wo-tech
GmbH
Beckum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.446,00 |
11.206,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.783,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.663,00 |
11.205,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.838.501,53 |
1.952.121,82 |
| I.
Vorräte |
166.351,80 |
1.410.312,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.100.184,64 |
175.541,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.015,52 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
571.965,09 |
366.267,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.529,44 |
| Aktiva |
1.857.947,53 |
1.964.857,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
769.552,30 |
529.443,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
503.053,14 |
449.708,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
241.499,16 |
54.735,41 |
| B.
Rückstellungen |
81.760,68 |
14.266,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.006.634,55 |
1.421.146,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.006.634,55 |
1.421.146,43 |
| Summe
Passiva |
1.857.947,53 |
1.964.857,26 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet wo-tech GmbH. Zuständiges
Registergericht ist das Amtsgericht Münster. Die HR B
- Nummer lautet: 15358.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine
Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267 a (1) HGB. Es
wurden die damit verbundenen Erleichterungen in vollem
Umfange in Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind
pro-rata-temporis abgeschrieben worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Währungsumrechnungen von bilanzierten
Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem.
§ 256 a HGB waren nicht notwendig.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254
i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. §
285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 1 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2023
waren Frau Elke Franken und Herr Peter Wöstmann
Geschäftsführer der wo-tech GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Beckum, den 20.12.2024;
gez.
Peter Wöstmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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