Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 9189
Vorher
Diakonische Einrichtungen der Evangelische Frauenhilfe im Rehinland gGmbHDiakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbHDiakonie gGmbH
Eingetragen
10.1.2001
Branche
Sonstige vollstationäre PflegeeinrichtungenStationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Unternehmenszweck ist der Betrieb evanglischer Einrichtungen der Altenhilfe und Müttergenesung sowie für Menschen in Notlagen zur a. Förderung des Wohlfahrtswesen, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, b. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, c. Förderung der Altenhilfe, d. mildtätigen und selbstlosen Unterstützung von Personen (entpsrechend § 53 AO). Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere der Errichtung und dem Betrieb, der Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Förderung von Einrichtungen und Diensten, aller Bereiche des gemeinnützigen Gesundheitswesens und der Pflege, insbesondere a. Mutter-Kind-Kliniken bzw. -Kureinrichtungen, b. stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, c. Einrichtungen der Gefährdetenhilfe und artverwandte Tätigkeiten einschließlich Nebenleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Helmut Stanzick
seit 19.5.2026
Geschäftsführer
Dagmar Müller
seit 17.12.2010
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 829,02 6
II. Sachanlagen 131.920,00 145
III. Finanzanlagen 1.041.773,51 803
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 375.950,96 211
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.098.666,10 1.194
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 10.545,16 0
2.659.684,75 2.359

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 125.000,00 125
II. Kapitalrücklage 888.486,07 888
III. Gewinn-/Verlustvortrag 965.985,26 1.015
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 265.135,70 -49
2.244.607,03 1.979
B. SONDERPOSTEN AUS INVESTITIONSZUSCHÜSSEN 10.500,00 12
C. RÜCKSTELLUNGEN 145.947,39 143
D. VERBINDLICHKEITEN 252.862,90 219
- davon gegenüber Gesellschafter 33.409,04 EUR (Vorjahr 7 TEUR)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.767,43 6
2.659.684,75 2.359

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeines

Die Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die am 15. November 2000 gegründet worden ist. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb evangelischer Einrichtungen der Altenhilfe und Müttergenesung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn und ist in das Handelsregister Bonn unter der Nummer HRB 9189 eingetragen.

Die Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.

Die Gliederungen der Bilanz wurden nach § 265 HGB erweitert.

Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Sinne von § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht erforderlich.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen.

Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagevermögens aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in Dortmund. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Von diesem Wahlrecht wurde dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen gebildet wurde.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Sonstige Angaben

4.1 Haftungsverhältnisse

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der KZVK Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in Dortmund. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen.

4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Miet- und Pachtverträgen. Der Aufwand beläuft sich auf ca. 705 TEUR im Jahr.

Die Gesellschafterversammlung der Diakonischen Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH hat mit Datum vom 10. August 2023 den Beschluss gefasst, die Gesellschafterin im Bedarfsfall im Zeitraum bis 31. Dezember 2024 mit liquiden Mitteln bis zu einem Betrag von 200 TEUR auszustatten.

Im Jahr 2024 wird, basierend auf den Wirtschaftsplänen und der Annahme, dass die geplante Instandhaltungsmaßnahme in 2024 im geplanten Umfang durchgeführt wird, mit einer Inanspruchnahme von etwa 20 TEUR gerechnet. Eine Verlängerung der Zusage bis zum 31. Dezember 2025 wird aller Voraussicht nach durch die Gesellschafterversammlung im September 2024 beschlossen.

4.3 Mitarbeiter der Gesellschaft

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 45 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Bonn-Bad Godesberg, 20. August 2024

Dagmar Müller, Geschäftsführerin

Hinweis zur Feststellung des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2024 festgestellt worden.

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