BB Gastro GmbHLiquidiert

14822 Brück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 24499
Vorher
Hakemeyer GmbH
Eingetragen
7.8.1996
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und GenussmittelnSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Gegenstand
Der Betrieb eines Restaurants.

Historie

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Management

NameRolle
Carmen Nickel
seit 17.8.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

BB Gastro GmbH

(vormals: Hakemeyer GmbH)

Brück

(vormals: Hameln)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.524,00 19.398,00
I. Sachanlagen 17.524,00 19.398,00
B. Umlaufvermögen 58.046,66 78.695,75
I. Vorräte 15.440,96 6.074,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.540,12 51.167,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 829,57 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.065,58 21.454,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.802,93 1.314,90
D. Aktive latente Steuern 165,88 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 77.539,47 99.408,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 42.535,55 73.019,90
I. gezeichnetes Kapital 51.200,00 51.200,00
II. Bilanzverlust 8.664,45 -21.819,90
B. Rückstellungen 6.828,00 3.885,00
C. Verbindlichkeiten 28.175,92 22.503,75
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 22.844,61 17.172,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 77.539,47 99.408,65

Anhang

 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
Die Hakemeyer GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben  zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Wirtschaftgüter mit einem Wert bis zu EUR 410,00 netto wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und in Abgang gebracht. Der nach steuerlichen Vorschriften in den Vorjahren gebildete Sammelposten wurde linear abgeschrieben.

Bei der Bewertung des Warenbestandes sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu Grunde gelegt worden. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert per Bilanzstichtag bewertet.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Scheckssind zum Nennwert per Bilanzstichtag ausgewiesen.

Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen, wurden Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite gebildet.

Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 HGB wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Bei der Bildung von sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz
 
Für sich ergebende Differenzen zwischen steuerliche und handelsrechtlicher Steuerberechnung wurden aktive Steuerlatenzen berücksichtigt.
 
Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet für

die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten sowie

die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen 2010.


Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
 
Zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag nachfolgende Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen Frau Nickel 7.688,86

Forderungen Frau Miksch 829,57

Sonstige Angaben
 
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2010 erfolgte durch Frau Carmen Nickel und Frau Sandra Miksch. Diese sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB)
 
Es wird vorgeschlagen, denn Jahresfehlbetrag unter vollständiger Verrechnung in den Bilanzgewinn einzustellen.

 

Hameln, den 21.06.2012

 
 
 -Geschäftsführer-
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2012 festgestellt.

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