Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 16710
Eingetragen
8.11.1999
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren a. n. g.Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
der Verkauf und die Vermittlung von Kunststoffgranulaten.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Waller
seit 22.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Waller
Neunkirchen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Itegra GmbH

Neunkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 29.362,60 28.729,02
I. Sachanlagen 568,00 817,00
II. Finanzanlagen 28.794,60 27.912,02
B. Umlaufvermögen 64.349,34 70.167,16
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.653,98 41.533,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.220,00 2.220,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.695,36 28.633,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 984,42 939,48
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 34.997,72 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 129.694,08 99.835,66

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 7.656,97
I. gezeichnetes Kapital 47.350,00 47.350,00
II. Verlustvortrag 39.693,03 29.823,72
III. Jahresfehlbetrag 42.654,69 9.869,31
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 34.997,72 0,00
B. Rückstellungen 1.800,00 1.900,00
C. Verbindlichkeiten 127.894,08 90.278,69
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 126.594,08 88.178,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 129.694,08 99.835,66

Anhang


I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmaßnahmen

Der Jahresabschluß per 31.12.2012 der Itegta GmbH, Neunkirchen, wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HBG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren teilweise die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
  
1. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften, unter Ausnutzung der steuerlichen Vereinfachungsregel, im Geschäftsjahr linear, vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

2. Soweit vorhanden sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. zu den dauerhaft niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet worden; somit wird dem Abschreibungsgebot nach handelsbilanzrechtlichen Grundsätzen entsprochen. §§ 5 Abs. 1 EStG n.F., 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 253 Abs. 4 HGB und das BMF-Schreiben vom 12.03.2010 - IV C6 - S 2133/09/10001 wurden dabei beachtet (Aufhebung des Prinzips der umgekehrten Maßgeblichkeit).

3. Die Forderungen - einschließlich der Forderungen an GesGF - wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

4. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind keine aktivierten latenten Steuern enthalten.

5. Pensionsrückstellungen für Pensionsanwartschaften wurden nicht gebildet.

6. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist im Wirtschaftsjahr 2012 außerbilanzmäßig nicht berücksichtigt worden. Da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, sind solche Gesellschaften von der Berechnung latenter Steuern befreit (§§ 274a Nr. 5, 274 HGB). Umstände im Sinne von 249 HGB liegen nicht vor. Kleine Kapitalgesellschaften sind auch grundsätzlich nicht berichtspflichtig zur Berechnung latenter Steuern (§§ 285 Nr. 29, 288 Abs. 1 HGB).

7. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Forderungen) an Gesellschafter sind in der Position "Verbindlichkeiten" (Forderungen) enthalten.

8. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr 2012 einen Arbeitnehmer.

II. Sonstige Pflichtangaben

Während des Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft durch den Geschäftsführer

Waller Michael

vertreten.

Neunkirchen, den 30.03.2013                  Itegra GmbH
gez. Waller Michael
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2013 festgestellt.

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