisitionen 2021 Im Januar 2021 hat die Asklepios Kliniken und Co. KGaA die ELAN Arzt- und Klinikservice GmbH, Schneverdingen, erworben. Da die Gesellschaft nur von untergeordneter Bedeutung ist, wird auf die Angaben nach IFRS 3 verzichtet. 2) Immaterielle Vermögenswerte
Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden neben Software aktivierte Kundenstämme und Markennamen ausgewiesen. Die durch den Konzern ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte betreffen im Einzelnen:
Die Werthaltigkeit aller in der Konzern-Bilanz enthaltenen und bei den zahlungsmittelgenerierten Einheiten zugeordneten Geschäftswerte wurde über den Nutzungswert nachgewiesen. Die Veränderungen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten resultieren im Wesentlichen aus erworbenen bzw. veräußerten und bereits in den Einzelabschlüssen bilanzierten Praxiswerten. 3) Sachanlagen
Im Bereich der Bauten und Bauten auf fremdem Boden erfasste Beträge betreffen einen Neubau in Barmbek. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Nach Ablauf des Mietvertrags fällt das Objekt an die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg. Die Finanzierung erfolgt über ein teilweise gefördertes Darlehen. Der nicht geförderte Anteil wird unter den Finanzschulden ausgewiesen (vgl. Abschnitt VIII.15) Finanzschulden). Förderungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern somit die laufenden Abschreibungen. Es handelt sich um zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) mit einem Restbuchwert von EUR 1.121,5 Mio. (Vorjahr EUR 1.151,8 Mio.) sowie sonstige Zuschüsse der öffentlichen Hand und Zuwendungen Dritter mit einem Restbuchwert von EUR 99,9 Mio. (Vorjahr EUR 103,1 Mio.). Die Fördermittel nach dem KHG sind nur im Fall der Einstellung des Krankenhausbetriebes nach § 8 Abs. 1 KHG (Ausscheiden aus dem Krankenhausplan) zurückzuzahlen. Damit stehen dem Konzern insgesamt Fördermittel in Höhe von EUR 1.221,4 Mio. (Vorjahr EUR 1.254,8 Mio.) zins- und tilgungsfrei langfristig zur Verfügung. 4) Leasingverhältnisse BilanzIn der Bilanz werden nachfolgende Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen:
Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Aufwendungen im Zusammenhang mit den Leasingverhältnissen:
Die gesamten Auszahlungen für Leasing in 2021 betrugen EUR 82,3 Mio. (Vorjahr EUR 70,4Mio.). Anlagenspiegel für Nutzungsrechte nach Anlagenklassen
Leasingaktivitäten des Asklepios-Konzerns Die wesentlichen Leasingobjekte sind die angemieteten Klinikimmobilien der MediClin AG, die bis einschließlich 2018 als Operating-Leasingverträge bilanziert wurden. Außerdem existieren weitere längerfristige Mietverträge für Immobilien, Fahrzeuge, Drucker und medizinische Geräte, welche aber im Vergleich zu Klinikimmobilien unwesentlich sind. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Eine Reihe von Immobilien- und Anlagen-Leasingverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, um der Gruppe die maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Sofern das Ziehen der jeweiligen Option als hinreichend sicher eingestuft wurde, verlängert sich die Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend. Das Volumen der Verlängerungsoptionen beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 29,0 Mio. (Vorjahr EUR 44,1 Mio.) unter Berücksichtigung der maximalen Ausnutzung aller Optionen. Bezogen auf die angemieteten Klinikimmobilien der MediClin AG bestehen keine Verlängerungsoptionen, die Verträge laufen zum 31. Dezember 2027 aus. Eine Verlängerung wäre gesondert zu behandeln. Zurzeit bestehen keine Kündigungsoptionen im Konzern. Restwertgarantien Zur Optimierung der Leasingkosten während der Vertragslaufzeit gewährt der Konzern in manchen Fällen Restwertgarantien. Der Konzern schätzt die voraussichtlich zu leistenden Zahlungen aus Restwertgarantien und bilanziert diese als Teil der Leasingverbindlichkeit. Zum 31. Dezember 2021 wurde davon ausgegangen, dass aufgrund eingegangener Restwertgarantien ein Betrag von TEUR 43 zu zahlen sein wird. Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die noch nicht begonnen haben Leasingverhältnisse, die der Asklepios-Konzern eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben. Derartige Verpflichtungen bestanden zum 31.12.2021 wie im Vorjahr nicht). 5) at Equity bilanzierte Beteiligungen Die Anteile haben sich wie folgt entwickelt:
Die Marktkapitalisierung der Anteile für die ein öffentlich notierter Marktpreis existiert, beträgt anteilig EUR 53,5 Mio. (Vorjahr EUR 47,5 Mio.). Das anteilige Gesamtergebnis betrug für alle at Equity bilanzierten Unternehmen EUR 4,4 Mio. (Vorjahr EUR 25,3 Mio.). Ein sonstiges Ergebnis war nicht auszuweisen. Die zusammengefassten Finanzinformationen der wesentlichen, at Equity bilanzierten Beteiligung stellen sich wie folgt dar:
* Umsatz 2020: TEUR 196.866; Ergebnis nach Steuern TEUR 4.235 6) Forderungen nach dem KHG Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht von EUR 183,0 Mio. (Vorjahr EUR 180,1 Mio.) betreffen die am Bilanzstichtag noch ausstehenden Ansprüche auf Landesfördermittel. 7) Finanzielle und sonstige finanzielle Vermögenswerte Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von EUR 9,3 Mio. (Vorjahr EUR 9,0 Mio.) betreffen überwiegend Unternehmen, an denen die AKG zwischen 20% und 51% beteiligt ist. Diese übrigen Beteiligungen werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert. Zudem ist in den finanziellen Vermögenswerten eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie der RHÖN AG in Höhe von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr EUR 2,2 Mio.) enthalten. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Der Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerten ist insbesondere auf die Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zurückzuführen, die Ausgleichsansprüche beinhalten und zum Ende des Geschäftsjahres nach Saldierung einen Forderungssaldo von EUR 411,5 Mio. (Vorjahr EUR 228,6 Mio.) aufweisen. Insgesamt weist die Gesellschaft vor Saldierung Forderungen nach der BPflV und dem KHEntgG in Höhe von EUR 538,1 Mio. (Vorjahr EUR 341,6 Mio.) und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 126,6 Mio. (Vorjahr EUR 112,6 Mio.) aus. Die Forderungen aus Termingeldern in Höhe von EUR 167,0 Mio., die im Zuge der Akquisition der Rhön-Gruppe übernommen wurden sowie die Forderungen aus der Finanzierung der Ausbildungsstätten nach § 17a KHG sind auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 1,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,2 Mio.) wertgemindert. 8) Vorräte Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden im Wesentlichen Vorräte des medizinischen Bedarfs ausgewiesen. Es wurden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen abgesetzt. 9) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten, die regelmäßig dem Nominalwert entsprechen, abzüglich eines angemessenen geschätzten Betrags für Forderungsausfälle bilanziert. Sie haben in Höhe von TEUR 738.709 (Vorjahr TEUR 671.338) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Auch nach IFRS 9 wird daher eine Wertminderungsmatrix genutzt (vereinfachter Ansatz). Hierbei können als Forderungsgruppen im Wesentlichen die Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung von Selbstzahlern unterschieden werden. Die jeweiligen Bonitätsrisiken werden über historische Ausfallquoten bzw. Erfahrungswerte (Selbstzahler) und zum 31. Dezember 2021 anhand des CDS-Spread von Deutschland (Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung) ermittelt. Der erwartete Verlust über die Restlaufzeit wird als pauschaler Prozentsatz in Abhängigkeit von der jeweiligen Forderungsgruppe bestimmt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen aufgrund von Prüfungen des MDK ein Veritätsrisiko besteht, wird durch die Bilanzierung von Rückerstattungsverbindlichkeiten das Veritätsrisiko abgebildet.
Während bei den Forderungen gegen gesetzliche Institutionen der CDS-Spread für Deutsche Staatsanleihen herangezogen wird, basiert die pauschalierte Einzelwertberichtigung der Forderungen gegen sonstige Debitoren auf historisch, tatsächlich eingetretenen Ausfallereignissen im Forderungsportfolio. Auf dieser Grundlage wird eine Matrix erstellt, die adjustiert um zukunftsorientierte Insolvenzprognosen, die wahrscheinlichkeitsgewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit dieser Altersstrukturklassen abbildet. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen EUR 108,3 Mio. (Vorjahr EUR 112,3 Mio.), wobei im Geschäftsjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 22,7 Mio. (Vorjahr EUR 2,0 Mio.) ausgebucht wurden.
10) Laufende Ertragsteueransprüche Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber Finanzbehörden. 11) Sonstige Vermögenswerte Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
12) Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen werden mit variablen Zinssätzen verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, entsprechend dem Zahlungsmittelbedarf des Konzerns. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und der Zahlungsmitteläquivalente ist mit dem Buchwert identisch. Die Höhe der kurzfristigen Einlagen beläuft sich am Stichtag auf EUR 252,4 Mio. (Vorjahr EUR 246,2 Mio.). Im Gesamtbestand der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen sind eingezahlte Fördermittel in Höhe von EUR 125,4 Mio. (Vorjahr EUR 109,4 Mio.) enthalten. Die Fördermittel sind zweckgebunden und nur für geförderte Investitionen zu verwenden. 13) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten Es wird beabsichtigt, die ZIT - Zentralinstitut für Transfusionsmedizin GmbH sowie die Dr. Hoefer-Janker GmbH & Co. Klinik KG und die MVZ MediClin Bonn GmbH im Wege eines Shares Deals zu veräußern. Im Rahmen der Anpassung an IFRS 5 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden (Veräußerungsgruppe), die auf die zur Veräußerung vorgesehenen Gesellschaften entfallen, in der Bilanz enstsprechend umgegliedert. Ein Abschreibungsbedarf auf den beizulegenden Zeitwert bestand nicht. Der Cashflow aus den drei zur Veräußerung gehaltenen Einheiten betrug in 2021 TEUR 304.
14) Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist gemäß IAS 1 als eigener Bestandteil des Konzernabschlusses in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Bestandteile des Eigenkapitals Zur Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. a) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital entspricht dem gesellschaftsrechtlichen Haftungskapital des Mutterunternehmens Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Es ist voll eingezahlt. Das gezeichnete Kapital entfällt vollständig auf 100.500 stimmberechtigte, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können - bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. b) Rücklagen Die Rücklagen umfassen die Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage. Die Gewinnrücklagen setzen sich aus den thesaurierten Ergebnissen der Vorjahre zusammen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt EUR -86,8 Mio. (Vorjahr EUR 140,4 Mio.) in die Gewinnrücklagen eingestellt. Das Eigenkapital erhöhte sich um EUR 154,3 Mio. auf EUR 1.746,9 Mio.(Vorjahr EUR 1.592,6 Mio.). c) Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile enthalten Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital einbezogener Tochterunternehmen. Darüber hinaus entfallen in Einzelfällen nicht beherrschende Anteile von ca. 6% auf die operativen Klinikgesellschaften. Wir verweisen auf den Abschnitt IV.1) Konsolidierungskreis des Konzernanhangs. Auf andere Gesellschafter entfallen vom Jahresüberschuss des Konzerns EUR 23,9 Mio.(Vorjahr EUR 21,7 Mio.). Von diesem Jahresüberschuss entfallen im Jahr 2021 vorbehaltlich der Gremienzustimmung vorläufig EUR 13,9 Mio. (Vorjahr: EUR 15,0 Mio.) und damit kumuliert EUR 225,7 Mio. auf die nicht beherrschenden Anteile der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH mit Hauptniederlassung in Hamburg. An der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH halten nicht beherrschende Anteile insgesamt 25,1% der Stimmrechte. Für die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH wurden insgesamt EUR 786,2 Mio. (Vorjahr: EUR 688, Mio.) Vermögenswerte in den Konzernabschluss, die kurzfristig liquidierbar sind (davon liquide Mittel von EUR 304,1 Mio., die gegenüber Vorjahr um EUR 59,8 Mio. gestiegen sind) und EUR 799,4 Mio. (Vorjahr: EUR 822,3 Mio.) langfristige Vermögenswerte in den Konzernabschluss einbezogen, die zur Erwirtschaftung künftiger Erträge (in 2021 insgesamt EUR 1.448,1 Mio.) zur Verfügung stehen. Für die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH wurden EUR 435,9 Mio. (Vorjahr: EUR 495,9 Mio.) langfristige und EUR 339,6 Mio. (Vorjahr EUR 315,3 Mio.) kurzfristige Verbindlichkeiten in den Konzernabschluss einbezogen. Im Rahmen der Bewertung langfristiger Schulden wurden im Berichtsjahr EUR 56,1 Mio. versicherungsmathematische Gewinne (Vorjahr Verluste in Höhe von EUR 47,9 Mio.) vor Berücksichtigung von passiven latenten Steuern von EUR 5,9 Mio. (Vorjahr aktive latente Steuern von EUR 8,2 Mio.) in den Konzernabschluss einbezogen und davon EUR 14,1 Mio. (Vorjahr Belastung von EUR 12,0 Mio.) den nicht beherrschenden Anteilen erfolgsneutral zugeschrieben. Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH erwirtschaftete einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 122,3 Mio. (Vorjahr EUR 169,8 Mio.), einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von EUR 49,8 Mio. (Vorjahr EUR 60,6 Mio.) und einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von EUR 12,6 Mio. (Vorjahr EUR 17,7 Mio.). In 2021 weist die Gesellschaft ein Gesamtergebnis von EUR 105,9 Mio. (Vorjahr EUR 18,5 Mio.) aus, von denen EUR 0,5 Mio. (Vorjahr EUR 0,5 Mio.) auf nicht beherrschende Anteile entfallen. Im Gesamtergebnis ist das sonstige Ergebnis von EUR 50,3 Mio. (Vorjahr EUR -39,6 Mio.) enthalten. Von dem Jahresfehlbetrag, entfallen im Jahr 2021, vorbehaltlich der Gremienzustimmung vorläufig EUR 0,3 Mio. (Vorjahr Jahresfehlbetrag EUR 1,8 Mio.) und damit kumuliert EUR 169,6 Mio. auf die nicht beherrschenden Anteile der MEDICLIN Aktiengesellschaft (MediClin AG) mit Hauptniederlassung in Offenburg. An der MEDICLIN Aktiengesellschaft halten nicht beherrschende Anteile insgesamt 47,27% der Stimmrechte. Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile gab es im Berichtsjahr nicht (im Vorjahr keine Ausschüttungen). Für die MEDICLIN Aktiengesellschaft wurden insgesamt EUR 265,9 Mio. (Vorjahr: EUR 203,9 Mio.) Vermögenswerte in den Konzernabschluss, die kurzfristig liquidierbar sind (davon liquide Mittel von EUR 119,5 Mio., die gegenüber Vorjahr um EUR 19,14 Mio. gestiegen sind) und EUR 615,3 Mio. (Vorjahr: EUR 683,6 Mio.) langfristige Vermögenswerte in den Konzernabschluss einbezogen, die zur Erwirtschaftung künftiger Erträge (in 2021 insgesamt EUR 687,1 Mio.) zur Verfügung stehen. Für die MEDICLIN Aktiengesellschaft wurden EUR 484,8 Mio. (Vorjahr: EUR 539,3 Mio.) langfristige und EUR 213,4 Mio. (Vorjahr EUR 171,4 Mio.) kurzfristige Schulden in den Konzernabschluss einbezogen. Im Rahmen der Bewertung langfristiger Schulden wurden im Berichtsjahr versicherungsmathematische Gewinne von EUR 5,6 Mio. (Vorjahr Verluste in Höhe von EUR 5,8 Mio.) vor Berücksichtigung von passiven latenten Steuern von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr aktive latente Steuern EUR 0,9 Mio.) in den Konzernabschluss einbezogen und davon EUR 2,6 Mio. den nicht beherrschenden Anteilen erfolgsneutral zugeschrieben. Die MediClin Aktiengesellschaft erwirtschaftete einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 82,0 Mio. (Vorjahr EUR 118,7 Mio.), einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von EUR 7,1 Mio. (Vorjahr EUR 8,6 Mio.) und einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von EUR 55,3 Mio. (Vorjahr EUR 46,5 Mio.). In 2021 weist die Gesellschaft ein Gesamtergebnis von EUR 6,2 Mio. (Vorjahr EUR - 13,9 Mio.) aus, von denen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR -0,1 Mio.) auf nicht beherrschende Anteile entfallen. Im Gesamtergebnis ist das sonstige Ergebnis von EUR 4,7 Mio. (Vorjahr EUR -4,9 Mio.) enthalten. Von dem Jahresüberschuss, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, entfallen im Jahr 2021, vorbehaltlich der Gremienzustimmung vorläufig EUR 6,5 Mio. (Vorjahr EUR 1,8 Mio.) und damit kumuliert EUR 8,3 Mio. auf die nicht beherrschenden Anteile der Rhön-Klinikum AG (Rhön AG) mit Hauptniederlassung in Bad Neustadt an der Saale. An der Rhön Aktiengesellschaft halten nicht beherrschende Anteile insgesamt 13,9% der Stimmrechte. Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile gab es im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 364 (Vorjahr keine). Für die Rhön Aktiengesellschaft wurden insgesamt EUR 611,1 Mio. (Vorjahr EUR 566,4 Mio.) Vermögenswerte in den Konzernabschluss, die kurzfristig liquidierbar sind (davon liquide Mittel von EUR 126,3 Mio., die gegenüber dem Vorjahr um EUR 35,4 Mio. gestiegen sind) und EUR 1.054,5 Mio. (Vorjahr EUR 1.063,2 Mio.) langfristige Vermögenswerte in den Konzernabschluss einbezogen, die zur Erwirtschaftung künftiger Erträge (in 2021 insgesamt EUR 1.600,5 Mio.) zur Verfügung stehen. Für die Rhön Aktiengesellschaft wurden EUR 167,5 Mio. (Vorjahr EUR 166,1 Mio.) langfristige und EUR 273,3 Mio. (Vorjahr EUR 273,4 Mio.) kurzfristige Schulden in den Konzernabschluss einbezogen. Im Rahmen der Bewertung langfristiger Schulden wurden im Berichtsjahr versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr Verluste in Höhe von TEUR 15) vor Berücksichtigung von passiven latenten Steuern von TEUR 5 (Vorjahr aktive latente Steuern von TEUR 3) in den Konzernabschluss einbezogen und davon TEUR 3 (Vorjahr Belastung von TEUR 1) den nicht beherrschenden Anteilen erfolgsneutral zugeschrieben. Die Rhön AG erwirtschaftete einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 97,5 Mio. (Vorjahr EUR 113,3 Mio.), einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von EUR 58,3 Mio. (Vorjahr EUR 135,2 Mio.) und einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von EUR 3,9 Mio. (Vorjahr EUR 15,1 Mio.). In 2021 weist die Gesellschaft ein Gesamtergebnis von EUR 34,9 Mio. (Vorjahr EUR 4,8 Mio.) aus, von denen EUR 1,9 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.) auf nicht beherrschende Anteile entfallen. Im Gesamtergebnis ist das sonstige Ergebnis von EUR 4,7 Mio. (Vorjahr EUR 2,4 Mio.) enthalten. Es gab in 2020 und 2021 keine wesentlichen Transaktionen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen. d) Entwicklung des sonstigen Ergebnisses Im sonstigen Ergebnis wird die Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne aus Pensionsrückstellungen von EUR 55,0 Mio. (Vorjahr Verluste in Höhe von EUR 44,1 Mio.) erfasst. Im Vorjahr ist hier auch der Anteil am Gesamtergebnis der at Equity bilanzierten Beteiligungen von TEUR 1.066 erfasst (2021 EUR 0,00). Von den versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsrückstellungen entfallen TEUR 14.837 (Vorjahr: TEUR 33) auf nicht beherrschende Anteile. 15) Finanzschulden
*Werte ohne Verbindlichkeiten aus Leasing nach IFRS 16 Im Geschäftsjahr wurden insgesamt EUR 298,1 Mio. getilgt (Vorjahr EUR 96,7 Mio.). Asklepios verfügt über ein langfristiges und ausgewogenes Fälligkeitenprofil, vor allem dank der wiederholten Emission von Schuldscheindarlehen. Die Debüttransaktion am Schuldscheinmarkt im November 2013 hatte ein Umfang von EUR 300 Mio., während bei der zweiten Schuldscheintransaktion im August 2015 Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 580 Mio. platziert wurden. Im November 2017 folgte mit dem dritten Schuldscheindarlehen über EUR 780 Mio. die bislang größte Transaktion von Asklepios am Schuldscheinmarkt. Daran anknüpfend erfolgte im Oktober 2020 die Platzierung des vierten Schuldscheindarlehens in Höhe von EUR 730 Mio., welche im Wesentlichen der vorzeitigen Refinanzierung und Ausplatzierung der RHÖN-Akquisitionsfinanzierung diente. Im Rahmen eines aktiven Fälligkeiten-Managements wurden im November 2021 ausgewählte Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit in 2022 und 2023 im Zuge eines Umtausch- und Erhöhungsangebotes vorzeitig refinanziert. Alle Schuldscheindarlehen wurden mit fester und variabler Verzinsung platziert und sowohl von inländischen als auch von internationalen Investoren gezeichnet. Die übrigen Finanzschulden sind im Wesentlichen variabel verzinslich und weisen üblicherweise Zinsbindungszeiträume von einem Monat bis zu drei Monaten auf. Die Tilgungen folgen im Wesentlichen den Zinsbindungszeiträumen. EUR 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) von den übrigen Finanzschulden des Mediclin-Teilkonzerns sind durch Grundpfandrechte (Buchwert: EUR 15,2 Mio. Euro; Vorjahr: EUR 16,6 Mio.) gesichert. Der nicht geförderte Teil eines Darlehens aus der Finanzierung eines Neubaus mit einem Buchwert von EUR 15,8 Mio. (Vorjahr EUR 19,5 Mio.) zum 31. Dezember 2021 weist zum gleichen Zeitpunkt einen Zeitwert von EUR 17,2 Mio. (Vorjahr EUR 21,9 Mio.) aus. Von den Finanzschulden werden in den nächsten Jahren folgende Beträge fällig:
Die Finanzschulden haben sich wie folgt verändert:
Die künftigen Zahlungen aus Finanzschulden sowie die darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteile stellen sich wie folgt dar:
Kreditlinien Der Konzern verfügt über freie Kreditlinien in Höhe von insgesamt EUR 788,9 Mio. zum Bilanzstichtag (Vorjahr EUR 770,3 Mio.). Diese sind wie im Vorjahr nicht durch Grundschuld besichert. Die Kreditlinien werden bei Inanspruchnahme variabel verzinst. 16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Dritten. Sie haben in Höhe von EUR 115,6 Mio. (Vorjahr EUR 97,3 Mio.) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 17) Verbindlichkeiten aus Leasing Fälligkeitsanalyse
Wie im Vorjahr sind in den kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten ausgesetzte Mietzahlungen für die Monate Mai und Juni 2020 in Höhe von EUR 7,9 Mio. bei der MEDICLIN Gruppe enthalten. Diese Aussetzung erfolgte auf Grundlage des "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrungsrecht" vom 27. März 2020. Die ausgesetzten Mieten für die zwei Monate betreffen die Mieten für 21 Klinikimmobilien. Der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB beträgt 8,12 % p.a. 18) Verbindlichkeiten nach dem KHG Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht von EUR 305,4 Mio. (Vorjahr EUR 261,0 Mio.) betreffen fest zugesagte oder bereits erhaltene, aber noch nicht verwendete Fördermittel. 19) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
Die geförderten Darlehen in Höhe von EUR 38,1 Mio. (Vorjahr EUR 47,1 Mio.) sind in voller Höhe zins- und tilgungswirksam von den jeweiligen Ländern finanziert. Die künftigen Zahlungen aus geförderten Darlehen sowie die darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteile stellen sich wie folgt dar:
Der in den Zahlungsverpflichtungen enthaltene Zinsanteil beträgt EUR 4,6 Mio. (Vorjahr EUR 8,7 Mio.). Die Kaufpreisverpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus diversen Akquisitionen. Die Verbindlichkeiten für Drittverpflichtungen betreffen gesetzlich auferlegte Verpflichtungen zur Durchführung von Instandhaltungs- bzw. Brandschutzmaßnahmen, während die Verbindlichkeiten aus Zuwendungen noch nicht verwendete Gelder von Fördervereinen u.a. für Investitionen beinhalten. 20) Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Personalverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen ergebnisabhängige Vergütungen, Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub sowie geleistete Überstunden. In den Personalverbindlichkeiten sind Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor allem in Form von Altersteilzeit- und Abfindungsverpflichtungen in Höhe von EUR 22,8 Mio. (Vorjahr EUR 21,9 Mio.) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr EUR 2,7 Mio.) beinhalten die zukünftigen Verpflichtungen des Konzerns aus dem Erfüllungsrückstand während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten sowie den nach IAS 19 (rev. 2011) ratierlich anzusammelnden Aufstockungsbetrag. Für ungeregelte Fälle wurde eine Schätzung entsprechend der bisherigen Inanspruchnahme vergleichbarer Vertragsangebote zugrunde gelegt. Die zur Besicherung der Erfüllungsrückstände bestehenden Aktivwerte in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Zeitwert) (Vorjahr EUR 1,8 Mio.) werden im Geschäftsjahr mit den Verpflichtungen verrechnet. Die Steuerverbindlichkeiten beinhalten u.a. noch an das Finanzamt zu zahlende Lohn- und Umsatzsteuer. 21) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für die Zeit nach der Pensionierung wurden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt; dabei erfolgt die Altersversorgung beitrags- und leistungsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierten Versorgungssysteme erfolgt nach IAS 19 auf Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen. In den Geschäftsjahren wurden die folgenden Parameter angewendet:
Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung wurden unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bei der Pensionsrückstellung nicht berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden unverändert zum Vorjahr die Richttafeln 2018 G nach Dr. Klaus Heubeck verwendet. Verpflichtungen Hamburg (Rückstellung TEUR 272.557, DBO TEUR 583.422) Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen des Konzerns orientieren sich einerseits am Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz und der jeweils gültigen Fassung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und beruhen auf der Leistungsrichtlinie Nr. 1 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung beim Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK Hamburg) - Anstalt des öffentlichen Rechts - vom 24. Juli 2000. Diese werden über die rückgedeckte Unterstützungskasse des LBK e.V. abgewickelt. Zusätzlich bestehen Zusagen gegenüber beurlaubten Beamten der FHH, einzelvertragliche Verpflichtungen, die zum Teil über Rückdeckungsversicherungen gedeckt sind. Für die Pensionsberechtigten der zum 1. Juli 2008 erworbenen Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH bestehen rückstellungsfinanzierte Pensionszusagen gemäß der Satzung der VBL. Das Hamburger Zusatzversorgungsgesetz sieht Rentenleistungen auf Endgehaltsbasis vor. Der entsprechende Barwert der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2021 beträgt TEUR 509.756. Die Höhe der Leistungen berechnet sich aus der Dienstzeit und dem Entgelt gemäß der Entgeltgruppe bei Eintritt des Versorgungsfalls. Die Rentensteigerungen betragen 1% pro Jahr. Auf den Barwert der Verpflichtung aus beitragsorientierten Leistungszusagen gemäß Satzung der VBL entfallen TEUR 65.318. Die jährliche Beitragshöhe ermittelt sich aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Die Rentenleistungen ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Verrentung der Beiträge. Die laufenden Renten werden jährlich um 1% erhöht. Die Verpflichtungen nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz umfassen Einzelzusagen in Höhe von TEUR 8.348. Da es sich bei den zugesagten Leistungen um lebenslange Rentenzahlungen handelt, besteht grundsätzlich ein Langlebigkeitsrisiko, welches größtenteils durch die jeweils abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen abgesichert ist. Zudem besteht aufgrund der Gehaltsabhängigkeit der zugesagten Leistung das Risiko, dass sich die erforderliche Leistung an den Arbeitnehmer durch künftige Gehaltssteigerungen erhöht. Dieses Risiko trägt der Konzern in voller Höhe. Leistungsorientierte Verpflichtungen MediClin (Rückstellung TEUR 61.035 DBO TEUR 62.746) Bei den leistungsorientierten Zusagen handelt es sich um zwei mittlerweile geschlossene Pensionspläne, zum einen bei der MAUK, zum anderen die Pensionsregelungen des Versorgungswerks der Kraichgau-Klinik Gruppe und um drei (Vorjahr: Drei) Einzelzusagen. Beide Pensionspläne sind geschlossen, was bedeutet, dass grundsätzlich keine neuen Leistungszusagen mehr hinzukommen. Bei der MAUK handelt es sich um eine pauschaldotierte Unterstützungskasse zur zweckgebundenen Ansammlung von steuerfreien Sondervermögen zur Versorgung von Arbeitnehmern. Es handelt sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die unter Ausschluss des Rechtsanspruchs die im Leistungsplan vorgesehenen Leistungen gewährt. Finanziert werden diese Leistungen durch Zuwendungen der MEDICLIN an die MAUK. Daneben wird seit dem Geschäftsjahr 2019 auch die MUK als leistungsorientierte Versorgungszusage eingestuft. Sie ist seit dem 31. Dezember 2018 grundsätzlich für Neuzugänge geschlossen. Eine Ausnahme besteht für Mitarbeiter, die sich zum 31. Dezember 2018 noch in der 5-jährigen Wartezeit befanden. Zum 31. Dezember 2001 wurde die Versorgungszusage bei der MAUK durch die Versorgungszusage der MUK abgelöst. Zu diesem Zeitpunkt wurden die bis dahin bei der MAUK erworbenen Leistungsansprüche der aktiven Mitarbeiter quasi eingefroren. Nach Maßgabe des Leistungsplans werden lebenslängliche oder zeitlich befristete Leistungen in Form von Altersruhegeld, vorzeitigem Altersruhegeld oder Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt. Die Höhe des Altersruhegeldes beträgt je anrechnungsfähigem Dienstjahr je nach durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit zwischen 5,00 und 10,00 Euro je Monat. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme (vor Vollendung des 65. Lebensjahres) wird die erdiente Anwartschaft für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,5% gekürzt. Die laufenden Pensionszahlungen werden, bis auf zwei der Einzelzusagen, aus dem Vermögen der Mitarbeiterunterstützungskasse geleistet. Hierfür werden der MAUK ausreichende Mittel von der MEDICLIN gewährt. Das Vereinsvermögen der MAUK wird gebildet aus freiwilligen Zuwendungen der MEDICLIN sowie aus den Erträgen der Vermögensanlagen. Das Vereinsvermögen ist laut § 12 der Satzung der MAUK ertragsbringend anzulegen und darf nur für Vereinszwecke und für die anfallenden Verwaltungskosten verwendet werden. Die Gewährung von Darlehen an das Trägerunternehmen zu einem angemessenen Zinssatz ist zulässig, doch wird davon kein Gebrauch gemacht. Die Pensionsrückstellungen der Kraichgau-Klinik Gruppe resultieren aus dem Erwerb der Aktienmehrheit an der Kraichgau-Klinik AG im Jahr 2008. Als Pensionsleistungen werden nach der Versorgungsordnung der Kraichgau-Klinik AG eine Altersrente bzw. vorgezogene Altersrente und eine aufgeschobene Invalidenrente gewährt. Die monatliche Altersrente beträgt 0,5 % je Jahr der Betriebszugehörigkeit - höchstens jedoch 12% - des in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versorgungsfalles durchschnittlich bezogenen Monatsgehalts. Im Falle des Bezugs von vorzeitiger Altersrente wird die so errechnete Rente um 0,5% pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns vor Vollendung des Endalters gekürzt. Bei vorzeitigem Ausscheiden wegen Invalidität wird eine zum Endalter aufgeschobene Invalidenrente gezahlt. Deren Höhe berechnet sich entsprechend der Altersrente, jedoch werden nur diejenigen Dienstjahre berücksichtigt, die der Mitarbeiter bis zum Eintritt der Invalidität geleistet hat. Altersgrenze ist für Mitarbeiter mit Diensteintritt bis zum 31. Dezember 1994 bei Frauen das 60. Lebensjahr und bei Männern das 65. Lebensjahr. Erfolgte der Diensteintritt nach dem 31. Dezember 1994, so ist das Endalter für Frauen und Männer gleichermaßen das 65. Lebensjahr. Seit August 1997 werden keine neuen Leistungsempfänger mehr in diesen Plan aufgenommen. Weiterhin besteht eine Einzelzusage an einen ehemaligen leitenden Angestellten der Kraichgau-Klinik AG. Dessen Anspruch auf Altersleistung setzt sich aus einem Grundanspruch in Höhe von 32,55% und linearen Steigerungen in Höhe von 0,9 % des jährlichen pensionsfähigen Gehalts zusammen. Steigerungen werden erst ab dem 1. April 2000 berücksichtigt. Der Höchstanspruch beträgt 48,75% des pensionsfähigen Gehalts. Sein Anspruch auf Invalidenleistung beträgt 100 % der erreichten Altersrente. Im Falle des Todes des Leistungsberechtigten erhält die hinterbliebene Ehefrau eine Witwenrente in Höhe von 60% der Rente, auf die der Leistungsempfänger zum Zeitpunkt des Todes Anspruch hatte bzw. gehabt hätte, wenn er invalide geworden wäre. Die Altersgrenze, das vollendete 65. Lebensjahr, wurde im Jahr 2018 erreicht, die Einzelzusage befindet sich damit in der Auszahlungsphase. Die Pensionsverpflichtungen sind vollständig bilanziert und wurden zur Erstellung der IFRS-Bilanz neu bewertet. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Pensionsrückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung versicherungsmathematisch bewertet. Der laufende Dienstzeitaufwand, der zu Beginn des Geschäftsjahres berechnet und bis zum Ende des Geschäftsjahres verzinst wird, berechnet sich nach der Methode der laufenden Einmalprämien. Die Pensionsverpflichtung (Defined Benefit Obligation - DBO) am Bilanzstichtag ist der nach der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelte Barwert der in den vorangegangenen Rechnungslegungsperioden erdienten Leistungen. Dabei ist dieselbe Methode der Zuordnung von Leistungen zu Dienstzeiten wie bei der Bestimmung des laufenden Dienstzeitaufwandes zugrunde zu legen. Gemäß IAS 19 werden die im Wirtschaftsjahr entstandenen Anpassungseffekte, die aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten resultieren, im "erfolgsneutralen Ergebnis" erfasst. Abweichend hiervon wird der rückgedeckte Teil der Versorgungszusage der MUK in Höhe der zum beizulegenden Zeitwert abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen angesetzt. Lediglich die Verpflichtung aus der Anpassung laufender Leistungen in Höhe von jährlich 1%, die von der Rückdeckungsversicherung nicht übernommen wird, wird versicherungsmathematisch bewertet. Unterstützungskasse MEDICLIN (Rückstellung TEUR 301, DBO TEUR 16.339) MEDICLIN zahlt für ihre aktiven Mitarbeiter, die eine fünfjährige Betriebszugehörigkeit bei MEDICLIN erreichen (Stichtag 31.12. des Jahres) und das 28. Lebensjahr vollendet haben, bis zum 65. Lebensjahr einen jährlichen Beitrag in die MediClin-Rent als Rentenversicherung (Grundversorgung) ein. Der Beitrag wird an steigende Lebenshaltungskosten (maximal um 1,5% p. a.) angepasst. Die Grundversorgung umfasst eine monatliche Altersrente oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung. Die Altersrente erhöht sich automatisch um 1 % pro Jahr und ist auf mindestens zehn Jahre garantiert. Zusätzlich bietet MediClin-Rent den berechtigten Mitarbeitern die Möglichkeit einer privaten Altersversorgung aus Teilen ihres Bruttogehalts. MEDICLIN honoriert die Entgeltumwandlung der Beschäftigten durch die Erhöhung des eigenen Versorgungsbeitrags um 20%, mindestens 50 Euro, maximal 100 Euro pro Jahr. Die MEDICLIN leitet ihre Beiträge direkt an die MediClin-Unterstützungskasse e. V. (MUK e. V.) weiter. Die MUK e. V. ist eine soziale Einrichtung der klinikführenden Trägerunternehmen und Verwaltungseinrichtungen der MEDICLIN AG, die von dieser Unterstützungskasse ihre betrieblichen Altersversorgungsmaßnahmen ganz oder teilweise durchführen lassen. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck des Vereins ist der Betrieb dieser Unterstützungskasse. Der Verein hat die Vorschriften der §§ 1 bis 3 KStDV in der jeweils rechtsgültigen Fassung oder die diese ersetzenden oder ergänzenden Vorschriften zu befolgen. Der Verein schließt hierzu gemäß Leistungsplan Rückdeckungsversicherungen auf das Leben des Leistungsanwärters/-empfängers ab und stellt so die Finanzierung der vereinbarten Leistungen sicher. Die dieser Versorgungszusage zugrundeliegende Betriebsvereinbarung wurde zum 31. Dezember 2018 von MEDICLIN gekündigt, um eine neue, moderne Betriebsrentenversorgung zu errichten. Die Zusage auf eine arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung im Versorgungswerk MediClin-Rent erhalten aber noch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum 31. Dezember 2018 in eine MEDICLIN-Trägergesellschaft eingetreten sind. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich noch in der Wartezeit befinden, werden danach Anwartschaften aus MediClin-Rent erhalten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Eintrittsdatum ab 1. Januar 2019 wird es eine andere Versorgung geben. Hierzu wird zusammen mit dem Konzernbetriebsrat eine neue Vereinbarung getroffen. Alle bestehenden MediClin-Rent-Verträge - sowohl die arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung als auch die durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer selbst finanzierten Verträge - werden uneingeschränkt entsprechend den geltenden Leistungsplänen weitergeführt. Die MUK e. V. ist als rückgedeckte Unterstützungskasse ausgestaltet, wobei ihr Leistungsversprechen durch einen korrespondierenden Rückdeckungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abgedeckt ist. Die MUK e. V. hat ihre Anpassungsprüfungspflicht gemäß § 16 Betriebsrentengesetz durch die Zusage einer garantierten jährlichen 1 %-Anpassung erfüllt (§ 16 (3) Satz 1 Betriebsrentengesetz). Beim Abschluss des Rückdeckungsvertrags wurde die garantierte Anpassung von 1% p. a. zugunsten einer höheren Ablaufleistung nicht mitversichert, da man darauf vertraute, dass die 1%-Anpassung durch Überschüsse des Versicherers problemlos erwirtschaftet werden kann. Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinssituation auf den Kapitalmärkten hat sich mehr und mehr herausgestellt, dass insbesondere bei Rückdeckungsverträgen, die einen hohen Garantiezins aufweisen, kaum noch eine Zuteilung von Überschüssen erfolgte, so dass der Versicherer eine Anpassung der Versorgungsleistungen in der laut Versorgungszusage garantierten Höhe nicht mehr gewährleisten konnte. Dennoch wurden die Zusagen vertragsgemäß um 1% p. a. angepasst. Die Anpassung wird durch jährliche Einmalzahlungen an den Versicherer nachfinanziert. Insofern handelt es sich hier um eine systematische Deckungslücke, deren zukünftiger Umfang bilanziell nach bestmöglicher Schätzung dargestellt wird. Dies hat zur Folge, dass diese Leistungszusagen fortan als leistungsorientierte Zusagen klassifiziert und bilanziert werden. Die Rückdeckung der Versorgungsleistungen in der MUK wurde inzwischen umgestellt; für neue Versorgungszusagen besteht keine Deckungslücke aus Anpassungsverpflichtungen mehr, da die Anpassungsgarantie von 1% mitversichert wurde. Die Höhe der Deckungslücke wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Dabei wird der Barwert der zukünftigen Deckungslücke auf Basis der erdienten Versorgungsansprüche ermittelt. Zur Berechnung der Deckungslücke wurde von einem Rechnungszins von 0,9 % ausgegangen. Als Gesamtverzinsung des Versicherers wurden 2,35% p. a. angesetzt. Des Weiteren wird bei der Berechnung unterstellt, dass der Anteil der Versorgungsanwärter, die eine laufende Rentenleistung anstatt eines Versorgungskapitals (Einmalzahlung) wählen, weiterhin bei rund 5% liegt. RHÖN-Klinikum AG (Rückstellung TEUR 1.365, DBO TEUR 1.365) Für die Zeit nach der Pensionierung werden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt. Dabei erfolgt die betriebliche Altersversorgung sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Beiträge im Rahmen beitragsorientierter Pläne werden sofort erfolgswirksam erfasst. Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein Plan, der Altersvorsorgeleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-Fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurde nicht wie bei den übrigen Pensionsplänen auf ein einheitliches Pensionsalter abgestellt, sondern es wurden die individuellen Vertragsdauern zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken bei Änderungen der Bemessungsgrundlage. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Abhängigkeit vom letzten Gehalt bzw. von den variablen Vergütungsbestandteilen. Soweit diese Bemessungsgrundlage sich anders entwickelt als bei den Rückstellungsberechnungen vorausgesetzt, könnte gegebenenfalls ein Nachfinanzierungsbedarf entstehen. Diese Regelung gilt für die Vorstandsmitglieder, die nach der Übernahme durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ernannt wurden, nicht mehr. Sonstige (Rückstellung TEUR 3.298 DBO TEUR 3.298) Im Konzern bestehen weiterhin einige heterogene rückstellungsfinanzierte Einzelzusagen. Der Wert der Gesamtrückstellung des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
In den dargestellten Geschäftsjahren sind keine Effekte aus der Änderung von demografischen Annahmen enthalten, da diese im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben sind. Die Entwicklung ergibt sich dabei wie folgt:
Der Barwert der Verpflichtung für Pensionen hat sich wie folgt entwickelt:
Der Zeitwert des Planvermögens hat sich in den Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:
Sofern sich bei der Unterstützungskasse eine Überdeckung ergibt, ist diese nicht wirtschaftlich nutzbar, so dass kein Ansatz eines Vermögenswerts erfolgt. Das Planvermögen besteht vorwiegend aus Rückdeckungsversicherungen, die die Unterstützungskasse zur Deckung der Verpflichtungen aus den Pensionszusagen abgeschlossen hat. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Beitragszahlung an die Hamburger Unterstützungskasse in Höhe von EUR 9,8 Mio. (Vorjahr EUR 10,4 Mio.) geleistet. Für das Geschäftsjahr 2022 wird eine Einzahlung in das Planvermögen in vergleichbarer Höhe wie 2021 erwartet. Die Sensitivität der Verpflichtung in Bezug auf die Veränderung der relevanten versicherungsmathematischen Annahmen (Werte in Klammern entsprechen dem Vorjahr) stellt sich wie folgt dar:
Die Effekte der Sensitivität wurden nach der gleichen Methode ermittelt wie die Verpflichtung zum Jahresende. Dabei ist nur die Änderung des dargestellten Faktors betrachtet worden, während andere Faktoren als konstant unterstellt wurden. Diese Annahme kann sich in der tatsächlichen Auswirkung eines Faktors anders darstellen. Da die Rentenanpassung vertraglich fest zugesagt ist (1% Steigerung), stellt dies keinen Einflussfaktor dar, der im Rahmen der Sensitivitätsanalyse aufgelistet wurde. Aufgrund der bestehenden Rückdeckungsversicherungen wird das biometrische Risiko größtenteils nicht durch den Konzern, sondern durch den Versicherer getragen, so dass auch hier auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet wurde. Die geschätzten Auszahlungen aus den Pensionsrückstellungen und aus dem Planvermögen stellen sich wie folgt dar:
Die geschätzten Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen für das Jahr 2021 belaufen sich auf EUR 11,3 Mio., die geschätzten Leistungsauszahlungen aus den Pensionsrückstellungen auf EUR 3,9 Mio. Die jährliche Beitragszahlungsverpflichtung ergibt sich aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen mit den Unterstützungskassen. Die gewichtete durchschnittliche Duration der Pensionsverpflichtungen liegt bei rund 19 Jahren (Vorjahr 19 Jahre). Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (Hamburg) Asklepios Kliniken (ohne RHÖN AG und MediClin) Asklepios hat im Geschäftsjahr insgesamt 7.557 Beschäftigte (Vorjahr 7.801) mit einem Anspruch auf Zusatzversorgung gemeldet. Seit dem 1. Januar 2002 wird in der BVK Zusatzversorgung, München eine Leistung zugesagt, die sich ergeben würde, wenn jährlich ein Betrag von 4,00% des Brutto-Arbeitslohns des Arbeitnehmers vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber entrichtet. Die Höhe des Beitrags ist vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der jeweiligen Beschäftigten abhängig. Die Satzung sieht für zusätzlichen Finanzbedarf über die tatsächliche Umlage hinaus ein pauschales Sanierungsgeld vor (2.697 Mitarbeiter von Asklepios, Vorjahr 2.466 Mitarbeiter). Die BVK Zusatzversorgung, München, hatte im Geschäftsjahr 2021 5.907 Mitglieder (Vorjahr 5.880) und verwaltete ein Vermögen von EUR 25,5 Mrd. (Vorjahr EUR 24,2 Mrd.). Über die Mitglieder waren 2020 784.435 Pflichtversicherte und 759.784 beitragsfreie Versicherungsverhältnisse gemeldet. An 309.051 Pflichtversicherte werden Betriebsrenten gezahlt. Im Folgejahr erwartet Asklepios für die Mitglieder der BVK Zusatzversorgung, München eine Beitrags/-Dotierungsverpflichtung in Höhe von EUR 5,2 Mio. (Vorjahr EUR 4,9 Mio.). Im Geschäftsjahr betrug der Umlagesatz der ZVK Darmstadt 6,2% (eingefroren) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, ein pauschales Sanierungsgeld in Höhe von 2,3% zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Abrechnungsverband II, der bereits kapitalgedeckt ist, wird ein Pflichtbeitrag in Höhe von 6,63% erhoben (2.396 Mitarbeiter von Asklepios, Vorjahr 2.372). Die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt betreut über 657 Mitglieder. Über die Mitglieder sind 97.760Pflichtversicherte und 99.320 beitragsfreie Versicherte sowie rund 5.670 freiwillig Versicherte gemeldet. An 52.160 ehemalige Beschäftigte, wie auch deren Hinterbliebene werden Betriebsrenten gezahlt. Für die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt erwartet Asklepios eine Dotierungsverpflichtung in Höhe von EUR 7,5 Mio. (Vorjahr EUR 6,6 Mio.). Es bestehen unterschiedliche weitere Zusatzversorgungsansprüche für 2.646 Mitarbeiter von Asklepios (Vorjahr 2.656) bei diversen Versorgungseinrichtungen, die mit den obig aufgeführten vergleichbar sind. Für die Mitglieder erwartet Asklepios eine Dotierungspflicht von EUR 4,6 Mio. (Vorjahr EUR 7,2 Mio.). Der Finanzbedarf für die Kassenleistungen aus der Pflichtversicherung wird für den Deckungsabschnitt und ein weiteres Jahr festgestellt. Zur Deckung dieses Finanzbedarfs sind die Umlagen sowie Sanierungsgelder für den Deckungsabschnitt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen so festzusetzen, dass die für den Deckungsabschnitt zu entrichtenden Umlagen zusammen mit den sonstigen zu erwartenden Einnahmen aus der Pflichtversicherung und dem zu Beginn des Deckungsabschnitts insoweit vorhandenen Teilvermögen voraussichtlich ausreichen, um die Ausgaben für den Deckungsabschnitt und ein weiteres Jahr zu bestreiten. Der Deckungsabschnitt soll so bemessen werden, dass die voraussichtlichen Verpflichtungen der Kasse aus den Anwartschaften und Leistungen aus der Pflichtversicherung dauerhaft erfüllt werden können; er darf jedoch zehn Jahre nicht unterschreiten. Nach spätestens fünf Jahren ist der Bedarf an Umlage und Sanierungsgeld für einen neuen Deckungsabschnitt festzusetzen (gleitender Deckungsabschnitt). Sofern ein Mitglied aus dem Abrechnungsverband der BVK Zusatzversorgung, München bzw. der ZVK Darmstadt bzw. den sonstigen Zusatzversicherern ausscheidet, ist an die Kasse ein Ausgleichsbetrag in Höhe des Barwerts der im Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft auf ihr lastenden Verpflichtungen aus der Pflichtversicherung zu zahlen. Für die Ermittlung des Barwerts sind zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft Leistungsansprüche von Betriebsrentenberechtigten sowie Versorgungspunkte aus Anwartschaften zu berücksichtigen. Hierbei werden individuell finanzierte Zusatzbeiträge nicht berücksichtigt. Beitragsorientierte Pläne sowie gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (MEDICLIN) Im Geschäftsjahr wurden EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) Beiträge aufgrund bestehender tarifvertraglicher Regelungen an mehrere öffentliche Zusatzversorgungs- bzw. Unterstützungskassen geleistet. Da in solchen Versorgungs- und Unterstützungskassen Beschäftigte einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen versichert sind, handelt es sich um sogenannte gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber. Diese Versorgungspläne sind grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungspläne nach IAS 19.30 einzustufen, da die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen haben, und zwar unabhängig von den tatsächlich geleisteten Beiträgen. Das dem Unternehmen zuzurechnende Kassenvermögen zur Bewertung und Berechnung einer möglichen Deckungslücke ist von den betroffenen Einrichtungen nicht zu erhalten. Aufgrund des Fehlens dieser erforderlichen Informationen über die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, ist eine Rückstellungsbildung nach IAS 19 daher nicht zulässig. Die Verpflichtung ist gemäß IAS 19.34a als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren. Bei den Kassen handelt es sich um die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK), die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK Hannover) und die Unterstützungskasse für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (UMVK). Die UMVK gewährt mit Erreichen der Altersgrenze eine Versorgung in Form eines einmalig zu zahlenden Alterskapitals oder einer wertgleichen monatlichen lebenslänglich zahlbaren Altersrente. Darüber hinaus, wird während der aktiven Dienstzeit des Begünstigten ein einmalig zu zahlendes Hinterbliebenenkapital im Falle des Todes und eine monatliche Rente im Falle der Dienstunfähigkeit zugesagt. Die Leistungsempfänger erhalten die Versorgungsleistung von der UMVK. Sollte dem Begünstigten in diesem Falle trotz der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Leistung ein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung zustehen, so richtet sich der Anspruch nicht gegen die UMVK, sondern nur gegen das Mitgliedsunternehmen. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt in vollem Umfang durch Rückdeckungsversicherungen die von der UMVK zugunsten eines jeden Versorgungsberechtigten bei einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge zur Rückdeckung werden von dem Mitgliedsunternehmen aufgebracht und der UMVK zugewendet. Die Höhe der Versorgung wird durch den Versorgungsbeitrag bestimmt, welcher 1,0 bzw. 1,5% des anrechenbaren Einkommens beträgt. Die Dienstunfähigkeitsrente beträgt 0,25% des Alterskapitals. In der UMVK war im Geschäftsjahr 2021 eine Klinik Mitglied. Insgesamt wurden in diesem und im letzten Geschäftsjahr jeweils EUR 0,1 Mio. aufgewendet. In 2022 werden Beitragszahlungen in etwa gleicher Höhe anfallen. Die RZVK ist eine Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen mit Sitz in Köln. Das Vermögen der Kasse wird als Sondervermögen geführt. Die Kasse hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Pflichtversicherung) zu gewähren. Für die Pflichtversicherten werden die Abrechnungsverbände I und II (AV I, AV II) geführt. MEDICLIN gehört dem AV I an, welcher im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung) geführt wird. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Aus den Sanierungsbeiträgen wird innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 3,5%. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2021 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75% der umlagepflichtigen Gehälter. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2022 unverändert. Insgesamt wurden in diesem und im letzten Geschäftsjahr jeweils EUR 0,7 Mio. aufgewendet. In 2022 werden Beitragszahlungen in etwa gleicher Höhe erwartet. Die ZVK Hannover ist eine rechtlich unselbständige Versorgungseinrichtung der Landeshauptstadt Hannover und hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder im Wege einer privatrechtlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewährleisten. Auch hier werden für die Pflichtversicherten 2 Abrechnungsverbände (AV I; AV II) geführt, wobei MEDICLIN dem AV I zuzurechnen ist. Bei der ZVK Hannover erfolgt die Finanzierung der Pflichtversicherung ausschließlich über Umlagen und Sanierungsgelder. Der Umlagesatz beträgt 5,07%. Zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 01.01.2002 begründet worden sind, erhebt die ZVK Hannover ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,00% zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die Umlagen hinausgeht. Für die Arbeitgeber der Versicherten ergeben sich somit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8,07% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Eine Arbeitnehmerbeteiligung oder ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung werden in der Pflichtversicherung nicht erhoben. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2022 unverändert. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) aufgewendet. In 2022 werden voraussichtlich Beitragszahlungen in gleicher Höhe anfallen. Am 1. Oktober 2020 wurde eine neue Konzernbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, welche zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Danach sind Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2019 in ein Unternehmen der MEDICLIN eingetreten sind, und Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 2019 in eines der Unternehmen der MEDICLIN eingetreten sind und bisher keine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage erhalten haben, versorgungsberechtigt. Diese neue betriebliche Altersversorgung ist nicht mehr rein arbeitgeberfinanziert, sondern die Versorgungsberechtigten beteiligen sich an der Finanzierung ihrer Altersvorsorge. Die MEDICLIN AG hat dafür mit dem "KlinikRente Versorgungswerk" einen Gruppenvertrag über die neue betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Diese betriebliche Altersversorgung erfolgt als beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer Direktversicherung über Bruttoentgeltumwandlung und wird mischfinanziert sein. Hierfür gewährt MEDICLIN jedem versorgungsberechtigten Mitarbeiter einen Zuschuss zur Altersversorgung unter der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter selbst einen Beitrag dazu leisten. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt 40,00 Euro monatlich und ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Zusätzlich zu dem Zuschuss von 40 Euro pro Monat leistet die MEDICLIN 15,0% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung weiter, soweit MEDICLIN durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Scheidet ein Mitarbeiter vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis aus, behält er eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, auch wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht sind. Der Arbeitgeberzuschuss wird jährlich zum 1. Juli um jeweils 1,00% erhöht. Die erste Erhöhung erfolgt zum 1. Juli 2021. Ebenfalls zum 1. Juli jeden Jahres erfolgt eine Überprüfung der 1,00%-Klausel des Eigenbeitrags, als Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss. Ergibt die Überprüfung, dass der Eigenbetrag mindestens um 5,00 Euro erhöht werden muss, um die 1,00%-Klausel zu erfüllen, erfolgt verpflichtend eine Anhebung des Entgeltumwandlungsbetrages. Die Zahlung einer Altersrente beginnt an dem auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgenden Monatsersten. Der Abruf vorgezogener Leistungen zur Altersversorgung ist ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Ein Aufschub der Zahlung ist bis zum vollendeten 72. Lebensjahr möglich. Als Todesfallleistung ab Rentenbeginn wird eine Rente aus einem Kapital in Höhe der 20-fachen jährlich ab Rentenbeginn garantierten Rente, abzüglich bereits gezahlter ab Rentenbeginn garantierter Renten, vereinbart. Der Arbeitgeberzuschuss für dieses Altersabsicherungssystem belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 173 Tsd. Euro. Insgesamt wurden seit In Kraft treten dieses neuen Altersversorgungssystems 446 KlinikRente-Verträge abgeschlossen. Beitragsorientierte Pläne sowie gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (RHÖN) Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Diensts (Bayerische Versorgungskammer-Zusatzversorgung, BVK). Die Zusatzversorgungskassen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Durch diese Finanzierungsstruktur besteht das Risiko steigender Beiträge durch die Erhebung von Sanierungsbeiträgen, die einseitig oder überproportional den Arbeitgebern auferlegt werden können. Bei den vorliegenden Plänen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Die VBL-/BVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.38), für eine sachgerechte Abbildung des Konzernanteils der zukünftigen Zahlungsverpflichtung fehlen allerdings aufgrund der vorliegenden Umlagefinanzierung die notwendigen Informationen. Aufgrund dieser Finanzierung nach dem Umlageverfahren, bei dem der Umlagesatz für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf Basis des gesamten Versicherungsbestands und nicht auf Basis des einzelnen Versichertenrisikos ermittelt wird, ist der Versorgungsplan gemäß IAS 19.34 als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.37 bestehen nicht, sodass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in der Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die VBL/BVK werden als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre bzw. als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. Neben der Umlage erhebt die VBL Sanierungsgelder von beteiligten Arbeitgebern mit Pflichtversicherten im Abrechnungsverband West. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 0,15% (Vorjahr 0,17%) der versicherten Entgelte. Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre 2016 bis 2022. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit 1. Januar 2002 beträgt der Umlagesatz 7,86% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 6,45% und die Beschäftigten einen Anteil von 1,41% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Seit 1. Juli 2017 kommt ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von 0,4% zur Anwendung. Der Beitragssatz in der BVK beträgt je nach Beitrittsjahr des Mitarbeiters zwischen 4,8% und 7,75%. Aufgrund nicht ausreichender Informationen kann keine Aussage zu der Höhe der Beteiligung an den Versorgungswerken anhand der Beitragszahlung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG im Vergleich zu den Gesamtbeitragszahlungen an die VBL und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Diensts (BVK) getroffen werden. Im Falle der Beendigung einer VBL-Beteiligung sind die daraus entstehenden rechtlichen Folgen in § 23 der VBL-Satzung festgelegt. Mit der Beendigung einer VBL-Beteiligung enden auch die Pflichtversicherungen. Da die VBL auch weiterhin die bis zum Ende der Beteiligung entstandenen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften ausgleicht, muss zum Ausgleich dafür der ausscheidende Beteiligte einen Gegenwert zahlen, ausgenommen sind die Teile, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wurden. Dieser Gegenwert umfasst sowohl die Ausfinanzierung bestehender Anwartschaften und die Deckung der Verwaltungskosten als auch zukünftige Leistungsansprüche. Eine ähnliche Regelung sieht auch die Zusatzversorgungskasse vor. Da bei einem Ausscheiden aus der Umlagefinanzierung auch die Risiken der anderen Systembeteiligten anteilig mit ausgeglichen werden müssen, ist eine nachvollziehbare versicherungsmathematische Berechnung nur durch die Versorgungskasse selbst möglich. Die Mitgliedschaft bei der VBL/BVK besteht aufgrund der Übernahme von Kliniken aus der öffentlichen Hand. Die Kliniken in Gießen und Marburg sind Mitglied in der VBL, die RHÖN Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist Mitglied der BVK. 22) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Die Rückstellungen gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt auf:
Bei den Vertragsverpflichtungen handelt es sich um bilanzierte Rückstellungen, deren voraussichtliche Inanspruchnahme aus nicht marktüblichen Mietverpflichtungen sowie dem Abbau von Instandhaltungsstau bis zum Jahr 2026 erfolgt sein wird. Im Jahr 2022 werden voraussichtlich EUR 9,0 Mio. in Anspruch genommen und in den Jahren 2022 bis 2026 ca. EUR 36,0 Mio. Ferner sind insbesondere Rückstellungen aus unvorteilhaften Verträgen (EUR 89,9 Mio.) für eine Kooperation enthalten, dessen Verbrauch innerhalb der kommenden zehn Jahre zu erwarten ist (Inanspruchnahme 2022: EUR 9,0 Mio.). Die Rückstellungen aus Rückzahlungsrisiken umfassen mögliche Ansprüche für Rückzahlungen von Fördermitteln und vergleichbaren Ansprüchen. Die Rückstellung für Schadensersatzleistungen/ Schadenausgleich wurde für Arzthaftpflichtschäden auf Grundlage aktuarischer Methoden durch einen externen Gutachter ermittelt. In die Rückstellung wurden neben den Einzelschäden auch IBNR-Fälle (vermutlich aufgetretene, aber noch nicht gemeldete Fälle) sowie Schadenregulierungskosten einbezogen. Für die Diskontierung der erwarteten Zahlungen wurde ein laufzeitkongruenter Marktzinssatz verwendet. Von diesen Rückstellungen werden im Jahr 2022 voraussichtlich EUR 22,1 Mio. und in den Jahren 2022 bis 2025 rund EUR 65,2 Mio. in Anspruch genommen. Bei den Rückstellungen für Krankenkassen handelt es sich um Budgetrisiken (Erlösausgleiche) sowie um Rückstellungen für Risiken ausstehender Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (Veritätsrisiko). Prozessrisiken resultieren aus Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern, Lieferanten und Kostenträgern. In dieser Position sind die sich aus dem Urteil ergebenden Verpflichtungen sowie die auf Asklepios zukommenden Prozesskosten zu erfassen. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen. Die Inanspruchnahme (Verbrauch) der Rückstellungen erfolgt stetig wie in Vorjahren und entsprechend den Vorgaben des IAS 37. 23) Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten Die laufenden Ertragssteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 26.201 (Vorjahr TEUR 25.911) entfallen auf noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das abgelaufene Geschäftsjahr und Vorjahre. 24) Aktive und passive latente Steuern Aktive und passive latente Steuern verteilen sich wie folgt:
Aktive latente Steuern werden auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, sofern deren Realisierung in der näheren Zukunft hinreichend gesichert erscheint bzw. passive latente Steuern in entsprechender Höhe bestehen. Von den aktiven latenten Steuern entfällt ein Betrag von EUR 9,3 Mio. und von den passiven latenten Steuern ein Betrag von EUR 0,6 Mio. auf Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und Steuerbilanz, die sich innerhalb eines Jahres umkehren. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt über das sonstige Ergebnis erfasst werden, werden im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Höhe von EUR 6,8 Mio. (Vorjahr passive latente Steuern in Höhe von EUR 8,5 Mio.) betraf es über das sonstige Ergebnis erfasste aktive latente Steuern auf Grund von temporären Differenzen bei den Rückstellungen für Pensionen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden auf steuerliche Verlustvorträge für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von EUR 101,5 Mio. (Vorjahr EUR 99,8 Mio.) und für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von EUR 39,3 Mio. (Vorjahr EUR 34,5 Mio.) keine aktiven latenten Steuern bilanziert, da für diese Beträge die Generierung ausreichenden steuerlichen Einkommens in der näheren Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Für steuerliche Verlustvorträge für gewerbesteuerliche Zwecke in Höhe von EUR 21,7 Mio. wurden EUR 3,4 Mio. aktive latente Steuern angesetzt (Vorjahr EUR 21,6 Mio. genutzte Verlustvorträge mit EUR 3,4 Mio. aktiven latenten Steuern), da hier gemäß steuerlicher Planungsrechnung die Generierung ausreichenden steuerlichen Einkommens in der näheren Zukunft wahrscheinlich ist. 25) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien (alles Stufe 3)
Der beizulegende Zeitwert der Darlehen wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von sonstigen finanziellen Vermögenswerten wurde unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen berechnet. VIII. Sonstige Angaben1) Mitarbeiter (Vollkräfte) im Jahresdurchschnitt Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 49.967 (Vorjahr 50.371).
2) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Das Bestellobligo umfasst Bestellungen in Investitionen, die bis zum Stichtag noch nicht geliefert wurden. Von den Bestellobligos entfallen EUR 3,2 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte und EUR 39,0 Mio. auf Sachanlagen. Sämtliche Haftungsverpflichtungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen sind zum Nominalwert bewertet und werden wie folgt fällig:
3) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Der Konzern vermietet Wohnflächen an Mitarbeiter, Büro- und Gewerbeflächen an Dritte (z. B. Cafeteria) sowie Praxisräume an mit dem Krankenhaus kooperierende Ärzte und Laborgemeinschaften im Rahmen von kündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen. Die betragsmäßig wesentlichen Operating-Leasing-Verträge resultieren aus der Vermietung von Immobilien an Dritte. Bei dem absolut größten Posten handelt es sich um die Vermietung einer Immobilie an einen Pflegeheimbetreiber. Aufgrund der Bestimmungen des IFRS 13.97 wird der beizulegende Zeitwert für die nach IAS 40 bilanzierten Vermögenswerte ermittelt. Der hierbei bestimmte beizulegende Zeitwert ist nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar und auch nicht von einer Marktpreisnotierung ableitbar und somit der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert bestimmt sich unter Verwendung einer Ertragswertberechnung. Als Inputfaktoren werden hierbei die entsprechenden Komponenten des Ertragswertverfahrens wie Rohertrag, Bodenwertverzinsung und Bodenrichtwert verwendet. Auf Basis von Ertragswertermittlungen werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Zeitwert dieser Immobilien und ihren nachfolgend dargestellten Buchwerten gesehen. Aus diesem Grund wurde kein externes Zeitwertgutachten eingeholt. Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 33⅓ Jahren. Da der Mietvertrag vom Seniorenpflegeheimbetreiber im laufenden Geschäftsjahr gekündigt wurde, wurde die Nutzungsdauer an die Kündigungsfrist angepasst. Im Geschäftsjahr 2021 wurden hierfür Mieteinnahmen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.) erzielt. Die Betriebsaufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich auf Grund der höheren Abschreibung im Geschäftsjahr auf EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 0,2 Mio.). Diese entfallen vollständig auf Objekte, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden. 4) Bezüge des Managements Bei den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen handelt es sich um die Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH - alleinige Komplementärin der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA - sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Die Vergütung für die Geschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA betrug im Geschäftsjahr EUR 4,2 Mio. (Vorjahr EUR 4,2 Mio. - hierbei fixe Vergütung EUR 2,5 Mio., variable Vergütung EUR 1,7 Mio.). Die Vergütung des Managements teilt sich in eine fixe Vergütung von EUR 2,5 Mio. und eine variable Vergütung von EUR 1,7 Mio. Die variable Vergütung bemisst sich vorwiegend auf Basis des EBITDA sowie des EAT des Konzernabschlusses. Es handelt sich ausschließlich um short-term employee benefits. Die Aufsichtsratsvergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA betrugen im Geschäftsjahr 2021 EUR 1,0 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.), davon entfielen TEUR 112 (Vorjahr TEUR 112) auf Sitzungsgelder. 5) Honorare des Konzernabschlussprüfers (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) Im Geschäftsjahr wurden insgesamt folgende Honorare für den Abschlussprüfer des Konzerns als Aufwand (Angaben inklusive Umsatzsteuer) erfasst:
Die anderen Bestätigungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf Review-Tätigkeiten und Bescheinigungen. 6) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24.9 gelten für die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA die Personen und Unternehmen, die den Konzern beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden insbesondere das Mutterunternehmen, die Schwestergesellschaften, die Tochterunternehmen und die Beteiligungen als nahestehende Unternehmen definiert.
Die Transaktionen zwischen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften sowie zwischen den konsolidierten Tochtergesellschaften wurden in der konsolidierten Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert. Herr Dr. Bernard gr. Broermann, Königstein-Falkenstein, ist alleiniger Gesellschafter der Broermann Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung - welche ihrerseits Mutterunternehmen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ist. Die obig aufgeführten Salden beziehen sich mit Ausnahme von Beziehungen zum Aufsichtsrat und den Beratungsleistungen der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich auf Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen im Besitz von Herr Dr. Bernard gr. Broermann, Königstein-Falkenstein, und betreffen Miet- und Pachtverträge, Erstattung von Verwaltungskosten, Beratungskosten sowie durchlaufende Posten zu marktüblichen Konditionen. Mit nahestehenden Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt (Unternehmensbeteiligungen zwischen 20,0% und 50,0%), bestehen keine wesentlichen Transaktionen im Geschäftsjahr. Auch darüber hinaus bestehen keine weiteren Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und bzw. oder Personen. Mitglieder des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA bzw. ihnen nahestehende Unternehmen und Einrichtungen haben im Geschäftsjahr Beratungsleistungen in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,8 Mio.) zu marktüblichen Konditionen erbracht. Die Leistungen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Vergütungen, die an die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat für ihre Arbeitsleistungen außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit entrichtet werden, betrugen im Geschäftsjahr EUR 0,9 Mio. (Vorjahr EUR 0,8 Mio.), davon Sitzungsgelder TEUR 24 (Vorjahr TEUR 26). 7) Rechtsstreitigkeiten Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gelegentlich in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Der Gesellschaft sind keine Vorgänge bekannt, die eine erhebliche, nachteilige Auswirkung auf die Ertrags-, Liquiditäts- oder Finanzlage haben könnten. 8) Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG der in den Konzernabschluss einbezogenen börsennotierten RHÖN-Klinikum AG und MediClin AG wurden und werden immer in der aktuellen Fassung auf den Internetseiten der Gesellschaften dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB enthalten, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaften jeweils verfügbar ist. 9) Nachtragsbericht Aufgrund der angespannten Situation im Ukrainekonflikt können wirtschaftliche Risiken zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ausgeschlossen werden. Die korrespondierenden Auswirkungen könnten neben einer erheblichen Einflussaufnahme auf die Weltwirtschaft insbesondere Lieferketten (u.a. im Energiebereich) stören sowie den Zugriff auf qualifizierte medizinische Arbeitskräfte deutlich einschränken. Ergebnisbelastend für Asklepios können im Vorjahresvergleich deutlich höhere Materialkosten, insbesondere die Energiekosten sein, eine weitergehende Quantifizierung der entsprechenden Risiken ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 10) Organe der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Vorstand
Hamburg, den 18. März 2021 Für die Asklepios Kliniken Management GmbH Kai Hankeln Hafid Rifi Prof. Dr. Christoph U. Herborn Joachim Gemmel Marco Walker BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 24. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Michael Burkhart, Wirtschaftsprüfer Michael Ey, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurde am 26.04.2022 gebilligt. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben eingehend wahrgenommen. Durch die regelmäßigen schriftlichen und mündlichen Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin Asklepios Kliniken Management GmbH bzw. deren Geschäftsführung (nachfolgend "Konzerngeschäftsführung") konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Geschäftsverlauf, der Lage und der beabsichtigten Geschäftspolitik der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA befassen. Über alle für die Gesellschaft wesentlichen Vorgänge ist er jeweils zeitnah und umfassend informiert worden. Der Aufsichtsrat hat die Konzerngeschäftsführung damit kontinuierlich begleitet und überwacht. Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt vier Sitzungen des Aufsichtsrats sowie vier Sitzungen des Präsidialausschusses sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt, in denen die Konzerngeschäftsführung dem Aufsichtsrat über den Geschäftsverlauf sowie alle Vorgänge von wesentlicher Bedeutung berichtet hat. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, namentlich die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung an seine Zustimmung gebundenen Geschäfte, hat der Aufsichtsrat sorgfältig geprüft und - soweit erforderlich - seine Zustimmung erteilt. Einige Angelegenheiten, wie etwa Vertragsangelegenheiten mit Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 114 AktG, wurden im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats behandelt, welcher die jeweils anstehenden Entscheidungen getroffen oder ggfs. Empfehlungen an den Aufsichtsrat ausgesprochen hat. Der Aufsichtsrat ließ sich zudem über die Entwicklung des operativen Geschäfts, Personalkennzahlen, Leistungskapazitäten, die Einführung von S4/HANA, (auch mögliche) gesetzgeberische Initiativen im Gesundheitswesen sowie die Wirtschaftsplanung 2022 ff. informieren und hat diese mit der Konzerngeschäftsführung erörtert. Insbesondere standen die Auswirkungen der Corona-Krise im Fokus der Berichterstattung und Diskussion. Dazu gehörten unter anderem die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Auswirkungen von staatlicher Unterstützung und Freihaltepauschalen, Mehrerlös- und Mindererlösausgleiche, der Status der Impfungen bei Mitarbeitern, das Krisenmanagement, (Intensiv-) Kapazitäten sowie Umgang mit Infektion und Quarantäne bei Mitarbeitern. Die Konzernrefinanzierung sowie die Effekte der Konsolidierung des Rhön-Klinikums waren wiederholt Gegenstand der Erörterungen in den Aufsichtsratssitzungen. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über die Personalgewinnung, -ausbildung und -stärkung in der Pflege sowie die Marketing-Aktivitäten von Asklepios informiert. Bezüglich des Frauenanteils unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat die aktuelle Situation und Zielerreichung diskutiert. Das selbst gesteckte Ziel von 25% bis zum 31. Dezember 2020 wurde mit 6 von 20 Mitgliedern übererfüllt. Der Aufsichtsrat hat die Zielerreichung und aktuelle Situation diskutiert und als neues Ziel beschlossen, dass er anstreben werde, bis zum 31. Dezember 2025 einen Frauenanteil von mindestens 25% zu erreichen, d.h. den Status quo zu halten bzw. erneut zu erreichen. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie der Konzernlagebericht und der Lagebericht sind von den Abschlussprüfern der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und uneingeschränkt bestätigt worden. Die Prüfungsberichte lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden im Prüfungsausschuss am 20. April 2022 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2022 ausführlich behandelt. Der Aufsichtsrat hat den von der Konzerngeschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zur Kenntnis genommen. Die Abschlussprüfer haben den Aufsichtsratsmitgliedern über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Abschlussprüfungen zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen gegen den Konzernabschluss, den Jahresabschluss sowie die Lageberichte zu erheben. Der Hauptversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA festzustellen. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag der Konzerngeschäftsführung an. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Auftragsgemäß haben wir den Bericht des gesetzlichen Vertreters nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht jeweils rechtzeitig erhalten und geprüft. An den relevanten Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie seine wesentlichen Prüfungsergebnisse. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht und dem Prüfungsbericht zu und hat keine Einwendungen gegen die folgende Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Geschäftsbeziehungen zu den verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2021 nach § 312 AktG, nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden in den Geschäftsjahren nicht getroffen oder unterlassen." Mit Wirkung zum 31. Januar 2021 schied Frau Ries-Heidtke aus dem Unternehmen und infolgedessen aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Thomas Haul wurde als Nachfolger gerichtlich bestellt. Die Amtszeit aller acht Arbeitnehmervertreter endete turnusgemäß mit der Hauptversammlung am 28. April 2021. Aufgrund gerichtlicher Bestellung wurden zum gleichen Zeitpunkt Herr Dr. Miklas Drüeke, Herr Thomas Haul, Herr Dr. Hans-Otto Koderisch, Herr Uwe Ostendorff, Frau Monika Paga, Herr Heiko Piekorz, Frau Dr. Anke Savcenko, Herr Michael Schreder, Herr Martin Schwärzel und Frau Hilke Stein als Arbeitnehmervertreter und Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 ist Herr Heiko Piekorz aus dem Unternehmen und aus dem Aufsichtsrat wieder ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich der Konzerngeschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Asklepios Konzerns ganz herzlich für ihre erfolgreiche Arbeit und ihren großen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2021, insbesondere angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.
Hamburg, den 26. April 2022 Ivo Schramm, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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