Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 15358
Eingetragen
19.1.2015
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Anlagen- und Prozesstechnik, einschließlich Planung, Konstruktion, Engineering und Handel.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Wöstmann
seit 18.8.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gütersloh
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

wo-tech GmbH

Beckum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 19.446,00 11.206,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.783,00 1,00
II. Sachanlagen 8.663,00 11.205,00
B. Umlaufvermögen 1.838.501,53 1.952.121,82
I. Vorräte 166.351,80 1.410.312,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.100.184,64 175.541,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.015,52  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 571.965,09 366.267,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.529,44
Aktiva 1.857.947,53 1.964.857,26

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 769.552,30 529.443,93
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 503.053,14 449.708,52
III. Jahresüberschuss 241.499,16 54.735,41
B. Rückstellungen 81.760,68 14.266,90
C. Verbindlichkeiten 1.006.634,55 1.421.146,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.006.634,55 1.421.146,43
Summe Passiva 1.857.947,53 1.964.857,26

Anhang

 I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma lautet wo-tech GmbH. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Münster. Die HR B - Nummer lautet: 15358.

 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015 (BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB).

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267 a (1) HGB. Es wurden die damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind pro-rata-temporis abgeschrieben worden.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu berücksichtigen waren.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB.

Währungsumrechnungen von bilanzierten Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem. § 256 a HGB waren nicht notwendig.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor.

Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254  i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren nicht anzusetzen.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.

 IV. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 1 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2023 waren Frau Elke Franken und Herr Peter Wöstmann Geschäftsführer der wo-tech GmbH.

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung werden die Vorschriften der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Beckum, den 20.12.2024;

gez. Peter Wöstmann


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.

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