lebe!zeit
Solingen GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.800,00 |
7.800,00 |
| I.
Finanzanlagen |
7.800,00 |
7.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
380.110,67 |
990.273,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
247.546,34 |
408.683,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.564,33 |
581.590,54 |
| Aktiva |
387.910,67 |
998.073,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
125.607,53 |
550.517,75 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
100.607,53 |
538.017,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
538.017,75 |
-69.479,94 |
| B.
Rückstellungen |
29.727,92 |
201.106,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
232.575,22 |
246.449,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
232.575,22 |
246.449,62 |
| Passiva |
387.910,67 |
998.073,80 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
1. Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft
laut Registergericht (§264 Abs. 1a HBG)
Die lebe!zeit Solingen GmbH hat ihren Sitz in
Düren und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Wuppertal (Reg.Nr. HRB30439).
2. Allgemeine Hinweise (§284 Abs. 1 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgestz (BilRUG) und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftervertrags.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
/Erläuterung zur Bilanz und GuV
1. Bilanzierungs-Bewertungsgrundsätze
(§284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten
einschließlich aktivierungspflichtiger
Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB)
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital
in die Herstellungskosten § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.
1. Entwicklung des Anlagevermögens
(§284 Abs. 3 HGB)
Bei der Entwicklung der immateriellen
Vermögengegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird von der größenabhängigen
Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch
gemacht.
2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter von 0,00 €
ausgewiesen.
3. Sonstige Vermögensgegenstände, die
erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden
(§268 Abs. 4 S. 2 HGB)
In der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" sind keine Beträge
größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
4. Eigenkapital (§264 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Das Stammkapital von 25.000, - € ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
5. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268
Abs. 5 Satz 1 HGB)
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gliedern sich
wie folgt:
|
31.12.2023
|
Davon Restlaufzeit bis
1 Jahr
|
Davon Restlaufzeit
über 1 Jahr
|
Davon Restlaufzeit
über 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
232.575,22 €
|
132.575,22 €
|
100.000,00 €
|
0,00 €
|
6. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbH)
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter von 100.000,00
€ ausgewiesen.
Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer (§285 Nr. 7 HGB)
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 143
Mitarbeiter beschäftigt.
Solingen, den
……………..
…………………………………………….
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Solingen 16.10.2024 Ursula Brüggemann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2024
festgestellt.
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