Regionalnetze Linzgau GmbH
Bahnhofstraße 6, 88630 Pfullendorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Spieß seit 5.9.2024 | Geschäftsführer |
Jörg-Arne Bias seit 24.8.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Pfullendorf | 68.36% |
| 21.10% | |
| 7.23% | |
| 3.31% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Regionalnetze Linzgau GmbHPfullendorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)1. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens 1.1 Die Regionalnetze Linzgau GmbH (RNL) betreibt das Stromnetz der Kernstadt von Pfullendorf. Das im Eigentum der RNL befindliche Stromnetz für die Pfullendorfer Ortsteile ist an die Netze BW GmbH verpachtet, die insoweit Netzbetreiberin ist. Darüber hinaus betreibt die RNL die Wasserversorgung der Stadt Pfullendorf und ihrer Ortsteile. Gesellschafter der RNL sind die Stadtwerke Pfullendorf GmbH (SWP) und die Netze BW GmbH (Netze BW) mit Anteilen von 68,36 % bzw. 31,64 %. 1.2 Das Geschäftsjahr 2023 schließt wie im Vorjahr mit einem Jahresergebnis in Höhe von Null. Dieses Ergebnis ist vor dem Hintergrund eines mit der SWP abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags zu sehen. Vor Zahlung der Ausgleichszahlung an die Netze BW und der Gewinnabführung an die SWP wird ein Jahresüberschuss von 502 T€ (Vj. 899 T€) ausgewiesen. Die deutliche Verschlechterung in Höhe von insgesamt 397 T€ ist insbesondere auf eine Verschlechterung des Betriebsergebnisses der Wasserversorgung (-172 T€) sowie des Stromnetzes (-279 T€) zurückzuführen. Bei den Sonstigen Aktivitäten hingegen verbesserte sich das Betriebsergebnis um 32 T€. Gegenüber der Stadt Pfullendorf besteht für die Strom- und Wasserversorgung die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgabe (KA). Diese kann mit steuerlicher Wirkung nur gezahlt werden, wenn ein Mindestgewinn erzielt wird. Der Mindesthandelsbilanzgewinn wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr im Verbund der beiden KA-Sparten unverändert vollständig erzielt. Das operative Ergebnis (vor Gewinnabführung, Ausgleichszahlung, Ertragsteuern, Zinserträgen, Konzessionsabgabe sowie periodenfremden und/oder nicht vergleichbaren Posten) beläuft sich auf 845 T€ (Vj. 1.286 T€). Das Betriebsergebnis (Jahresergebnis vor Ergebnisabführung, Ausgleichszahlung, Ertragsteuern, neutralem Ergebnis und Finanzergebnis) verschlechterte sich um 406 T€. Der Betriebsgewinn Stromnetze (operatives Ergebnis einschließlich der periodenfremden und/oder nicht vergleichbaren Posten; Stromverteilung Kernstadt und Ortsteilnetze) verringerte sich um 279 T€ auf einen Betriebsgewinn von 249 T€. Die transportierte Strommenge hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3.056 MWh bzw. 4,0 % auf 72.955 MWh verringert. In der Stromnetzsparte verringerte sich der Rohgewinn um 68 T€ bzw. 2,6 % auf 2.600 T€. Im neutralen Ergebnis aus 2023 sind im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für das Regulierungskonto (73 T€) sowie periodenfremde Pachterträge in Höhe von 25 T€ enthalten. Der Betriebsgewinn der Wasserversorgung verringerte sich um 172-T€ auf 44 T€. Bei einem zum 01.01.2023 erhöhten Wasserpreis von 1,96 € (Vj. 1,85 €) netto je m 3 haben sich die Erträge unter Beachtung einer unveränderten Verkaufsmenge um 81 T€ erhöht. Die Aufwendungen für Unterhalt und Betrieb stiegen auf 1.146 T€ (+ 229 T€). Die verkaufte Menge blieb unverändert bei etwa 734.000 m 3. Die Erträge aus dem Wasserverkauf erhöhten sich im Ergebnis um 81 T€ auf 1.534 T€. Bei gestiegenem Aufwand für Wasserförderung und -bezug (+ 72 T€) hat sich der Rohgewinn um 15 T€ auf nunmehr 1.278 T€ erhöht. Die Rohmarge ist folglich leicht auf 1,74 € je m 3 gestiegen. Die deutlich gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen sind weiterhin ein Indiz dafür, dass mittelfristig mit weiteren größeren Sanierungen zu rechnen ist. Mit der Stadt Pfullendorf war am 30.12.2013 ein neuer Wasser-Konzessionsvertrag abgeschlossen worden, der seit dem 01.01.2014 auch eine Kostenbeteiligung der Stadt für die Schaffung und Instandhaltung für die Infrastruktur der Löschwasserbereitstellung vorsieht. Damit die Konzessionsabgabe der beiden KA-Sparten Stromnetzbetrieb und Wasserversorgung voll abgeführt werden kann, muss das Unternehmen den sog. steuerlichen Mindesthandelsbilanzgewinn voll erwirtschaften. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die "Soll-Konzessionsabgabe" (höchstmögliche preisrechtliche KA) für beide KA-Sparten zusammen 428 T€ (2022: 434 T€). Um wesentliche Verbesserungen bei der Ertragslage zu erzielen, wurde bereits vor mehreren Jahren entschieden, dass eine weitere Diversifizierung der Geschäftstätigkeit um eine Gasnetzsparte notwendig ist. Die Neuausrichtung der Energiewirtschaft mit zunehmender Bedeutung der Sektorenkopplung (Strom, Gas, Wärme, Speicher, E-Mobilität), wird zum großen Teil von der intelligenten Verknüpfung der Erzeugung, des Transports und der Speicherung abhängen. Den Netzen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Mit der Gründung der Gasnetze Linzgau GmbH & Co. KG zusammen mit der Thüga Energienetze GmbH zu Beginn des Jahres 2019, an welcher durch die RNL eine Mehrheitsbeteiligung von 65 % gehalten wird, ist es gelungen, dieses Ziel zu erreichen. Weitere Verbesserungen der Ertragslage können über den kontinuierlichen Ausbau der Dienstleistungen bei der Wasserversorgung und der Gasversorgung erreicht werden. Die Regionalnetze Linzgau GmbH ist "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" in Pfullendorf. Der Start des Einbaus der "intelligenten" Messeinrichtungen hat sich von Seiten der Behörde mehrfach verschoben. Durch die Novellierung des Gesetzes zum "Neustart der Digitalisierung der Energiewende" im Mai 2023 haben sich nun neue Anforderungen ergeben, die die Netzbetreiber anhand neuer Fristen umzusetzen haben. Neben den Fristen haben sich wesentlich auch die einzubeziehenden Verbraucher- und Einspeiseanschlüsse geändert, was im Ergebnis zu einem "Voll-Roll-Out" mit weiteren Investitionen für das Intelligente Messwesen führt. Des Weiteren wurde die seit langem erwartete Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen §14a EnGW am 27.11.2023 durch die Bundesnetzagentur auf dem Weg gebracht. Sie dient der Sicherstellung der zukünftigen Netzstabilität vor dem Hintergrund der stark steigenden Zuwachszahlen an privaten Ladepunkten, (Wallboxen), Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen, Batteriespeichern und Klimageräten im Niederspannungsnetz. Das Gesetzt trat am 01.01.2024 in Kraft und stellt damit anhand der kurzen Umsetzungsfrist und noch fehlender Technik weitere hohe Herausforderungen für die Energiewirtschaft. 1.3 Die Ertragslage sowie die Umsatz- und Absatzentwicklung der einzelnen Sparten stellen sich wie folgt dar. 1.3.1 Stromnetzbetrieb Die Gesamttransportmenge verringerte sich im Geschäftsjahr 2023 um 3.056 MWh auf 72.955 MWh. Der Grund für die Abnahme der Strommenge ist unter anderem auf eine vorrübergehende verringerte Abnahme des größten Industriekunden und der steigenden Anzahl an EE-Einspeiseanlagen zurückzuführen. Im Jahr 2022 wurde das Baugebiet "Dreißigste Garb" strom- und wasserseitig erschlossen. Es handelt sich um ein Baugebiet mit 70 Bauplätzen. Zwischenzeitlich wurden die ersten Wohneinheiten errichtet. Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und der Bautätigkeit im Versorgungsgebiet kann in den Folgejahren wieder von steigenden Transportmengen ausgegangen werden. Weiterhin wird auch die weitere Substitution der Heizenergie Öl durch Wärmepumpen und die deutliche Dynamisierung der E-Mobilität wesentlich höhere Transportmengen und vor allem Leistungszunahmen mit sich bringen. Dagegen können Vorgaben zur Energieeinsparung sowohl bei Haushalts- als auch bei Industriekunden sowie die zunehmende Eigenstromerzeugung und -nutzung mengenmindernde Effekte zur Folge haben. Der Stabilisierung der Netze wird zukünftig mehr Bedeutung zukommen. In diesem Kontext müssen alle Verteilnetzbetreiber Maßnahmen zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§14a EnGW) und zum "Redispatch 2.0" umsetzen. Die Umsatzerlöse aus Netzentgelten, Pachterlösen, der Weiterverrechnung von EEG-Mengen sowie aus den Auflösungen von Ertragszuschüssen ohne periodenfremde belaufen sich auf 9.921 T€ (Vj. 8.718 T€); davon entfallen 4.299 T€ (Vj. 3.571 T€) auf EEG-Vergütungen durch den Übertragungsnetzbetreiber, 5.233 T€ (Vj. 4.643 T€) auf Netzentgelte, 258 T€ (Vj. 241 T€) auf Pachterlöse und 101 T€ (Vj. 96 T€) auf die Auflösung von Ertragszuschüssen. Auf der Aufwandseite erhöhten sich die EEG-Erstattungen an Einspeiser um 1.002 T€ auf 4.434 T€ (Vj. 3.432 T€) - bei einer gestiegenen dezentralen Einspeisung aus EEG-Anlagen von 44,66 Mio. kWh. Dies ist begründet durch die wieder gesunkenen Marktwerte, die den Aufwand für die vom Netzbetreiber zu tragende Marktprämie erhöht haben. Die Entgelte für die Nutzung vorgelagerter Netze schlagen mit 1.860 T€ (Vj. 1.710 T€) zu Buche. Die Differenz von 150 T€ ist trotz reduzierter Strommenge auf die gestiegenen Netzentgelten der vorgelagerten Netzebene zurückzuführen. Unter Einbeziehung der Aufwendungen für KWKG-Einspeisungen, Verlustenergie, Mehr-/Mindermengenabrechnungen sowie die gesetzlichen Umlagen nach KWKG, § 19 Abs. 2 Strom- NEV, §17f EnWG (Offshore) und AbLaV verbleibt ein Rohgewinn von 2.600 T€ (Vj. 2.668 T€). Die Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt liegen bei 1.258 T€ (Vj. 1.073 T€). Die Abschreibungen belaufen sich auf 593 T€ (Vj. 522 T€; davon Stromnetz Ortsteile: 169 T€, Vj. 151 T€). Die Zinsaufwendungen (einschließlich über Umlageschlüssel zugeordnete Beträge) belaufen sich auf 89T€ (Vj. 84 T€). Der Bescheid über die Erlösobergrenzen für die dritte Anreizregulierungsperiode (2019 bis 2023) ist am 01.12.2020 von der Landesregulierungsbehörde erlassen worden. Das Ausgangsniveau hat sich erfreulicherweise in Summe erheblich auf 2.978 T€ erhöht, dies aber im Wesentlichen als Folge der erfolgten Investitionen. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals hat sich wie vorhergesagt erheblich reduziert. Die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes in der vierten Regulierungsperiode wird einen erheblich negativen Einfluss auf die Ertragslage haben. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Berechnung der Pachterträge aus den Ortsteilnetzen. Die Bundesnetzagentur hat am 24.01.2024 eine Festlegung einer höheren Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen der Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Um unvorhergesehene und aufgrund des aktuellen Umfelds notwendig gewordene Netzinvestitionen zu fördern, legt die Bundesnetzagentur eine neue Berechnungsweise für den Eigenkapitalzins von Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag fest. Der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag wird sich künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von 3 Prozent ergeben. Bislang wurde für den Basiszins der 10-Jahresdurchschnitt der Umlaufsrendite verwendet. Dieser Zinssatz wird für das jeweilige Anschaffungsjahr auf die eintretende Umlaufsrendite angehoben und bis zum Ende der Regulierungsperiode fortgeschrieben. Zur Berechnung dieses Zinssatzes im Anschaffungsjahr wird zunächst ein Planwert herangezogen. Nachdem der endgültig anzusetzende Wert feststeht, werden Differenzen ausgeglichen. Somit wird sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient. Mit der mittleren Umlaufsrendite des Jahres 2023 von rund 2,9 Prozent hätte sich für 2023 ein Zinssatz in Höhe von rund 7,23 Prozent ergeben (inklusive Gewerbesteuer rund 8,25 Prozent). Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen liegt unverändert und wie im Oktober 2021 festgelegt bei 5,07 Prozent (inklusive Gewerbesteuer bei 5,8 Prozent). Die Festlegung ist auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt. Aktuell findet die Kostenprüfung der Gesellschaft durch die Regulierungsbehörde statt. Die EOG für die vierte Regulierungsperiode sind aus diesem Grund die Netzentgelte der RNL unter Vorbehalt ausgewiesen. 1.3.2 Wasserversorgung Der Wasserverkauf an Letztverbraucher lag 2023 mit rd. 734.000 m 3 in etwa auf Vorjahresniveau. Die Erträge aus dem Wasserverkauf sind mit einem erhöhten Wasserpreis von 1.453 T€ auf 1.534 T€ gestiegen. Die Aufwendungen für Wasserförderung und -bezug haben sich um 72 T€ auf 330 T€ erhöht. Unter Einbeziehung der Erträge aus der Auflösung von Ertragszuschüssen erhöht sich der Rohgewinn um 15 T€ von 1.263 T€ auf 1.278 T€. Die Abschreibungen sind um 3 T€ von 303 T€ auf 306 T€ gestiegen. Die Zinsaufwendungen (einschließlich über Umlageschlüssel zugeordnete Beträge) belaufen sich auf 138 T€ (Vj. 79 T€). Wesentlich für das künftige Ergebnis der Wasserversorgungssparte wird weiterhin sein, in welchem Umfang die Sanierungserfordernisse (Leitungen, Brunnen, Hochbehälter) steigen. Der Wasserpreis wurde zum 01.01.2023 auf 1,96 € je m 3 netto erhöht und lag damit auf Rang zwei der günstigsten Wasserversorger in Baden-Württemberg. 1.4 Finanzlage 1.4.1 Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital Das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital ist von großer Bedeutung bei der Beurteilung der finanziellen Selbständigkeit eines Betriebes und sollte deshalb ein ausgewogenes Maß aufweisen. Ferner sollte ein Betrieb das langfristig gebundene Vermögen grundsätzlich auch langfristig finanzieren. Im Netzbetrieb sind neben betriebswirtschaftlichen Aspekten aber auch regulatorische Gegebenheiten zu beachten. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt 6.462 T€ (Vj. 6.462 T€), die Eigenkapitalquote 26,1 % (Vj. 31,4 %). Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Darlehen in Höhe von 1,96 Mio. € aufgenommen. Kontokorrentkreditlinien bei Banken sind der Gesellschaft derzeit nicht eingeräumt. Zum 31.12.2023 hat die Gesellschafterin Stadtwerke Pfullendorf GmbH einen Kassenkredit in Höhe von 1.600 T€ gewährt. 1.4.2 Rentabilität und Ergebniskennzahlen Die Eigenkapitalrentabilität als Verhältnis des Gewinns nach Steuern, aber vor Ergebnisabführung und Ausgleichszahlung, zum im Jahresmittel gebundenen Eigenkapital errechnet sich mit 7,8 % (Vj. 13,9 %). Die Umsatzrentabilität als Verhältnis des Gewinns nach Steuern, aber vor Ergebnisabführung und Ausgleichszahlung, zu den Umsatzerlösen errechnet sich mit 3,9 % (Vj. 7,7 %). Der EBIT (operativer Überschuss vor Ertragsteuern und Zinsen sowie vor Gewinnabführung und Ausgleichszahlung) wird mit 579 T€ (Vj. 985 T€) ausgewiesen, der EBT (operativer Überschuss vor Ertragsteuern) liegt bei 417 T€ (Vj. 853 T€) und der EBITDA (EBIT vor Abschreibungen) beträgt 1.490 T€ (Vj. 1.819 T€). 1.4.3 Darstellung der Deckungsmittel
1.5 Entwicklung des Personalstandes
Der Personalstand (ohne Auszubildende und ohne Geschäftsführer) hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um eine Teilzeitstelle erhöht. Damit befinden sich aktuell 16 Vollzeit- und 1 Teilzeitkraft in einem Angestelltenverhältnis. Darüber hinaus werden zwei Mitarbeiter in einem Ausbildungsverhältnis beschäftigt. 1.6 Investitionen Insgesamt beliefen sich die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 auf 4.084 T€ (Vj. 2.086 T€). Die Investitionen in der Sparte Stromversorgung betrugen 1.585 T€. Davon wurden 692 T€ in das Leitungsnetz und Hausanschlüsse, 59 T€ in Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 204 T€ in Umspannungs- und Umformungsanlagen investiert. Außerdem schlugen Steuerungsanlagen mit 98 T€ und Anlagen im Bau mit 493 T€ zu Buche. In der Wasserversorgung wurden insgesamt 2.471 T€ investiert. In Leitungsnetz und Hausanschlüsse flossen davon 254 T€, 6 T€ in Grundstücke mit Geschäfts- Betriebs- u.a. Bauten, 25 T€ in Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen, 82 T€ in Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 2.103 T€ in Anlagen im Bau. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Investitionen in der Stromnetzsparte, schwerpunktmäßig im Bereich der Netz-Digitalisierung und der Herstellung der Netz-Transparenz, sowie im Bereich der Netzverstärkungen und der Wasserversorgung liegen werden. Netzerweiterungen im Zuge von Baulanderschließungen bilden die dritte Säule. Eines der größten Einzelvorhaben wird die Erneuerung/Erweiterung des Umspannwerks Hesselbühl mit rund 6,55 Mio. € werden. Planmäßige Bauzeit ist 2024-2027. In der Wasserversorgung konnte der neue Gewerbebau im Industriegebiet Mengener Straße abgeschlossen und im März 2024 bezogen werden. Hier entstanden neben der Werkstatt umfangreiche Lagermöglichkeiten, die Büros der Monteure und Sozialräume. Neben den Mitarbeitern des Wasserwerks nutzen auch die Mittarbeiter der Thüga diese Räume, in abgegrenzten eigenen Bereichen für Aufgaben im Gasnetzbetrieb. Da die Mitarbeiter des Wasserwerks den Gasnetzbereich auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags unterstützen, können durch die Zusammenlegung Synergien genutzt werden. Der Gesamtaufwand belief sich auf 2,5 Mio. €. 2. Schlussbemerkungen 2.1 Die andauernden, sehr weitgehenden Eingriffe der Regulierung in die Entscheidungsprozesse und die Entgeltgestaltung belasten den Betrieb weiter und binden viele Ressourcen. Der gewünschte Effekt, bei den Kunden für sinkende Belastungen aus Netznutzungskosten zu sorgen, ist bislang nicht eingetreten. Angesichts der kommenden Aufgaben für die Energiewirtschaft, die Energiewende zu meistern und die hohen Ziele bei der Einsparung von CO 2 zu erreichen, muss man sich fragen, ob der enorme Kraft- und Kostenaufwand für die Regulierung des Markzugangs gerechtfertigt und sinnvoll ist. Dies liegt vor allem aber in der Hand der Politik und hier insbesondere auf der Ebene der EU. Zur Bekämpfung der Klimakrise müssen die notwendigen Investitionen dringend mit Vorrang genehmigt und ausgeführt werden, sonst werden die ambitionierten Ziele für 2045 und erst recht nicht für 2030 noch nicht einmal ansatzweise zu schaffen sein. 2.2 Insgesamt befindet sich die RNL im Verbund mit der SWP als Muttergesellschaft - wie die übrige Energieversorgung in Deutschland auch - in einem ständigen Veränderungsprozess. Durch die Ende 2018 getroffene Entscheidung zur Vergabe der Gaskonzession an die RNL, verbunden mit der Gründung der Gasnetze Linzgau GmbH & Co. KG (GNL), der Übertragung der Konzession auf die GNL und dem Abschluss eines kaufmännischen Dienstleistungsvertrages zwischen der RNL und der GNL, konnten wir einen wesentlichen Meilenstein zur Stabilisierung der RNL erreichen. Insgesamt verspricht sich die Geschäftsleitung hiervon eine bessere Auslastung der eigenen Ressourcen und damit die Hebung von Synergien. Für die kommenden Jahre wird das Augenmerk auf einer Anpassung der Netzstrukturen, die insbesondere durch den steigenden Leistungsbedarf der Mobilitäts- und Wärmewende erforderlich wird, liegen. Hier wird noch abzuwarten sein, welcher Marktrolle die Aufgabe der Speicherung zufallen wird. Weitere Hauptaufgaben liegen im Aufbau intelligenter Messsysteme und im Bereich der Netzstabilisierung. 2.3 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 prognostizierte ein Ergebnis vor Gewinnabführung und Ausgleichszahlung in Höhe von 845 T€. Das tatsächliche Ergebnis von 502 T€ liegt um 343 T€ niedriger. Unterschieden nach Sparten stellen sich die Planabweichungen wie folgt dar:
2.4 Entsprechend unserer aktuellen mittelfristigen Erfolgsplanung rechnen wir für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 mit Jahresüberschüssen (vor Gewinnabführung und Ausgleichszahlung) von 1.061 T€ (2024) und 1.254 T€ (2025). 2.5 Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland stellt die Energieversorgung weiterhin auf eine harte Probe. Auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen eher im Vertrieb, denn im Transport von Energie zu spüren sind, wird es weiter darauf ankommen einen ggf. aufkommenden Mangel an Energie und Lieferkettenproblemen zu managen. Der massive Ausbau von Erneuerbaren Energien ist dabei eine Möglichkeit, die allerdings vor der Problematik langer und kostenintensiver Genehmigungsverfahren steht.
Pfullendorf, den 21.10.2024 Regionalnetze Linzgau GmbH Jörg-Arne Bias, Geschäftsführer Andreas Spieß, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
*) = Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
PASSIVSEITE
*) = Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01. Januar bis 31. Dezember)
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)Regionalnetze Linzgau GmbHI. Allgemeine Angaben Die Regionalnetze Linzgau GmbH (RNL) hat ihren Sitz in Pfullendorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm (HRB 726899). Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bei der RNL handelt es sich abweichend zu dem Vorjahr um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 und 4 HGB, da die RNL von der rückwirkenden Erhöhung der Größenklassen zum 1.1.2023 Gebrauch gemacht hat. Unabhängig davon sind der Jahresabschluss und der Lagebericht nach § 21 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags unverändert nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Skonti und Rabatte, aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 250,00 €; diese werden im Zugangsjahr sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs -bzw. Herstellungskosten, vermindert um Skonti und Rabatte, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die von der Stadtwerke Pfulendorf GmbH (SWP) im Zuge einer Ausgliederung der Teilbetriebe Stromnetz und Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2011 übernommenen Anlagen werden - betreffend die Anlagenzugänge seit dem Geschäftsjahr 2006 - ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit bei den von der SWP übernommenen Altanlagen in der Vergangenheit (betreffend Anlagenzugänge vor dem 01.01.2006) die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung kam, wurde diese beibehalten. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen im Zugangsjahr zeitanteilig. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern bzw. Rest-Nutzungsdauern der Anlagengüter sind mit Dienstanweisung der Geschäftsführung einheitlich festgelegt worden. Danach werden die bedeutendsten Anlagengüter wie folgt abgeschrieben: Betriebsgebäude: 50 Jahre; Trafostationen: 20 Jahre; Kabelnetz Niederspannung und Mittelspannung: 30 Jahre; Messeinrichtungen Strom und Wasser: 15 Jahre; Wasserbehälter: 50 Jahre; Wasserrohrleitungen 40 Jahre; Wasseraufbereitungs- und -reinigungsanlagen: 20 Jahre; Leit- und Fernwirktechnik: 20 Jahre; Unterwasser- und Hochdruckpumpen: 10 Jahre; Gasleitungen und Hausanschlüsse: 30 Jahre; Fahrzeuge: 6 Jahre; Werkzeuge sowie Büro- und Geschäftsausstattung: Zwischen 8 und 18 Jahre. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch notwendige Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge eingerechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden wie folgt behandelt: Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250,00 €, aber nicht mehr als 1.000,00 €, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 250,00 € nicht übersteigen. Die Beteiligung am Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Wald wird zu Anschaffungswerten entsprechend den (positiven bzw. negativen) Vermögensumlagen des Verbandes angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet. Beim Vorratsvermögen sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen (teilweise auch zu Einstandspreisen) bewertet. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten angesetzt. Bei den Waren handelt es sich um einen Festwert für Wasservorräte entsprechend den fortgeführten Feststellungen einer steuerlichen Außenprüfung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist drohenden Zahlungsausfällen durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden; diese werden zum einen einzelfallbezogen und zum anderen in einem Pauschalverfahren mit Anknüpfung an den Bearbeitungsstand (sog. Rechtsfallkennzeichen) der noch offenen Forderungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von unverändert 1 % der Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zu den flüssigen Mitteln zählen die Barkassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten, deren Aktivierung zu Nominalwerten erfolgt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Sofern die RNL Investitionszuschüsse erhält, werden diese in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens zu Gunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. In Vorjahren waren solche Zuschüsse noch mittelbar von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt worden, indem die Zuschüsse - mit gesonderter Kennzeichnung - im Anlagenspiegel im Rahmen der Abschreibungen als Zugang behandelt wurden. Bis einschließlich 2001 waren Investitionszuschüsse bei den von der SWP übernommenen Anlagen unmittelbar von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gekürzt worden. Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung der empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlüsse) gilt Folgendes:
Die Rückstellungen zur Abdeckung aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen werden auf der Basis vorsichtiger kaufmännischer Schätzung in Höhe des jeweiligen voraussichtlichen Erfüllungsbetrages ermittelt. Angesetzte Lohnsteigerungen basieren auf tarifvertraglich bereits vereinbarten oder für die Zukunft geschätzten Steigerungen. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden in Höhe des Überschusses der Leistung über die Gegenleistung passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag wurden, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz gebildet. Die empfangenen Ertragszuschüsse für das Stromnetz der Ortsteile werden ebenfalls im passiven Rechnungsabgrenzungsposten dargestellt, da die Netzeigentumsgesellschaft (RNL) nicht Netzbetreiberin ist und dadurch die im Rahmen des Übertragungsvorgangs durch die Netze BW GmbH weitergeleiteten Zuschüsse, wie auch die während der Pachtdauer von der Netze BW GmbH weitergeleiteten Zuschüsse, bei wirtschaftlicher Betrachtung den Charakter einer Pachtvorauszahlung haben. Dieser Rechnungsabgrenzungsposten wird betreffend die bis zum 31.12.2002 zugegangenen Zuschüsse jährlich mit 5 % der Ursprungsbeträge zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die seit dem 01.01.2003 erhaltenen Ertragszuschüsse werden analog zur Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengüter zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 2. Angaben zu Beteiligungen Die Beteiligung am Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Wald mit Sitz in Wald besteht in Höhe eines Wasserbezugsrechtes von 2,35 Sekundenlitern, entsprechend 24,68 % der insgesamt vom Verband ausgeteilten Bezugsrechte. Die Finanzkosten sowie die Vermögensumlage entfallen zu jeweils 20,50 % auf die RNL. Der Zweckverband wies zum 31. Dezember 2019 ein Eigenkapital von 747 T€ aus - bei stets ausgeglichenem Jahresergebnis. Die Jahresabschlüsse 2020, 2021,2022 und 2023 des Zweckverbands lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs noch nicht vor. Mit Vertrag vom 20.03.2019 wurde eine Beteiligung an der Gasnetze Linzgau GmbH & Co. KG (GNL KG) sowie deren Komplementärin, der Gasnetze Linzgau Verwaltungs GmbH (GNL GmbH), jeweils mit Sitz in Pfullendorf, in Höhe eines Kapitalanteils von 65 % erworben. Gegenstand der GNL KG sind im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung der Betrieb, die Instandhaltung, der Ausbau von Infrastrukturnetzen und - anlagen, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere Werk- und Dienstleistungen. Die GNL KG wies zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital in Höhe von 2.233 T€ und einen Jahresüberschuss von 116 T€ aus. Die Komplementärin und Vollhafterin GNL GmbH verfügte zum 31.12.2023 über ein Eigenkapital von 31 T€ bei einem Jahresüberschuss in Höhe von 1 T€. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen der Sparte Stromnetz (1.572 T€; Vj. 641 T€), den sonstigen Stromaktivitäten (0 T€; Vj. 99 T€), der Wasserversorgung (482 T€; Vj. 498 T€), des modernen Messtellenbetriebs (14 T€; Vj. 13 T€) und der Gassparte (4 T€; Vj. 0 T€) - gekürzt um Wertberichtigungen in Höhe von 41 T€ (Vj. 44 T€). Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr nicht. Forderungen gegen den Gesellschafter Netze BW GmbH bestehen zum 31.12.2023 keine. Die Forderungen gegen den Gesellschafter Stadtwerke Pfullendorf GmbH werden als Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfasst und anschließend mit den bestehenden Verbindlichkeiten saldiert. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Gasnetze Linzgau GmbH & Co. KG in Höhe von 72 T€. Diese besteht aus der noch nicht erfolgten Gewinnausschüttung aus dem Jahr 2022 in dieser Höhe. In den sonstigen Vermögensgegenständen werden Umsatzsteuer (596 T€), debitorische Kreditoren (350 T€) und geleistete Vorauszahlungen im Einspeisemanagement (133 T€) ausgewiesen. 4. Eigenkapital Das Stammkapital ist lt. § 4 des Gesellschaftsvertrags auf 110 T€ festgesetzt. Es ist voll einbezahlt. Die Stadtwerke Pfullendorf GmbH hält 75.196 € (68,36 %) der Anteile, die Netze BW GmbH 34.804 € (31,64 %). 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft Zuschüsse des Regierungspräsidiums für den Anschluss des Ortsteils Tautenbronn an die Wasserversorgung Pfullendorf und Zuschüsse der Stadt Pfullendorf für die Löschwasserversorgung (Hydranten). Die Auflösung erfolgt analog der Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagenguts zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge. 6. Steuerrückstellungen Es wurden keine Steuerrückstellungen für die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag gebildet und ist unverändert zum Vorjahr. Stattdessen besteht eine Forderung in Höhe von 1,6 T€. 7. Sonstige Rückstellungen
8. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gehen aus nachstehendem Verbindlichkeitsspiegel hervor (Vorjahreswerte sind kursiv dargestellt):
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Stadtwerke Pfullendorf GmbH) werden mit den Forderungen gegenüber der SWP saldiert ausgewiesen. Im Wesentlichen bestehen die Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung 2023 (380 T€). Gegenläufig wirken sich insbesondere Forderungen aus Netzentgelten (282 T€) aus. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der Netze BW GmbH. Davon entfallen auf vorgelagerte Netzentgelte Strom 184 T€, auf Bauleistungen des Stromnetzes Kernstadt 471 T€ und auf die Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafterin 122 T€. Bei den Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus dem Wasserbezug (Verbandsumlage) saldiert mit Forderungen gegen den Zweckverband Wald aus Endabrechnungen. In den Sonstigen Verbindlichkeiten werden insbesondere kreditorische Debitoren (112 T€) sowie Lohnsteuer (11 T€) ausgewiesen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf die Tätigkeitsbereiche:
Im Rahmen der Umsatzerlöse sind im Saldo periodenfremde Erträge von 98 T€ enthalten (Vj. 135 T€). 2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Berichtsjahr periodenfremde Erträge und/oder nicht vergleichbare Beträge in Höhe von 10 T€ enthalten (Vj. 7 T€). 3. Materialaufwand Im Rahmen des Materialaufwands sind im Geschäftsjahr keine periodenfremde und/oder nicht vergleichbare Aufwandminderungen enthalten. (Vj. Aufwandsminderungen von 0 T€). 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei der Position Betriebsführung handelt es sich um die Verrechnung von Sach-, Personal- und Raumkosten durch die SWP. 5. Erträge aus Beteiligungen Es ist im Wesentlichen der Gewinnanteil 2023 aus der Beteiligung an der GNL GmbH & Co. KG in Höhe von 72 T€ enthalten. 6. Zinsergebnis Zinsaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Darlehenszinsen in Höhe von 235 T€; zudem sind 2 T€ an Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen aufgrund von Kassenkrediten der SWP sowie Avalprovisionen an die Stadt Pfullendorf (4T€) enthalten. Zinserträge in Höhe von 7 T€ resultieren aus Kassenkrediten an die SWP. 7. Gewinnabführung Die Gewinnabführung an die Stadtwerke Pfullendorf GmbH gemäß Gewinnabführungsvertrag beträgt 380 T€ (Vj. 685 T€). 8. Ausgleichszahlung Minderheitsgesellschafter Die Ausgleichszahlung aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die Minderheitsgesellschafterin Netze BW GmbH beträgt 122 T€; davon entfallen 66 T€ auf den fixen und 56 T€ auf den variablen Anteil. 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Es handelt sich um die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von 23 T€ auf die Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafterin Netze BW GmbH. V. Ergänzende Angaben Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen Für Leistungen der Shared Services der SWP waren 629 T€ zu entrichten. Der an die SWP und die Netze BW GmbH zu leistenden Kostenersatz für die Geschäftsführung lag bei 129 T€. Die Verrechnung von Netzentgelten von der RNL an die SWP basiert auf den veröffentlichten Preisblättern (1.899 T€); für Verlustenergie wurden von der SWP 190 T€ berechnet. Die Verrechnung der Stromeinspeisung des BHKW Sechslinden brachte Erträge von 65 T€ und Aufwendungen von 88 T€. Die Verpachtung des Stromnetzes der Ortsteile an die Netze BW GmbH erfolgt auf der Grundlage des Pachtvertrages vom 01.01.2020 und brachte Pachterträge von 258 T€ (Vj. 241 T€). Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 87 Abs. 6 GemO BW). Aus den zum 31.12.2023 bereits begonnenen, aber noch nicht fertig gestellten Sachinvestitionen bestehen für die Folgejahre keine Verpflichtungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen. Die Regionalnetze Linzgau GmbH ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die ZVK leistet nach einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht nur in den klassischen Rentenfällen des Alters, sondern auch bei voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung, im Todesfall an die Hinterbliebenen, bei Erwerbsminderung oder Tod aufgrund eines Arbeitsunfalls auch vor Erfüllung der Mindestversicherungszeit. Der Umlagesatz im Jahr 2023 betrug 8,54 %; davon entfallen auf den Arbeitgeber 7,99 % (Umlage 5,75 %, Sanierungsgeld 1,70 %, Zusatzbeitrag 0,54 %) und auf den Arbeitnehmer 0,55 %. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter lag im Jahr 2023 bei 937 T€. Sonstige Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Personal Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 16 Arbeitnehmer (Vollzeit), 1 Arbeitnehmerin (Teilzeit) sowie 2 Auszubildende beschäftigt. Zusammensetzung der Organe Organe der Gesellschaft sind gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages:
Die Geschäftsführung bestand im Geschäftsjahr 2023 aus Herrn Jörg-Arne Bias und Herrn Andreas Radl (bis 31.08.2024). Seit 01.09.2024 wurde Herr Andreas Spieß zum Geschäftsführer bestellt. Die Geschäftsführer sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt. Die beiden Geschäftsführer haben keine Anstellungsverträge bei der RNL; an die SWP und die Netze BW GmbH wurden Kostenersätze von 63 T€ und 66 T€ geleistet. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 an:
Im Geschäftsjahr beliefen sich die Aufwendungen für den Aufsichtsrat auf 360 € (Vj. 1.120 €). Sonstige Angaben Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr als Aufwand gebuchte Gesamthonorar lag bei 82 T€ (Abschlussprüfungsleistungen: 19 T€; Bestätigungsleistungen: 6 T€; Sonstige Leistungen: 57 T€). Ergebnisverwendung Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages erfolgt eine Gewinnabführung an die Stadtwerke Pfullendorf GmbH in Höhe von 380 T€. Die Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter Netze BW GmbH beträgt gemäß Gewinnabführungsvertrag 122 T€.
Pfullendorf, den 21.10.2024 Regionalnetze Linzgau GmbH Jörg-Arne Bias, Geschäftsführer Andreas Spieß, Geschäftsführer Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens der Regionalnetze Linzgau GmbH im Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss Stromverteilung und Moderner Messstellenbetrieb gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)Regionalnetze Linzgau GmbHI. Allgemeine Angaben Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für bestimmte Tätigkeiten so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Bei der Regionalnetze Linzgau GmbH (RNL) sind dies die Aktivitäten "Stromverteilung", "Sonstige Aktivitäten Strom" "Sonstige Aktivitäten außerhalb der Stromverteilung" und "Moderner Messstellenbetrieb". Gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG ist für Tätigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG jeweils eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen. Bei der RNL betrifft dies den Tätigkeitsbereich "Stromverteilung" und "Moderner Messstellenbetrieb". Bei der RNL handelt es sich abweichend zu dem Vorjahr um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 und 4 HGB, da die RNL von der rückwirkenden Erhöhung der Größenklassen zum 01.01.2023 Gebrauch gemacht hat. Die RNL, deren Gesellschafter die Stadtwerke Pfullendorf GmbH (SWP) mit einem Anteil von 68,36 % und die Netze BW GmbH mit einem Anteil von 31,64 % sind, betreibt das Stromnetz der Kernstadt Pfullendorf und die Wasserversorgung von Pfullendorf. Die durch die Netze BW GmbH im Jahr 2011 im Rahmen einer Sacheinlage eingebrachten Stromnetze der Ortsteile von Pfullendorf werden an die Netze BW GmbH verpachtet, welche insoweit Netzbetreiber ist. Die SWP betreibt u.a. den Stromvertrieb und ein Shared Service-Center. Der Aktivitäten-Abschluss der RNL besteht im Einzelnen aus:
Gemäß den Beschlüssen des OLG Düsseldorf VI-3 Kart 884/19 und VI-3 Kart 885/19, jeweils vom 07.10.2020, muss ein gesonderter Tätigkeitsabschluss für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG aufgestellt und testiert werden. Dieser Tätigkeitsabschluss muss erstmals für das Jahr 2020 erstellt werden. Die Regionalnetze Linzgau GmbH haben als grundzuständiger Messstellenbetreiber zum 31.12.2023 neben dem Tätigkeitsabschluss Stromverteilung zusätzlich den Tätigkeitsabschluss für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme aufgestellt. Im Zuge der Neugründung der RNL im Jahr 2011 waren die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern der Anlagengüter mit Dienstanweisung der Geschäftsführung einheitlich festgelegt worden, unabhängig davon, ob die Anlagengüter von der SWP oder von der Netze BW GmbH eingebracht worden waren. Danach werden die bedeutendsten Anlagegüter wie folgt abgeschrieben: Betriebsgebäude: 50 Jahre; Trafostationen: 20 Jahre; Kabelnetz Niederspannung und Mittelspannung: 30 Jahre; Messeinrichtungen: 15 Jahre; Leit- und Fernwirktechnik: 20 Jahre; Fahrzeuge: 6 Jahre; Werkzeuge sowie Büro- und Geschäftsausstattung: zwischen 8 und 18 Jahren. II. Erläuterungen Aktivitäten-Bilanz Die Struktur der Aktivitäten-Bilanz richtet sich nach den handelsrechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich werden sämtliche Aktiv- und Passivposten - soweit mit vertretbarem Aufwand möglich - direkt zugeordnet. Für gemeinsame Positionen werden ansonsten die im Folgenden beschriebenen Umlageschlüssel angewendet. Verteilung von allgemeinen Bilanzpositionen Verwaltungsschlüssel (Schlüssel 22) = 33,333 % nach Umsatzerlösen, 33,333 % nach Restbuchwerten Anlagevermögen, 33,334 % nach Personalkosten - angewendet für folgende Bilanzpositionen:
Restbuchwertschlüssel (Schlüssel 23) = nach Restbuchwerten Anlagevermögen - angewendet für folgende Bilanzpositionen:
Umsatzerlösschlüssel (Schlüssel 24) = nach Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und sonstigen Erträgen - angewendet für folgende Bilanzposition
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden ohne die Verwendung von Schlüsseln direkt der Aktivität Stromverteilung zugeordnet. Die Beteiligung an einem Wasserzweckverband wird den "Sonstigen Aktivitäten außerhalb der Stromverteilung" zugeordnet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden vollständig der Stromsparte zugeordnet. Auch das Vorratsvermögen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Gasnetze Linzgau), die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis (Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Wald) besteht sowie die Ertragszuschüsse wurden direkt und ohne Schlüsselung den Aktivitäten zugeordnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden teils direkt zugeordnet und teils über den Schlüssel 22. Seit dem Jahr 2013 werden die empfangenen Ertragszuschüsse der Ortsteile im passiven Rechnungsabgrenzungsposten dargestellt und direkt zugeordnet. Hintergrund hierfür ist der Umstand, dass die RNL als Netzeigentumsgesellschaft für die Ortsteile nicht Netzbetreiberin ist und dadurch die im Rahmen des Übertragungsvorgangs durch die Netze BW GmbH weitergeleiteten Zuschüsse, wie auch die während der Pachtdauer von der Netze BW GmbH weitergeleiteten Zuschüsse, bei wirtschaftlicher Betrachtung den Charakter einer Pachtvorauszahlung haben. Das Stammkapital in Höhe von 110.000,00 € wurde auf die Sparten Stromverteilung mit 86.559,43 € (25.100€ gemäß erster Bareinlage der Netze BW GmbH für die Stromnetze der Ortsteile und 61.459,43 € für das Stromnetz der Kernstadt = 72,39 % - gem. Verwaltungsschlüssel - von 84.900 €) und Wasserversorgung mit 23.440,57 € aufgeteilt. Die Erstausstattung mit Kapitalrücklage war im Jahr 2011 mit dem Restbuchwertschlüssel 2011 verteilt worden (Stromverteilung: 63,01 % = 3.988.791,19 €). Die Erhöhung im Geschäftsjahr 2012 (nachveranlagte Grunderwerbsteuer bei der SWP auf im Jahr 2011 ausgegliederte Grundstücke) von 21.294,92 € war mit dem Restbuchwertschlüssel des Jahres 2012 aufgeteilt worden (48,75 % Stromverteilung Kernstadt und 14,33 % Verpachtung Stromnetz Ortsteile = insgesamt Stromverteilung mit 13.432,53 €). Die Steuerrückstellungen wurden entsprechend dem Ergebnis vor Steuern auf die Aktivitäten verteilt. Die Sonstigen Rückstellungen wurden teils direkt zugeordnet und teils über den Verwaltungsschlüssel. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Stromverteilung wurden überwiegend direkt und nur zu einem untergeordneten Teil über den Verwaltungsschlüssel zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Stadtwerke Pfullendorf GmbH) stellen für das Gesamtunternehmen eine Saldogröße aus Verbindlichkeiten und Forderungen dar. Die Verbindlichkeiten wurden - in saldierter Form - in Höhe von 908.345,45 € direkt und 1.614.463,77 € über den Verwaltungsschlüssel 22 zugeordnet. Die Verbindlichkeiten der Stromverteilung gegenüber Gesellschaftern wurden direkt (betreffend die Verbindlichkeiten aus Netznutzungsentgelten und Investitionen in das Netz der Ortsteile) und im Übrigen korrespondierend zu den Spartenergebnissen (betreffend die Ausgleichszahlung an die Netze BW GmbH) zugeordnet. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden teilweise mit dem Verwaltungsschlüssel verteilt. Als Restgröße zum Ausgleich der Aktivitätenbilanzen wurden "Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmensbereichen" gebildet - zum 31.12.2023 unverändert Forderungen der Stromverteilung an die sonstigen Aktivitäten außerhalb der Stromversorgung; diese Beträge werden nicht verzinst. Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in der Stromverteilung enthalten überwiegend Erlöse aus Weiterberechnungen von EEG- und KWK-Vergütungen an den Übertragungsnetzbetreiber von 4.346 T€ (Vj. 3.527 T€), Netzentgelte in Höhe von 5.233 T€ (Vj. 4.643 T€), Erlöse aus der Verpachtung der Stromnetze der Ortsteile 258 T€ (Vj. 241 T€) sowie Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von 101 T€ (Vj. 96 T€). Die Umsatzerlöse im Bereich des Modernen Messstellenbetriebs enthalten Erlöse aus dem Messstellenbetrieb von 28T€ (Vj. 25 T€). Im Materialaufwand der Stromverteilung sind u.a. Aufwendungen aus EEG- und KWK- Einspeisungen mit 4.434 T€ (Vj. 3.432T€) für Verlustenergie mit 190 T€ (Vj. 136 T€), für gesetzliche Umlagen mit 837 T€ (Vj. 771 T€) sowie für Netzentgelte vorgelagerter Netze mit 1.860 T€ (Vj. 1.711 T€) enthalten. Im Materialaufwand des Modernen Messstellenbetriebs sind insbesondere Entnahmen vom Lager mit 1 T€ (Vj. 6 T€) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Stromverteilung enthalten u.a. die Konzessionsabgabe in Höhe von 290 T€ (Vj. 305 T€). Die Zinsaufwendungen werden über den Restbuchwertschlüssel verteilt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im Berichtsjahr nur aufgrund der Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter Netze BW GmbH angefallen. Diese wurden entsprechend dem Ergebnis vor Steuern auf die Aktivitäten verteilt. Aufteilung gemeinsamer Kostenstellen Die RNL wendet zur Verteilung der Kosten der allgemeinen Kostenstellen den "Verwaltungsschlüssel" an. Dieser errechnet sich wie folgt: Verwaltungsschlüssel 33,333 % nach Restbuchwerten des Anlagevermögens 33,333 % nach Umsatzerlösen 33,334 % nach Personalkosten. Für das Strom Nebengeschäft beträgt der Verwaltungsschlüssel für das Berichtsjahr 2,48 % (Vj. 3,05 %). Für das Geschäftsjahr 2023 ist der Verwaltungsschlüssel für die Stromverteilung (Kernstadt) mit 54,03 % (Vj. 55,53 %) und für den Modernen Messstellenbetrieb mit 0,38 % (Vj. 0,36 %) ermittelt worden. Der Verwaltungsschlüssel für die Stromverteilung (Ortsteile) wurde aufgrund des geringen Verwaltungsaufwands mit 0,0 % (Vj. 0,0 %) angesetzt. Daneben wird für die Aufteilung der Zinsen der Restbuchwertschlüssel (Zinsschlüssel) - ermittelt nach Restbuchwerten des Anlagevermögens - verwendet. Der Anteil der Stromverteilung (Kernstadt) lag im Geschäftsjahr 2023 bei 28,13 % (Vj. 29,89 %) und der Stromverteilung (Ortsteile) bei 16,55 % (Vj. 17,22 %) sowie der Anteil des Modernen Messstellenbetriebs bei 0,40 % (Vj. 0,38 %). Aktivitäten-Anlagenspiegel Der Anlagenspiegel für die Stromverteilung und den Modernen Messstellenbetrieb ist dem Tätigkeitsabschluss als Anlage beigefügt. Verbindlichkeitsspiegel Die Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sind bei sämtlichen Verbindlichkeiten bereits aus der Bilanz ersichtlich. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen lediglich bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; sie betragen zum 31.12.2023 für die Stromverteilung 2.763.824,47 € (Vj. 3.104.173,31€ und für den Modernen Messstellenbetrieb 24.439,54 € (Vj. 25.046,16 €).
Pfullendorf, den 21. Oktober 2024 Regionalnetze Linzgau GmbH Jörg-Arne Bias, Geschäftsführer Andreas Spieß, Geschäftsführer Unbundling Bilanz Strom Regionalnetze Linzgau GmbH Jahr 2023 (01.01. bis 31.12)AKTIVA
*) = Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
PASSIVA
*) = Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
Unbundling Stromverteilung Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12)
Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens der Regionalnetze Linzgau GmbH im Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
Unbundling Bilanz Moderner Messstellenbetrieb Regionalnetze Linzgau GmbH Jahr 2023 (01.01. bis 31.12)AKTIVA
*) = Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
PASSIVA
*) = Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
Unbundling Moderner Messtellenbetrieb Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens der Regionalnetze Linzgau GmbH im Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Regionalnetze Linzgau GmbH, Pfullendorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Regionalnetze Linzgau GmbH, Pfullendorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regionalnetze Linzgau GmbH, Pfullendorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3Abs. 4 Satz 2MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leinfelden-Echterdingen, den 23. Oktober 2024 Condit
GmbH
Armin Sailer, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat der Regionalnetze Linzgau GmbH hat im Berichtsjahr 2023 in der durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form die geschäftliche und strategische Entwicklung des Unternehmens in einer Sitzung beraten und überwacht. Dabei wurde der Aufsichtsrat über die Lage des Unternehmens und wichtige Geschäftsvorfälle zeitnah und umfassend schriftlich oder mündlich informiert. Aufsichtsratsbeschlüsse im Umlaufverfahren wurden im Berichtsjahr nicht gefasst. Als Kontrollorgan und Partner der Geschäftsführung hat sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und die nach Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Einzelentscheidungen getroffen. Der Aufsichtsrat hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leinfelden-Echterdingen, beauftragt, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Regionalnetze Linzgau GmbH für das Geschäftsjahr 2023 zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss 2023 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit der abschließenden Prüfung des Ergebnisses hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 der Regionalnetze Linzgau GmbH verabschiedet. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendungen und die Entlastung der Geschäftsführung sind erfolgt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regionalnetze Linzgau GmbH für die erfolgreich geleistete Arbeit.
Pfullendorf, im April 2025 Der Aufsichtsrat Ralph Gerster, Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 29. Oktober 2024 festgestellt. |
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