Wohnungsbaugesellschaft mbH Coswig
Zerbster Straße 94, 06869 Coswig (Anhalt), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Leier seit 5.2.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Coswig | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnungsbaugesellschaft mbH CoswigCoswig (Anhalt)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine AngabenDie Wohnungsbaugesellschaft mbH Coswig, Coswig (Anhalt) (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder "WOBAU"), ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB, mit Sitz in Coswig (Anhalt). Die WOBAU wird im Handelsregister des Amtsgerichtes Stendal unter der Nummer HRB 11592 geführt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich gemäß § 330 HGB nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen. Das gesetzliche Gliederungsschema wird zur besseren Einsicht in die Vermögens- und Finanzlage um die Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" und "Verbindlichkeiten aus Vermietung" erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Grundsteuern (umlagefähige Betriebskosten) werden unverändert zum Vorjahr nicht unter dem Posten "Sonstige Steuern" sondern unter den "Aufwendungen aus der Hausbewirtschaftung" ausgewiesen und als "davon-Vermerk" dargestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitgehend im Anhang aufgeführt. Die Anschaffungskosten sowie Aufwendungen umfassen die Bruttobeträge (einschließlich Umsatzsteuer). B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Bilanzierung und Bewertung wurde das Going-Concern-Prinzip zugrunde gelegt. Die für den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear in Anlehnung an die in steuerlichen AfA-Tabellen ermittelten Nutzungsdauern der Anlagegüter. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsaufwand erfasst, wenn sie, vermindert um einen enthaltenen Vorsteuerbetrag, € 250,00 nicht übersteigen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 werden im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben und als Abgang behandelt. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert werden in Folge der Unrentierlichkeit von einzelnen Anlagegütern vorgenommen. Unter den unfertigen Leistungen werden die noch nicht abgerechneten Heiz- und anderen Betriebskosten unter Berücksichtigung eines Ausfallwagnisses aufgrund von Leerständen zu Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit sie im Folgejahr abrechenbar sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert - vermindert um angemessene Wertberichtungen - in der Bilanz eingestellt. Die Flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Der aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Kapitalrücklage umfasst andere Zuzahlungen der Gesellschafterin. Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag passiviert. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzansätzen unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze nach Maßgabe der anzuwendenden Steuervorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderungen bzw. verbindlichkeiten erwartet wird, ermittelt. Der Gesamtsteuersatz der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, vom Ausweiswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB wird somit kein Gebrauch gemacht. Ergibt sich aus dem Vergleich der Gesamtdifferenz der aktiven und passiven latenten Steuern (einschließlich der aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge) ein Aktivüberhang, wird vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB dahingehend Gebrauch gemacht, diesen nicht zu bilanzieren. C. Erläuterungen zum Jahresabschlussa) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Im Berichtsjahr wurden nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 98 T€ für Wohnbauten infolge umfassender Sanierung aktiviert. Im Jahr 2023 erfolgte die Übergabe eines Grundstücks an die WBG. Durch Nichtumsetzung der notariellen Auflagen durch den Erwerber fiel das vormals veräußerte Grundstück wieder an die WBG zurück. Die hierfür im Jahr 2022 geleistete Anzahlung der WBG auf den Kaufpreis in Höhe von 15 T€ wurde im Jahr 2023 als Umbuchung bei den Grundstücken mit Wohnbauten erfasst. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Für zweifelhafte Forderungen aus Vermietung wurden Einzelwertberichtigungen zwischen 25 % und 100 % des Nennwertes vorgenommen. Alle Forderungen aus Vermietung von nicht mehr aktiven Verträgen vor 2023 werden zu 100 % einzelwertberichtigt. Darüber hinaus wird das allgemeine Ausfallrisiko mit der Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - bis zu einem Jahr. c) Flüssige Mittel Unter den Guthaben bei Kreditinstituten sind 42 T€ ausgewiesen, welche als Sicherheit für Kredite verpfändet sind und daher der Gesellschaft nicht frei zur Verfügung stehen. d) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit 18 T€ die Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung, mit 3 T€ Kosten für die Betriebskostenabrechnung, mit 5 T€ Personalrückstellungen sowie die Kosten für die Archivierung. e) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden (2.318 T€), Bürgschaften der Gesellschafterin (3.447 T€) und die Verpfändung von Guthaben bei Kreditinstituten (42 T€) besichert. f) latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Da die Gesellschaft von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch macht, ergibt sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz. Aktive latente Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen (Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Passive latente Steuern haben sich nicht ergeben. g) Gewinn- und Verlustrechnung Die ausschließlich regional erzielten Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf die Wohnungsvermietung und im Übrigen mit 19 T€ auf Verwalterleistungen und andere Lieferungen und Leistungen. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen resultieren 9 T€ aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen und Zahlungseingängen auf abgeschriebene Forderungen, 9 T€ anteilig für 2023 als Auflösung des Sonderpostens aus den erhaltenen Fördermitteln und 9 T€ aus der Auflösung von Rückstellungen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 15 T€ für Abschreibungen auf bislang einzelwertberichtigte Forderungen und Zuführungen zu Wertberichtigungen, sowie 15 T€ Honorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB (ausschließlich für Abschlussprüfungsleistungen) erfasst. D. NachtragsberichtBis zur Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. E. Sonstige AngabenAls hauptberufliche und alleinige Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2023 Frau Claudia Leier, Dessau-Roßlau, bestellt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrates:
Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,4 T€. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 8 Mitarbeiter beschäftigt, davon
Ergebnisverwendungsvorschlag : Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 191 T€ mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Coswig, den 10. September 2024 Claudia
Leier
Entwicklung des Anlagevermögens
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 05.11.2024 festgestellt. |
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