Brune Real Estate Management AG
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nadine Albrecht seit 18.12.2025 | Geschäftsführer |
Michael Schele seit 10.4.2024 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
CEVA SANTE ANIMALE S.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ceva Innovation Center GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023CEVA INNOVATION CENTER GmbH, DüsseldorfI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die CEVA Innovation Center GmbH (CIC) ist ein veterinärpharmazeutisches Forschungs-Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf und Forschungseinrichtung im Pharmapark Dessau - Roßlau. Sie ist zu 100 % Tochter der CEVA Tiergesundheit GmbH (CTG) mit Sitz in Düsseldorf, diese ist eine 100 % Tochter der CEVA Santé Animale S.A. (CSA) mit Sitz in Frankreich. Im Auftrage des Mutterkonzerns in Frankreich führt die CEVA Innovation Center GmbH Forschung und Entwicklung im Bereich der Veterinärmedizin durch. Dazu zählen Impfstoffe, injizierbare Antibiotika und Hormone für Nutztiere - Kardiologie, Antiparasitika, Verhalten, Antibiotika, Schmerztherapie und Dermatologie für Kleintiere. II. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommt die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Vorjahr: +1,9%) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Ein schwacher Auftragseingang seit April 2023 wirkte sich zunehmend negativ auf die Industrieproduktion aus, wobei 37 Prozent der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe von Auftragsmangel berichten. Trotz der wirtschaftlichen Schwächephase blieb der Arbeitsmarkt robust, mit einer leichten Erhöhung der Beschäftigung und stabilen Arbeitslosenzahlen. Die Inflationsrate sank im Januar von 3,87 auf 3,1 Prozent, hauptsächlich aufgrund des Wegfalls des Basiseffekts durch die Erdgas-Wärme-Soforthilfe 2022. 2. Branchenkonjunktur Der Markt für Tierarzneimittel ist 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6,1% auf jetzt 965 Mio. Euro (Schätzung auf den Gesamtmarkt für Deutschland) gewachsen. Wie im Vorjahr nehmen dabei rund 62% Produkte für Kleintiere und Pferde ein. Auf das Nutztiersegment entfallen 38%. Bei der Marktentwicklung sind insgesamt deutliche Effekte durch inflationsbedingte Marktzurückhaltung Ende 2022 und Preisanpassungen durch gestiegene Kosten in Stoffbezug, Produktion und Logistik im Jahr 2023 zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage, hohen Inflationsraten, verhaltener Investitionsbereitschaft, Fachkräftemangel und einer hohen Bürokratielast ist das zu notierende deutliche Marktwachstum von 6,1% kein Anlass für Optimismus in der Branche. Kostensteigerungen werden aufgefangen, so dass die Tiergesundheitsunternehmen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen auf einem soliden Fundament Aktivitäten für eine umfassende und regelmäßig Gesundheitsvorsorge und das Tierwohl vorantreiben können. Neue Behandlungsoptionen, insbesondere in der Schmerztherapie (+ 13,2%, 113,3 Mio. EUR) sowie die Produkte zur Behandlung der Haut bei Kleintieren (+15,6%, 52,5 Mio. EUR), tragen nachhaltig zum Wachstum bei. Die umfangreiche Fürsorge der Tierhalter bei Kleintieren führt durch die regelmäßige Gesundheitsvorsorge zu einer frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und begleitet die Tiere in ein hohes Alter. Dies schlägt sich u.a. auch bei der Behandlung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen (+ 7%, 33,1 Mio. EUR) nieder. Damit macht auch im Jahr 2023 das Segment der Spezialitäten mit 44,1% oder 425,7 Mio. EUR den größten Anteil des Portfolios aus. In der Landwirtschaft wurden die Tierbestände im Jahr 2023 weniger stark durch die Seuchensituation beeinflusst. Von dieser Erholung profitiert das Nutztiersegment. Eine höhere Bereitschaft zu Vorbeugemaßnahmen mit verstärkter Immunprophylaxe ist zu beobachten. Die Geflügelhaltung konnte außerdem von der Einführung neuer Impfstoffe profitieren. Kein Wachstum war bei der Immunprophylaxe bei Kleintieren zu beobachten. Für das Impfstoffsegment konnte insgesamt ein Wachstum von 3,2% auf 220,9 Mio. EUR verzeichnet werden. Neben dem generellen Effekt der Kostensteigerung in Wirkstoffeinkauf und Produktion wirkt sich die Erholung nach der schwierigen Seuchensituation auch auf das Segment der Antiparasitika aus. Der Gesamtanteil am Markt ist mit 18,2% oder 175,1 Mio. EUR geringfügig gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Der Anteil des Antiinfektivasegmentes ist mit 14,8% gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben (143,0 Mio. EUR). 2023 wurden neue Meldewege implementiert und die Anwendungserfassung von Antibiotika auf weitere Tierarten zur Bestimmung der Therapiehäufigkeit ausgedehnt. Dies ist ein weiterer Schritt im umfangreichen Maßnahmenpaket, mit dem in der Tiermedizin die Anwendung von Antibiotika kontrolliert wird, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Diese Wirkstoffe stellen weiterhin ein wichtiges Instrument bei der Behandlung bakterieller Infektionen auch bei Tieren dar. 3. Geschäftsverlauf Die Forschungseinheit CIC ist mittlerweile fester Bestandteil der Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur der CEVA-Gruppe. Die Gesellschaft ist als Forschungsdienstleister für die CEVA SANTÈ ANIMALE S.A. Gruppe mit Sitz in Libourne, Frankreich tätig. Es waren im Durchschnitt 93 Mitarbeiter beschäftigt von denen 80 in der Forschung tätig waren. Als finanzieller Leistungsindikator dient die Einhaltung des Forschungs- und Entwicklungs-Budgets, dass im Jahr 2023 bei 13,2 Mio. Euro lag und damit TEUR 100 unter dem Vorjahr. Das Budget wurde eingehalten. Im Jahr 2023 wurden dafür folgende Aktivitäten durchgeführt und Ziele erreicht: • Weiterentwicklung des CIC Schweine- und Tollwut Impfstoffportfolios: es laufen derzeit 5 Projekte im Schweinebereich und ein Projekt im Tollwutbereich. Dies beinhaltet die Entwicklung von neuen Produktionsprozessen (in 2023: n=9), neuen Methoden zum Nachweis der konsistenten Chargenproduktion und Wirksamkeit (in 2023: n=7) und Durchführung von klinischen Studien zum Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit (in 2023 n=23). • Zulassung von Impfstoffen weltweit ("Geo expansion"): insgesamt gab es im Jahr 2023 für 6 Impfstoffe (Enteroporc COLI AC, Ecoporc Shiga, Rabitec, Salmoporc, Cevac Salmovac, Persoporc) 11 neue Zulassungen in 10 verschiedenen Ländern (z. B. Argentinien, Bolivien, Cambodia, Indonesien, Thailand, Türkei). Einreichungen von Zulassungsdossiers in weiteren Ländern wurden vorgenommen und Fragen der Behörden bzw. neue Studien aufgesetzt, um die Behördenfragen beantworten zu können. • Unterstützung des Transfers von Herstellprozessen zu anderen Standorten: Es laufen diverse Transfers von Herstellprozessen einschließlich dem Training der Mitarbeiter von anderen Sites vor Ort, Probenmessungen und Expertenwissen. Im Jahr 2023 betrafen diese Arbeiten insgesamt 6 der ehemaligen IDT-Impfstoffe und ein rekombinantes Protein aus Brasilien dessen Herstellprozess in Europa etabliert werden sollte. Zusätzlich wurde von anderen CEVA Standorten Hilfe von CIC in Anspruch genommen in Bezug auf Datenauswertung, Expertendiskussion und Etablierung von Optimierungsversuchen für 2 Produkte. • Ausbau der Qualitätssystems: eine GLP-Inspektion von Seiten der Behörde wurde erfolgreich und ohne wesentliche Mängel durchgeführt. Mitte des Jahres fand ein Wechsel des Leiters der Prüfeinrichtung statt. Zusätzlich wurden 3 neue Prüfleiter ausgebildet. Mit der Eingliederung der Pathologie Einheit und Durchführung von Multisite-GLP Studien (für den Bereich Pathologie) wurde begonnen. Im Bereich GCP wurden 2 grundlegende SOPs erstellt und im Laborbereich wurde eine Trainingsmatrix zum Nachweis der Schulung von SOPs erstellt und mit dem Update der bestehenden SOPs begonnen. • Tierschutz: für 5 Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden Tierversuchsanträge eingereicht und Fragen der Behörden beantwortet. Für 3 Tierversuchsanträge wurden Genehmigungen erteilt. Zusätzlich wurden Vorbereitungen getroffen, um Schweine in Bezug auf wiederkehrende Behandlungen (Blut-/Tupferprobenentnahme, Fieber messen) zu trainieren. Eine neue Berieselungsanlage zur Kühlung von Schweinen wurde in den CIC eigenen Tierställen verbaut und Umbaumaßnahmen durchgeführt, um im Isolierstall Gruppenhaltung von Sauen zu ermöglichen. • Weiterbildung: Seit 2023 organisiert CIC regelmäßige Global Scientific Exchange Meetings (alle 6 Wochen) für Projektleiter und Mitarbeiter unterschiedlicher Forschungsstandorte (Riems, Phylaxia (Ungarn), Brasilien, Lenexa (USA) und Dessau), mit dem Ziel, sich in Bezug auf neue Labormethoden und wissenschaftliche Erkenntnisse auszutauschen. Auch wird an diversen Community Plattformen teilgenommen, die den Aufbau eines Netzwerkes für bestimmte Funktionen über die Sites hinweg zum Ziel haben. Innerhalb von CIC fanden Gruppen-Trainings zu GCP, Regulatorische Anforderungen an klinische Studien und Good vaccination Practice statt. III. Darstellung der Lage der Gesellschaft 1. Ertragslage Die negative Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 14.295 (-7,3 %) resultiert vor allem aus einer reduzierten Forschungstätigkeit für den Mutterkonzern CSA, an den die Kosten mit einem Margenaufschlag (Kosten-Plus Methode) fakturiert werden. Das Budget der Forschungs- und Entwicklungs-Abteilungen lag im Jahr 2023 um TEUR 100 niedriger als im Vorjahr, insgesamt reduzierten sich die Kosten. Das ist vor allem auf die um 13,3% niedrigeren Personalkosten und um 5,7 % niedrigeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen, bei gleichbleibendem Materialeinsatz für die Forschung (z.B. für Tierversuche). Das Betriebsergebnis (Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Sonstige betrieblichen Aufwendungen und Abschreibungen) erhöhte sich im Jahr 2023 auf TEUR 796 (VJ: TEUR 617). Während das Zinsergebnis bei TEUR -742 (VJ: TEUR -369) lag, erhöhte sich der Steueraufwand leicht auf TEUR 68 (VJ: TEUR 124) hauptsächlich aufgrund von Steuern vom Einkommen und Ertrag für das abgelaufene Geschäftsjahr. 2. Finanzlage Die Eigenkapitalquote belief sich zum Bilanzstichtag auf 11,8 % (VJ: 10,7 %). Das Eigenkapital im Jahr 2023 betrug TEUR 1.615 (VJ: TEUR 1.630). Die Veränderung der Liquidität lässt sich durch untenstehende Cashflow Rechnung darstellen:
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von TEUR -121 hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert, was vor allem an höheren Steuervoraus- und Verbindlichkeitszahlungen sowie höheren Rückstellungsinanspruchnahmen lag. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von TEUR -1.750 wurde hauptsächlich durch die Rückzahlung von Cash Pooling Verbindlichkeiten von TEUR 1.000 an die Gesellschafterin beeinflusst. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich zum Geschäftsjahresende auf TEUR 13.679. Die Abnahme zum Vorjahr um TEUR 1.496 ist vor allem auf eine Reduzierung der Verbindlichkeiten um TEUR 918 gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen, die am Jahresende eine Korrektur der Marge um 1 % Punkt für das zurückliegende Jahr enthielt. Das Anlagevermögen der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr unter Berücksichtigung von Neuinvestitionen, Abgängen und erfolgten Abschreibungen um TEUR 204 auf TEUR 4.451 verringert. Grund hierfür sind die Neuinvestitionen, die unter den Abschreibungen lagen. Die Anlagenintensität (Anteil Anlagevermögen am Gesamtvermögen der Gesellschaft) erhöhte sich auf 32,5 % (VJ: 30,7 %). Der Anlagendeckungsgrad II (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital im Verhältnis zum Anlagevermögen) beträgt 221,1 % (VJ: 211,7 %). Der Rückgang der Sonstigen Rückstellungen auf TEUR 1.895 ist hauptsächlich auf zum Bilanzstichtag noch ausstehende Lieferantenrechnungen von TEUR 670 sowie auf Personalrückstellungen von TEUR 784 zurückzuführen. 4. Gesamtaussage Die Geschäftsführung schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft als stabil ein. Das positive operative Ergebnis im Jahr 2023 war durch die Auftragsforschung für CSA gesichert und wurde nur durch das schlechtere Zinsergebnis getrübt. Der Geschäftsverlauf wird durch die strikte Einhaltung des Budgets als günstig eingeschätzt. IV. Prognosebericht Für die kommenden Jahre gehen die Prognosen weiterhin von einem steigenden Umsatz biotechnologisch produzierter Arzneimittel aus. Ebenfalls wird sich voraussichtlich der Trend fortsetzen, dass Impfstoffe einen immer größer werdenden Anteil am Gesamtpharmamarkt ausmachen. Der Trend, den Einsatz von Antibiotika und damit verbundener Resistenzen bei Menschen und Tieren weiter zu beschränken, wird sich positiv auf die Anwendung von Impfstoffen auswirken. Die Konzernmutter CSA hat ein Interesse daran, den Forschungsstandort Dessau weiter zu erhalten und auszubauen, um der Marktentwicklung hin zu mehr Impfstoffen auf dem Markt für Tiergesundheit mit innovativen Produkten zu begegnen. Die Planung für das Jahr 2024 sieht ein Budget für Forschung- und Entwicklung am Standort Dessau von 11,7 Mio. EUR vor, welches gut 1,5 Mio. EUR unter dem Vorjahr liegt. Begründet ist dies darin, dass ein Teil des Projektbudgets zentral in Frankreich geplant wurde. Der Umsatz wird daher ebenso um etwa 1,6 Mio. EUR unter dem Vorjahr erwartet. V. Chancen und Risiken Die politischen und militärischen Auseinandersetzungen im Osten Europas bzw. in Nahost sind zurzeit noch nicht beendet. Wenn auch keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zur Ukraine oder Nahost vorhanden sind, so beeinflusst dies doch die Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie die Transportwege. In Summe ist von einem leicht negativen Einfluss auf die Ertragslage auszugehen, insbesondere durch die stark gestiegenen Energiekosten. Die Zukunft des Standortes erscheint als gesichert. Bedingt durch den Klimawandel und dem engen Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren steigt das Risiko für das Auftreten zoonotischer Erkrankungen. Da gleichzeitig die Verwendung von Antibiotika minimiert werden soll, erhöht sich der Bedarf an Impfstoffen, wie sie zum Beispiel bei CIC entwickelt werden können.
Düsseldorf, 01. Juli 2024 Dr. Peter Schnur, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Der Sitz der CEVA Innovation Center GmbH ist Düsseldorf. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 85977 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Abschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenkriterien für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 II HGB in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren gem. § 267 IV S1 auf. Der vorliegende Abschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB, sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 II HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden gemäß § 276 und § 288 HGB in Anspruch genommen. Es wurde vom Grundsatz der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Alle Abschreibungen erfolgen linear. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren gem. § 253 III S. 4 HGB abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben aktiviert, die vor dem Abschlussstichtag geleistet wurden und der nachfolgenden Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Das gezeichnete Kapital wird zum Nominalwert ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. IV. Angaben zur Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§268 II HGB). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (VJ TEUR 0) und enthalten keine Forderungen gegen den Gesellschafter (VJ TEUR 0). Hierbei handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.527 (VJ TEUR 3.042). Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat wie im Vorjahr kein Posten eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25, ist voll eingezahlt und wird in voller Höhe von der CEVA Tiergesundheit GmbH, Düsseldorf, gehalten. Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Sicherheiten für die Verbindlichkeiten wie Pfandrechte und andere Rechte bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.225 mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren (VJ TEUR 8.225) und von TEUR 1.000 mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr (VJ TEUR 2.000). Bei den übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 V1 HGB) aufweisen. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 9.709 (VJ TEUR 10.225). Hierin enthalten ist wie im Vorjahr eine langfristige Darlehensverbindlichkeit von TEUR 8.225, der restliche Betrag dient hauptsächlich der mittelfristigen Finanzierung TEUR 1.000 (VJ TEUR 2.000) oder stammen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 484 (VJ TEUR 0). Die Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erstattungen für geleistete Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285 Nr. 30a HGB) Die Gesellschaft ist in Ländern tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend der Vorgaben der OECD ("Säule 2-Gesetzgebung") erlassen haben. Die Mindeststeuergesetze werden zum 01.01.2024 wirksam werden. Die Gesellschaft hat die Auswirkungen dieser Steuergesetze auf die Gesellschaft analysiert und rechnet hieraus mit keinen Auswirkungen. V. Sonstige Pflichtangaben Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 93 (VJ: 93) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung und Auszubildende sind bei dieser Berechnung der Gesamtzahl der Mitarbeiter nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch Dr. Thekla Kurz, Apothekerin, Darmstadt (bis 01.09.2023). Seit dem 01.09.2023 werden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch Dr. Peter Schnur, Tierarzt, Budapest/Ungarn. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Die CEVA Innovation Center GmbH ist ein Konzernunternehmen der CEVA SANTÉ ANIMALE S.A., Libourne/Frankreich. Diese stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und gleichzeitig den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen ist. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Seit dem 01. April 2024 besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen den Gesellschaften CEVA Tiergesundheit GmbH, Düsseldorf (Organträger) und der CEVA Tiergesundheit (Riems), Greifswald sowie der CEVA Innovation Center GmbH, Düsseldorf. VII. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, 01. Juli 2024 Dr. Peter Schnur, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023Ceva Innovation Center GmbH, Düsseldorf
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer folgende Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023 und Lagebericht des Geschäftsjahres 2023 der Ceva Innovation Center GmbH bezieht sich auf den vollständigen nicht verkürzten Jahresabschluss Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ceva Innovation Center GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ceva Innovation Center GmbH, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ceva Innovation Center GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 22. Oktober 2024 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burg, Wirtschaftsprüfer Dreibholz, Wirtschaftsprüfer |
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