Stünn
Service GmbH
Herdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.215,19 |
63.634,19 |
| I.
Sachanlagen |
63.215,19 |
63.634,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.705,91 |
54.698,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.157,39 |
51.366,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.548,52 |
3.331,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
93.921,10 |
118.332,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.374,21 |
26.499,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.499,11 |
-983,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.875,10 |
2.482,22 |
| B.
Rückstellungen |
11.787,00 |
5.761,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.759,89 |
86.072,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
93.921,10 |
118.332,24 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I.
Allgemeine Angaben zum handelsrechtlichen
Jahresabschluss nach BilMoG
Unsere Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Beim Anhang wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB Gebrauch gemacht.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des
BilMoG angepasst.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen werden nach § 253 Abs. 3 HGB
planmäßig vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen
wurden nicht gebildet. Pauschalwertberichti-gungen wurden
wegen des allgemeinen Kreditrisikos gebildet.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 1 Satz
2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt Euro 41.759,89 (Vorjahr: Euro
86.072,13).
IV.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wird durch die
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer,
Herrn Rainer und Herrn Michael Stünn, vertreten.
Der Jahresabschluss wird gemäß § 245
HGB wie folgt unterzeichnet:
Herdorf, den 06. Dezember 2011
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(Rainer Stünn)
Geschäftsführer
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(Michael Stünn)
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.
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