DOREA Flex GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Walter Dr. von Horstig seit 21.4.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
GROUPE MAISONS DE FAMILLE S.A | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DOREA Holding GmbHBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Vereinbarung über EinstandsverpflichtungHiermit bestätigt die DOREA Holding GmbH, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg unter HRB 166521 B ("DOREA Holding"), für die Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2020 der genannten Gesellschaften, einzelne, mehrere oder sämtliche Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. nach § 264b HGB in Anspruch zu nehmen. Die DOREA Holding GmbH ist bereit, die dafür nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB erforderliche Voraussetzung zu schaffen. Die genannten Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. nach § 264b HGB in den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 der DOREA Holding GmbH, Berlin, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird, mit befreiender Wirkung einbezogen. Die Vereinbarung wird zwischen der DOREA Holding GmbH und folgenden Gesellschaften geschlossen:
Zu diesem Zweck vereinbart die DOREA Holding GmbH mit den Gesellschaften was folgt: Die DOREA Holding GmbH erklärt sich hiermit bereit, für die von den Tochter- und Enkelgesellschaften bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Berlin, den 01. Februar 2021 DOREA Holding GmbH Philippe Tapie Geschäftsführer/innen aller Tochtergesellschaften: Die Geschäftsführer unterzeichnen jeweils für die Gesellschaften, für die sie jeweils vertretungsberechtigt sind. Bounoua, Jamal Brüggemann, Ursula Demmerle, Stephan Dietrich, Axel Körner, Carsten Matzat, Karsten Tausch, Rolf Thomas Tomczyk, Tomasz Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020I. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der DOREA Holding GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290 ff HGB) erstellt. Die DOREA Holding GmbH ist über ihre Tochterunternehmen in den Bereichen der stationären und ambulanten Pflege tätig. Alle angegebenen Beträge lauten auf tausend Euro (T€), sofern keine anderen Einheiten angegeben werden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon- Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. Das Jahr 2020 war wesentlich durch die COVID-19-Pandemie geprägt, auf die der Gesetzgeber mit der Verabschiedung entsprechender Gesetze und Verordnungen reagierte. Im Bereich der pflegerischen Versorgung kamen hierbei insbesondere Kostenerstattungsregelungen für finanzielle Mehrausgaben, Mindereinnahmen sowie Sonderleistungen zum Tragen. Im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 zeigen sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie insbesondere in den erhöhten Materialaufwendungen sowie in den sonstigen betrieblichen Erträgen, die die Erstattungen die Sozialversicherungsträger enthalten. Eine Saldierung der Aufwendungen mit den Erträgen wird nach Maßgabe des § 246 Abs. 2 S. 1 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB nicht vorgenommen. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. II. Registerinformationen Die DOREA Holding GmbH mit Sitz in Berlin wird im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 166521 geführt. III. Angaben zum Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der DOREA Holding GmbH, Berlin, sind alle Unternehmen einbezogen, auf die die DOREA Holding GmbH mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Neben dem Mutterunternehmen werden per 31. Dezember 2020 die nachfolgenden Tochterunternehmen im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen:
Als Gesellschafter des Konzerns gilt die GMDF Holding GmbH, Berlin. Zwischen der DOREA GmbH, Berlin, und den Tochterunternehmen sämtlicher Beteiligungsebenen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende Gesellschaften erstmals in den Konzernabschluss einbezogen, an denen die DOREA Holding GmbH jeweils mit 100 % beteiligt ist:
Die Erweiterung des Konsolidierungskreises wirkte sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen in Höhe von ca. T€ 13.699 und Personalaufwendungen in Höhe von ca. T€ 7.256 aus. Insofern ist die Vergleichbarkeit zum Vorjahr eingeschränkt. IV. Angewandte Konsolidierungsmethoden 1. Allgemeines Die Konzernbilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und Kapitalkonten aus den Bilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit Ausnahme der Auswirkungen der Schuldenkonsolidierung und der Kapitalkonsolidierung. Im Zuge der Schuldenkonsolidierung sind Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vollständig miteinander aufgerechnet. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung enthält sämtliche Erträge und Aufwendungen aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der einbezogenen Unternehmen mit Ausnahme der Auswirkungen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung und der Ergebniskorrekturen. Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind Aufwendungen und Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vollständig miteinander aufgerechnet. 2. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. V. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Einheitlichkeit der Bewertung und Bilanzierung wird durch die Verwendung eines einheitlichen Kontenrahmens gestützt. 2. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und der Nutzungsdauer entsprechend abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs erfolgt eine zeitanteilige Abschreibung. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sollten die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet Den planmäßigen Abschreibungen sind die voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände zugrunde gelegt. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten € 800 nicht übersteigen, werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EstG im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. 4. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Allen erkennbar risikobehafteten Positionen ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten Für vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. Auf der Passivseite werden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 7. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert angesetzt. 8. Rückstellungen Für sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung etwaiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. 9. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 10. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern im Sinne des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB, die aus Differenzen in den konsolidierten Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen resultieren, unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die entgeltlich erworbenen Kundenstämme und Firmenwerte. Seit dem Jahr 2020 wird der Kundenstamm einheitlich über eine Dauer von neun Jahren abgeschrieben. Im Vorjahr reichte die Nutzungsdauer des Kundenstamms über eine Spanne von sechs bis elf Jahren, da die diese in Abhängigkeit des Anteils des Betreuten Wohnens festgelegt wurde. Der Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben, da aufgrund langfristiger Miet- und Pachtverträge ein ebenso langfristiger Betrieb der Einrichtung beabsichtigt wird. Auf das Anlagevermögen wurden im Berichtszeitraum außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 10.880 vorgenommen. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 14.055 (Vorjahr: T€ 11.200). Davon sind T€ 14.055 (Vorjahr: T€ 11.200) innerhalb eines Jahres fällig. 3. Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 115 (Vorjahr: T€ 107) resultieren aus weiterberechneten Leistungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Anteile der DOREA Holding GmbH durch die GMDF Holding GmbH und sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 4. Sonstige Vermögensgegenstände
Die Kautionen haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von T€ 25 (Vorjahr: T€ 25) und die Kapitalrücklage von T€ 190.916 (Vorjahr: T€ 103.993) entsprechen den beim Mutterunternehmen ausgewiesenen Bilanzposten. Der Gesellschafter der DOREA Holding GmbH hat eine Einlage in die Kapitalrücklage geleistet. Die Einlage erfolgte durch Bareinzahlung sowie durch die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Positionen:
7. Gesamtbeträge der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe der Bankguthaben der Gesellschaft besichert. Außerdem tritt der Mutterkonzern der DOREA Holding GmbH für sämtliche Zahlungsausfälle ein. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen drei Darlehen gegenüber der GMDF Holding GmbH. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus folgenden Positionen:
8. Latente Steuern Das Ansatzwahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB wurde nicht in Anspruch genommen. Die aktiven latenten Steuern entstehen aus der Erfassung eines nachteiligen Vertrags und der Rückbauverpflichtung. Die ausgewiesenen passiven latenten Steuern ergeben sich überwiegend aus der Aktivierung des Kundenstammes der erworbenen Unternehmen und werden analog der Abschreibung auf den Kundenstamm linear verteilt. Die Nutzungsdauer ist oben aufgeführt. Zur Berechnung der passiven latenten Steuern für Kundenstämme wurde für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 ein Steuersatz von 17,29 % zugrunde gelegt. Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
VII. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Im Berichtsjahr hat die DOREA-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von T€ 241.307 (Vorjahr: T€ 215.291) erzielt. Der Umsatzanstieg im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die Erweiterung des Konzernkreises zurückzuführen. Der Großteil der Erlöse wird mit der stationären Pflege erzielt, gefolgt von Erlösen aus betreutem Wohnen, ambulanter Pflege sowie der Betreuung von psychisch kranken Menschen. Aufgliederung der Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus Zuwendungen betreffen in vollem Umfang die Erstattungen aus dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz. 3. Materialaufwand Im Berichtsjahr sind Materialaufwendungen in Höhe von T€ 29.934 (Vorjahr: T€ 23.515) angefallen. In den Materialaufwendungen sind Aufwendungen für den Einkauf von Waren (Lebensmittel, Reinigungsmittel, sonstige Waren für den Alltag) in Höhe von T€ 16.510 (Vorjahr: T€ 12.076) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen/Fremdleistungen in Höhe von T€ 13.424 (Vorjahr: T€ 11.439) enthalten. 4. Personalaufwand Im Berichtsjahr sind in der DOREA-Gruppe Personalaufwendungen in Höhe von T€ 154.271 (Vorjahr: T€ 132.807) entstanden. Davon entfallen auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung T€ 27.543 (Vorjahr: T€ 24.209). 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich wie folgt entwickelt:
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Berichtsjahr sind Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 4.799 (Vorjahr: T€ 5.097) angefallen. Davon entfallen T€ 2.870 (Vorjahr: T€ 4.706) auf Zinsen für Gesellschafterdarlehen. VIII. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
In den sonstigen Miet- und Leasingverpflichtungen sind finanzielle Verpflichtungen für Kfz- Leasing, IT-Hardware und IT-Systeme, Ausstattung in Pflegeheimen (z.B. Pflegebetten, Küchengeräte, Reinigungsgeräte) enthalten. 2. Haftungsverhältnisse Es wurden seitens des Bankenkonsortiums Mietavale in Höhe von T€ 10.947 zum 31. Dezember 2020 zur Verfügung gestellt. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für die Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen gegenüber Kreditinstituten wird aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Tochterunternehmen als gering eingeschätzt. 3. Außerbilanzielle Geschäfte Zum Zwecke der Optimierung der Liquidität sowie zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Wesentliche Risiken ergeben sich daraus nicht. Vorteile bestehen in einer verbesserten Liquiditätsplanung sowie schnelleren Realisierung der Lieferforderungen. Zum Stichtag war ein Forderungsbestand im Nominalwert von T€ 2.885 verkauft, der noch nicht fällig war. Weitere außerbilanzielle Geschäfte, die für die Finanzlage von Bedeutung wären, existieren nicht. 4. Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds ist definiert als Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Regelungen des DRS 21 werden beachtet. 5. Erläuterungen zum Konzerneigenkapitalspiegel Aufgrund des Jahresfehlbetrages zum 31. Dezember 2020 wird vom Konzerneigenkapital keine Ausschüttung an die Gesellschafter vorgenommen. Im Gesellschaftsvertrag ist keine Ausschüttungssperre festgelegt. 6. Angaben zum Gesellschafter Die GMDF Holding GmbH, Berlin, hält 100 % der Anteile an der DOREA Holding GmbH. 7. Geschäftsführung Herr Axel Hölzer, Berlin, Kaufmann, bis zum 6. Januar 2020 Herr Philippe Bernard Tapié, Le Vesinet, Frankreich 8. Beirat Herr Xavier Gotti, Paris, Frankreich Herr Dr. Andreas Schleicher, Beselich, Promovierter Chemiker, Deputy Chairman Herr Prof. Dr. Matthias Schönermark, Hannover, Doktor der Medizin - bis 31. Juli 2020 Herr Pierre Fauvet, Paris, Frankreich - bis 11. November 2020 Herr Yohann Gbahoue, Clamart, Frankreich Herr Jean-François Vitoux, Le Mesnil Le Roi, Frankreich - seit dem 11. November 2020 9. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers für Dienstleistungen setzt sich wie folgt zusammen:
Die Konzernabschlussprüfung der Geschäftsjahre 2020 und 2019 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, durchgeführt. 10. Konzernverhältnisse Die DOREA Holding GmbH, Berlin, erstellt als Mutterunternehmen für den kleinsten Kreis der Unternehmen einen Konzernabschluss, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Die GMDF Holding GmbH, Berlin, erstellt als Mutterunternehmen für den größten Kreis der deutschen Unternehmen einen Konzernabschluss, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Der Abschluss der GMDF Holding GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss der Groupe Maisons de Familie SA, Courbevoie/ Frankreich, einbezogen. Folgende Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch:
11. Bezüge der Geschäftsführung und des Beirats Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung ist unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet worden. Der Beirat hat im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von T€ 29 (Vorjahr: T€ 51) erhalten. 12. Anzahl der Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 5.028 (Vorjahr: 4.352).
Im Geschäftsjahr waren im Schnitt 309 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 194). 13. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt, die nicht zu marktüblichen Konditionen zu Stande gekommen sind. 14. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Berlin, 21. Juni 2021 Philippe Bernard Tapié, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens 2020
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2020I. Unternehmensstruktur und Geschäftsentwicklung Die im Jahr 2015 gegründete DOREA-Gruppe hat sich in den letzten Jahren als stationärer Pflegeheimbetreiber sowie Betreiber von ambulanten Pflegediensten, betreutem Wohnen und Tagespflegen in Deutschland etabliert. Die Tätigkeit der DOREA-Gruppe erstreckt sich auf das Betreiben von Alten- und Pflegeheimen, Betreuten Wohnungen, ambulanten Diensten und Behinderteneinrichtungen. Ziel des Unternehmens ist die Bereitstellung von Servicedienstleistungen, die eine so selbstständig wie mögliche Lebensform sowohl bei Behinderung als auch im Alter bei gleichzeitiger fachgerechter Pflege ermöglichen. Hierbei orientiert sich die DOREA-Gruppe an den wesentlichen Grundbedürfnissen älterer und behinderter Menschen sowie an den individuellen Bedürfnissen der Kunden. Den Kunden soll zum einen durch fachgerecht ausgeführte Dienstleistungen im Bereich Pflege, soziale Betreuung und Hauswirtschaft sowie zum anderen durch die fachgerechte Notfallhilfe die benötigte Fürsorge gegeben werden. Der Erhalt, die Förderung und Wiedergewinnung von persönlichen Kompetenzen, eine selbstbestimmte und sinnerfüllte Lebensführung und andererseits die Gewährleistung von Sicherheit, Versorgung und Betreuung, haben hierbei oberste Priorität. Seit Ende 2018 ist die DOREA-Gruppe Teil der französischen Groupe Maisons de Familie (GMDF). Seitdem wurde das Portfolio durch den Zukauf von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten erweitert. Im Ranking der 30 größten Pflegeheimbetreiber in Deutschland vom Februar 2021 nimmt DOREA Platz 12 (Vorjahr Platz 9) ein. (Quelle: https://www.pflegemarkt.com/2020/12/16). Mittlerweile betreibt die DOREA-Gruppe zum 31. Dezember 2020 insgesamt 74 stationäre Pflegeeinrichtungen und 10 ambulante Pflegedienste sowie 16 betreute Wohneinrichtungen und drei Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In 2020 wurden sechs weitere Betriebe von eigenständigen Betreibern übernommen (Vorjahr: 14) und zwei Neueröffnungen im Bereich stationäre Pflege vorgenommen. Zudem wurden sechs Energy-Gesellschaften neu gegründet. Das Jahr 2020 war in zunehmendem Maße mit der Neustrukturierung zentraler Prozesse und Systeme zur Hebung von Synergien und Skaleneffekten verbunden sowie mit der großen Herausforderung der COVID-19-Pandemie. Aufgrund der notwendigen Neuorganisation zentraler Prozesse und Systeme wird die DOREA-Gruppe vorerst das starke Wachstum der Vergangenheit nicht fortsetzen. Es werden Neueröffnungen in kleinem Umfang weiterentwickelt. Für die weitere Zukunft ist eine Fortsetzung der Wachstumsstrategie vorgesehen. Die DOREA-Gruppe beschäftigt zum 31. Dezember 2020 im Durchschnitt 5.028 Arbeitnehmer (Vorjahr: 4.352). Von den 5.028 Arbeitnehmern sind 80,4 % weiblich (Vorjahr: 80,8 %) und 9,01 % (Vorjahr: 10,0 %) werden variabel auf Basis der geleisteten Arbeitszeit vergütet. II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2020 war wesentlich durch die COVID-19-Pandemie geprägt. In Deutschland nahmen im Frühjahr 2020 die Fallzahlen rapide zu, so dass die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer einen ersten Lockdown beschlossen, mit dem Besuchsverbote für Pflegeheime einhergingen, um dem erhöhten Risiko eines COVID- 19 Ausbruchs in den Pflegeheimen entgegen zu wirken. Insbesondere im Herbst und Winter (der zweiten COVID-19-Welle) kam es vermehrt zu COVID-19-Ausbrüchen in Pflegeeinrichtungen. Sowohl KundInnen als auch Mitarbeitende standen unter enormem Druck durch die notwendigen zusätzlichen Hygienevorschriften und sich kontinuierlich verändernden Verordnungen. Zum Jahresende 2020 konnte mit der bundesweiten Impfkampagne begonnen werden, bei der Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen zu der ersten Impfgruppe gehörten. Die Verordnungen und Schutzmaßnahmen führten in der gesamten Pflegebranche zu verminderter Auslastung und gesteigerten Sach- und Personalkosten. Die Bundesregierung begegnete der Pandemie unter anderem mit der Verabschiedung des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz (COVID-19-KHEntlG) und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Das COVID-19-KHEntlG regelt auch für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen eine finanzielle Unterstützung bei pandemiebedingten Mindereinnahmen und Mehraufwendungen. Die Einrichtungen haben demnach seit März 2020 einen monatlichen Erstattungsanspruch. Laut der Ärztezeitung belief sich im Jahr 2020 das Erstattungsvolumen aus dem Pflege-Rettungsschirm für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime auf € 1,8 Mrd (Quelle: https://www.aerztezeitung.de). Trotz der aktuellen Pandemie sind die Rahmenbedingungen der Pflegebranche, aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts, grundsätzlich aussichtsreich. Die Anzahl der Personen im Alter ab 70 Jahren, ist nach Angaben des statistischen Bundesamts zwischen 1990 und 2019 von 8 auf 13 Millionen gestiegen. Darüber hinaus wird die Zahl der Menschen im hohen Alter ab 80 Jahren beständig zunehmen (Quelle: https://www.destatis.de). Die steigende Lebenserwartung geht gleichzeitig mit einer erhöhten Pflegebedürftigkeit einher. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen in einem zweijährigen Rhythmus eine Pflegestatistik mit Daten zu Angebot und Nachfrage zur pflegerischen Versorgung. Demnach beläuft sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf rund 4,1 Millionen Menschen. Rund ein Fünftel davon wurde in Pflegeheimen vollstationär versorgt. Für das Jahr 2050 wird ein weiterer Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen auf rund 5,1 Millionen Menschen erwartet. Insgesamt ist im Vergleich zu 2017 die Anzahl der Pflegebedürftigen um 20,9 % auf 4,13 Millionen gestiegen. Allerdings sind in dem Anstieg unter anderem weiterhin Effekte aus der seit dem 1. Januar 2017 gültigen Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs enthalten. Im Vergleich zu 2017 ist in der stationären Versorgung insgesamt ein Anstieg um 3,9 % (35.700 Pflegebedürftige) zu verzeichnen. Dieser ist maßgeblich auf den deutlichen Zuwachs um 34,4 % (35.600 Pflegebedürftige) in der teilstationären Versorgung zurückzuführen. (Quelle: https://www.destatis.de). Insgesamt stehen laut des Online-Portals Statista in den rund 15.380 stationären Pflegeeinrichtungen derzeit rund 970.000 Pflegeplätze zur Verfügung. (Quelle: https://de.statista.com). Neben der stationären Versorgung hat die ambulante Versorgung in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dabei entwickeln sich neue Formen der Versorgung, die ambulante Pflegeleistungen mit Elementen der stationären Pflege und der gesetzlichen Krankenversicherung kombiniert. Dies zeigt sich in einer deutlichen Zunahme der Anzahl der Pflegebedürftigen um 18,4 % (352.000) was mit einem gleichzeitigen Anstieg der Anzahl der ambulanten Dienste um 4,5% (600 Einrichtungen) einhergeht. Insgesamt werden die mehr als 1,5 Millionen Pflegebedürftigen in rund 15.300 Pflegediensten versorgt. Für 2021 rechnet die Branchenplattform Pflegemarkt, dass sich die Zahl der Pflegedienste auf rund 16.700 weiter erhöht. (Quelle: https://www.pflegemarkt.com). III. Wirtschaftsbericht Im Geschäftsjahr 2020 stiegen die Umsatzerlöse auf T€ 241.307 (Vorjahr: T€ 215.291) an. Dabei wurde eine Gesamtleistung in Höhe von T€ 251.963 (Vorjahr: T€ 221.123) erreicht. Der Anstieg ist vor allem auf die im Geschäftsjahr 2019 vorgenommenen Akquisitionen zurückzuführen, deren Effekte erst im Geschäftsjahr 2020 vollumfänglich zum Tragen kamen. Der Großteil der Umsatzerlöse wird im stationären Bereich erzielt. Darauf folgen die ambulante Pflege, das betreute Wohnen und die sonstigen Umsatzerlöse. Neben den pandemiebedingten Mehrkosten ist das Geschäftsjahr 2020 durch Kosten zur Neustrukturierung der DOREA-Gruppe geprägt. Prozesse und Systeme werden neu definiert und teilweise zentralisiert, um einheitlich agieren zu können und effizientere Verwaltungsabläufe zu ermöglichen. Das Jahresergebnis liegt deutlich unter der Prognose des Vorjahres. Ursächlich dafür waren hauptsächlich die pandemiebedingte geringere Belegung welche zu niedrigeren Umsätzen geführt hat, während gleichzeitig die operativen Aufwendungen gestiegen sind. Hinzu kam Aufwand aus der Vorbereitung der Restrukturierung und der Abschreibungen des Kundenstamms. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme ging um T€ 11.995 auf T€ 147.342 zurück. Dabei reduzierte sich das Anlagevermögen insgesamt um T€ 14.252 auf T€ 106.328. Die immateriellen Vermögenswerte gingen um T€ 14.853 von T€ 114.239 im Vorjahr auf T€ 99.386 im Berichtsjahr zurück. Der Grund des Rückgangs ist die außerplanmäßige Abschreibung des Kundenstamms um T€ 10.880, der unter dem Posten "Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" ausgewiesen ist. Die Sachanlagen erhöhten sich einschließlich der planmäßigen Abschreibungen um T€ 601 auf T€ 6.826. Das Umlaufvermögen erhöhte sich insgesamt um T€ 1.825 auf T€ 37.852. Innerhalb des Umlaufvermögens erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 2.855 sowie in den sonstigen Vermögensgegenständen die Kautionen auf T€ 6.970, während die flüssigen Mittel um T€ 8.232 zurückgingen. Im Eigenkapital wurde der Jahresfehlbetrag von T€ 56.252 durch die Erhöhung der Kapitalrücklage von T€ 86.922 überkompensiert, so dass sich per Saldo eine Erhöhung um T€ 30.700 auf T€ 64.443 ergibt. Per 31.12.2020 betrug das wirtschaftliche Eigenkapital T€ 74.556 (Vorjahr: T€ 102.638), was einer Quote von 50,6 % (Vorjahr: 64,4 %) der Bilanzsumme entspricht. Das wirtschaftliche Eigenkapital ergibt sich aus dem Verhältnis der Darlehen der Gesellschafter und des Eigenkapitals zur Bilanzsumme. Die Rückstellungen erhöhten sich insgesamt um T€ 6.196 auf T€ 26.547. Der Anstieg ist insbesondere auf erhöhte Personalrückstellungen im Posten "Sonstige Rückstellungen" zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten verringerten sich insgesamt um T€ 47.092 auf T€ 52.226 im Berichtsjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Berichtsjahr um T€ 10.835 auf T€ 22.789 (Vorjahr: T€ 11.954). Hingegen reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 3.061 auf T€ 4.902 sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter um T€ 58.752 auf T€ 10.113. Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Berichtsjahr um T€ 3.886 auf T€ 14.421. Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2020 vornehmlich aufgrund der Akquisitionen um T€ 26.017 (12,1 %) auf T€ 241.307 (im Vorjahr: T€ 215.291). Dabei nehmen die Erträge aus der stationären Pflege mit T€ 220.335 den größten Anteil (91,3 %) ein. Das betreute Wohnen hat einen Anteil von 4,5 % an den Umsatzerlösen (T€ 10.823) und die ambulante Pflege einen Anteil von 3,8 % (T€ 9.276). Der Umsatzanstieg von T€ 26.017 wird getragen von T€ 25.969 im Bereich der stationären Pflege, T€ 464 bei der ambulanten Pflege und T€ 105 beim betreuten Wohnen. Der Materialaufwand nahm aufgrund der Pandemie und des Wachstums um T€ 6.419 auf T€ 29.934 zu. Ebenso stieg der Personalaufwand von T€ 132.807 im Geschäftsjahr 2019 um T€ 21.464 auf T€ 154.271, die Abschreibungen um T€ 16.520 auf T€ 28.151 und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 90.401 um T€ 2.624 auf T€ 93.025 im Geschäftsjahr 2020. Insgesamt schließt die DOREA-Gruppe das Geschäftsjahr 2020 mit einem EBITDA von T€ -27.873 (Vorjahr: T€ -25.960) und einem Konzernjahresfehlbetrag von T€ 56.252 (Vorjahr: T€ -43.255) ab. Im Geschäftsjahr 2020 hat die DOREA-Gruppe T€ 4.831 (Vorjahr: T€ 913) in die Erneuerung und Verbesserung der Standorte sowie den Aufbau der Marke investiert. Zudem wurden T€ 6.807 (Vorjahr: T€ 26.459) für die Übernahme weiterer stationärer Einrichtungen investiert. Neben den finanziellen Kennzahlen dienen innerhalb der DOREA-Gruppe noch eine Vielzahl von Leistungsindikatoren, wie Auslastung, Schlüsseltreue oder Fachkraftquoten, der operativen Steuerung der Einrichtungen. Wesentlich für das Geschäft sind auch die kontinuierliche Messung der Pflege- und Betreuungsqualität sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Regelungen in der Pflege und Betreuung unserer Bewohner. Hierzu hat die DOREA-Gruppe ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, über dessen Ergebnisse die Geschäftsführung regelmäßig unterrichtet wird. Neben dem financial reporting hat die DOREA-Gruppe in 2020 zum ersten Mal ein non-financial reporting durchlaufen. Insgesamt erzielt die DOREA-Gruppe in 2020 einen negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ -31.609 (Vorjahr: T€ -9.104). Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist auf das negative operative Ergebnis im Geschäftsjahr zurückzuführen. Analog zu den Vorjahren investierte die DOREA-Gruppe auch in 2020 in den Erwerb von neuen stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten. Im Jahr 2020 beläuft sich der Cashflow aus Investitionen auf T€ -11.618 (Vorjahr: T€ -26.956). In 2020 wurden verschieden Maßnahmen zur Finanzierung umgesetzt. Einerseits wurden Gesellschafterdarlehen in Kapitalrücklagen umgewandelt und somit das Eigenkapital gestärkt. Andererseits wurde eine Bankenfinanzierung in 2020 abgeschlossen und daraus sowohl kurzfristig Kredite in Form einer Betriebsmittellinie als auch langfristige Kredite für die Finanzierung des Wachstums aufgenommen. Weiterhin wurden die Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung des Wachstums erhöht. Insgesamt ergibt sich ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von T€ 34.652 (Vorjahr: T€ 26.669). Der Bestand an flüssigen Mitteln ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 8.232 gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf das negative operative Ergebnis zurückzuführen. Gesamtaussage Der operativen Geschäftsverlauf muss auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie als nicht zufriedenstellend eingeschätzt werden. Insbesondere ist die Erhöhung der Auslastung sowie diverser Prozess und Kostenverbesserungen aufgrund der Pandemie nicht wie geplant umgesetzt worden. IV. Chancen- und Risikobericht Die Pflegebranche sowie das gesamte Gesundheitswesen stehen weiterhin unter den Auswirkungen der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie. Demzufolge stehen die Rahmenbedingungen der im Folgenden dargestellten Chancen und Risiken weiterhin auch unter dem Einfluss des Pandemiegeschehens. 1. Chancenbericht Der demografische Wandel verändert Deutschland so tiefgreifend wie kaum eine andere gesellschaftliche Entwicklung. Geburtenstarke Jahrgänge sowie der stetige medizinische Fortschritt führen dazu, dass heutzutage laut des Statistischen Bundesamts jede zweite Person in Deutschland älter als 45 Jahre und jede fünfte Person älter als 66 Jahre alt ist. (Quelle: https://www.destatis.de). Die höhere Lebenserwartung geht mit einer steigenden Pflegebedürftigkeit einher, so dass die Nachfrage nach pflegerischen und Betreuungsdienstleistungen in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Diese Entwicklung bietet der DOREA-Gruppe große Chancen, dauerhaft eine hohe Auslastung zu erzielen bzw. auszubauen und weitere Dienstleistungen anzubieten. Nach der gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erzeugten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen 2019 eine Bruttowertschöpfung in Höhe von € 43 Mrd. (ambulant: € 18,9 Mrd.; stationär: € 24,2 Mrd.). Insbesondere der ambulante Bereich birgt ein größeres Wachstumspotential. Die Bruttowertschöpfung in diesem Bereich hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt und mit einem Wachstum von durchschnittlich 8,3 % pro Jahr das größte Wachstum in der gesamten Gesundheitswirtschaft zu verzeichnen hat. (Quelle: https://www.bmwi.de). Die Erhöhung der Pflegesätze der Pflegeversicherung für Leistungen der ambulanten Dienste seit 2008 und der Ausbau der ambulanten Pflege im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze trägt zu einer Stärkung der ambulanten Pflege bei. Durch die Weiterfassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist zudem die Zahl der Pflegegeldempfänger deutlich gestiegen. Die DOREA-Gruppe sieht hierbei gute Chancen, der wachsenden Nachfrage nach pflegerischen Versorgungsleistungen mit einem integrierten Angebot von der ambulanten Pflege über die Tagespflege, Betreutes Wohnen und Service Wohnen bis hin zur stationären Pflege entsprechen zu können. Eine weitere Chance zur Optimierung der Versorgung von Bewohnern und Betreuten ist die fortschreitende Digitalisierung im stationären und im ambulanten Bereich. Dabei sollen insbesondere in den Bereichen Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen sowie Dienst- und Tourenplanung Potentiale ausgeschöpft werden. Gleichzeitig kann auch die administrative Kommunikation mit Bewohnern und Betreuten verbessert werden. Die Implementierung der gruppenweit einheitlichen Software MediFox in den stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten im Jahr 2021 wird einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung interner Prozesse leisten. Bedingt durch das rasche Wachstum in der Vergangenheit befindet sich die DOREA-Gruppe derzeit in einer Transformationsphase, die durch die Anpassung interner Prozesse und Systeme sowie der Zusammenführung unter der Marke DOREA-Familie gekennzeichnet ist. Dadurch können Potentiale auf der Grundlage von Skaleneffekten, welche aus der Unternehmensgröße resultieren, gehoben werden. Durch intensivere Maßnahmen unter anderem zur Optimierung des Einkaufs, auch durch Neuverhandlungen bestehender Rahmenverträge, kann weiteres Potential besser ausgeschöpft werden. Durch die neuen Zentralstrukturen sowie einheitlichen Systeme und Prozesse legt DOREA zudem die Grundlage für weiteres Wachstum, das sich aus dem Wachstum der Nachfrage und der weiteren Konsolidierung des deutschen Pflegemarkts ergibt. 2. Risikobericht Risiken in Bereich Personalwesen Im Pflegemarkt besteht seit einigen Jahren eine hohe Nachfrage an qualifizierten Kräften und die Fachkraftlücke steigt seit Jahren stetig. Die zusätzlichen Anforderungen der COVID-19-Pandemie wurden durch das COVID-19-KHENtlG zumindest bis zum 30. Juni 2021 im Hinblick auf Personalmehraufwendungen z. B. aufgrund von Mehrarbeit, Neueinstellung, Stellenaufstockung, Einsatz von Leiharbeitskräften und Honorarkräften entweder zur Kompensation von SARS-CoV-2-bedingtem Personalausfall oder aufgrund eines erforderlichen erhöhten Personaleinsatzes durch die Kostenträger erstattet. Trotzdem steigen die Kosten für Personalsuche, Personalentwicklung und Personalbindung stetig. Durch Maßnahmen wie das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) schuf der Gesetzgeber 2019 die Möglichkeit, zusätzliche Stellen über einen Zuschlag finanziert zu bekommen. (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de) Allerdings bleiben weiterhin Stellen unbesetzt, weil es bundesweit an Fachkräften fehlt. Insbesondere in Ballungsgebieten sind Mitarbeiter, die sowohl die notwendigen sozialen und pflegerischen als auch die ökonomischen Kompetenzen aufweisen, nur schwer zu finden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden die bis 2019 im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Die Auszubildenden haben im dritten Ausbildungsjahr die Möglichkeit, ihre generalistische Ausbildung fortzusetzen oder aber einen Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu setzen, um danach einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu erwerben. (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de). Da die Spezialisierung innerhalb der Ausbildung erst im letzten Drittel vorgenommen wird, besteht die Möglichkeit, dass eine Mehrheit der Auszubildenden die generalistische Ausrichtung der Ausbildung fortsetzt und so erst einmal nicht für die Altenpflege zur Verfügung stehen. Um dem entgegenzuwirken, setzen wir neben der Ausbildung und der Rekrutierung neuer Mitarbeiter auch aus dem europäischen Ausland, insbesondere auf die Personalbindung. Zur Personalstrategie gehören unter anderem einheitliche Lohnmodelle an allen Standorten, attraktive Zuschläge und Prämien, E-Learning Angebote und die Erhöhung des Urlaubsanspruchs über die Betriebszugehörigkeit. Weiterhin wird durch ein integriertes Führungskräftecoaching und eine Mitarbeiter-App die Zufriedenheit und damit die Mitarbeiterbindung kontinuierlich verbessert. Die Weiterentwicklung der Personalstrategie ist ein zentraler Fokus der DOREA-Gruppe in den nächsten Jahren. Operative Risiken Pflegenoten und die damit verbundene Veröffentlichung der Ergebnisse bedeuten für die Einrichtungen, wie auch für die gesamte Gruppe, sowohl Risiken als auch Chancen für die Belegung. Positive Beurteilungen erhöhen die Nachfrage, während negative Berichterstattungen mit den verbundenen, nachhaltigen Imageschädigungen eine erschwerte Ausgangssituation bei Pflegesatzverhandlungen und weitere negative Effekte bei der Auslastung zur Folge haben. Unser zentral gesteuertes Qualitätsmanagement, welches in 2020 weiter aufgebaut wurde, stellt eine geeignete Maßnahme zur Risikominimierung dar. Auch ohne einen pandemiebedingten Anstieg der Sterblichkeit in Pflegeheimen wird mit einem zumindest zeitweisen Rückgang der Belegung gerechnet, da viele Angehörige aktuell die Verlegung in ein Pflegeheim hinauszögern werden. Andererseits werden aktuell auch gezielt Maßnahmen zu Umverlegungen von Kurzzeitpflegefällen vorgenommen, um die Krankenhäuser zu entlasten und die vorhandene Kapazität bei weiterer Ausbreitung des Virus nutzen zu können. Dadurch ist in einigen Standorten eine starke Nachfragesituation sichtbar. Sofern die Pandemie sich noch weiter ausbreitet, sind auch Szenarien vorstellbar, bei der die Mortalität für eine große Anzahl von Pflegebedürftigen deutlich ansteigt, da sie die Risikogruppe schlechthin darstellen. Durch gezielte Kunden- und Qualitätsorientierung und konsequentes Monitoring der Standorte minimieren wir die zugehörigen Risiken ebenso, wie durch ein konsequentes Impf-Management. Trotzdem kann ein vorrübergehender Belegungsrückgang in einzelnen Häusern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken des operativen Geschäfts der DOREA-Gruppe sind aufgrund der sicheren Zahlungen der Pflegekassen, Sozialhilfeträger sowie der Rentenversicherung gering, da bei Zahlungsunfähigkeit eines Bewohners im Wesentlichen die Sozialhilfe einspringt. Risiken des Forderungsausfalls gegen Selbstzahler werden durch ein neu eingeführtes Mahnwesen weiter minimiert. Insgesamt verfügt die DOREA-Gruppe auch über ausreichend liquide Mittel und Sicherheiten, um das laufende Geschäft abwickeln zu können. DOREA ist derzeit maßgeblich durch den Mehrheitsgesellschafter finanziert und weist zum Bilanzstichtag ein wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von 50,6 % der Bilanzsumme auf (Vorjahr: 64,4 %). Das wirtschaftliche Eigenkapital ergibt sich aus dem Verhältnis der Darlehen der Gesellschafter und des Eigenkapitals zur Bilanzsumme. Auf die zum 31. Dezember 2020 bestehende Liquiditätsausstattung sowie auf die laufende Liquidität werden wir auch zukünftig ein besonderes Augenmerk legen. Fehleinschätzungen bei der Auslastung, die eine Kostendeckung verhindern, können zu negativen Ergebnissen bei der DOREA-Gruppe und deren Tochtergesellschaften führen. Dieses Risiko wird durch ein regelmäßiges Reporting überwacht und bei Bedarf Gegenmaßnahmen eingeleitet, um eine ausreichende Belegung zu erreichen. Die Liquiditätssituation wird auch regelmäßig durch die Geschäftsführung überwacht und dem Beirat berichtet. Regulatorische und rechtliche Risiken In der stationären Pflege dominieren Pflegekassen und Sozialhilfe die Einnahmen. Da die Preisgestaltung reguliert ist, besteht das Risiko, dass steigende Kosten nicht kurzfristig oder in vollem Umfang über Entgelterhöhungen kompensiert werden. Aufgrund des anhaltenden Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen steht die gesetzliche Pflegeversicherung vor einem schwer lösbaren Finanzierungsproblem. Im Falle einer fortdauernden konjunkturellen Schwäche und der damit verbundenen angespannten Finanzsituation der Pflegeversicherung und kommunalen Kassen besteht zunehmend das Risiko steigender Belastungen für die Kommunen aus Zahlungen für Sozialhilfe, aber auch für Bewohner durch steigende Eigenanteile sowie für die Betreiber aus fehlender Kostendeckung von Preissteigerungen im Bereich der Löhne und Sachkosten. Pflegeeinrichtungen sind in Deutschland zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und stetigen Kontrollmaßnahmen ausgesetzt. Um die Qualität der Einrichtungen zu halten, werden neue Gesetze auf den Weg gebracht, welche zu mehr Dokumentationsaufwand und Bürokratie für die Betreiber führen. Gleichzeitig wird dieser Zusatzaufwand nicht durch höhere Pflegesätze durch die Pflegekassen abgegolten. Das kann bei Betreibern zu steigenden finanziellen und organisatorischen Belastungen führen. Darüber hinaus können Änderungen der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene auch die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen direkt beeinflussen. V. Prognosebericht Bedingt durch die demografische Entwicklung kann weiterhin mit einer steigenden Nachfrage nach pflegerischen Dienstleistungen gerechnet werden. Allerdings sind die Zukunftsaussichten durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst. Laut des Care Monitors 2020 gingen vor der Pandemie rund 60 % der Befragten von einem Umsatzanstieg aus. In der Krise waren es nur noch 11 %. Mittlerweile gehen sogar 46% von einer rückläufigen Umsatzentwicklung aus, während es vor der Pandemie nur 7 % waren. (Quelle: https://www.vincentz.de). Dennoch kann durch das Voranschreiten der COVID-19-Impfung in der Bevölkerung vorsichtig auf sinkende Infektionszahlen gehofft werden. So haben bislang die meisten Pflegeheimbewohner das Angebot angenommen, so dass in allen Einrichtungen die Erst- und Zweitimpfungen mit hoher Impfquote durchgeführt wurden. Durch die COVID-19-Impfung haben sich die Zahl Erkrankten und Verstorbenen in den Pflegeheimen deutlich reduziert. Für das kommende Geschäftsjahr wird mit einer gegenüber dem Vorjahr leicht höheren Belegung von 91 % geplant, der die Prämisse zugrunde liegt, dass die Einschränkungen durch die gestartete Impfkampagne im Lauf des Jahres schrittweise abgebaut werden. Damit werden für die bestehenden Einrichtungen insgesamt leicht steigende Umsätze erwartet. Die Personalkosten werden sich für den geplanten Mitarbeiterbestand ebenfalls leicht erhöhen. Vor diesem Hintergrund und den erwarteten positiven Effekten aus der Integration und der Anpassung interner Prozesse wird für das Geschäftsjahr 2021 eine Verbesserung des EBITDAs auf M€ -6 bis M€ -8 sowie eine Verbesserung des Konzernjahresergebnisses um ca. 40 % erwartet.
Berlin, 21. Juni 2021 Philippe Bernard Tapié, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DOREA Holding GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der DOREA Holding GmbH, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DOREA Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.
Berlin, 21. Juni 2021 Ernst
& Young GmbH
SEIDEL TORSTEN, Wirtschaftsprüfer BECKERS KLAUS, Wirtschaftsprüfer |
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