Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 4012
Eingetragen
15.8.2005
Branche
Einzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie TankstellenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
Gegenstand
Der Betrieb einer Rapsöltankstelle und der Handel mit Rapsöl.

Historie

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Management

NameRolle
Franz Letsch
seit 15.8.2005
Geschäftsführer
Hermann Oswald Letsch
seit 15.8.2005
Geschäftsführer
Heinrich Franz Letsch
seit 15.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Oswald Letsch
Ludwigsland 1, 96352 Wilhelmsthal
8.400 €
33.33%
Heinrich Letsch
Ludwigsland 1a, 96352 Wilhelmsthal
8.400 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gebr. Letsch GmbH

Wilhelmsthal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 193.123,66 209.869,66
I. Sachanlagen 193.123,66 209.869,66
B. Umlaufvermögen 259.809,21 102.790,94
I. Vorräte 12.163,27 1.317,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 244.719,32 99.995,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.926,62 1.478,22
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 66.864,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 452.932,87 379.524,65

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 107.655,49 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Kapitalrücklage 1.800,00 1.800,00
III. Bilanzgewinn 80.655,49 -93.864,05
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 66.864,05
B. Rückstellungen 38.107,00 7.020,00
C. Verbindlichkeiten 307.170,38 372.504,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 452.932,87 379.524,65

Anhang


ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

a) Bilanzierungsmethoden

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB erstellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamt-kostenverfahren Anwendung findet.

Ansatzwahlrechte

Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

b) Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB erstellt.

Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Anlagevermögen

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Umlaufvermögen

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der Einzelbewertung, soweit zulässig durch Gruppenbewertung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forde­rungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.200 Euro wurde in voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag angesetzt.


Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Rück­zahlungsbeträgen angesetzt.

III. SONSTIGE ANGABEN

a) Organe

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im Berichtsjahr
  

Herrn Oswald Letsch

Herrn Heinrich Letsch

Herrn Franz Letsch

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b) Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

IV. WEITERE ANGABEN

Gemäß § 264 II HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt
Derartige Umstände sind nicht erkennbar.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2014 festgestellt.


gez. Franz Letsch

gez. Heinrich Letsch

gez. Oswald Letsch
 

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