Fritz Fries & Söhne GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKartoffelverarbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Heidrich seit 13.6.2023 | Geschäftsführer |
Christoph Schuch seit 13.6.2023 | Prokura |
Gerd Paul Horbach seit 30.6.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.00% | |
| 20.00% | |
| 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fries GmbHIdar-ObersteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2013Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ab dem Wirtschaftsjahr 2010/2011 haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Auch kam es nicht zu abweichenden Wertansätzen im vorliegenden Jahresabschluss. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bzw. an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert bewertet und werden marktüblich verzinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzUmlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter bzw. verbundene Unternehmen von 79.181,64 € ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital von 35.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin -ohne Einlage- der Fritz Fries & Söhne GmbH & Co. KG, Idar-Oberstein und der Fries-Horbach Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Kirn. Weiterhin hat sie sich zur Mithaftung für bestehende und künftige Kredite diverser Banken an die Fritz Fries & Söhne GmbH & Co. KG verpflichtet. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Gerd Paul Horbach. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Idar-Oberstein, den 11. Oktober 2013 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.10.2013. |
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