BXT II GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Trinkerl seit 8.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LWD Solar GmbHChemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell Sitz der Gesellschaft ist Chemnitz, die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Chemnitz, Abteilung B, unter der Nummer 32503. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Benjamin Trinkerl. Gegenstand des Unternehmens sind die Produktion von Photovoltaikmodulen sowie artverwandter Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Tätigkeiten, die keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen. Die LWD Solar GmbH fertigt an Ihrem Produktionsstandort in Thüringen, 07957 Langenwetzendorf Photovoltaikmodule in Lohnfertigung für die Heckert Solar GmbH. Die Nachfrage in der Photovoltaik-Branche hat zum Ende des Jahres 2023 nachgelassen. Ebenso sehen wir es für die LWD Solar GmbH als positiven Standortvorteil an, dass Chemnitz im Jahr 2022 als Solarhauptstadt und als "Solar Champion 2022" gekürt worden ist. Dies bietet einen starken Werbeaspekt und zeigt weiterhin die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen im lokalen Markt. [[1]] 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltkonjunktur erweist sich laut IWF zwar als widerstandsfähig, aber in den meisten Ländern sind die Wachstumsaussichten nach wie vor gedämpft, wenn nicht sogar mit Abwärtsrisiken verbunden. Die Straffung des geldpolitischen Kurses zur Eindämmung der Inflation als Nachwirkungen der Corona Pandemie, des Russlandkrieges gegen die Ukraine und der neuen Spannungen in Nahen-Osten belasten die Konjunktur und die makrofinanzielle Stabilität. [2] Die weltweiten Inflationsraten sinken dabei mittelfristig, was wiederum eine Kaufkraftsteigerung zur Folge haben wird. Allerdings erwartet IWF dabei einen langsam wachsenden Welthandel. Die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 sank gegenüber 2022 um 0,5 % auf 3,0 %. Das Wirtschaftswachstum der Industrienationen betrug für das Jahr 2023 1,5 %, für die USA 2,1 %, für die Eurozone nur 0,7 %. In China verschärfte sich die Krise auf dem Immobilienmarkt, die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt belasten den Konsum und die sinkenden Industrieproduktionen und Exporte wirken sich auf das Wirtschaftswachstum aus. Allerdings konnte trotz aller Unsicherheit das Wachstumsziel von 5 % erreicht werden. [3] [[1]] Vgl. Stadt Chemnitz 21.09.2022 Pressemitteilung [2] Vgl. IWF Jahresbericht 2023 [3] Vgl. IWF/ BMWK Schlaglichter der Wirtschaftspolitik - Monatsbericht 12/2023 In Deutschland sank die Wirtschaftsleistung auf -0,1 %. Die nach wie vor hohen Preise in allen Wirtschaftsstufen, die steigenden Zinsen und die geringe Nachfrage im In- und Ausland dämpfen trotz leicht nachlassender Inflation die Konjunktur. Das produzierende Gewerbe ist noch immer von Faktoren wie fortwährender Unterbrechung oder Verlängerung der Lieferketten, dem Anstieg der Finanzierungskosten und teilweise der hohen Energiepreise belastet. [1] Für die Folgejahre erwartet der IWF eine Stagnation des globalen Wachstums der Weltwirtschaft (2024: +3,1 %; 2025: +3,2 %), wenngleich die Wachstumserwartungen in Tendenz für 2025 leicht steigend erwartet werden. Die Folgen des Krieges in der Ukraine, der Nah-Ost Konflikt, die weltweiten Handelsbeschränkungen, die anhaltende Inflation, die auf hohem Niveau stagnierenden Zinsen und damit einhergehende höhere Staatsverschuldung einiger Länder und die Turbulenzen an den Finanzmärkten spiegeln sich in den vorsichtigen Schätzungen zum globalen Wachstum wieder. [2] Nach Berechnungen des IWU zum bestehenden Photovoltaik-Potenzial in Deutschland sind rund 40 Mio. Gebäude durch geeignete Dachflächen oder Fassaden zur Nutzung möglich. Das würde einem technischen Potenzial von rund 1000 GW/p entsprechen. Derzeit werden nur rund 10% der Dachflächen und 1% der Fassadenflächen genutzt [3]. Nach Meinungsumfrage durch BSW Solar erwägen ca. 1,5 Millionen der privaten Immobilienbesitzer den Bau einer Solaranlage auf ihrer Dachfläche. Der Verband erwartet daher "für 2024 einen anhaltenden Solarboom" initiiert durch die Privathaushalte. [4] Die größten Einzelmärkte waren nach vorläufigen Angaben: China mit 216,9 GW/p [5], die USA mit 32,4 GW/p [6] und Indien mit 10,6 GW/p an neu installierten Leistungen. [7] In der Europäischen Union wurden im Jahr 2023 56 GW/p neu installierte Solarstromleistung ausgebaut. Die Gesamtleistung in der EU stieg auf 263 GW/p an (Vorjahr: 208,9 GW/p). Deutschland überschritt erstmals in der EU mit 14 GW/p die 10-GW/p Marke. Gefolgt von Spanien (8,2 GW/p), Italien (4,9 GW/p), Polen (4,6 GW/p) und der Niederlande mit 4,5 GW/p. Solar Power Europe erwartet in ihrem Bericht 2023-2027 ein gebremstes Wachstum von ca. 11 % im Jahr 2024 für die EU. In Deutschland decken die installierte Photovoltaikanlagen mittlerweile ca. 12 % des jährlichen Strombedarfs. [8] [1] Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) Pressekonferenz 15.01.2024 [2] Vgl. IMF World Economic Outlook Update Januar 2024 [3] Vgl. Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland Januar 2024 [4] Vgl. BSW Solar, Pressemitteilung vom 03.01.2024 [5] Vgl NEA (National Energy Administration) China [6] Vgl. SEIA "U.S. Solar Market Insight" März 2024 [7] Vgl. JMK Research & Analytics - Daten des Ministeriums für Neue und Erneuerbare Energien [8] Vgl. SolarPower Europe "EU-Marktausblick für Solarenergie 2022-2026" 2.2. Geschäftsverlauf Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund kann das Jahr 2023 als befriedigend bezeichnet werden. Es ist uns gelungen, die Solarmodulproduktion auf zwei Produktionslinien konstant zufahren, nichtsdestotrotz kam es zum Absatz- und Umsatzrückgang von TEUR 8.949 auf TEUR 8.015. Dennoch musste mangels Aufträgen unseres exklusiven Auftraggebers ab September Kurzarbeit beantragt werden. Die geringen Materialaufwendungen sind eine Folge der Materialbeistellungen für die Produktion durch die Heckert Solar GmbH. Der leichte Rückgang im Bedarf an Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die rückläufigen Energiekosten sind auf die Energiegewinnung aus eigenen PV-Anlagen zurück zu führen. Das Jahr 2023 erzielt trotz Umsatzrückgang einen Rohertrag von TEUR 7.833 und ein EBIT von TEUR 219. Das EBITDA beträgt in 2023 TEUR 2.344 (Vorjahr: TEUR 4.652). Die Eigenkapitalrentabilität sank von 214,68 % im Vorjahr auf 6,41 % in 2023. Der Cashflow i. e. S. beträgt im Geschäftsjahr TEUR 3.438 (Vorjahr: TEUR 4.504). Zur Risikovorsorge wurden auf Grundlage der handelsrechtlichen Vorschriften Rückstellungen für Gewährleistung sowie für die Zuschüsse gebildet. 2.2.1. Umsatz- und Auftragsentwicklung Der Umsatz sank in 2023 um 10 % von TEUR 8.949 auf TEUR 8.015. Aufgrund des exklusiven Lohnfertigungsvertrages mit der Heckert Solar GmbH, einhergehend mit der Steigerung der Produktionskapazitäten sind die Abnahmemengen garantiert und führten zu guten Umsätzen und zu einem positiven EBIT. 2.2.2. Beschaffung In 2023 konnten wir die Beziehungen zu den meisten unserer Lieferanten weiter vertiefen und ebenso neue Geschäftsbeziehungen aufbauen. 2.2.3. Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.552 getätigt. Diese umfassten im Wesentlichen zwei Produktionslinien, Investitionen in Technische Anlagen und Maschinen, PV-Anlagen sowie Investitionen in die Geschäfts- und IT-Infrastruktur. Die Finanzierung der Investitionen ist durch die ausgereichten Darlehen des Heckert Solar GmbH gesichert. 2.2.4. Personal- und Sozialbereich Im Jahresdurchschnitt waren im Geschäftsjahr 2023 82 eigene Mitarbeiter (ohne ruhende Arbeitsverhältnisse und Geschäftsführer) und 2 Fremdarbeiter beschäftigt. 2.2.5. Weiterbildung/Spezialisierung Die LWD Solar GmbH ermöglicht, nach Absprache und Prüfung der jeweiligen Ziele, ihren Mitarbeitern die Teilnahme an individuell gewählten Weiterbildungsmaßnahmen, Sprachkursen, Zertifizierungen sowie die Teilnahme an externen Seminaren. 2.2.6. Personalaufwand Der Personalaufwand (inkl. Fremdarbeiter) belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR 3.021. Dies entspricht einer Senkung um TEUR 67 zum Vorjahr (TEUR 3.088) begründet aus Mitarbeiterfluktuation und weniger Inanspruchnahme von Leiharbeitern sowie der eingeführten Kurzarbeit. 2.2.7. Umweltschutz Der Umgang mit Ressourcen und Energie wird von uns - als einem im aktiven Umweltschutz tätigen Unternehmen - mit besonderem Bedacht und großem Verantwortungsbewusstsein gestaltet. Dies gilt für den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizenergie für das gesamte Unternehmen ebenso für die Abfalltrennung. Der Strombedarf wird zum Teil über eigene Photovoltaikanlagen gedeckt, der darüber hinaus gehende Bedarf wird mit Ökostrom von unserem Energieversorger abgedeckt. Im gesamten Unternehmen werden recycelbare Rohstoffe getrennt, diese Materialien werden bei kommunalen Recyclingunternehmen weiterverwertet oder fachgerecht entsorgt, resultierend aus der Verpflichtung zur Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung. 2.3. Ertragslage Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2023 und 2022 zeigt folgendes Bild:
Hinsichtlich der Erläuterung zur Ertragslage wird auf die vorstehenden Abschnitte 2.1 bis 2.2. verwiesen. 2.4. Finanzlage Die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft wird nachfolgend anhand einer vereinfachten Kapitalflussrechnung (ohne Anwendung von DRS 21) dargestellt Das Finanzmanagement obliegt der Geschäftsleitung/Finanzbuchhaltung.
Die Liquidität/Finanzierung unterliegt einer regelmäßigen Überwachung und Planung und war stets in einem ausreichenden Maße vorhanden. 2.5. Vermögenslage Die Gegenüberstellung der Bilanz für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 zeigt folgendes Bild
2.6. Finanzielle Leistungsindikatoren Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator zur Messung des Unternehmenserfolges der LWD Solar GmbH ist der Umsatz, welcher sich im Berichtsjahr 2023 auf 8.015 TEUR belaufen hat. Neben dem Umsatz ist der EBIT ein weiterer Indikator, dieser lag im Berichtsjahr 2023 bei 220 TEUR. Der Umsatz mit 8.015 TEUR (VJ 8.949 TEUR), der EBIT von 220 TEUR (VJ 2.182 TEUR) sowie die Liquiden Mittel in Höhe von 290 TEUR (VJ 758 TEUR) bewegten sich innerhalb des erwarteten Rahmens. Wir verweisen zur Ertragslage auf Pkt. 2.3, zur Finanzlage (Cashflow) auf Pkt. 2.4 und zur Vermögenslage auf Pkt. 2.5 im Lagebericht der LWD Solar GmbH. Die Geschäftsleitung beurteilt den Geschäftsverlauf 2023 insgesamt als befriedigend. 3. Prognosebericht Die LWD Solar GmbH hat im März 2024 den Produktionsbetrieb - aufgrund einer massiven Dumping Situation durch chinesischer Hersteller - temporär eingestellt. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge von Produktionsüberkapazitäten und den hieraus sich ergebenden Verfall der Marktpreise lassen keine kostendeckende und gewinnbringende Herstellung zu. Eine Fortführung der Produktion würde zu Risiken in der Unternehmensfortführung durch Umsatzeinbrüche führen, was die Gesellschaft in eine angespannte Situation bringt. Um die Fortführung des Unternehmens zu sichern, sind massive Kosteneinsparungen durch Produktionseinstellung und Personalabbau erforderlich, die im Frühjahr 2024 umgesetzt wurden. Im Mai 2024 hat die EU den Net Zero Industry Act verabschiedet (NZIA). Dieser gibt vor, dass spätestens im Jahre 2030, 30 % grüner Technologien in Europa produziert werden müssen. Hierzu wird die Europäische Kommission im zweiten Quartal 2025 entsprechende Leitlinien den Mitgliedsstaaten vorgeben, welche zeitnah entsprechend umgesetzt werden müssen, um das gesetzte Ziel in 2030 zu erreichen. Entsprechend gibt es bereits erste neue Ankündigungen zum Aufbau von PV Produktionsstätten in Europa. (https://www.pv-magazine.de/2024/11/19/das-solar-will-in-frankreich-drei-gigawatt-modulfabrik-bauen/). Sobald Deutschland die EU-Maßnahmen umsetzt was zu einer kostendeckenden Produktion führt, wird die Gesellschaft die Produktion wiederaufnehmen. Zur Überbrückung dieses Zeitraums wird die LWD Solar GmbH spätestens zu Mitte 2025 die Logistik sowie Beschaffungstätigkeiten für die Heckert Solar GmbH übernehmen. Damit werden die von der fördernden Thüringischen Aufbaubank geforderten 18 Arbeitsplätze eingehalten. Zur Stützung des Unternehmens hat uns die Heckert Solar GmbH verbindlich zugesagt, sämtliche Anteile an unserem Unternehmen spätestens im ersten Quartal 2025 zu übernehmen. Die von der Heckert Solar GmbH ausgereichten Darlehen werden in Eigenkapital umgewandelt. Bis zur Umwandlung hat Heckert Solar zugesagt, keine Rückforderungen der Darlehen geltend zu machen. Wir planen für das Jahr 2024 mit einem gegenüber 2023 signifikanten Umsatzrückgang sowie einem negativen Ergebnis. Im Ausblick auf Jahr 2024/2025 ist die Ausrichtung der LWD auf ein Logistikzentrum in Planung was in 2025 noch nicht zu einem ausgeglichenen Ergebnis führt. Die volle Ausnutzung der Gebäuderessourcen durch Vermietung von Lagerflächen und weiterer Logistikdienstleitungen sichern zusätzlich konstante monatlichen Umsätzen sowie im Jahr 2026 ein ausgeglichenes Ergebnis. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risiken Im Rahmen unseres kontinuierlichen Strebens, unser Unternehmen widerstandsfähig zu machen und Werte zu generieren, wird unser Risikofrüherkennungssystem stetig weiterentwickelt. Wir sind in einem sehr komplexen, globalen und eng verzahnten Geschäftsumfeld tätig, wodurch ein kompetentes Management von Risiken und Chancen eine große Bedeutung erlangt. Grundsätzlich verfügt das Unternehmen über umfangreiche Planungs- und Kontrollinstrumente und feste Verantwortlichkeiten, um Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere: • Einsatz zuverlässiger Software (SAP) zur Abbildung der Geschäftsprozesse, • Anwendung einheitlicher Richtlinien, • sorgfältige Auswahl und laufende Schulung des Personals, • Schnittstellenüberwachung und Prozessoptimierung, • Arbeitsanweisungen sowie • systematische Überwachung der nachfolgenden Risiken. 4.1.1. Umfeldrisiken und Branchenrisiken Die Investitionen von Photovoltaikherstellern werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst und entwickeln sich sehr volatil, weil die gesamte Branche derzeit durch die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen verunsichert ist. Durch Veränderungen der nationalen und europäischen Förderprogramme kann es zu Nachfrageeinbrüchen kommen. Weiterhin bedürfen Märkte, in denen Netzparität erreicht wird, einer besonderen Produkt- und Marketingstrategie. Weiter können neue Produktionsverfahren bei bestehenden Maschinen und Anlagen upgrade ́ s erfordern. 4.1.2. Personalrisiken Der Fachkräftemangel stellte uns auch vor ein großes Problem. Zur Verringerung dieses Risikos setzen wir auf die Unterstützung von Personalvermittlern, eine aktive Werbung in Jobbörsen, Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch Benefits ein. Die betriebliche Ausbildung, wie auch die geförderte Aufstiegsfortbildung nimmt eine wichtige Rolle in unserer Personalpolitik ein. 4.1.3. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der hohen Haushaltsverschuldungen in vielen großen Volkswirtschaften und der nur langsam abflachenden Inflation kann es zu erheblichen Verwerfungen kommen, welche auch für unser Unternehmen negative Folgen haben könnten. 4.1.4. Sonstige Risiken Ungeplante längere Ausfälle von Produktionsanlagen oder Lieferengpässe bei Vorprodukten sowie die geringe Marktnachfrage können zu einer verminderten Produktion und damit einem geringeren Absatz mit der Folge von Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Die dargestellten Risiken betreffen die wichtigsten Einflussfaktoren, stellen aktuell aber keine bestandsgefährdenden Risiken dar, aufgrund der Neuausrichtung in ein Dienstleistungs- und Logistikzentrums 2024/2025. Die Geschäftsleitung geht fest davon aus, dass das Fortbestehen der Gesellschaft gesichert ist. 4. 2. Chancen 4.2.1. Konjunktur- und Branchenausblick Weltweit bestätigt der IWF für das Jahr 2024 ein schwaches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 3,1 % (Stand Januar 2024). In den Industrienationen dürfte das Plus demnach 1,5 % betragen. Dabei erhöht sich das BIP in den USA voraussichtlich um 2,1 %, in der Eurozone um 0,9 %. In Deutschland wird sich nach derzeitigen Prognosen das BIP mit 0,5 % für 2024 nur im leicht positiven Bereich bewegen. [1] Rückblickend auf 2023 fällt das Wirtschaftswachstum in den Industrienationen allgemein höher aus, als am Jahresanfang prognostiziert (1,2 %; Vorjahr: 2,7 %). Für die USA blieb das Wachstum robust auf 2,5 %, im Euro-Raum sank es auf 0,5 % und in China erholte sich der BIP von 3,0 % im Jahr 2022 auf 5,0 % für 2023 nur mäßig. [2] Die IEA geht in ihrem Bericht" Electricity 2024- Analysis and forecast to 2026" davon aus, dass der Anteil an erneuerbaren Energien am weltweiten Stromerzeugungsmix von derzeit 30 % im Jahr 2023 auf 37 % im Jahr 2026 wachsen wird. Diese Entwicklung wird vor allem durch die billiger werdende Photovoltaik unterstützt. Dabei wird der größte Anstieg der weltweiten Stromnachfrage aus dem asiatischen Raum zu erwarten sein. Allerdings muss weltweit der starke Ausbau der Kapazitäten aus erneuerbaren Energien auch mit beschleunigten Investitionen in Stromnetze und Systemflexibilität einhergehen, um die reibungslose Integration zu sichern. [3] [1] Vgl. IMF World Economic Outlook Update Januar 2024 [2] Vgl BMWK "Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (Monatsbericht 03/2024)" [3] Vgl IAE "Electricity 2024- Analysis and forecast 2026" Weitere Voraussetzungen für den prognostizierten Bedeutungszuwachs der erneuerbaren Energien sind Anreize durch entsprechende politische Rahmenbedingungen einschließlich der Verteuerung von CO 2 -Emissionen sowie steigende Preise für fossile Energieträger. 2023 ist der Weltmarkt für Photovoltaik gegenüber dem Vorjahr nach vorläufigen Zahlen von 239 GW/p auf rund 413 GW/p angestiegen, d.h. über 50 %. [1] Die Analysten prognostizieren für die Folgejahre ein langsameres Wachstum des reifen PV-Marktes. Die Unternehmen der Photovoltaik-Branche müssen konzentrierter und sorgfältiger sein, um sich im verschärfenden Wettbewerb unter den Anbietern behaupten zu können. Dabei sind Effizienzsteigerungen notwendig, um rentabel am Markt zu bestehen. [1] Vgl. BloombergNEF "Solar surging 58% in 2023, 413 GW of installations expected globally"
Die Übersicht verdeutlicht die immer noch sehr guten langfristigen Wachstumsperspektiven. Diese werden von einigen wichtigen Märkten, wie vor allem China, den USA, Indien und Europa bestimmt. Die globale weitere Entwicklung wird geprägt sein von ehrgeizigen Zielen für erneuerbare Energien durch Regierungen, die Abschaltung von Kohlekraftwerken, die steigenden Bedenken hinsichtlich der Energiesicherheit und sinkender Stromgestehungskosten für Solaranlagen (LCOE). Wachstumsregionen bleiben zukünftig Afrika, Mexiko, Australien, der Mittlere Osten, Südamerika und Südostasien. Die Geschäftsführung teilt die mittelfristigen positiven Erwartungen für den Photovoltaik Markt, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der weltweiten Nachfrage. Hinsichtlich der Kosten werden Verbesserungen sukzessive eingeführt. Für die Folgejahre wird mit einer Wiederaufnahme der Produktion geplant, insbesondere vor dem Hintergrund der durch die EU verabschiedeten NZIA ́s vom 27.05.2024.
Chemnitz, den 28. November 2024 LWD
Solar GmbH
Der Geschäftsführer Bilanz für das Geschäftsjahr 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Sitz der Gesellschaft ist Chemnitz, die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Chemnitz, Abteilung B, unter der Nummer 32503. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB, der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG und den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276 und 288 HGB) wurden weitgehend in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt (§§265 I 2, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahresabschluss unverändert beibehalten, so dass hierzu keine Abweichungen bestehen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es wird auf die Erläuterungen im Nachtragsbericht und im Lagebericht verwiesen. Soweit der Jahresabschluss der LWD Solar GmbH entsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet: Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben. Die Zuschüsse der öffentlichen Hand für den Erwerb oder Bau von Sachanlagen verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Für die mit Fördermittel angeschafften, aber noch nicht aktivierten Sachanlagen wurde ein Sonderposten auf der Passiva gebildet. Sobald die betreffenden Sachanlagen aktiviert werden, werden die entsprechende Zuschüsse aus dem Sonderposten auf das betreffende Anlagegut übertragen. Steuerlich Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungswert zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 beträgt, wurden zu einem Sammelposten zusammengefasst und linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i.H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind im Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). IV. Erläuterung zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens erfolgt nach § 284 Abs. 3 HGB. Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in Anlage 1 des Anhanges zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. TEUR 0,00 Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: TEUR 0). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 0,00 (Vorjahr; TEUR 0). 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Die nicht eingeforderte ausstehende Einlage in Höhe von EUR 12.500,00 wurde offen vom Stammkapital abgesetzt. Von dem Gesellschafter BXT III GmbH wurden in 2021 250.000 Euro in die Kapitalrücklage eingezahlt. 4. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen (TEUR 1.352,6; Vorjahr TEUR 112,5) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Resturlaub (TEUR 30,0; Vorjahr: TEUR 58,0), Mehrstunden (TEUR 0,0; Vorjahr: TEUR 10,3), Bonuszahlungen (TEUR 3,3; Vorjahr: TEUR 10), Berufsgenossenschaftsbeiträge/ ausstehende Rechnungen (TEUR 33,6; Vorjahr: TEUR 34,0), Tantieme (TEUR 41,6; Vorjahr: TEUR 0) sowie Rückstellung für Gewährleistungen (TEUR 171; Vorjahr: TEUR 0,0) und Risikovorsorge TEUR 1.039; Vorjahr: TEUR 0,0). 5. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufstellung Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. 2. Sonstige betriebliche Erträge, sonstige betriebliche Aufwendungen Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Erträge i.H. von TEUR 10,0 (Vorjahr TEUR 15,7) enthalten. Sie stehen im Zusammenhang mit einem Schadensfall. Außergewöhnliche Aufwendungen i. H. v. TEUR 16,3 (Vorjahr TEUR 1,4) sind entstanden. Es handelt sich um periodenfremde Aufwendungen für Personal und Gerätemiete im Wesentlichen um nachträgliche Kostenbelastungen aus Vorjahren. Der GuV-Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0). Der GuV-Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthält Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0). VI. Sonstige Pflichtangaben 1. Finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1,1 aus einen Kfz-Leasingvertrag mit einer festen Laufzeit bis März 2024. 2. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:
3. Geschäftsführung Geschäftsführer ist: Benjamin Trinkerl, Chemnitz, Kaufmann Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung (§285 Nr.9a HGB) wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. VII. Nachtragsbericht Die LWD Solar GmbH hat im März 2024 den Produktionsbetrieb - aufgrund einer massiven Dumping Situation durch chinesischer Hersteller - temporär eingestellt. Sobald das Marktumfeld es zulässt, werden wir die Fertigung wiederaufnehmen. Zur Überbrückung dieses Zeitraums wird die LWD Solar GmbH spätestens zu Mitte 2025 die Logistik- sowie Beschaffungstätigkeiten für die Heckert Solar GmbH übernehmen. Damit werden die von der fördernden Thüringer Aufbaubank geforderten 18 Arbeitsplätze eingehalten werden. Im Weiteren verweisen wir auf unsere eingehenden Erläuterungen in unserem Lagebericht. Die LWD Solar GmbH geht nach derzeitiger Planung vom einem ausgeglichenen Ergebnis in 2026 aus. VIII. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2023 von EUR 56.516,81 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den sich ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 619.536,20 auf neue Rechnung vorzutragen.
Chemnitz, den 28. November 2024 LWD
Solar GmbH
Der Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
* Angabe unter Berücksichtigung der Zuschüsse der Thüringer AufbauBank Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LWD Solar GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LWD Solar GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LWD Solar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben unter "VII. Nachtragsbericht" im Anhang sowie auf die Angaben in dem Abschnitt "3. Prognosebericht" des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die LWD Solar GmbH im März 2024 aufgrund der massiven Dumping-Situation den Produktionsbetrieb temporär eingestellt hat. Der gesetzliche Vertreter beschreibt weiterhin, dass zur Sicherung der Fortführung des Unternehmens Kosteneinsparungen umgesetzt wurden und eine Wiederaufnahme des Produktionsbetriebs geplant ist, sobald die auf der Grundlage des Net Zero Industry Act umgesetzten Marktmaßnahmen eine wirtschaftliche Herstellung von PV-Modulen zulassen. Die Geschäftsleitung führt weiter aus, dass zur Überbrückung dieses Zeitraums eine Neuausrichtung der LWD Solar GmbH auf Logistik- und Beschaffungsdienstleistungen erfolgt und eine verbindliche Zusage der Heckert Solar GmbH zur Übernahme der Geschäftsanteile an der LWD Solar GmbH sowie zur Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital besteht. Aufgrund der vorgenannten Maßnahmen erachtet die Geschäftsführung die der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 zu Grunde gelegte Annahme der Unternehmensfortführung für angemessen. Die Ausführungen unter "VII. Nachtragsbericht" im Anhang sowie die Angaben in dem Abschnitt "3. Prognosebericht" des Lageberichts deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wunsiedel, 23. Januar 2025 Bauer
Audit GmbH
Dipl.-Kfm. Bernhard Bauer, Wirtschaftsprüfer FeststellungDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.01.2025. |
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