APS Consulting G m b H

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 58392
Eingetragen
17.2.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Das Consulting in den Bereichen Organisation, Software und Hardware. Hierzu gehört die Beratung im Bereich von Anwendungssoftware, Hard- und Softwaresystemen, Datenbanksystemen, Betriebssystemen und Netzwerken sowie der Vertrieb von Hard- und Software und die Durchführung von Schulungen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Seng
seit 16.7.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

APS Consulting G m b H

Kriftel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1.118,00

21.558,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

185.844,84

214.955,30

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

34.742,63

69.912,33

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

151.102,21

145.042,97

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

485,29

Summe Aktiva

186.962,84

236.998,59



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

82.101,14

108.361,01

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

83.361,01

119.935,70

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-26.259,87

-36.574,69

B. Rückstellungen

9.440,00

8.290,00

C. Verbindlichkeiten

95.421,70

120.347,58

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

186.962,84

236.998,59

ANHANG

RechtlicheVerhältnisse

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 58392 eingetra­gen.

Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00. Zum Bilanzstichtag war das gezeichnete Kapital voll ein­gezahlt.

Alleiniger vertretungsberechtigter Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Wolfgang Seng.

Gegenstand der Unternehmung ist die Beratung von Unternehmungen hinsichtlich SAP-Software-Implementierungen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275 Abs. 2 HGB.

Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 236-263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264-335 HGB.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine Än­derung hat durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht stattge­funden. Daher mussten die Vorjahreswerte nicht nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB angepasst werden. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind erstmals in diesem Wirtschaftsjahr ange­wandt worden.

Im Wirtschaftsjahr wurden keine Geschäfte in fremden Währungen getätigt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert, sofern sie der Abnutzung unterliegen.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um angemessene planmäßige bzw. degressive Abschreibung bewertet und nach § 268 Abs. 2 HGB mittels EDV erstellten Anlagegitter dargestellt.

Um einen Vergleich mit dem Vorjahr zu gewährleisten, wurden die in den Vorjahren angeschafften ge­ringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von 150,00 bis 1.000,00 € netto im Rahmen des steuerlichen Sammelpostens über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Neu angeschaffte Wirt­schaftsgüter mit einem Wert bis 410,00 € netto werden aus Vereinfachungsgründen einheitlich im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgezogen.

Vorratsvermögen lag zum Abschlussstichtag nicht vor.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten gern. § 250 HGB, welche in nachfolgenden Wirtschaftsjahren als Auf­wand aufzulösen sind, waren im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Die sonstigen Rückstellungen sind für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkenntlichen Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind durch abgestimmte Saldenlisten nachgewiesen. Der Ansatz erfolgte in Höhe des Rückzahlungsbetra­ges. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbe!rägen lagen, sind die Verbindlichkeiten zum hö­heren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von Über 5 Jahren waren nicht zu ver­zeichnen.

Anzusetzende latente Steuern ergaben sich nicht.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rech­nung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Haftungsverhältnisse aus Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sowie sonstige finanzielle Verpflichtun­gen, bestehen nicht.

Es bestanden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 0,00.

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 11.483,37.

Hinsichtlich der Vergütung für die Geschäftsführung wurde von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Der Jahresfehlbetrag 2010 beträgt ./. 26.259,87 €. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Hofheim, den 15. März 2012

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.03.2012

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