KBL International GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Lahr seit 2.12.2005 | Vorstandsmitglied |
Bernd Lahr seit 2.12.2005 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KBL AGDernbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage 4. Finanzielle Leistungsindikatoren III. Nachtragsbericht IV. Prognosebericht V. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht 2. Chancenbericht 3. Gesamtaussage VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten VII. Bericht über Zweigniederlassungen I . Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die KBL AG als mittelständisches Unternehmen ist weltweit im Bereich der Produktion und des Vertriebs von UV-Geräten und Lichttherapie-Geräten sowie den dazugehörigen Ersatz- und Verschleißteilen tätig. 2. Forschung und Entwicklung Gegenstand unserer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ist die innovative Weiterentwicklung von bestehenden Geräteserien sowie die Neuentwicklung und Implementierung neuester Technologien in neue Produkte. Hierzu steht uns ein Team von Entwicklungsingenieuren als Mitarbeiter zur Verfügung. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen In 2012 startete auf europäischer Ebene der europäische Verband "European Sunlight Association" die Entwicklung einer neuen europäischen Normierung hinsichtlich Schulung und Services für Solarien und Studios in Kooperation mit CENELEC und dem Austrian Standards Institute. Diese Norm (EN16489) wurde über drei Jahre mit anderen Interessenverbänden wie z.B. die European Cancer League (Europäische Krebsliga) und ANEC (europäische Verbraucherstimme bei Normenentwicklungen) entwickelt und 2014 genehmigt. In Verbindung mit dem Austrian Standards Institut hat ESA ein Zertifizierungs-, Trainings- und Kennzeichnungssystem entwickelt, um die nationalen Einführungen zu unterstützen. Das Pilotprojekt in den UK wurde bereits abgeschlossen. Der Auftrag vom Dezember 2014 an das Scientific Committee On Emerging And Newly Identified Health Risks (SCENIHR - das wissenschaftliche Komitee für aufkommende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken), den SCCP Bericht von 2006 zu überprüfen, führte Anfang 2016 zu einem ersten Entwurf des Reports, der zum einen sehr einseitig ist und zum anderen die Antwort der Europäischen Kommission in Bezug auf die Bestrahlungsstärke nicht beantwortet. Der Europäische Verband wird zusammen mit dem engagierten Beratungsunternehmen für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation weiter daran arbeiten, dass es keine weiteren Veränderungen geben wird. So findet z.B. am 12.04.2016 ein Hearing in Luxemburg statt, an dem sowohl der Verband, als auch die Industrie und namhafte Vitamin D Wissenschaftler und Photobiologen den Entwurf des Reports kritisieren werden. Die in den USA von der FDA (Food and Drug Administration) beschlossene Reklassifizierung von Solarien ("Proposed Reclassification Order to Reclassify Ultraviolet Lamps for Tanning") hat das ganze Jahr 2015 Mitarbeiter in der Entwicklung und der Technik mit einem hohen Zeitaufwand belastet und für externe Beratung und Prüfung hohe Kosten verursacht. Dies gilt auch noch für das erste Quartal 2016 und soll gemäß Planung im Mai 2016 abgeschlossen sein. Zudem wird die FDA am Standort der Produktion des Unternehmens in Dernbach ein Qualitätsaudit durchführen. In den USA hat die FDA im Januar 2016 einen Änderungsvorschlag zu den Leistungsstandards von Solarien veröffentlicht ("Proposed Amendment to Performance Standards 21 CFR 1002 and 21 CFR 1040"). Zusammen mit einem Mitbewerber aus Deutschland wurde bereits im Februar 2016 ein erstes Meeting mit der FDA abgehalten, um die abgestimmte Position der Hersteller vorzutragen. In den USA führen aber sowohl die Reklassifizierung von Solarien (510k) als auch das neue Amendment zu einer großen Verunsicherung im Markt und einem abwartenden Verhalten. Einige Sonnenstudiobetreiber haben sich bereits artverwandten Branchen (Massage, Fitness) zugewandt und investieren dort. Auch der in Folge vierte harte Winter in den USA hat zusätzlich zu einem immensen Rückgang im Verkauf von Solarien und Zubehör geführt. 2. Geschäftsverlauf Wir können auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Die Reduzierung des Umsatzes um 10,4 % ist obigen Ausführungen als auch der weiterhin fehlenden Finanzierung im In- und Ausland geschuldet. In 3 Ländern konnten in 2015 gute Zuwächse verzeichnet werden. Demgegenüber stehen aber auch 7 Länder mit größeren Rückgängen im Umsatz. Der Rohertrag konnte nochmals um 4,0 % gesteigert werden. Die Personalkosten stiegen um 7,9 %, die Betriebskosten stiegen um 10,3 % und die Verwaltungskosten um 13,6 %. Das Jahr 2015 war zudem geprägt durch die ab Juli/August stattfindende Eingliederung der im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens der UWE Light GmbH, Buchstr. 82, 73525 Schwäbisch Gmünd (AG Ulm, HRB 726167) im Wege eines "Asset Deals" käuflich erworbenen Teile des Anlagevermögens, des Warenlagers und des Know-Hows in das Unternehmen und die Verbringung nach Dernbach. Diverse Serien aus dem Programm sollen nach Anpassung an den KBL Standard weiterhin angeboten werden. Seit Oktober 2015 ist eine gute Versorgung der Kunden mit Ersatzteilen gewährleistet. Im Januar 2016 konnten bereits erste Solarien aus dem ehemaligen UWE Light GmbH Programm verschifft werden. 3. Lage Die Vermögenslage des Unternehmens hat sich gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv entwickelt. Das Vorratsvermögen erhöhte sich um 14,6 %. Dies ist hauptsächlich der Integration und der Aufstockung des Warenlagers für den Bau der ersten Produkte aus dem UWE Light GmbH Portfolio geschuldet. Die Kapitalstruktur hat sich stabilisiert. Die Eigenkapitalquote konnte erheblich gesteigert werden und liegt bei 48,7 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten in 2015 planmäßig um 206 TEURO verringert werden (11,4 % der Bilanzsumme, Vorjahr: 16,7 % der Bilanzsumme). Größere Investitionsvorhaben unseres Unternehmens stehen momentan nicht an. Das Unternehmen beschäftigt qualifiziertes und engagiertes Personal. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz pro Mitarbeiter, Umsatzrendite und den Cash-Flow heran. Bei den Mitarbeitern sind 2 Vorstände mitgezählt. Die Umsatzrendite berechnen wir mit dem EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, den Cash-Flow aus der Summe aus Jahresergebnis, Abschreibungen und Dotierung (bzw. Auflösung) längerfristiger Rückstellungen. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann insgesamt als gut bezeichnet werden. III. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. IV. Prognosebericht Die ersten drei Monate 2016 können als positiv bewertet werden, da der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen ist. Hier spielt insbesondere eine Rolle, dass sowohl unsere Premiumsolarien sich weiterhin großer Beliebtheit erfreuen als auch das neue Kunden aus dem Bereich der ''UWE Light GmbH'' hinzugewonnen werden konnten. Von dem dritten Auftritt auf der SUNbiz@FIBO Messe im April 2016 erwarten wir eine gute Besucherfrequenz mit steigenden Zahlen an ausländischen Fachbesuchern und dem Fitnesssektor. Gemäß Planung erwarten wir sowohl für 2016 als auch für die Folgejahre ein positives Ergebnis. V. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Die Gesellschaft hat keine Währungsrisiken. Gegen den Wettbewerb am Markt muss weiterhin durch innovative Verkaufspolitik reagiert werden. Mit dem bestehenden und den um den Fitnessbereich zu erweiternden Kundenstamm ist auch für 2016 mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Auf der Beschaffungsseite greifen wir auf solide, qualitätsbewusste Produktionsfirmen zurück, mit denen wir langfristige Lieferverträge anstreben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeder Art. Beim Finanzmanagement verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Sicherung der Liquidität wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. 2. Chancenbericht Um die positive Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen, werden wir auch in Zukunft die Kundenbetreuung und -akquise durch den Vertrieb forcieren. Unsere hohen Qualitätsansprüche setzen wir durch interne Ablauf- und Qualitätskontrollen durch. Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Grundsätzlich sind keine Änderungen in der Geschäftspolitik geplant. 3. Gesamtaussage Allgemeinen Risiken, wie Branchen- und Konjunkturentwicklungen, können wir aufgrund unserer finanziellen Stabilität gut begegnen. Besondere Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sehen wir zur Zeit nicht. VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Das Unternehmen verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich das Unternehmen überwiegend mittels Eigenmitteln und Lieferantenkrediten. Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Unternehmens ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos wird regelmäßig ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. VII. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von dem Unternehmen nicht unterhalten.
Dernbach, im März 2016 der Vorstand gez. Bernd Lahr gez. Klaus Lahr BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der GeschäftsleitungDie Hauptversammlung hat am 15. Juni 2016 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festgestellt und dem Ergebnisverwendungsvorschlag, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 3.118.313,88 (Jahresüberschuss € 817.316,46 + Gewinnvortrag € 2.300.997,42) eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 303.066,61 vorzunehmen, zugestimmt. Der verbleibende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) sowie der ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 bis 5 Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 2 bis 50 Jahren) angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis € 410,00 werden im Jahr des Zugangs in Anlehnung an die Regelungen des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei den Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Der in den Vorjahren für geringwertige Anlagegüter (Anschaffungskosten von mehr als € 150,00, aber nicht mehr als € 1.000,00) in Anlehnung an die Regelungen des § 6 Abs. 2 a EStG gebildete Sammelposten wird fortgeführt und weiterhin linear über fünf Jahre aufgelöst. Erneute Zugänge erfolgten nicht mehr. Scheidet ein solches Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Ein Beteiligungsunternehmen wurde nach dem Liquidationsjahr gelöscht. Ein Beteiligungsunternehmen wurde im Berichtsjahr aufgelöst. Die Beteiligungen wurden ausgebucht. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Vor-räte werden durch permanente Inventur erfasst. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5 % auf die Netto-Inlandsforderungen und 4 % auf die Netto-Auslandsforderungen Rechnung getragen. Das Vermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen (vgl. Anhang III. Nr. 4) wird mit seinem Zeitwert bilanziert. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgte zu Nennwerten. Rückstellungen für Pensionen, die mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen bzw. dem Depot-/Bankguthaben saldiert wurden, werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Die Berechnungen zum 31. Dezember 2015 erfolgten unter der Annahme eines Rechnungszinses von 3,89 % bzw. 3,94 % eines Rententrends von 0,0 % bis 2,0 % sowie eines Gehaltstrends von 0,0 % und unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2005 G" des Prof. Dr. Klaus Heubeck. Als Berechnungsmethode wurde die "Projected Unit Credit Method" angewandt. Für eine Zusage erfolgte die Berechnung im Rentnerbestand. Zum vorhandenen Deckungsvermögen vgl. Anhang III. Nr. 4. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäfts- sowie das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Laufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Wirtschaftsjahr 2015 ist in dem beigefügten Anlagespiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 345 (Vorjahr: T€ 287) enthalten. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ein Disagio in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 12). 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Pensionsverpflichtungen wurden mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen verrechnet.
Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen im Geschäftsjahr 2010 erstmals mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach der projizierten Einmalbeitragsmethode, zu den Annahmen vgl. Anhang III Nr. 2. Die beizulegenden Zeitwerte (Deckungskapital) der zur Rückdeckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Versicherungen werden zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Bestimmungen des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1963 (BStBl II 1963 II 47, Ziffer 4) ermittelt. Ansprüche aus Dividenden, Überschussanteilen oder Beitragsrückerstattungen werden ebenfalls in den Aktivwert einbezogen, soweit deren Höhe am Bilanzstichtag feststeht.
Die Zuführung zur Pensionsrückstellung (€ 207.894,00) wird im Personalaufwand ausgewiesen. Die Erhöhung der beizulegenden Zeitwerte (Deckungskapital) des bei Versicherungen angelegten Vermögens (€ -115.145,94) wird mit den Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen (€ 70.255,00) sowie den gezahlten Versicherungsprämien (€ 105.390,70) bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen saldiert dargestellt. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt € 255.645,94. Es ist aufgeteilt in 3.500 Stück Namensaktien zu je € 51,13 (insgesamt € 178.955,00 / 70,0 % des gezeichneten Kapitals) und 1.500 Stück stimmrechtslose Vorzugsaktien als Namensaktien zu je € 51,13 (insgesamt € 76.690,94 / 30,0 % des gezeichneten Kapitals). 6. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen Pensionsverpflichtungen wurden mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen bzw. Vermögensanlagen verrechnet.
Der Ausweis einer Pensionsverpflichtung erfolgte im Vorjahr unter dem Aktiven Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung (vgl. Anhang III Nr. 4). Sonstige Rückstellungen Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsvorschriften in Handels- und Steuerrecht ergeben sich bei der Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen sowie bei den Pensionsverpflichtungen unterschiedliche Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz, die insgesamt zu aktiven latenten Steuern führen. Die aktiven latenten Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 HGB nicht bilanziert. Der durchschnittliche Ertragsteuersatz der Gesellschaft beträgt 28,61 %. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 365 %. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen € 798.374,60 (Vorjahr: € 1.004.434,37); davon haben T€ 206 (Vorjahr: T€ 206) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben T€ 826 (Vorjahr: T€ 850) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Globalzession, gegen alle Kunden deren Namen mit den Buchstaben A - Z beginnen, gesichert, die im März 2016 zurückgegeben wurde. Für einen Teil der langfristigen Kreditverbindlichkeiten wurde ein Zinsswap vereinbart, der bis zum 30. Dezember 2019 die Höhe der Zinsen auf 5,65 % p. a. festschreibt. 8. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse:
Die Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens des Schuldners als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den am 31. Dezember 2015 bestehenden Miet- und Leasingverträgen ergeben sich für die Folgejahre finanzielle Verpflichtungen von insgesamt T€ 589. Sie entfallen im Einzelnen auf folgende Zeiträume:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Periodenfremde Erträge Die periodenfremden Erträge in Höhe von T€ 50 enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie Versicherungsentschädigungen. 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind sind Zinsen aus der Abzinsung i. H. v. € 2.687,15 (Vorjahr: € 2.498,23) enthalten 3 . Steuern vom Einkommen und Ertrag Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von € 1.279.634,54 wird in Höhe von € 457.972,37 mit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belastet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen insgesamt auf das Geschäftsjahr 2015. 4 . Bilanzgewinn Das Jahresergebnis lässt sich zum Bilanzergebnis wie folgt weiterentwickeln:
Ergebnisverwendungsvorschlag: Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 3.118.313,88 (Jahresüberschuss € 817.316,46 + Gewinnvortrag € 2.300.997,42) eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 3.066,61 vorzunehmen. V. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden 67 Mitarbeiter (ohne Vorstand) beschäftigt, davon 41 Angestellte und 26 gewerbliche Arbeitnehmer. 2. Vorstand Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der KBL AG durch die beiden Vorstände: Bernd Lahr, Großmaischeid, techn. Vorstand, Klaus Lahr, Kleinmaischeid, kaufm. Vorstand. Der ausgeübte Beruf entspricht der Organstellung. Beide Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr wie folgt zusammengesetzt: Eckhard K. Kunz, Koblenz (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Christoph Hermann, Bad Ems, Geschäftsführer, Volker Rosenbaum, Boppard, Steuerberater. Die Bezüge des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr belaufen sich auf T€ 3,6. VI. Beteiligungsverhältnisse Die KBL America Inc., St. Louis wurde im Berichtsjahr aufgelöst. Die KBL Leasing GmbH i. L., Dernbach wurde im Berichtsjahr im Handelsregister gelöscht. Die Beteiligungen wurden ausgebucht.
Dernbach, im März 2016 der Vorstand gez. Bernd Lahr gez. Klaus Lahr Anlagespiegel
Bericht des AufsichtsratsBericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Beratung des Aufsichtsrates über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung mit der Quintaris GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz bezogen auf den Jahresabschluss der KBL AG für das Jahr 2015 zur Vorlage bei der Hauptversammlung Der Aufsichtsrat der KBL AG erstattet folgenden Bericht über den Jahresabschluss sowie über die Beratung mit den Abschlussprüfern: Der Aufsichtsrat bestand während des Jahres 2015 aus den Mitgliedern
Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2015 in regelmäßigen Abständen über die Geschäftsentwicklung informiert und dazu während des Jahres regelmäßig konferiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung durch Vorlage der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und durch informelle Gespräche. Sowohl mündliche als auch schriftliche Fragen zur Situation des Unternehmens wurden regelmäßig zeitnah und umfassend beantwortet. Parallel dazu erfolgte eine schriftliche Information durch Überlassung der der jeweiligen Monatsauswertungen und einen Ausblick über die Geschäftsentwicklung. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Jahres 2015 sowie der Ausblick auf das Jahr 2016 wurde besprochen. Der Aufsichtsrat berichtet zur Situation des Unternehmens wie folgt: Ungeachtet der Tatsache, dass der Umsatz im Jahr 2015, das Ergebnis 2014 nicht ganz erreichen konnte, ist von einer zufriedenstellenden Entwicklung auszugehen, weil nach den schwierigen Vorjahren in der Vergangenheit eine Stabilisierung des Umsatzes und der Erlöse erreicht werden konnte. Erfreulicherweise konnte das Eigenkapital erneut gesteigert werden und liegt nunmehr nahezu bei 50 %. Positiv zu bewerten ist die planmäßige Reduzierung der Darlehensverbindlichkeiten. Im Jahre 2015 gelang es die Produkte der insolventen ,,UWE Light GmbH'' in das Portfolio aufzunehmen und damit die Angebotspalette weiter zu verbreiten. Durch den erfolgreich abgeschlossenen ,,Asset Deal" wird sich der Marktanteil weiter positiv entwickeln können. Die stabile Situation des Unternehmens lässt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 hoffen. Insoweit wird der Ausblick vom Aufsrichtsrat vorsichtig optimistisch bewertet. Der Umsatz konnte im ersten Quartal 2016 zum Vorjahr leicht gesteigert werden. Die problematische Marktentwicklung in den USA bedarf einer weiteren sorgfältigen Beobachtung und Analyse. Der Aufsichtsrat hat aufgrund des Umstandes, dass der Geschäftsumfang der Gesellschaft überschaubar geblieben ist, auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2015 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Quintaris GmbH, Hofstraße 272, 56077 Koblenz, nimmt der Aufsichtsrat wie folgt Stellung: Das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ist mit Frau Steuerberaterin Flohr im Einzelnen erörtert worden. Diese hat die Ergebnisse und die Entwicklung des Unternehmens erläutert. Der Aufsichtsrat hat nach Überprüfung keine Einwendungen erhoben. Der vorgelegte Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat gebilligt worden. Der Prüfungsbericht, der dem Aufsichtsrat bei Abfassung dieses Berichtes vorlag, wird gebilligt.
Koblenz, den 08.06.2016 gez. Eckhard Kunz, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige Berichtsbestandteile
Dernbach, 31. März 2016 der Vorstand gez. Bernd Lahr gez. Klaus Lahr Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2016 festgestellt. BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KBL AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der KBL AG den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Koblenz, 2. Juni 2016 Quintaris
GmbH
Wolf Dietrich Biermann, Wirtschaftsprüfer Lars Breitbach, Wirtschaftsprüfer |
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