Autohaus Lipperkamp GmbHLiquidiert

Lipperkamp 29, 27580 Bremerhaven, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 5508 BHV
Eingetragen
21.4.2010
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit Automobilen sowie der Betrieb einer Autowerkstatt

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Eckstein
seit 15.12.2025
Liquidator
Thomas Schnelle
seit 15.12.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jörg Eckstein
Spadener Str. 77 27578 Bremerhaven
50.00%
Thomas Schnelle
Max-Planck-Str. 60 27580 Bremerhaven
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Lipperkamp GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 23.961,00 22.498,00
I. Sachanlagen 23.961,00 22.498,00
B. Umlaufvermögen 34.471,59 37.460,28
I. Vorräte 9.639,49 9.417,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.341,74 13.135,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 351,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.490,36 14.907,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.206,75 722,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 61.639,34 60.680,28

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 18.578,86 19.429,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.570,67 -24,48
III. Jahresfehlbetrag 850,47 5.595,15
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 41.560,48 39.750,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.101,23 22.669,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 61.639,34 60.680,28

Anhang


  1. Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erstellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen oder degressiven (soweit tatsächlicher Werteverzehr) Methode bewertet (Nutzungsdauern zwischen zwei und 15 Jahren).

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich werden Abschreibungen vorgenommen.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungs- kosten werden die Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten sowie die Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennbeträgen abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bewertet.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, werden aktiv abgegrenzt.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, die von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.


3. Bilanzerläuterungen

a) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2012 - 31.12.2012 sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind der als Anlage beigefügten Aufstellung "Anlagenspiegel" zu entnehmen.

b) Verbindlichkeiten

Die erforderlichen Angaben nach § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1 HGB über Fristigkeiten sowie Besicherung der Verbindlichkeiten sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

  

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2012
 
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
gegenüber Kreditinstituten
12,1
0,0
12,1
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
8,2
8,2
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
21,3
14,9
6,4
0,0
Summe
41,6
23,1
18,5
0,0


                                                                                             Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
   0,00
Verbindlichkeiten
12.801,15


Bremerhaven, 27. November 2013 

gezeichnet
Jörg Eckstein
Geschäftsführer
  
gezeichnet
Thomas Schnelle
Geschäftsführer

 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2013 festgestellt.

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