APS Consulting G m b H
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Seng seit 16.7.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
APS Consulting G m b HKriftelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGRechtlicheVerhältnisse Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 58392 eingetragen. Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00. Zum Bilanzstichtag war das gezeichnete Kapital voll eingezahlt. Alleiniger vertretungsberechtigter Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Wolfgang Seng. Gegenstand der Unternehmung ist die Beratung von Unternehmungen hinsichtlich SAP-Software-Implementierungen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275 Abs. 2 HGB. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 236-263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264-335 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine Änderung hat durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht stattgefunden. Daher mussten die Vorjahreswerte nicht nach Art. 67 Abs. 8 EGHGB angepasst werden. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind erstmals in diesem Wirtschaftsjahr angewandt worden. Im Wirtschaftsjahr wurden keine Geschäfte in fremden Währungen getätigt. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert, sofern sie der Abnutzung unterliegen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um angemessene planmäßige bzw. degressive Abschreibung bewertet und nach § 268 Abs. 2 HGB mittels EDV erstellten Anlagegitter dargestellt. Um einen Vergleich mit dem Vorjahr zu gewährleisten, wurden die in den Vorjahren angeschafften geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von 150,00 bis 1.000,00 € netto im Rahmen des steuerlichen Sammelpostens über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 410,00 € netto werden aus Vereinfachungsgründen einheitlich im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgezogen. Vorratsvermögen lag zum Abschlussstichtag nicht vor. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten gern. § 250 HGB, welche in nachfolgenden Wirtschaftsjahren als Aufwand aufzulösen sind, waren im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkenntlichen Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind durch abgestimmte Saldenlisten nachgewiesen. Der Ansatz erfolgte in Höhe des Rückzahlungsbetrages. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbe!rägen lagen, sind die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von Über 5 Jahren waren nicht zu verzeichnen. Anzusetzende latente Steuern ergaben sich nicht. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Haftungsverhältnisse aus Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen, bestehen nicht. Es bestanden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 0,00. Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 11.483,37. Hinsichtlich der Vergütung für die Geschäftsführung wurde von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Der Jahresfehlbetrag 2010 beträgt ./. 26.259,87 €. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Hofheim, den 15. März 2012
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.03.2012 |
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