Gebr.
Letsch GmbH
Wilhelmsthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
193.123,66 |
209.869,66 |
| I.
Sachanlagen |
193.123,66 |
209.869,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
259.809,21 |
102.790,94 |
| I.
Vorräte |
12.163,27 |
1.317,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
244.719,32 |
99.995,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.926,62 |
1.478,22 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
66.864,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
452.932,87 |
379.524,65 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.655,49 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.800,00 |
1.800,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
80.655,49 |
-93.864,05 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
66.864,05 |
| B.
Rückstellungen |
38.107,00 |
7.020,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
307.170,38 |
372.504,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
452.932,87 |
379.524,65 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
a) Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
erstellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamt-kostenverfahren Anwendung
findet.
Ansatzwahlrechte
Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
b) Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB erstellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Anlagevermögen
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Umlaufvermögen
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte
die Ermittlung der Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung, soweit zulässig durch
Gruppenbewertung.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.200 Euro wurde in
voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr. Die
Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über
die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und sonstige Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III. SONSTIGE ANGABEN
a) Organe
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung oblag
im Berichtsjahr
| • |
Herrn Oswald Letsch
|
| • |
Herrn Heinrich Letsch
|
| • |
Herrn Franz Letsch
|
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
b) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die
handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.
IV. WEITERE ANGABEN
Gemäß § 264 II HGB sind im Anhang
zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt
Derartige Umstände sind nicht erkennbar.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2014 festgestellt.
gez. Franz Letsch
gez. Heinrich Letsch
gez. Oswald Letsch
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