Andreas
Boll Anwendungs-, Computer- und Softwareberatung GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.217,70 |
| B.
Anlagevermögen |
9.972,00 |
12.215,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.972,00 |
12.215,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
3.778,51 |
1.908,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.991,03 |
466,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.787,48 |
1.441,77 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
473,04 |
587,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.223,55 |
26.928,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
202,75 |
5.328,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.671,71 |
20.866,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.092,16 |
1.194,45 |
| B.
Rückstellungen |
2.576,00 |
1.196,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.444,80 |
20.404,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.069,00 |
7.010,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.223,55 |
26.928,67 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2010 ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft gilt nach
§ 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Von
den Aufstellungserleichterungen der §§ 274a, 276,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Artikel 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Gegenstände des Anlagevermögens bis € 410
werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge werden im
Geschäftsjahr abgegrenzt.
C. Informationen zur Bilanz
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 2.069,00 (Vorjahr € 7.010,38). Davon
bestehen € 231,14 gegenüber Gesellschaftern
(Vorjahr € 1.189,83).
D. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch Herrn Andreas Boll. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Solingen, den 1. September 2011
Der Geschäftsführer:
Gez.: Andreas Boll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2011 festgestellt.
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