SBC Data
GmbH
Kaarst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
160.706,35 |
164.106,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
154,00 |
| II.
Sachanlagen |
160.705,35 |
163.952,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.407,61 |
114.610,79 |
| I.
Vorräte |
35.441,63 |
29.737,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.045,27 |
83.031,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
6.093,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.920,71 |
1.841,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.436,45 |
9.605,88 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
16.101,05 |
8.373,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
267.651,46 |
296.696,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.373,93 |
621,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.727,12 |
32.752,71 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
16.101,05 |
8.373,93 |
| B.
Rückstellungen |
3.470,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
264.181,46 |
296.696,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
98.195,81 |
126.026,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
267.651,46 |
296.696,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SBC Data GmbH, Kaarst, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Steuerrechtes zu beachten.
Die Gesellschaft erfüllt die gesetzlichen
Merkmale zur Einordnung als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß den Kriterien des § 267 HGB.
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanz entspricht der
gemäß § 266 HGB vorgeschriebenen
Gliederung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz ist vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
(§§ 252 bis 256 HGB und §§ 265 bis 283
HGB) beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende
Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet.
Bewertungsvereinfachungen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Angaben zu Positionen der Bilanz
a) Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßig
nutzungsbedingte Abschreibungen bilanziert. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis EUR 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und planmäßig abgeschrieben.
b) Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert.
c) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen tragen allen
erkennbaren Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angemessen Rechnung.
d) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
die üblichen Eigentumsvorbehalte. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter belaufen sich auf EUR
3.513,65 (Vorjahr: EUR 3.478,86).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Zur alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführerin wurde Frau Sabine Bäcker
(Kauffrau) bestellt.
Unter Anwendung des Going-concern-Concepts stellt der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag keinen Grund
für eine insolvenzrechtliche Überschuldung
gemäß § 64 GmbHG dar, da ausreichend stille
Reserven im Anlagevermögen stecken. Außerdem
wurden im ersten Halbjahr 2011 Maßnahmen zur Senkung
der Aufwendungen getroffen.
Kaarst, den 30. Juni 2011
gez. Sabine Bäcker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2011 festgestellt.
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