Stammdaten

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Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9760
Vorher
Haarstudio "Flotte Locke" GmbH
Eingetragen
6.1.2003
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Erstellung und Konzeption neuer Layouts und Grafik sowie Reinzeichnung, Organisation und Umsetzung von allen Werbemitteln und Präsentationsobjekten, welche im Soft- und Hardwarebereich zur Geltung kommen sollen. Werbeflächen-Vorbereitung und Montagen von Werbmitteln.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Hofmann
seit 29.3.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Yvonne Hofmann
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jürgen Hofmann
Hauptstraße 132, 63928 Eichenbühl
12.500 €
50.00%
Yvonne Hofmann
Hauptstraße 132, 63928 Eichenbühl
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LithonArt GmbH

Eichenbühl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

0,00

12.500,00

B. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.307,00

492,00

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

230,00

280,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.144,38

4.440,19

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

12.255,38

16.629,76

14.978,39

Summe Aktiva

17.936,76

32.690,58



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

12.500,00-

0,00

eingefordertes Kapital

12.500,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

9.661,66-

6.518,74-

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

61,98-

3.142,92-

B. Rückstellungen

4.000,00

2.500,00

C. Verbindlichkeiten

11.160,40

14.852,24

Summe Passiva

17.936,76

32.690,58

ANHANG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 bis 1.000 Euro erfolgt die Bildung jahresbezogener Sammelposten nach dem Steuerrecht.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500,00 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital

25.000,00 Euro

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

12.500,00 Euro

Eingefordertes Kapital

12.500,00 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

11.160,40 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

0,00 Euro

Forderungen

0,00 Euro

Verbindlichkeiten

0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Geschäftsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Jürgen Hofmann geführt.

Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Eichenbühl, den 19. April 2011

Der Geschäftsführer

gez. Jürgen Hofmann

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.04.2011

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