Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 203939
Eingetragen
5.3.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Unternehmensberatung; Unternehmensberatung im Bereich Informationstechnologie; Organisation und Durchführung von Seminaren; Trainings und Veranstaltungen; Planung und Entwicklung von Hard- und Software; sowie Marketing und Vertrieb von Hard- und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marc Heinzmann
80798 München
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

peakon GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

36384,58

B. Umlaufvermögen

150217,54

C. Rechnungsabgrenzungsposten

214,00

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

186816,12



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

63633,71

B. Rückstellungen

18357,98

C. Verbindlichkeiten

104824,43

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

186816,12

ANHANG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

A. Allgemeine Angaben

1.

Der Jahresabschluss der Firma Peakon GmbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.

Nach den in §267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und somit nicht prüfungspflichtig. Die GmbH macht daher von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 2 Satz , 274a und 288 Satz 1 HGB Gebrauch.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

1.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 HGB gegliedert.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
§ 248 Abs. 2 HGB, § 253 Abs. 1+2 HGB

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Soweit es sich um die Herstellungskosten handelt, sind angemessene Gemeinkosten enthalten.
§ 253 Abs. 1+2 HGB

Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten. Niedrigere beizulegende Werte werden entsprechend angesetzt.
§ 253 Abs. 1 +3 HGB, § 255 Abs. 1 HGB

Die halbfertigen Arbeiten werden mit den Herstellungskosten aktiviert.
§ 253 Abs. 1+3 HGB, § 255 Abs. 2 HGB

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiken durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Hierbei werden im Bedarfsfall zweifelhafte Forderungen einzelwertberechtigt. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine Pauschalwertberichtigung.
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden im steuerlich zulässigen Rahmen linear, tw. degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden gemäß den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Jahres entsprechend behandelt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen.
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 249 Abs. 1 HGB

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

C.Sonstige Angaben

Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft im Berichtszeitraum ist

Herr Marc Heinzmann, München

 

München, den 20. Dezember 2016

gez. Marc Heinzmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2016

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