Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Diakonia gGmbH
Ellesdorfer Straße 50, 53179 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Helmut Stanzick seit 19.5.2026 | Geschäftsführer |
Dagmar Müller seit 17.12.2010 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Die Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die am 15. November 2000 gegründet worden ist. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb evangelischer Einrichtungen der Altenhilfe und Müttergenesung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn und ist in das Handelsregister Bonn unter der Nummer HRB 9189 eingetragen. Die Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gliederungen der Bilanz wurden nach § 265 HGB erweitert. Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Sinne von § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht erforderlich. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagevermögens aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in Dortmund. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Von diesem Wahlrecht wurde dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Sonstige Angaben 4.1 Haftungsverhältnisse Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der KZVK Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in Dortmund. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. 4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Miet- und Pachtverträgen. Der Aufwand beläuft sich auf ca. 705 TEUR im Jahr. Die Gesellschafterversammlung der Diakonischen Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH hat mit Datum vom 10. August 2023 den Beschluss gefasst, die Gesellschafterin im Bedarfsfall im Zeitraum bis 31. Dezember 2024 mit liquiden Mitteln bis zu einem Betrag von 200 TEUR auszustatten. Im Jahr 2024 wird, basierend auf den Wirtschaftsplänen und der Annahme, dass die geplante Instandhaltungsmaßnahme in 2024 im geplanten Umfang durchgeführt wird, mit einer Inanspruchnahme von etwa 20 TEUR gerechnet. Eine Verlängerung der Zusage bis zum 31. Dezember 2025 wird aller Voraussicht nach durch die Gesellschafterversammlung im September 2024 beschlossen. 4.3 Mitarbeiter der Gesellschaft Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 45 Mitarbeiter beschäftigt.
Bonn-Bad Godesberg, 20. August 2024 Dagmar Müller, Geschäftsführerin Hinweis zur Feststellung des Jahresabschlusses:Der Jahresabschluss 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2024 festgestellt worden. |
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