Veh
Solarsysteme GmbH
Höchstädt a. d. Donau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
252,00 |
336,00 |
| I.
Sachanlagen |
252,00 |
336,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.241,98 |
22.478,87 |
| I.
Vorräte |
1.400,00 |
3.150,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
952,90 |
12.701,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.889,08 |
6.627,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.493,98 |
22.814,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.280,03 |
20.779,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-4.220,69 |
| III.
Bilanzverlust |
14.719,97 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
780,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.433,95 |
1.235,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.493,98 |
22.814,87 |
Anhang
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des
Handelsrechts aufgestellt.
Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht
ausgewiesen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die
für den Anhang vorgesehen sind, beansprucht.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.
Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete
Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG
und der damit verbundenen Befreiung von der formellen
Stetigkeit für Darstellung und Gliederung waren keine
Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
abweichend zum Vorjahr auszuweisen.
Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern
wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das
Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt
gleichermaßen auch für bisher beanspruchte
steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für
die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Ergeben sich bei der Bewertung der
Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen,
wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert
beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden
müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden
zugeführt.
Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es
handelt sich hierbei um eine Position, die für die
Darstellung des tatsächlichen Vermögens von
untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme
des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im
Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung
übernommen:
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über
5 Jahre abgeschrieben wird.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den
niedrigeren Markpreis abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung der
Vorschriften des § 256a HGB.
Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.433,95
Euro (Vorjahr: 1.235,56 Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 2.538,19 Euro, die Forderungen gegenüber
Gesellschaftern 0,00 Euro.
Die Firma Veh Solarsysteme GmbH hat Verpflichtungen
aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen
Beträge hinaus nicht begründet.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust
wurde ein Verlustvortrag von 4.220,69 Euro einbezogen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Gerhard Veh
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ausgeübter Beruf:
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kaufmännischer und
|
|
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|
technischer Leiter
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2011 festgestellt.
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