Autohaus Pape GmbH
Barendorfer Bruch 26, 58640 Iserlohn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Niels Pape seit 16.1.2025 | Geschäftsführer |
Ina Pape-Nowak seit 16.1.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Pape GmbHIserlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023der Firma Autohaus Pape GmbH, Amtsgericht Iserlohn, HRB 726:1. Anwendung des HGB: Der Jahresabschluss der Firma Autohaus Pape GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs § 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Auf die Erstellung des Lageberichtes konnte gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet werden. 2. Formale Darstellung: Die Wertansätze der in der Bilanz am 31.12.2022 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schuldposten wurden zu Beginn des Geschäftsjahres unverändert übernommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. Die Gliederung von der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Verkäufe und Einkäufe werden ausschließlich in Euro abgewickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz der §§ 252 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. 3. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Von dem Wahlrecht die niedrigeren Wertansätze, die auf Abschreibungen nach § 279 Abs. 2 HGB a. F. beruhen beizubehalten, wurde gem. Art. 67 Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag abzüglich ausreichender Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen und Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ausgewiesen. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank in der Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben werden. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Heubeck Richttafeln 2018 G" verwendet. Im Berichtsjahr wurde ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener Marktzinssatz von 1,78 % zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen wurden nicht eingerechnet. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. 4. Angaben zu den Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
5. Haftungsverhältnisse: Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB. 6. Ausschüttungssperre: Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 7.492,00. 7. Geschäftsführer/Geschäftsführervergütung: Kaufmann Ulrich Pape, Menden Bei der Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 8. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: Gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Ulrich Pape, bestand zum Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von € 6.536,17 (Vorjahr Verbindlichkeit von € 250.856,67). Gegen das Besitzunternehmen, Pape GbR, bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von € 24.948,37 (Vorjahr Forderung von € 140.240,69). 9. Sonstige Angaben: Es bestehen folgende, nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Die Berichtsgesellschaft nutzt Räumlichkeiten, die im Eigentum der Besitzgesellschaft Pape GbR stehen. Für das Kalenderjahr 2023 wurde € 327.600,00 Miete gezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 32 Arbeitnehmer beschäftigt.
58640 Iserlohn, 28.06.2024 gez. Ulrich Pape, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt. |
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