KÖNIG
GmbH
Hermsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.933,00 |
91.400,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.409,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
70.524,00 |
91.399,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
911.838,98 |
241.277,78 |
| I.
Vorräte |
822.604,80 |
159.273,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.087,67 |
72.465,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.146,51 |
9.538,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.098,23 |
14.388,60 |
| Summe
Aktiva |
1.029.870,21 |
347.066,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.215,91 |
45.651,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
16.215,91 |
20.651,74 |
| B.
Rückstellungen |
29.611,84 |
25.764,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
951.573,71 |
271.431,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.468,75 |
4.218,75 |
| Summe
Passiva |
1.029.870,21 |
347.066,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der König GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft nach §267 Abs.1 HGB. Die Bilanz
wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in
Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis bis zu
800,00 € werden voll abgeschrieben.
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle
aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die
verlustfreie Bewertung ist gesichert.
Das Vorratsvermögen wurde zum Bilanzstichtag
körperlich aufgenommen. Die Vorräte sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, die Aufwendungen für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Rückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Einnahmen bis zum Bilanzstichtag, die Erträge für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet (Personalaufwendungen (Urlaub,
Überstunden), Gewährleistungen,
Jahresabschlusskosten, sonstige Aufwendungen
(Aufbewahrung)).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Am Bilanzstichtag bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 im
Durchschnitt 13,75 Arbeitnehmer.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Andreas
König, Bad Klosterlausnitz, geführt.
GegenüberGesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 20.000,00 €.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 20.651,74 € enthalten.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach §264 Abs.2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Geschäftsführung
Andreas König
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 19.12.2024.
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