Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 18212
Eingetragen
3.8.2020
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auf eigenen oder fremden Grundstücken, hauptsächlich die Erstellung schlüsselfertiger Bauten als Bauträger, die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, insbesondere als Erschließungsträger, die Anschaffung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Sanierung bestehender Gebäude, Gebäudeteile oder Wohnungen sowie die An- und Vermietung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden, Gebäudeteilen oder Wohnungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christopher Termin
seit 3.8.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christopher Johann Termin
Am Hasengründlein 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CTRealEstate GmbH

Neustadt a.d. Aisch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 39.377,00 55.409,00
I. Sachanlagen 39.377,00 55.409,00
B. Umlaufvermögen 1.891.841,70 2.337.247,29
I. Vorräte 1.298.976,46 1.929.839,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 358.262,69 24.500,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 234.602,55 382.908,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.665,00 1.665,00
Summe Aktiva 1.932.883,70 2.394.321,29

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 711.816,47 530.175,62
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 505.175,62 152.152,84
III. Jahresüberschuss 181.640,85 353.022,78
B. Rückstellungen 287.011,00 217.582,00
C. Verbindlichkeiten 934.056,23 1.646.563,67
Summe Passiva 1.932.883,70 2.394.321,29

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz sind grundsätzlich mit denen des Vorjahres vergleichbar, soweit nicht eine Verrechnung von Posten entsprechend den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vorzunehmen war.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Hiervon abweichend sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, gem. § 246 Abs.2 HGB mit diesen Schulden verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen grundsätzlich mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Ausstehende Einlagen

Ausstehende Einlagen (Differenz zwischen Gezeichnetem Kapital und den bisher eingezahlten Einlagen) liegen im Berichtsjahr nicht vor.

2. Immaterielle Vermögensgegenstände

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht aktiviert.

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt.

3. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

4. Finanzanlagen

Finanzanlagen sind nicht vorhanden.

5. Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag wurden diese auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

6. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahr abgezinst (§ 253 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Angaben

Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht aufgestellt.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr.10 HGB)

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Termin Christopher Geschäftsführer Alleinvertretung

Aufsichtsrat / Beirat: nicht vorhanden

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

E. Datum der Feststellung des Jahresabschlusses (§328 Ziff.1 Satz2 HGB) und Unterzeichnung der Geschäftsführung

Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023 durch die Geschäftsführung

 

Neustadt a.d.Aisch, den 28.03.2025

gez. Christopher Termin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2025.

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