Werder Immo GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christopher Termin seit 3.8.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CTRealEstate GmbHNeustadt a.d. AischJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. I. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind grundsätzlich mit denen des Vorjahres vergleichbar, soweit nicht eine Verrechnung von Posten entsprechend den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vorzunehmen war. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Hiervon abweichend sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, gem. § 246 Abs.2 HGB mit diesen Schulden verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen grundsätzlich mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Ausstehende EinlagenAusstehende Einlagen (Differenz zwischen Gezeichnetem Kapital und den bisher eingezahlten Einlagen) liegen im Berichtsjahr nicht vor. 2. Immaterielle VermögensgegenständeSelbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht aktiviert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt. 3. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. 4. FinanzanlagenFinanzanlagen sind nicht vorhanden. 5. VorräteDie Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag wurden diese auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahr abgezinst (§ 253 HGB). Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Sonstige AngabenEine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht aufgestellt. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr.10 HGB) Geschäftsführer
Aufsichtsrat / Beirat: nicht vorhanden D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenI. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. E. Datum der Feststellung des Jahresabschlusses (§328 Ziff.1 Satz2 HGB) und Unterzeichnung der GeschäftsführungDer Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023 durch die Geschäftsführung
Neustadt a.d.Aisch, den 28.03.2025 gez. Christopher Termin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2025. |
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