NonStopXsell GmbH
Aschheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
437,00 |
519,00 |
| I.
Sachanlagen |
437,00 |
519,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.948,30 |
34.790,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.973,14 |
1.474,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.975,16 |
33.316,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
762,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.385,30 |
36.071,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.160,14 |
30.496,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.496,99 |
-2.201,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.336,85 |
-7.698,32 |
| B.
Rückstellungen |
2.475,00 |
5.020,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.750,16 |
554,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.385,30 |
36.071,35 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der NonStopXsell GmbH, Aschheim,
zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß
§ 326 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Änderungen ergeben sich aufgrund der erstmaligen
Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Insofern ist die
Stetigkeit bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von
Jahresabschlussposten zulässigerweise durchbrochen und
damit die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
eingeschränkt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die
neuen Bilanzierungsmethoden angepasst.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den
Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die
Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter von €
2.108,90 (Vorjahr: T€ 0) enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beläuft sich
auf € 4.750,16 (Vorjahr: T€ 1).
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer, Herrn Peter Wiechmann,
München.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Aschheim, 8. Dezember 2011
NonStopXsell GmbH, Aschheim
Peter Wiechmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.
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